Datum: 06.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/6/1/18 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich September 2018
2WS/6/2/18 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3WS/6/3/18 Bericht zur Vergabe der Asphaltierungsarbeiten am Reisemobilstellplatz
4WS/6/4/18 Einführung eines Semestertickets
5WS/6/5/18 Zukünftige Antriebstechnologien der Busse
6WS/6/6/18 Weiterentwicklung des Stadtreinigungskonzeptes
7WS/6/7/18 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf die Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen ab 2019
8WS/6/8/18 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
9WS/6/9/18 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 14.09.2018 – Die Stadt Aschaffenburg als Partner der VAB soll sich für die Einrichtung eines Fahrgast-Beirats einsetzen
10WS/6/10/18 Behandlung des Zusatzantrages der Kommunalen Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 20.11.2017 zum Antrag der Grünen Stadtratsfraktion - Fahrpreisgestaltung städtischer Busverkehr Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.10.2018
11WS/6/11/18 Behandlung des Antrages der Grünen Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Thomas Giegerich vom 15.09.2017 - Fahrpreisgestaltung städtischer Busverkehr ab 2017/2018 - Semesterticket Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.10.2018

zum Seitenanfang

1. / WS/6/1/18. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich September 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 1WS/6/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht – Anlage Liegt separat bei.

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - K ommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.09.2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / WS/6/2/18. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Vorberatend 2WS/6/2/18
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 10PL/1/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht – Anlage Liegt separat bei.

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 2).

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                              4.009.000,00 €

Es ist beabsichtigt hiervon 3.000.000,-- € an die Aschaffenburger
Versorgungs-GmbH als Kapitalerhöhung zurückzuführen.

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren                                           Einnahmen und Ausgaben auf                                                                           11.581.000,00 €

Im Vermögensplan/Finanzplan sind 3.000.000,-- € als Beteiligung
an der AVG (Kapitalerhöhung) mit eingerechnet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / WS/6/3/18. Bericht zur Vergabe der Asphaltierungsarbeiten am Reisemobilstellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 3WS/6/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur deutlichen Qualitätsverbesserung des Reisemobilstellplatzes, welcher seit  01.01.2018 von den Stadtwerken, bewirtschaftet wird, wurde eine „Fahrspur“ mittels Asphaltdecke aufgebracht.

Aus diesem Grund haben die Stadtwerke mittels Leistungsverzeichnis die Asphaltierungsarbeiten auf dem Markt abgefragt.

Aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte die Vergabe an die Firma Heinrich Kunkel aus Aschaffenburg.

Die beauftragte Gesamtsumme weicht deutlich von den geplanten Kosten ab.
Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Asphalttragschicht (Fahrstrasse) auf den vorhandenen Untergrund aufgebaut werden kann.

Dies haben die Stadtwerke von der Firma ZuB GmbH, Ingenieurgesellschaft für Zuschlag- und Baustofftechnologie, mittels Plattendruckverfahren feststellen lassen.

Für die damalige Kostenschätzung lag dieses Prüfergebnis noch nicht vor, so dass davon ausgegangen werden musste, dass ein aufwendiges Auskoffern der Fläche, etwa 1.100m², ein entsprechendes Einbringen des Strassenaufbaus, sowie das Verdichtung der Materialien notwendig ist. Entsprechend waren nach damaligem Kenntnisstand die Planungskosten realistisch.

Aufgrund des Prüfberichtes und demnach der Beschaffenheit vor Ort, kann eine Asphaltfahrbahn auf das vorhandene Schotterbett aufgebracht werden, wonach sich die Kosten für die Asphaltierung drastisch reduziert haben.

Der Werksenat nimmt die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten am Reisemobilstellplatz zur Kenntnis.

.Beschluss:

I. Der Werksenat nimmt die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten am Reisemobilstellplatz zur Kenntnis.

Die mit dem Beschluss vom 22.02.2018 geschätzte Auftragssumme von 130.000,00 € wurde nicht überschritten.

Die Geschäftsführung wurde beauftragt innerhalb dieser Kostenobergrenze zu vergeben.

Der Auftrag erfolgt an den wirtschaftlichsten Bewerber, die Firma Heinrich Kunkel aus Aschaffenburg.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / WS/6/4/18. Einführung eines Semestertickets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 4WS/6/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I.
1. Die mündliche Stellungnahme der Werkleitung zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 28.11.2018 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg, über den aktuellen Stand zur geplanten Einführung eines Semestertickets für die HS Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.  

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / WS/6/5/18. Zukünftige Antriebstechnologien der Busse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 5WS/6/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der mündliche Zwischenbericht der Stadtwerke Aschaffenburg zu den zukünftigen Antriebstechnologien der Busse wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / WS/6/6/18. Weiterentwicklung des Stadtreinigungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 6WS/6/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits in der Vergangenheit hat der Entsorgungsbetrieb z. B. durch die Einführung eines Schichtarbeitssystems, die Änderung des Reinigungsumfangs und den Einsatz von Stadtmüllsauger und  Blasgeräten in Kombination mit Kehrmaschinen das Stadtreinigungskonzept kontinuierlich weiterentwickelt.

Aufgrund vielfältiger Herausforderungen einerseits (zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums,  Zunahme von Unterwegs-Konsum und Events, veränderten Ladenöffnungszeiten und steigendem Verparkungsdruck) und gestiegenen gesellschaftlichen Ansprüchen an die Reinigung andererseits ist es erforderlich das Stadtreinigungskonzept immer wieder zu überprüfen und weiter zu optimieren.

Daher wurde das INFA-Institut aus Ahlen beauftragt, eine Organisationsanalyse durchzuführen und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten.

Als wesentliche Handlungsempfehlungen zur weiteren Optimierung der Stadtreinigung in Aschaffenburg schlägt INFA vor:

-        Optimierung der Tourenplanung durch Einsatz eines Tourenplanungsprogramms

-        Einführung einer Qualitätsmessung zur Überprüfung der Reinigungsqualität

-        Weiterentwicklung der Reinigungssystematik und verstärkter Einsatz ergänzender Reinigungstechnik

-        Satzungsanpassung zur Schaffung von mehr Flexibilität entsprechend dem Reinigungsbedarf

-        Überprüfung der verschiedenen Zuständigkeiten zur Reinigung im öffentlichen Raum

-        Forcierung ordnungsrechtlicher Maßnahmen

Nachfolgend ist vorgesehen, die Maßnahmen mit den erforderlichen Ressourcen zu präzisieren und einen Zeitplan für die Umsetzung zu erarbeiten.

Der Stadtrat wird über die weiteren Schritte und Zwischenergebnisse informiert und erhält die Vorlage damit zusammenhängender  Beschlüsse, wie z.B. beabsichtigter Satzungsänderungen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Weiterentwicklung des Stadtreinigungskonzeptes wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / WS/6/7/18. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf die Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen ab 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 7WS/6/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachdem der Landkreis Miltenberg die Vereinbarung zur Mitbenutzung der Deponie Guggenberg zur Ablagerung inerter Abfälle zum 31.12.2018 gekündigt hat, haben das Landratsamt Aschaffenburg und die Stadtwerke Aschaffenburg 17 Deponiebetreiber in wirtschaftlich zumutbarer Entfernung angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.

Von den 17 angeschriebenen Deponiebetreibern hat lediglich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises ein Angebot für alle angefragten Abfallarten entsprechend der beigefügten Aufstellung abgegeben. Der Landkreis Schweinfurt bietet in Kooperation mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen eine Entsorgung für alle Abfallarten an.
Nach erfolgter Deponieerweiterung in ca. 3 Jahren können auch die voluminösen Mineralfaserabfälle wieder zur Deponie Rothmühle verbracht werden.

Der Eigenbetrieb der Stadt Wiesbaden bietet lediglich die Entsorgung künstlicher Mineralfaserabfälle an, die jedoch ohne Verunreinigungen mit sonstigen Abfällen in Spezial-Bigbags auf Paletten angeliefert werden müssen und daher nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen.

Das Angebot der Abfall-Wirtschafts-Service GmbH des Landkreises Groß-Gerau ausschließlich für nicht gefährliche Abfälle ist aufgrund der Betriebsform nicht durch den hessisch-bayerischen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 01.06.1979 abgedeckt und aufgrund des eingeschränkten Abfallspektrums von geringem Interesse.  

Der Transportaufwand zur Kreismülldeponie Rothmühle (Autobahn 118 km, Bundesstraße 98 km) und zum Abfallwirtschaftszentrum Aßlar (Autobahn 116 km) ist nahezu identisch, sodass die angebotenen Entgelte entscheidend sind. Bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Abfallmengen der vergangenen 5 Jahre ergeben sich bei der Ablagerung auf den Deponien Rothmühle und Wirmsthal jährliche Kosten von 65.757,02 €; im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar ergäben sich mit 108.880,51 € jährliche Kosten, die um 65,6 % (43.123,49 €) höher liegen würden.

Der Landkreis Schweinfurt schließt zwar eine Beteiligung an den Nachsorgekosten durch die Stadtwerke Aschaffenburg und den Landkreis Aschaffenburg nicht aus, wenn die Deponierücklage aufgebraucht ist. Dieses Risiko ist jedoch aufgrund der angesparten Rücklagen und des möglichen Anteils an der gesamten Ablagerungsmenge vergleichsweis gering.
 
Daher wird vorgeschlagen, die in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt mit derzeitigen Anlieferungsgebühren von 53,00 €/t für sonstige inerte Abfälle und 88,00 €/t für festgebundene asbesthaltige Abfälle und die Zweckvereinbarung sowie den Anlieferungsvertrag mit dem Landkreis Bad Kissingen mit einem Anlieferungsentgelt von 175,00 €/t für Mineralfaserabfälle abzuschließen. In der Zweckvereinbarung sind neben dem Entgelt entsprechend der Gebührensatzung des Landkreises Schweinfurt, der Vertragsbeginn, die Laufzeit und die Kündigungsfristen geregelt.

Im Ergebnis soll die Deponierung inerter Abfälle als Teil der Beseitigungspflicht gem. Art. 7 KommZG in Verbindung mit § 22 KrWG auf den Landkreis Schweinfurt bzw. den Landkreis Bad Kissingen durch die in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarungen übertragen werden. Befugnisse werden nicht übertragen.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der als Anlage 5 beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Schweinfurt wird zugestimmt.

Dem Abschluss der als Anlage 5  beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung künstlicher Mineralfasern und des Anlieferungsvertrages zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Bad Kissingen wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / WS/6/8/18. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Vorberatend 8WS/6/8/18
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 9PL/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch den Abschluss der Zweckvereinbarungen mit den Landkreisen Bad Kissingen und Schweinfurt zur Entsorgung nicht brennbarer Abfälle auf den Deponien Wirmsthal und Rothmühle ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

Nicht mehr auf Deponien der Deponieklasse II abgelagert werden dürfen Mineralfaser-Deckenplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern (produziert bis 1997) enthalten aufgrund ihres zu hohen Glühverlusts (bzw. TOC-Gehalts). Daher müssen diese Abfälle in Spezial-Bigbags auf Spezialpaletten verpackt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode gebracht werden.

Die Gebühr für nicht brennbare, inerte Abfälle betrug bisher 133,50 €/t. Die Gebührenerhöhung ist einerseits aufgrund der höheren Entsorgungskosten für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaserabfälle, andererseits durch den vor allem entfernungsbedingt deutlich höheren Transportaufwand erforderlich.

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                180,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                        337,00 € je Tonne

für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        953,00 € je Tonne

für sonstige inerte Abfälle                                                                131,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.02.2019 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 03.07.2017 (amtlich bekannt gemacht am 14.07.2017),

§ 1

In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

1.        für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                180,00 € je Tonne

2.        für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                337,00 € je Tonne

3.        für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        953,00 € je Tonne

4.        für sonstige inerte Abfälle                                                        131,00 € je Tonne

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.02.2019 in Kraft



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / WS/6/9/18. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 14.09.2018 – Die Stadt Aschaffenburg als Partner der VAB soll sich für die Einrichtung eines Fahrgast-Beirats einsetzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 9WS/6/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg, über das Ergebnis der Behandlung des Antrages in der VAB Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 wird zur Kenntnis genommen.  

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / WS/6/10/18. Behandlung des Zusatzantrages der Kommunalen Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 20.11.2017 zum Antrag der Grünen Stadtratsfraktion - Fahrpreisgestaltung städtischer Busverkehr Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 10WS/6/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner,  wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / WS/6/11/18. Behandlung des Antrages der Grünen Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Thomas Giegerich vom 15.09.2017 - Fahrpreisgestaltung städtischer Busverkehr ab 2017/2018 - Semesterticket Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 11WS/6/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die Grüne- Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Thomas Giegerich, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 15:22 Uhr