Datum: 02.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / jha/2/1/18. Vorstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.05.2018
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ö
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Beschließend
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1 | jha/2/1/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Personen auf der vorgelegten Liste haben sich für das Ehrenamt selbst beworben. Es wurde
formal überprüft, ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Nach der Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss leitet das Jugendamt die Liste samt Anlagen an das Gericht weiter.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgelegten Vorschlagsliste der Jugendschöffen
für die Wahlperiode 2019 – 2023 zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. / jha/2/2/18. Förderung der Beschäftigung von SPS-Praktikanten durch die Stadt Aschaffenburg. Antrag Herr xxx, Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. v. 16.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.05.2018
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ö
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Beschließend
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2 | jha/2/2/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die insges. fünfjährige Erzieherausbildung beginnt in der Regel mit einer zweijährigen berufspraktischen Phase, dem sog. Sozialpädagogischen Seminar (SPS). Im Gegensatz zu früheren gesetzlichen Regelungen werden die dafür benötigten Ausbildungsstellen in der gesetzlichen Betriebskostenförderung nicht berücksichtigt. Ohne zusätzliche Förderung ist zu befürchten, dass nicht genügend Praktikumsstellen zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund hatte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg am 06.04.2006 beschlossen, dass bis zu 21 Kitas in Aschaffenburg einen Zuschuss von 50% der jährlich tatsächlich entstehenden Kosten für die Ausbildung einer Praktikantin im SPS erhalten, jeweils bis zu einer Höhe von 2800 €. Die tatsächlich entstehenden Kosten müssen von den Einrichtungen jeweils nachgewiesen werden.
Die Grenze von maximal 2800 € deckt inzwischen in vielen Fällen nicht mehr die Hälfte der tatsächlich entstehenden Kosten für die Ausbildung einer SPS Praktikantin ab. Ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 erhöhen sich diese Aufwendungen erneut.
Die Stadt Aschaffenburg hat weiterhin großes Interesse daran, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Der Bedarf an ausgebildeten Erziehern hat sich eher noch verstärkt. Die Anzahl der Kitas ist gestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Es wird daher vorgeschlagen die bisherige Förderung fortzusetzen und ab dem Kindergartenjahr 2018/19 maximal 25 Ausbildungsplätze mit 50% der tatsächlich jährlich entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 3600 € im Jahr zu fördern.
Die Förderung wird jeweils zu Jahresbeginn für das laufende Ausbildungsjahr gezahlt. Die geänderten Förderbedingungen würden sich daher erstmals Anfang 2019 auswirken. Die zu erwartenden Mehrkosten von ca. 10000-20000 Euro im Jahr müssten erstmals im Haushalt 2019 berücksichtigt werden.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die städtischen Zuschüsse für die Förderung der Ausbildung von SPS-Praktikanten mit Beginn des Kindergartenjahrs 2018/2019 auf bis zu 3.600 €/Jahr je Praktikumsplatz anzuheben. Voraussetzung ist, dass die Einstellungsträger die Empfehlung der bayerischen Fachakademien vom 09.11.2016 übernehmen und eine Mindestvergütung von 450,-- € im SPS 1 und 500,-- € für das SPS 2 gewähren.
Die Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze wird ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf maximal 25 erhöht.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. / jha/2/3/18. Aktualisierter Überblick über die Versorgung mit Kita-Plätzen in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.05.2018
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ö
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Beschließend
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3 | jha/2/3/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auch im Jahr 2017 hat die Geburtenzahl mit 709 das hohe Niveau der letzten Jahre gehalten. In den Jahren 2014 und 2015 lagen die Geburten noch bei 597 und 603. Im Jahr 2013 waren es sogar nur 560 Neugeborene.
2016 kam es dann zu einem deutlichen Anstieg auf 718. Für das laufende Jahr 2018 kann nach den aktuellen Zahlen aus den Monaten Januar bis März wieder von zirka 700 Geburten ausgegangen werden. D.h. in den letzten beiden Jahren kamen und aktuell kommen 100 Aschaffenburger Kinder mehr auf die Welt. Dies hat Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe.
In der Stadt Aschaffenburg bestehen 478 Krippenplätze. Mit diesen wird, bezogen auf die auf die 1- und 2-jährigen eine Betreuungsquote von 36 Prozent erreicht. Um diese Quote auf 50 Prozent anzuheben, ist ein Ausbau auf 660 Plätze (plus 182, zirka 15 Krippengruppen) notwendig. 60 Prozent erreichen wir mit 791 Plätzen.
Geplant sind zurzeit sieben neue Krippengruppen mit 84 Plätzen:
- 24 Plätze in der Erthalschule in Leider
- 12 Plätze im Haus für Kinder Maria Geburt in Schweinheim
- 24 Plätze Interimslösung in Schweinheim
24 Plätze in der Gründewaldschule in der Innenstadt
Mit dem Bestand von 2.040 Kindergartenplätzen können schon zum jetzigen Zeitpunkt 3,5 Jahrgänge (3-, 4-, 5-jährige und die Hälfte der 6-jährigen = 2.090 Kinder) nur bedingt abgedeckt werden. Durch den deutlichen Geburtenanstieg wird der Bedarf in den kommenden Kindergartenjahren weiter zunehmen. Für das Kindergartenjahr ab September 2018 wird ein Bedarf von zirka 2.130 berechnet. Für 2019 liegt er bei 2.240 und für das Jahr 2020 bei 2.340. Weitere Gruppen sind daher erforderlich. Eine erste zusätzliche Kindergartengruppe ist in der Erthalschule vorgesehen. Die Verwaltung prüft zeitnah weitere Ausbaumöglichkeiten und Interimsangebote.
.Beschluss:
I. Der Bericht zum aktuellen Betreuungsbedarf und den Ausbauplanungen wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / jha/2/4/18. Übersicht über die Entwicklung der BIK Klassen an den beruflichen Schulen in Aschaffenburg und den Einfluss auf das soziale Klima in den Schulen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.05.2018
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ö
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Beschließend
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4 | jha/2/4/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
2013 begann an der Staatlichen Berufsschule 1 die Beschulung von berufsschulpflichtigen neuzugewanderten Schüler*innen und Schüler*innen mit Migrationshintergrund welche zur Eingliederung in Ausbildung und Beruf einen zusätzlichen Sprachförderbedarf benötigten als Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Berufsschule 1 und der Stadt Aschaffenburg.
Schon in den Jahren zuvor wurden sporadisch Berufsintegrationsklassen mit Bildungsträgern als Kooperationspartner angeboten. Ein ständiges Angebot kam aufgrund organisatorischer Probleme nicht zustande.
Hintergrund für die Einrichtung der ersten zwei Berufsintegrations-Vorklassen war eine Änderung der Berufsschulpflicht für Asylbewerber durch das Staatsministerium für Kultus und Schule Bayern. Durch die Änderung erlangten Asylbewerber zwischen 16 und 25 Jahren eine Zugangsberechtigung zu diesen Klassen.
Eine erste Bedarfsabfrage im Sommer 2013 ergab für den gesamten Untermain einen Bedarf von 75 Plätzen. Genehmigt wurden zwei Klassen mit 32 bis 40 Plätzen.
Für die Staatliche Berufsschule 1 eröffnete sich ein völlig neues Aufgabenfeld, den Unterricht von Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse oder mit erheblichen Unterstützungsbedarf beim Erwerb der Deutschen Sprache sowie die Alphabetisierung.
Die Beschulung ist auf zwei Jahre angelegt und soll im ersten Jahr (Berufsintegrations-Vorklasse) den Schwerpunkt „Spracherwerb“ haben. Im zweiten Jahr (Berufsintegrationsjahr) sollte der Schwerpunkt auf der Berufsvorbereitung mit zusätzlichen Sprachförderstunden liegen. In allen Klassen ist eine sozialpädagogische Betreuung vorgesehen.
In den ersten Jahren wurde der Anteil des Kooperationspartners (Stadt Aschaffenburg) über eine gedeckelte Defizitfinanzierung durch den ESF-Bayern finanziert. Diese Finanzierung reicht aus, um den Lehrerstundenanteil und die sozialpädagogische Betreuung zu finanzieren.
Seit 2016 wird der Anteil des Kooperationspartners aus Landesmittel des Freistaats finanziert. Auch hier reicht die Finanzierung zur Deckung der Personalkosten aus. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Klassen in Berufsintegrations-Vorklassen, bzw. Berufsintegrationsklassen umbenannt. Außerdem kamen ab 2016 weitere Angebote in Form von Sprachintensivklassen und die Integrationsvorklassen der BOS dazu.
Die Klassenzahl steigert sich aufgrund des erhöhten Bedarfs auf bis zu 29 Klassen im Schuljahr 2016/2017. Aufgrund dieser Steigerung wurden auch Klassen an den Staatlichen Berufsschulen 2 und 3, an der EURO-Akademie und Außenklassen an der FOS/BOS eingerichtet. Die Stadt Aschaffenburg ist als Kooperationspartner nur an den Schulen in städtischer Trägerschaft eingebunden.
Herr xxx und Herr xxx
werden in ihren mündlichen Berichten die Herausforderungen mit der neuen Aufgabenstellung berichten und auf die Auswirkungen und Entwicklungen des sozialen Klimas in den Schulen eingehen.
.Beschluss:
I. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / jha/2/5/18. Vorstellung der Beratungsangebote der Medienwerkstatt im JUKUZ und der Medienfachstelle im Cafe ABdate im Bereich digitale Medienbildung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.05.2018
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ö
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Beschließend
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5 | jha/2/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der modernen Gesellschaft ist die Nutzung digitaler Medien zur Voraussetzung von Kommunikation und Teilhabe geworden. Für die heranwachsende Generation ist eine Welt ohne umspannendes Datennetz und zahlreiche social networking sites gar nicht mehr vorstellbar.
Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen? Eltern, Schulen, pädagogische Einrichtungen und Dienste und deren Fachkräfte sind mit diesen Entwicklungen und Fragen konfrontiert. Sie stehen vor der Herausforderung, die virtuelle (Lebens)Welt in die Familie, in die Institutionen, in die pädagogische Arbeit zu integrieren.
Das erfordert eine eigene Haltung zum Umgang mit den sich ständig verändernden Möglichkeiten, Wissen über altersbezogene Chancen und Risiken sowie Kompetenzen hinsichtlich einer altersgemäßen Nutzung.
Was schadet? Was nutzt? Was erlauben wir? Was verbieten wir? Eltern und pädagogische Fachkräfte sind hier häufig gleichermaßen unsicher. Gefragt sind Medienbildung und -kompetenz.
In Aschaffenburg bieten mehrere Institutionen Beratungen dazu an. Für die Medienwerkstatt im JUKUZ und die Medienfachstelle im Cafe ABdate gehört die professionelle Beratung zur Kernaufgabe.
Die Medienwerkstatt im JUKUZ unterstützt Medienprojekte Einzelner, Gruppen, Schulen, Kitas und außerschulischer Bildungsträger, Einrichtungen der Jugendarbeit und Institutionen der Jugendhilfe. Neben der konkreten Umsetzung medienpraktischer Projekte, erhalten diese Akteure konzeptionelle Unterstützung. Für Familien gibt es neben medienpraktischer Handlungskompetenz individuelle Beratung für Eltern und breite Informationsangebote in Zusammenarbeit mit der Stiftung Medienpädagogik Bayern.
Das Café ABdate ist die Jugendinformations- und Medienfachstelle des Stadtjugendrings Aschaffenburg im JUKUZ. Sie ist Informations-, Anlauf- und Kontaktstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Die Angebote richten sich darüber hinaus auch an Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, in sozialen Einrichtungen und an Lehrkräfte.
Frau xxx (JUKUZ) und Frau xxx (SJR) stellen ihre Angebote im Medienbereich vor und berichten über ihre Erfahrungen
.Beschluss:
I. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.10.2018 08:24 Uhr