Datum: 18.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/4/1/19 PL/4/1/19
2PL/4/2/19 Baugebiet Anwandeweg; Benennung einer Grünanlage als Graf-zu-Bentheim-Anlage
3PL/4/3/19 Widmung eines zusätzlichen Trauraums in der Webergasse 3
4PL/4/4/19 Kulturpass Erweiterung auf Wohngeldbezieher und Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Bezugs von Wohngeld; Haushaltsanträge von CSU-Stadtratsfraktion (25.01.2019) und KI (04.02.2019)
5PL/4/5/19 Zusammenführung der Gutenberg-Grundschule und der Grünewald-Grundschule
6PL/4/6/19 Sanierung „Ortskern Obernau“ - Bericht über die Beteiligung der Betroffenen und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“
7PL/4/7/19 PL/4/7/19

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1. / PL/4/1/19. PL/4/1/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 1PL/4/1/19

.Beschluss:

Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler dankt Frau Stadträtin Judith Gerlach, die ihr Amt als Stadträtin zum 01.04.2019 niederlegen möchte, für ihre von 2014 bis 2019 geleistete ehrenamtliche Stadtratstätigkeit und überreicht ihr eine Dankurkunde sowie einen Blumenstrauß.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/4/2/19. Baugebiet Anwandeweg; Benennung einer Grünanlage als Graf-zu-Bentheim-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 2PL/4/2/19

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S. "Baugebiet Anwandeweg
Benennung einer Grünanlage als Graf-zu-Bentheim-Anlage" aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2019 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/4/3/19. Widmung eines zusätzlichen Trauraums in der Webergasse 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 3PL/4/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Eheschließungen sind gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorzunehmen, unter diese auch die Bereitstellung und Bestimmung des Eheschließungsortes zu verstehen ist. Zuständig für die Einrichtung und Widmung von Trauungszimmern ist die Gemeinde, die die Aufgabe des Personenstandswesens im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt (§ 1 Abs. 2 Personenstandsgesetz, Art. 1 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, Art. 8 Gemeindeordnung).
In Aschaffenburg gibt es derzeit zwei gewidmete Trauräume, einen im Rathaus und den Spiegelsaal im Nilkheimer Park.
Der Spiegelsaal kann nur in der warmen Jahreszeit genutzt werden, da dieser über keine Heizung verfügt. Der Trausaal im Rathaus ist derzeit wegen der Bauarbeiten zwar nutzbar, bietet aber nicht das schönste Ambiente.

In der alten Hofschneiderei, auch als ehemaliges Forstamt bekannt, in der Webergasse 3 gibt es nun einen weiteren geeigneten Trauraum. In der Aschaffenburger Literatur als "ehemaliges Vizedomamt", als "ehemals mainzische Oberkellerei" bezeichnet, wurde das Gebäude unter Kurfürst Erzbischof Wolfgang von Dalberg errichtet und bereits 1606 kurfürstliche Schneiderei genannt. Es ist ein zweigeschossiger Renaissancebau mit massiven Umfassungen, Volutengiebel zur Webergasse und zum Main. Im Erdgeschoss befindet sich die Halle mit von drei Säulen getragen Kreuzgewölben. In dieser Halle sollen die Trauungen erfolgen.
Das Anwesen ist vom Rathaus aus fußläufig innerhalb von drei Minuten zu erreichen. Er ist nahezu barrierefrei. Der Raum ist beheizbar, verfügt über ausreichend Platz und zusätzlich über einen Wartebereich für die nachfolgenden Paare. Es sind moderne sanitäre Anlagen vorhanden und es besteht die Parkmöglichkeit für die Brautautos. Für die Gäste gibt es das Parkhaus am Theaterplatz.
Der Raum ist geeignet um auch mehrere Trauungen hintereinander durchzuführen. Im Hof des Anwesens ist auch ausreichend Platz für einen kleinen Sektempfang. Der Raum ist als Trauraum generell geeignet und ist insbesondere während der Umbau und Renovierungszeit des Rathauses eine Alternative für die Brautpaare.
Das Gebäude gehört nicht der Stadt Aschaffenburg. Es wird aber mit dem Eigentümer eine vertragliche Übereinkunft geben, dass der Raum zu vorgegebenen Zeiten und auch nach Absprache für alle Brautbare verfügbar wäre. Die Kosten für den Raum werden sich in der Größenordnung wie im Nilkheimer Park bewegen.

.Beschluss:

Der Gewölbesaal der ehemaligen Hofschneiderei in der Webergasse 3 wird als personenstandsrechtlicher  Eheschließungsort für den Standesamtsbezirk der Stadt Aschaffenburg gewidmet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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4. / PL/4/4/19. Kulturpass Erweiterung auf Wohngeldbezieher und Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Bezugs von Wohngeld; Haushaltsanträge von CSU-Stadtratsfraktion (25.01.2019) und KI (04.02.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 4PL/4/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Vortrag erfolgt aufgrund der Haushaltsanträge von CSU-Stadtratsfraktion (25.01.2019) und KI (04.02.2019) auf Ausweitung der Anspruchsberechtigten für den Kulturpass sowie der Wunsch auf Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Bezugs von Wohngeld aus den Haushaltsberatungen.

A) Wohngeld
Der Anspruch auf Wohngeld richtet sich nach den Wohn- und Einkommensverhältnissen des Haushaltes. Maßgebend sind unter anderem die Höhe des Gesamteinkommens, Zahl der Personen im Haushalt, Ausstattung der Wohnung sowie die Miethöhe oder der Finanzierungsaufwand, die allerdings nur in begrenzter Höhe anerkannt werden können.
1.        Grundsätzlich gibt es nicht „den“ typischen“ Wohngeldempfänger und es ist nicht ohne weiteres möglich zu unterscheiden, ob jemand Wohngeldanspruch hat oder doch vorrangig Jobcenter-Leistungen erhalten soll oder gar keine Ansprüche hat, weil z.B. generell das Einkommen zu hoch ist.
2.        Abhängigkeitsgrößen sind u.a. Gesamteinkommen (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltzahlungen, Einkommen Kinder, Kindergeldzuschlag und weitere staatliche Transferleistungen), Größe der Familie, Größe und Kosten der Unterkunft, Wohnsituation (Heimbewohner).
3.        Die Entscheidung, ob jemand Jobcenter-Leistungen erhält oder Wohngeld, bemisst sich nach einer Plausibilitätsprüfung bei der jeweiligen Stelle. Insbesondere ist wichtig, dass wenn der Wohngeldanspruch höher als der ALG II-Anspruch wäre, dann eher Wohngeld in Betracht käme bzw. umgekehrt.
4.        Anspruchsberechtigte:  Häufig sind Wohngeldbezieher arbeitende Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts aber auch keine vorrangigen Ansprüche beim Jobcenter bestehen. Beispiele:        
- Heimbewohner mit zumeist geringer Rente bzw. eben aufgrund der hohen Heimkosten (Antragstellung zumeist durch den Bezirk)
- Rentner mit zu geringer Rente, die aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben
- Familien, wo z.B. nur der Vater arbeitet (z.B. 4-köpfig, Einkommen bei ca. 1800/1900 Euro netto/Monat – das wäre ggf. ein Fall für Wohngeld, da hier kein Anspruch beim Jobcenter bestehen würde, das Einkommen jedoch trotzdem zu gering ist)
- Alleinerziehende, abhängig von Einkommen und Kinderanzahl, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt oder sogar eigenes Einkommen Kind
- Alleinerziehende mit eigenem geringen Einkommen oder Familien, wo z.B. Mann oder Frau neben dem Partner wieder geringfügig verdient und die damit nicht mehr in den Jobcenter-Leistungsbezug fallen, sondern vorrangig Wohngeldanspruch haben

B) Kulturpaß
Der Kulturpaß der Stadt Aschaffenburg ist seit 2006 eine wichtige soziale Leistung im Rahmen der sozialen Teilhabe. Neben vielen kulturellen und sonstigen Leistungen ist vor allem die Vergünstigung der Busfahrkarten (50 %) eine zentrale Leistung, die in den Jahren des Flüchtlingszustroms auch zu einer kontinuierlichen Steigerung der Nutzerzahlen geführt hat. Deswegen wurden die Ansätze im Haushalt auch jährlich erhöht:

Bislang sind antragsberechtigt:
  • in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet und
  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II „Hartz IV“/ SGB XII „Grundsicherung“) von der Stadt Aschaffenburg, dem Job Center Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen oder
  • als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Jahr
Ausgaben
Ansatz
Ausgestellte Pässe
2018
176.000,-
235.000,-
2.563
2017
200.000,-
235.000,-
2.937
2016
165.000,-
190.000,-
2.896
2015
128.000,-
150.000,-
2.799

Der jeweilige Ansatz wurde in keinem Jahr erreicht. Zudem zeigt sich seit 2018 ein Rückgang der Nutzungszahlen, der mit dem allg. Rückgang der Flüchtlingszahlen zu erklären ist. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Wert unterhalb von 200.000 € stabilisiert.
Wohngeld ist eine staatl. Sozialleistung und damit vergleichbar mit „Hartz IV“ und der Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige. Somit ist die Einbeziehung der Wohngeldempfänger in den Berechtigtenkreis des Kulturpasses folgerichtig und schließt zugleich eine Lücke beim Empfängerkreis im unteren Einkommensbereich.  Andere vergleichbare Kommunen haben sich zu diesem Schritt bereits vor Jahren entschieden (Beispiele Bayreuth, Nürnberg, München).
Kosten:
Würden alle 400 Wohngeldbezieher den Kulturpaß beantragen und vollumfänglich nutzen, entstünden Kosten in Höhe von ca. 36.000 € (ca. 90 €/Pers.). Wahrscheinlicher ist jedoch, dass nicht alle Bezieher beantragen und auch nicht voll ausschöpfen. Daher kalkulieren wir mit einem Mehrbetrag von max. 30.000 €. Der aktuelle Mittelrest (2018) beläuft sich auf 59.000 €. Somit wäre bei Beibehaltung des Ansatzes (wurde im HH 2019 ungekürzt eingestellt) die Finanzierung der Ausweitung in jedem Fall gesichert.
Umsetzung:
Die Ausweitung führt ggf. zu vermehrten Antragstellungen bei Amt 33. Durch den gleichzeitigen Rückgang im Bereich Flüchtlinge dürfte dies aber kompensiert werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten des Kulturpasses sollte nach dem Vorbild vieler bayerischer Kommunen auf alle Wohngeldbezieher/innen erfolgen. Wie alle übrigen Anspruchsberechtigten, können auch Wohngeldbezieher mittels Bescheid ihren Anspruch belegen. Die damit verbundene Antragstellung ist ohne weitere fachliche Prüfung im Bürgerservicebüro möglich. Eine weitergehende Ausweitung auf Personen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt wird nicht befürwortet, da diese Personengruppen im Regelfall einen Anspruch auf oben genannte Sozialleistungen haben und damit ggf. zu den Anspruchsberechtigten des Kulturpasses zählen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung des Kulturpasses auf Wohngeldbezieher umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [ X  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / PL/4/5/19. Zusammenführung der Gutenberg-Grundschule und der Grünewald-Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 5PL/4/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gutenberg-Grundschule und die Fröbelschule (Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Lernen) sind in einem gemeinsamen Schulgebäude in der Friesenstr. 2, 63739 Aschaffenburg, untergebracht.
Bereits seit 2016 gibt es Engpässe in beiden Schulen hinsichtlich des Raumbedarfs für die Mittagsbetreuung und den Essensbereich. In Gesprächen mit den Schulleitern im Januar 2018 wurde festgestellt, dass in erheblichem Umfang an der Gutenberg-Grundschule Räume für die Mittagsbetreuung und an der Fröbelschule Räume für die offene Ganztagsschule fehlen.
Aufgrund der steigenden Nachfrage bei den Ganztagsangeboten verschärfte sich die Raumsituation zum laufenden Schuljahr 2018/2019 hin. Um die Situation kurzfristig zu entspannen, wurde in einem Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, des Staatlichen Schulamtes und der Stadtverwaltung im Mai 2018 vereinbart, die im Schuljahr 2018/2019 neu einzuschulende 1. Klasse der Gutenberg-Grundschule in das Gebäude der ca. 800 m entfernten Grünewald-Grundschule, Ludwigsallee 2, 63739 Aschaffenburg, auszulagern.
Am 11.06.2018 informierte Herr Oberbürgermeister Herzog den Stadtrat über dieses Vorgehen, die Eltern der neuen Erstklässler der Gutenberg-Grundschule wurden am selben Abend von der Schulleitung hierüber informiert.
Nachdem feststand, dass der bisherige Leiter der Gutenberg-Grundschule zum Ende des Schuljahres 2017/2018 die Schule verlässt und dass das Dalberg-Gymnasium ab dem Schuljahr 2018/2019 die bislang von ihm genutzten Räume in der Grünewald-Grundschule nicht mehr benötigt, wurde im Juli 2018 vereinbart, Optionen für eine zukunftsfähige pädagogische Entwicklung der Schulen zu prüfen.
Die Gutenberg-Grundschule wird im laufenden Schuljahr kommissarisch von Herrn Popp, dem Leiter der Grünewald-Grundschule, mitgeführt. Frau xxx ist stellvertretende Schulleiterin vor Ort an der Gutenberg-Grundschule.
Am 12.09.2018 und 18.12.2018 fanden Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitung, der Elternbeiräte beider Schulen, des Staatlichen Schulamtes sowie der Stadtverwaltung statt, in denen das weitere Vorgehen erläutert wurde.
Die Schulleitung, das Staatliche Schulamt und die Stadtverwaltung befürworten vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bildungswesen, wie z. B. Ganztagsbeschulung, Digitalisierung oder Profilbildung, eine Zusammenführung beider Schulen.
Die Gutenberg-Grundschule hat am derzeitigen Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten, größere Schulen wie die Grünewald-Grundschule haben hingegen wesentlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten (Arbeitsgemeinschaften, Förderstunden, Gruppenbildungen…). An der Grünewald-Grundschule ist ein klares Profil bereits vorhanden, die für das kommende Schuljahr geplante „Offene Ganztagsschule“ lässt sich dort leicht umsetzen. Neben der pädagogischen Sichtweise gäbe es auch aus schulorganisatorischer Sicht deutliche Verbesserungen.
Die Einzelheiten können der Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes vom 28.12.2018 entnommen werden (Anlage 1).
Am 15.01.2019 wurden im Planungs- und Verkehrssenat verschiedene Planungsoptionen vorgestellt.
Bei den Planungen für Baumaßnahmen wird aufgrund der u. g. Prognose von einer vierzügigen Grundschule ausgegangen.
Der Unterrichtsbereich mit 16 Schulklassen sowie der Verwaltungsbereich kann komplett an der Grünewald-Grundschule gedeckt werden. Der notwendige Raumbedarf für die Mittagsbetreuung kann jedoch nicht mehr im vorhandenen Schulgebäude nachgewiesen werden.
Auf dem Schulgrundstück gibt es Flächen für einen Erweiterungsbau. Hierzu wurden drei Konzepte entwickelt, die zu einem von einem Minimum von 150 Schüler/innen und zum anderen von einem Maximum von 300 Schüler/innen ausgehen. Die genaue Anzahl der Schüler/innen der Mittagsbetreuung wird erst im schulaufsichtlichen Verfahren von der Regierung von Unterfranken festgelegt.
Planungsoptionen (Kurzübersicht):
Anbau an der Grünewald-Grundschule (die Zahlen bezeichnen die Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen am Ganztagsangebot, die dem jeweiligen Konzept zugrunde liegen):
  • Konzept 150: Kostenrahmen ca. 2,5 Mio. €, Zuwendung: ca. 0,75 Mio. €
  • Konzept 300: Kostenrahmen ca. 3,9 Mio. €, Zuwendung: ca. 1,9 Mio. €
  • Konzept 300+: Kostenrahmen ca. 6,0 Mio. €, Zuwendung: ca. 2,2 Mio. €
Baumaßnahme an der Fröbelschule:
  • Umbau: Kostenrahmen ca. 550.000 €, Zuwendung: ca. 180.000 €
  • Aufstockung: Kostenrahmen ca. 4,8 Mio. €, Zuwendung: ca. 1,2 Mio. €
Am 29.01.2019 fand an der Gutenberg-Grundschule ein Informationsabend für alle Eltern der Schülerinnen und Schüler (einschließlich der künftigen Erstklässler) der Gutenberg-Grundschule statt. Der Stadtrat wurde hierzu ebenfalls eingeladen. Von Seiten der Schule, des Staatlichen Schulamtes und der Stadtverwaltung wurden die Hintergründe erläutert und auf geäußerte Bedenken eingegangen.
Im Falle einer Zusammenführung ist eine Unterbringung der Schüler/innen aus dem Sprengel der Gutenberg-Grundschule in den Räumlichkeiten der Grünewald-Grundschule derzeit problemlos möglich. Es handelt sich um ein großes Schulgebäude, da dies früher auch eine Hauptschule umfasste. Auch im Falle einer Weiterentwicklung zur Offenen Ganztagsschule wäre der Platz zunächst ausreichend.
Um jedoch den künftigen Schülerzahlen gerecht zu werden und auch ausreichend Platz für eine Mittagsverpflegung zu schaffen, wäre ein Anbau erforderlich.
Im Falle der Zusammenführung wäre außerdem die Raumproblematik in der Fröbelschule größtenteils gelöst, die dann die frei werdenden Räume nutzen kann.
Bisher nutzt auch die Städtische Musikschule bestimmte Räumlichkeiten der Grünewald-Grundschule. Es werden derzeit gemeinsam mit den Leitern der Grünewald-Grundschule, der Musikschule und der Stadtverwaltung Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, damit die Musikschule im Gebäude verbleiben kann.
Gemäß Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden staatliche Grundschulen durch Rechtsverordnung der Regierung aufgelöst.
Vor der Auflösung ist das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Zuständiger Aufwandsträger ist die Stadt Aschaffenburg.
Aufgrund der o. g. Erläuterungen wird es – in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Aschaffenburg – als erforderlich gesehen, dass die Stadt Aschaffenburg einen entsprechenden Antrag bei der Regierung von Unterfranken stellt.
Die Elternbeiräte beider Grundschulen wurden in mehreren Gesprächen einbezogen und zuletzt auch schriftlich über die Pläne informiert. Sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 13.03.2019 findet nochmals eine gemeinsame Besprechung statt. Über die Ergebnisse wird dem Stadtrat am 18.03.2019 mündlich berichtet.
Gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 BayEUG werden Grundschulen auch im Benehmen mit den kirchlichen Oberbehörden aufgelöst. Diese wurden mit Schreiben vom 19.02.2019 informiert und erhielten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Zuvor führten Herr Oberbürgermeister Herzog und Frau Bürgermeisterin Euler mit dem katholischen Pfarrer Herrn Dr. xxx sowie mit dem evangelischen Pfarrer Herrn Dr. xxx ein Gespräch über die Angelegenheit. Von deren Seite wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25.02.2019 teilte das Bischöfliche Ordinariat Würzburg sein Einverständnis mit. Über eine evtl. vorliegende Stellungnahme der evangelischen Kirche kann dem Stadtrat am 18.03.2019 mündlich berichtet werden.

Schülerzahlen im laufenden Schuljahr 2018/2019:
Jahrgangsst.
Gutenberg-Grundschule
Grünewald-Grundschule
  1. JGS
19 Schüler/innen
1 Klasse
38 Schüler/innen
2 Klassen
  1. JGS
19 Schüler/innen
1 Klasse
54 Schüler/innen
2 Klassen
  1. JGS
23 Schüler/innen
1 Klasse
38 Schüler/innen
2 Klassen
  1. JGS
23 Schüler/innen
1 Klasse
42 Schüler/innen
2 Klassen
Gesamt
84 Schüler/innen
4 Klassen
172 Schüler/innen
8 Klassen

Fröbelschule
Tagesstätte im offenen Ganztag
105 Schüler/innen
Tagesstätte im gebundenen Ganztag
11 Schüler/innen
Ohne Ganztagsangebot
42 Schüler/innen
Gesamt
158 Schüler/innen

Kinder in der Mittagsbetreuung:
Schuljahr
Gutenberg-Grundschule
Grünewald-Grundschule
2017/2018
36 Schüler/innen
3 Gruppen
64 Schüler/innen
6 Gruppen
2018/2019
32 Schüler/innen
2 Gruppen
90 Schüler/innen
7 Gruppen

Die Kinder der 1. Klasse der Gutenberg-Grundschule sind in 2018/2019 unter der Grünewald-Grundschule erfasst.






Schülerzahlenprognose:
Schuljahr
Sprengel Grünewald-GS
Sprengel Gutenberg-GS
…davon Österreicher Kolonie
Gesamtzahl
Anzahl der Einschulung-klassen*
2019/2020
45
28
8
73
3-zügig
2020/2021
41
34
9
75
3-zügig
2021/2022
47
34
6
81
3-zügig
2022/2023
38
34
6
72
3-zügig
2023/2024
44
50
11
94
4-zügig
2024/2025
46
43
7
89
4-zügig
*Bei einer Anzahl von über 28 Schüler/innen wird eine neue Klasse gebildet.
Zur Information über die Schulsprengel der Aschaffenburger Grundschulen ist ein Stadtplan beigefügt (Anlage 2).

Thema Schulweg
Von Seiten der Eltern bzw. des Elternbeirates der Gutenberg-Grundschule wurden Bedenken hinsichtlich des Schulweges geäußert. Zum einen wäre (bzw. für die Erstklässler: ist) der Schulweg zur Grünewald-Grundschule für einen Teil der Kinder länger als bisher. Zum anderen wurden einzelne Aspekte bzgl. der Schulwegsicherheit genannt.
Der Schulweg ist insbesondere für die Kinder aus der Österreicher Kolonie etwas länger, dürfte jedoch größtenteils weiterhin unter 2 km liegen, wie der beigefügten Karte entnommen werden kann (Anlage 3). Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung wird die Stadt Aschaffenburg sich um die Beförderung der Kinder in den Fällen kümmern, in denen der Schulweg länger als 2 km ist.
Aufgrund der Auslagerung der 1. Klasse fand bereits am 09.07.2018 eine Schulwegbegehung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Stadtverwaltung und der Polizeiinspektion Aschaffenburg statt. Aus Sicht der Polizeiinspektion gibt es keine Bedenken hinsichtlich der festgelegten Schulwege. Diese gelten als sichere Schulwege.
Zahlreiche Eltern engagieren sich bereits als Schulweghelfer. Empfohlen wird, dass die Kinder den Schulweg gemeinsam laufen. An der Schule wird über ein Laufbus-Projekt nachgedacht, wie es bereits an anderen Grundschulen üblich ist. Die Stadt Aschaffenburg wird das Projekt zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 unterstützen.
Am 28.02.2019 fand nochmals eine Schulwegbegehung mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg, dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, dem Tiefbauamt sowie dem Schulverwaltungs- und Sportamt statt. Die Ergebnisse sind ebenfalls beigefügt (Anlage 4).

.Beschluss: 1

I.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Auflösung der Gutenberg-Grundschule zum Ende des Schuljahres 2018/2019 zu beantragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen, den Sprengel der Grünewald-Grundschule zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 um den bisherigen Sprengel der Gutenberg-Grundschule zu erweitern.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Walter Roth teilt für die SPD-Stadtratsfraktion mit, dass auch einzügigen Schulen die gleichen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung wie die mehrzügigen Schulen bekommen sollen und fordert die Verwaltung auf, die Schulen dahingehend zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/4/6/19. Sanierung „Ortskern Obernau“ - Bericht über die Beteiligung der Betroffenen und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Vorberatend 4PVS/2/4/19
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 6PL/4/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.06.2014 (Planungs- und Verkehrssenat 13.05.2014) die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den historischen Ortskern Obernau entlang der Hauptstraße zugestimmt.
Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen - auch schriftliche Befragungen der Grundstückseigentümer sowie der Gewerbetreibenden und Freiberufler im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.
Den auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) hat der Stadtrat in der Sitzung des PVS am 12.06.2018 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.09.2018 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.10.2018. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ dargestellt.
Zur Beteiligung der Betroffenen fand am 27.09.2018 ab 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrei St. Peter und Paul, Hauptstr. 15, ein Bürgergespräch statt. Es nahmen ca. 70 Personen an diesem Gespräch teil. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 28.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 im Rathaus der Stadt Aschaffenburg 6. Stock, öffentlich aus. Zudem wurden Sie in das Internetportal der Stadt eingestellt; über diese Seite konnten direkt Stellungnahmen abgegeben werden. Insgesamt gingen 4 Schreiben mit Anregungen ein.
Das Ergebnis ist im Bericht vom 23.01.2019 zusammengefasst.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten weder von den Behörden noch von den Bürgern grundsätzlich Einwände gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes vorgebracht wurden. Im Wesentlichen wurden die Planungen zur Aufwertung des Ortskerns begrüßt.
Folgende Anregungen führen zu Änderungen des bisherigen Entwurfs der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) und Eingang in die Sanierungssatzung:
-        Auf Anregung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg werden die Grenzen des Sanierungsgebietes so festgelegt, dass hiervon nur geringe Flächen des Bundes betroffen sind.
-        Die Nördliche Hauptstraße, die Kirchhofgasse, die Spinnersgasse und die Gasse am Rathaus werden in das Sanierungsgebiet aufgenommen.
-        Die Einrichtung eines „Ortes der Begegnung“ ist als Ziel im IHK enthalten. Es bedarf aber noch einer genauen Bedarfsermittlung hinsichtlich dessen Ausgestaltung und Größe, um den Standort dann genau festlegen zu können. Auf die bisherige Festlegung auf das alte Rathaus als dessen Standort wird verzichtet.
-        Auf Anregung des Amtes für Katastrophenschutz wird die Verbesserung der Ausfahrtsituation aus dem Feuerwehrhaus in Richtung Maintalstraße als Ziel in das IHK aufgenommen.
-        Gemäß den Vorschlägen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird das IHK um Darstellungen der heutigen Situation und um Hinweise in Umgang mit bestehenden und vermuteten Denkmälern ergänzt.
-        Hinweise des Stadtheimatpflegers zur Aufmessung eines bestehenden Gebäudes und zur vorgeschlagenen Freilegung von Fachwerk finden Eingang in das IHK.
-        Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich vorhandener Biotope sowie des Artenschutzes werden in VU / IHK aufgenommen.
Als wesentliche Maßnahmen für die nächsten Jahre sind zu nennen:
-        Aufwertung von Erschließungsanlagen (z. B. Am Rathaus, Spinnersgasse, nördliche Hauptstraße)
-        Aufwertung des Mainufers (in Abhängigkeit vom Baufortschritt der neuen Schleuse)
-        Einrichtung eines historischen Rundwegs
-        Einrichtung eines „Ortes der Begegnung“
-        Erlass von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. zur Wohnumfeldverbesserung)
-        Durchführung der Sanierungsberatung („Quartiersarchitekt“)
Als Impulsprojekte kommen in Betracht:
-        Durchführung der Sanierungsberatung („Quartiersarchitekt“)
-        Aufwertung der Gassen zum Main
-        Aufwertung eines ersten Abschnitts der Maintalstraße
-        Einrichtung des historischen Rundwegs
Die Sanierung soll im vereinfachten Verfahren ohne Abrechnung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung durchgeführt werden. Unabhängig davon besteht nach Erlass der Satzung ein Vorkaufsrecht an Grundstücken auf Basis des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Generell gelten auch die sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten gemäß § 144 Abs. 1 BauGB (z. B. für Vorhaben gemäß § 14 Abs. 1 BauGB).
Die Einführung der Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB (u. a. gelten diese für die Veräußerung von Grundstücken, für die Bestellung von das Grundstück belastenden Rechten und für Grundstücksteilungen) ist nicht für das gesamte Sanierungsgebiet notwendig. Dort, wo schon geordnete Grundstücksverhältnisse bestehen, kann auf diese Genehmigungspflichten verzichtet werden. Im Bereich um den südlichen Teil der Hauptstraße, also im alten Ortskern, ist teilweise aber eine Grundstücksarrondierung sinnvoll. Für diesen Teilbereich wird daher die Einführung der Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 empfohlen. Verbunden ist dies mit der Eintragung eines Sanierungsvermerks in Abteilung II des Grundbuches für die dort gelegenen Grundstücke. Diese Fläche ist in der Sanierungssatzung mit einer roten Linie umgrenzt.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Auf dieser Grundlage ist es möglich, Förderanträge (z. B. für die Einrichtung einer Sanierungsberatung) bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht über die Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Obernau“ vom 23.01.2019 wird zur Kenntnis genommen.
2.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Obernau“ („Abwägungstabelle“ Stand: 23.01.2019) wird zur Kenntnis genommen.
3.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 09.05.2018, aktualisiert am 23.01.2019 wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ als erfüllt an.
4.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3 634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2018 (GVBl. S. 260) die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 23.01.2019 (Anlage 1).
5.        Die Sanierung soll innerhalb eine Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
6.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Soziale Stadt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zu beantragen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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7. / PL/4/7/19. PL/4/7/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 7PL/4/7/19

.Beschluss: 1

Der mündliche Bericht des Finanz- und Ordnungsreferenten über das Verfahren zur Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen) und zum fraktionsübergreifenden Antrag der Stadträte Dr. Lothar Blatt, Dr. Andreas Schubring, Bernhard Schmitt und Leonie Kapperer vom 29.01.2018 wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion wird eine Entscheidung über die zukünftige Verfahrensweise vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der mündliche Bericht des Leiters des Stadtplanungsamtes über die neue Planungsvereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg und des Marktes Großostheim über die Reaktivierung der sog. „Bachgaubahn“ (Machbarkeitsstudie) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 14:49 Uhr