Datum: 07.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UVS/10/1/18 Baumpflanzungen und Baumfällungen 2018/2019
2UVS/10/2/18 Naturdenkmal "Winterlinde" am ehemaligen Touristenheim
3UVS/10/3/18 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nrn. xxx, xxx, Gem. Aschaffenburg, Steinstraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx, BV-Nr.: xxx
4UVS/10/4/18 UVS/10/4/18
5UVS/10/5/18 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage sowie innerer Umbau im Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma Neska Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx

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1. / UVS/10/1/18. Baumpflanzungen und Baumfällungen 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 1UVS/10/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Garten- und Friedhofsamt ist für insgesamt ca. 18.000 Bäume im Stadtgebiet zuständig.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind alle Bäume, je nach Vitalität, ein bis zwei Mal im Jahr auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu prüfen.
Bei älteren kranken Bäumen werden, wenn erforderlich, spezielle Untersuchungen mit einem Bohrwiderstandsmessgerät (Resistographen) bzw. einer statisch integrierten Messung (Zugversuch) durchgeführt.
Über die statisch integrierte Messung erhält das Garten- und Friedhofsamt ein Stand- und Bruchsicherheitsgutachten.
Je nach Ergebnis des Gutachtens werden erforderliche Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung durchgeführt.

1.        Baumfällungen
Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2018/2019  insgesamt
91 Bäume (siehe Anlage 1 – 6) zu fällen, davon:

16  Stück mit einem Stammdurchmesser von   20 –   39 cm
43  Stück mit einem Stammdurchmesser von   40 –   59 cm
18  Stück mit einem Stammdurchmesser von   60 –   79 cm
  8  Stück mit einem Stammdurchmesser von   80 –   99 cm
  3  Stück mit einem Stammdurchmesser von 100 – 119 cm
  3  Stück mit einem Stammdurchmesser von 120-   200 cm
91  Stück

1.1.        Schadbilder der zu fällenden Bäume:
       38 Bäume sind absterbend oder abgestorben
       53 Bäume haben unterschiedliche Mängel (Stammschäden, Krankheiten, Zwiesel,
            schiefen Wuchs, Sturmschäden) oder müssen der Bestandspflege für andere
            Bäume weichen.

2.        Baumpflanzungen
       
2.1        Frühjahr 2018

Pflanzungen von insgesamt 49 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25)
verschiedener Art im Stadtgebiet
                                                               

2.2        Herbst 2018

Pflanzungen von insgesamt 120 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25 cm)
bei folgenden Maßnahmen:
28 Birken        Birkenallee Schweinheim
24 Bäume verschiedener Art                 Stadtbad
  9 Bäume verschiedener Art        Parkplatz Viktoriastadion
          
               
 Im Jahr 2018 werden insgesamt 169 Solitärbäume gepflanzt und 91 Bäume gefällt.

.Beschluss:

I. Die Baumpflanzungen und Baumfällungen des Garten- und Friedhofsamtes 2018/2019
werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / UVS/10/2/18. Naturdenkmal "Winterlinde" am ehemaligen Touristenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 2UVS/10/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf der Fläche des ehemaligen Touristenheims, Gemarkung Schweinheim, befindet sich eine Winterlinde. Das Grundstück befindet sich in privatem Eigentum.
Die Winterlinde ist ca. 100 Jahre alt und hat einen Stammdurchmesser von ca. 80 cm. Der Kronendurchmesser beträgt ca. 16-18 m und die Höhe ca. 20-25m.
Der imposante, stadtbildprägende Baum am Ortseingang an der Würzburger Straße weist eine gute Vitalität und einen arttypischen Wuchs auf. Lediglich einige abgestorbene Äste und eine Mistel müssen entfernt und ein leichter Kronenrückschnitt vorgenommen werden.
Die schützenswerte Winterlinde erfüllt auf Grund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem wegen ihres markanten Standortes die Anforderungen für eine Unterschutzstellung. Der Baumberater und die zuständige Fachkraft für Naturschutz haben diese Einschätzung nach einem gemeinsamen Ortstermin abgegeben.
Die Stadt Aschaffenburg wurde auf den Baum aufmerksam, weil ein potentieller Käufer des Grundstückes im Sachgebiet Liegenschaft der Kämmerei abklären wollte, welche Grunddienstbarkeiten der Stadt Aschaffenburg auf dem Grundstück eingetragen sind. Dieses verwies den Käufer wegen des großen Baumes an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Der Käufer erklärte, dass das bestehende Gebäude abgebrochen werden und ein neues größeres Wohnhaus errichtet werden soll. Er beabsichtigt deshalb die Linde zu fällen, auch um zu verhindern, dass Personenschäden entstehen.
Auf Grund der unmittelbaren Gefahr für den wertvollen Baum, durch eine nicht unbedingt erforderliche Fällung, wurde von der unteren Naturschutzbehörde am 26.06.2018 eine Sicherstellung des Baumes mit Veränderungssperre gegenüber den beiden Eigentümerinnen und dem potentiellen Käufer erlassen. Diese gilt bis zum Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre nach Zustellung des Bescheides. Die Eigentümer des Grundstückes haben mündlich bereits im Vorfeld ihr grundsätzliches Einverständnis zur Unterschutzstellung gegeben.
Der Baum erfüllt die Kriterien des § 28 BNatSchG und kann somit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Da der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg im Regelfall nur einmal pro Jahr tagt, befasst sich dieser erst in seiner nächsten Sitzung im Frühjahr 2019 mit der Ausweisung als Naturdenkmal. Der Beschluss des Naturschutzbeirats wird jedoch vor der endgültigen Beschlussfassung durch das Plenum eingeholt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die „Winterlinde am ehemaligen Touristenheim“, Gemarkung Schweinheim durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die „Winterlinde am ehemaligen Touristenheim“, Gemarkung Schweinheim,  durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / UVS/10/3/18. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nrn. xxx, xxx, Gem. Aschaffenburg, Steinstraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 3UVS/10/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.06.2018, bzw. Änderungen vom 06.08.2018 beantragte der Bauherr xxx den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx, Gem. Aschaffenburg, Steinstraße xxx, 63739 Aschaffenburg.

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Satteldach. Im Untergeschoss werden eine Tiefgarage mit 5 KFZ-Stellplätzen und Abstellräume für die einzelnen Wohneinheiten errichtet. Das geplante Gebäude steht allseits frei und verfügt über 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss. Im Erdgeschoss sind 3 Wohnungen, im 1. Obergeschoss und im Dachgeschoss jeweils 2 Wohnungen mit Größen zwischen 85 m² und 100 m² geplant. Die beiden Dachgeschosswohnungen verfügen noch jeweils über eine kleine Galerie im Spitzboden des Satteldaches.

Das Baugrundstück weist eine Größe von ca. 678 m² auf. Für die Umsetzung des Bauvorhabens muss noch eine Fläche im Umfang von ca. 62 m², entlang der Moltkestraße hinzuerworben werden. Die Gesamtgröße des Grundstückes erreicht damit ca. 740 m². Die Außenmaße des geplanten Gebäudes liegen bei ca. 18 m x 17 m.
Die nicht überbauten Freiflächen werden begrünt. Im südöstlichen Grundstücksbereich ist ein Kinderspielplatz mit ca. 60 m² ausgewiesen.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 35 „Neue Ringstraße“ zwischen Bismarckallee und Würzburger Straße und ist daher nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 BauGB, d.h. als Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines einfachen Bebauungsplans zu beurteilen. Soweit der Baulinienplan keine Festsetzungen enthält ist die Eigenart der näheren Umgebung als Maßstab heranzuziehen.

Aus dem Baulinienplan und der näheren Umgebung ergeben sich folgende Festsetzungen, bzw. folgender Rahmen:

WR – Reines Wohngebiet
überbaubare Grundstücksfläche: max. 30 % bis 315 m²
typische Bautiefe: 17,5 m bis 23 m
Zahl der Vollgeschosse: II + D
offene Bauweise
Baulinien

Das geplante Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen ist nach der Art der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet allgemein zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes überschreitet mit 294 m² die maximal überbaubare Fläche (315 m²) nicht. Die GRZ erreicht allerdings einen Wert von ca. 0,43, nach Hinzuerwerb einer Teilfläche im Umfang von ca. 62 m² von ca. 0,40 und überschreitet damit die überbaubare Grundstücksfläche von ca. 30 %. Die Überschreitung fügt sich dann noch in die umliegende Bebauung ein, wenn die nicht überbauten Grundstücksflächen begrünt und im Randbereich, wie im Freiflächenplan dargestellt, mit Büschen und Bäumen bepflanzt werden. Zur Sicherung dieser Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse von II + D wird ebenfalls nicht überschritten.
Die typische Bautiefe der Gebäude der unmittelbaren Umgebung von ca. 17,5 m bis 23 m wird durch das Bauvorhaben mit einer Tiefe von ca. 22,5 m, gemessen ab der Steinstraße eingehalten.
Die festgesetzte, westliche Baulinie wird allerdings um 2,5 m bis 4,3 m überschritten. Die Überschreitung kann unter der Bedingung zugelassen werden, dass entlang der westlichen Grundstücksgrenze ein zusätzlicher Grundstücksstreifen, wie in den Planunterlagen bereits eingetragen, erworben wird.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Von den hiernach 7 erforderlichen PKW-Stellplätze werden 5 in der Tiefgarage, bzw. 2 im Vorgartenbereich entlang der Steinstraße geschaffen.

Je 50 qm Wohnfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die 7 Wohnungen verfügen über eine Gesamtwohnfläche von ca. 674 m². Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 14 Fahrradstellplätzen. In der Tiefgarage werden 5, im Vorgartenbereich 2 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Die Fahrradabstellplätze in den Abstellräumen können nicht anerkannt werden, da diese nicht gut zugänglich sind (§ 8 Abs. 2 GaStAbS). Die fehlenden 7 Stellplätze sind in geeigneter Weise zu erstellen und können ggf. oberirdisch (überdacht, umschlossen, abschließbar) errichtet werden.

§ 5 Abs. 1 der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sieht eine maximale Zufahrtsbreite zum öffentlichen Straßenraum von 3,5 m vor. Für die Grundstückszufahrten (Tiefgarage und 2 offene Stellplätze) mit einer Gesamtbreite von ca. 10,0 m wird eine Abweichung von der maximal zulässigen Zufahrtsbreite im Umfang von ca. 6,5 m unter der Bedingung erteilt, dass die Vorgartenzone begrünt und mit mindestens 2 Laubbäumen bepflanzt wird. Zur Sicherung dieser Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten mit einer Größe von ca. 60 m² ist im südöstlichen Grundstücksbereich vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Bauherren Ingo Mittnacht zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx , Gemarkung Aschaffenburg, Steinstraße 2, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Befreiungen, Bedingungen, Abweichungen:

1. Auf dem Baugrundstück sind 7 weitere gut erreichbare, überdachte und abschließbare Fahrradabstellplätze nachzuweisen.

2. Von der Überschreitung der westlichen Baulinie wird eine Befreiung im Umfang von ca. 2,5 m bis 4,3 m, unter der Bedingung gewährt, dass entlang der westlichen Grundstücksgrenze ein Grundstücksstreifen im Umfang von ca. 62 m², wie in den Planunterlagen dargestellt hinzuerworben wird.

3. Für die Grundstückszufahrt mit einer Gesamtbreite von ca. 10,0 m wird eine Abweichung von der maximal zulässigen Zufahrtsbreite im Umfang von ca. 6,5 m erteilt.

4. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Bäumen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 7.000,00 € zu hinterlegen.

5. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 3.000,00 € zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. / UVS/10/4/18. UVS/10/4/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 4UVS/10/4/18

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 06.11.2018 (Anlage 1) wegen „Antrag auf Korrektur der weiterhin bestehenden Defizite in den Bauantragsplänen der BV Steinstraße 2 und den per E-Mail nachgereichten geänderten Tektur Plänen“  wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / UVS/10/5/18. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage sowie innerer Umbau im Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma Neska Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 5UVS/10/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.08.2018 beantragte die Firma Neska Bauträger GmbH den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage sowie den inneren Umbau im Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg.

Auf dem 1.553 m² großen Grundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Schweinheim befindet sich ein, aus mehreren zusammenhängenden Gebäuden bestehender Baukomplex, dessen bisherige Nutzung aus einem Supermarkt, einer Bankfiliale, einer Verkaufsstelle einer Bäckerei, sowie Wohnungen besteht. Das Vordergebäude soll erhalten werden. Der rückwärtige Teil wird abgebrochen und durch ein Wohnhaus mit Tiefgarage ersetzt.

Der Neubau soll sich, aufgrund des nach Westen hin abfallenden Geländes als dreigeschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss an den Bestand anschließen. Ein 1-geschossiger Anbau an das Hauptgebäude an der Schweinheimer Straße wird abgebrochen, so dass an dieser Stelle die fußläufige Erschließung des Neubaus von der Schweinheimer Straße erfolgen kann. Über Rampen erfolgt dies auch barrierefrei.

Im Durchgangsbereich von der Schweinheimer Straße zur rückwärtigen Bebauung sind ein Müllraum, sowie die erforderlichen überdachten und abschließbaren Fahrradabstellplätze geplant.
Im Untergeschoss wird eine Tiefgarage mit 23 PKW-Stellplätzen, davon 2 barrierefreie mit Zufahrt über die im Westen gelegene Rückseite des Gebäudes errichtet. Weiter sind im Untergeschoss Kellerabteile für die 20 Wohneinheiten des Neubaus geplant.

Im Erdgeschoss sind 5 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 62 und 85 m², im ersten und zweiten Obergeschoss je 6 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 62 und 93 m² und im Staffelgeschoss 3 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 94 und 103 m², somit insgesamt 20 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1.557 m² geplant.

Im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes an der Schweinheimer Straße sind zwei Läden, einschließlich eines SB-Terminals der Sparkasse mit ca. 70 m² und 92 m² geplant. Im Ober- und Dachgeschoss werden die bereits bestehenden Wohnungen räumlich neu aufgeteilt und den aktuellen Wohnbedürfnissen angepasst.

II.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, gleichwohl aber in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Das Bauvorhaben ist daher als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen, d.h. die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Hieraus ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:

Baugebiet: WA/MI - Allgemeines Wohngebiet/Mischgebiet
Überbaute Grundstücksfläche: ca. 0,5 – 0,6
Zahl der Vollgeschosse: bis II+D
Bauweise: offene

Das geplante Vorhaben fügt sich hiernach in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die geplante Wohnnutzung ist sowohl im Allgemeinen Wohngebiet, wie auch im Mischgebiet zulässig.

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ von 0,57 und eine GFZ von 1,53 und fügt sich damit hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Die geplante rückwärtige Bebauung des Grundstückes mit III Vollgeschossen, zuzüglich eines Staffelgeschosses fügt sich in diesem Bereich in die vorhandene Bebauung aufgrund des fallenden Geländeverlaufes ein. Das geplante Rückgebäude führt mit der Oberkante des 2. Obergeschosses die Traufhöhe des vorderen Bestandsgebäudes weiter. Die Höhe des Nachbargebäudes wird auch mit dem Staffelgeschoss nicht überschritten. Die Firsthöhe des Rückgebäudes bleibt ca. 3 m unter der Firsthöhe des bestehenden Vordergebäudes zurück. Insgesamt wird die Baumasse gegenüber der bestehenden Bebauung durch eine effizientere Raumnutzung des neuen Gebäudes deutlich reduziert.

Die Abstandsfläche des geplanten Gebäudes überschreitet auf der Südseite die Straßenmitte der Matthäusstraße auf einer Länge von ca. 10 m und einer Tiefe von ca. 1,375 m. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein 1-geschossiges Gebäude einer Grundschule mit einem Abstand von 4 m zur Straße. Die Abstandsflächenüberschreitung ist lediglich geringfügig. Sinn und Zweck der Abstandsflächen werden nicht berührt. Eine Abweichung von der Überschreitung der Abstandsfläche nach Süden über die Straßenmitte der Matthäusstraße hinaus kann daher erteilt werden.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² je 2 Stellplätze erforderlich. Für die Wohnungen ergeben sich hiernach 21 nachzuweisende PKW-Stellplätze. Für die geplante gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes mit einer Nutzfläche von ca. 162 m² sind je 40 m² Nutzfläche 1 Stellplatz, somit insgesamt 5 PKW-Stellplätze erforderlich. Von den, im Gesamten 26 erforderlichen PKW-Stellplätzen werden 23 in der Tiefgarage und 3 im südlichen Bereich des Rückgebäudes, entlang der Matthäusstraße geschaffen.

Je 50 m² Wohnfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die 20 Wohnungen verfügen über eine Gesamtwohnfläche von 1.557 m². Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 32 Fahrradstellplätzen. Für die beiden Ladenräume sind je Ladenraum 3, somit insgesamt 6 Fahrradabstellplätze vorzusehen. Für die Wohnungen im Bestandsgebäude müssen 7 weitere Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden. Der nachzuweisende Gesamtbedarf liegt daher bei 45 Fahrradabstellplätzen. Hiervon werden 31 im Durchgangsbereich von der Schweinheimer Straße zum Rückgebäude, 6 im Eingangsbereich der Ladenräume und die restlichen im Bereich der Tiefgarage nachgewiesen. Der notwendige Stellplatznachweis auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Es ist ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten mit einer Größe von mindestens 90 m² ist zu errichten. Dieser ist im nordwestlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Flächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma Neska Bauträger GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage sowie innerer Umbau im Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx , Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße 98, 63743 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen, Bedingungen:

1. Von der Überschreitung der Abstandsfläche nach Süden über die Straßenmitte der Matthäusstraße hinaus wird für eine Länge von ca. 10 m und einer Tiefe von ca. 1,375 m eine Abweichung erteilt.

2. Die nicht überbauten Flächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 3.000,00 € zu hinterlegen.

3. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000,00 € zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 11:45 Uhr