Datum: 14.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:46 Uhr bis 18:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. | Bezeichnung |
---|---|---|
1 | hfs/7/10/18 | Unterjährige Berichterstattung über wesentliche Haushaltsdaten - 1. Quartal 2018 |
2 | hfs/7/11/18 | Einrichtung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt |
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1. / hfs/7/10/18. Unterjährige Berichterstattung über wesentliche Haushaltsdaten - 1. Quartal 2018
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzsenat | 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates | 14.05.2018 | ö | Beschließend | 1 | hfs/7/10/18 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
2. / hfs/7/11/18. Einrichtung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzsenat | 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates | 14.05.2018 | ö | Beschließend | 2 | hfs/7/11/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um zum einen eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen zu gewährleisten und zum anderen durch schulübergreifende Standards die Kosten für Beschaffung und Wartung in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist eine Fachkraft erforderlich, die in Absprache mit den Schulen und der Stadt inhaltlich-pädagogische und ausstattungstechnische Aspekte zusammenführt. Es handelt sich um eine neue Stelle zur Erfüllung neuer Aufgaben, weswegen gem. Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich ist. Jedoch ist entsprechend dem „Eckpunktepapier zum Haushalt 2015“ die Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates zur Einrichtung der Stelle einzuholen. Die jährlichen Personalkosten betragen je nach Eingruppierung (Bewertung) der Stelle mindestens 55.000 Euro.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2