Datum: 02.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 19:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/4/1/19 Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße; - Planungsvereinbarungen zwischen der DB Netz AG, dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg
2PVS/4/2/19 Planfeststellung Ringschluss-Ost:; Ausgleichsmaßnahme Offenlegung des Kühruhgrabens auf der Großmutterwiese -Vorstellung der Vorplanung durch das Büro Trölenberg + Vogt
3PVS/4/3/19 Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße) in Aschaffenburg; - Vorstellung der Vorplanung durch Büro Kubus
4PVS/4/4/19 Pfaffengasse; -Freigabe der Oberflächengestaltung
5PVS/4/5/19 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aschaffenburg - Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken
6PVS/4/6/19 Einrichtung eines P+R-Verkehrs vom Volksfestplatz (P2)
7PVS/4/7/19 Ausbau des Knotens Haibacher Straße /„Am Hasenkopf“ mit Verkehrsuntersuchung für eine zweite Anbindung
8PVS/4/8/19 Umsetzung von E-Bike Ladestationen, Beteiligung am Projekt Wald erFahren
9PVS/4/9/19 Friedrichstraße; - Umbau des Seitenraums im Bereich der Sparkassenpassage
10PVS/4/10/19 Parkplatz Josef-Dinges-Straße; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Baumarkt Würzburger Straße“ zwischen Würzburger Straße, Kulmbacher Straße, Coburger Straße, südöstlicher Grenze, Sälzerweg, ehem. Kommandantur-Gebäude und der nordwestlichen Grenze durch das Grundstück Fl.-Nr. 5500 (Nr. 4/1 b)
11PVS/4/11/19 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) - Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
12PVS/4/12/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 28.11.2018 wegen "Zusatzantrag zu TOP 2 - Planungs- und Verkehrssenat - Umbau der Pfaffengasse: Umgang mit historischem Pflaster in der Oberstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2018.
13PVS/4/13/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Josef Taudte, Herrn Stadtrat Manfred Christ und Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer (CSU) vom 03.12.2018 wegen "Fußgängerampel Luitpoldstraße/Steinstraße Vorrang "Grün" für Fußgänger und für den motorisierten Verkehr Grünphase mit Anforderungskontakt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2019

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1. / PVS/4/1/19. Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße; - Planungsvereinbarungen zwischen der DB Netz AG, dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 1PVS/4/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Er sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Der Abschluss des Planfeststellungs-verfahrens ist für Mitte 2024 geplant. Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2026 bis 2027 vorgesehen. Die DB Netz AG kalkuliert für die Brückenerneuerung (Kostenschätzung 11.2018) Baukosten in Höhe von 41,44 Mio. €.
Im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung steht die Realisierung des neuen Schienen-haltepunktes Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde. Der Haltepunkt wird im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. Die Deutsche Bahn wird den Haltepunkt mit in das Projekt aufnehmen und gemeinsam planen.
Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m.
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Die Stadt Aschaffenburg hat hier eingebracht den Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen und den Haltepunkt durch 3 einseitige Bushaltestellen an den ÖPNV anzubinden.
Das gesamt „Bündel“ von Maßnahmen muss nun von der DB Netz AG in einer ingenieurtechnischen Gesamtplanung erarbeitet werden.
Es handelt sich bei dem Projekt um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Aufgrund der Aufteilung in 2 Brückenbauwerke sind daher auch zwei Planungsvereinbarungen zwischen den Kreuzungspartnern erforderlich.
  • Planungsvereinbarung (große Eisenbahnüberführung) T.016067433
  • Planungsvereinbarung (kleine Eisenbahnüberführung) T.016067434
Sie legen die Grundlagen, den Umfang, die Durchführung sowie die Kostentragung der Planung einschließlich der erforderlichen Untersuchungen fest.
Die Planung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG. Es werden HOAI - Leistungen nach den Leistungsbildern Landschaftsplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und  Verkehrs-anlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erbracht.
Der Umfang der Leistungen beläuft sich zunächst auf die Leistungen bis zum Abschluss der Vorplanung. Die Weiterführung der Planung bedarf der schriftlichen Einigung der Beteiligten.
Die Planung berücksichtigt, dass die Durchführung der Maßnahme unter weitgehender Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs und des Straßenverkehrs erfolgen soll.

Eine Abrechnung der kreuzungsbedingten Planungskosten erfolgt im Rahmen der Planungs-vereinbarung nicht. Sie werden als Verwaltungskostenpauschale Bestandteil der Kostenmasse der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung. Es werden nur die nicht kreuzungsbedingten Planungskosten abgerechnet. Die Stadt Aschaffenburg ist hier ausschließlich mit den Planungs-kosten Kreisverkehr betroffen. Diese Kosten belaufen sich auf rund 70.000,- € mit Fälligkeit 2020 und 2021.
Nach Fertigstellung der Planung muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt Aschaffenburg wird darüber hinaus einen kreuzungsbedingten Kostenanteil im Zuge der Baumaßnahme aufgrund ihres Verlangens zu tragen haben. Hierzu ist aus heutiger Sicht nur eine Abschätzung möglich. Nach ersten Kostenschätzungen der Bahn beträgt der Kostenanteil Straße (einschließlich Gehweg) ca. 27 Mio. €. Hiervon trägt das Staatliche Bauamt ca. 22 Mio. € und die Stadt ca. 5 Mio. €. Über die Kostenteilung ist zwischen dem Staatlichem Bauamt und der Stadt eine Vereinbarung (Kostenteilung im Verhältnis der anteiligen Breiten: Straße/Gehweg) nach den Ortsdurchfahrtrichtlinien abzuschließen, Die Stadt Aschaffenburg kann für ihren Kostenanteil Zuwendungen von ca. 50 % vom Freistaat beantragen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der DB Netz AG und der Verwaltung über das Vorhaben Erneuerung der Eisenbahnunterführungen Goldbacher Straße wird zur Kenntnis genommen.

2.        Den Planungsvereinbarungen

- „T.016067433 Änderung der EÜ Goldbacher Straße in Bahn-km 1,717 der Bahnstrecke von Aschaffenburg Hbf W602 nach Aschaffenburg Hbf W274“ (große Eisenbahnüberführung) und
- „T.016067434 Änderung der EÜ Goldbacher Straße in Bahn-km 88,104 der Bahnstrecke von Aschaffenburg Hbf nach Gemünden“ (kleine Eisenbahnüberführung)

wird zugestimmt (Anlage 1) .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/4/2/19. Planfeststellung Ringschluss-Ost:; Ausgleichsmaßnahme Offenlegung des Kühruhgrabens auf der Großmutterwiese -Vorstellung der Vorplanung durch das Büro Trölenberg + Vogt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 2PVS/4/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat am 06.11.2018 im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das neue Konzept für die noch ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen der Straßenbaumaßnahme Ringschluss-Ost vorgestellt. Der Senat hat das Konzept gebilligt und die Verwaltung beauftragt es umzusetzen.

Eine Teilmaßnahme, deren Realisierung nun angegangen werden soll, ist die Öffnung des verrohrten Kühruhgrabens im Bereich der Großmutterwiese.


  1. Projektbeschreibung

Das Büro Trölenberg + Vogt, Aschaffenburg, vertreten durch Herrn Vogt, stellt die geplante Maßnahme in einer Power-Point-Präsentation vor.

Das Projekt wurde gegenüber der erstmaligen Präsentation im PVS am 17.03.2015, die Ausarbeitung geschah damals im Tiefbauamt selbst, optimiert.

Dabei bleibt die grundsätzliche Führung des geöffneten Bachlaufes unverändert, jedoch wurde der Anfangspunkt der Öffnung in der Nähe des Hannewackeldudelsees etwas verschoben. In Richtung Schöntal wurde die offengelegte Strecke verlängert.

Das Projekt wurde intensiv mit dem Gartenamt besprochen. Im Projekt ist die Neupflanzung von sechs raumbildenden Großbäumen auf der Großmutterwiese vorgesehen.


  1. Kosten

Für das Projekt wurde eine Kostenschätzung erstellt, die auf der Vorplanung basiert. Die detaillierte Kostenberechnung wird für den Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt.

Die erwarteten reinen Baukosten liegen bei ca. 180.000.- € brutto, die erwarteten Gesamtkosten bei 230.000.- € brutto.


  1. Finanzierung

Die Ausgleichsmaßnahmen für den Ringschluss-Ost sind, wie am 06.11.2018 bereits erläutert, grundsätzlich förderfähig.

Für das Projekt stehen unter der Haushaltsstelle 1.6320.9512 derzeit noch Haushaltsreste in Höhe von ca. 277.000.- € zur Verfügung.


  1. Zeitplan

Nach der Vorstellung der Vorplanung erfolgt nun die Erarbeitung der Entwurfsplanung (mit detaillierter Kostenberechnung). Hierfür müssen noch Bodenuntersuchungen durchgeführt werden und die hydraulische Überrechnung abgeschlossen werden. Parallel dazu werden die wasser-rechtlichen Genehmigungsunterlagen erstellt.

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss wird, die Zustimmung durch den Stadtrat vorausgesetzt, die wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate.

Parallel zum Genehmigungsverfahren wird die Ausschreibung vorbereitet.

Nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung erfolgt die Ausschreibung und die Vergabe der Arbeiten. Ziel ist es, die Vergabe noch in 2019 durchzuführen.

Im Anschluss können die Bauarbeiten, voraussichtlich im Frühjahr 2020, beginnen.

.Beschluss:

I.
1. Der vorgestellten Planung des Ingenieurbüros Trölenberg + Vogt wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung auszuarbeiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat herbeizuführen.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/4/3/19. Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße) in Aschaffenburg; - Vorstellung der Vorplanung durch Büro Kubus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 3PVS/4/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt hat im Rahmen der Diskussion über den Ausbau der B26 – Darmstädter Straße im Abschnitt Zufahrt Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke besonderen Wert daraufgelegt, die historische Pappelallee entlang der Straßenachse zu erhalten bzw. so landschaftsgerecht nachzupflanzen damit ein geschlossener Alleecharakter wieder sichtbar wird. Die Grundlage hierzu bildetet das Gutachten „Stadtgrün“ vom Planungs-büro Kubus – Freiraumplanung. Das Gutachten zeigte Perspektiven auf für eine durch-gängige Pappelallee vom Waldfriedhof bis zur Ringstraße auf.
Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im der Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen.
Für den Abschnitt ab Hafen-Mitte bis zur Ringstraße wurde mit dem Staatlichen Bauamt eine Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 19.02.2018 abgeschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung der Pappelallee kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren. Mit dieser Planungs- und Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten ist, die Anzahl, Lage und Qualität der anzupflanzenden Bäume regelt. Das Leistungsbild umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und Entwurfsplanung, die Ausführungsplanung einschließlich Vorbereitung der Vergabe.
Mit dieser Planung wurde das Büro Kubus – Freiraumplanung, Wetzlar, durch Beschluss des Haupt- und Finanzsenates am 11.6.2018, beauftragt.
Das Büro hat die Vorentwurfsplanung fertiggestellt. Sie wird nun dem Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt.

Planungskonzept:
Leitgedanke der Begrünungsmaßnahme ist es, die historische Pappelallee zukünftig wieder als homogene und vollständig durchgängige Allee darzustellen um damit die kulturhistorischen Belange zu wahren.
Die vorhandenen Pappeln der Großen Schönbuschallee sind sichtbare Zeugen ihrer Zeit, schaffen einen geschichtlichen Bezug zur Parkanlage Schönbusch und zum Schloss Johannisburg. Sie stellen zudem als Alleestraße einen wesentlichen Bestandteil des Kurmainzer Chausseebaus im Maintal und Spessart dar, eines gesamtstaatlichen und länderübergreifenden Straßenbauprogramms des 17. und 18. Jahrhunderts.
Aus gärtnerischen und landschaftspflegerischen Gründen erfolgt die Erneuerung der Großen Schönbuschallee in mehreren Teilschritten unter größtmöglicher Wahrung der Bestandsbäume.


Das Planungsgebiet gliedert sich gemäß abgeschlossener Planungs- und Zielvereinbarung in die vier Teilbereiche:
  • Bereich 1: B 26, Nordseite
  • Bereich 2: B 26, Südseite
  • Bereich 3: Kreuzung Westring
  • Bereich 4: Übergangsbereich
Die Erneuerung der Pappelallee und die ergänzenden Begrünungsmaßnahmen erfolgt in mehreren (zeitlichen) Stufen um möglichst viele der erhaltenswerten historischen Pappeln (er-)halten zu können.
In den Bereichen 1-2 bestehen derzeit noch 33 Säulenpappeln (Populusnigra „italica“ und im Bereich 3 fünf Säulenpappeln (siehe Plan Step 1 – Lageplan/Bestand).
Die Neuplanung geht von einem Baumabstand von 10 m und einem Abstand zur Straßenkante von 4,50 m aus. Im Plan Step 2 – Lageplan /Planung und Bestand (Überlagerung) ist die Überlagerung von Planung und Bestand dargestellt. Diese Überlagerung schafft „Konfliktsituationen“ wie in Plan Step 3a – Lageplan/Konflikte Bestand/Neu dargestellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zur Erreichung einer durchgehenden Allee im gleichen Pflanzabstand rund 15 Pappeln gefällt werden müssten.
Als Lösungsansatz schlägt der Gutachter vor (siehe Plan Step 3a – Lageplan/Zustand nach Neupflanzung in Verbindung mit erhaltenswerten Bestandspappeln) die Neupflanzung unter Wahrung eines Großteils der Bestandspappeln vorzunehmen. Von den 33 Bestandsbäumen können durch Veränderung des Pflanzrasters (Verschieben der Neupflanzung um ca +/- 1,5 m übergangsweise 18 Bäume erhalten werden. Aus fachlicher Sicht ist diese Verschiebung vertretbar. Eine solch geringfügige Abweichung von Rastermaß hat keine negativen Folgen auf das Gesamterscheinungsbild.
Die im Laufe der kommenden Jahre abgängigen Bestandspappeln werden sukzessive entnommen.
Nach Abschluss der Begrünungsmaßnahmen zeigt die Neue Große Pappelallee im Bereich 1 Nordseite und Bereich 2 Südseite 144 neue Säulenpappeln (siehe Plan Step 4 /Endzustand – nach Abschluss der Gesamtmaßnahme).

Vorschlag für den Bereich 3 Kreuzung Westring
Im Gegensatz zu früheren Zuständen endet die Große Pappelallee heute am Knoten Westring. Das Büro Kubus schlägt vor die Pappelallee wieder fortzuführen und ein halbkreisförmiges Rondell um die Kreuzung herum auszubilden. „Dieses neue Pappelrondell würde eine identitätsstiftende Reminiszenz an die Parklandschaft im Umfeld des Schönbuschs sowie an die Gestaltung von Kreuzungen im historischen Alleebau darstellen“ so der Gutachter.

Zur Bepflanzung des Rondells werden analog der Großen Schönbuschallee rund 60 Säulenpappeln (Populus nigra Italica) vorgeschlagen. Die Gestaltung der Grünflächen als modellierten Grüninseln wird als ökologisch hochwertiger insekten- und bienen-freundlicher Landschaftsrasen ausgebildet, sofern sie nicht zur Entwässerungsmulde oder Bankette gehören.

Vorschlag für den Bereich 4 – Übergangsbereich
Im Abschnitt Hafenbahnbrücke bis östlich Kreuzung Kleiner Auweg/Augasse sieht die Planung ebenfalls eine durchgängige Pappelallee vor bei der ebenfalls Bestandspappeln in einer stufenweisen Umsetzung integriert werden können. Die Umsetzung betrifft im Norden Flächen des Bayernhafens mit gewerblich genutzten Grundstücken und im Süden auch Flächen der Bayerischen Schlösserverwaltung.

In die Planung integrierter Radweg
Mit aufgenommen in die Planung ist eine durchgehende Radwegverbindung im Zweirichtungsverkehr entlang der Darmstädter Straße bis Leider. Der Radweg verläuft auf der Südseite und wird verknüpft mit der Zufahrt Victoria-Station und der Fuß- und Radwegeunterführung an der Augasse. Zur landschaftsgerechten Einbindung des Radweges schlägt der Gutachter vor zwischen der Baumreihe und dem Radweg eine ca. 1,10 m hohe Hecke (z.B. Hainbuche) auszubilden.
 
Realisierungsschritte und Kosten
Der Vorplanung liegt eine Kostenschätzung des Gutachters bei. Sie ist entsprechend der Abschnittsbildung der Planungs- und Zielvereinbarung gegliedert und enthält die Kosten für die Neupflanzung, die Rodung/Freischneidung des Gehölzstreifens, die Hecke sowie die Erdarbeiten mit Rasenansaat.
Demnach ergeben sich folgende Kostenansätze (Brutto) nach Bereichen:
Bereich 1 Nordseite:                262.000,- €
Bereich 2 Südseite                351.000,- €
Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit von Staatlichem Bauamt und Stadt Aschaffenburg
Die Kostenschätzung für den Bereich 4 Übergang schließt mit rund 310.000,- € ab.
In der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Aschaffenburg liegt der Bereich 3 Westring mit 143.000,- € zzgl. der Kosten für das eigentliche Rondell mit Modellierung der Grünflächen.
Die Umsetzung der Maßnahme soll mit den Bereichen 1 und 2 beginnen. Als nächste Schritte sind die noch ausstehenden Planungsschritte durchzuführen, mit dem Staatlichen Bauamt eine Baudurchführungsverordnung abzuschließen die im Detail die Kostenaufteilung regelt und den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu fassen.
Die Kosten des geplanten straßenbegleitenden Radweges trägt der Straßenbau-lastträger. Planung und Bau würden in einer noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Stadt Aschaffenburg geregelt.

.Beschluss:

I.

  1. Der Bericht der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros Kubus Freiraumplanung, Wetzlar, zur Vorentwurfsplanung „Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße)“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die vorgelegte Planung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte durchzuführen und eine Baudurchführungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. / PVS/4/4/19. Pfaffengasse; -Freigabe der Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 4PVS/4/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass

Im Plenum am 14.01.2019 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Umbau der Pfaffengasse herbeigeführt. Für die Ausschreibung der Bauleistungen ist es nötig, einen Pflasterbelag wie auch einen Farbton für den Farbasphalt als Amtsvorschlag und Referenz für die Ausschreibung der Bauleistungen festzulegen.

Hierzu wurde in der Pfaffengasse eine Musterfläche mit fünf verschiedenen Materialien für den Bewegungsbereich hergestellt. Bei deren Auswahl ist der Spagat zwischen den Anforderungen der Denkmalpflege (Ensemble), sowie der Notwendigkeit die Barrierefreiheit für Blinde- und Sehbehinderte zu garantieren, zu berücksichtigen.


Projektbeschreibung

Die Pfaffengasse wird zwischen den Anschlussbereichen Fürstengasse und Dalbergstraße auf einer Länge von ca. 110 m neugestaltet. Der Ausbau erfolgt bestandsnah unter Berücksichtigung des „Stadtboden- und Barrierefreiheitskonzeptes der Stadt Aschaffenburg“ von 2013.

Vorgesehen ist ein durchgehender Bewegungsbereich aus Betonpflaster, der zu beiden Längs-seiten durch einen Gliederungsstreifen abgegrenzt ist. Der Gliederungsstreifen wird, in Ab-stimmung mit der Denkmalschutzbehörde, in Granit statt in Basalt ausgeführt, um den Belangen von Blinden- und Sehbehinderten gerecht zu werden. Er besteht aus zwei Läuferreihen Granit-großpflaster, einem Bordstein mit 1,5 cm Überstand sowie einer weiteren Läuferreihe aus Granitgroßpflaster.

Im Anschluss an den Gliederungsstreifen folgt der Randbereich, der mit einem Natursteinpflaster aus Basalt ausgeführt wird. Als Traufstreifen kommt ein Basaltklein- bzw. Mosaikpflaster in gebundener Bauweise zur Ausführung.

Für die Fläche unmittelbar vor dem Karlsplatz ist aufgrund der extrem hohen Belastung bei der Andienung des Theaters mit Groß-LKW ein Farbasphalt vorgesehen.

Die grundlegenden Flächenaufteilungen zwischen Pflaster und Asphalt wurden im Rahmen der Entwurfsplanung im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.










Musterfläche

Für die verschiedenen Bereiche kommen die untenstehenden Materialien zum Einsatz bzw. stehen zur Auswahl:

Einsatzbereich
Material
Steinart
Format
Farbe
Traufzeile
Natursteinpflaster
Basalt
Mosaikpflaster
anthrazit





Seitenbereich
Natursteinpflaster
Basalt
Kleinpflaster
anthrazit





Bewegungsbereich
Variante 1
Betonpflaster

-
24/16 cm bzw. 16/16 cm
Farbverlauf
grau-anthrazit
Bewegungsbereich
Variante 2
Betonpflaster
-
24/16 cm bzw. 16/16 cm
Nr. 387, dunkles anthrazit, Oberfläche enthält dunklen Splitt,
geschliffen u. gestrahlt
Bewegungsbereich
Variante 3
Betonpflaster
-
24/16 cm bzw. 16/16 cm
Stuttgarter anthrazit dunkel,
Oberfläche enthält hellen Splitt,
geschliffen u. gestrahlt
Bewegungsbereich
Variante 4
Betonpflaster
-
24/16 cm bzw. 16/16 cm
rinnit Platin dunkel,
Oberfläche enthält feinen, hellen Splitt
stahlsand-gestrahlt
Bewegungsbereich
Variante 5
Betonpflaster
-
24/16 cm bzw. 16/16 cm
rinnit granit,
stahlsand-gestrahlt





vor Karlsplatz
Variante 1
Farbasphalt
-
-
Basalt, mit hellen Einschlüssen, geschliffen
vor Karlsplatz
Variante 2
Farbasphalt
-
-
sandsteinfarben hell,
mit dunklen Einschlüssen, geschliffen
vor Karlsplatz
Variante 3
Farbasphalt
-
-
sandsteinfarben dunkel, mit hellen Einschlüssen,
geschliffen

Empfohlene Kombinationen wären:

  • Bewegungsbereich Farbverlauf grau-anthrazit (Variante 1) mit Farbasphalt Basalt, mit hellen Einschlüssen, geschliffen (Variante 1)

  • Bewegungsbereich Farbverlauf grau-anthrazit (Variante 1) mit Farbasphalt sandsteinfarben, dunkel mit hellen Einschlüssen, geschliffen (Variante 3)


Weiteres Vorgehen

Die Veröffentlichung der Ausschreibung für den Umbau der Pfaffengasse ist für Mitte Mai vorgesehen. Der Beginn der Maßnahme ist nach dem Stadtfest ab Ende August geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 18 Monate.

.Beschluss:

I.
Der Stadtrat stimmt der bei der Bemusterung am 02.04.2019 gefundenen Kombination von Betonpflaster und Farbasphalt zu. Die jeweiligen Materialvarianten sind in der Niederschrift festzuhalten.

Für die Asphaltfläche vor dem Karlsplatz wird für den Farbasphalt die Variante 3, sandsteinfarben dunkel, mit hellen Einschlüssen, geschliffen, festgelegt.

Für das Betonpflaster wird die Verwaltung ermächtigt, einen rötlichen/braunen Stein auszuwählen, angelehnt an das vorhandene Sandstein-/Porphyrpflaster. Die Farbintensität soll zwischen den Varianten 3 und 5 liegen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. / PVS/4/5/19. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aschaffenburg - Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 5PVS/4/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 17.09.2019 den Flächennutzungsplanes 2030 mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung 02.07.2018 festgestellt. Dieser wurde daraufhin der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

Die Regierung hat diesen Flächennutzungsplan (FNP) mit Bescheid vom 13.02.2019 genehmigt. Der Genehmigungsbescheid enthält neben eine Auflage auch Hinweise, zudem wurde ein Teilbereich von der Genehmigung ausgenommen. Der Genehmigungsbescheid liegt zur Kenntnisnahme bei.

Die Auflage betrifft Aspekte des Artenschutzes, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (also im Flächennutzungsplan) wegen der erforderlichen Detailuntersuchungen noch nicht in die Planung eingestellt werden können. Diese Untersuchungen können erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, vorgenommen werden. Die verbindlich bestehende, gesetzliche Vorgabe zur Berücksichtigung des Artenschutzes wird durch die Auflage bekräftigt.

Von der Genehmigung ausgenommen sind zwei Teilflächen am Floßhafen, die in dem vom Stadtrat beschlossenen Plan als Grünfläche dargestellt waren (s. Planausschnitt in Anlage). Begründet wird dies von der Regierung damit, hier verfehle der FNP die ihm gesetzlich zugedachte Funktion bzw. der Plan enthalte insofern funktionslose und städtebaulich nicht erforderliche Darstellungen. Die Darstellung von Grünflächen entspreche für die auf Grundlage des „Baulinienplans und Baubeschränkung“ bebauten Bereiche entlang der Straße „Am Floßhafen“ weder den tatsächlichen Gegebenheiten noch der städtebaulichen Entwicklung. Eine Umsetzung des Ziels „Grünfläche“ innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre erscheine nicht realistisch.

Die Herausnahme dieses räumlichen Teilbereichs, dessen Umgriff sich an den Baufeldern des „Baulinienplans und Baubeschränkung“ orientiert, wirkt sich auf den übrigen Inhalt des Flächennutzungsplanes nicht aus. Mit der Neufassung des FNP 2030 geht aber auch eine Aufhebung des bisherigen FNP 1987 einher. Daher bleibt planungsrechtlich die Planung für den von der Genehmigung ausgenommenen Teil in der Schwebe, die Darstellungen des alten FNP 1987 entfalten keine Wirkung mehr. Die Stadt ist daher verpflichtet, die Planung für den ausgenommenen Teil in einem Ergänzungsverfahren alsbald wieder aufzunehmen bzw. fortzuführen, da der Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen ist.

Im Übrigen enthält der Genehmigungsbescheid Hinweise zu einzelnen geplanten Baugebieten, die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen sind.

Ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates und eine Anerkennung von Auflagen ist nicht erforderlich Der Flächennutzungsplan kann bekanntgemacht und damit wirksam werden.

.Beschluss:

I.

Der Bericht der Verwaltung über die Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 mit integriertem Landschaftsplan durch die Regierung von Unterfranken wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/4/6/19. Einrichtung eines P+R-Verkehrs vom Volksfestplatz (P2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 6PVS/4/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Werkssenat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 Prüfvorschläge der Stadtwerke zur Förderung der ÖPNV-Nutzung beraten und begrüßt. Der Vorschlag zur kostenfreien ÖPNV-Nutzung an Samstagen im Stadtgebiet Aschaffenburg wurde im Dezember 2018 umgesetzt.
Nun soll das Konzept für einen Park&Ride-Verkehr vom Volksfestplatz umgesetzt werden.
Auf dem Gelände zwischen der Darmstädter Straße, Großostheimer Straße und Kleinen Schönbuschallee wird ein Parkplatz für ca. 100 Fahrzeuge eingerichtet (Bild 1).

Bild 1: Lageplan Park&Ride Parkplatz
Der Parkplatz wird auch heute schon zum Parken genutzt, insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz. In unmittelbarer Nähe zur Haltestelle soll ein Bereich für ca. 100 Fahrzeuge auf der Fläche abgegrenzt werden. Die Zufahrt in diesen Bereich soll mit einer Höhenbegrenzung versehen werden, um zu verhindern, dass Lkw und Transporter die Parkflächen für sich in Anspruch nehmen.
Der Umstieg in den Bus soll über die Haltestelle "Stadtbad / P+R" erfolgen. Hier verkehrt die Linie 3 im 15-Minuten-Takt.
Die Modalitäten der Busnutzung und der daraus resultierende Ausgleichsbetrag, der durch die Stadt erfolgen muss, werden in einer allgemeinen Vorschrift geregelt. Bislang vorgesehen ist ein Fahrscheinpreis für 2 €, der für alle Insassen eines Fahrzeugs gilt und als Tageskarte im Stadtgebiet verwendet werden kann.
Von den Stadtwerken wird derzeit noch der Vorschlag geprüft, das Park&Ride-Angebot für Inhaber der AVG-Kundenkarte kostenfrei anzubieten. In diesem Fall wird die Differenz zum normalen Park&Ride-Tarif von 2 € von den Stadtwerken an die Stadt ausgeglichen.
Anlage 1: Lageplan        Park&Ride - Parkplatz

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Einrichtung eines P+R-Verkehrs vom Volksfestplatz (P2)" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/4/7/19. Ausbau des Knotens Haibacher Straße /„Am Hasenkopf“ mit Verkehrsuntersuchung für eine zweite Anbindung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 7PVS/4/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Erschließung des Klinikums erfolgt derzeit ausschließlich über die Alois-Alzheimer-Allee und die davon als Stichstraße abgehende Straße „Am Hasenkopf“. Die Straße „Am Hasenkopf“ ist Ausgangs- und Endpunkt einer großen Umfahrungsschleife des gesamten Klinikumgeländes. Diese Umfahrungsschleife wird derzeit im Rahmen der Baumaßnahmen für die psychiatrische Klinik in großen Teilen ausgebaut und ertüchtigt.

Faktisch besteht damit die eigentliche Klinikums Zufahrt an der  als T-Kreuzung ausgebauten Einmündung der Straße „Am Hasenkopf“ in die Alois-Alzheimer-Allee. Die nicht signalisierte T-Kreuzung verfügt über eine Linksabbiegespur in das „Klinik Gelände“. Die einbiegenden Verkehre werden danach zu einer Fahrspur zusammengeführt und verzweigen sich nach wenigen Metern nach links zu den Parkplätzen und geradeaus für die Rettungsfahrzeuge. 540667801Die Einbieger in das Klinikgelände werden in Parallelaufführung geführt, so dass sich an der Wartelinie eine Sichtbeziehung mit dem Gegenverkehr ergibt. 540667801WM540667801-1485603982Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht ganz Nach den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen ist diese Art der Knotenpunktausbildung aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen. Der aus dem Klinikum ausfahrende Verkehr verfügt nur im unmittelbaren Ausfahrtsbereich über zwei Fahrspuren als Links- oder Rechtsabbieger. Richtliniengerechte Radverkehrsanlagen bestehen weder an der Alois-Alzheimer-Allee noch im eigentlichen Knotenpunktbereich des Klinikums. Die Klinikums Zufahrt muss im Zufahrtsbereich täglich eine Verkehrsmenge von ca. 11000 KFZ bzw. 5500 KFZ nach der Einmündung in Richtung Haibach bewältigen. Der Zugangsverkehr ins Klinikum liegt bei 6200 KFZ. Er umfasst den gesamten Rettungsverkehr und ÖPNV.

Es ist zu erwarten, dass diese Verkehrsmenge in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die Gründe dafür liegen einerseits in der derzeit sich bereits im Bau befindlichen psychiatrischen Klinik im Nordosten des Klinikgeländes sowie in den geplanten Ausbauvorhaben für den Operationsbereich und die Kinderklinik. Außerdem lassen die Veränderungen im Gesundheitssystem eine Verkürzung der Patientenverweildauer im Klinikum erwarten und damit einen höheren Umschlag an Patienten und Besuchern.  

Eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung der bestehenden Zufahrt durch das Ingenieurbüro FKS aus dem Jahr 2018 ergab unter Berücksichtigung der Spitzenstunde für die Klinikzufahrt an der Alois-Alzheimer-Allee die Qualitätsstufe E. Dies bedeutet, dass die mittlere Wartezeit des ungünstigen Verkehrsstroms (Linkseinbieger) des Knotenpunkts, mehr als 45 Sekunden beträgt. Damit befindet sich dieser Knotenpunkt bereits heute an der Grenze der Funktionsfähigkeit. Hohe Verkehrsmengen treten vor allem beim Schichtwechsel des Personals auf. In der aktuellen Situation wird, aufgrund von Rückstau durch wartende Linkseinbieger der Rechtsausbieger angehalten werden. Ebenso wird der Rechtseinbieger vor dem Einfahren blockiert!
Ein besonderes Unfallgeschehen ist bisher jedoch nicht aktenkundig.
Aufgrund des Ausbaus der Einmündung besteht von Seiten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben jedoch ein Verlangen den Ausbauzustand aus sicherheitsrelevanten Gründen zu verbessern.
Diesem Verlangen könnte am besten dadurch Rechnung getragen werden, dass das Klinikum eine unabhängige zweite Zufahrt erhält. Mit dieser Forderung wird sich die im Rahmen der Ausbauvorhaben des Klinikums notwendige Bauleitplanung zur Erweiterung des Klinikums  auseinandersetzen müssen. Sie wurde bereits beim Verfahren zum Erlass der Abrundungssatzung für den Neubau der Psychiatrie erhoben und im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen. Bei einem weiteren Ausbau des Klinikums ist dies jedoch nicht erneut möglich. Es müssen daher, um die Zukunftsfähigkeit des Klinikums zu gewährleisten, Überlegungen angestellt werden, wie die aus Sicherheitsgründen notwendige Ertüchtigung der Klinikzufahrt erreicht werden kann.

Aus diesem Grund wurde vom Klinikum im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung des Klinikums beauftragt. Diese Machbarkeitsstudie empfiehlt aus Sicherheitsgründen dringend den Bau einer zweiten unabhängigen Zufahrt zum Klinikum. Die rechtliche Absicherung dieser Klinikzufahrt sollte bzw. müsste im Rahmen der Bauleitplanung zur Erweiterung des Klinikums rechtlich abgesichert werden. Die Machbarkeitsstudie liefert hierfür fundierte technische und planerische Grundlagen.

Um in der Übergangszeit bis zum Bau einer zweiten unabhängigen Zufahrt das bestehende Sicherheitsdefizit an der vorhandenen Klinik Zufahrt zu lösen, empfiehlt die Verwaltung die bestehende Klinikzufahrt baulich zu optimieren.
Es wurden 3 Varianten untersucht:
Variante 1: Die Lösung als Kreisverkehr
Variante 2: Aufweitung der Zufahrt mit Einfädelungsspuren und mittig liegendem Fahrradweg
Variante 3: Aufweitung der Zufahrt

Die Variante 3 stellt den geringsten Aufwand für die Interimslösung dar. Bei Variante 2 ist die Radwegsführung nicht befriedigend und Variante 1 ist ein gewaltiger Eingriff in den Wald, ohne dass die unmittelbare Zufahrtsituation verbessert wird. Die Verwaltung empfiehlt daher Variante 3 umzusetzen. Das Amt für Brand-und Katastrophenschutz stellt dazu fest, dass mit dieser geplanten Maßnahme „eine dringend notwendige temporäre Verbesserung der Einfahrtssituation am Klinikum erreicht wird“. Sie bietet somit „bei einem eventuellen Unfallereignis in diesem Bereich die beste Gewähr dafür, dass Feuerwehr und Rettungsdienste trotzdem das Klinikum Gelände erreichen können“.
Mit dem Umbau der Zufahrt soll die Verkehrsfläche so umgebaut werden, dass ein querstehender LKW oder Bus auf der einen Zufahrtsseite nicht zu einer Vollsperrung der Klinikumszufahrt führt. Dies gelingt dadurch, indem der „Einfahrtstrichter“ in das Klinikum so aufgeweitet wird, dass auf beiden Seiten der bestehenden Mittelinsel ein eigenständiges Zufahren möglich ist. Im Rahmen dieser Maßnahme ließe sich dann auch eine Verbesserung der Radwegesituation durch indirektes Abbiegen mit Ampelregelung erreichen.

Die Verwaltung empfiehlt im Jahr 2020 den Umbau der Zufahrt vorzunehmen und die weiteren planerischen Vorarbeiten sofort aufzunehmen. Dazu gehört neben der tiefbautechnischen Straßenplanung auch die Neuordnung der Straßenentwässerung in diesem Bereich. Diese ist unabhängig von Straßenbau notwendig, da die Oberflächenwässer bisher ungeklärt in den Krämersgrund eingeleitet werden. Dieser nicht mehr zulässige Mangel der Entwässerungsanlagen lässt sich durch den Einbau von Filterpatronen in die Einlaufschächte beheben. Die dazu notwendigen Umbauten der Entwässerungskanäle wurden bereits in den Grundzügen vom Planungs- und Verkehrssenat im Jahr 2018 vorgestellt. Sie sollen, nach dieser Grundsatzentscheidung unter Berücksichtigung der Ausbauüberlegungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.         Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt eine bauliche Ertüchtigung der Einmündung der Straße „Am Hasenkopf“ in die Alois-Alzheimer-Allee. Grundlage der weiteren Bearbeitung ist die Variante 3 (Anlage 3).

3.         Die Verwaltung wird beauftragt,  die dafür notwendigen planerischen Arbeiten durchzuführen und in der Haushaltsplanung 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/4/8/19. Umsetzung von E-Bike Ladestationen, Beteiligung am Projekt Wald erFahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 8PVS/4/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Handlungsfeld
Die Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs nimmt weiterhin stark zu. Für die Wege des Alltags sind dabei in der Regel keine Ladestationen im frei zugänglichen öffentlichen Raum erforderlich, denn die Reichweite von E-Bikes reicht im Alltagsverkehr vom Wohnort aus für Hin- und Rückweg. Zudem wird im Rahmen der regelmäßigen und langen Zeit der Anwesenheit am Arbeitsplatz selten ein hochwertiges Fahrrad im öffentlichen Raum abgestellt.
Eine große Bedeutung hat das E-Bike auch im touristischen Bereich. Durch den Gepäcktransport auf Mehrtagestouren und durch lange Tagestouren haben öffentliche Ladestationen hier im Gegensatz zum Alltagsverkehr eine sehr große und steigende Bedeutung. Dies wurde auch im Spessart-Mainland erkannt. Auf Basis einer ursprünglichen Initiative von vier kommunalen Allianzen im Spessart wurde das Projekt „Wald erFahren“ entwickelt und umgesetzt. Es hat großen Erfolg und wurde 2018 vom ADFC Bayern mit dem „Goldenen Pedal“ für die beste Service-Idee im Radtourismus sowie ganz aktuell vom ADAC Bayern mit dem Tourismuspreis ausgezeichnet.Die ersten Erfahrungen von Spessart-Mainland zeigen, dass sich durch die flächendeckende Bereitstellung von Ladestationen mehr Radtouristen in den Spessart trauen – unabhängig davon, ob ein Aufladen des Akkus letztendlich erforderlich wird. Zudem steigert es die Attraktivität von kulturellen Einrichtungen und Gastronomiebetrieben, die dadurch gezielt angefahren werden sollen.

Die Marke „Wald erFahren“ wurde im Rahmen der LEADER-Förderung von der EU unterstützt. Auch auf Anfrage der Stadt Aschaffenburg hin findet aktuell eine Erweiterung des Projektgebietes über die Grenzen der vier kommunalen Allianzen im Spessart hinaus statt. Das gesamte Gebiet der Tourismusgemeinschaft Spessart-Mainland ist eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die bisherigen Rückmeldungen aus den Kommunen stimmen positiv, dass hier im großflächigen Stil eine einheitliche Infrastruktur umgesetzt wird, die sowohl dem nationalen Radtourismus, aber auch den regionalen Tagesausflüglern ein hervorragendes Angebot bieten wird.
Es ist für alle Radfahrenden sehr sinnvoll, wenn die Stadt keine eigene Insellösung anbietet, sondern sich an einer großen Lösung im regionalen Kontext beteiligt. Das System ist solidarisch zu verstehen, insbesondere beim Tagestourismus: die Aschaffenburger Bürgerinnen und Bürger profitieren bei ihren Ausflügen von den Ladestationen in den Spessartgemeinden – und umgekehrt profitieren die Ausflügler aus dem Umland von den Ladestationen im Stadtgebiet. Alle gemeinsam profitieren von dem flächendeckend einheitlichen Angebot und auch von einer einheitlichen Vermarktung. Diese wird sowohl durch das Projektmanagement von „Wald erFahren“, als auch durch den Tourismusverband Spessart-Mainland professionell gestaltet.
Auswahl der Ladestation
Bei den Produkten ist ein Schnellladeverfahren vorgesehen, so dass innerhalb einer Stunde ca. 75 % der Akku-Kapazität nachgeladen werden kann. Die Ladestation „bike point“ bietet Anschlussmöglichkeiten von vier Kabeln und zusätzlich zwei Schuko-Steckdosen. Damit ist auch die Maximalkapazität von sechs Anschlussmöglichkeiten für einen „bike-point“ erreicht. Durch eine Anordnung der Ladestation direkt vor den Fahrradabstellplätzen können alle sechs Fahrräder während des Ladevorgangs mit dem Rahmen sicher angeschlossen werden. Es ist nicht notwendig, dass die Radfahrenden ihr eigenes Heimladegerät mitführen, sofern sie ein zum Motor passendes Kabel angeschafft haben. Alternativ können die Ladekabel in nahegelegenen Einrichtungen (öffentliche Einrichtung oder Gastronomie) kostenfrei geliehen werden.
Geplante Standorte in Aschaffenburg
In der Regel ist in jeder teilnehmenden Kommune auch eine Ladestation zu finden. Das Stadtgebiet hat aufgrund seiner touristischen Bedeutung ein größeres Potenzial. Aufgrund des touristischen Schwerpunktes und der Benutzung hochwertiger Fahrräder sind ausschließlich gut gelegene und touristisch bedeutsame Standorte sinnvoll, die auch eine gute Einsehbarkeit und hohe soziale Kontrolle bieten. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb die Umsetzung von fünf Standorten vor:

1. Schlossgasse:
Touristischer Schwerpunkt in der Oberstadt, Nähe zum Mainradweg und im Sichtbereich vom Schloss und der anliegenden Gastronomiebetriebe. Montage an der Rückwand der Steinmetzschule an den neuen Fahrradabstellanlagen.

2. Hauptbahnhof, Ecke Frohsinnstraße / Ludwigstraße:
Zentraler Ort, Verkehrsdrehscheibe Aschaffenburgs. Aufwertung der dreieckigen Abstellanlage am Beginn der Frohsinnstraße durch funktionale Anlehnbügel und direkte Einsehbarkeit von den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieben aus.

3. City-Galerie:
Regional bekannter Schwerpunkt von Einzelhandel und Gastronomie. Umsetzung an der überdachten Fahrradabstellanlage am Zugang der Goldbacher Straße gegenüber vom Kinopolis.

4. Landschaftspark Schönbusch:
Regional bekanntes Ausflugsziel mit großer Anziehungskraft. Umsetzung an der großen Fahrradabstellanlage am Parkzugang.

5. Landratsamt Aschaffenburg:
Zusätzlich zu den ersten vier Standorten hatte sich das Landratsamt Aschaffenburg gemeldet, um auch dort im Zuge der aktuellen Umbauarbeiten eine Ladestation umzusetzen. Zahlreiche der teilnehmenden Kommunen befinden sich im Landkreis Aschaffenburg und dessen Gebiet befindet sich wiederum vollständig im Zuständigkeitsbereich vom Tourismusverband Spessart-Mainland. E-Bikes können von Besuchern aus den Kreiskommunen kommend während eines Termins im Landratsamt geladen werden.
Finanzierung
Für einmalige Anschaffungskosten sind rund 6.500 EUR für jede Ladestation kalkuliert. Voraussichtlich wird es hier einen Mengenrabatt geben, dieser ist aber wegen der noch unbekannten Gesamtgröße des Ausbaus noch unbekannt. Zudem entstehen laufende Marketing- und Personalkosten pro Jahr von ca. 100 EUR je Ladestation. Auch dieser Betrag kann erst dann exakt ermittelt werden, wenn die Gesamtzahl aller Stationen feststeht.
Eine EU-Förderung ist für die Stadt Aschaffenburg leider nicht möglich, da sie nicht Teil der LEADER-Kommunen ist. Das Landratsamt übernimmt sämtliche Kosten für Anschaffung, Einbau der Ladestation und den laufenden Stromverbrauch selbst. Am Landschaftspark Schönbusch werden das Verlegen der erforderlichen Leitungen und der Einbau sowie der laufende Stromverbrauch von der bayerischen Schlösser- und Gartenverwaltung übernommen. Die City-Galerie hat mündlich eine Kostenübernahme signalisiert, eine schriftliche Bestätigung steht noch aus und wird zeitnah erwartet. Für die Standorte am Hauptbahnhof und in der Schlossgasse können die Verfügungsfonds der jeweiligen „Soziale Stadt“ Projekte genutzt werden. Im Ergebnis verbleiben einmalige Restkosten in Höhe von ca. 15.000 EUR, die von der Haushaltstelle Radverkehr 2019 für Anschaffung und Einbau der Ladestationen gedeckt sind.
Die Initiativkreise der „Sozialen Stadt“ empfehlen eine Umsetzung des Projektes und haben der Verwendung der Mittel aus den beiden Verfügungsfonds zugestimmt. Auch das Fahrradforum hat in der Sitzung vom 07.12.2018 eine einstimmige Empfehlung zur Teilnahme am Projekt „Wald erFahren“ ausgesprochen.
In den Folgejahren entsteht durch die Projektteilnahme eine jährliche Beteiligung an den Marketingkosten. Diese sollen auf alle teilnehmenden Kommunen verteilt werden und belaufen sich nach Schätzung der Projektleitung auf ca. 100 EUR je Ladestation und Jahr. Ein genauer Betrag kann erst dann ermittelt werden, wenn die Anzahl der künftigen Ladestationen feststeht.


Weitere Standorte
Im Fahrradforum wurden noch weitere Standorte vorgeschlagen, welche von der Verwaltung geprüft wurden:

  • Am Rathaus ist eine Ladestation wegen der Baustelle aktuell nicht sinnvoll.
  • Am Herstallturm sind die Platzverhältnisse sehr beengt und der Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Ladestationen am Hauptbahnhof und an der City-Galerie.
  • An der Tourist-Info ist bereits ein Lade-Angebot mit den in den Schließfächern integrierten Steckdosen. In Anbetracht der Nähe zur Schlossgasse und der dort geplanten Ladestation im Sichtbereich der Gastronomie ist eine weitere Ladestation nicht unbedingt erforderlich.

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Beteiligung an diesem Projekt. Es wird zudem empfohlen, auch in Anbetracht der hohen Kosten je Ladestation die Projektteilnahme zunächst mit den fünf genannten Standorten zu beginnen. Wenn die Projektteilnahme organisiert ist und das Projekt erfolgreich verläuft, dann können teilnehmende Kommunen das Angebot auch später noch erweitern.
Zeitplan
Da in den Spessartkommunen teilweise eine Förderung aus dem LEADER-Programm der EU möglich ist, muss seitens des Projektmanagements ein Förderantrag gestellt sowie bestimmte Verfahrensschritte eingehalten werden. Eine Bestellung der Ladestationen wird voraussichtlich ab 15.07.2019 möglich sein, eine Lieferung kann demnach nicht vor August 2019 erfolgen. Der Einbau wird seitens der Stadtverwaltung unmittelbar danach eingeplant und vorgesehen, eine vollumfängliche Nutzbarkeit aller Stationen im erweiterten Projektgebiet wird sich also erst zur Fahrradsaison 2020 einstellen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Projekt „Wald erFahren“ können Sie hier einsehen:

Homepage: www.walderfahren.de

Imagefilm: https://walderfahren.de/2018/05/17/wald-erfahren-e-biken-im-spessart-mainland/

Auszeichnung mit ADAC-Tourismuspreis Bayern 2019: https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Wald-erFahren-gewinnt-ADAC-Tourismuspreis-Bayern;art129810,10175888

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, am touristischen Gemeinschaftsprojekt „Wald erFahren“ im Spessart-Mainland teilzunehmen und die fünf geplanten Standorte für E-Bike Ladestationen umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PVS/4/9/19. Friedrichstraße; - Umbau des Seitenraums im Bereich der Sparkassenpassage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 9PVS/4/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Handlungsfeld
Seit geraumer Zeit wird die Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Aschaffenburg in der Friedrichstraße umgebaut. Zu Beginn des 4. Quartal 2019 ist die Inbetriebnahme der neu gestalteten Kundenhalle geplant. Der Haupteingang an der Friedrichstraße und damit der Zugang zur Sparkassenpassage kann aber auf der gesamten Frontseite wegen parkender Autos und einem sehr schmalen Gehsteig kaum zur Geltung kommen.
Verbesserungsvorschlag
Die Sparkasse hat die Stadtverwaltung angeschrieben und gebeten, die Attraktivität des Standortes zu steigern. Dies soll durch die Neugestaltung des Seitenraums mit der Erneuerung des Gehwegbelages sowie durch die Anlage von Edelstahl-Fahrradbügeln geschehen. Denn der Bedarf an Fahrradabstellplätzen für Kunden und Anwohner hat sich erhöht. Für diese gestiegene Nachfrage soll ein attraktives Angebot umgesetzt werden.
Die Sparkasse nennt in Ihrem Schreiben vom 31.01.2019 die folgenden Vorteile:
  • Die Fußgängerachse Hauptbahnhof, Frohsinnstraße, Weißenburger Straße, offenes Schöntal, Friedrichstraße zum Wolfsthalplatz (und letztlich zur Oberstadt) wird aufgewertet
  • Die Schaffung von öffentlichen Fahrradstellplätzen unterstützt die Bemühungen, den Fahrradverkehr zu fördern und auszubauen
  • Der umliegende Einzelhandel wird unterstützt, indem potentielle Käufer die Fahrradstellplätze nutzen können.

Mit der Erneuerung des Gehwegbelages im Bereich der Sparkasse wird die öffentlich zugängliche Passage als wichtige Wegeverbindung zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt über Wolfsthalplatz besser wahrgenommen. Schon im Bestand wurde daher für diesen Bereich ein spezieller Pflasterbelag gewählt, der jedoch nicht mehr den heutigen Ansprüchen entspricht und zahlreiche Schäden aufweist.
Das Büro FKS hat in Auftrag der Sparkasse einen Plan für die Situation erstellt. Die Neugestaltung geht dabei zu Lasten von zwei KFZ-Stellplätzen. Den Kunden der Sparkasse stehen jedoch mit dem Kundenparkplatz im Innenhof optimale Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Finanzierung
Die Sparkasse sieht einen Mehrwert für alle Beteiligten in der Maßnahme und hat schriftlich die Bereitschaft mitgeteilt, sowohl die Planung aktiv zu gestalten, als sich auch an den Herstellungskosten zu beteiligen. Hier wurde von der Sparkasse eine Aufteilung in Höhe von jeweils 50 % wurde vorgeschlagen. Die kalkulierten Kosten für die Neugestaltung von Gehweg und Anlage der Fahrradabstellplätze liegen bei insgesamt ca. 20.500 EUR. Die weitere Planung und Umsetzung soll durch die Sparkasse erfolgen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Angebot der Sparkasse zur Beteiligung an den Herstellungskosten anzunehmen und das Vorhaben zu unterstützen. Eine entsprechende Planungs- und Bauvereinbarung soll zeitnah abgeschlossen werden, um die Umgestaltung bis zum Eröffnungstermin im 4. Quartal 2019 noch baulich umsetzen zu können.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau am neu gestalteten Haupteingang an der Friedrichstraße eine Erneuerung des Gehwegbelages vor der Sparkasse sowie einer Umgestaltung der drei  Kfz-Parkplätze zu Gunsten eines attraktiveren Seitenraums mit Fahrradstellplätzen zu ermöglichen und aktiv eine Umsetzung zum Eröffnungstermin im 4. Quartal 2019 zu unterstützen.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Sparkasse eine Planungs- und Bauvereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme abzuschließen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PVS/4/10/19. Parkplatz Josef-Dinges-Straße; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Baumarkt Würzburger Straße“ zwischen Würzburger Straße, Kulmbacher Straße, Coburger Straße, südöstlicher Grenze, Sälzerweg, ehem. Kommandantur-Gebäude und der nordwestlichen Grenze durch das Grundstück Fl.-Nr. 5500 (Nr. 4/1 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 10PVS/4/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass der Feststellung ist der Bauvorantrag der Stadt Aschaffenburg, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft vom 26.11.2018 (eingegangen am 04.12.2018) auf Errichtung eines Jugendtreffs auf dem Grundstück Fl.Nr. 5500/10. Der bestehende Jugendtreff in der Hockstraße soll in das neu zu errichtende Gebäude verlegt werden.
Der Bauvorantrag sieht vor, das Gebäude mit angrenzender Freifläche je zum Teil auf den bestehenden öffentlichen Parkplätzen und der Grünfläche zu errichten.
Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 Satz 1 HS 2 BauGB), da sie die im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigen. Insbesondere wird die Verkehrsführung nicht geändert und die Bedienung durch Entsorgungsfahrzeuge nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben auch hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans zurück (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), weil die geplanten öffentlichen Parkplätze nicht erforderlich sind. Die verbleibenden Parkplätze reichen der Versorgung aus, zumal das Ringer-Leistungszentrum sowie der Jugendtreff ihre benötigten Parkplätze auf eigenem Grund nachweisen.

.Beschluss:

I.

Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass ein Teil der öffentlichen Parkstände auf den südöstlich gelegenen, öffentlichen Flächen des Grundstücks Fl.-Nr. 5500/10 in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gebiet „Baumarkt Würzburger Straße“ zwischen Würzburger Straße, Kulmbacher Straße, Coburger Straße, südöstlicher Grenze, Sälzerweg, ehem. Kommandantur-Gebäude und der nordwestlichen Grenze durch das Grundstück Fl.- Nr. 5500 (Nr. 4/1b) nicht erforderlich ist (Anlage 4).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / PVS/4/11/19. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) - Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.05.2019 ö Beschließend 7PL/7/7/19
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Vorberatend 11PVS/4/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand 

 
Das Verfahren zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche steht nun vor der „öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB.
Nachdem der Stadtrat am 08.10.2018 den Billigungsbeschluss zur Teilaufhebung und den
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst hatte, wurde diese durch öffentlichen Aushang des vom Stadtrat gebilligten Vorentwurfs zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 21.12.2018 durchgeführt.  
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 03.12. 2018 bis 11.01.2019 durchgeführt.
Aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung kann der Vorentwurf zur Teilaufhebung vom 03.09.2018 unverändert beibehalten werden. Sofern der Stadtrat diesen Planentwurf billigt und die Verwaltung entsprechend beauftragt, soll als nächster Verfahrensschritt die „öffentliche Auslegung“
gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.  
 

zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

 
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 03.12.2018 bis 21.12.2018 sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann der Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans unverändert beibehalten werden.  
 

zu 2: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden 

 
Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 11.01.2019 sind 23 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Hierbei sind acht Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen eingegangen. Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Handwerkskammer für Unterfranken, der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH § Co KG, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (s. Übersicht in der beigefügten Abwägungstabelle incl. Abwägungsbericht vom 14.03.2019).  
Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann der Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans unverändert beibehalten werden.
 

Zu 3: Billigung des unveränderten Entwurfs zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17/05 vom 03.09.2018 

 
Der unveränderte Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 17/05 vom 03.09.2018 folgt nach wie vor den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses (s. Erläuterungen im Aufstellungsbeschluss).  
 

Zu 4: Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB 

 
Der nächste Verfahrensschritt ist die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie soll durch Aushang des unveränderten Entwurfs zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 17/05 vom 03.09.2018 mit Begründungsentwurf vom 18.03.2019 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) und dem Umweltbericht vom 12.03.2019 für die Dauer (mindestens) eines Monats erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung vom 18.03.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche wird zur Kenntnis genommen.
 
2.        Der Bericht der Verwaltung vom 18.03.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche wird zur Kenntnis genommen.
 
3.        Der unveränderte Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche vom 03.09.2018 wird gebilligt (Anlage 5).
 
4.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses unveränderten Entwurfes vom 03.09.2018 mit Begründungsentwurf vom 18.03.2019 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) und dem Umweltbericht vom 12.03.2019 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Anlage 6) .  
 







II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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12. / PVS/4/12/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 28.11.2018 wegen "Zusatzantrag zu TOP 2 - Planungs- und Verkehrssenat - Umbau der Pfaffengasse: Umgang mit historischem Pflaster in der Oberstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2018.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 12PVS/4/12/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 28.11.2018 wegen "Zusatzantrag zu TOP 2 - Planungs- und Verkehrssenat - Umbau der Pfaffengasse: Umgang mit historischem Pflaster in der Oberstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2018 (Anlage 7) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / PVS/4/13/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Josef Taudte, Herrn Stadtrat Manfred Christ und Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer (CSU) vom 03.12.2018 wegen "Fußgängerampel Luitpoldstraße/Steinstraße Vorrang "Grün" für Fußgänger und für den motorisierten Verkehr Grünphase mit Anforderungskontakt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 13PVS/4/13/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Josef Taudte, Herrn Stadtrat Manfred Christ und Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer (CSU) vom 03.12.2018 wegen" Fußgängerampel Luitpoldstraße/Steinstraße Vorrang "Grün" für Fußgänger und für den motorisierten Verkehr Grünphase mit Anforderungskontakt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2019 (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 09:14 Uhr