Datum: 12.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/2/1/19 Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule; Konzeptplanungen
2PVS/2/2/19 Sanierung der Duccastraße -Vorstellung der Entwurfsplanung
3PVS/2/3/19 Kahlgrundstraße; - Konzeptstudie Ortseingang
4PVS/2/4/19 Sanierung „Ortskern Obernau“; - Bericht über die Beteiligung der Betroffenen und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“
5PVS/2/5/19 Bebauungsplangebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12) im Bereich zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet; - Realisierung der Planung
6PVS/2/6/19 Innenentwicklung; - Förderprogramm
7PVS/2/7/19 Obernauer Straße – Parkstandsanordnung; Antrag der KI vom 04.04.2018
8PVS/2/8/19 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Festlegung neuer Andienungszeiten für die Fußgängerzone der Innenstadt
9PVS/2/9/19 Vollzug des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Mitscherlichweges

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1. / PVS/2/1/19. Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule; Konzeptplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 1PVS/2/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 den Auftrag für die Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule an den Generalplaner BAURCONSULT Architekten Ingenieure, Frankfurt/Haßfurt erteilt.
Mit Schreiben vom 09.10.2018 hat die Regierung das Raumprogramm schulaufsichtlich genehmigt. Der festgestellte Fehlbedarf beträgt ca. 710 qm Hauptnutzfläche! Der überarbeiteten Machbarkeitsstudie von 2017 wurde ein Fehlbedarf von lediglich 420 qm zugrunde gelegt. Durch das pädagogische Konzept, das die Integrierung von offenen Lernlandschaften vorsieht, kann ein weiterer zusätzlicher Raumbedarf entstehen.
Für die Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule wurden 8 Konzepte planerisch untersucht, von denen die Varianten 4, 7 und 8 in die engere Auswahl kamen und am 10.01.2019 mit Vertretern der Regierung von Unterfranken besprochen wurde:

Variante 4
Erweiterungsbau an der Ostfassade, Aufstockung des Bestandsgebäudes um 2 Klassenzimmer sowie neue Räume für die Verwaltung, Rückbau der Mensa, Sanierung des Bestandsgebäudes
Vorteile:
  • Kompakter Anbau spiegelbildlich zum Bestand
  • Funktional und pädagogisch beste Lösung
  • Vertikale Erschließung muss nicht neu gebaut werden
  • Keine Interimsmaßnahmen (Ausweichquartier)
  • Mensa und Ganztagsräume sind trotz Rückbau des Bestandes weiterhin förderfähig
  • Wirtschaftlichste Lösung
Nachteile:
  • Rückbau der 2007 errichteten Mensa und Errichtung an neuer Position
  • Abzug von Teil-Fördermitteln (anteilig für die Restlaufzeit bis 25 Jahre, ca. 220.000,00 €)

Variante 7
Erweiterungsbau als freistehendes Solitärgebäude an der Stelle der Hausmeisterwohnung und des Gärtnerstützpunktes. Aufstockung des Bestandgebäudes um 2 Klassenzimmer sowie neue Räume für die Verwaltung, Sanierung des Bestandsgebäudes
Vorteile:
  • Solitärgebäude, Baumaßnahme losgelöst vom Bestand
  • Geringe Interimsmaßnahme notwendig
Nachteile:
  •  keine Anbindung an das Bestandsgebäude
  • Funktional und pädagogisch ungünstige Lösung
  • Wegfall der Hausmeisterwohnung
  • Umsetzung des Gärtnerstützpunktes erforderlich
  • Verkleinerung der Pausenhoffläche (bei steigender Schülerzahl)

Variante 8
Erweiterungsbau an der Westfassade, Aufstockung des Bestandsgebäudes um 2 Klassenzimmer sowie neue Räume für die Verwaltung, Sanierung des Bestandsgebäudes
Vorteile:
  • Kompakter Baukörper an Bestand
  • Funktional und pädagogisch gute Lösung
Nachteile:
  • Ungünstige natürliche Belichtung von mehreren Klassenzimmern
  • Fassadenänderung der Sporthalle notwendig (zusätzliche natürliche Belichtung)
  • Erforderliche Geländemodellierung am Nord-Steilhang
  • Eingriffe in dem Baumbestand auf der Nordseite
  • Hohe Interimsmaßnahmen erforderlich (ca. 500.000,00 €)
  • Erhöhte statische Maßnahmen durch Hanglage
  • Ständerbau durch erforderliche Umfahrung notwendig.

Die Vertreter der Regierung von Unterfranken haben gemeinsam mit der Schulleitung und der Fachabteilung eindeutig empfohlen die Variante 4 weiterzuverfolgen, da es mit Abstand die beste Lösung für die Schule darstellt. Die Varianten 7 und 8 sollen nicht weiter geplant werden.

.Beschluss:

I.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Konzeptplanungen zur Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule zur Kenntnis.

II.        Für die Variante 4 soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erstellt werden.

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/2/2/19. Sanierung der Duccastraße -Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 2PVS/2/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand

Die Duccastraße in ihrem heutigen Zustand besitzt zwischen den Bordsteinen eine Fahrbahnbreite von 7,10 m, die vorhandenen Gehwege eine Breite von ca. 2,20 m. Sie dient als Hauptzufahrt zum Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) und wird täglich von ca. 650 Bussen befahren. Im Bestand sind 8 Bewohnerparkplätze vorhanden, 1 zeitlich begrenzter Behindertenparkplatz und 4 Stellplätze im eingeschränkten Halteverbot.

Bereits 2014 wurde der Kanal in der Duccastraße erneuert und der Kanalgraben provisorisch mit einer Tragdeckschicht verschlossen. Insgesamt befindet sich die Duccastraße in einem desolaten baulichen Zustand.

Nachdem der Planungs- und Verkehrssenat (PVS) am 15.05.2018 über die Planfälle möglicher Verkehrskonzeptionen im Bahnhofsquartier sowie über zwei konkrete Planungsvarianten zur Duccastraße beraten hat, wurde die Verwaltung aufgefordert ein Bürgergespräch durchzuführen, das am 26.07.2018 in der Kolpingschule stattfand. Über die Ergebnisse des Bürgergesprächs hat die Verwaltung den Stadtrat am 18.09.2018 im PVS informiert.

Im gleichen PVS wurde im Zusammenhang mit der Duccastraße auch über den Wunsch der Kolpingschule nach einer Verbreiterung des Gehwegs vor dem Schuleingang berichtet, da auch in der Kolpingstraße ein hohes Verkehrsaufkommen vorliegt.

Um den Durchgangsverkehr im Bahnhofsquartier zu reduzieren, entschied sich der Stadtrat für die Variante, welche eine Einfahrt in die Duccastraße für den Individualverkehr nur von der Weißenburger Straße aus vorsieht. Für den Individualverkehr ist das Linksabbiegen von der Hanauer Straße aus nicht mehr möglich. Busse können auch weiterhin diese Fahrbeziehung nutzen. Dazu wird für den Bus eine Sonderspur eingerichtet.


Projektbeschreibung

Gehwegverbreiterung in der Kolpingstraße
Auf Höhe des Schuleingangs wird ein Pflanzbeet von 1,50 m Tiefe angelegt, so dass sich die Fahrbahnbreite von 9,0 m auf 7,50 m reduziert. Die gegenüber der Schule liegenden Parkplätze entfallen bis auf einen. Dieser wird aufgrund der Einengung um ca. 2,0 m Richtung Hanauer Straße verschoben. Die vorhandene Mittelmarkierung wird auf einer Länge von ca. 43 m herausgefräst. Die Parkwinkel der entfallenden Parkplätze und eine bestehende Grenzmarkierung (StVO Z 299)  werden entfernt.

Sanierung der Duccastraße
Die Duccastraße wird auf ihrer gesamten Länge von ca. 115 m voll ausgebaut. Die Duccastraße erhält durch ein Pflanzbeet, das als Einengung an der Einmündung zur Weißenburger Straße vorgesehen ist, wie auch durch zwei weitere, etwa mittig im Straßenverlauf gelegene Pflanzbeete, eine Aufwertung ihrer Aufenthaltsqualität. Baumpflanzungen sind gegebenenfalls in den etwa mittig gelegenen Pflanzbeeten nach örtlicher Überprüfung unter Einsatz von HDPE-Platten möglich. Zukünftig stehen zwei Behindertenparkplätze, drei weitere Stellplätze und drei Fahrradabstellplätze zur Verfügung.

Aufgrund dessen, dass die Duccastraße als Hauptzufahrt zum ROB dient und den damit verbundenen hohen Belastungen durch den Busverkehr vor allem im Einfahrtsbereich der Duccastraße von der Weißenburger Straße kommend und im Aufstellbereich der Lichtsignalanlage an der Einmündung zur Ludwigsstraße, wird der Oberbau als „halbstarre Deckschicht“ ausgeführt.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird die AVG die Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom und Hausanschlüsse austauschen. Auch die Straßenbeleuchtung wird im Rahmen des Projektes erneuert. Vorgesehen sind technische Leuchten.

Querschnitt:
Der Querschnitt der Duccastraße erhält zukünftig eine Fahrbahnbreite von 7,50 m, die Gehwege eine Breite von 2,0 m. Die Rinnen werden mit Gussasphalt ausgeführt. Im Einmündungsbereich zur Weißenburger Straße reduziert sich die Fahrbahn durch das Pflanzbeet auf 5,30 m, durch die Einengung im Verlauf der Duccastraße auf 4,00 m.
Die Gehwege erhalten einen Pflasterbelag.

Ummarkierungsarbeiten in der Weißenburger Straße
Aufgrund von Verdrückungen, Spurrillen und Abplatzungen wird die vorhandene Fahrbahndecke der Weißenburger Straße bzw. Friedrichstraße zwischen Kolpingstraße und Erthalstraße abgefräst und die Verschleißdecke erneuert.

Im Anschluss daran finden Ummarkierungsarbeiten statt. Beginnend ab der Karlstraße wird die nördliche der beiden stadteinwärts führenden Spuren als Sonderfahrstreifen für Busse, welche in die Kolpingstraße links abbiegen möchten, ausgewiesen. Ein Linksabbiegen in die Kolpingstraße ist für den Individualverkehr nicht mehr möglich. Entlang der Friedrichstraße werden zwei Plantafeln aufgestellt, um die Spuraufteilung zu verdeutlichen.

Die Radwegmarkierung auf dem Gehweg stadtauswärts zwischen Duccastraße und Kolpingstraße wird entfernt. Der Radverkehr wird zukünftig auf der Fahrbahn geführt. Der Gehweg bleibt jedoch für den Fahrradfahrer freigegeben. Die Planung wurde vom Fahrradforum empfohlen.


Kosten

Die berechneten Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


Die Baukosten in Höhe von 798.000 € (brutto) für die Einzelmaßnahmen gliedern sich wie folgt:


Gehwegverbreiterung
Kolpingstraße
Duccastraße
Deckensanierung
Weißenburger Straße/Friedrichstraße
Baukosten (Kostenberechnung)
17.000 €
469.000 €
254.100 €
Baunebenkosten
- €
47.000 €
11.900 €-
Summe (brutto)
17.000 €
516.000 €
266.000 €


Finanzierung

Die Baukosten für die Sanierung der Duccastraße werden über die Haushaltstelle 1.6171.9503 abgerechnet. Auf dieser Haushaltsstelle stehen derzeit noch keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Der fehlende Restbetrag ist im Nachtragshaushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.
 
Für das Projekt werden im Rahmen der Städtebauförderung Mittel beantragt. Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Kosten.

Für die Deckensanierung in der Weißenburger Straße/Friedrichstraße wird beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg eine Übernahme der Kosten beantragt, da diese den Rahmen der jährlichen Pauschale für Unterhalt und Instandsetzung übersteigen. Vorabgespräche haben bereits stattgefunden.

Die Fahrbahneinengung wird durch den städtischen Bauhof ausgeführt und die Kosten über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 abgerechnet.


Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat wird die Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt erstellt und der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.

Die Umsetzung der Fahrbahneinengung in der Kolpingstraße erfolgt kurzfristig im I./II Quartal 2019 und wird unter einer halbseitigen Sperrung durchgeführt. Als Bauzeit sind ca. 2 Wochen veranschlagt.

Der Austausch der Leitungen durch die AVG ist für die zweite Jahreshälfte 2019 vorgesehen und wird ca. 3,5 Monate in Anspruch nehmen, so dass die eigentliche Sanierung der Duccastraße ab Frühjahr 2020 erfolgen kann. Hier wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet.

Die Arbeiten der AVG und die Sanierung der Duccastraße selbst werden abschnittsweise unter Vollsperrung durchgeführt. Für die Verkehrsbetriebe stellt die Vollsperrung eine Änderung im Betriebsablauf des ROB dar, da die Haltestellen in der Ludwigstraße nicht mehr angedient werden können. Der Betrieb wird daher umorganisiert. Die Zufahrt erfolgt in dieser Zeit vornehmlich über die Kolpingstraße, analog der ehemaligen Verkehrsführung im Rahmen des Kanalbaus.

Im Anschluss an den Ausbau der Duccastraße erfolgt die Deckensanierung im Bereich der Weißenburger Straße und Friedrichstraße.

.Beschluss:

I.
1.        Der Entwurfsplanung zur Sanierung der Duccastraße wird zugestimmt.
2.        Der Entwurfsplanung zur Fahrbahneinengung in der Kolpingstraße wird zugestimmt.
3.        Der Anlage einer Linksabbiegerspur für den Linienverkehr in der Weißenburger Straße wird zugestimmt.
4.        Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der Entwurfsplanung den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen und bei der Regierung von Unterfranken einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.
5.        Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein neues Radwegekonzept für den Sanierungsbereich Friedrichstraße und Weißenburgerstraße zu erstellen .



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/2/3/19. Kahlgrundstraße; - Konzeptstudie Ortseingang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 3PVS/2/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Ausgangslage
Anwohner und Stadtverwaltung sehen die heutige Ortseingangssituation als unbefriedigend an. Die Kahlgrundstraße (St 2309) gehört dem klassifizierten Straßennetz an und wickelt ein Verkehrsaufkommen von ca. 9000 Kfz/Tag ab.
Topographiebedingt unterliegt die Straße stadteinwärts einem vergleichbar hohen Längsgefälle, wodurch höhere Geschwindigkeiten begünstigt werden. Bereits im Jahr 2006 wurde eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme in Form eines Mittelstreifens eingerichtet. Dennoch erreichten die Stadtverwaltung immer wieder Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten im Ortseingangsbereich. Zusätzlich beklagen Anlieger Lärmbelastungen die u. a. auf Brems- und Beschleunigungsvorgänge zurückzuführen sind.
Mit vorliegender Konzeptstudie werden durch den Einbau einer Mittelinsel die Geschwindigkeiten deutlich reduziert.
2.        Messungen
Die aktuellsten Geschwindigkeitsüberwachungen sind vom 21.11.2018 bzw. 01.12.2018. Die Auswertungen des Zweckverbandes ergaben prozentuale Überschreitungen von 20% bzw. 6 %.
3.        Bestand und Planung
3.1        Bestand
Der betrachtete Streckenabschnitt hat eine Länge von ca. 80 m und liegt zwischen der Autobahnunterführung A3 und der Einmündung Kahlgrundstraße / Ramsbachweg (siehe Bestandsplan). Der Streckenabschnitt fällt unter die Zuständigkeit des Freistaates als Baulastträger.
Derzeit wird der Kfz-Verkehr einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo 50-Regelung. In Richtung stadteinwärts ist ca. 50 m nach der Einmündung Kahlgrundstraße / Ramsbachweg Tempo-30 angeordnet. Zusätzlich beginnt unmittelbar nach der Einmündung (ca. 10 m) der im Jahr 2006 eingerichtete Mittelstreifen.
Im Planungsgebiet ist keine Bebauung vorhanden und zukünftig nicht vorgesehen. Auch liegen keine Zufahrten und Ausfahrten am betrachteten Streckenabschnitt. Die Wohnbebauung von Damm beginnt auf Höhe der Tempo 30-Regelung.
Unmittelbar angrenzender Baumbestand ist nicht vorhanden.
3.2        Planung
Im Folgenden werden zwei Varianten vorgestellt, die sich in der baulichen Ausprägung unterscheiden. Die Lage der Mittelinseln ist, abgesehen von den Entwicklungslängen der Verziehungen bei beiden Varianten nahezu gleich.
Variante 2 wurde im Rahmen der Projektvorstellung auf Empfehlung des Staatlichen Bauamtes entworfen.



3.2.1        Variante 1
In Variante 1 ist eine ovale beidseitig versetzte Mittelinsel über eine Länge von ca. 30 m mit einer Breite von 6,25 m geplant (siehe Lageplan). Die Fahrspurbreiten betragen in beiden Richtungen 3,75 m.
Die Versatztiefe beträgt in beiden Fahrtrichtungen ca. 3,10 m.
Auf der Mittelinsel ist Bepflanzung vorgesehen.
3.2.2        Variante 2
In Variante 2 ist eine s-förmig geschwungene beidseitig versetzte Mittelinsel über eine Länge von 55 m vorgesehen (siehe Lageplan). Die Breite beträgt gem. Plandarstellung 6.50 m. Die Fahrbahnbreiten liegen zwischen 4,0 m und 3,75 m.
Die Versatztiefen der beiden Fahrtrichtungen sind unterschiedlich und betragen stadteinwärts ca. 6,0 m und stadtauswärts 3,25 m.
Auf der Mittelinsel ist Bepflanzung vorgesehen.
3.2.3        Abstimmungen und Stellungnahmen
Die Planungen wurden mit den städtischen Dienststellen, dem staatlichen Bauamt und der Polizeiinspektion Aschaffenburg abgestimmt.
Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes sowie der Polizeiinspektion Aschaffenburg sind der Beschlussvorlage beigefügt.
3.2.4        Empfehlung der Verwaltung
Bei beiden Varianten entsteht durch Fahrbahnverschwenkungen eine geschwindigkeitsdämpfende Straßenraumgestaltung. Variante 1 als auch Variante 2 tragen dadurch vor der Ortseinfahrt zu einer Verkehrsberuhigung bei.
Aufgrund der weitaus höheren Versatztiefe stadteinwärts führt die Fahrbahnablenkung von Variante 2 zu einer deutlich größeren Geschwindigkeitsreduzierung gegenüber Variante 1. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung von Variante 2.
4. Grunderwerb und Kosten der Maßnahme
Bei beiden Varianten ist bei Umsetzung der Maßnahme Grunderwerb erforderlich.
Kostenträger ist grundsätzlich das Staatliche Bauamt. Es sieht derzeit keinen priorisierten Handlungsbedarf für diese Maßnahme und kann derzeit keine Gelder für einen Umbau bereitstellen. Mit dem Staatlichen Bauamt soll daher eine gemeinsame Finanzierungsperspektive entwickelt werden.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand und Preisniveaus bei Variante 1 bei ca. 125 000 €, bei Variante 2 bei ca. 180 000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können. Der Quadratmeterpreis für die Grunderwerbskosten basiert auf der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Der Beschlussvorlage sind ein Bestandsplan (M 1:500) und zwei Lagepläne (M 1:500) beigefügt.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Kahlgrundstraße - Konzeptstudie Ortseingang" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PVS/2/4/19. Sanierung „Ortskern Obernau“; - Bericht über die Beteiligung der Betroffenen und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Vorberatend 4PVS/2/4/19
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 6PL/4/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.06.2014 (Planungs- und Verkehrssenat 13.05.2014) die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den historischen Ortskern Obernau entlang der Hauptstraße zugestimmt.
Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen - auch schriftliche Befragungen der Grundstückseigentümer sowie der Gewerbetreibenden und Freiberufler im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.
Den auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) hat der Stadtrat in der Sitzung des PVS am 12.06.2018 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.09.2018 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.10.2018. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ dargestellt.
Zur Beteiligung der Betroffenen fand am 27.09.2018 ab 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrei St. Peter und Paul, Hauptstr. 15, ein Bürgergespräch statt. Es nahmen ca. 70 Personen an diesem Gespräch teil. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 28.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 im Rathaus der Stadt Aschaffenburg 6. Stock, öffentlich aus. Zudem wurden Sie in das Internetportal der Stadt eingestellt; über diese Seite konnten direkt Stellungnahmen abgegeben werden. Insgesamt gingen 4 Schreiben mit Anregungen ein.
Das Ergebnis ist im Bericht vom 23.01.2019 zusammengefasst.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten weder von den Behörden noch von den Bürgern grundsätzlich Einwände gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes vorgebracht wurden. Im Wesentlichen wurden die Planungen zur Aufwertung des Ortskerns begrüßt.
Folgende Anregungen führen zu Änderungen des bisherigen Entwurfs der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) und Eingang in die Sanierungssatzung:
-        Auf Anregung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg werden die Grenzen des Sanierungsgebietes so festgelegt, dass hiervon nur geringe Flächen des Bundes betroffen sind.
-        Die Nördliche Hauptstraße, die Kirchhofgasse, die Spinnersgasse und die Gasse am Rathaus werden in das Sanierungsgebiet aufgenommen.
-        Die Einrichtung eines „Ortes der Begegnung“ ist als Ziel im IHK enthalten. Es bedarf aber noch einer genauen Bedarfsermittlung hinsichtlich dessen Ausgestaltung und Größe, um den Standort dann genau festlegen zu können. Auf die bisherige Festlegung auf das alte Rathaus als dessen Standort wird verzichtet.
-        Auf Anregung des Amtes für Katastrophenschutz wird die Verbesserung der Ausfahrtsituation aus dem Feuerwehrhaus in Richtung Maintalstraße als Ziel in das IHK aufgenommen.
-        Gemäß den Vorschlägen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird das IHK um Darstellungen der heutigen Situation und um Hinweise in Umgang mit bestehenden und vermuteten Denkmälern ergänzt.
-        Hinweise des Stadtheimatpflegers zur Aufmessung eines bestehenden Gebäudes und zur vorgeschlagenen Freilegung von Fachwerk finden Eingang in das IHK.
-        Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich vorhandener Biotope sowie des Artenschutzes werden in VU / IHK aufgenommen.
Als wesentliche Maßnahmen für die nächsten Jahre sind zu nennen:
-        Aufwertung von Erschließungsanlagen (z. B. Am Rathaus, Spinnersgasse, nördliche Hauptstraße)
-        Aufwertung des Mainufers (in Abhängigkeit vom Baufortschritt der neuen Schleuse)
-        Einrichtung eines historischen Rundwegs
-        Einrichtung eines „Ortes der Begegnung“
-        Erlass von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. zur Wohnumfeldverbesserung)
-        Durchführung der Sanierungsberatung („Quartiersarchitekt“)
Als Impulsprojekte kommen in Betracht:
-        Durchführung der Sanierungsberatung („Quartiersarchitekt“)
-        Aufwertung der Gassen zum Main
-        Aufwertung eines ersten Abschnitts der Maintalstraße
-        Einrichtung des historischen Rundwegs
Die Sanierung soll im vereinfachten Verfahren ohne Abrechnung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung durchgeführt werden. Unabhängig davon besteht nach Erlass der Satzung ein Vorkaufsrecht an Grundstücken auf Basis des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Generell gelten auch die sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten gemäß § 144 Abs. 1 BauGB (z. B. für Vorhaben gemäß § 14 Abs. 1 BauGB).
Die Einführung der Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB (u. a. gelten diese für die Veräußerung von Grundstücken, für die Bestellung von das Grundstück belastenden Rechten und für Grundstücksteilungen) ist nicht für das gesamte Sanierungsgebiet notwendig. Dort, wo schon geordnete Grundstücksverhältnisse bestehen, kann auf diese Genehmigungspflichten verzichtet werden. Im Bereich um den südlichen Teil der Hauptstraße, also im alten Ortskern, ist teilweise aber eine Grundstücksarrondierung sinnvoll. Für diesen Teilbereich wird daher die Einführung der Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 empfohlen. Verbunden ist dies mit der Eintragung eines Sanierungsvermerks in Abteilung II des Grundbuches für die dort gelegenen Grundstücke. Diese Fläche ist in der Sanierungssatzung mit einer roten Linie umgrenzt.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Auf dieser Grundlage ist es möglich, Förderanträge (z. B. für die Einrichtung einer Sanierungsberatung) bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht über die Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Obernau“ vom 23.01.2019 wird zur Kenntnis genommen.
2.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Obernau“ („Abwägungstabelle“ Stand: 23.01.2019) wird zur Kenntnis genommen.
3.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 09.05.2018, aktualisiert am 23.01.2019 wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ als erfüllt an.
4.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3 634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2018 (GVBl. S. 260) die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 23.01.2019 (Anlage 1).
5.        Die Sanierung soll innerhalb eine Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
6.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Soziale Stadt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zu beantragen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/2/5/19. Bebauungsplangebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12) im Bereich zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet; - Realisierung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 5PVS/2/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur Abrundung des bestehenden Gewerbegebiets „Bollenwald“ im Stadtteil Obernau wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan ist am 27.10.2003 rechtskräftig geworden. Planungsziele waren:
  • die Ausbildung eines nördlichen Ortsrandes zum ökologisch wertvollen Freiraum zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet,
  • die Schaffung neuer Gewerbeflächen für die Stadt,
  • die Sicherstellung einer zweiten Erschließungsspange zur Staatsstraße als Ersatz der wegen der Planfeststellung der neuen Ortsdurchfahrt notwendigen Schließung der heutigen Verbindungsstraße von der Ortslage zum Gewerbegebiet,
  • die Erhaltung der wertvollen faunistischen Biotobstruktur entlang der Kiesgrube im Süden sowie
  • die Einbindung des Radweges von der Ortslage zum Gewerbegebiet / Sportgelände.

Auf der Grundlage des Bebauungsplans wurde in den Jahren 2002 bis 2003 eine Umlegung der Grundstücke durchgeführt. Die Umlegung ist bestandskräftig. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 55.000 qm, es entstehen etwa 37.000 qm Baufläche.
Die Erschließungsmaßnahmen für die neuen Grundstücke wurden zunächst zurückgestellt, da 2008 kein Bedarf für Gewerbegrundstücke gesehen wurde. Außerdem zeigte sich, dass der Kapitalbedarf zur Realisierung der Erschließung einschließlich des ökologischen Ausgleichs relativ hoch ist. Dem stehen vergleichsweise geringe Einnahmen durch Grundstücksveräußerungen gegenüber.
Um Aufwand und Ertrag über Grundstücksverkäufe zu optimieren, wurde geprüft, die Verlegung des Radweges nicht durchzuführen und die gegebene Situation zu erhalten. Dadurch können Kosten eingespart werden. Die Verwaltung empfiehlt diese Umplanung rechtlich umzusetzen. Dazu ist ein Beschluss zum „Zurückbleiben“ hinter der Erschließung erforderlich.
Für das Baugebiet wurden bisher Umlegungskosten in Höhe von ca. 800.000,00 Euro aufgewendet und ca. 970.000,00 Euro an Umlegungsvorteil eingenommen. Diese setzen sich zusammen aus dem zu zahlenden Umlegungsvorteil (ca. 40.000,00 Euro) der ehemaligen städtischen Grundstücke und dem Grunderwerb durch Mehrzuteilung von Flächen im Rahmen der Umlegung.

Unter Berücksichtigung der Planänderung ergibt sich damit folgendes Kostenbild:


Ausgaben
Einnahmen
Entwässerungsanlagen
ca.    570.000,00 Euro

Straßen- und Wegebau
ca.    940.000,00 Euro

Ausgleichsmaßnahmen Tiefbau
ca. 1.890.000,00 Euro

Kanalbeiträge

ca.    370.000,00 Euro
Erschließungsbeiträge

ca.    890.000,00 Euro
Refinanzierung Ausgleichsmaßnahmen

ca. 1.780.000,00 Euro
SUMME
 ca. 3.460.000,00 Euro
ca. 3.040.000,00 Euro


Anmerkung: Die Einnahmen werden sich noch verbessern, da für die von der Stadt zur Verfügung gestellten Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebiets auch ein Grundstückswert mit verrechnet werden muss. Diese Größenordnung lässt sich derzeit noch nicht ermitteln, sie liegt jedoch im fünfstelligen Bereich.
Nach Fertigstellung erhält die Stadt drei Bauplätze. Zwei kleine Teilflächen davon sind derzeit an die Firma HSE Medianet vermietet. Die Bauplätze haben Größen zwischen ca.3.000 qm und
4300 qm.
An Einnahmen beim Verkauf der Grundstücke sind nach derzeitigem Kostenstand ca.130,00 Euro/qm (ohne Erschließung) zu erwarten. Dies ergibt einen Betrag von ca. 400.000,00 Euro.
Die Verwaltung empfiehlt trotz des Finanzbedarfs von ca. 360.000,00 Euro das Gebiet zu realisieren, da im anderen Fall die Umlegung rückgängig gemacht werden müsste und das Gewerbegebiet in absehbarer Zeit über keine zweite Zufahrt mehr verfügt. Dies ist ein nicht vertretbarer Erschließungszustand. Außerdem gab es in der Vergangenheit mehrfach Anfragen für Gewerbegrundstücke, die in dem Gebiet hätten befriedigt werden können., u. a. auch zur Erweiterung eines dort ansässigen Betriebs.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt einen Änderungsbeschluss zur Führung des Radweges herbeizuführen.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt,  die Erschließung des Baugebiets „Röderäcker“ im Stadtteil Obernau vorzubereiten und in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [X]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [X]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [X]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[   ]        wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6. / PVS/2/6/19. Innenentwicklung; - Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 6PVS/2/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um ausreichend Entwicklungspotentiale an Baugrundstücken für eine wachsende Wirtschaft und Bevölkerung in Bayern zu gewährleisten und gleichzeitig die Inanspruchnahme neuer Bauflächen im Außenbereich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen, hat das Bayerische Staats-ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im August 2018 ein Förderprogramm entwickelt, um Kommunen bei der Erfassung, Auswertung und Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen finanziell zu unterstützen.
Ziel des Förderprogramms ist es, bereits bestehende Entwicklungsmöglichkeiten systematisch zu erfassen und darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, um diese Potentiale nutzbar zu machen.

Die Stadt Aschaffenburg hat sich im vergangenen Jahr erfolgreich um diese Projektförderung beworben und erfreulicherweise bereits die Zusage über eine Zuwendung in Höhe von 12.000€
(= 60% der zuwendungsfähigen Kosten) erhalten.

Das Stadtplanungsamt pflegt bereits ein Baulückenkataster, welches seit der Ersterhebung im
Jahr 2009 kontinuierlich (alle 2 Jahre) fortgeschrieben wurde.
Die erste Fortschreibung fand im Dezember 2012, die zweite Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2014 statt. Die letzte Fortschreibung erfolgte zum Stichtag 31.12.2016. Die Ergebnisse wurden im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Um in diesem Turnus zu bleiben, steht aktuell die nächste Erhebung an.

Mit der fachlichen und finanziellen Unterstützung des Bauministeriums durch das neu aufgelegte Förderprogramm soll nun das Baulückenkataster der Stadt Aschaffenburg erneut fortgeschrieben und qualifiziert werden.  

Die Qualifizierung soll insbesondere durch Anwendung einer neuen Datenerfassung erfolgen, da das bisherige System, welches im Stadtplanungsamt verwendet wurde, nicht mehr den neusten technischen Anforderungen entspricht. Als neues System soll nun die Flächenmanagement-Datenbank verwendet werden, welche den Kommunen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Dieses Werkzeug bietet große Vorteile.

Neben dem Erfassen und Verwalten von Baulücken, Brachflächen und Leerständen bietet es die Möglichkeit die Daten weiterzuverwenden z.B. um Fragebögen für eine Eigentümerbefragung zu erstellen und die Rückmeldungen auszuwerten. Auch Steckbriefe lassen sich einfach und schnell generieren, sollte z.B. eine Grundstücksbörse eingerichtet werden. Mit der Datenbank kann auch die Innenentwicklung dokumentiert und langfristig geplant werden, da weitere Werkzeuge helfen, auf Basis von statistischen Kennwerten einen Schätzwert zu errechnen, wie groß der künftige Bedarf an Wohnbauland sein wird.

Mit Hilfe dieser technischen Werkzeuge soll schließlich eine Strategie zur Aktivierung von Baugrundstücken entwickelt werden, fokussiert auf bestimmte Teilbereiche des Stadtgebietes. Diese Teilbereiche werden im Rahmen der Untersuchungen und Erhebungen näher definiert werden.

Schließlich soll mit der neuen Datenbank eine Verschneidung mit dem städtischen Geoinfor-mationssystem erfolgen. Dies hat den großen Vorteil, dass andere Ämter unmittelbar mit den Informationen aus dem Kataster arbeiten können.

Für die Umstellung des Systems ist sowohl eine neue Kategorisierung der vorhandenen Baulücken und nur teilweise bebauten Grundstücke (Nachverdichtungspotential) sowie deren Nacherhebung durch Ortsbegehungen im gesamten Stadtgebiet erforderlich. Diese Leistung soll an ein externes Stadtplanungsbüro vergeben werden. Es sind Kosten in Höhe von ca. 20.000€ brutto kalkuliert. Von diesen Kosten werden 60% (=12.000€) bezuschusst.
Die Kosten werden über die Haushaltsstelle Wettbewerbe und Fachplanungen (6550) des Stadtplanungsamtes abgedeckt.


Es wird mit einem Erhebungszeitraum von ca. 6 Monaten gerechnet. Die Ergebnisse sollen im Herbst dem Stadtrat vorgestellt werden.
Das Projekt muss Anfang des vierten Quartals 2019 abgeschlossen sein. Der Verwendungs-nachweis ist bis spätestens 15.11.2019 der Regierung von Unterfranken zuzuleiten.

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht über das Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungs-potentiale“ des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt,  die stadtplanerischen Leistungen auszuschreiben und an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/2/7/19. Obernauer Straße – Parkstandsanordnung; Antrag der KI vom 04.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 7PVS/2/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrssituation in der Obernauer Straße – genauer im Straßenzug Obernauer Straße und Fischerhohle im Abschnitt zwischen der Lamprechtstraße und Südbahnhofstraße – war Gegenstand mehrerer Ortstermine im Jahr 2018. Dabei wurden von ca. 8 Bürgerinnen und Bürgern folgende Kritikpunkte genannt:
  • Hohe Verkehrsmenge, darunter auch viele Lkw
  • Hohe Fahrgeschwindigkeit
  • Lärmintensiver Straßenbelag
  • Viele Fremdparker, keine Bewohnerparkregelung
  • Gehwegüberfahrungen im Begegnungsverkehr
Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsregelung ist in Anlage 1 dargestellt.
Zu den genannten Punkten nahm die Verwaltung wie folgt Stellung bzw. schlug kurzfristig Sofort-Maßnahmen vor:
  • Eine Verkehrszählung im Mai 2018 über drei Tage ergab eine tägliche mittlere Belastung von ca. 1.900 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 3%. Bei der Verkehrszählung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die beiden benachbarten Gebietszufahrten Junckerstraße und Pestalozzistraße gesperrt waren und damit ein gewisser Anteil die Obernauer Straße als Gebietszufahrt genutzt hat.

    Die Zählung ergab außerdem eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h und 85% der Fahrzeuge fuhren nicht schneller als 36 km/h.
  • Dem Wunsch der Anlieger, die Obernauer Straße grundhaft zu erneuern und mit einem Asphaltbelag zu versehen kann nicht in Aussicht gestellt werden, da die Straße grundsätzlich verkehrssicher ist und die grundhafte Erneuerung erhebliche Investitionen erfordert.
  • Die Verwaltung hat sich im Jahr 2007 gegen die Anordnung einer Bewohnerparkregelung in der Obernauer Straße ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass die Anlieger dort über eigene Stellplätze auf den Grundstücken verfügen, sollte in der Obernauer Straße der Parkraum unbeschränkt bleiben, um Besuchern, Gästen und Arbeitnehmern rund um die dicht bebaute Fischergasse Parkmöglichkeiten zu bieten.
  • Als Maßnahme gegen die Überfahrung des Gehwegs wurden zwei 20 m lange Ausweichstellen angeordnet, sodass Fahrzeuge im Begegnungsverkehr ausweichen können (s. Anlage 2)
Schließlich wurde vereinbart, die Sofortmaßnahme der Ausweichstellen einer etwa halbjährigen Erprobungsphase zu unterziehen und sich danach mit den Anliegern über die Erfahrungen auszutauschen.
Der zweite Ortstermin fand dann im September 2018 statt. Die Anlieger beklagten nach wie vor Gehwegüberfahrungen, weil auch zu beobachten ist, dass in den Ausweichstellen geparkt wird.



Eine weitere Überlegung bestand darin, vor dem Haus Nr. 8a, dessen Eingang sich sehr nahe an der Fahrbahn befindet und eine erhöhte Gefährdung durch Fahrzeuge auf dem Gehweg gegeben ist, eine Art Schutzinsel am Fahrbahnrand zu bauen. Dadurch wird die Auffahrt auf den Gehweg unterbunden, jedoch könnte dann auch nicht mehr am anderen Fahrbahnrand geparkt werden.
So entstand die Variante des versetzten Parkens (s. Anlage 3), bei der in dem sensiblen Bereich vor der Hausnummer 8a ein Bereich zum Parken eingerichtet wird und damit der Gehwegbereich geschützt wird. Eine Schutzinsel ist dann nicht mehr notwendig. Das versetzte Parken soll in seiner Systematik im gesamten Straßenzug eingerichtet werden, um so auch einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung zu leisten.
Die Planung der Anlage 3 soll daher mit den Bürgerinnen und Bürgern des Straßenzuges in einem Informationsgespräch vorab besprochen werden. Über die Ergebnisse berichtet die Verwaltung erneut im Stadtrat.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Obernauer Straße wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bewohnern des betroffenen Abschnitts der Obernauer Straße sowie der Fischerhohle ein Informationsgespräch zu führen und anschließend im Stadtrat darüber zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/2/8/19. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Festlegung neuer Andienungszeiten für die Fußgängerzone der Innenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 8PVS/2/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates am 17.10.2000 wurden letztmalig Regelungen zum Lieferverkehr in den Fußgängerzonen getroffen.
Danach war die Andienung auf die Zeiten zwischen 06.00 und 11.00 Uhr und 19.30 – 20.30 Uhr an den Tagen Montag bis Freitag und zwischen 06.00 und 10.00 Uhr an Samstagen für Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t (mit Ausnahme des Bereichs Freihofsgasse) beschränkt.
Der innerstädtische Einzelhandel stellte sich über die Jahre auf ein verändertes Kaufverhalten der Kundschaft ein. Geschäfte, die nicht der Lebensmittelbranche angehören, öffnen zwischenzeitlich nicht vor 10.00 Uhr. Damit sind die Möglichkeiten der Andienung während der Woche auf einen engen Korridor von ca. einer Stunde am Vormittag reduziert.
Die Zulieferer klagten zunehmend über diese Situation und regten eine Verlängerung der Andienungszeiten und die Erweiterung der Regelung für den Zonenbereich in der Freihofsgasse bei der Verwaltung an.
In der internen Diskussion ergab sich, dass nach Abwägung der widerstreitenden Interessen (Handel, Fußgänger als Benutzer der Fußgängerzone, Sicherheit) eine Ausweitung der Andienungszeiten um 30 Minuten am Vormittag der Werktage (außer Samstag) als zielführend angesehen werden kann. Bis 11.30 Uhr wird die Fußgängerzone noch nicht durch Fußgänger so hoch frequentiert. Dies gilt nicht für den Samstag – aus Langzeitbeobachtungen ist bekannt, dass hier wesentlich mehr Fußgänger in der Fußgängerzone unterwegs sind und so aus Verkehrssicherheitsaspekten der motorisierte Verkehr früher aus dem Bereich herausgeleitet werden muss.
Der Bereich der Freihofsgasse wird durch die Freigabe der Andienungszeiten für die dortigen Anlieger positiv gestärkt und der Freihofsplatz wie die Sandgasse von der diesbezüglichen Andienung entlastet.
Rücksprache wurde mit der hiesigen Polizeiinspektion Aschaffenburg genommen. Diese haben aus Verkehrssicherheitsaspekten nichts gegen die vorgeschlagene Ausweitung einzuwenden.
Der Ansatz wird durch den Handelsverband Bayern e. V. unterstützt.
Es entstehen Kosten für die Erstellung der neuen Schilder im Innenstadtbereich und den Austausch der alten Beschilderung an diversen Standorten.

.Beschluss:

I.        Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wird beauftragt,  für die Fußgängerzonen der Innenstadt die Andienung wie folgt festzulegen:

Mo – Fr        06.00 – 11.30 Uhr
Sa                06.00 – 10.00 Uhr
Mo – Fr        19.30 – 20.30 Uhr

               Zulässiges Gesamtgewicht der Lieferfahrzeuge 7,5 t.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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9. / PVS/2/9/19. Vollzug des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Mitscherlichweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 9PVS/2/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Mitscherlichweg soll im Zuge einer Neuerrichtung der Gebäude westlich des Mitscherlich-weges in das Eigentum der Stadtbau Aschaffenburg übergehen, zurückgebaut und als befahrbare Grünfläche neugestaltet werden.

Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt stimmen diesem Vorhaben zu.

Da die Flur-Nr. 6461/7 als Ortsstraße öffentlich gewidmet ist, ist eine Entwidmung (Einziehung) dieser Fläche erforderlich.
Die Ortsstraße wird als Ganzes eingezogen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 09.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 01.03.2019 wird folgende Fläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (Anlage 3):

Mitscherlichweg
Fl.- Nr. 6461/7 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang:        Einmündung Spessartstraße
Ende:                Einmündung Bavariastraße
Länge:                91 m



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr