Datum: 15.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/1/1/19 Zusammenführung der Gutenberg- und Grünewaldschule Konzeptplanung
2PVS/1/2/19 Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer - Prioritätenliste
3PVS/1/3/19 Neubaugebiet „Anwandeweg“ - Bericht über die arten- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen und Ausgleichsflächen
4PVS/1/4/19 Dalbergstraße - Erprobung einer versetzten Parkstandsanordnung
5PVS/1/5/19 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Satzungsbeschluss
6PVS/1/6/19 Fahrplan 2019
7PVS/1/7/19 Einzelhandelsmonitoring 2018
8PVS/1/8/19 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung der Parkplatzfläche Am heißen Stein (ehem.Stadtpost Löherstr./Wermbachstr.) - Zustimmung zum Einleiten des Verfahrens
9PVS/1/9/19 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2018 wegen "Hinweis- und Türschild für die Erthalschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2018
10PVS/1/10/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Peter Schweickard und Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 28.09.2017 und vom 11.05.2018 wegen "Mittagsbetreuung an der Gutenberg- und Fröbelschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2017 und 23.10.2018

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1. / PVS/1/1/19. Zusammenführung der Gutenberg- und Grünewaldschule Konzeptplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Vorberatend 1PVS/1/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Grünewaldschule, Ludwigsallee 2

Für die Zusammenführung der Gutenberg- und Grünewaldschule wurde in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt der Raumbedarf ermittelt. Gemäß den aktuellen Zahlen (Juli 2018) des Schulentwicklungsplanes entsteht eine 4-zügige Grundschule. Der Unterrichtsbereich mit 16 Schulklassen sowie der Verwaltungsbereich kann komplett an der Grünewaldschule gedeckt werden. Die mitgenutzten Klassenräume des Dalberg-Gymnasiums und der Musikschule müssen jedoch freigegeben werden. Die Musikschule kann weiterhin nach Beendigung des Schulunterrichts die Räume mitnutzen.
Der notwendige Raumbedarf für die Mittagsbetreuung kann jedoch nicht mehr im vorhandenen Schulgebäude nachgewiesen werden. Auf dem Schulgrundstück gibt es Flächen für einen Erweiterungsbau. Hierzu wurden 3 Konzepte entwickelt, die zu einem von einem Minimum von 150 Schüler*innen und zum anderen von einem Maximum von 300 Schüler*innen ausgehen.
Die genaue Anzahl der Schüler*innen der Mittagsbetreuung wird erst im schulaufsichtlichen Verfahren von der Regierung von Unterfranken festgelegt.

  1. Konzept 150
In der Mittagsbetreuung von beiden Schulen werden derzeit ca. 120 Schüler*innen betreut. In einem 2-geschossigen Erweiterungsbau werden Räume für 150 Schüler*innen bereitgestellt. Im Erdgeschoß befindet sich der Speisesaal sowie der Küchenbereich. Im Obergeschoß stehen 3 Aufenthaltsräume für die Mittagsbetreuung zur Verfügung. Der Erweiterungsbau wird über einen Verbindungsgang im Obergeschoß mit dem Hauptgebäude verbunden. Zur barrierefreien Erschließung wird am Haupteingang ein Außenaufzug errichtet. Die Barrierefreiheit ist jedoch nicht im ganzen Schulgebäude gewährleistet.
Kostenrahmen:        ca. 2,5 Mio €
Zuwendung:                ca. 750.000,00 €

  1. Konzept 300
Das Konzept 300 sieht vor, daß die Grünewaldschule die Funktion einer Ganztagsschule übernimmt. In einem 2-geschossigen Erweiterungsbau wird der Raumbedarf von 300 Schüler*innen abgebildet.  Die Mensa mit dem Küchenbereich sind im Erdgeschoß angeordnet. Im 1. Obergeschoß stehen 5 Aufenthaltsräume zur Verfügung. Über einen Verbindungsgang im 1. Obergeschoß wird das Hauptgebäude erschlossen. Zur barrierefreien Erschließung wird am Haupteingang ein Außenaufzug errichtet. Die Barrierefreiheit ist jedoch nicht im ganzen Schulgebäude gewährleistet.
Kostenrahmen:        ca. 3,9 Mio €
Zuwendung:                ca. 1,9 Mio €



  1. Konzept 300+
Das Konzept 300+ ersetzt den eingeschossigen Verbindungsbau zwischen den beiden Hauptflügeln durch einen 2-geschossigen Neubau mit Untergeschoß. Dadurch wird die Schule in allen Geschossen barrierefrei. Im Souterrain befindet sich die Mensa mit natürlicher Belichtung sowie der Küchenbereich. Im Erdgeschoß werden die Verwaltungsräume neu organisiert, ein zusätzlicher Mehrzweckraum rundet den Raumbedarf ab. Im Obergeschoß stehen 6 Aufenthaltsräume zur Verfügung. Zur barrierefreien Erschließung wird am Haupteingang ein Außenaufzug angebaut.
Kostenrahmen:        ca. 6,0 Mio €
Zuwendung:                ca. 2,2 Mio €


  1. Gutenberg- und Fröbelschule, Friesenstraße 2

  1. Umbau

Durch die geplante Zusammenführung entstehen freie Räume für die Fröbelschule. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt überarbeitet. Dabei hat sich ein Fehlbedarf im Bereich der Ganztagsschule sowie im Mensabereich herausgestellt.
2 Klassenzimmer sowie 2 Räume der Mittagsbetreuung der Gutenbergschule können zukünftig durch die Ganztagsschule genutzt werden. Im Verwaltungsbereich wird die Schülerbibliothek, das Büro für die Ganztagsschule sowie ein Stuhllager untergebracht.
In den 3 ehemaligen Klassenzimmern kann der Speisesaal, der Küchenbereich sowie das Lehrerzimmer verlegt werden. Die Büros für die Jugendsozialarbeit finden im ehemaligen Lehrerzimmer Platz.
Kostenrahmen:        ca. 550.000,00 €
Zuwendung:                ca. 180.000,00 €


  1. Aufstockung
Die Gutenbergschule verbleibt im jetzigen Gebäude an der Friesenstraße. Der fehlende Raumbedarf kann nicht im Bestand nachgewiesen werden. Erweiterungsflächen sind auf dem Schulgrundstück nicht vorhanden. Zur Abdeckung des zusätzlichen Raumbedarfs ist eine Teilaufstockung des westlichen Gebäuderiegels als leichte Konstruktion möglich. Die Größe der Aufstockung richtet sich an der Geometrie des Bestandsgebäudes. Trotz Aufstockung bleibt ein Flächen-Fehlbedarf im Lehrer- und Ganztagsbereich.
An der Gutenberg- und Fröbelschule sind derzeit ca. 150 Schüler*innen in der Mittagsbetreuung und in der Ganztagsschule.
Die Konzeptplanung sieht 6 zusätzliche Räume sowie eine Mensa mit Nebenräumen in einem 2.Obergeschoß vor.


Kostenrahmen:        ca. 4,8 Mio €
Zuwendung:                ca. 1,2 Mio €

In den Kosten enthalten sind unumgängliche Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten am Bestandsgebäude. (z B. Flachdach- und Fassadensanierung)

C
Die Schulorganisatorische Sichtweise des Staatlichen Schulamtes stellt für die Zusammenführung der beiden Schulen ebenfalls Vorteile heraus.

.Beschluss: 1

Der Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion teilt mit, dass der Absetzungsantrag vom 13.01.2019 zurückgezogen wurde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Konzeptplanungen zur Zusammenführung der Grünewald- und Gutenbergschule einschließlich der Stellungnahme der Schulaufsicht zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / PVS/1/2/19. Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer - Prioritätenliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 2PVS/1/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Vorbemerkung
Dem Masterplan Aschaffenburger Schlossufer wurde vom Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) in der Sitzung am 9.10.2018 als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für die zeitliche Umsetzung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan eine Prioritätenliste mit Kostenvorschau zu erarbeiten.

  1. Vorlaufende Baumaßnahmen
Im Vorgriff auf den Rahmenplan wird derzeit die „Mainuferpromenade“ entlang des Mains zwischen Willigisbrücke und bisheriger Slipanlage (mit Ausnahme des „Platzes am Wasser“) realisiert. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.
Nördlich der Willigisbrücke wird 2019 mit dem Bau des Regenüberlaufbeckens begonnen. Daher war es notwendig, die Gestaltung der sich über diesem Bauwerk befindlichen Flächen bereits zu planen, auch wenn diese erst mit Fertigstellung des Pumpwerks umgesetzt werden können. Die Stadt hat hierzu bereits einen Förderantrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ eingereicht. Die direkt hieran nördlich anschließende Fläche wird als Baustelleneinrichtung benötigt und kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme „Pumpwerk“ neu gestaltet werden. Die Gestaltung dieser Freianlagen entspricht den Zielen des Masterplans. Dieses Teilprojekt ist im Masterplan auch so dargestellt.

  1. Bauabschnitte
Die Verwaltung schlägt vor, die Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer in 4 Bauabschnitten durchzuführen. Sie betrachten jeweils einzelne räumliche zusammenhängende Teilbereiche am Mainufer und gewährleisten damit, dass nutz- und erlebbare Freiräume entstehen. Im Einzelnen sind folgende Bauabschnitte vorgesehen:
Bauabschnitt 1 (Nördliche Suicardusstraße):
Gestaltung der nördlichen Grünfläche mit nördlichem Teil der Suicardusstraße und Erweiterung des Biergartens, Schaffung eines neuen Zugangs zum Schlossgarten.
Bauabschnitt 2 (Kranichplatz):
Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung des Aufzugs zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel.
Bauabschnitt 3 (Südliche Suicardusstraße):
Umgestaltung der südlichen Grünfläche zwischen „Kranichplatz“ und den Freiflächen auf dem „Pumpwerk“ und südlicher Teil der Suicardusstraße
Bauabschnitt 4 (Theoderichstor):
Neuerrichtung einer Schiffsanlegestelle und Bau einer Sitzstufenanlage mit Anlegestelle für Wasserwanderer an Stelle der bisherigen Slipanlage, Neugestaltung der Platzanlage Theoderichstor.

Erster Planungsschritt
Als erste Baumaßnahme nach der Mainuferpromenade wird vorgeschlagen, die nördliche Suicardusstraße als Tempo-20-Straße auszubauen und die Stellplätze neu zu ordnen. Der südliche Teilabschnitt (Bauabschnitt 3) kann erst nach Realisierung des Pumpwerks erfolgen. Die Maßnahme muss aber als Einheit geplant werden. Der Masterplan sieht für die Suicardusstraße einen Neuausbau mit einem Querschnitt von 5,00 m in Asphaltbauweise mit Aufpflasterungen vor. Entlang der Flussseite soll ein durchgehender Gehweg mit einer Breite von 2,30 m entstehen. Entlang der Suicardusstraße sollen 100 Stellplätze in Senkrechtaufstellung für Bewohner der Oberstadt und im nördlichen Abschnitt für Marktbeschicker entstehen. Der heute bestehende Großparkplatz soll aufgelöst und zurückgebaut werden.  Die konkrete Objektplanung für die erste Baumaßnahme soll 2019 erfolgen, bei der auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird.

  1. Zeitliche Umsetzung
Die Realisierung aller Einzelmaßnahmen des Masterplans erfordert nicht nur einen zeitintensiven Planungs-, sondern auch einen mehrjährigen Realisierungszeitraum. In diesem Kontext werden Vergabeverfahren zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit einen VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) in Abhängigkeit von der Höhe der anfallenden Planungskosten erforderlich. Bei Gewährleistung bestmöglicher Rahmenbedingungen erscheint eine Umsetzung des Masterplans bis Ende 2023 als durchaus möglich. Wichtigste Voraussetzungen sind die Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt und die Förderzusagen für die jeweiligen Umsetzungsabschnitte durch die Städtebauförderung, die mit einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten wesentlich zum Erfolg des Gesamtprojektes beiträgt.

  1. Kostenvorschau
Auf der Grundlage der noch sehr groben Kostenprognose des Planungsbüro Fromm (siehe Beschlussvorlage Masterplan Aschaffenburger Schlossufer vom 09.10.2018) hat die Verwaltung für die o.g. Bauabschnitte eine Kostenvorschau erstellt, die für die Gesamtmaßnahme mit einem Kostenvolumen von rund 5,5 Mio. Euro abschließt.
Im Einzelnen entfallen folgende Kosten (brutto incl. 20 % Baunebenkosten) auf die o.g. Bauabschnitte:
Abschnitt
Kosten
Bauabschnitt 1
1.700.000 €
Bauabschnitt 2
1.200.000 €
Bauabschnitt 3
2.300.000 €
Bauabschnitt 4
300.000 €
Summe
5.500.000 €

Auf das Gesamtprojekt Suicardusstraße (BA 1 und BA 3) mit Parkplätzen entfallen Gesamtkosten in Höhe von rund 2,4 Mio. € einschließlich der Baunebenkosten.

  1. Prüfauftrag MääKuh

    Die Verwaltung hat in der Sitzung am 09.10.2018 den Auftrag erhalten zu prüfen, ob die MääKuh zwischen Pompejanum / Pompejanumsfelsen und Theoderichstor auf den Mainwiesen untergebracht werden könnte. Die Wiesen liegen alle im Bereich des 100jährigen Hochwassers, so dass für feste Einbauten hier in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung benötigt würde. Außerdem sind die Wiesen mit drei großen Leitungstrassen (Steuerungskabel, Energieversorgungskabel und Schmutzwasserhauptsammler) durchzogen. Die Kabeltrassen sind nicht gebündelt, sondern durchziehen das Gelände flächendeckend. Es findet sich daher in dem gesamten Bereich keine Fläche, die das ehemalige Schleppschiff aufnehmen könnte.
    Die Verwaltung empfiehlt daher, den Standort Mainwiesen zwischen Pompejanumsfelsen und Theoderichstor als Präsentationsfläche für die MääKuh nicht weiter zu verfolgen.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer zur Kenntnis.
2. Der schrittweisen Umsetzung des funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzeptes zur Entwicklung des Aschaffenburger Schlossufers in den vier Bauabschnitten:

- Bauabschnitt 1 (Nördliche Suicardusstraße):
Gestaltung der nördlichen Grünfläche mit nördlichem Teil der Suicardusstraße und Erweiterung des Biergartens, Schaffung eines neuen Zugangs zum Schlossgarten,

- Bauabschnitt 2 (Kranichplatz):
Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung des Aufzugs zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel,

- Bauabschnitt 3 (südliche Suicardusstraße):
Umgestaltung der südlichen Grünfläche zwischen „Kranichplatz“ und den Freiflächen auf dem „Pumpwerk“ und südlicher Teil der Suicardusstraße,

- Bauabschnitt 4 (Theoderichstor):
Neuerrichtung einer Schiffsanlegestelle und Bau einer Sitzstufenanlage mit Anlegestelle für Wasserwanderer an Stelle der bisherigen Slipanlage, Neugestaltung der Platzanlage Theoderichstor,

wird zugestimmt. Für die Realisierung der Gesamtmaßnahmen wird ein Zeitraum bis 2023 angestrebt.  Im Bauabschnitt 1 soll als erstes Bauprojekt die Neugestaltung der Suicardusstraße mit straßenbegleitenden Parkplätze umgesetzt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauabschnittsbildung bei der Städtebauförderung anzumelden. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Gesamtprojekt als Fördermaßnahme im Rahmen sogenannter Nationaler Projekte des Städtebaus 2018/2019 von der Verwaltung angemeldet wurde.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugestaltung der Suicardusstraße mit straßenbegleitenden Stellplätze sowie Rückbau der heutigen Stellplatzanlage die Ingenieurtechnische Planung (Straßen- und Freiraumplanung) vorzubereiten und hierfür vorab ein Verfahren zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit einen VgV –Verfahren (Vergabeverordnung) durchzuführen.

5. Die Unterbringung der MääKuh auf den Mainwiesen zwischen Pompejanum und Theoderichstor wird nicht weiterverfolgt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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3. / PVS/1/3/19. Neubaugebiet „Anwandeweg“ - Bericht über die arten- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen und Ausgleichsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 3PVS/1/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat 2015 den Bebauungsplan-Nr. 7/6 „Anwandeweg“ zur Rechtskraft gebracht. Ab diesem Zeitpunkt wurde mit der Realisierung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen begonnen.
Folgende arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme wurden von 2016 - 2018 umgesetzt:

  1. Ökokontogebiet Rosenberg: PIK-Maßnahmen - Blühstreifen, Streuobst, Hecken-Gehölzanpflanzungen, Totholz und Steinhaufen für Zauneidechse
  2. Ausgleichsflächen A1 bis A3 werden nach Fertigstellung der Infrastruktur neuentwickelt
  3. Ausgleichfläche A4: Umsiedlung des Sandmagerrasens auf Zielfläche im Hafengebiet
  4. Ausgleichsfläche A4: Mainaue Nilkheim; Neuanlage Streuobst und extensive Magerwiesen
  5. Ausgleichsflächen A 6: Aufstellen von Höhlen- und Halbhöhlennistkästen am Bischberg
  6. Ausgleichsfläche A7: Ökokontogebiet „Neurod“ Aufstellen von Höhlen- und Halbhöhlennistkästen
  7. Ausgleichsfläche A7.1 Niedernberger Straße, Ersatzhabitat „Schanzbuckel“ für die Zauneidechsen des Neubaugebietes „Anwandeweg“
Ausgleichsfläche 7.2 Bahndamm nördlich Weichertstr. Optimierungshabiat zur Stärkung der lokalen Zauneidechsenpopulation

Artenschutz

  1. Europaweit geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) nach Anhang IV der FFH-RL


Im Vorfeld der im November 2018 beginnenden Baufeldfreimachung, insbesondere die Rodung der Erschließungstrassen, Versickerungsflächen sowie der städtischen Grundstücke wurde 2017 eine Vorkartierung der Zauneidechsen zur Quantifizierung und Verteilung der Populationen im Baugebiet durchgeführt. Von April bis September 2018 wurden auf 16 ha Zauneidechsenlebensraum ca. 600 Exemplare unterschiedlichen Geschlechts und Entwicklungsstufen eingefangen und in den Zielgebieten Ersatzhabitat „Schanzbuckel“ und Ökokontogebiet „Neurod“ umgesiedelt.

Die Kosten der Vorkartierung sowie des Einfangens und des Umsiedlers belaufen sich auf ca. 60.000 Euro.

  1. Streng geschützter holzbewohnender Rosenkäfer (Protaetia aeruginosa) nach Rote-Liste-Arten, RL Deutschland 1, RL Bayer 2; Schutzstatus: streng geschützt)

Zur Vorbereitung der Gehölz- und Heckenrodung mußten im Okotober 2018 ca. 600 strukturerreiche Bäume auf Baum- und Asthöhlen sowie auf Rindenspalten untersucht vom Fachbüro Fabion Würzburg kartiert werden. Es wurden fünf Kategorien gebildet:

Kat. 1: Unbedenkliche Bäume
Kat.2: Bäume, deren Höhlen mit Folie verschlossenen werden
Kat.3: Zu prüfenden Bäume, sind aufgrund von Brombeerhecken nicht zugänglich
Kat. 4: Unter Aufsicht zu fällende Bäume; sind strukturreiche Habitatbäume deren Baumhöhlen nicht ohne Weiteres einsehbar sind
Kat.5: Bäume mit Seilklettertechnik untersuchen

In der Kat. 1, Kat. 2 und Kat 5 wurde kein artenschutzrelevanter Befund kartiert. Kat. 3 und Kat.4 wurden völlig überraschend Käferlarven und Mulm des streng geschützten „Großen Rosenkäfers“ entdeckt. Diese Käferart ist eine Zeigerart für weitere geschützte holzbewohnende Käferarten. Die Habitatbäume (Käferlarvenbäume) wurden sofort gesichert.
In Abstimmung mit der Reg. v. Ufr. - Höhere Naturschutzbehörde sollen kurzfristig 20 Käferlarvenbäume mittels Großbaummaschine verpflanzt und weitere 20 entwurzelte Bäume (Rumpfbäume) in den Zielgebieten Ökokontogebiet „Neurod“ und im FFH-Gebiet „Krämersgrund“ in ihrer Funktion als Fortpflanzungsstätte eingebracht werden. Ziel ist nicht die Erhaltung des Obstbaumes, sondern die Entwicklung der verschiedenen Larvenstadien über die nächsten drei Jahre zu sichern.

In allen vorausgehenden Untersuchungen, wie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, gab es keine Anhaltspunkte für ein Vorkommen dieser streng geschützten, holzbewohn-enden Käferart.

  1. Vergabe von Leistungen zur Sicherung, Bergung, Umpflanzen und Umlagerung der Käferlarvenbäume

Der Fund der Käferlarven erfolgte parallel zu den laufenden Rodungsarbeiten in den zukünftigen Straßentrassen. Die gefällten Käferlarvenbäume führten aufgrund der fortschreitenden Rodung zur Behinderung des Baustellenablaufes. Es drohte eine erhebliche Verzögerung der Erschließungsarbeiten.

Um den Baustellenablauf nicht im großen Maße zeitlich erheblich zu behindern mußten folgende Zusatzleistung zeitnah vergeben werden:

  1. Umsetzung der Maßnahmen zur Totholzfauna, Umsiedlung der Käferlarven
entsprechend Anforderung der Reg. v. Ufr. - HNB vom 04.12.2018;
  • Bergen der Käferlarven mit Mulm aus 3 bekannten Larvenbäumen
  • Untersuchungen weiterer, bereits gefällter und sehr strukturreicher Bäume auf Totholzkäferlarven,
  • Auswahl, Markieren und Dokumentieren von 20 Bäumen mit Mulmhöhlen am Anwandeweg,

  1. Auswahl geeigneter Zielflächen und begleitendes Umsetzen der Käferlarvenbäume

  2. Verpflanzung von 20 Käferlarvenbäume mittels Großbaumverpflanzmaschine und Umlagerung weiterer 20 entwurzelte Bäume (Rumpfbäume) in die Zielgebiete Ökokontogebiet „Neurod“ und im FFH-Gebiet „Krämersgrund“. Die Verpflanzung der Käferlarvenbäume sowie die Umlagerung der entwurzelten Käferlarvenbäume ist für die 2. KW 2019 vorgesehen.

Die Zusatzleistung der Ziffern 1 und 2 wurden an das Fachbüro FABION GbR vergeben. Der kalkulierte Kostenansatz der Zusatzleistungen in Höhe von 12.000 € ist aufgrund der zahlreichen Funde an Käferlarvenbäumen nicht einzuhalten.

Hinzukommen die Kosten für die Leistungen zur Ziffer 3, Auspflanzen, Transportieren und Wiedereinpflanzen von 20 Großbäumen sowie von 20 Rumpfbäumen in die Zielgebiete. Diese Leistungen erfordern eine spezielle Großbaumverpflanzmaschine und kann im Umkreis von 200 km nur von einem Anbieter angeboten und zeitnah ausgeführt werden.

Auf der Grundlage einer ersten groben Kostenschätzung des Anbieters wird das Umpflanzen von 20 Großbäumen auf ca.30.000 € veranschlagt. Das Umsetzen von 20 Rumpfbäumen in die Zielgebiete wird Kosten in voraussichtlicher Höhe von 10.000 € verursachen.

Die vorläufig ermittelten Kosten für Untersuchungen, Sicherung, Bergen und Umsetzen der Käferlarven belaufen sich derzeit auf insgesamt ca. 52.000 €, zuzüglich der noch nicht ermittelten Mehrkosten zur Sicherung der Käferlarvenbäume.

Die Kostendeckung erfolgt über die HHST 6375.9550.

Die Vergabe der Leistungen soll soweit möglich im Wettbewerb als freihändige Vergabe nach Vorlage eines kalkulierten Leistungs- und Honorarangebotes erfolgen.


Bilder
Die nachfolgenden Bilder wurden freundlicher Weise vom Büro FABION GbR zur Verfügung gestellt.

Karte 1: Übersichtsplan Fortschritt die Baumkartierung; Stand 10.2018


 
Bild 1 und 2: Großer Rosenkäfer

Bild 3: Lebensraum der Käferlarven

Bild 4: Käferlarven des Großen Rosenkäfers

Bild 5: Baum mit fehlendem und pilzdurchsetztem Kernholz

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme zum Neubaugebiet „Anwandeweg“ zur Kenntnis.

2.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die artenschutzrechtlichen Maßnahmen umzusetzen und die zusätzlichen Leistungen der Ziffern 1 bis 3 im Rahmen des Wettbewerbs als freihändige Vergabe zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. / PVS/1/4/19. Dalbergstraße - Erprobung einer versetzten Parkstandsanordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 4PVS/1/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass:
Am 17.07.2018 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat berichtet, dass aufgrund der Rathaussanierung und der damit verbundenen zeitweisen halbseitigen Sperrung der Dalbergstraße die Sanierung dieses Straßenzuges erst nach Beendigung der Rathaussanierung bzw. halbseitigen Sperrung der Dalbergstraße 2020 erfolgen kann. Hierbei ist auch zu beachten, dass der gesamte Baustellenverkehr über die Dalbergstraße abgewickelt werden muss.
Diese zeitliche Verzögerung wurde im Anschluss an die Stadtratssitzung der Bürgerinitiative Dalbergstraße mitgeteilt. Die Initiative zeigte hierfür Verständnis und sie bat die Verwaltung den Zeitraum zu nutzen, um Maßnahmen im Verkehrsraum der Dalbergstraße zu erproben, die Bestandteil der Neugestaltung sind. Hierzu zählt in erster Linie die Parkregelung und die punktuelle Erweiterung von Freischankflächen.
1) Parkregelung mit versetzten Parkständen
Die Varianten zur Neugestaltung der Dalbergstraße, die von dem Planungsbüro Neu aus Darmstadt im März 2018 im Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt wurden, schlagen vor, Parkstände in versetzter Anordnung einzurichten, die zum einen den Bewohnern und dem Kurzzeitparken dienen und zum anderen das Geschwindigkeitsniveau reduzieren.
Nach Rücksprache mit der Feuerwehr und Prüfung der erforderlichen Schleppkurven, um die privaten Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken und Tiefgaragen sowie die Feuerwehrzufahrten zu gewährleisten, sind rund 10 legale Parkstände umsetzbar.
Grundsätzlich lässt eine versetzte Parkstandanordnung eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit erwarten. Der Baustellenverkehr ist davon nicht beeinflusst.



























Bisher besteht in der Dalbergstraße im gesamten Bereich von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse ein eingeschränktes Halteverbot – Parken ist damit nicht erlaubt. Ausgenommen ist der Bereich vor Hausnummer 40 (Metzgerei). Hier ist ein kurzzeitiges Parken für 30 Minuten möglich. Auch mit ständiger und schwerpunktmäßiger Verkehrsüberwachung in der Oberstadt wird diese Regelung jedoch permanent missachtet.
Die wechselseitige Anordnung von Parkständen stellt eine Möglichkeit dar, das Parken in Teilbereichen zu ordnen und nach 18:00Uhr ein zusätzliches Parkplatzangebot für die Bewohner der Oberstadt zu schaffen.

Mit der Anordnung des wechselseitigen Parkens würden rund 10 regulär ausgewiesene Parkstände für Kurzzeitparker und Bewohner (inklusive der heutigen Kurzzeitparkplätze vor der Metzgerei) entstehen.

Der Bereich von Suicardusstraße bis Schloßgasse soll als Halteverbotszone wie folgt beschildert werden:

Mit dieser Beschilderung ist das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die ausgewiesenen Parkstände dürfen werktags von 8:00Uhr bis 18:00Uhr von Besuchern und Kunden der Oberstadt für zwei Stunden frei genutzt werden.

Ab 18:00Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stehen die Parkplätze ausschließlich den Bewohnern mit Parkausweis zur Verfügung.

Die derzeitige Beschilderung mit Haltemöglichkeit vor der Metzgerei wird in diese Regelung integriert. So ist auch hier tagsüber Kurzzeitparken für 2h weiterhin möglich, nachts stehen auch diese Parkplätze den Bewohnern zur Verfügung.

Die Parkstände sollen mit Gelbmarkierung als Testphase bis zum Baubeginn der Sanierung der Dalbergstraße aufgebracht werden. Wenn sich diese Regelung bewährt, ist zu prüfen, wie sie in die Neugestaltung aufgenommen werden kann.

Die gesamte Oberstadt und damit besonders auch die Dalbergstraße ist Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung und wird weiterhin umfassend überwacht werden.

Mit dieser o.g. Parkregelung wird das Kontrollieren für die Verkehrsüberwachung einfacher, da einheitliche Regulierungen in einer Zone bzw. einem Straßenverlauf angeordnet sind. Auch für die Verkehrsteilnehmer ist diese Vereinheitlichung verständlicher und nachvollziehbar.


2) Erweiterung von Gastronomieflächen

Um temporär und probeweise den Gastronomiebetrieben eine Erweiterung der Freischankflächen zu ermöglichen und damit eine weitere Belebung in dem Straßenabschnitt der Dalbergstraße zu erreichen, sind (provisorische) Einbauten in die Straßenfläche notwendig, die den Gehwegbereich provisorisch erweitern.

Derartige Einbauten sind nach der Straßenverkehrsordnung jedoch nur im verkehrsberuhigten Bereich (niveaugleicher Ausbau zwischen Fahrbahn und Gehweg) oder im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20) möglich, da sie sonst eine Gefährdung des fließenden Verkehrs darstellen. Der heute vorhandene Querschnitt mit baulich abgesetzten Gehwegen kann provisorisch nicht verändert werden. Somit kann kurzfristig kein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden.
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich widerspricht der o.g. geplanten Parkregelung, da in diesen Bereichen überall geparkt werden darf, außer in den explizit ausgewiesenen Halteverbotsbereichen. (Im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich oder Halteverbotszone – hier darf nur in den ausgewiesenen Bereichen geparkt werden). In Zusammenhang mit der Bewohnerparkregelung hätte dies einen hohen Beschilderungsbedarf in dem relativ kurzen Abschnitt von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse zur Folge.

Der von der Dalberginitiative gewünschte Versuch kann daher aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht realisiert werden.






3) Sperrung der Durchfahrt vom Schloßplatz zur Schloßgasse

Die Bürgerinitiative hatte verschiedene Vorschläge zur Sperrung der Durchfahrt am Schloßplatz abgegeben, bei denen es dem Theater-LKW dennoch möglich wäre, über die Schloßgasse abzufahren. Diese Vorschläge liegen der Kulturverwaltung zur Stellungnahme vor.

Vom Theater kam hierzu ein ergänzender Vorschlag die Abfahrt des Theater-LKW Richtung Main über eine Ampel in der Dalbergstraße zu regeln. Diese Ampelschaltung würde den gesamten Straßenabschnitt von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse mit einer Streckenlänge von ca. 170m betreffen.

Die Verwaltung prüft zurzeit die einzelnen Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit.
Insbesondere eine Ampelschaltung bedarf einer detaillierten Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde, da zum einen lange Räumzeiten gewährleistet sein müssen, um sicherzustellen, dass kein Verkehr entgegenkommt. Zum anderen sind umfangreiche Rechtsfragen zu klären. Es muss auch untersucht werden, in wie weit Zwischensignalisierungen notwendig werden, um auch den Seitenverkehr (z.B. aus der Metzgergasse und Neben der großen Metzgergasse) während der Rotphase zu unterbinden.

Dies alles benötigt einen längeren Abstimmungsprozess mit vielen Dienststellen und ist nur mit größerem baulichen Aufwand umsetzbar. Aus diesem Grund kann eine Ampelschaltung nicht provisorisch und kurzfristig eingesetzt werden.

Die Untersuchungsergebnisse sollen im ersten Quartal 2019 dem Stadtrat vorgelegt werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur testweisen Einführung einer versetzten Parkstandanordnung und weiteren Maßnahmen in der Dalbergstraße zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt die versetzte Parkstandanordnung auf Probe für den Zeitraum bis zur Neugestaltung der Dalbergstraße einzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme im ersten Quartal 2019 umzusetzen und Ende 2019 über die gewonnenen Erfahrungen zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. / PVS/1/5/19. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Vorberatend 5PVS/1/5/19
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.02.2019 ö Beschließend 7PL/2/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 14.05.2018 einen Änderungsbeschluss für den seit 20.04.2007 rechtskräftigen Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) gefasst.
Anlass der Änderung war ein Baugesuch zur Errichtung eines Gebäudes mit Bistros und Spielhallen.  

Übergeordnetes stadtplanerisches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung bzw. Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen unter Beachtung der im Gebiet vorhandenen und an das Gebiet angrenzenden bahnbetrieblichen Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung der Nahversorgungsfunktion des Standorts sowie der Verträglichkeit zwischen den im Gebiet zulässigen Gewerbebetrieben und den nördlich angrenzenden Wohngebieten.

Ein Baugesuch mit dem Ziel der Errichtung einer Vergnügungsstätte war am 09.08.2018 nach § 15 Abs.1 Satz 1 BauGB bis 01.05.2019 zurückgestellt worden.
Da der geänderte Bebauungsplan bis zum Ablauf der Frist sehr wahrscheinlich nicht rechtskräftig sein wird, wird vorsorglich eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Dies soll die Planung für den künftigen Planbereich sicherstellen.

Auf der Grundlage des Änderungsbeschlusses vom 14.05.2018 sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) erfüllt, so dass ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. / PVS/1/6/19. Fahrplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 6PVS/1/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Wunsch des WS am 06.12.2018 sollten die Fahrplanänderungen für das Jahr 2019 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden. Im Weiteren werden die Verfahrensschritte für zukünftige Fahrplanänderungen und die Maßnahmen/Prüfaufträge aus dem NVP vorgestellt.


1        Änderungen zum Fahrplan 2019

Zum 01.01.2019 erfolgt der Fahrplanwechsel in der VAB. Die grundlegenden Änderungen wurden bereits mit der Vorabbekanntmachung am 10.05.2017 festgelegt. Sie enthielt die verbindlichen Informationen über die Linienwege und die zu absolvierenden Fahrten an den einzelnen Verkehrstagen Mo-Fr, Sa, So sowie deren Differenzierung in Haupt-, Normal- und Schwachverkehrszeit. Die außergewöhnlich frühe Festlegung dieser Rahmenparameter ist auf das Vergabeverfahren des Stadtbusverkehrs zurückzuführen.

Die Inhalte der Vorabbekanntmachung wurden dann zum Ende des Vergabeverfahrens bzw. nach Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrags in konkrete Fahrpläne gegossen. Dabei wurden auch kleinere betriebliche Änderungen vorgenommen, die erst im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fahrplanerstellung entstanden sind. Im Vergleich zum Jahr 2018 werden 2019 ca. 200.000 Fahrplankilometer mehr erbracht, was in erster Linie auf die Umstrukturierung der Linie 7 zurückzuführen ist.

Nachfolgend werden alle Änderungen für den Fahrplan 2019 im Vergleich zum Fahrplan im Dezember 2018 dargestellt:


Linie 1
SB (= An Schultagen in Bayern): Fahrt Mo-Fr 7:08 Uhr ab Sulzbach in Richtung ROB wird aus Kapazitätsgründen mit einem Gelenkbus durchgeführt.

Linie 2
keine Änderungen

Linie 3
SB: Mo-Fr zusätzliche Fahrt um 7:27 Uhr ab ROB zur Berufsschule
SB: Fahrt Mo-Fr 7:44 Uhr ab ROB nach Leider wird auf 7:46 Uhr verlegt

Linien 5,12,15
In der Hofgartenstraße wird stadtauswärts und stadteinwärts eine neue Bushaltestelle in
Höhe des Hofgarten-Kabarett eingerichtet.

Linie 6
Verstärkerfahrt um 7:47 Uhr ab Jean-Stock-Str. entfällt

Linie 7
Die Linie wurde neu konzipiert, die bisherige Linienführung nach Unterafferbach entfällt. Die Fahrten der Linie werden Mo-Fr, Sa und So von den Stadtwerken durchgeführt. Es gibt drei Linienverläufe:

1: ROB è Landratsamt è Kugelberg è Goldbach Westend è Main Echo/Weichertstraße è Finanzamt è Grauer Stein è ROB

2: ROB è Grauer Stein è Finanzamt è Main Echo/Weichertstraße è Goldbach Westend è Kugelberg è Landratsamt è ROB

3: ROB è Landratsamt è Kugelberg è Goldbach Westend (über Bayernstraße) è Kugelberg è Landratsamt è ROB

Die Linienverläufe 1 und 2 stellen den "normalen" Linienverlauf dar, während der Linienverlauf 3 nur samstags ab 18:30 Uhr sowie sonntags ganztägig gefahren wird. In Bild 1 ist der neue Linienverlauf mit seinen 3 Linienverläufen dargestellt. Anlage 1 enthält den Fahrplan der Linie 7.


Bild 1: Neuer Linienverlauf der Linie 7


Linie 8
SB: Mo-Fr 7:38 Uhr ab Kinzigstraße über ROB zum Schulzentrum hält am Bussteig 1, nicht mehr ab Bussteig 13.

Linie 9
Zwei Fahrten zwischen Glattbach und Hösbach Schulzentrum entfallen, da die Stadtwerke keine Linienkonzession mehr für Hösbach besitzt:
SB: 7:33 Uhr ab Johann-Desch-Platz zum Schulzentrum Hösbach entfällt
SB: 13:35 Uhr ab Schulzentrum Hösbach nach Glattbach entfällt
Die Haltestelle „Glattbach Mühle“ stadtauswärts wird umbenannt in „Gesundheitszentrum“, stadteinwärts bleibt die Bezeichnung „Mühle“ bestehen.
Am Weihersgrund entsteht eine Wendezeit von zwei Minuten statt einer Minute, außer bei den Sammelfahrten Damm (Linie 8+9).

Linie 10
Fahrzeitverkürzung zwischen Hennteichstraße und Hensbachstraße auf eine Minute, der
Puffer wurde an der Endhaltestelle Kulmbacher Straße eingerichtet

Linie 15
Fahrzeit zwischen Bessenbacher Weg und Kneippstraße wird auf eine Minute reduziert, der
Puffer wurde am ROB eingerichtet.


Linie 16
SB: Fahrt Mo-Fr 7:09 Uhr ab Grünmorsbach zur Haltestelle Stadelmannstraße wird auf 7:07
Uhr verlegt.
SB: Fahrt Mo-Fr 7:39 Uhr ab Grünmorsbach fährt über Hofgartenstraße.
SB: Fahrt Mo-Fr 13:30 Uhr ab Schulzentrum über Hofgartenstraße

Linie 21
Wird von den Stadtwerken nicht mehr gefahren



2        Zukünftige Fahrplanänderungen

Mit dem im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die Stadtwerke geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind die Verkehrsleistungen der STWAB und die Ausgleichsleistungen des Aufgabenträgers beschrieben und verbindlich definiert. Danach musste sich der Fahrplan für das Jahr 2019 auch strikt halten, um keine Angriffsfläche für rechtliche Einwände anderer Verkehrsunternehmen zu bieten.

Das heißt aber nicht, dass der Fahrplan nun für die Laufzeit der Konzession statisch feststeht. Vielmehr sind Fahrplanänderungen auf Wunsch des Aufgabenträgers oder der Stadtwerke möglich, unterliegen aber je nach Änderungsumfang der Fahrplankilometer bestimmten Ankündigungsfristen. Grundsätzlich setzen zukünftige Fahrplanänderungen die politische Willensbildung in Form von Beschlüssen voraus.

In Abschnitt 5, Ziffer 14 des öffentlichen Dienstleitungsauftrags sind die Modalitäten von Fahrplanänderungen ausführlich geregelt:

    1. Die Stadt kann Änderungen von Art und Umfang des von den STWAB sicherzustellenden Fahrplanangebots veranlassen.
    2. Sofern die Stadt über das in Anlage 1 [Anm.: Anforderungen an das Fahrplanangebot] geregelte Angebot hinaus einzelne zusätzliche Verkehrsleistungen im Umfang von maximal 5% der zu diesem Zeitpunkt gefahrenen Fahrplankm veranlassen möchte, teilt sie den STWAB die zum Hauptfahrplanwechsel gewünschten Fahrplanerweiterungen spätestens bis zum 01.07. mit. Unterjährige Fahrplanerweiterungen auf Wunsch der Stadt sind mit mindestens vier Monaten Vorlauf den STWAB bekanntzugeben. Sofern Fahrplanerweiterungen eine Ausweitung der Busflotte erfordern, verlängert sich der Vorlauf um weitere sechs Monate, sofern eine Förderung der Busse durch den Freistaat möglich ist, um die für das Förderverfahren benötigte Dauer.
    3. Andere Änderungswünsche der Stadt erfordern eine Änderung der Vorgaben in Anlage 1. Die Stadt kündigt solche Änderungsverlangen mindestens zwölf Monate im Voraus an. Die verbindliche Veranlassung durch die Stadt erfolgt auf Grundlage von Umsetzungsvorschlägen der STWAB und spätestens neun Monate im Voraus. Auch die STWAB können der Stadt solche Änderungen vorschlagen. Die Umsetzung erfolgt nur nach Zustimmung der Stadt. Ziff. 14.2 Satz 3 gilt entsprechend.
    4. Führen Änderungen des Fahrplanangebots zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Fahrplankm um insgesamt bis zu +/- 15% gegenüber dem Ausgangsniveau bei Inkrafttreten, so wird die Veränderung auf Basis unveränderter Ausgleichsparameter abgerechnet.
    5. Die Stadt kann auf Grundlage dieses ÖDA auch umfangreichere Fahrplanänderungen veranlassen, bis zu einer Erhöhung um 50% der Fahrplankm gegenüber dem Ausgangsniveau bei Inkrafttreten. Bei solchen Änderungen sind die Ausgleichsparameter neu zu berechnen. Hierfür fordert die Stadt die STWAB spätestens zwölf Monate vor geplanter Umsetzung zu einer Kalkulation der geänderten Mengen der einzusetzenden Produktionsfaktoren auf. Die Ausgleichsparameter werden dann auf der Grundlage der ursprünglichen Kalkulation unter Berücksichtigung geänderter Mengen und zusätzlich entstehender Kosten neu berechnet. Remanenzkosten bleiben bei Reduzierungen des Angebots bis zu ihrer Beseitigung Bestandteil des Soll-Ausgleichs; diese sind transparent auszuweisen. Hierfür legen die STWAB binnen zwei Monaten nach Aufforderung durch die Stadt eine transparente und prüffähige Kalkulation vor.











3        Nahverkehrsplan – Umsetzung der Maßnahmen und Prüfaufträge

Die folgende Tabelle enthält die im Nahverkehrsplan beschlossenen Maßnahmen (M) und Prüfaufträge (P) und deren zeitliche Perspektive auf Umsetzung.

M/P
Inhalt
Zeitliche Perspektive
M
Änderung des Linienweges der Linie 5 im Bereich Rhönstraße
2020
M
Verlängerung der Linie 11 zum Schienenhaltepunkt Mainaschaff
Mit Inbetriebnahme des Schienenhaltepunkts Mainaschaff
M
Änderung des Linienweges der Linie 15 im Bereich Hochschule
bereits umgesetzt
M
Einführung einer neuen tangentialen Linie 18: Südbahnhof – Nilkheim – Leider – ROB.
Umsetzung in Abhängigkeit von der Siedlungstätigkeit Anwandeweg
M
Änderung des Linienweges der Linie 3 im Hafen
2020
P
Einführung einer neuen tangentialen Linie 17: ROB – Damm – Damm-Ost – Viadukt - Hochschule
Mit Inbetriebnahme des Schienenhaltepunkts AB-Ost, dem Brücken- und Kreuzungsneubau.
P
Linienführung 7 in Goldbach
mit Fahrplan 2019 umgesetzt
P
Linienführung 12
in Abhängigkeit von der Änderung der Linie 43
P
Optimierte Übergangszeiten an den zentralen Haltestellen
laufend
P
Durchmesserlinien und / oder betriebliche Verknüpfung von Linien
Führung ausgewählter Linien über die City-Galerie zum ROB
laufend

.Beschluss:

Die Fahrplanänderungen zum Jahr 2019 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. / PVS/1/7/19. Einzelhandelsmonitoring 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 7PVS/1/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Einzelhandelsmonitoring 2018

Im Jahr 2002 wurde von der Stadt Aschaffenburg zum ersten Mal der Aschaffenburger Einzelhandel erhoben. 2018 wurde im April und Mai im Rahmen des regelmäßigen Monitorings nun zum siebten Mal eine Erfassung der einzelnen Läden, ihrer räumlichen Lage, der Sortimente (Branchen) und der Verkaufsflächen durchgeführt. Ebenfalls mit einbezogen wurden die Leerstände und die Umnutzungen in einzelhandelsfremde zumeist Dienstleistungsangebote.
Dieses Monitoring erlaubt die Aufstellung von langfristigen Zeitreihen, die wiederum Rückschlüsse auf die Entwicklung des Aschaffenburger Einzelhandels ermöglichen.
Zudem können die erfassten Leerstände bei Anfragen und Immobiliengesuche zur Vermittlung genutzt werden.

Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Verkaufsfläche ist seit 2015 um 9.000 m² auf 228.500 m² zurückgegangen. Begründet ist dies unter anderem auf dem vorübergehenden Abriss vom Real-Markt mit fast 5.000 m², hängt aber auch mit Leerständen und Umnutzungen zusammen.
48 Leerstände wurden im Erhebungszeitraum 2018 erfasst. 2015 waren es 62. Dagegen haben die Umnutzungen von 24 im Jahr 2015 auf 65 in diesem Jahr zugenommen. Leerstände und Umnutzungen betreffen zusammen 113 Einzelhandelslagen.
Diese Entwicklung führt dazu, dass die Gesamtzahl der geöffneten Geschäfte von 677 auf 618 zurückgeht. Bei allen Hauptbranchen sind deshalb leichte Rückgänge bei den Verkaufsflächen festzustellen.






Basisdaten Aschaffenburger Einzelhandel
Der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Basisdaten zum Aschaffenburger Einzelhandel entnehmen.

Entwicklung des Aschaffenburger Einzelhandels

2006
2008
2009 (BBE)
2012
2015
2018
Einzelhandelsbetriebe

724

731

729

712

677

618
Einzelhandelsfläche
225.000
218.000
221.000
236.000
237.500
228.500
Leerstände
43
42
47
56
62
48
Leerstands-fläche
6.000
10.000
18.000
6.000
4.600
4.700
(Quelle: Einzelhandelsdatenbank der Stadt Aschaffenburg)

Seit der letzten Erhebung 2015 hat sich die Verkaufsfläche um 9.000 m² reduziert. Die Anzahl der Betriebe ist um 59 zurückgegangen. Dies erklärt sich zum einen durch eine signifikante Zunahme der Umnutzungen. Zum anderen ist dies aber auch darauf zurückzuführen, dass in den letzten drei Jahren weniger neue Einzelhandelsgeschäfte als in den Vorjahren eröffnet haben.

Als flächenmäßig größte Neueröffnungen sind der Aldi Süd am Bahnhof Nord sowie die beiden denn’s-Biomärkte – einer am gleichen Standort und einer im Prime Park an der Würzburger Straße zu nennen.



Bei den Geschäftsgrößen geht die Entwicklung weiterhin in Richtung der kontinuierlichen Vergrößerung der Verkaufsflächen.
  • Die Anzahl der Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 100 m² ist von 447 (2015) auf 410 (2018) gesunken. Vor zehn Jahren 2008 waren es sogar noch 477 Geschäfte in dieser Größenordnung.
  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 100 bis unter 700 m² wurden aktuell 151 erfasst. 2015 waren es noch 170.
  • Die Anzahl der Läden mit 700 und mehr m² lag bei 57. Sie allein verfügen zusammen über fast 170.000 m² Verkaufsfläche. 70.000 m² davon werden wiederum von zwei großen Bau- und Gartenmärkten und den beiden Möbelhäusern gestellt.


Leerstände und Umnutzungen
Die 48 Leerstände haben eine Gesamtfläche von 4.700 m². Die Durchschnittsgröße der Leerstände liegt unter 100 m². Nur 12 der Leerstände sind größer als 100 m².
14 der erfassten Leerstände sind Dauerleerstände und standen schon 2015 in der städtischen Einzelhandelsdatenbank. Fünf davon wurden in Damm, einer jeweils in Nilkheim und Schweinheim sowie sieben in der Innenstadt erfasst. Diese verteilen sich auf die Badergasse, Betgasse, Landing-, Maximilian- und Duccastraße.
Bei den 34 neu hinzugekommenen lässt sich kein Schwerpunkt in einer Branche bemerken. Es sind 15 verschiedene Sortimentsgruppen zu erkennen – zum Beispiel: Bekleidung, Nahrungs- und Genussmittel, Bücher, Lederwaren, Drogerie.

Umnutzungen gab es seit 2015 insgesamt 65 – gegenüber der vorherigen Erhebung (2012-2015 waren es nur 24) ein deutlicher Anstieg. Von den 65 Umnutzungen waren zuvor 21 Leerstände, das heißt leerstehende Einzelhandelslagen wurden einer neuen Nutzung zugeführt. Die meisten Umnutzungen gehen in Richtung eines Dienstleistungsangebots: Restaurant oder Imbiss, Kosmetik (Nagelstudios), Friseur und Büro.



Zentraler Geschäftsbereich in der Innenstadt
Von den 228.500 m² sind 97.000 im Zentrum der Innenstadt angesiedelt und davon wiederum 38.000 m2 in der City-Galerie, 40.000 m² im Bahnhofsviertel und 19.000 m² im zentralen Geschäftsbereich – der Fußgängerzone. Gegenüber dem Erhebungsjahr 2015 ist ein Rückgang der aktiven Verkaufsfläche nur im Bahnhofsviertel bemerkbar. Damals lag dort die Verkaufsfläche bei 42.000 m².

Die Hälfte aller Leerstände (24; 2.400 m²) sowie 32 Umnutzungen (2.500 m²) sind im Zentrum verortet. Ein Leerstand wurde in der City-Galerie, acht im Bahnhofsviertel und 15 in der Fußgängerzone inklusive Landing- und Luitpoldstraße registriert.
Alleine 14 Umnutzungen sind im Bereich des Roßmarkts, der Sandgasse und der Ohmbachsgasse zu finden. Im Einzelnen wurden daraus drei Praxen (Osteopathie, Logopädie, Massage), vier Nagel- und Kosmetikstudios, drei Imbisse/Restaurants, drei Friseure und zwei Büronutzungen.

Durch diese Entwicklungen verliert die Innenstadt im Verlauf der Erhebungsjahre immer wieder Einzelhandelslagen. Schaut man sich beispielsweise die Frohsinnstraße und den Roßmarkt im Jahresvergleich 2015 und 2018 an, ist der Rückgang messbar. 2015 wurden in der Frohsinnstraße 41 aktive Einzelhandelsgeschäfte, 3 Umnutzungen und 2 Leerstände erfasst. 2018 waren es nur noch 39 aktive Lagen (1 Umnutzung und 3 Leerstände). Noch deutlicher wird es im Roßmarkt, der 2015 noch 36 aktive (1 Umnutzung und 1 Leerstand) und 2018 nur noch 30 aktive Geschäfte (4 Umnutzungen und 3 Leerstände) hatte.









Hauptbranchen
Aschaffenburg verfügt trotz der Rückgänge über einen attraktiven Branchenmix über alle Sortimentsbereiche hinweg. Die Entwicklung der Verkaufsflächen im Vergleich zu 2012 und 2015 zeigen die beiden folgenden Diagramme.


In viele der oben dargestellten Branchen spielt der aktuelle Abbruch des Real-Markts mit hinein. Dessen Verkaufsfläche von 5.000 m² wurde nicht nur den Nahrungs- und Genussmittel zugerechnet, sondern bei jeder Erhebung nach Branchen und Sortiment aufgeteilt. Bei der ‚Gesundheit+Körperpflege‘ ist der Rückgang des Weiteren auf die Schließung des Rossmanns in der Frohsinnstraße begründet. Bei ‚Schreibwaren+Büchern‘ ist die Verkleinerung unter anderem auf die Schließung von Weltbild in der Sandgasse zurückzuführen. Beim Sortiment ‚Schuhe+Leder‘ sind die Schließungen von Leder Weis und Timberland zu nennen.
Bei ‚Spiel+Sport‘, ‚Hausrat‘, ‚Elektronik‘ sowie ‚Schmuck, Foto, Optik‘ entstehen die Reduzierungen durch die Schließung oder Umnutzung kleinerer Geschäfte.


Trotz der drei genannten Neueröffnungen (wobei der neue Aldi nur den vorherigen ersetzt) im Nahrungsmittelsortiment geht die Gesamtverkaufsfläche durch den Abriss vom Real-Markt zurück. Hinzu kommt die Schließung des Nah&Gut auf der Schweinheimer Höhe.
Der Rückgang im Bekleidungssortiment wird durch die Verringerung der Geschäftszahl von 138 (2015) auf 124 (2018) ausgelöst. Auch hier wurden kleinere Lagen geschlossen oder umgenutzt. Gleiches gilt für die Branchen ‚Möbel‘ und ‚Heimwerker, Garten‘. Hinzu kommen hier kleine Korrekturen in der Einzelhandelsdatenbank.

Interessant ist ein Blick auf die Größenentwicklung der Verbraucher- und Drogeriemärkte. Zieht man hier den Vergleich zwischen den Jahren 2006 und 2018 ist ein deutlicher Anstieg bei der Verkaufsfläche zu bemerken. Die Drogeriemärkte hatten 2006 durchschnittlich 350 m², heute haben sie 600 m².
Die Verbrauchermärkte und Discounter hatten 2006 eine durchschnittliche Fläche von 750 m², heute verfügen sie über 1.250 m².



Stadtteile und Stadtteilzentren
In den Stadtteilen sind bezüglich der Verkaufsfläche nur geringfügige Entwicklungen zu beobachten. Veränderungen in den kleineren Stadtteilen entstehen zumeist durch eine einzige Veränderung in einem Einzelhandelsgeschäft – Neueröffnung, Schließung oder Umnutzung.

Verkaufsflächen in den Stadtteilen (ohne Gewerbegebiete)
VKF m²
Damm
Strietwald
Nilkheim
Leider
Obernau
Gailbach
Schweinheim
2012
40.800
750
23.800
1.900
2.100
150
25.100
2015
39.400
850
23.800
1.900
2.000
100
25.000
2018
43.900
850
23.400
1.900
1.900
100
25.100
(Quelle: Einzelhandelsdatenbank der Stadt Aschaffenburg)

Der auffällige Anstieg im Stadtteil Damm ist vorwiegend auf der Entwicklung im Gebiet Bahnhof Nord begründet. Der Wert ist zudem so hoch, weil der Baywa Bau- und Gartenmarkt räumlich dem Stadtteil zugeordnet wird. In den anderen Stadtteilen sind flächenmäßig keine besonderen Veränderungen eingetreten.


Schlussbemerkungen
Die Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings machen deutlich, dass es vermehrt zu Fluktuationen innerhalb des Aschaffenburger Einzelhandels gekommen ist. Die Umnutzungen haben signifikant zugenommen und auch Neueröffnungen, die relativ schnell wieder schließen, sind zu registrieren. Zudem kam es – wie die Beispiele Frohsinnstraße und Roßmarkt zeigen – zu Veränderungen im Zentrum der Innenstadt. Dies konnte auch schon im Vergleich der Jahre 2012 und 2015 festgestellt werden. Die Anzahl der Einzelhandelslagen geht zurück; sie werden vorwiegend in Dienstleistungen oder wie besonders auffällig im Roßmarkt zu Essensangeboten um genutzt.
Im laufenden Jahr 2018 sind Verkaufsflächen im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel in einer Größenordnung von rund 9.400 m² baurechtlich genehmigt worden. Im Einzelnen handelt es sich um
  • den Neubau des SB- Warenhauses Real mit rund 5.000 m² Verkaufsfläche auf der Bestandsfläche,
  • den Neubau eines Lebensmittel-Discounter an der Spessartstraße mit rund 1.800 m² Verkaufsfläche,
  • den Neubau eines Vollsortimenters mit rund 2.000 m² Verkaufsfläche auf dem ehemaligen Löwer Gelände an der Schillerstraße und
  • die Nachnutzung eines größeren Ladengeschäftes in der Frohsinnstraße mit rund 600 m² Verkaufsfläche.

Alle Objekte befinden sich in Bau und werden vermutlich 2019 in Betrieb gehen. Die zusätzlichen Verkaufsflächen werden im nächsten Einzelhandelsmonitoring mit bilanziert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Sortimente und Verkaufsflächen im Aschaffenburger Einzelhandels wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. / PVS/1/8/19. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung der Parkplatzfläche Am heißen Stein (ehem.Stadtpost Löherstr./Wermbachstr.) - Zustimmung zum Einleiten des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 8PVS/1/8/19

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S.
"Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes:
Einziehung der Parkplatzfläche Am heißen Stein (ehem. Stadtpost Löherstr./Wermbachstr.)
- Zustimmung zum Einleiten des Verfahrens"
abgesetzt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen neuen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PVS/1/9/19. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2018 wegen "Hinweis- und Türschild für die Erthalschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 9PVS/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(siehe Anlage)

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2018 wegen "Hinweis- und Türschild für die Erthalschule" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PVS/1/10/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Peter Schweickard und Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 28.09.2017 und vom 11.05.2018 wegen "Mittagsbetreuung an der Gutenberg- und Fröbelschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2017 und 23.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 10PVS/1/10/19

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Peter Schweickard und Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 28.09.2017 und vom 11.05.2018 wegen "Mittagsbetreuung an der Gutenberg- und Fröbelschule" und die Stellungnahmen der Verwaltung vom 30.09.2017 und 23.10.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 08:29 Uhr