Datum: 03.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/16/1/18 SPNr. PL/16/1/18
2PL/16/2/18 SPNr. PL/16/2/18
3PL/16/3/18 SPNr. PL/16/3/18
4PL/16/4/18 Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
5PL/16/5/18 Fußgängerüberwege (FGÜ) 2019 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss
6PL/16/6/18 Bushaltestellen (BHS) 2019 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss
7PL/16/7/18 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 21.01.2018 wegen "Refinanzierung der Zuschüsse für Pflegeheime" und Bekanntgabe der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.06.2018

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1. / PL/16/1/18. SPNr. PL/16/1/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 1PL/16/1/18

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt bekannt, dass die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.11.2018 und vom 05.11.2018 wegen „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen“ in der Plenarsitzung im Januar 2019 behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/16/2/18. SPNr. PL/16/2/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 2PL/16/2/18

.Beschluss: 1

Der mündliche Bericht des Stadtentwicklungsreferenten zu den Anträgen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26. und 28.11.2018 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.12.2018 über die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner wird der folgende Vorschlag zur Abstimmung gestellt:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung einer neuen Ausgabe des Mietspiegels für Aschaffenburg zu veranlassen.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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3. / PL/16/3/18. SPNr. PL/16/3/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 3PL/16/3/18

.Beschluss:

Aufgrund des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 28.11.2018 (Anlage 1) berichtet Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog über die letzte Sitzung des Arbeitskreises Schwimmen in Aschaffenburg vom 13.11.2018.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/16/4/18. Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 4PL/16/4/18

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 1 d. ö. S. "Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße
- Bau- und Finanzierungsbeschluss" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/16/5/18. Fußgängerüberwege (FGÜ) 2019 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 5PL/16/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2018 dem Umbau von drei Fußgängerüberwegen zugestimmt:

- Nr. 602 Brucknerstraße
- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)
- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

1.        Projektbeschreibung

Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)

Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten, somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.
An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.

Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird. Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden. Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).

Änderung gegenüber der Vorplanung: Kabelgraben für die Beleuchtung verlängert.

Nr. 402: Gailbacher Straße (Schweinheim) Höhe Kullmannstraße

Der Fußgängerüberweg wird von Schulkindern frequentiert. Da er derzeit in einer Zufahrt liegt, soll er ca. 3 m in Richtung Kullmannstraße verschoben werden.
Die Fahrbahnbreite ist mit 6,00 m noch innerhalb der Richtlinien für FGÜ, die eine Einengung ab 6,50 m empfehlen. Eine bauliche Einengung ist hier nicht möglich, da es sonst zu Problemen mit den Kurvenradien größerer Fahrzeuge kommt. Der Fußgängerüberweg liegt zudem auf der Route der Buslinie 5. Eine bauliche Einengung würde den Busverkehr unverhältnismäßig behindern.

Die Beleuchtung wird durch Ausleger ähnlich wie am Kreisverkehrsplatz Alexandrastraße verbessert und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen. Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.

Keine Änderung gegenüber der Vorplanung.

Nr. 106: Spessartstraße (Innenstadt) Höhe Einmündung Medicusstraße

Der vorhandene FGÜ liegt auf der Nordseite der Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße und ist mit einer Fahrbahnbreite von im Durchschnitt 12,60 m zu breit im Sinne der Richtlinien für FGÜ. Da der Überweg unmittelbar vor der Spurenaufteilung zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Würzburger Straße/Spessartstraße liegt, ist der Einbau einer Mittelinsel aus technischen Gründen nicht möglich. Wartende Fußgänger werden aufgrund der Breite und der Kurvenlage des Wartebereichs nicht von den Kraftfahrzeugfahrern wahrgenommen oder übersehen. Zudem werden die wartenden Fußgänger durch zwei große Straßenbäume für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Würzburger Straße verdeckt.
Dennoch wird die Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße häufig von Fußgängern in der Richtung Medicusstraße frequentiert als Verbindung zwischen der Innenstadt, dem Brentanoviertel, der Wilhelm-Hoegner-Anlage, dem Geschoßwohnungsbau der Medicusstraße und einem großen Einkaufsmarkt (Kaufland) sowie dem Neubaugebiet Spessartgärten.
Der bestehende Übergang kann aus den oben genannten Gründen nicht am derzeitigen Standort verbleiben. Er soll daher auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Auch dort ist die Fahrbahn mit einer Breite von durchschnittlich 11,50 m zu breit. Eine Mittelinsel ist aufgrund von Schleppkurven nah an der Kreuzung nicht machbar. Da aber ein zu weit von der Kreuzung entfernter Übergang von den querenden Fußgängern nicht mehr angenommen wird, bzw. ein zu großer Umweg darstellen würde, wird der geplante Fußgängerweg beidseitig um 2,20 m einengt. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,60 m an der engsten Stelle. Die Breite ist ausreichend für zwei langsam fahrende, sich begegnende Pkw. Eine stärkere Einengung ist aufgrund von Schleppkurven des abbiegenden bzw. einbiegenden Verkehrs nicht sinnvoll.

Die Einengung wurde um ca. 3,50 m in Richtung Schweinheimer Straße verlängert, um beidseitig mehr Platz für die beiden angrenzenden Straßenbäume zu erhalten. Die Maßnahme ist mit dem Gartenamt abgeklärt. Das Straßenverkehrsamt ist in die Planung eingebunden worden und ist mit der Einengung einverstanden. Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.

Keine Änderung gegenüber der Vorplanung.








2.        Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:


FGÜ        Baukosten        Beleuchtung        Baunebenkosten        Gesamt
Nr. 602 Brucknerstraße        40.505 €        8.330 €        4.165 €        53.000 €
Nr. 402 Gailbacher Str.        43.338 €        6.050 €        5.712 €        55.100 €
Nr. 106 Spessartstr.        64.338 €        6.050 €        5.712 €        76.100 €
Gesamt                                184.200 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

FGÜ        Kostenschätzung        Kostenberechnung
Baukosten        150.000 €        148.180 €
Beleuchtung        18.000 €        20.430 €
Baunebenkosten        17.000 €        15.590 €
Gesamt        185.000 €        184.200 €


3.        Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ 2019“ sind im Haushalt 2019 auf der Haushaltstelle 1.6350.9500 insgesamt 185.000 Euro angemeldet.


4.        Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 1.Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2. und 3. Quartal 2019 an.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau folgender Fußgängerüberwege zu:

- Nr. 602 Brucknerstraße (Obernau)

- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)

- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

Die Verwaltung wird beauftragt, Fußgängerüberwege mit Gesamtkosten von 184.200,-- € brutto im Jahr 2019 baulich umzusetzen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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6. / PL/16/6/18. Bushaltestellen (BHS) 2019 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 6PL/16/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2018 dem Umbau von zwei Bushaltestellen (BSH) zugestimmt:

- BHS Birkenweg im Ulmenweg im Stadtteil Nilkheim
- BHS Stadthalle Richtung ROB in der Luitpoldstraße

2.        Projektbeschreibung

Haltestelle „Birkenweg“ im Ulmenweg im Stadtteil Nilkheim

Die Haltestelle befindet sich im vorderen Abschnitt des Ulmenweges von der Großostheimer Straße. Die Linie 6 hat hier ihre Endhaltestelle. Der Bus lässt alle Fahrgäste an der in Richtung Großostheimer Straße weisenden Haltestelle aussteigen und fährt dann eine Schleife, um an der Richtung Ahornweg weisenden Haltestelle wieder Fahrgäste aufzunehmen. An dieser Haltestelle ist es dem Bus jedoch nicht möglich direkt an das Bord heran zu fahren, da die Schleife für die Schleppkurven des Busses zu schmal ist. Die beiden Haltestellen werden ca. 56 Mal an Schultagen angedient.
Bereits im April 2017 gab es einen Stadtratsantrag, die Haltestelle Birkenweg barrierefrei so umzubauen, dass der Bus parallel an das Bord fahren kann. Ein Umbau der bestehenden Haltestelle Richtung Ahornweg kam aber aufgrund der oben genannten Zwangspunkte nicht in Betracht. Auch die Schleife kann aufgrund von Zwangspunkten nicht größer gestaltet werden.
Es wurde daraufhin auf Vorschlag der Verkehrsbetriebe vom Stadtplanungsamt geprüft, ob ein gemeinsamer Halt in der Schleife barrierefrei ausgebaut werden kann. Doch auch diese Option wurde aufgrund von den nicht ausreichenden Schleppkurven verworfen. Dem Bus ist es nicht möglich, parallel an das Bord anzufahren.
Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben, dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt und der Polizei wurde im Arbeitskreis Verkehr schließlich beschlossen, die in Richtung Großostheimer Straße weisende Haltestelle barrierefrei auszubauen und die Haltestelle Richtung Ahornweg abzubauen.
An der Haltestelle „Birkenweg“ Richtung Großostheimer Straße weisend steigen nun sowohl alle Fahrgäste aus (Endhaltestelle) als auch wieder neue Fahrgäste zu. Die beiden bestehenden Haltestellen „Birkenweg“ werden somit zu einer gemeinsamen Haltestelle zusammengefasst. Der Bus hält an dieser Haltestelle durchschnittlich zwei Minuten.
Die Haltestelle bleibt eine Busrandhaltestelle und wird mit 15 m Sonderbord auch für Gelenkbusse ausgestattet. Die Wartefläche für die Fahrgäste wird auf 3,00 m leicht verbreitert. Zwischen den Bäumen am Rand des Parkplatzes wird eine neue Drei-Felder Wartehalle installiert.
Da die Haltestelle sich in einer Tempo 30 Zone befindet, gibt es im Ulmenweg keine eigene Radfahreranlage. Der Radverkehr benutzt die Fahrbahn mit.
Die bestehende Haltestelle in Richtung Ahornweg wird demarkiert und die vorhandene Wartehalle abgebaut.
Es gibt keine Änderungen gegenüber der Vorplanung.




Haltestelle „Stadthalle“ Richtung Friedrichstraße in der Luitpoldstraße:

Die Haltestelle „Stadthalle“ in Richtung Friedrichstraße befindet sich in der Luitpoldstraße unmittelbar vor der Einmündung zur Treibgasse und damit mitten im Stadtzentrum. Sie wird durch zwölf Buslinien mit ca. 25 Bussen pro Stunde angedient. Mittlerweile ist die Fahrbahn vor der Haltestelle durch den Verkehr sehr in Mitleidenschaft gezogen und muss dringend saniert werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme ist es sinnvoll, auch die Bushaltestelle barrierefrei und behindertengereicht auszubauen.
Die Kreuzung Luitpoldstraße/Treibgasse ist lichtsignalgeregelt. Der Busfahrer fordert die Grünphase an und kann so vor den Pkw die Kreuzung passieren. Dazu benutzt er eine eigene Busspur die ca. 42 m vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage beginnt. Die Haltestelle wird des Öfteren mit zwei bis drei Bussen hintereinander angedient. Mit der jetzigen Busbucht kann der zweite Bus die Haltestelle nicht optimal bedienen und die hintere Türe ist nicht bündig zum Bord, da die Aufstellfläche nur 24 m beträgt und diese aber nicht vollständig genutzt werden kann. Laut der Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) wird für eine Richtlinienkonforme Einfahrt in eine Busbucht eine Länge von 38,80 m benötigt. Dazu kommt die Aufstelllänge von 32 m für einen Standard und einen Gelenkbus. Selbst wenn die Busbucht direkt ab der Fußgängerschutzanlage beginnt, können die Maße nicht eingehalten werden, da die Einmündung der Treibgasse als Zwangspunkt die Länge verhindert.
Von der Stadtplanung und dem Baureferat kam der Vorschlag, die Busspur dem Gehweg zuzuschlagen und den Bus die normale Fahrspur benutzen zu lassen. Der Bus würde somit direkt am Fahrbahnrand halten und müsste nicht in eine Bucht hineinfahren. Trotzdem käme es zu keinen längeren Wartezeiten, da der Busfahrer auch hier die Grünphase anfordern kann. Es hätte zudem den Vorteil, dass zwei Busse hintereinander parallel am Bord stehen können.
Die Länge der Bushaltestelle (im Bereich des Sonderbordes) beträgt hier 32 m, so dass auch zwei Busse hintereinander die Haltestelle anfahren können (ein Gelenkbus und ein Standardbus). Sie wird mit einem 18 cm Bord sowie taktilen Elementen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgestattet. Der Entwurf richtet sich nach den Vorgaben der DIN  32984 und ist mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Der neue Bord der Haltestelle ist so geplant, dass sich die diversen Schieber und Schieberkreuze der Versorgungsleitungen der AVG nicht innerhalb des Bordes befinden. Der Bord befindet sich in ungefähr mittig zu dem bestehenden Bord und dem Tiefbord der Busbucht. Die Mittelmarkierung wurde um 0,5 m in Richtung Haltestelle verschoben, da die Fahrbahnbreite schon jetzt nicht ausreicht, wenn in der schmalen Reisebushaltestelle gegenüber ein Reisebus parkt. Da die Bucht zu schmal ist (sie kann aufgrund es ohnehin schon schmalen Gehweges mit 1,88 m nicht verbreitert werden), stehen die Reisebusse teilweise auf der Fahrbahn. In Richtung Marktplatz passierende Großfahrzeuge weichen bisher auf die Spur Richtung Friedrichstraße aus. Um dieses Ausweichen so gering als möglich zu halten, wurde die Fahrspur stadtauswärts um 0,5 m verbreitert.
Mit dem Umbau der Haltestelle soll auch die Fußgängerschutzanlage über die Luitpoldstraße für Blinde und Sehbehinderte umgebaut werden. Dies bietet sich an, da der Bereich auf der Seite der Innenstadt aufgrund des Haltestellenumbaus angepasst werden muss. Es werden taktile Elemente eingebaut, die Masten der Lichtsignalanlage versetzt, die Schleifen neu geschnitten und die Verrohrung geändert.

Die Planung wurde mit dem Radverkehrsbeauftragten einvernehmlich abgestimmt. Es bestehen keine Bedenken, die Planung wie aufgezeigt umzusetzen. Die Verbesserungen für die Komfortsteigerung im Busverkehr und die Verbreiterung des Gehweges zugunsten des Fußverkehrs werden ausdrücklich begrüßt. Der Radverkehr soll auch weiterhin auf der Fahrbahn erfolgen. Im Tempo 30 Bereich sei dies nach Einschätzung des Radverkehrsbeauftragten die richtige und passende Führungsform auf der Luitpoldstraße.

Änderung gegenüber der Vorplanung: Die Fahrbahn auf der Busseite soll mit einer halbstarren Deckschicht ausgebaut werden, wie sie auch schon in der Busbucht vor dem Marktplatz eingebaut wurde. Die Erfahrung zeigt, dass eine halbstarre Deckschicht dauerhafter den Belastungen durch die vielen Buslinien standhält.


3.        Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:

BHS        Baukosten        Beleuchtung        Baunebenk.        Anpassung LSA (Anteilig)        Gesamt
BHS Birkenweg        63.788 €        1.000 €        5.712 €        0 €        70.500 €
BHS Stadthalle Ri. ROB        163.788 €        1.000 €        5.712 €        10.000 €        180.500 €
Gesamt        227.576 €        2.000 €        11.424 €        10.000 €        251.000 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

BHS        Kostenschätzung        Kostenberechnung
Baukosten        227.300 €        227.600 €
Beleuchtung/LSA        11.700 €        12.000 €
Baunebenkosten        11.000 €        11.400 €
Gesamt        250.000 €        251.000 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung ergaben sich marktpreisbedingte Erhöhungen in den Baunebenkosten, der Beleuchtung und eine veränderte Einbauweise, wie oben beschrieben.

4.        Finanzierung

Für das Projekt „Umbau BHS 2019“ sind im Haushalt 2019 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 250.000 Euro angemeldet.

5.        Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 1.Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2. Und 3. Quartal an.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau von zwei Bushaltestellen zu:
- BHS Birkenweg im Ulmenweg im Stadtteil Nilkheim
- BHS Stadthalle Richtung Bahnhof in der Luitpoldstraße

Die Verwaltung wird beauftragt, die zwei Bushaltestellen mit Gesamtkosten von 251.000,-- € brutto baulich umzusetzen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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7. / PL/16/7/18. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 21.01.2018 wegen "Refinanzierung der Zuschüsse für Pflegeheime" und Bekanntgabe der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 7PL/16/7/18

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 21.01.2018 wegen „Refinanzierung der Zuschüsse für Pflegeheime“ und Bekanntgabe der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.06.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2019 08:50 Uhr