Datum: 14.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/1/13/19 Stellenbedarf Amt 65 Bauunterhalt/Planung/Ausführung
2HFS/1/14/19 Haushalt / Personal 2019; Personalbedarf VHS Verwaltung
3HFS/1/15/19 Nachbesetzung der Koordinierungsstelle „Jugend stärken im Quartier“
4HFS/1/16/19 Erstellung e. qualifizierten Mietspiegels f. d. Stadt Aschaffenburg
5HFS/1/17/19 Haushaltsplanung für eine Klimaanpassungsstrategie

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1. / HFS/1/13/19. Stellenbedarf Amt 65 Bauunterhalt/Planung/Ausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 1HFS/1/13/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für 2019 soll eine neue Stelle im Sachgebiet Bauplanung und Bauausführung im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ausgewiesen werden. Die Stelle ist in Entgeltgruppe EG10 vorgesehen.
Gesucht wird ein/e Sachbearbeiter/in mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Architekt/in.
Die relativ hohe Personalfluktuation in der Vergangenheit, wie auch aktuell, erfordert eine dringende Personalaufstockung für die stetig umfangreicheren Bauaufgaben für den Bereich Neubau, Sanierung und Bauunterhaltung städtischer Gebäude. Der Bereich Allgemeiner Bauunterhalt agiert bereits seit einigen Jahren oberhalb der notwendigen Leistungskapazität und Leistungsfähigkeit.
Die Planungs- und Neubauabteilung ist mit der Rathaussanierung, der Fertigstellung des Christian-Schad-Museums, der Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums, sowie dem stetigen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen voll ausgelastet.
Das zusätzliche Großprojekt Generalsanierung der Schönbergschule, mit einem Umfang von
21 Mio.€, sowie zusätzlich zu erwartende Großprojekte, wie die Kindertageseinrichtung Anwandeweg, u.a. sind zusätzlich zu schultern.
In der Prognose ergeben sich weitere, umzusetzende Aufgabenstellungen, wie der Ausbau von Ganztagsbetreuungen an Schulen, der Barrierefreiheit an städtischen Liegenschaften.
Dies alles ist mit einem gestiegenen Aufwand bei Einzelmaßnahmen verbunden, begründet durch die Umsetzung des EU-Vergaberechts, sowie der weiter steigenden DIN- und Vergabebestimmungen.
Auch die Betreiberhaftung für jede einzelne Maßnahme erfordert zusätzliche Aufwendungen.
Der personelle Mehrbedarf ergibt sich auch im Bauunterhalt, der sich aktuell in der zusätzlichen Aufgabe der WC-Sanierungen an Schulen (Ansatz für 2019: voraussichtlich 1 Mio. €) und den drastisch zunehmenden kleineren Maßnahmen niederschlägt. Hier ist aktuell der dramatisch gestiegene Aufwand für nicht verfügbare Handwerksfirmen zu nennen, die oft mehrere Ausschreibungen und Baukontrollen erfordern.
Die aktuelle Wirtschaftslage führt vielerorts zu einer Abwanderung, bzw. Verlagerung von qualifiziertem Fachpersonal in die freie Wirtschaft, die aufgrund des steigenden Fachkräftemangels, insbesondere bei Architekten und Ingenieuren zusätzliche Anreize in Form von höheren Vergütungen oder geldwerter Zusatzleistungen bieten.
Im städtischen Haushalt werden für Investitionen im Hochbau allein die Ansätze von 2018 mit 10,6 Mio. € auf voraussichtlich 17,4 Mio. € für 2019 steigen.
Mit der gegebenen Personaldecke ist dieser Umfang nicht zu bewerkstelligen, sodass hier eine zusätzliche Planstelle in Entgeltgruppe EG10 erforderlich wird mit ca. 65.000 €/a.
Eine Vergabe an externe Planer und Ingenieure ist für durchschnittlich große, aber auch kleinere Projekte aussichtlos, da diese sich aktuell interessantere und vor allem lukrativere Projekte aussuchen können.  

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft    wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / HFS/1/14/19. Haushalt / Personal 2019; Personalbedarf VHS Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 2HFS/1/14/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Teil 1
Einrichtung einer Teilzeitstelle für den Verwaltungsbereich berufsbezogene Deutschkurse und Integration

Die vhs Aschaffenburg führt seit 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Integrationskurse durch. Diese Kurse unterscheiden sich in vielen Punkten ganz erheblich vom Standardprogramm der Volkshochschule. Hinter jedem Kurs steht ein enormer bürokratischer Aufwand, der stetig gewachsen ist.

Oktober 2017:
Änderung der Fahrtkostenregelung. Das Bundesamt führt eine Fahrtkostenpauschale ein. Diese muss einzeln für jede/n Teilnehmende/n beantragt werden.
Januar 2018:
Jeder Kurs, der ab dem 01.02.2018 beginnt, muss über eine Schnittstelle in Form einer Kursplanungsmeldung hochgeladen werden.
August 2018:
Es gibt einen überarbeiteten Fehlzeitenkatalog. Dieser unterscheidet zwischen Teilnehmenden, die verpflichtet wurden, an einem Integrationskurs teilzunehmen, und Teilnehmenden, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen. Bei jeder Abrechnung muss nun geprüft werden, welcher Kategorie der/die Teilnehmende zuzuordnen ist. Bei Teilnahmeverpflichteten muss der Kursträger der Stelle, die verpflichtet hat (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme mitteilen.
September 2018:
Für jedes Alphakurs-Modul kann den Dozentinnen und Dozenten ein höheres Honorar bezahlen werden. Gleichzeitig erhält die vhs einen Bonus. Diese Honorarerhöhung und Bonuszahlung muss für jeden Kursabschnitt erneut beantragt werden. Im Semester 2-2018 hat die vhs 35 entsprechende Kursabschnitte durchgeführt.
November 2018:
Jeder Kursabschnitt (=Modul) muss dem Bundesamt über eine Schnittstelle gemeldet werden. Jegliche Änderung (Teilnehmer, Raum, Uhrzeit, Abmeldung usw.) muss tagesaktuell gemeldet werden. Die vhs hat im Semester 2-2018 (2. Halbjahr) 61 Kursabschnitte durchgeführt.
Januar 2019:
Meldung eines festen Prüfungsbeauftragten, der während der Prüfungen dauerhaft anwesend sein muss.

Betrachtet man die Durchführung der Kursabschnitte (Module), so kann man seit 2015 eine kontinuierliche Steigerung beobachten: 2015 waren es insgesamt 52 Module; 2018 sind es bislang 131 Module.

Ebenso verhält es sich mit den Teilnehmerzahlen: Nahmen 2015 782 Teilnehmende an einem Integrationskurs teil, waren es 2018 allein im ersten Halbjahr bereits 1090 Teilnehmende. Aktuell nimmt die Zahl der Flüchtlinge, die sich zu einem Integrationskurs anmelden, ab; dafür steigt die Zahl der EU-Migrant(inn)en und der Migrant(inn)en, die z.B. durch Ehegattennachzug nach Deutschland kommen.

2017 hat der Integrationsbereich ein Plus von 370.315,83 Euro erwirtschaftet. Von diesem Betrag wurden bereits die Honorare der Dozenten und die Fahrtkosten der Teilnehmer abgezogen. Auch bei Abzug der anteiligen Raum-, Personal- und Nebenkosten bleibt bei den Kursen ein Plus, das sich im vhs-Haushalt für 2017 bereits positiv niedergeschlagen hat.

Seit Juni 2017 führt die Volkshochschule berufsbezogene Deutschkurse nach §45a
AufenthG durch. Diese Kurse haben das Ziel, Migrant(inn)en schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie werden den bisherigen Bereich der Integrationskurse mehr und mehr ablösen. Seit dem 01.01.2018 ist die Volkshochschule eigenständiger Träger für berufsbezogene Deutschkurse. Aktuell führt die vhs drei berufsbezogene B2-Kurse durch. Durch die Einführung dieser Kursart mussten neue Verwaltungsabläufe implementiert werden. So sind bei den berufsbezogenen Deutschkursen völlig unterschiedliche Anträge, andere Online-Plattformen, Verwaltungsrichtlinien usw. erforderlich/vorgeschrieben. Ende 2018 läuft die Zulassung der vhs Aschaffenburg u.a. für die berufsbezogenen Deutschkurse aus. Im Antrag auf die erneute Zulassung müssen Angaben zum Vorhandensein von Verwaltungskräften, die sich ausschließlich um den berufsbezogenen Deutschförderungsbereich kümmern, gemacht werden. Eine nicht vorhandene Verwaltungskraft ist förderschädlich. Bei der Antragsstellung für die nächste Zulassungsperiode wurde eine befristet beschäftigte Teilzeitkraft (50 %) berücksichtigt. Um den gestellten Antrag wahrhaftig erfüllen zu können, muss diese Stelle dauerhaft eingerichtet werden. Ansonsten ist eine Verkürzung oder Widerrufung des Zulassungsbescheides nicht auszuschließen - mit der Konsequenz, dass ggf. die berufsbezogene Deutschförderung in der Stadt Aschaffenburg ausschließlich von privaten Trägern durchgeführt würde.

Neben den Integrations- und berufsbezogenen Deutschkursen hat der Integrationsbereich der vhs Aschaffenburg 2018 zweimal das Projekt „Einstieg Deutsch“, welches vom Deutschen Volkshochschulverband (Geldgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung) koordiniert wird, durchgeführt. Das bundesweite Projekt richtet sich an Geflüchtete mit guter oder unklarer Bleibeperspektive und dient zur sprachlichen Erstorientierung. Die vhs Aschaffenburg hat insgesamt 30 Teilnehmenden die Chance bieten können, kostenfrei Deutschkenntnisse auf A1-Niveau zur erreichen. Die Durchführung von derartigen Projekten ist hinsichtlich der Zulassungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wesentlich, da damit unter anderen die Leistungsfähigkeit des Kursträgers gemessen wird.
Sollte der Personalbereich im Deutsch-Integrationsbereich nicht dauerhaft aufgestockt werden, kann die vhs Aschaffenburg der enormen Nachfrage nach entsprechenden Kursen kaum mehr standhalten.




Teil 2
Einrichtung einer befristeten Teilzeitstelle als Prüfungsverantwortliche/r Sprachen
speziell Deutsch

Die vhs Aschaffenburg ist Prüfungskompetenzzentrum des Bayerischen Volkshochschulverbandes für Sprachen, Prüfungszentrum des Goethe-Instituts, autorisiertes Prüfungszentrum für Cambridge-Prüfungen, Prüfungsinstitut für TestDaf und Telc-Sprachprüfungen.

Vor allem durch den Bedarf an Deutschkursen und –prüfungen ist sowohl die Zahl der Prüfungstermine als auch die Zahl der Prüflinge in den letzten zwei Jahren (speziell seit dem Semester 1-2017) enorm gestiegen. Ausnahme ist der Test „Leben in Deutschland“, der nur einmalig (keine Wiederholung für „Durchgefallene“) für bestimmte Kursteilnehmer aus dem Integrationsbereich angeboten wird.

Die Anzahl der Teilnehmer hat sich im Deutschbereich nahezu verdoppelt:
2016:                        40 Prüfungen –    539 Teilnehmende
2017:                        58 Prüfungen – 1.039 Teilnehmende
2018 – 1. Halbjahr:        32 Prüfungen –    512 Teilnehmende



































Die Organisation aller Sprach-Prüfungen (auch Cambridge) obliegt derzeit einer einzigen Verwaltungskraft in Vollzeit. Die Aufgabenzuwächse haben u.a. zu einer Reduzierung des Bereichs Cambridge-Prüfungen geführt, durch die die vhs auf Dauer ihre Position als Examenscenter verlieren könnte.

Um Prüfungen nach den Vorgaben des BAMF durchzuführen, war es bislang erforderlich, eine Person als Ansprechpartner/in für die Organisation der Prüfungen zu benennen.
Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem Kooperationspartner, der telc gGmbH, für die Prüfstellen neue Regelungen zur Durchführung von Prüfungen erlassen. Die vhs als Prüfungsstelle muss künftig eine/n Prüfungsverantwortliche/n benennen, der/die für die standardisierte Prüfungsdurchführung verantwortlich ist. Dazu gehören insbesondere die Verantwortung für die Prüfungssicherheit, die sichere Verwahrung und Rücksendung bzw. sachgerechte Vernichtung der Prüfungsunterlagen sowie der Einsatz und die Belehrung von Aufsichtspersonen sowie Prüfenden. Der/Die Prüfungsverantwortliche muss während der Prüfung jederzeit für alle an der Prüfung beteiligten Personen der Prüfungsstelle, für die telc gGmbH und für die Prüfungsteilnehmenden erreichbar sein und ggf. in das Prüfungsgeschehen eingreifen können. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2019 und wurde am 05.12.2018 bekannt gemacht.

Mit dieser Regelung müsste die derzeitige Verwaltungskraft für die Prüfungen künftig regelmäßig am Samstag arbeiten. Um die Arbeit als Prüfstelle nicht zu gefährden, benötigt die vhs eine zusätzliche Kraft, die die Position einer/eines Prüfungsverantwortlichen übernimmt. Für die nächsten zwei Jahre ist derzeit keine deutliche Veränderung der Prüfungsteilnehmerzahlen abzusehen. Wer jetzt eine Prüfung in der untersten Stufe (A1) macht, wird, soll und muss darauf aufbauend weitere Kurse besuchen und Aufbauprüfungen machen. Hinzu kommt der künftig wachsende Anteil der berufsbezogenen Deutschkurse, die Migrant(inn)en die nötigen Fähigkeiten vermitteln sollen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen.
Da die fernere Entwicklung aktuell kaum absehbar ist, bestünde die Möglichkeit, hier zunächst eine befristete Teilzeitstelle (50%) einzurichten und den Personalbedarf spätestens Ende 2020 erneut zu überprüfen.
Die Finanzierung ist durch den momentan erwirtschafteten Überschuss durch die Einnahmen vom BAMF gegeben. Die Zuschüsse belaufen sich in diesem Jahr auf ca. 600.000,- € - abzüglich Honorare, Raummieten, Fahrtkosten sowie fest angestelltes Personal.


Gesamtbetrachtung
Der Stadtrat wird gebeten, der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für Verwaltungsaufgaben in der vhs zuzustimmen. Die dadurch erforderlichen zusätzlichen Personalausgaben in Höhe von ca. 50.000 bis 55.000 € jährlich werden teilweise durch höhere Einnahmen (Kursgebühren) und Zuschüsse refinanziert.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation in der Verwaltung der Volkshochschule wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / HFS/1/15/19. Nachbesetzung der Koordinierungsstelle „Jugend stärken im Quartier“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 3HFS/1/15/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat im Zeitraum von 2015 bis 2018 im Rahmen des ESF-finanzierten Projekts „Jugend Stärken“ erfolgreich die für die erste Förderperiode gesetzten Ziele umgesetzt. Es wurden durch die beiden Beratungsstellen ca. 260 Jugendliche mit jeweils mind. 8 Zeitstunden beraten.
Stadtrat und Jugendhilfeausschuß haben die Fortführung des Projekts befürwortet. Mittlerweile liegt die Zustimmung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für den vorzeitigen Maßnahme Beginn für die zweite Förderphase des ESF-Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (01.01.2019 – 30.06.2022) vor.
Die im JUKUZ verortete Jugendarbeitsberatung unterstützt durch persönliche Einzelfallberatung und –betreuung junge Menschen dabei, entweder eine Ausbildungsstelle zu finden oder sich
anderweitig in der Arbeitswelt zu etablieren. Für die Zielerreichung werden zum Teil hoch individualisierte Unterstützungsangebote entwickelt bzw. durch eine intensive Netzwerkarbeit erschlossen. Junge Menschen in persönlichen Belastungssituationen benötigen eine qualifizierte und meist auch kontinuierliche Betreuung, die auch den Ansprüchen einer gelingenden Beziehungsarbeit genügt. Ein Betreuungszeitraum von bis zu 18 Monaten soll dies gewährleisten.
Neuzugewanderte stellen als neue Zielgruppe der Beratungsstelle ebenfalls hohe Anforderungen an die Beratungs- und Betreuungsarbeit. Hier müssen auch neue Konzepte entwickelt und neue Netzwerkpartner einbezogen werden
Eine strukturelle Anbindung an das Projekt „Clearingstelle an den Berufsschulen“ sowie eine enge
Kooperation sollen sicherstellen, dass die Übergänge gut begleitet sind und kein junger Mensch ohne individuelles Unterstützungsangebot bleibt.

Die Clearingstelle zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen ist Ansprechpartner für Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher sowie Jugendliche, die zum Ende der Probezeit aus den Berufsfachschulen entlassen werden und bei denen abzusehen ist, dass sie nicht von den üblichen Eingliederungsangeboten erreicht werden. Sie sollen an geeignete Fachstellen oder in die Angebote des Programms „Jugend stärken im Quartier“ vermittelt werden.
Kooperationspartner sind die Anlaufstellen an Schulen, u.a. Beratungslehrkräfte und Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sowie die Berufsberater der Agentur für Arbeit. Die Clearingstelle kooperiert zudem mit außerschulischen Beratungsstellen wie z.B. den Ausbildungsberatern der Kammern und Diensten und ist in den für das Arbeitsfeld relevanten Arbeitskreisen vertreten.
Beide Angebote werden mit jeweils 50% der Personalkosten sowie – bezogen auf die anfallenden Personalkosten - weiteren 22% als Sachkosten Zuschuss gefördert.
Die im gleichen Umfang geförderte und für die Projektdurchführung erforderliche Koordinierungsstelle muss bei der bereits grundsätzlich für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2022 genehmigten Fortsetzung des Projekts nachbesetzt werden, da der bisherige Mitarbeiter für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht.
Zur Fortführung des Projekts und zum Erhalt der Förderung muss diese Stelle zeitnah nachbesetzt werden.
Die Aufgaben der Koordinierungsstelle stellen sich wie folgt dar:
  • Koordinierung sowie verwaltungstechnische und sachliche Abwicklung des Modellprogramms mit der Förderstelle
  • Koordinierung und Steuerung der Projekte Jugendarbeitsberatung im JUKUZ und Clearingstelle an den staatlichen Berufsschulen
  • Bedarfs- und Angebotsanalyse identifizierter Lücken in der kommunalen Angebotsstruktur im Übergang Schule – Beruf
  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendberufsagentur Aschaffenburg
  • Begleitung der Projekte und Erfolgskontrolle
  • Vertretung in lokalen, regionalen und überregionalen Netzwerken
  • Öffentlichkeitsarbeit

Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung der Jugendberufsagentur ist ein Stellenumfang von 80 % einer Vollzeitstelle vorgesehen. Die Personalkosten werden zu 50 % sowie – bezogen auf die anfallenden Personalkosten - weiteren 22% als Sachkosten Zuschuss gefördert.
Alle Kooperationspartner drängen auf eine Fortführung der erfolgreichen Arbeit.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Projekt „Jugend stärken im Quartier“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Umfang von 80 % einer Vollzeitkraft wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / HFS/1/16/19. Erstellung e. qualifizierten Mietspiegels f. d. Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Vorberatend 4HFS/1/16/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bislang 4 qualifizierte Mietspiegel erstellt. Der erste Mietspiegel stammt aus dem Jahre 1995. Weitere folgten in den Jahren 2002, 2008 und zuletzt im Jahre 2014. Der qualifizierte Mietspiegel gilt grundsätzlich 2 Jahre und kann einmalig durch eine sog. Indexfortschreibung um weitere 2 Jahre, d.h. auf insgesamt maximal 4 Jahre verlängert werden. Der aktuelle Mietspiegel ist am 19.12.2014 in Kraft getreten und gilt, nach Verlängerung durch Beschluss des Stadtrates vom 13.02.2017 bis 19.12.2018 als qualifizierter Mietspiegel. Anschließend gilt dieser als einfacher Mietspiegel fort und kann als solcher weiterhin verwendet werden. Zwischen dem Auslaufen des bisherigen qualifizierten Mietspiegels und dem Inkrafttreten eines neuen qualifizierten Mietspiegels lag bislang jeweils ein Zeitraum von ca. 2 ½ Jahren. In diesen Phasen wurde in der Vergangenheit in gleicher Weise verfahren.

Für die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels liegen zwei Stadtratsanträge vor:
  • Antrag des Stadtrates Johannes Büttner vom 26.11.2018 und
  • Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.11.2018

Beide Anträge wurden damit begründet, dass der Mietspiegel im Interesse der Aschaffenburger Mieter läge.

Hierzu ist festzustellen, dass der Mietspiegel erstellt wird, um für alle Interessierten die Übersicht über die Lage auf dem frei finanzierten Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Der Mietspiegel kann folglich dazu genutzt werden, die Angemessenheit der geforderten Mieten zu überprüfen oder um ein Erhöhungsverlangen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Die Markttransparenz durch den Mietspiegel ermöglicht auch den Gerichten im Streitfall eine kostengünstige Informationsbeschaffung.

Rechtliche Grundlagen des Mietspiegels stellen die §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und muss von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein (§ 558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Stadt Aschaffenburg im freifinanzierten Wohnungsbau gezahlten Nettokaltmieten, wobei nach Größe, Art, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit der Wohnungen differenziert wird. Der qualifizierte Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an.

An der Erstellung der bisherigen Mietspiegel waren beteiligt:
  • Stadt Aschaffenburg, Stadtentwicklungsreferat und Bauordnungsamt
  • Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Justizbehörde Aschaffenburg

Es ist beabsichtigt die genannten Interessengruppen, bzw. Behörden auch in den künftigen Prozess einer Mietspiegelerstellung einzubinden um eine möglichst breite Akzeptanz des Mietspiegels zu erzielen und die erforderliche Anerkennung des Mietspiegels sicherzustellen.

Der letzte Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Aschaffenburg von der Hochschule Aschaffenburg erstellt. Die Kosten für den Mietspiegel 2014/2016 beliefen sich auf xxx €. Für den neuen Mietspiegel müssen zunächst entsprechende Angebote eingeholt werden. Es ist mit Kosten i. H. v. ca. xxx – xxx € zu rechnen.

Der Mieterverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. und der Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. befürworten die Erstellung eines neuen Mietspiegels und haben jeweils eine Kostenbeteiligung i. H. v. xxx € zugesagt. Da die Aufgabe der Erstellung eines Mietspiegels nach §§ 558c und 558d BGB sowohl Aufgabe der Stadt, als auch Aufgabe der Interessenverbände sein kann, wird bei einer direkten Kostenbeteiligung anstelle eines Zuschusses auch der Mehrwertsteueranteil übernommen, so dass sich eine Kostenbeteiligung der Interessenverbände i. H. v. je xxx € brutto ergäbe.

Für die Mietspiegelerstellung werden im Rahmen des Haushaltes 2019 bei der Haushaltsstelle xxx Mittel i. H. v. ca. xxx € benötigt.

Der Stadtrat wird um Zustimmung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Stadtgebiet der Stadt Aschaffenburg gebeten. Dem Haupt- und Finanzsenat wird die Beschlussvorlage zur Vorberatung unterbreitet.

.Beschluss:

I.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Aschaffenburg beauftragt. Die Erstellung des Mietspiegels ist durch eine qualifizierte Einrichtung durchzuführen, die diesen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Eine Anerkennung durch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter ist anzustreben.

Die Zusagen der Kostenbeteiligungen des Mietervereins Aschaffenburg und Umgebung e.V. und des Haus- und Grundbesitzervereins Aschaffenburg und Umgebung e.V. i. H. v. je 5.000,-- € (netto) werden zur Kenntnis genommen und sind schriftlich zu vereinbaren.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. / HFS/1/17/19. Haushaltsplanung für eine Klimaanpassungsstrategie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 5HFS/1/17/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Systematik und Rückblick.
Die Klimapolitik beinhaltet sowohl den Bereich Klimaschutz – als auch die Klimaanpassung.

Im Bereich Klimaschutz wurde die Stadt Aschaffenburg schon sehr früh aktiv: (1995: -Eintritt in das Klimabündnis, -Einstellung eines Energiebeauftragten, -erste CO2-Bilanz, -erster Energiebericht). Seit 2011 gibt es die intensivierte regionale Zusammenarbeit: „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ mit beschlossenen Teilzielen und rd. 50 Projekten (Wärmedämmprogramm, Blockheizkraftwerke, E-Mobilität, Photovoltaik-Anlagen, Thermografie-Spaziergänge, nachhaltige Bebauungspläne, Passivhausprojekte, LED-Umrüstung, Nahwärme in städtische Gebäude, Solarthermie-Programm, Messen, Energie- und Förderberatung, Etablierung der Verbraucherzentrale, Wärmerückgewinnung, Architekten-Fachtagungen, Kino-Klimaschutz-Clips, Solarkataster, … u.v.w.m.).
Trotz vieler Klimaschutzmaßnahmen gehen seriöse Wissenschaftler von einem relevanten Klimawandel aus. Auch bei fortschreitendem Klimawandel wird der Bayerische Untermain besonders lebenswert bleiben, es wird aber Auswirkungen haben. Daran müssen sich auch die Zukunftsplanungen der Stadt Aschaffenburg orientieren. Eine abgestimmte Klimaanpassungsstrategie ist dazu erforderlich.

Vom globalen Treibhauseffekt zum regionalen Klimawandel: 
Der globale Treibhauseffekt ist u.a. durch Forschungsinstitute und große Rückversicherungsgesellschaften hinreichend dokumentiert und veröffentlicht. Weniger bekannt ist, dass gerade auch Unterfranken zu den hauptbetroffenen Regionen gezählt wird – neben den prominenteren Gebieten wie Bangladesch (Hochwasser), Golf von Mexiko/Karibik (Stürme), Ozeanien aber auch die Hochgebirge (Gletscher- und Felsbruch).
Die Region:  Meteorologen haben in den vergangenen Jahren im Durchschnitt am Bayerischen Untermain nur alle zwei Jahre eine besonders belastende Hitzenacht gemessen. Der Fachjargon dazu ist „Tropennacht“. Im Jahr 2018 allein waren es hier fast 20 Tropennächte. Dieser „Rekordsommer 2018“ könnte aber in Zukunft nicht mehr als „Ausreißer“, sondern als Normal-Sommer bewertet werden. Dies gilt auch, wenn das „Zwei-Grad-Ziel“ der internationalen Klimapolitik erreicht wird. Der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg spricht darum lieber von dem „Zwei-Grad-Limit“ anstatt Ziel (= globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung).
Der Klimatologe Prof. Paeth von der Universität Würzburg schätzt, dass in der weltweiten Betrachtung die Temperaturänderungen in Unterfranken mit zu den deutlichsten gehören könnten.

Damit es nicht zur Überschreitung des „Zwei-Grad-Limits“  kommt, ist es wichtig, dass die Anstrengungen im Klimaschutz nicht nachlassen. Doch trotz Klimaschutz müssen sich die Kommunalverwaltungen parallel zum Klimaschutz frühzeitig um eine individuelle Klimaanpassungsstrategie bemühen.
Vorgehensweise / Standard zur Klimaanpassungsstrategie
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Klimaanpassung ist Teil der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs / 2016).
Ziel-11: Nachhaltige Städte (…) sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
„Bis 2020 (…) Förderung der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen beschließen und umsetzen (…). “
Diese Ziele und deren Umsetzung obliegt auch den Kommunen und werden von DST (Deutschen Städtetag) unterstützt.

Inhalte der Klimaanpassungsstrategie:
Wie schon im Bereich Klimaschutz,  wird auch bei der Klimaanpassungsstrategie vorgegangen: Zunächst eine Bewertung (RVA), und dann ein Aktionsplan.

Die Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung (RVA) ist eine Analyse, die die Art und das Ausmaß des Risikos bestimmt, indem mögliche Gefahren analysiert und Schwachstellen bewertet werden, die eine potenzielle Bedrohung oder Verletzung von Menschen, Eigentum, Existenzen und der Umwelt, von der sie abhängen, darstellen könnten. Es ermöglicht die Identifizierung von kritischen Sicherheitsbereichen und liefert daher Informationen für die Entscheidungsfindung. Bewertet werden Risiken von Überschwemmungen, extremen Temperaturen und Hitzewellen, Dürren und Wasserknappheit, Stürmen und anderen extremen Wetterereignissen. Durch diese Bewertung können geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Diese Klimaanpassungsstrategie muss unter Einbeziehung der verschiedenen Akteure und Ämter gemäß o.g. RVA folgende Teilleistungen enthalten:
  • Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme (Topografie, Frischluftschneisen, Versiegelung, …..) und ihrer Beeinflussung auf das lokale Klima.
  • Vulnerabilitäts- und Chancenanalyse (Optimierungspotential)
  • Kommunale Leitlinien für Klimaanpassungen in Aschaffenburg
  • Akteursbeteiligung
  • Maßnahmenkatalog
  • Controlling-Konzept
  • Ergebnisabstimmungen und Beschluss eines abgestimmten Aktionsplanes.

Zeitablaufplan zur Klimaanpassungsstrategie (2019+2020):
  1. Beschlussfassung im HFS 2019/1: Mittelbereitstellung

  2. Einholung von mind. 3 Angeboten
    Auflage: EU-konformes Konzept ( EU-Anforderungen an  CoM-RVA)

  3. Vergabeempfehlung:
    Einladung von Fachbüros und Auswahl des geeignetsten Anbieters 

  4. Stadtrat: Vergabebeschluss (UVS)

  5. Förderantrag (sofern möglich):  Förderantrag mit Vergabebeschluss, falls das NKI-Förderprogramm wieder aufgelegt wird. (NKI:  Nationale Klimaschutz-Initiative der Bundesregierung bzw. des BMU mit PTJ als Projekt-Träger).

  6. Auftragsvergabe
    (wenn möglich förderunschädliche vorzeitige Auftragsvergabe)
    Bearbeitungslaufzeit ab Auftrag: 1 Jahr  -  (inkl. Beteiligungsprozess)

  7. Ergebnispräsentation und Strategiebeschluss (EuKK + Stadtrat)


Beschluss:
  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie
  2. Die zu erstellende Klimaanpassungsstrategie muss dem EU-Standard
    für den kommunalen EU-Prozess CoM-2030 / RVA entsprechen.
  3. Im Haushalt  werden für diese Klimaanpassungsstrategie 90.000€ eingeplant  
    aufgeteilt in HH-2019 +HH-2020;   HHSt: 0.1141.6550
    (Sachverständigenkosten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz)
  4. Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung (EU/Bund/Land).
    (HHSt: 0.1141.1602  Einnahmen Bundesförderung Klimaschutz)


CoM:  Covenant of Mayors for Climate and Energy / CoM-2030
Eine Klimaschutz und –anpassungs-Initiative initiiert und unterstützt von der EU.
RVA: Risk and Vulnerability Assessment (Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung – oder
Risiko und Verletzbarkeits- bzw. Sensibilitätsbewertung  /   eine konzeptionelle Integration von Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie

2. Die zu erstellende Klimaanpassungsstrategie muss dem EU-Standard für den kommunalen EU-Prozess CoM-2030 / RVA entsprechen.

3. Im Haushalt werden für diese Klimaanpassungsstrategie 90.000,-- € eingeplant aufgeteilt in HH-2019 +HH-2020; HHSt: 0.1141.6550 (Sachverständigenkosten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz).

4. Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung (EU/Bund/Land), (HHSt: 0.1141.1602  Einnahmen Bundesförderung Klimaschutz).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:31 Uhr