Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/11/1/19 Erschließung Baugebiet Rotäcker -Vorstellung der Vorplanung
2PVS/11/2/19 Sanitäranlagen in städtischen Schulen; Prioritätensetzung der Sanierungsmaßnahmen - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.07.2018 "Sanitäranlagen an städtischen Schulen" und Stellungnahme der Verwaltung vom 24.07.2018
3PVS/11/3/19 Umbau der Pfaffengasse -Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/11/4/19 Straßendatenbank -Bericht der Verwaltung
5PVS/11/5/19 Anlage eines neuen Fußgängerüberweges (FGÜs) an der Einmündung Hildenbrandstraße / Schweinheimer Straße zur Schulwegsicherung
6PVS/11/6/19 Gesundheitsarbeit - Bericht
7PVS/11/7/19 Anträge zur Mitgliedschaft im Netzwerk „partnerprozess – gesundheitliche Chancengleichheit“ sowie zur GesundheitsregionPlus
8PVS/11/8/19 Buslinie 15

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1. / PVS/11/1/19. Erschließung Baugebiet Rotäcker -Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 1PVS/11/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen nach dem VgV-Verfahren im Jahr 2018 durch den Auftraggeber wurde die Ingenieurgemeinschaft Planungsgemeinschaft „Häfner-Oefner mbH“ und „Die Landschaftsarchitekten GbR“, vertreten durch Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner mbH, Langenselbold mit den Ingenieurleistungen (Verkehrsanlagen, Entwässerung, Freianlagen) für die Erschließung des Baugebiets beauftragt.

Grundlage bilden der rechtskräftige Bebauungsplan 5/27 für das Gebiet zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westl. Begrenzung und Bischbergstraße, der Umlegungsbeschluss westliche Rotäckerstraße vom 17.02.2016 sowie das Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement mbH (ILG) vom 26. Februar 2018.


2.        Projektbeschreibung

Das Baugebiet umfasst eine Fläche von rd. 10 ha und liegt im Südwesten der Stadt Aschaffenburg im Stadtteil Schweinheim. Der größte Teil des Plangebietes besteht aus Wiese, die teilweise von Obstbeständen überstellt ist. Im südwestlichen Bereich liegt eine größere mit Gehölzen bewachsene Fläche.

Das Baugebiet liegt in einer Hanglage mit einem mittleren Gefälle von rd. 5 %. Im Baugrundgutachten wird die oberste Bodenschicht als sehr stark wasser-, frost- und störempfindlich eingestuft, die insbesondere bei dynamischer Beanspruchung (z. B. Baustellenverkehr) zur Aufweichung bzw. Verbreitung neigt.

Straßenbau:

Die Trassierung der einzelnen Wege setzt die Vorgaben aus dem Bebauungsplan um. Die technischen Daten wie Gefälle, Kuppen- und Wannenhalbmesser usw. entsprechen den aktuellen Richtlinien und Regelwerken. Die maximale Längsneigung der Straßen liegt bei ca. 6 %. Die Straßen sind als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise mit außenliegenden Bordrinnen mit Pult- bzw. Dachprofil geplant.

Aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse wird eine Stabilisierung des Erdplanums mit Mischbinder favorisiert. Durch das Aufbringen einer zusätzlichen Schutzschicht von ≥ 20 cm aus gebrochenem Material kann das Erdplanum als Baustraße benutzt werden. Vorteil bei diesem Bauverfahren ist ein rationalisierter Bauablauf, besonders bei ungünstigen Witterungsverhältnissen.

Entwässerung:

Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert, dazu muss das Regenwasser, das im Baugebiet selbst und im Außengebiet anfällt, zwischengespeichert werden. Hierfür werden im Baugebiet zwei weitere Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Hauptentwässerungs-achse für die Regenwasserkanalisation wird in der Grabenparzelle, die sich von Süd nach Nord durch das Baugebiet zieht, geführt werden. Die Regenwasserkanalisation wird an zwei Stellen in der Bischbergstraße angeschlossen. Von dort gelangt das Regenwasser in das Regenrückhaltebecken 3 (RRB) im Baugebiet Beim Gäßpfad.

Das RRB 1 liegt am südwestlichen Rand des Baugebiets mit einem Volumen von 200 m³.  Es nimmt ausschließlich Hangwasser aus den südwestlich gelegenen Außengebieten auf. Das gesammelte Wasser wird auf eine Abflussmenge von 50 l/s gedrosselt einem Graben zugeführt, der durch das gesamte Gebiet verläuft und im Regenbecken 2 endet. Dieser Graben wird auch durch einen Teil der Straßenwässer der Liebezeitstraße gespeist.

Das Regenrückhaltebecken 2 ist das zentrale Becken des Baugebiets und muss mit einem Volumen von 770m³ errichtet werden. Das Becken hat zwei oberflächliche Zuläufe über Gräben. Über ein Bewirtschaftungsbauwerk gelangt das Regenwasser aus der tief liegenden Kanalisation über einen Quellschacht in das Regenbecken und wird mit einer Drosselmenge von 65 l/s weiter Richtung RRB 3 abgeleitet. Das Regenbecken besteht aus einer Mulde mit einer Wasserspiegelhöhe von 30 cm, in der ca. 240 m³ gespeichert werden und einem zusätzlichen unterirdischen Rigolenspeicher, der ca. 530 m³ aufnimmt. Das Regenwassersystem ist mit einem Notsystem ausgestattet, so dass auch stärkere Regenereignisse, die über die Bemessungsgröße hinausgehen, schadlos abgeleitet werden können.

Beide Regenrückhaltebecken werden als entwässerungstechnische Bauwerke beschildert. In ihrer technischen und gestalterischen Ausführung sollen die Regenrückhaltebecken so angelegt werden, dass eine möglichst geringe Einzäunung notwendig ist.

Die Schmutzwasserkanalisation wird an drei Stellen an die vorhandene Kanalisation angeschlossen: in der Bischbergstraße, Am Roten Wingert und in der Hennteichstraße.

Landschaftsbau:

Mit dem Vorhaben wird ein Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung und den umliegenden landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen. Diese Flächen steigen in Richtung Westen topographisch an und sind von Streuobstwiesen geprägt. Das neue Baugebiet ist durch einen zentralen Grünzug und durch bestehende oder neu anzulegende Wege, die auch zur Pflege und Unterhaltung der angrenzenden Grün- und Freiflächen dienen, mit der Landschaft verbunden. Die befestigten Wege im Baugebiet werden in einem klimaverträglichen hellen Asphaltbelag ausgeführt. Die Wege, die in die Landschaft führen, sind als teilbefestigte Wege mit heller wassergebundener Decke vorgesehen.

Durch den zentralen Grünzug entlang der Entwässerungsmulde, die das RRB1 mit dem RRB2 verbindet, führt ein 3 m breiter, baumgesäumter Weg. Hier gibt es einzelne Sitzbereiche, die verteilt zwischen den Erschließungsstraßen angeordnet sind. Im Bereich des RRB1 sollen Spielbereiche am Übergang zu den Streuobstwiesen entstehen – ein Spielbereich für Kleinkinder (3 - 6jährige) und einer für Schulkinder (6 -14jährige). Aufgrund der Lage ist eine naturnahe Gestaltung mit Spielgeräten aus Robinienholz und Natursteinen vorgesehen. Die Hanglage macht eine Terrassierung des Geländes und eine effektive Nutzung des Höhenunterschiedes notwendig. Hier bieten sich Geräte wie Hangrutschen, Kletterbereiche und Spielhäuser an. Als Leitmotiv der Spielraumgestaltung dient die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen durch Obstanbau und Weidenutzung.

Um die Landschaft für die Erholungssuchenden im Übergangsbereich von der Siedlung zur freien Landschaft mit ihren z.T. alten Einzelgehölzen oder Baumgruppen erlebbar zu machen, ist ein Ruhe- und Aussichtsplatz oberhalb des RRB1 geplant. Unter Berücksichtigung der künftigen klimatischen Entwicklung werden auch die von der Stadt Aschaffenburg empfohlenen Baumarten (Liste der Baumarten für B-Pläne in der Stadt Aschaffenburg Stand Juli 2018) für die öffentlichen Grün- und Freiflächen und als Straßenbäume vorgeschlagen.

Die Begrünung des öffentlichen Straßenraumes erfolgt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes mit hochstämmigen Bäumen und der Anlage von Verkehrsbegleitgrün. Für jeden Baum ist eine ausreichend große Baumscheibe vorgesehen, die nach Möglichkeit in die geplanten Pflanzflächen im Straßenraum integriert werden soll.

3.        Kosten

Die geschätzten Kosten für die Erschließung des Baugebietes betragen ca. 8.050.000 € brutto inkl. Baunebenkosten und Kanalhausanschlüssen.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der im Rahmen der Vorplanung vorgelegten Kostenschätzung abweichen können.

Baukosten Straßenbau        2.570.000 €
Baukosten Kanalbau        1.960.000 €
Kanalhausanschlüsse        560.000 €
Baukosten Freianlagen        1.620.000 €
Baukosten gesamt        6.710.000 €
Baunebenkosten 20 %        1.340.000 €
Gesamtkosten        8.050.000 €


4.        Finanzierung

Die für die Erschließung des Baugebietes erforderlichen Mittel werden im aktuellen Haushalt sowie im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung unter den Haushaltsstellen 1.6374.9510 (Planungskosten), 1.6375.9511 (Straßenbau), 1.6375.9535 (Kanalbau) und 1.6375.9536 (Kanalhausanschlüsse) bereitgestellt. Für die Einnahmen aus dem Bereich Kanalhausanschlüsse wird im Haushalt 2019 eine eigene Haushaltsstelle gebildet. Die Kosten für die Freianlagen werden über eine eigene Haushaltsstelle des Garten- und Friedhofsamtes abgerechnet.

5.        Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die Vorplanung wird die Entwurfsplanung erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. Dieser Schritt ist für Mai 2019 vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet. Danach findet das Vergabeverfahren statt, so dass die Erschließungsarbeiten nach derzeitigem Stand Ende 2019 beginnen können. Dafür werden ca. 2 Jahre Bauzeit veranschlagt. Die Einreichung von Bauanträgen ist voraussichtlich Ende 2020 möglich. Private Hochbauten können dann voraussichtlich ab Frühjahr 2022 errichtet werden.

.Beschluss:

I.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Erschließung des Neubaugebiets Rotäcker zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung die Entwurfsplanung einzuleiten und den Bau-  und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

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2. / PVS/11/2/19. Sanitäranlagen in städtischen Schulen; Prioritätensetzung der Sanierungsmaßnahmen - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.07.2018 "Sanitäranlagen an städtischen Schulen" und Stellungnahme der Verwaltung vom 24.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 2PVS/11/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanitäranlagen an den städtischen Schulen wurden durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft aufgenommen und bewertet.
Die anstehenden Maßnahmen und überschlägig ermittelten Kosten wurden dem Planungs– und Verkehrssenat bereits am 12.06.2018 vorgestellt.
Auf dieser Grundlage sind nach fachlicher und technischer Prüfung durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft als erste Maßnahmen die Sanierung von Sanitär - Teilbereichen für 2019 vorgesehen:
  • Dalberg Gymnasium                         (500.000 €)
  • Erthalschule                                (350.000 €)
  • Friedrich Dessauer Gymnasium       (180.000 €)
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 bereit zu stellen.

.Beschluss:

I.        Der Planungs – und Verkehrssenat nimmt die Prioritätensetzung
     der Sanierungsmaßnahmen an den Sanitäranlagen in städtischen
     Schulen zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten: 1.030.000,--  €

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/11/3/19. Umbau der Pfaffengasse -Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 3PVS/11/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 der Vorplanung zum Umbau der Pfaffengasse zugestimmt und die Verwaltung mit der Erstellung der Entwurfsplanung durch die Ingenieurgesellschaft SB mbH Steenken & Breitenbach, Laudenbach beauftragt.
Die Pfaffengasse ist eine niveaugleich ausgebaute Stadtstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Es liegt eine lückenlose Bebauung vor, die an die Verkehrsfläche anschließt und im Bereich zwischen Karlsplatz und Fürstengasse etwas zurückversetzt ist.
Zwischen Dalbergstraße und Christuskirche besitzt die Pfaffengasse ein Kleinpflaster aus Porphyr, das von einer Bänderung aus Basalt eingerahmt wird. Die Entwässerung erfolgt zurzeit über eine Mittelrinne in Straßeneinläufe. Der Seitenbereich der Pfaffengasse wird in Teilbereichen intensiv durch Außengastronomie genutzt. Auf Höhe der ehemaligen Fachoberschule sind Fahrradständer aufgestellt.
Eine homogene Oberfläche ist in der Pfaffengasse nicht mehr vorhanden. Dies liegt zum einen daran, dass sich aus dem bestehenden Porphyrbelag stetig Pflastersteine lösen und die Schadstellen regelmäßig mit Asphalt ausgebessert werden müssen. Zum anderen wurde der durch die Verlegung der Fernwärmeleitung bedingte Graben zwischen Christuskirche und Fürstengasse durch die AVG in Abstimmung mit der Stadtverwaltung mit einer provisorischen Asphaltdecke geschlossen. Insgesamt stellt sich der Oberflächenbelag als sehr schadhaft dar. Eine ausreichende Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen ist nicht vorhanden.
Aufgrund der Sanierung der Gebäudehülle des Rathauses und dem damit verbundenen Platzbedarf für die Baustelleneinrichtung im Bereich der Dalbergstraße wird es notwendig, diese bis Frühjahr 2020 halbseitig zu sperren. Daher hat der Stadtrat am 17.07.2018 beschlossen, die Umsetzung des Stadtbodenkonzeptes auch in dieser Zeit weiter fortzuführen und die Sanierung der Pfaffengasse gegenüber der Dalbergstraße vorzuziehen. Die Haushaltsmittel werden entsprechend umgeschichtet.

2.        Projektbeschreibung

Die Pfaffengasse wird zwischen den Anschlussbereichen Fürstengasse und Dalbergstraße auf einer Länge von ca. 110 m neugestaltet. Der Ausbau erfolgt bestandsnah unter Berücksichtigung des „Stadtboden- und Barrierefreiheitskonzeptes der Stadt Aschaffenburg“ von 2013.
Die Verkehrsfläche besitzt im Bereich der Dalbergstraße und dem Karlsplatz eine Breite zwischen ca. 8,00 m und 8,70 m sowie zwischen Karlsplatz und Fürstengasse eine Breite zwischen 5,60 m und 10,60 m.
Die Gestaltung der Verkehrsfläche wurde im Zuge der weiter fortschreitenden Planung gegenüber der Vorplanung nicht verändert, sondern beibehalten.
Vorgesehen ist ein durchgehender Bewegungsbereich von 3,50 m aus einem Betonpflaster, der nach Westen hin verschoben ist. Diese Lösung bietet die Möglichkeit, dass die heute im Bereich zwischen Dalbergstraße und Karlsplatz vorhandene Mittelrinne annähernd als Lage für die zukünftige Entwässerungsrinne aufgenommen werden kann. Somit kann der benötigte Platzbedarf für die dort vorhandene Außengastronomie auch weiterhin bereitgestellt werden.

Im weiteren Verlauf der Pfaffengasse werden vor der ehemaligen Fachoberschule Fahrradständer und zwei Bänke angeordnet, so dass die bestehende Grünfläche unbeeinflusst bleibt.
Der Bewegungsbereich wird zu beiden Längsseiten durch einen Gliederungsstreifen abgegrenzt. Er besteht aus zwei Läuferreihen Basaltgroßpflaster, einem Bordstein mit 1 cm Überstand sowie einer weiteren Läuferreihe aus Basaltgroßpflaster. Im Anschluss an den Gliederungsstreifen folgt der Randbereich, der ebenfalls mit einem Natursteinpflaster aus Basalt ausgeführt wird. Als Traufstreifen kommt ein Basaltklein- bzw. Mosaikpflaster in gebundener Bauweise zur Ausführung. Der Symbolweg zwischen Christuskirche und Stiftsbasilika Sankt Peter und Alexander bleibt erhalten.
Der Bereich von Zugängen wie beispielsweise dem zukünftigen Christian-Schad-Museum oder auch der Christuskirche werden gestalterisch hervorgehoben, in dem der Belag des Seitenbereiches durch das Betonpflaster des Bewegungsbereiches unterbrochen wird. Aus bautechnischen Gründen wurde diese Lösung auch vor dem Flurstück 645 gewählt.
Aufgrund des vorhandenen Andienungsverkehrs des Theaters und der damit zu erwartenden erhöhten Beanspruchung durch Rangieren wird die Platzfläche im Verlauf der Pfaffengasse auf Höhe des Karlsplatzes in Asphaltbauweise hergestellt.
Die vorliegende Planung wurde mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Aus Sicht der Denkmalschutzbehörde wird die unruhige, stark kontrastreiche Gestaltung des Stadtbodenkonzeptes für die Oberstadt nicht befürwortet. Die kontrastierenden schmalen Linien der Bordsteine sollen aus Gründen der Barrierefreiheit beibehalten werden, jedoch die übrigen Flächen wie auch die zukünftige Asphaltfläche im Straßenraum vor dem Karlsplatz einheitlich gestaltet werden. Vorgeschlagen wird für das Natursteinpflaster Basalt oder Porphyr, das Betonsteinpflaster soll entsprechend passend dazu gewählt werden. Für den Pflasterbelag wie auch den Farbasphalt findet eine Bemusterung statt, so dass die Farbauswahl in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. erfolgen kann.
Für den Oberbau wird aufgrund der erhöhten Belastung durch den Andienungsverkehr zum Stadttheater wie auch zum zukünftigen Christian-Schadt-Museum und dem im ehemaligen Bereich der Fachoberschule entstehenden Museumskomplex die Belastungsklasse 1,8 festgelegt.
Hiermit ergibt sich folgender Oberbau:
Oberbau Bewegungsbereich:

12,0 cm        Betonsteinpflaster
4,0 cm        Pflasterbett 0/4
25,0 cm        Schottertragschicht
24,0 cm        Frostschutzschicht
65,0 cm        Gesamtdicke

Oberbau Seitenbereich:

10,0 cm        Natursteinpflaster
4,0 cm        Pflasterbett
25,0 cm        Schottertragschicht
26,0 cm        Frostschutzschicht
65,0 cm        Gesamtdicke

Aufgrund der Untergrundverhältnisse wird gemäß Bodengutachten eine Stabilisierungsschicht von 15 cm erforderlich.
Die AVG beabsichtigt einen Austausch ihrer bestehenden Gas- und Wasserversorgungsleitungen und gegebenenfalls eine Erneuerung von Elektrokabeln. Auch von Seiten der Telekom werden Kabelarbeiten nötig.

3.        Kosten

Die Gesamtkosten betragen ca. 755.000 € brutto.
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
       Kostenschätzung
(Vorplanung)        Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Baukosten        637.500 €        629.117 €
Baunebenkosten        127.500 €        125.833 €
Summe        765.000 €        754.950 €

Die Kosten konnten gegenüber der Vorplanung um ca. 10.000 € reduziert werden, da die Ergebnisse des nun vorliegenden Bodengutachtens in der Kostenberechnung mit einfließen konnten.

4.        Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über die Haushaltsstelle 1.6157.9519 „Umbau Innenstadtstraßen“ für den Haushalt 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt. Für das Projekt wird ein städtebaulicher Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Das Gesamtprojekt ist im Rahmen der Städtebauförderung voraussichtlich zu 60 % zuschussfähig. Die Verwaltung wird daher entsprechende Förderanträge stellen.

5.        Weiteres Vorgehen

Die Planung wird nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat von der Ingenieurgesellschaft SB mbH Steenken & Breitenbach, Laudenbach, fortgeführt. Im Januar 2019 soll der städtebauliche Förderantrag eingereicht werden. Der Baubeginn ist für August 2019 vorgesehen. Für die Baudurchführung ist mit einer Bauzeit von ca. 18 Monaten zu rechnen.

.Beschluss:

I.        Der Entwurfsplanung zum Umbau der Pfaffengasse wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. / PVS/11/4/19. Straßendatenbank -Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 4PVS/11/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die Verkehrssicherheit und somit auch für die Instandhaltung der öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet zuständig. Hierzu nutzt das Tiefbauamt eine Straßendatenbank um den Straßenzustand zu erfassen und Prioritäten zur Instandhaltung festzulegen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Januar dieses Jahres kam der Antrag die im Tiefbauamt eingesetzte Straßendatenbank anhand einer Präsentation vorzustellen.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Tiefbauamtes zur Straßendatenbank wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PVS/11/5/19. Anlage eines neuen Fußgängerüberweges (FGÜs) an der Einmündung Hildenbrandstraße / Schweinheimer Straße zur Schulwegsicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 5PVS/11/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Ausgangslage
Stadtrat und Stadtverwaltung sehen die heutige Querungssituation für Fußgänger auf der Schweinheimer Höhe als unbefriedigend an. Im Jahr 2014/2015 wurde eine verkehrsplanerische Untersuchung über die Schweinheimer Höhe von dem externen Büro v. Mörner durchgeführt. Zum damaligen Zeitpunkt stand bereits fest, dass es zu baulichen Änderungen kommen soll. Details dazu und wie zukünftig mit dem Vorplatz von Supermarkt, Sparkasse und Bäckereigebäude umgegangen wird, jedoch noch nicht. Der Planungs- und Verkehrssenat sprach sich dafür aus, die verkehrlichen Untersuchungen fortzusetzen, wenn sich die Veränderungen bei der Neuordnung des ehemaligen Reginakomplexes konkretisieren. Der Bauantrag wurde am 07.11.2018 vom Umwelt- und Verwaltungssenat (UVS) gebilligt, sodass die Einrichtung einer Querungshilfe von der Verwaltung nochmals geprüft wurde.
Neben dem Neubau eines Mehrfamilienhauses entlang der Matthäusstraße ist an der Vorderseite zur Schweinheimer Straße ein innerer Umbau des Bestandgebäudes geplant. Im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes sind zwei Läden sowie ein Selbstbedienungsschalter der Sparkasse geplant. In den oberen Geschossen ist weiterhin Wohnbebauung vorgesehen.
Die derzeitige Gestaltung des Vorplatzes sowie deren verkehrlichen Einrichtungen bleiben im Grundsatz erhalten.
2.        Historie der verkehrsplanerischen Untersuchungen

a)        Folgende Untersuchungsansätze wurden vom Büro von Mörner aufgezeigt:
       Untersuchungsansätze in größeren Dimensionen: Kreisverkehr und bauliche Schließung des Einbahnstraßenabschnittes inform eines Komplettumbaues sowie
       kurzfristig umsetzbare- und weniger aufwendige Untersuchungsansätze zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehres.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde untersucht und vom Gutachter empfohlen.
b)        Seitens der Verwaltung wurde die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage und die Verkehrsregelung mittels Vollsignalisierung geprüft, wurde aber nicht empfohlen.

c)        Stattdessen wurde eine Variante entworfen, die die Achtsamkeit der Autofahrer erhöht und durch das Aufbringen von Farbasphalt, Beschilderung und Piktogrammen die Fahrzeugführer zum Herabsetzen der Geschwindigkeit animiert.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde vom Stadtrat im Planungs- und Verkehrssenat am 06.10.2015 nicht beschlossen.
3.        Bestand und aktuelle Planung
Das Augenmerk der aktuellen Planung liegt auf der Verbesserung der Fußgängersicherheit, insbesondere auf der Wegebeziehung Bushaltestelle – Pestalozzischule.

3.1        Bestand
Fließender- und ruhender Verkehr
Die Schweinheimer Straße hat einen DTV von 9200 Kfz/24h. Streckenbezogen besteht eine Tempo 30-Regelung.
Im Einbahnstraßenbereich sind 2 zeitlich begrenzte Parkstände (30 min.) und ein Behindertenstellplatz eingerichtet (siehe Bestandsplan).
Fußgängerverkehr
Querungsanlagen liegen am Knoten Schweinheimer Straße/ Schneebergstraße sowie im Kurvenbereich Hildenbrandstraße/ Gutwerkstraße Die Schweinheimer Höhe ist nur ungesichert zu überqueren (siehe Bestandsplan). Die bestehenden Querungsanlagen liegen nicht im tatsächlichen Querungsbereich der Schüler.
Radverkehr und ÖPNV
Entlang der Schweinheimer Straße - Hildenbrandstraße wird der Radverkehr stadtauswärts auf einem Schutzstreifen geführt. Stadteinwärts bestehen keine Radverkehrsanlagen.
Die Schweinheimer Höhe wird von zwei Buslinien (4 und 10) angefahren, Schulbusverkehr besteht derzeit nicht.
3.2 Planung und bauliche Maßnahmen
Fließender- und ruhender Verkehr
Alle Fahrbeziehungen und die Parkregelungen des ruhenden Verkehres bleiben erhalten.
Fußgängerverkehr
Der Einbau eines FGÜ wird nach den ortsüblichen Standards sowie den Vorgaben der aktuell gültigen DIN-Normen eingerichtet. Die erforderlichen Sichtfelder von 30 m (Höchstgeschwindigkeit 30km/ h) sind gewährleistet.
Ein weiteres Kriterium ist das beidseitige Vorhandensein eines weiterführenden Gehweges. Hierzu wird ein baulicher Anschluss in Form einer Rampe auf Seite des ehemaligen Reginakomplexes hergestellt.
Zur Einfahrt in die Einbahnstraße wird zum Schutze der Fußgänger entlang der Aufstellfläche ein Grünstreifen vorgesehen.
Im Einfahrtsbereich der Einbahnstraße sind bis zur bestehenden Rampe Höhenanpassungen erforderlich. Um die Aufmerksamkeit des einbiegenden Kfz-Verkehres zu erhöhen, wird die bauliche Ausführung mittels einer Farbasphaltdecke vorgesehen.
Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird eine Aufweitung des Gehweges von ca. 2 m notwendig um die Sichtfelder zu gewährleisten. Die zukünftige Fahrbahnbreite beträgt im Kurvenbereich 7,70 m.
Radverkehr und ÖPNV
Der Radverkehr und der ÖPNV-Betrieb werden von der Maßnahme nicht beeinträchtigt
Die Maßnahme wurde mit dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion abgestimmt.
4.        Grunderwerb und Kosten der Maßnahme
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei ca. 100.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Der nächste Schritt ist die technische Planung der beschriebenen Maßnahme.

.Beschluss:

I.

1.        Der Beschluss der Verwaltung über die Einrichtung eines FGÜ auf der Schweinheimer Höhe wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2.        Der vorgelegten Konzeptplanung wird zugestimmt.
3.        Die Verwaltung wird mit der weiteren technischen Planung beauftragt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/11/6/19. Gesundheitsarbeit - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 6PVS/11/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem Beitritt zum Gesunde Städte Netzwerk im Jahr 2013 hat sich die Stadt Aschaffenburg zur Aufgabe der Gesundheitsförderung bekannt. Dazu hat der Stadtrat bereits 2012 ein Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt Aschaffenburg beschlossen.
Seitdem wurden und werden verschiedenste Projekte zur Gesundheitsförderung durchgeführt und niederschwellige Angebote Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt.

Dies geschieht insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement in den Sanierungs- und Stadterneuerungsgebieten wie der Sozialen Stadt aber auch unabhängig davon im gesamten Stadtgebiet.
Die Gesundheitsarbeit stellt somit eine Querschnittsaufgabe im Stadtplanungsamt dar und verknüpft Themen wie Radverkehr und Aufwertung der öffentlichen Räume sowie des Wohnumfeldes mit gesundheitlichen und sozialen Themen.
Durch diese Projekte findet auch eine Form der Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung statt, in dem ihnen die öffentlichen Räume zur vielfältigen Nutzung (z.B. Urban gardening, Bewegung im Park, Stadtteilerkundungen u.ä.) zurückgegeben werden.

Darüber hinaus besteht eine produktive amtsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, dem Büro des Oberbürgermeisters, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Schulverwaltungs- und Sportamt.

Zur Koordinierung und Konzeptionierung der Gesundheitsprojekte tagt 1-2-mal pro Jahr die Steuerungsrunde. Inhaltlich begleitet und koordiniert wird die Gesundheitsarbeit vom städtischen Gesundheitsmanager, Herr Volker Nebel.
Durch die Kooperation und Förderung der AOK (Bayern) konnte seit Juni 2016 die Stelle von 15 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden aufgestockt werden. Diese Förderung wurde für den Zeitraum bis 31.05.2020 bewilligt.

Die kommunale Gesundheitsarbeit hat sich im Rahmen der Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk dazu verpflichtet regelmäßig einen Bericht über ihre Tätigkeiten an das Gesunde Städte-Netzwerk sowie die kommunalpolitischen Gremien abzugeben.

Der letzte Bericht im Planungs- und Verkehrssenat erfolgte am 07.11.2017 über die Tätigkeiten des Jahres 2017.

Für die regelmäßige Berichterstattung wird dem Planungs- und Verkehrssenat in Anlage zu dieser Beschlussvorlage erneut der Jahresbericht über die Tätigkeiten der kommunalen Gesundheitsarbeit im Jahr 2018 zur Kenntnis vorgelegt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die kommunale Gesundheitsarbeit zur Kenntnis. Der Planungs- und Verkehrssenat bittet die Stadtverwaltung um Erweiterung der Gesundheitsarbeit. Einzelprojekte und Nachbarschaftshilfe sollen in den einzelnen Stadtteilen für Verbesserung sorgen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/11/7/19. Anträge zur Mitgliedschaft im Netzwerk „partnerprozess – gesundheitliche Chancengleichheit“ sowie zur GesundheitsregionPlus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 7PVS/11/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Partnerprozess – Gesundheit für alle

Das bundesweite Netzwerk „Partnerprozess - Gesundheit für alle“ unterstützt und begleitet Kommunen im Auf- und Ausbau von integrierten kommunalen Strategien zur Gesundheitsförderung, sogenannte Präventionsketten. Dabei stehen der Austausch und das gemeinsame Lernen im Fokus. Der Partnerprozess wird koordiniert und begleitet vom bundesweiten Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“.


Zielsetzung des Partnerprozesses

Zielsetzung des Partnerprozesses ist es,
-        die Kommunen beim Aufbau und der Umsetzung integrierter kommunaler Strategien (Präventionsketten) zu begleiten,
-        den fachlichen Austausch zur Förderung der Gesundheit anzuregen,
-        die Zusammenarbeit und einen gemeinschaftlichen Lernprozess über Ressorts und Generationen hinweg zu stärken,
-        vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen sowie Ressourcen bundesweit sichtbar und zugänglich zu machen,
-        Qualitätsentwicklungsprozesse im Setting Kommune zu unterstützen und auszubauen,
-        ein gesundes und chancengerechtes Aufwachsen und Leben aller Bewohnerinnen und Bewohner in der Kommune zu fördern und
-        Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen bewusstzumachen, wie sehr sich die Zusammenarbeit der Ressorts beim Aufbau einer Präventionskette lohnen kann.

Allgemein geht es in dem Netzwerk um den Aufbau und Weiterführung einer generationenübergreifenden Strategie zur Gesundheitsförderung und den bundesweiten Austausch darüber mit anderen Kommunen.

Partner des Netzwerkes sind u.a. das Gesunde-Städte-Netzwerk, deutscher Städtetag, deutscher Städte- und Gemeindebund, deutscher Landkreistag sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Beitrittsvoraussetzungen zum Partnerprozess

Die Beitrittsvoraussetzungen zum Partnerprozess sind sehr niederschwellig. Es werden keinerlei Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge erhoben.

Für den offiziellen Beitritt ist eine Partnerschaftsvereinbarung zu schließen. Die Partnerkommune unterschreibt mit dieser Vereinbarung, dass sie integrierte kommunale Strategien umsetzen und sich am Austausch beteiligen möchte.
Diese Vereinbarung sollte möglichst im Rahmen einer Fachveranstaltung öffentlich übereicht werden.

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) im jeweiligen Bundesland unterstützt und begleitet die Kommune beim Auf- und Ausbau integrierter kommunaler Strategien direkt vor Ort im Zuge des Partnerprozesses.

Was bringt der Partnerprozess der Stadt?
Für die Stadt Aschaffenburg stellt der Partnerprozess neben dem Gesunde-Städte-Netzwerk ein weiteres Netzwerk dar, um sich auch auf Bundesebene auszutauschen, fachliche Begleitung zu erhalten sowie eine Unterstützung von starken Partnern zu erfahren.

Mit der kommunalen Gesundheitsarbeit wird in Aschaffenburg bereits eine Strategie zur generationenübergreifenden Gesundheitsförderung verfolgt. Diese wird mit Schwerpunktthemen jährlich konkretisiert und durch verschiedenste Projekte umgesetzt.
Jedes Jahr findet bereits eine Fachveranstaltung zum Schwerpunktthema statt.

Aus diesen Gründen ist eine Mitgliedschaft im Partnerprozess nicht mit Mehraufwand für die kommunale Gesundheitsarbeit verbunden, sondern kann vielmehr die bereits bestehenden Strukturen stärken und zusätzlich fördern.
Daher empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zum „Partnerprozess – Gesundheit für alle“.

II. Gesundheitsregion Plus

Mit dem Konzept Gesundheitsregion Plus will das bayerische Gesundheitsministerium die Versorgung und Prävention im Freistaat verbessern. Die regionalen Netzwerke sollen auf kommunaler Ebene zur Gesundheit der Bevölkerung betragen.
Bereits 2016 wurde die Entscheidungskompetenz und damit auch die Verantwortung der Kommune bei der Gesundheitsversorgung durch das Bundespräventionsgesetz entscheidend gestärkt.

Die Bündelung der seit Jahren bestehenden Ansätze Gesundheitsregionen, Regionale Gesundheitskonferenzen und Gesunder Landkreis – Runde Tische zur Gesundheitsförderung zu Gesundheitsregionen Plus führt zu Synergieeffekten und vermeidet Doppelstrukturen.
Seit 2015 existieren in Bayern bereits 41 GesundheitsregionenPlus bestehend aus
52 Landkreisen und kreisfreien Städten. In der Region 1 – Bayerischer Untermain stellt der Landkreis Miltenberg eine Gesundheitsregion dar.

Eine Gesundheitsregion besteht aus mindestens einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Wünschenswert sind Zusammenschlüsse. Kreisfreie Städte sollen i.d.R. zusammen mit dem Umland eine Gesundheitsregion bilden. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.


Schwerpunkte
Handlungsschwerpunkte der Gesundheitsregionen liegen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention. Darunter fallen z.B.
-        Versorgung mit Haus- und Fachärzten,
-        Patienteninformation,
-        Zusammenarbeit ambulant-stationär,
-        Bewegungsförderung,
-        Suchtvorbeugung
-        Kinder- und Jugendgesundheit

Der Beitrag der Kommune bezieht sich neben der in Aschaffenburg bereits aktiv betriebenen Gesundheitsprävention vor allem darauf entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, wie eine intakte Verkehrsinfrastruktur und Bereithaltung sozialer und familienfreundlicher Infrastrukturen, um z.B als Standort attraktiv für Ärztinnen und Ärzte zu sein.
In diesem Zusammenhang stellt die GesundheitsregionPlus auch eine koordinierende Querschnittsaufgabe der Stadtplanung dar, die in enger Verknüpfung mit vielen weiteren Akteuren die Gesundheitsversorgung in der Stadt sicherstellt.


Staatliche Unterstützung
Die Gesundheitsregionen erhalten eine staatliche Unterstützung in Form von Beratung und einer Finanzierung der Geschäftsstellen mit jährlich jeweils maximal 50.000 Euro für das Bewilligungsjahr ab dem Bewilligungszeitpunkt und für vier weitere volle Kalenderjahre (Anteilfinanzierung i.H.v. bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben).


Fördervoraussetzungen
Folgende Punkte sind Voraussetzung einer Förderung:

-        Einrichtung von Gremien (Gesundheitsforum zur Planung und Steuerung der Gesundheitsregion Plus, Arbeitsgruppen Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitsversorgung, Geschäftsstelle zur Organisation und Koordination),

-        Verpflichtende Handlungsfelder Prävention und medizinische Versorgung,

-        Jährlich ein Umsetzungsplan mit Maßnahmen in angemessenem Umfang,

-        Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunktthemas des Bayerischen Gesundheitsministeriums bei Prävention.


Sinn und Zweck für Aschaffenburg

Die derzeitige Förderung der kommunalen Gesundheitsarbeit im Rahmen des Projektes „Gesunde Kommune“ läuft bis Ende des Jahres 2020. Eine Weiterführung dieser Förderung steht noch aus.
Um die bisher erarbeiteten Netzwerkstrukturen sowie die Angebote in der kommunalen Gesundheitsarbeit für weitere 4 Jahre weiterzuführen und den Bereich Prävention zudem um das Handlungsfeld Gesundheitsversorgung zu ergänzen ist die Gründung einer GesundheitsregionPlus für Aschaffenburg durchaus sinnvoll. Wenn hier eine Kooperation mit dem Landkreis Aschaffenburg gelingt, stünde der Region eine breite und flächendeckende Gesundheitsfürsorge in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention und Gesundheitsversorgung zur Verfügung.
Auch ohne eine Kooperation mit dem Landkreis kann eine Mitgliedschaft gelingen und von großem Nutzen für die Weiterführung und Ausbau der kommunalen Gesundheitsarbeit sein.

Von den aufzubauenden Strukturen existiert in der Stadt Aschaffenburg über die kommunale Gesundheitsarbeit bereits eine Art Gesundheitsforum durch die Steuerungsrunde sowie eine Geschäftsstelle durch den Gesundheitsmanager. Ebenso wird das Handlungsfeld „Prävention“ bereits aktiv betrieben. Die Gesundheitsarbeit würde lediglich um das Handlungsfeld medizinische Versorgung ergänzt werden.

Bei einer Antragstellung im kommenden Jahr mit einem Förderbeginn im Jahr 2020 kann mit der GesundheitsregionPlus an die vorhandenen Strukturen der gesunden Kommune angeknüpft und die GesundheitsregionPlus schrittweise aufgebaut werden, da sich die Förderbereiche „Gesunde Kommune“ und GesundheitsregionPlus für ein Jahr überschneiden werden.
Der Vorteil bei dieser Überschneidung besteht darin, dass vorhandene Netzwerke und Strukturen genutzt und nicht wieder mühsam neu aufgebaut werden müssen. Zudem könnte die bisherige Arbeit und die laufenden Projekte des kommunalen Gesundheitsmanagements in einer Kontinuität weiterverfolgt werden.

Derzeit werden die Projekte sowie die Geschäftsstelle der kommunalen Gesundheitsarbeit über das Programm „Gesunde Kommune“ von der AOK mitfinanziert. (Anteilsmäßig über Projektlaufzeit von 4 Jahren von 2017 bis 2020: AOK ca. 73% = 165.200€; Kommune ca. 27% = 62.000€)

Eine Doppelfinanzierung der Geschäftsstelle durch beide Programme im Jahr 2020 ist nicht möglich. Allerdings kann über das Programm „GesundheitsregionPlus“ der Anteil an Förderung abgeschöpft werden, welcher über das Programm „Gesunde Kommune“ noch nicht finanziert wird. Dies betrifft insbesondere das Handlungsfeld Gesundheitsversorgung.

So könnte bspw. im Jahr 2020 ca. 50% der staatlichen Unterstützung durch die GesundheitsregionPlus in Anspruch genommen werden, ab 2021 dann 100%.



 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung einen Beitritt zur Gesundheitsregion Plus möglichst in Kooperation mit dem Landkreis vorzubereiten. Der Antrag soll im Jahr 2019 gestellt werden, sodass ein Förderbeginn ab 2020 starten kann.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat beschließt den Beitritt zum bundesweiten Netzwerk „Partnerprozess – Gesundheit für alle“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt,  die Gespräche zur GesundheitsregionPlus mit dem Landkreis erneut aufzunehmen und im Laufe des Jahres 2019 einen Aufnahmeantrag mit Förderbeginn 2020 vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/11/8/19. Buslinie 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 8PVS/11/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 18.09.2018 der neuen Linienführung der Buslinie 15, die ein Jahr lang erprobt wurde und nun so beibehalten werden sollte, zugestimmt. Im Anschluss an die Sitzung gab es Vorsprachen und ein Schreiben von Bürgern aus dem Bereich der ehemaligen Haltestelle Kneippstraße, die sich für den alten Linienweg auf Grund des kürzeren Weges zur Haltestelle aussprechen. Die Führung durch die Flachstraße ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Nahverkehrsplans.

Mit der neuen Haltestelle in der Flachstraße wird der Campus der Hochschule noch besser erschlossen – das Queren der Würzburger Straße entfällt beim Zugang zur oder von der Haltestelle. Die neue Haltestelle "Kneippstraße" im Bessenbacher Weg ersetzte die entfallende Haltestelle Kneippstraße. Die neue Haltestelle "Kneippstraße" liegt in 180 m Entfernung zur ursprünglichen Lage – die Haltestelle "Schoberstraße" 220 m. Durch den neuen Linienweg entstehen aber keine Erschließungslücken – alle Haushalte befinden sich innerhalb eines 300-m-Haltestellenradius. Auf der einen Seite sind die Wege zur nächsten Haltestelle jetzt länger geworden – dafür sind auf der anderen Seite für viele Haushalte die Wege zu den neuen Haltestellen deutlich kürzer geworden. Dafür spricht auch die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen.

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, an dem jetzt bestehenden Linienweg der Linie 15 nichts zu ändern.

.Beschluss:

I. Der  Bericht der Verwaltung zur Linienführung der Linie 15 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr