Datum: 21.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Kultur- und Schulsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1KSS/JHA/1/1/19 Kurzpräsentation eines mobilen Audioguides
2KSS/JHA/1/2/19 Vorschlag zur Zulassung des Sprechers des Aschaffenburger Jugendparlaments als ständiger Gast im Jugendhilfeausschuss
3KSS/JHA/1/3/19 Bericht über die ersten beiden Sitzungen des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments vom 23.02. und 16.03.2019
4KSS/JHA/1/4/19 Bericht der Katholischen Jugendarbeit der Diözese Würzburg zum Solidaritätsfonds im Rahmen der „72-Stunden-Aktion 2019“
5KSS/JHA/1/5/19 Profile der Familienstützpunkte
6KSS/JHA/1/6/19 Strukturanalyse und aktuelle Ergebnisse aus dem Förderprogramm "Bildung integriert"
7KSS/JHA/1/7/19 Aktuelle demografische Entwicklungen im Kindesalter
8KSS/JHA/1/8/19 Antrag der UBV vom 16.01.2019 : Diskussion über die Implementierung eines Kinderbrücken-Konzepts
9KSS/JHA/1/9/19 Antrag auf Resolution zum Landeszuschuß zur Kindertagesbetreuung (Antrag der UBV vom 16.01.2019)
10KSS/JHA/1/10/19 Antrag auf Ausloten möglicher Schulungsangebote für Tagesmütter/-väter (Antrag der UBV vom 16.01.2019)

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1. / KSS/JHA/1/1/19. Kurzpräsentation eines mobilen Audioguides

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 1KSS/JHA/1/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kurzpräsentation wird durch beteiligte Studierende und Prof. Dr. xxx (Lehrgebiet „Webbasierte Anwendungen“) erfolgen. Der mobile Audioguide (Arbeitstitel „WAVdio“) ist während des Wintersemesters 2018/19 an der Hochschule RheinMain entwickelt worden (Auftraggeber: Stadt- und Stiftsarchiv gemeinsam mit Dr. xxx). Verschiedene Nutzungsszenarien sind denkbar, insbesondere ist eine freie Nachnutzung durch interessierte Kultureinrichtungen vorgesehen.

.Beschluss:

I. Der an der Hochschule RheinMain (Wiesbaden) unter anderem für das Stadt- und Stiftsarchiv entwickelte mobile Audioguide wird vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / KSS/JHA/1/2/19. Vorschlag zur Zulassung des Sprechers des Aschaffenburger Jugendparlaments als ständiger Gast im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 2KSS/JHA/1/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der konstituierenden Sitzung des Aschaffenburger Jugendparlaments haben die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendparlaments xxx zu ihrem Sprecher gewählt.
Laut Satzung der Stadt Aschaffenburg zum Jugendparlament ist gem. § 3 Satz 4 das Jugendparlament ständiger Gast des Jugendhilfeausschusses. Zu allen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wird eine Vertreterin/ein Vertreter des Jugendparlaments eingeladen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der am 23.02.2019 vom Jugendparlament gewählte Sprecher xxx als ständiger Gast an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses  teilnimmt. Im Verhinderungsfall kann der Sprecher des Jugendparlaments eine Vertretung entsenden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / KSS/JHA/1/3/19. Bericht über die ersten beiden Sitzungen des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments vom 23.02. und 16.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 3KSS/JHA/1/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Wahlwoche vom 16.01. bis 24.01.2019 haben 37,5 % der wahlberechtigten Aschaffenburger Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren ihre Stimmen für 61 Kandidaten abgegeben. Die 19 Vertreterinnen und Vertreter des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments wählten in der konstituierenden Sitzung am 23.02.2019 den Sprecher und seine Stellvertretung.
Zum Sprecher wurde xxx gewählt, zu seinem Stellvertreter xxx. Es wurden erste Themenschwerpunkte erörtert, die in der 2. Sitzung des Jugendparlaments am 16.03.2019 vertieft werden.

Es folgt ein mündlicher Bericht der Projektleiterinnen des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments, Frau xxx und Frau xxx.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die ersten beiden Sitzungen des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments vom 23.02. und 16.03.2019 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / KSS/JHA/1/4/19. Bericht der Katholischen Jugendarbeit der Diözese Würzburg zum Solidaritätsfonds im Rahmen der „72-Stunden-Aktion 2019“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 4KSS/JHA/1/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der BDKJ – Bunde der Deutschen Katholischen Jugend – Regionalverband Aschaffenburg beteiligt sich an der „72-Stunden-Aktion 2019“, einer bundesweiten Sozialaktion des Bundes der Deutschen katholischen Jugend (siehe Anlage).
Es folgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Kirchlichen Jugendarbeit der Diözese Würzburg, Regionalstelle Aschaffenburg, zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / KSS/JHA/1/5/19. Profile der Familienstützpunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 5KSS/JHA/1/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Familienstützpunkte sind Orte der Eltern- und Familienbildung nach § 16 SGB VIII und arbeiten orientiert an einem präventiven, familienbezogenen und ganzheitlichen Ansatz. Dem liegt die Haltung zu Grunde, dass jede Familie über individuelle Stärken, Potenziale und Erfahrungen verfügt. Die Vielfalt an Angeboten und das individuelle Profil der Stützpunkte sollen der breiten Zielgruppe gerecht werden. Die Familienstützpunkte schaffen auf kurzem Weg passende Angebote der Familienbildung. Durch die Verteilung über den Stadtraum wird der nieder-schwellige Zugang zu unterstützenden Angeboten gesichert. Dies geschieht durch die Etablierung neuer sowie wiederkehrender Angebote und durch eine intensive Netzwerk- und Kooperationsarbeit. Familienstützpunkte stärken Familien, beraten bei Bedarf in Fragen der Erziehung und vermitteln gegebenenfalls an Beratungseinrichtungen. Eltern finden Orientierung. Die Vielfalt an Aktionen basiert auf der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Veränderungen, welche das Familienleben beeinflussen. Die Angebote orientieren sich an den kindlichen Entwicklungs- und Familienphasen, also z.B. den Übergang zur Elternschaft oder Familien mit Kindern im Säuglingsalter oder der Pubertät. Ebenso ist die Orientierung an verschiedenen Familienformen bedeutsam, wie Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund oder Familien mit Pflegekindern. Die Kontaktaufnahmen der Familien zu den Stützpunkten, persönlich, per Telefon oder Mail, sind gleichbleibend gut, bzw. steigern sich durch deren Bekanntwerden und durch die Eröffnung weiterer Stützpunkte. 2015 waren es 556 Kontakte, 2016 bereits 635 und 2017 wurden 886 gezählt. Mit Eröffnung des Familienstützpunkts in Schweinheim wurden 2018 1.264 Kontaktaufnahmen vermerkt. Das sind sowohl Familien, die die Stützpunkte aus dem KiTa-Alltag kennen, als auch Familien, die sich von extern an die Stützpunkte wenden.
Der Familienstützpunkt im Hefner-Alteneck-Quartier stärkt die Familien im Sozialraum durch persönlichen Kontakt sowie ein respektvolles Miteinander und bietet Beratung an. Durch die ausdauernde sowie persönliche Ansprache werden die weitere Kooperation und Bereitschaft zur Annahme von Hilfe möglich. Integration und Chancengleichheit sind wichtige Grundsätze, auch bedingt durch den im Vergleich zu anderen Stadtteilen erhöhten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Das gemeinsame Tun, zum Beispiel ein Deutschkurs der nicht nur theoretisch bleibt, sondern lebenspraktische Dinge fokussiert oder aktive Angebote für alle Familienmitglieder ziehen besonders viele Familien an. Daher werden Aktionen angeboten, die niedrigschwellig die Vielfalt an Sprache und Kultur widerspiegeln und einfache Zugangswege haben. Auch werden durch „Bindeglieder“, beispielsweise die Stadtteilmütter oder Sprach- und Kulturvermittler*innen Brücken geschlagen und gehalten.
Der Familienstützpunkt Innenstadt bietet bedingt durch seine Lage Angebote für eine sehr heterogene Zielgruppe an. Die Lebenslagen, die soziale Einbindung und die Familienformen sind sehr vielfältig, wodurch der Stützpunkt bereits seit Beginn großen Wert auf eine breite Angebotsfächerung legt. Angebote, die offen und ohne Anmeldung zu besuchen sind, beispielsweise Babycafés oder Elterncafés zu Schwerpunktthemen dienen dem Vertrauens-aufbau und zur Bekanntmachung der Angebote. Ein Grundsatz ist die Orientierung an den verschiedenen Lebensphasen und Bedarfen der Familien. Besonders gut funktionieren auch Vorträge zu einem bereiten Themenfeld, wie dem Setzen von Grenzen, der psychosexuellen Entwicklung von Kindern oder Unterhalt, Wiedereinstieg und Elterngeld. Um den Bedürfnissen der Kinder im Viertel gerecht zu werden und diese in ihrer Entwicklung zu fördern, gibt es ebenso spezielle Bildungs- und Bewegungsangebote für die Kinder, die über den normalen KiTa-Alltag hinausgehen, wie Ballett oder Zumba.
Das Profil des Familienstützpunkts Damm ist ebenso sozialraumorientiert wie das der anderen Stützpunkte. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Freizeit- und Familienaktivitäten für die Stützpunktarbeit bedeutsam sind, um einerseits Familien in ihrem Zusammenhalt und die Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken und andererseits deren Bedürfnisse zu filtern. Ein offenes Ohr und eine sensible Wahrnehmung helfen, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen. Beispiele hierfür sind eine Märchenwanderung oder ein Flohmarkt für Kinderkleider und Spielsachen. Täglich spielt die Balance der differenten Bedürfnisse der Familien in Damm eine Rolle in der Familienstützpunkt-Arbeit. Es werden zum Beispiel Deutschkurse mit der Möglichkeit der Kinderbetreuung angeboten. Aktuell spielt auch die gesunde Ernährung eine wichtige Rolle. In Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt werden Vorträge mit praktischen Elementen für die Familien angeboten und gut angenommen. Die Bildungsarbeit ist ein weiterer Zugang zu den und für die Familien zum gesellschaftlichen Leben und zur Integration, beispielsweise der wöchentliche Besuch der Bücherei in der Einrichtung.
Als vierter Familienstützpunkt blickt Schweinheim auf ein Jahr Stützpunktarbeit zurück. Basierend auf einer Eltern-Umfrage wurden wiederkehrende Angebote sowie einzelne auf den Jahreskreislauf und die familiären Bedürfnisse abgestimmte Aktionen entwickelt.  Eine feste Institution sind die Baby- und Kleinkindgruppen, die einen musischen Schwerpunkt haben und als Kontakt- und Werbeangebote dienen. Überdies legt Schweinheim einen speziellen Fokus auf verschiedene Familienmitglieder, z.B. Generationencafés, Angebote für Großväter und Väter oder pflegende Angehörige. Überdies gibt es Aktionen die auf die Stärkung der Familien in ihren Alltags- und Erziehungskompetenzen ausgelegt sind, wie Erste-Hilfe-am-Kind-Kurse, Erziehungsvorträge oder eine Gesundheitssprechstunde, die mehrmals monatlich in Kooperation mit der KoKi-Stelle angeboten wird.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zu den Familienstützpunkten wird  zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / KSS/JHA/1/6/19. Strukturanalyse und aktuelle Ergebnisse aus dem Förderprogramm "Bildung integriert"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 6KSS/JHA/1/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die strategische Ausrichtung des Bildungsmanagements wurde mit dem Förderprogramm „Bildung integriert“ seit 2016 bedeutend weiterentwickelt. Die Aufarbeitung und Neuausrichtung dieser Strukturen erfolgte im Januar 2019 in einer Reflexionsrunde mit der Verwaltungsspitze, der Transferagentur Nordbayern (die alle Fachkräfte im Förderprogramm qualifiziert, berät und vernetzt) und Vertretern aus der Planungsgruppe Bildung sowie dem Büro des Oberbürgermeisters.
Entlang von sechs Kerndimensionen im datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement können in Zukunft verschiedenste Themenfelder bearbeitet und dabei gut abgebildet werden. Dadurch wird einerseits eine hohe Flexibilität, andererseits aber auch eine bessere Planungsgrundlage erreicht. Die sechs Kerndimensionen sind: Strategische Ziele, Koordination, Interne Kooperation, Externe Kooperation, Datenbasierung und der öffentliche Diskurs.

Neben der Strukturanalyse werden aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen vorgestellt:
  • ergänzte Neuauflage der Broschüre „Bildung. Überblick der Lernorte in der Bildungsregion Aschaffenburg“
  • neuer Newsletter „Inklusion und Bildung“ seit Herbst 2018 informiert Fachkräfte und Interessierte
  • Fortbildung „Verständliche Sprache“ für interne und externe Fachkräfte im Sommer 2019
  • Planungsgruppe Bildung: Entwicklung eines Konzeptes, um das kulturelle Bildungsangebot stadtweit einheitlich zu koordinieren
  • Neuer Internetauftritt des Bildungsportals
Ausblick zu weiteren zukünftigen Handlungsfeldern:
  • Konzept zu trägerunabhängiger Bildungsberatung
  • Bildungsbericht Erwachsenenbildung
  • Übergang Schule-Beruf: Netzwerkarbeit und Weiterentwicklung der Schulabgangsbefragung
  • Demokratie: Veranstaltungen, Fachkräfteinformationen, Netzwerkarbeit
  • Aufbau Netzwerk Bildungsberatung
  • Bildungsmarketingkonzept: Bildung als Standortfaktor
  • Anknüpfung ESF-Querschnittziele: Chancengleichheit, Gleichstellung, nachhaltige Entwicklung
  • Weitere Bildungsberichte und Bildungskonferenzen zu relevanten Bildungsthemen.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Strukturanalyse und zu den aktuellen Ergebnissen aus dem Förderprogramm „Bildung integriert“ zur Kenntnis und befürwortet die weiteren Planungen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / KSS/JHA/1/7/19. Aktuelle demografische Entwicklungen im Kindesalter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 7KSS/JHA/1/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Laut dem statistischen Landesamt hat Aschaffenburg Mitte des Jahres 2018 die Schwelle von 70.000 Einwohnern überschritten. 2010 lag die Bevölkerung bei 68.677 – schon nah an den 70.000. Aber es dauerte noch acht Jahre bis 2018 die 70.339 Einwohner erreicht wurden. Ende des Jahres 2017 waren es 69.928.

Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen gab es deutlich mehr Geburten. In den Jahren zwischen 2010 und 2015 waren es im Durchschnitt 582 Neugeborene. Die letzten drei Jahre kamen in Aschaffenburg jährlich um die 100 Babys mehr auf die Welt. Konkret waren es 2016 bis 2018 718, 709 und 679 Geburten.
Zum anderen kommt der Bevölkerungszuwachs durch den positiven Wanderungssaldo zustande, d.h. es zogen mehr Menschen in die Stadt als sie verließen. Zum Beispiel waren es im Jahr 2010 4.248 Zuzüge und 4.018 Wegzüge. 2017 lagen diese Werte bei 5.475 und 4.733 mit einem positiven Saldo von 742. 2018 blieb der Zuzug mit 5.501 auf diesem hohen Niveau, jedoch zogen mehr Menschen (5.263) aus der Stadt weg.

So eindeutig die Entwicklung in der Gesamtstadt ist, so unterschiedlich ist sie in den einzelnen Stadtteilen. Nilkheim hatte 2018 einen negativen Wanderungssaldo von 39; Leider einen positiven mit plus 33. In Gailbach wurden mehr Kinder (24) geboren, als Einwohner (18) verstorben sind. In der Österreicher Kolonie waren es mehr Sterbefälle (21) als Neugeborene (10). Besonders in Damm und der Stadtmitte sind die Geburten weiterhin auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau.

Nur vier von zehn Stadtteilen konnten trotz der positiven Gesamtentwicklung im Jahr 2018 einen Bevölkerungszuwachs verbuchen: Damm +16, Leider +54, Strietwald +22 und die Stadtmitte +150. Die Stadtmitte ist mit 26.043 auch der größte, die Obernauer Kolonie mit 968 Einwohner der kleinste Stadtteil.

In der Sitzung werden die Entwicklungen und Daten aller Stadtteile im Detail vorgestellt und Rückschlüsse auf die daraus entstehenden Bedarfe gezogen.

.Beschluss:

Der Bericht zu den aktuellen demografischen Entwicklungen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / KSS/JHA/1/8/19. Antrag der UBV vom 16.01.2019 : Diskussion über die Implementierung eines Kinderbrücken-Konzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 8KSS/JHA/1/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das „Kinderbrücken-Konzept“ ist eines von mehreren Modellen, um die Vertretung von Tagesmüttern/-vätern bei Ausfall zu sichern. Im Rahmen der derzeit von der Verwaltung zu erarbeitenden Konzeption für ein ausreichendes Angebot an Tagespflegestellen in der Stadt Aschaffenburg wird das Kinderbrücken-Konzept als eine grundsätzlich denkbare Kooperationsmöglichkeit zwischen in der Tagespflege tätigen Personen und kooperierenden Kindertagesstätten näher zu prüfen sein. Hierbei ist auch die erforderliche Finanzierungsgrundlage für die teilnehmenden Kindertagesstätten einzubeziehen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum „Kinderbrücken-Modell“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / KSS/JHA/1/9/19. Antrag auf Resolution zum Landeszuschuß zur Kindertagesbetreuung (Antrag der UBV vom 16.01.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 9KSS/JHA/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Familien, deren Kinder im 1. Und 2. Jahr den Kindergarten besuchen, ab 01.04.2019 mit einem Zuschuss von 100 € je Kind und Monat zu entlasten. Für das Jahr 2020 ist eine zusätzliche Entlastung bei den Elternbeiträgen für Kinder
vorgesehen, welche die Krippen besuchen. Eine Entlastung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege ist durch die Bayerische Staatsregierung zunächst nicht vorgesehen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Erlass einer entsprechenden Resolution in Anlage 1 zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung:
An der Abstimmung nahmen nur die stimmberechtigen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses teil.

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10. / KSS/JHA/1/10/19. Antrag auf Ausloten möglicher Schulungsangebote für Tagesmütter/-väter (Antrag der UBV vom 16.01.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 21.03.2019 ö Beschließend 10KSS/JHA/1/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren unter anderem durch das Tages­be­treu­ungs­aus­bau­gesetz (TAG), das Kinder- und Jugendhilfewei­ter­ent­wick­lungs­ge­setz (KICK), das Kinderförderungsgesetz (KiföG), sowie durch das Bayerische Kin­der­bil­dungs- und -be­treu­ungs­ge­setz (BayKiBiG) eine grundlegende Neu­kon­zep­tion erfahren. Sie hat sich dadurch zu einem verlässlichen und qualifizierten An­ge­bot der Kinder­ta­ges­betreuung entwickelt.
Im Mittelpunkt der Kindertagespflege steht unverändert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. We­sent­li­che Grundlage der pädagogischen Arbeit in den staatlich geförderten baye­ri­schen Kin­der­ta­ges­einrichtungen bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan.
Tagespflege findet meistens im Haushalt der Tagesmutter/des Ta­ges­vaters statt. Aber der bayerische Gesetzgeber ermöglicht die Be­treu­ung auch in geeigneten anderen Räumen und im Zu­sammen­schluss von zwei bis drei Tages­be­treu­ungs­per­so­nen.

Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII)

Tagesmütter/-väter benötigen bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Ta­ges­kind eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind mehr als 15 Stunden außerhalb des El­tern­hau­ses, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreuen möchten. Diese ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleich­zeitig.
Im Einzelfall kann die Erlaubnis auf weniger als fünf Kinder beschränkt werden (z. B. wenn die Räumlichkeiten für fünf Kinder zu klein sind). Der Landesgesetzgeber hat mit der Novellierung des BayKiBiG zum 1. Januar 2013 zudem die Anzahl der insgesamt zu betreuenden Kinder auf acht Be­treu­ungs­ver­hält­nisse beschränkt, bei der Groß­ta­ges­pflege auf 16 Be­treuungs­verhält­nisse (Art. 9 BayKiBiG).


Eignung (§ 23 SGB VIII)

Tagesbetreuungspersonen, die eine Pflegeerlaubnis benötigen und / oder vom Ju­gend­amt vermittelt werden, müssen für die Tätigkeit der Tagespflege geeignet sein. Neben persönlichen Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit sowie Achtung, In­te­res­se und Ein­füh­lungs­vermö­gen gegenüber dem Kind und seiner Familie um­fas­sen die Eignungskriterien auch fachliche, methodische und kooperative Kom­petenzen, wie z. B. die Fähigkeit zur Reflexion und zum Dialog.
Darüber hinaus muss die Tagespflegeperson vertiefte Kenntnisse über die An­for­de­rungen der Kindertagespflege haben, die sie in qualifizierten Lehrgängen er­wor­ben oder in anderer Weise – beispielsweise durch eine (sozial-)pädagogische Ausbildung – nachgewiesen hat. Schließ­lich müssen kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden.
In Kooperation mit dem Kreisjugendamt Aschaffenburg organisiert und finanziert das Stadtjugendamt Aschaffenburg die Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen entsprechend den in Bayern für die staatliche Förderung vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen.
Der bayerische Gesetzgeber hat als staatliche Förder­vor­aus­setzung seit 31. August 2013 einen Mindestumfang der Qualifizierung von 100 Unter­richts­ein­heiten (à 45 Minuten) festgelegt. Im Interesse einer Gleich­be­hand­lung aller Tagesbetreuungspersonen in Bayern und eines ein­heit­li­chen Qualitätsstandards für die Kindertagespflege ist dieser Umfang für alle öffentlich geförderten Tages­pflege­personen zu empfehlen. Aus­ge­nom­men sind Personen, die eine pädagogische Ausbildung vorweisen können.
Sowohl Tagespflegeperson als auch Erziehungsberechtigte haben in allen Fragen der Kinder­tages­pflege Anspruch auf Beratung. Tages­pflege­per­so­nen haben darüber hinaus Anspruch auf fachliche Begleitung. Beratung und fachliche Begleitung werden durch das Jugendamt wahrgenommen, das auch entsprechende Fortbildungen anbietet.
Im Rahmen des zu erarbeitenden Konzepts für den Ausbau der Kindertagespflege können gegebenenfalls weitere Schulungs- und Beratungsangebote einbezogen werden.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der UBV vom 16.01.2019 zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2019 08:20 Uhr