Datum: 31.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/1/1/19 Bericht über den Verlauf und das Ergebnis der Wahl zum 1. Aschaffenburger Jugendparlament
2JHA/1/2/19 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
3JHA/1/3/19 Bericht der kommunalen Jugendarbeit / des JUKUZ / Rückblick 2018 und Planungen für das Jahr 2019
4JHA/1/4/19 Bericht der zum 01.11.2018 im Jugendamt eingerichteten Koordinierungsstelle für das Modellprojekt CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit
5JHA/1/5/19 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.11.2017 wegen„Kinderbetreuung“
6JHA/1/6/19 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018
7JHA/1/7/19 Gleichstellung der „Opti-Prax“-Praktikanten bei der Bezuschussung durch die Stadt Aschaffenburg für SPS-Praktikanten (Antrag von Dr. Peter Müller, Mitglied im Jugendhilfeausschuss, vom 16.10.2018)
8JHA/1/8/19 Information des Jugendhilfeausschusses zu den jugendrelevanten Abschnitten des Drogenberichts 2018 der Bundesregierung; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 22.10.2018
9JHA/1/9/19 Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht

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1. / JHA/1/1/19. Bericht über den Verlauf und das Ergebnis der Wahl zum 1. Aschaffenburger Jugendparlament

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 1JHA/1/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Wahl zum 1. Aschaffenburger Jugendparlament findet in der Zeit vom 16.01. bis
24.01.2019 statt. Mehr als 2000 Aschaffenburger Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren sind zur Wahl aufgerufen. 63 junge Menschen kandidieren um 19 Plätze im Jugendparlament.
Die Ergebnisse der Wahl werden dem Jugendhilfeausschuss durch die beiden Projektbetreuerinnen, Frau xx und Frau xx vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über den Verlauf und das Ergebnis der Wahl zum 1. Aschaffenburger Jugendparlament wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / JHA/1/2/19. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 2JHA/1/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1)
Um eine paritätische Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die Evangelische Jugend sowie die Katholische Jugend zu gewährleisten, wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
23.10.2014 beschlossen, dass Mitte der Legislaturperiode ein Tausch zwischen dem Vertreter und
dem Stellvertreter stattfinden wird.
Im Juni 2018 hatte Frau Anna Oberle die Vertretung der Katholischen und Evangelischen Jugend im Jugendhilfeausschuss übernommen. Ihre Stellvertretung hatte Herr Diakon Thomas Ortlepp inne.
Herr Thomas Ortlepp tritt zum 01.01.2019 eine neue berufliche Aufgabe in Würzburg an.
Als seine Nachfolgerin als Stellvertreterin von Frau Anna Oberle wurde Frau Lena Gebhard Bohlenweg 8, 63739 Aschaffenburg, vorgeschlagen.


Zu 2)
Frau Pfarrerin Dr. Iris Kreile übt nach Mitteilung der Evangelischen Kirche ihre Pfarrtätigkeit mittlerweile in Klingenberg aus. Als ihr Nachfolger im Jugendhilfeausschuss wurde Dr. theol. Hansjörg Scheemann, Pfaffengasse 19, 63739 Aschaffenburg, vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:

Frau Lena Gebhard (Evangelische Jugend) wird Nachfolgerin von Herrn  Diakon Thomas Ortlepp, dem bisherigen Stellvertreter von Frau Anna Oberle.
Herr Dr. Hansjörg Schemann wird Nachfolger von Frau Dr. Iris Kreile als Vertreter der Evangelischen Kirche.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / JHA/1/3/19. Bericht der kommunalen Jugendarbeit / des JUKUZ / Rückblick 2018 und Planungen für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 3JHA/1/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein ausführlicher mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der Bericht des Jugend- und Kulturzentrums für das Jahr 2018 sowie der Überblick über die Angebote und Planungen für das Jahr 2019 werden zur Kenntnis genommen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / JHA/1/4/19. Bericht der zum 01.11.2018 im Jugendamt eingerichteten Koordinierungsstelle für das Modellprojekt CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 4JHA/1/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramms zunächst im Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und TANDEM (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem Titel
„CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt sowie bei Bedarf im laufenden Hilfeprozess angepasst. Gemeinsames Ziel ist es, Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass Eltern zum einen motiviert und unterstützt werden, ihre berufliche Eingliederung voranzutreiben und deren Kinder zum anderen hinreichende Hilfestellungen für ihre eigene Entwicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Lernförderung, Betreuung, schulische/berufliche
Eingliederung) erhalten.
Eltern sollen von ihren Kindern als kompetent und vorbildgebend erlebt werden können. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen/beruflichen Erfolgen ihrer Kinder.
Dies sind elementare Voraussetzungen dafür, der Entwicklung für Tradierung bzw. Verstetigung
Sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten abgestimmten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt wie auch pädagogisch begleitet werden.
Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen dem Klientel und der
Jugendhilfe ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die sich aus der Koordination des Hilfeprozesses
ergeben.

Herr xxx hat zum 01.11.2018 die Koordinationsstelle des Projekts CURA im Jugendamt angetreten und berichtet über seine bisherigen Tätigkeitschwerpunkte und den Stand der Vernetzung mit dem Jobcenter und anderen relevanten Akteuren im Arbeitsfeld.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des zum 01.11.2018 eingestellten Projektkoordinators, Herrn xxx, zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / JHA/1/5/19. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.11.2017 wegen„Kinderbetreuung“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 5JHA/1/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadt Aschaffenburg gibt es 37 Kindertageseinrichtungen mit derzeit 2040 Kindergarten- plätzen, 524 Krippenplätzen und rund 320 Hortplätzen. Ein weiterer Ausbau ist vorgesehen. Derzeit befinden sich mehrere Kita-Projekte in Planung. Noch Ende 2018 wurden 48 Krippenplätze in Modulbauten eröffnet. Im Jahr 2019 folgen 24 weitere Krippenplätze sowie 25 Kindergarten- plätze im Stadtteil Leider. Der Ausbau trägt den seit dem Jahr 2015 gestiegenen Geburtenzahlen Rechnung, die sich derzeit auf 650-700 Geburten einzupendeln scheinen. Auf dieser Grundlage erfolgen auch die weiteren Planungen. Selbst bei einem möglichen Rückgang der Jahrgangsstärken in den kommenden Jahren ist insbesondere im Krippenbereich mit einer stetig steigenden Platznachfrage zu rechnen, was die Attraktivität der Stadt Aschaffenburg für als Wohnort und Arbeitsplatz für junge Familien unterstreicht.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat folgende Forderungen aufgestellt:
1.        Zentrales Anmeldeverfahren etablieren
Aus Sicht der Verwaltung ist das Web-Kita ein grundsätzlich geeignetes Instrument, Eltern Informationen über die einzelnen Kindertageseinrichtungen in Aschaffenburg zu vermitteln. Allerdings sind dem Programm aufgrund der Vielzahl der Trägereinrichtungen und der Kompatibilität der Software z.B. mit dem KiBiG-Web Grenzen gesetzt. Voraussetzung für ein hinreichendes Funktionieren des Web-Kita ist die beständige Pflege des Programms durch die Träger der Kindertagesstätten sowie ein regelmäßiger Abgleich der Wartelisten durch das Jugendamt. Hierzu bedarf es einer datenschutzrechtlichen Regelung, d.h. des Einverständnisses der anmeldenden Personen, dass diese Daten an einen Dritten, in diesem Fall an die Stadt Aschaffenburg, weitergegeben werden können. Derzeit besteht bereits eine für alle Träger einheitliche Anmeldewoche. Ein zentralisiertes Anmeldeverfahren bedürfte zusätzlicher Organisationsaufwände und Personalressourcen.
2.        Gleiche und bezahlbare Elternbeiträge
Das Modell der Förderung der Kindertagesbetreuung auf der Grundlage des BayKiBiG hat sich in den zurückliegenden Jahren grundsätzlich bewährt. Zur bereits etablierten Bezuschussung des 3. Kindergartenjahrs wird es in Bayern ab dem 01.04.2019 eine Bezuschussung des 1. und 2. Kindergartenjahres in gleicher Höhe geben. Für das Jahr 2020 ist die zusätzliche Bezuschussung von Krippenplätzen in Bayern vorgesehen.
Nach wie vor besteht zudem für Eltern mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Übernahme von Elternbeiträgen durch die Kommune. Hierfür sind im Haushalt des Jugendamts 700.000 € eingestellt.
Inwieweit sich durch das neue „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung weiter Verbesserungen ergeben, bleibt abzuwarten. Die in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel werden an die Bundesländer weitergeleitet, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zielsetzungen Schwerpunkte bei der allgemeinen Förderung, dem Ausbau und der Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung setzen können.
3.        Bildungsqualität
Der Mindestbetreuungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen ist in Bayern mit 1:11 vorgegeben. Daran orientiert sich auch das Finanzierungsmodell des BayKiBiG.
Der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Aschaffenburg stellt sich durchgängig besser dar.
Die Darstellung der Bertelsmann-Stiftung, wonach in der Stadt Aschaffenburg der für Bayern vorgegebene Mindestbetreuungsschlüssel nicht erreicht würde, ist völlig unzutreffend.
Die aktuellen Zahlen werden von der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss dargestellt und näher erläutert. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels z.B. in einer Kindergartengruppe von 1:10 auf 1:9 würde – bei stadtweiter Anwendung – Mehrkosten von ca. 1.000.000 € verursachen, die bei derzeitiger Anwendung des BayKiBiG ausschließlich von der Kommune aufzuwenden wären.
Die Stadtverwaltung hat bereits im Jahr 2018 die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten intensiviert und darüber hinaus mit Beschluss des Stadtrats vom 16.07.2018 Förderrichtlinien erstellt, welche die Unterstützung der Träger der Kindertagesstätten durch die Kommune in verschiedenen Bereichen deutlich verbessert.
Um den fachlichen Austausch mit den Kindertagesstätten auszubauen, wird es ab dem Jahr 2019 auch mindestens zwei Mal jährlich Treffen mit den Vertretern der Kindertagesstätten geben. Ziel ist, durch eine noch engere Kooperation die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung in Aschaffenburg voranzubringen.

.Beschluss: 1

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.11.2017 wegen „Kinderbetreuung“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Ester Pranghofer-Weide fordert von der Verwaltung die Vorlage der Zahlen zur vollständigen Kostendeckung der Stadt Aschaffenburg für kostenfreie Kindertagesstätten ab dem 2. Lebensjahr. Ebenso  fordert sie die Vergleichszahlen zu Kindertagesstättenbeiträgen in Bezug auf den zukünftigen Zuschuss, den Familien erhalten sollen. Die Verwaltung sagt die Übermittlung dieser Daten zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / JHA/1/6/19. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 6JHA/1/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Familien, deren Kinder im 1. und 2. Jahr den Kindergarten besuchen, ab 01.04.2019 mit einen Zuschuss von 100 € je Kind und Monat zu  unterstützen. Die Auszahlung erfolgt analog der bisherigen Regelung für die Förderung der Kinder-
gartenbeiträge im 3. Kindergartenbesuchsjahr über die Jugendämter direkt an die Kindergärten.

Aktuell ( Dezember 2018) werden von der Stadt Aschaffenburg für 190 Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 313.000 € gezahlt. Bei einer Bezuschussung der Kindergartengebühren durch den Freistaat Bayern reduzieren sich die kommunalen Zuschüsse auf das gesamte Kalenderjahr bezogen um 228.000 €. Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.12.2019 ergibt sich im Kalenderjahr eine Minderung der von der Stadt Aschaffenburg gewährten Zuschüsse zu den Elternbeiträgen in Höhe von 171.000 €.

Zu 1 des Antrag : Die Verwaltung schlägt bzgl. Punkt 1 des Antrags der CSU-Fraktion vor, den Trägern der Aschaffenburger Kindertagesstätten einen Verwaltungskostenzuschuß von 650 je geführter Gruppe zu gewähren. Eingruppige Einrichtungen sollen, um eine Schlechterstellung zu vermeiden, weiterhin den bislang unabhängig von der Größe der Einrichtung pauschal gewährten Verwaltungskostenzuschuß von 1200 €/Jahr erhalten.

Bei dieser Regelung entstehen unter Berücksichtigung von aktuell insgesamt 128 Krippen-      und Kindergartengruppen Kosten in Höhe von 83.200 € , die durch die erwartete Minderung  bei
den städtischen Zuschüssen zu den Elternbeiträgen vollständig refinanziert sind.
Bezieht man die nach BayKiBiG geförderten Hortgruppen (14) mit ein, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 92.300 €.

Zu 2 des Antrags : Die Verringerung der Schließzeiten der Einrichtungen in den Sommerferien von 3 auf 2 Wochen mit nicht mehr als 20 Schließtagen muss mit den Trägern der Kindertages-einrichtungen konzeptionell ausgearbeitet werden. Kindertageseinrichtungen sind laut Auskunft des Sozialministeriums wirtschaftlich in der Regel mit 25 Schließtagen im Jahr führbar. Die Verkürzung der Schließtage auf maximal 20 Tage/Jahr führt zu einem höheren Personaleinsatz, der im Rahmen des BayKiBiG nicht refinanziert werden kann und  deshalb entweder durch erhöhte Gebühren für die Kinder, die die zusätzliche Betreuung in den Sommerferien benötigen, oder durch anderweitige Zuschüsse ausgeglichen werden muss.
Für ein tragfähiges Konzept muss vorrangig sichergestellt sein, dass ausreichend Fachkräfte für diese zusätzliche Betreuung zur Verfügung stehen. Dies ist nach ersten Rückmeldungen einiger Einrichtungen vor dem Hintergrund des verknappten Angebots an Erzieher-Fachkräften nicht durchgängig gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt im Falle der Umsetzung eine einheitliche Förderung von 2000 € je geöffneter Gruppe vor. Sofern jede Einrichtung eine entsprechende Gruppe anbietet, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 70.000 €/ Jahr zu rechnen.

Zu 3 des Antrags : Die Verwaltung erarbeitet zeitnah ein Konzept, das die Förderung der in Tagespflegestellen betreuten Kinder nach dem BayKiBiG ermöglicht. Zwingende Voraussetzung
ist, dass für jede Tagespflegestelle eine Vertretung für Krankheits- und sonstige Ausfallzeiten zur
Verfügung steht. Ein solcher Vertretungsverbund unter den Tagespflegepersonen konnte bislang nicht sichergestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018 zur Kenntnis

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / JHA/1/7/19. Gleichstellung der „Opti-Prax“-Praktikanten bei der Bezuschussung durch die Stadt Aschaffenburg für SPS-Praktikanten (Antrag von Dr. Peter Müller, Mitglied im Jugendhilfeausschuss, vom 16.10.2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 7JHA/1/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung vom 02.05.2018 hat der Jugendhilfeausschuss zugestimmt, die städtischen Zuschüsse für die Förderung der SPS-Praktikanten mit Beginn des Kindergartenjahrs 2018/2019 auf bis zu 3600,00 € je Praktikantenplatz zu erhöhen, höchstens aber 50% der Praktikantenvergütung. Diese Erhöhung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Einstellungsträger die Empfehlung der bayerischen Fachakademien vom 09.11.2016 übernehmen und eine Mindestvergütung von 450, - € im SPS 1 und 500,- € für das SPS 2 gewähren.
Die Begrenzung auf maximal 25 Praktikantenplätze, die auf dieser Grundlage gefördert werden können, hat der Stadtrat im Zuge der Beschlussfassung zu den Förderrichtlinien für die Aschaffenburger Kindertagesstätten in der Sitzung des Plenums vom 16.07.2018 gestrichen.
Herr xxx hat mit Schreiben vom 16.10.2018 beantragt, die Förderung auch auf das Modellprojekt „OptiPrax“ („Erziehermodell mit optimierten Praxisphasen“) anzuwenden. Ziel des „OptiPrax“-Modells ist es, die Ausbildung zum/zur staatlichen Erzieher/-in attraktiver zu gestalten und zusätzliche Bewerbergruppen, z.B. Männer, (Fach-)Abiturienten und Quereinsteiger für die Erzieherausbildung zu gewinnen. „OptiPrax“ soll die bestehenden Varianten der Erzieher/innen Ausbildung – bisher dauert die Erzieher/-innen Ausbildung in Bayern in der Regel mindestens vier Jahre - nicht ersetzen, sondern weitere Möglichkeiten eröffnen und so neue Interessent/innen ansprechen. Es sollen also unterschiedliche Ausbildungswege für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden.
Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und befürwortet die analoge Förderung der Erzieherpraktikanten. Es ist – insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit akuten bundesweiten Mangels an Erzieher-Fachkräften - eine geeignete Maßnahme, Träger zu motivieren, in dieses Ausbildungsmodell zu investieren. Die maximale Fördersumme sollte der des SPS2 entsprechen, mithin einer Förderung von 50% der Praktikantenvergütung, höchstens aber 3600,00 € je Jahr.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gleichstellung der Förderung von „OptiPrax“-Praktikanten mit der Bezuschussung der SPS-Praktikanten durch die Stadt Aschaffenburg zu.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / JHA/1/8/19. Information des Jugendhilfeausschusses zu den jugendrelevanten Abschnitten des Drogenberichts 2018 der Bundesregierung; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 22.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 8JHA/1/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Drogenbericht 2018 der Bundesregierung wurde am 18.10.2018 vorgestellt. Er wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorab als pdf zur Kenntnis übersandt.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den jugendrelevanten Ergebnissen des letztjährigen Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / JHA/1/9/19. Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 9JHA/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 9 d. ö. S. "Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 10:30 Uhr