Datum: 14.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/1/1/19 Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der SPD-Stadtratsfraktion; - Sitzverteilung für die Senate und Ausschüsse - Abberufung von Frau Leonie Kapperer aus verschiedenen Gremien und Neubestellung von Mitgliedern
2PL/1/2/19 Bericht zum Arbeitskreis "Schwimmen in Aschaffenburg" - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.05.2018 und vom 03.07.2018 - Antrag der KI vom 27.06.2018
3PL/1/3/19 Umbau der Pfaffengasse -Bau- und Finanzierungsbeschluss
4PL/1/4/19 Erstellung e. qualifizierten Mietspiegels f. d. Stadt Aschaffenburg
5PL/1/5/19 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018
6PL/1/6/19 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
7PL/1/7/19 Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2019
8PL/1/8/19 Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2018 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
9PL/1/9/19 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
10PL/1/10/19 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
11PL/1/11/19 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
12PL/1/12/19 Wirtschaftsplan 2019 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
13PL/1/13/19 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der SüdWest Metering GmbH
14PL/1/14/19 Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2018 wegen "Schul-Digitalisierungsprogramm der bayerischen Landesregierung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2018
15PL/1/15/19 Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion als Mitglied bzw. 1. oder 2. Stellvertreter(in) im Planungs- und Verkehrssenat und im Umwelt- und Verwaltungssenat

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1. / PL/1/1/19. Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der SPD-Stadtratsfraktion; - Sitzverteilung für die Senate und Ausschüsse - Abberufung von Frau Leonie Kapperer aus verschiedenen Gremien und Neubestellung von Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 1PL/1/1/19

.Beschluss:

I.

1. Die E-Mail von Frau Stadträtin Leonie Kapperer vom 27.12.2018 (Anlage 1), mit der sie ihren Austritt aus der SPD-Stadtratsfraktion und der SPD-Partei erklärt hat, wird zur Kenntnis genommen.

2. Es wird festgestellt, dass sich dadurch das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen wie folgt geändert hat:
Fraktion / Partei / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
16
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
6
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
3
Freie Demokratische Partei (FDP)
2
Kommunale Initiative (KI)
2
Ökologisch-Demokratische-Partei (ÖDP)
1
Leonie Kapperer (fraktionslos)
1

3. Kraft gesetzlicher Regelung nach Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO werden folgende Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion anstelle von Frau Leonie Kapperer in die jeweiligen Senate als Mitglied bzw. 1. oder 2. stellvertretendes Mitglied bestellt:

Haupt- und Finanzsenat
Herbert Kaup als 2. Stellvertreter für Wolfgang Giegerich
Planungs- und Verkehrssenat
Wolfgang Autz als 2. Stellvertreter für Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich als 1. Stellvertreter für Anne Lenz-Böhlau
Umwelt- und Verwaltungssenat
Walter Roth als Mitglied und Karin Pranghofer als dessen 1. Stellvertreterin
Karin Pranghofer als 2. Stellvertreterin des Mitglieds Herbert Kaup
Kultur- und Schulsenat
Anne Lenz-Böhlau als Mitglied
Karin Pranghofer als 1. Stellvertreterin und Dr. Erich Henke als 2. Stellvertreter des Mitglieds Wolfgang Giegerich
Sportsenat
Dr. Karl-Ludwig Frenzel als Mitglied
Wolfgang Giegerich als 2. Stellvertreter des Mitglieds Jürgen Herzing
Erika Haas als 1. Stellvertreterin des Mitglieds Wolfgang Autz
Stadthallensenat
Anne Lenz-Böhlau als 2. Stellvertreterin des Mitglieds Martina Fehlner
Herbert Kaup als 1. Stellvertreter des Mitglieds Erika Haas
Werksenat
Dr. Erich Henke als Mitglied
Martina Fehlner als 1. Stellvertreterin und Erika Haas als 2. Stellvertreterin des Mitglieds Jürgen Herzing

4. Durch die Änderung des Stärkeverhältnisses des Stadtrats fand eine Neuberechnung der Sitzverteilung in den für die aktuelle Wahlzeit gebildeten Senaten und Ausschüssen unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer (gem. § 6 Abs. 3 GeschO) statt (Anlage 1). Dazu wird folgendes festgestellt:

4.1 In den Senaten mit 16 Mitgliedern (Haupt- und Finanzsenat, Planungs- und Verkehrssenat, Umwelt- und Verwaltungssenat, Kultur- und Schulsenat, Sportsenat, Stadthallensenat, Werksenat) bleiben die bisherige Sitzverteilung (Anlage 1) als auch die bisher namentlich bestellten Stadtratsmitglieder unter Berücksichtigung der Ziffer 3 unverändert.
4.2 Im Wirtschaftsförderungsausschuss mit 8 Mitgliedern und für den Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern bleibt die bisherige Sitzverteilung (Anlage 1), mit der Ausnahme, dass die UBV aus eigener Kraft einen Sitz erhält und die Bildung einer Ausschussgemeinschaft zwischen UBV und ÖDP daher nicht mehr möglich ist, unverändert. Die bisher namentlich bestellten Stadtratsmitglieder bleiben unter Berücksichtigung der Ziffer 3 unverändert.
4.3 Im Personalausschuss mit 6 Mitgliedern bleibt die bisherige Sitzverteilung (Anlage 1) und die bisher namentlich bestellten Stadtratsmitglieder unter Berücksichtigung der Ziffer 3 unverändert. Ein erneuter Losentscheid ist nach Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 14.01.2019 nicht notwendig (Anlage 1).
4.4 Es wird weiter festgestellt, dass sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen mit weniger als fünf Mitgliedern (ohne Vorsitzenden) nicht geändert hat und unter Berücksichtigung der Ziffer 3 alle bisher namentlich bestellten Stadtratsmitglieder unverändert bleiben.
5. Folgende Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion werden anstelle von Frau Leonie Kapperer als Mitglied in die genannten Gremien bestellt:

Arbeitsgruppe ARGE ÖPNV
Anne Lenz-Böhlau
Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
Jürgen Herzing
Stiftungsbeirat Kulturpreis
Anne Lenz-Böhlau
Energie- und Klimaschutzkommission
Anne Lenz-Böhlau

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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2. / PL/1/2/19. Bericht zum Arbeitskreis "Schwimmen in Aschaffenburg" - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.05.2018 und vom 03.07.2018 - Antrag der KI vom 27.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 2PL/1/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg ist mit dem Thema „Schwimmen“ aus mehreren Perspektiven befasst. Zum einen steht sie als Sachaufwandsträger zahlreicher Schulen aller Schularten in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für einen lehrplangemäßen Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichtes zu schaffen. Zum anderen möchte sie im Rahmen der Förderung des Vereinssports adäquate Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Ein dritter Aspekt ist das individuelle Schwimmen der BürgerInnen, das der Gesundheitsvorsorge dient und bei Kindern und Jugendlichen - neben dem schulischen Schwimmunterricht - Gelegenheit bieten soll, sicheres Schwimmen zu erlernen.

Im Hinblick auf die aus den o.g. Aufgaben der Stadt entstehenden Fragestellungen wurde seitens der Verwaltung der Arbeitskreis „Schwimmen in Aschaffenburg“ eingerichtet, der neben VetreterInnen aus der Verwaltung auch Personen aus Stadtrat, Schule/Schulaufsicht, Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) und Sportvereinen umfasste. Der Arbeitskreis tagte siebenmal, am 05.02.2015, 11.05.2015, 30.09.2015, 14.01.2016, 26.01.2017, 04.05.2018 und 13.11.2018.

In seiner ersten Sitzung definierte der Arbeitskreis folgende Handlungsfelder:
  1. Frühkindliches Schwimmen
  2. Schulsport
  3. Organisierter Sport (Vereine)
  4. nicht organisierter Sport
  5. Bäder

Im Laufe der ersten Sitzungen wurden einige Projekte wie z. B. das Angebot von Wassergewöhnungskursen für Vorschulkinder oder „Schwimmen macht Schule“(Zweitkraft im Schwimmunterricht der 4. Klassen zur Erlangung des „Seepferdchens“) auf den Weg gebracht.

In seiner abschließenden Sitzung am 13.11.2018 beabsichtigte der Arbeitskreis eine Empfehlung an den Stadtrat zum weiteren Vorgehen bezüglich der Bäder in der Stadt Aschaffenburg abzugeben, inbesondere im Hinblick auf
  • Generalsanierungsbedarf Lehrschwimmbecken Schönbergschule
  • Entscheidung über Baumaßnahme am Lehrschwimmbecken Pestalozzischule
  • Bedarfsdeckung für Vereine

Als Vorbereitung der Entscheidungsfindung stellte in der Sitzung xxx/Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft kurz die Situation der Lehrschwimmbecken in der Stadt vor. In den Becken an der Hefner-Alteneck-Schule, der Gutenberg-/Fröbelschule und der Comeniusschule besteht kein bzw. nur relativ geringer Sanierungsbedarf. Dagegen ist das Lehrschwimmbecken der Schönbergschule stark sanierungsbedürftig; die Generalsanierung wurde im Zusammenhang mit der Sanierung des Hauptgebäudes der Schule bereits am 17.09.2018 vom Stadtrat durch Beauftragung eines Generalplaners in die Wege geleitet.
Das Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule ist seit 2016 geschlossen. Eine aktuelle Kostenschätzung für die erforderliche Komplettsanierung des vorhandenen Bestandes beläuft sich auf 1,05 Mio. Euro.

Die Teilnehmer der Sitzung des „Arbeitskreises Schwimmen“ in Aschaffenburg empfehlen die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der Pestalozzischule.
Mit der Sanierung beider Lehrschwimmbecken kann der Bedarf des schulischen Schwimmunterrichtes in Aschaffenburg -zusammen mit den Lehrschwimmbecken in Gutenberg-/Fröbelschule, Hefner-Alteneck-Schule, dem Therapiebecken der Comeniusschule sowie dem Sport- und dem Lehrschwimmbecken im Hallenbad- gedeckt werden.

Wie bei der Sitzung des Arbeitskreises am 04.05.2018 vereinbart, führte das Schulverwaltungs- und Sportamt bei allen Sportvereinen, die derzeit in den Lehrschwimmbecken bzw. im Hallenbad Schwimmtraining betreiben, eine Abfrage ihres Bedarfs an Schwimmflächen durch. Hier zeigte sich ein hoher zusätzlicher Bedarf an Schwimmflächen in Sportbecken (Länge 25 m), der in den -deutlich kürzeren - Lehrschwimmbecken und im Hallenbad derzeit nicht abgedeckt werden kann.

Der Arbeitskreis empfiehlt der Stadtverwaltung weiter Gespräche über die Zukunft des Schwimmsportes in den Aschaffenburger Vereinen zu führen:
Teilnehmer: Stadtverwaltung Aschaffenburg, Stadtrat, Vertreter der Schwimmsportvereine.

.Beschluss: 1

Das Plenum stimmt einer heutigen Befassung des als Anlage 2 beigefügten Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 13.01.2019 zu.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I I. Der Bericht der Verwaltung zum Arbeitskreis „Schwimmen in Aschaffenburg“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung Aschaffenburg auf, im Jahr 2019 mit der Planung und Sanierung des Schwimmbades an der Pestalozzischule zu beginnen.

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / PL/1/3/19. Umbau der Pfaffengasse -Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 3PL/1/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass

Der Vorplanung für den Umbau der Pfaffengasse wurde am 06.11.2018 im Planungs- und Verkehrssenat zugestimmt.
Die Freigabe der Entwurfsplanung erfolgte am 04.12.2018 im Planungs- und Verkehrssenat. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.  


Projektbeschreibung

Die Pfaffengasse wird zwischen den Anschlussbereichen Fürstengasse und Dalbergstraße auf einer Länge von ca. 110 m neugestaltet. Der Ausbau erfolgt bestandsnah unter Berücksichtigung des „Stadtboden- und Barrierefreiheitskonzeptes der Stadt Aschaffenburg“ von 2013.

Die Verkehrsfläche besitzt im Bereich der Dalbergstraße und dem Karlsplatz eine Breite zwischen ca. 8,00 m und 8,70 m sowie zwischen Karlsplatz und Fürstengasse eine Breite zwischen 5,60 m und 10,60 m.
Die Gestaltung der Verkehrsfläche wurde im Zuge der weiter fortschreitenden Planung gegenüber der Vorplanung nicht verändert, sondern beibehalten.

Vorgesehen ist ein durchgehender Bewegungsbereich von 3,50 m aus einem Betonpflaster, der nach Westen hin verschoben ist. Diese Lösung bietet die Möglichkeit, dass die heute im Bereich zwischen Dalbergstraße und Karlsplatz vorhandene Mittelrinne annähernd als Lage für die zukünftige Entwässerungsrinne aufgenommen werden kann. Somit kann der benötigte Platzbedarf für die dort vorhandene Außengastronomie auch weiterhin bereitgestellt werden.

Im weiteren Verlauf der Pfaffengasse werden vor der ehemaligen Fachoberschule Fahrradständer und zwei Bänke angeordnet, so dass die bestehende Grünfläche unbeeinflusst bleibt.
Der Bewegungsbereich wird zu beiden Längsseiten durch einen Gliederungsstreifen abgegrenzt. Er besteht aus zwei Läuferreihen Basaltgroßpflaster, einem Bordstein mit 1 cm Überstand sowie einer weiteren Läuferreihe aus Basaltgroßpflaster. Im Anschluss an den Gliederungsstreifen folgt der Randbereich, der ebenfalls mit einem Natursteinpflaster aus Basalt ausgeführt wird. Als Traufstreifen kommt ein Basaltklein- bzw. Mosaikpflaster in gebundener Bauweise zur Ausführung. Der Symbolweg zwischen Christuskirche und Stiftsbasilika Sankt Peter und Alexander bleibt erhalten.
Der Bereich von Zugängen wie beispielsweise dem zukünftigen Christian-Schad-Museum oder auch der Christuskirche werden gestalterisch hervorgehoben, in dem der Belag des Seiten-bereiches durch das Betonpflaster des Bewegungsbereiches unterbrochen wird. Aus bautechnischen Gründen wurde diese Lösung auch vor dem Flurstück 645 gewählt.

Aufgrund des vorhandenen Andienungsverkehrs des Theaters und der damit zu erwartenden erhöhten Beanspruchung durch Rangieren wird die Platzfläche im Verlauf der Pfaffengasse auf Höhe des Karlsplatzes in Asphaltbauweise hergestellt.

Die vorliegende Planung wurde mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Aus Sicht der Denkmalschutzbehörde wird die unruhige, stark kontrastreiche Gestaltung des Stadtbodenkonzeptes für die Oberstadt nicht befürwortet. Die kontrastierenden schmalen Linien der Bordsteine sollen aus Gründen der Barrierefreiheit beibehalten werden, jedoch die übrigen Flächen wie auch die zukünftige Asphalt-fläche im Straßenraum vor dem Karlsplatz einheitlich gestaltet werden. Vorgeschlagen wird für das Natursteinpflaster Basalt, das Betonsteinpflaster soll entsprechend passend dazu gewählt werden. Für den Pflasterbelag wie auch den Farbasphalt findet eine Bemusterung statt, so dass die Farbauswahl in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. erfolgen kann.
Die AVG beabsichtigt einen Austausch ihrer bestehenden Gas- und Wasserversorgungsleitungen im Bereich zwischen Karlsplatz und Dalbergstraße, die Elektrokabel werden auf der gesamten Länge der Pfaffengasse erneuert. Auch von Seiten der Telekom werden Kabelarbeiten nötig.


Kosten

Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung betragen ca. 755.000 € brutto.
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreis-veränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Baukosten
629.117 €
Baunebenkosten
125.833 €
Summe
754.950 €


Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über die Haushaltsstelle 1.6157.9519 „Umbau Innenstadtstraßen“ für den Haushalt 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt. Für das Projekt wird ein städtebaulicher Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Das Gesamtprojekt ist im Rahmen der Städtebauförderung voraussichtlich zu 60 % zuschussfähig. Die Verwaltung wird daher entsprechende Förderanträge stellen.


Weiteres Vorgehen

Im Januar 2019 soll der städtebauliche Förderantrag eingereicht werden.
Der Baubeginn ist für August 2019 vorgesehen. In den nächsten Wochen wird der Bauablauf gemeinsam mit der AVG geplant und eingetaktet.
Für die Baudurchführung ist mit einer Bauzeit von ca. 18 Monaten zu rechnen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Umbau der Pfaffengasse mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 755.000 EUR brutto.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / PL/1/4/19. Erstellung e. qualifizierten Mietspiegels f. d. Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 4PL/1/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bislang 4 qualifizierte Mietspiegel erstellt. Der erste Mietspiegel stammt aus dem Jahre 1995. Weitere folgten in den Jahren 2002, 2008 und zuletzt im Jahre 2014. Der qualifizierte Mietspiegel gilt grundsätzlich 2 Jahre und kann einmalig durch eine sog. Indexfortschreibung um weitere 2 Jahre, d.h. auf insgesamt maximal 4 Jahre verlängert werden. Der aktuelle Mietspiegel ist am 19.12.2014 in Kraft getreten und gilt, nach Verlängerung durch Beschluss des Stadtrates vom 13.02.2017 bis 19.12.2018 als qualifizierter Mietspiegel. Anschließend gilt dieser als einfacher Mietspiegel fort und kann als solcher weiterhin verwendet werden. Zwischen dem Auslaufen des bisherigen qualifizierten Mietspiegels und dem Inkrafttreten eines neuen qualifizierten Mietspiegels lag bislang jeweils ein Zeitraum von ca. 2 ½ Jahren. In diesen Phasen wurde in der Vergangenheit in gleicher Weise verfahren.

Für die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels liegen zwei Stadtratsanträge vor:
  • Antrag des Stadtrates Johannes Büttner vom 26.11.2018 und
  • Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.11.2018

Beide Anträge wurden damit begründet, dass der Mietspiegel im Interesse der Aschaffenburger Mieter läge.

Hierzu ist festzustellen, dass der Mietspiegel erstellt wird, um für alle Interessierten die Übersicht über die Lage auf dem frei finanzierten Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Der Mietspiegel kann folglich dazu genutzt werden, die Angemessenheit der geforderten Mieten zu überprüfen oder um ein Erhöhungsverlangen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Die Markttransparenz durch den Mietspiegel ermöglicht auch den Gerichten im Streitfall eine kostengünstige Informationsbeschaffung.

Rechtliche Grundlagen des Mietspiegels stellen die §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und muss von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein (§ 558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Stadt Aschaffenburg im freifinanzierten Wohnungsbau gezahlten Nettokaltmieten, wobei nach Größe, Art, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit der Wohnungen differenziert wird. Der qualifizierte Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an.

An der Erstellung der bisherigen Mietspiegel waren beteiligt:
  • Stadt Aschaffenburg, Stadtentwicklungsreferat und Bauordnungsamt
  • Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Justizbehörde Aschaffenburg

Es ist beabsichtigt die genannten Interessengruppen, bzw. Behörden auch in den künftigen Prozess einer Mietspiegelerstellung einzubinden um eine möglichst breite Akzeptanz des Mietspiegels zu erzielen und die erforderliche Anerkennung des Mietspiegels sicherzustellen.

Der letzte Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Aschaffenburg von der Hochschule Aschaffenburg erstellt. Die Kosten für den Mietspiegel 2014/2016 beliefen sich auf xxx €. Für den neuen Mietspiegel müssen zunächst entsprechende Angebote eingeholt werden. Es ist mit Kosten i. H. v. ca. xxx –xxx € zu rechnen.

Der Mieterverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. und der Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. befürworten die Erstellung eines neuen Mietspiegels und haben jeweils eine Kostenbeteiligung i. H. v. xxx € zugesagt. Da die Aufgabe der Erstellung eines Mietspiegels nach §§ 558c und 558d BGB sowohl Aufgabe der Stadt, als auch Aufgabe der Interessenverbände sein kann, wird bei einer direkten Kostenbeteiligung anstelle eines Zuschusses auch der Mehrwertsteueranteil übernommen, so dass sich eine Kostenbeteiligung der Interessenverbände i. H. v. je xxx € brutto ergäbe.

Für die Mietspiegelerstellung werden im Rahmen des Haushaltes 2019 bei der Haushaltsstelle xxx Mittel i. H. v. ca. xxx € benötigt.

Der Stadtrat wird um Zustimmung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Stadtgebiet der Stadt Aschaffenburg gebeten. Dem Haupt- und Finanzsenat wird die Beschlussvorlage zur Vorberatung unterbreitet.

.Beschluss:

I.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Aschaffenburg beauftragt. Die Erstellung des Mietspiegels ist durch eine qualifizierte Einrichtung durchzuführen, die diesen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Eine Anerkennung durch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter ist anzustreben.

Die Zusagen der Kostenbeteiligungen des Mietervereins Aschaffenburg und Umgebung e.V. und des Haus- und Grundbesitzervereins Aschaffenburg und Umgebung e.V. i. H. v. je 5.000,-- € (netto) werden zur Kenntnis genommen und sind schriftlich zu vereinbaren.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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5. / PL/1/5/19. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 5PL/1/5/19

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018" aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.01.2019 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/1/6/19. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 6PL/1/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1)
Um eine paritätische Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die Evangelische Jugend sowie die Katholische Jugend zu gewährleisten, wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
23.10.2014 beschlossen, dass Mitte der Legislaturperiode ein Tausch zwischen dem Vertreter und
dem Stellvertreter stattfinden wird.
Im Juni 2018 hatte Frau xxx die Vertretung der Katholischen und Evangelischen Jugend im Jugendhilfeausschuss übernommen. Ihre Stellvertretung hatte Herr xxx inne.
Herr xxx tritt zum 01.01.2019 eine neue berufliche Aufgabe in Würzburg an.
Als seine Nachfolgerin als Stellvertreterin von Frau xxx wurde Frau xxx xxx, vorgeschlagen.


Zu 2)
Frau Pfarrerin xxx übt nach Mitteilung der Evangelischen Kirche ihre Pfarrtätigkeit mittlerweile in Klingenberg aus. Als ihr Nachfolger im Jugendhilfeausschuss wurde xxx, xxx, vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:

1. Frau Lena Gebhard (Evangelische Jugend) wird Nachfolgerin von Herr Diakon Thomas Ortlepp, dem bisherigen Stellvertreter von Frau Anna Oberle.

2. Herr Hansjörg Schemann wird Nachfolger von Frau Dr. Iris Kreile als Vertreter der Evangelischen Kirche.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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7. / PL/1/7/19. Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 7PL/1/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.

Dem Plenum wird der Wirtschaftsplan 2019 zur Beschlussvorlage vorgelegt.

      Anlage
      Wirtschaftsplan 2019

.Beschluss:

I.
  1. Das Plenum stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2019 (Anlage 3) fest:

  1. Plan Kongressbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge      €    875.300,--                          Deckungsmittel aus
                                                                               Abschreibungen                 €     83.470,--
       Aufwendungen    €  1.422.835,--                          Deckungsmittel aus                 €     85.000,--
                                               Kreditaufnahme
       Verlust                 €     547.535,--                        Ausgaben                                 €   168.470,--

  1. Plan Touristikbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €
       Erlöse/Erträge       €   98.900,--                       Deckungsmittel aus
                                                                                Abschreibungen                    €    35.000,--
       Aufwendungen     €   579.520,--                        Deckungsmittel aus                    €             0,--
                                               Kreditaufnahme
       Verlust                  €   480.620,--                   Ausgaben                              €    35.000,--

  1. Plan Veranstaltungs-Management

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €  431.000,--                          Deckungsmittel aus
                                                                             Abschreibungen                    €        11.500,--

       Aufwendungen     €   671.075,--                          Deckungsmittel aus                €                0,--
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                  €   240.075,--                            Ausgaben                                 €         11.500,--

  1. Gesamtplan                                        

Erfolgsplan €                                        Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge    €   1.405.200,--                         Deckungsmittel aus
                                                                                  Abschreibungen                      €   129.970,--
                                                
       Aufwendungen €    2.673.430,--                         Deckungsmittel aus
                                                Kreditaufnahme                       €    85.000,--

       Verlust                €   1.268.230,--                         Ausgaben                                €  214.970,--

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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8. / PL/1/8/19. Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2018 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 8PL/1/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses mit Prüfung der Trennungsrechnung 2018 zum dritten Mal in Folge an die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mainz zu vergeben.

.Beschluss:

I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2018 der Kongress- und Touristikbetriebe der
Stadt Aschaffenburg wird die Firma Dornbach GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungs-
gesellschaft, Fort Malakoff, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7
der Betriebssatzung bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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9. / PL/1/9/19. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Vorberatend 8WS/6/8/18
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 9PL/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch den Abschluss der Zweckvereinbarungen mit den Landkreisen Bad Kissingen und Schweinfurt zur Entsorgung nicht brennbarer Abfälle auf den Deponien Wirmsthal und Rothmühle ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

Nicht mehr auf Deponien der Deponieklasse II abgelagert werden dürfen Mineralfaser-Deckenplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern (produziert bis 1997) enthalten aufgrund ihres zu hohen Glühverlusts (bzw. TOC-Gehalts). Daher müssen diese Abfälle in Spezial-Bigbags auf Spezialpaletten verpackt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode gebracht werden.

Die Gebühr für nicht brennbare, inerte Abfälle betrug bisher 133,50 €/t. Die Gebührenerhöhung ist einerseits aufgrund der höheren Entsorgungskosten für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaserabfälle, andererseits durch den vor allem entfernungsbedingt deutlich höheren Transportaufwand erforderlich.

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                180,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                        337,00 € je Tonne

für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        953,00 € je Tonne

für sonstige inerte Abfälle                                                                131,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.02.2019 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 03.07.2017 (amtlich bekannt gemacht am 14.07.2017).

§ 1

In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

1. für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                180,00 € je Tonne

2. für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                337,00 € je Tonne

3. für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        953,00 € je Tonne

4. für sonstige inerte Abfälle                                                                131,00 € je Tonne

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.02.2019 in Kraft

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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10. / PL/1/10/19. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Vorberatend 2WS/6/2/18
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 10PL/1/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht – Anlage Liegt separat bei.

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 4).

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                              4.009.000,00 €

Es ist beabsichtigt, hiervon 3.000.000,-- € an die Aschaffenburger
Versorgungs-GmbH als Kapitalerhöhung zurückzuführen.

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren                                           Einnahmen und Ausgaben auf                                                                           11.581.000,00 €

Im Vermögensplan/Finanzplan sind 3.000.000,-- € als Beteiligung
an der AVG (Kapitalerhöhung) mit eingerechnet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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11. / PL/1/11/19. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 11PL/1/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2019 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 5).

Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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12. / PL/1/12/19. Wirtschaftsplan 2019 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 12PL/1/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2019 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Wirtschaftsplan 2019 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 1.955.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.057.000,00 € (Anlage 6).
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 11.12.2018 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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13. / PL/1/13/19. Gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der SüdWest Metering GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 13PL/1/13/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Ausgangssituation

Mit dem MSBG sind die Rollen des wettbewerblichen und des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) geschärft worden. Jeder Netzbetreiber ist nach der Konzeption des MSBG zunächst einmal der "geborene“ grundzuständige Messstellenbetreiber für sein Netzgebiet. Nach nicht bindender Gesetzesauslegung der BNetzA kann eine juristische Person (i.e. De Minimis Stadtwerk mit Netzbetrieb und Energievertrieb in einer juristischen Person) nicht sowohl wettbewerblicher als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber sein. Diese Position ist auch durch die 2. Auflage des Entflechtungspapiers vom 9. Juli 2018 nicht beseitigt. Vielmehr haben sich die BNetzA und sämtliche Landesregulierungsbehörden mit Ausnahme der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zu dieser Auslegung bekannt. Da die Ausführung und Überwachung des Messstellenbetriebsgesetzes der BNetzA obliegt, kommt es primär auf ihre Auffassung an.

2.        Aufgabe der Gesellschaft

Grundsätzlich: Die gesetzliche Aufgabe des gMSB ist es, die Anschlussnutzer mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystem zu versorgen. Seine Aufgaben und Befugnisse sind gesetzlich reglementiert, ebenso wie das Messentgelt (Preisobergrenze, POG). Im Wesentlichen hat der gMSB binnen drei Jahren ab dem 30. Juni 2017 10 % der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mME) auszustatten (also bis zum 30.06.2020), den Verbrauch abzulesen und entsprechend den Vorgaben an die Marktteilnehmer zu kommunizieren. Drei Jahre ab der vom BSI festgestellten Marktverfügbarkeit der intelligenten Messsysteme (iMSys) hat er die 10 %- Quote für die Ausstattung mit iMSys zu erreichen.

Das iMSys kommuniziert über das Smart Meter Gateway, für das es eines eigens hierfür zertifizierten Administrators bedarf. Dieser wiederum muss sein Rechenzentrum zertifizieren lassen. Neben den Anforderungen an die Hardware bestehen auch hohe Sicherheitsanforderungen an die Software und die damit arbeitenden Mitarbeiter (gesicherter Arbeitsplatz, …).

Aufgabe der "SüdWest Metering GmbH" ist die Durchführung der weitestgehend regulierten und standardisierten Prozesse in Bezug auf die elektronische Verwaltung der Messgeräte und die Marktkommunikation, sowie Abrechnung der Preisobergrenze.

Nicht notwendig ist, dass der gMSB auch selbst die Zähler (mME und iMSys) zu Eigentum erwirbt und im Anlagevermögen führt. Vielmehr ist eine Besitzübertragung durch das Stadtwerk im Wege der Miete oder Leihe ausreichend dafür, dass der gMSB seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann. Die Beschaffung der Zähler verbleibt als eigene Aufgabe beim Stadtwerk, das hier aber entweder über eigene Expertise verfügt oder sich einer Einkaufsgemeinschaft anschließen kann.

3.        Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag stellt die Unternehmensverfassung dar und regelt die Grundlagen für die Tätigkeit der Gesellschaft. Hierzu zählen insbesondere Firma und Sitz, sowie Gegenstand des Unternehmens, Finanzierung, Organe, Geschäftsführung und Vertretung, Verteilung der Entscheidungsbefugnisse und damit auch Aufgaben der Gesellschafterversammlung.

Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Auf die Errichtung eines Aufsichtsrats wird verzichtet. Auf diesem Weg ist gesichert, dass die Gesellschafter in gleicher Weise ihrem Anteil entsprechend Einfluss auf die Tätigkeit der Gesellschaft nehmen können. Die Geschäftsführung vertritt die AVG in der Gesellschafterversammlung. Der Gesellschafterversammlung obliegen alle grundsätzlichen Gegenstände. Sie sind in § 8 des Gesellschaftsvertrags dargestellt. Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung Weisungen erteilen.

4.        Ausstattung und Finanzierung der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat zunächst - mit Ausnahme des Geschäftsführers - kein eigenes Personal erhalten, sondern bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben (inklusive der Buchhaltung) des Personals der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH. Hierzu ist ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag mit der südwestdeutschen Stromhandels GmbH abzuschließen (wie das auch mit den bisherigen Beteiligungen der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH erfolgt ist). Darüber hinaus wird es zur Erfüllung von Aufgaben insbesondere im Rechnungswesen lediglich notwendig sein, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung externe Dienstleister zu beauftragen.

Geschäftsführer wird Herr Daniel Henne sein. Herr Henne verfügt als Geschäftsführer der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH Erfahrung in der Führung einer Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung in der Energiewirtschaft.

Stammkapital und Kapitalrücklage sind so konzipiert, dass die Gesellschaft im Wesentlichen Investitionen tätigen kann. Ein Kapitalrückfluss ist bilanziell bereits in den ersten drei Jahren zu erwarten. Ziel ist, dass die Gesellschaft eine „Schwarze Null“ schreibt. Eventuelle Überschüsse/ Gewinne werden an die Gesellschafter ausgeschüttet. Eine Gewinnerzielung ist nicht primäres Ziel, allerdings auch keine Verluste (steuerlicher Querverbund).

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) besitzt 64.000 Zählpunkte in ihrem Stromverteilnetz. Dies entspricht einem Stammkapital von ca. 32.000 Euro.

Zum Eigenkapital hinzu kommt, dass die Gesellschafter die auf die Gesellschaft die Dienstleistungskonzession unentgeltlich übertragen (für die Dauer von maximal 20 Jahren). Die Gesellschaft vereinnahmt als gMSB die Messentgelte in Höhe der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenze. Diese werden an die Konzessionsgeber weitergereicht mit einem "Abschlag" für erbrachte Dienstleistungen.

Die Übertragung der Konzession von der AVG auf die Gesellschaft erfolgt ohne die Pflicht zur Ausschreibung. Grund hierfür ist, dass dies im Wege einer In House Übertragung nach §§ 108, 139 GWB erfolgt. Ausnahmslos alle ein Stromnetz betreibende Stadtwerke mit einer überwiegenden kommunalen Beteiligung oder Eigenbetriebe sind Sektorenauftraggeber im Sinne des § 139 GWB. Diese können öffentliche Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen auf dieses Gemeinschaftsunternehmen übertragen, ohne dass eine Ausschreibungspflicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht.

5.        Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Gesellschaft

Wirtschaftlich bewegt sich die Gesellschaft im regulierten Bereich. Die Gesellschaft vereinnahmt von den Anschlussnutzern das Messentgelt in der gesetzlich vorgesehenen Höhe (gesetzliche Preisobergrenze). Die Aufwände für zu erbringenden Dienstleistungen sind ebenfalls gut kalkulierbar. Insofern ist das wirtschaftliche Risiko deutlich überschaubar.

6.        Stellungnahme der AVG

Die Gründung der Gesellschaft wird aus zweierlei Erwägungen begrüßt. Zum einen überzeugt das Konzept, dass bei einheitlichen Prozessen ein hohes Synergiepotenzial ausgeschöpft werden kann. Zum anderen kann aus der Übernahme der Aufgaben an und für sich kein Mehrwert gewonnen werden. Präsenz vor Ort, Kundenkontakt und damit Kundenbindung bleibt bei der AVG. Zum anderen stärkt die Südwestdeutsche Stromhandels GmbH mit dieser Tätigkeit ihre Kundenbindung innerhalb der Stadtwerkegemeinschaft, was der Wertigkeit der Beteiligung zugutekommt.

An der Kompetenz der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH an der korrekten Durchführung der übertragenen Aufgaben bestehen keinen Zweifel.

Eine eigene Beteiligung an der Gesellschaft und die Übertragung der Grundzuständigkeit auf diese werden befürwortet. Damit kann sich die AVG weiterhin auf zukunftsweisende Tätigkeiten konzentrieren und muss weder neue Mitarbeiter hierfür einstellen noch ihre Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betrauen. Die Versorgung der Kunden und Bürger innerhalb des Netzgebiets mit sicheren Zählern und einer dem Datenschutz dieser sensiblen Daten verpflichteten Gesellschaft ist damit sichergestellt.

.Beschluss:

I.
1. Dem Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage 7 wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH der Gründung eines kommunalen Gemeinschaftsunternehmens in der Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Firma „SüdWest Metering GmbH“ lautet, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags (Anlage 7) zuzustimmen.

3. Der Vertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH wird ermächtigt – sofern erforderlich – redaktionellen Änderungen, in weiteren Gesellschafterversammlungen der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH zuzustimmen.

4. Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH wird ermächtigt, entsprechend dem Gesellschaftsvertrag Stammkapital in Höhe von 50,-- € je 100 Zählpunkte (MaLo) in ihrem jeweiligen Stromverteilnetz zum Zeitpunkt der Errichtung der Gesellschaft respektive des Beitritts an der Gesellschaft zu übernehmen. Darüber hinaus wird die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH ermächtigt, in die Kapitalrücklage 50,-- € je 100 Zählpunkte (MaLo) in ihrem jeweiligen Stromverteilnetz zu zahlen.

5. Der Gesellschaftervertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der AVG die Beschlüsse gemäß Ziffern 1 - 4 zu fassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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14. / PL/1/14/19. Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2018 wegen "Schul-Digitalisierungsprogramm der bayerischen Landesregierung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 14PL/1/14/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(siehe Anlage)

.Beschluss:

Der Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2018 wegen "Schul-Digitalisierungsprogramm der bayerischen Landesregierung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. / PL/1/15/19. Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion als Mitglied bzw. 1. oder 2. Stellvertreter(in) im Planungs- und Verkehrssenat und im Umwelt- und Verwaltungssenat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 15PL/1/15/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 28.12.2018 teilte Frau Stadträtin Rosemarie Ruf für die GRÜNEN-Stadtratsfraktion eine Änderung der personellen Zusammensetzung der Sitze der GRÜNEN-Stadtratsfraktion für den Planungs- und Verkehrssenat sowie den Umwelt- und Verwaltungssenat mit.

Die Abberufung bzw. Neubestellung der umseitig genannten Personen erfolgt aufgrund von Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 2 Nr. 1 und § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO).


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Mit sofortiger Wirkung werden folgende Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion in die genannten Gremien neu berufen bzw. abberufen:

Planungs- und Verkehrssenat:


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Stefan Wagener
Moritz Mütze
Rosemarie Ruf
Thomas Mütze
Thomas Giegerich
Claus Berninger






Umwelt- und Verwaltungssenat:


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Rosemarie Ruf
Claus Berninger
Stefan Wagener
Moritz Mütze
Thomas Giegerich
Thomas Mütze

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:36 Uhr