Datum: 04.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / WS/1/1/19. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2019 bis einschließlich Februar 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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1 | WS/1/1/19 |
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - K
ommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2019 bis 28.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / WS/1/2/19. Abfallbilanz 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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2 | WS/1/2/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 720 t ab.
Im letzten Jahr wurden 12.819 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 853 t auf der Deponie Guggenberg abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfall-menge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,0 % (vgl. Anlage 1).
Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:
Die Menge der zu verwertenden Abfälle nahm im vergangenen Jahr um 788 t auf 24.989 t ab (vgl. Anlage 2).
Zu nennenswerten Steigerungen kam es bei Holz um 101 t und bei Textilien um 35 t.
Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Papier um 162 t, bei Glas um 315 t, bei Grünabfällen um 62 t, bei Bioabfall um 192 t und bei Bauschutt um 254 t.
Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei 62 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.
Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich auf stabil hohem Niveau (vgl. Anlage 3). 167.459 Anlieferer nutzten dieses komfortable Entsorgungsangebot im vergangenen Jahr und lieferten jeweils durchschnittlich 64,7 kg Abfälle an (154,0 kg/Ew*a).
Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll nahm um 67 t zu. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge steigerte sich um 252 t (vgl. Anlage 1).
Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesamtabfallmenge (Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung) im Hausmüllbereich nahm nach einer Zunahme im vergangenen Jahr nun um 720 t ab. Ein eindeutiger Trend zur Abfallvermeidung ist hieraus jedoch noch nicht abzulesen.
Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 69,9 % (2008 und 1998 ca. 69,0 %, 1991 ca. 40 %). Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet, wodurch sich nach LfU eine Verwertungsquote von 108 % errechnet.
Kommunale Abfälle
In erheblichem Umfang konnten insgesamt 13.655 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4). Der kommunale Klärschlamm wird nach der Trocknung in der Klärschlammtrocknungsanlage ebenfalls einer energetischen Verwertung im GKS zugeführt.
Recyclinghofladen
Der Umsatz der Recyclinghofläden blieb mit 176.601 € (+ 43 €) stabil. Weiterhin bestätigt das hohe Niveau und die Kundenzufriedenheit diesen seit 13 Jahren beschrittenen Weg, bei dem
- tatsächliche Abfallvermeidung erfolgt
- Bürger mit knappem Budget sich Dinge anschaffen können, die sonst nicht leistbar wären
- und der Abfallgebührenhaushalt durch vermiedene Entsorgungskosten und zusätzliche Einnahmen doppelt entlastet wird
Entsorgungssystem und Gebühren
Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.
Durch erhebliche Anstrengungen konnten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg nach zwölf Jahren auf gleichbleibendem Niveau vor elf Jahren um 2,4 % und vor sieben Jahren um 5,2 % gesenkt und gleichzeitig die erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Stockstadt aufgebaut werden.
Aktuell mussten lediglich die Gebühren für Abfälle zur Deponierung aufgrund der geänderten Entsorgungssituation erhöht werden, was die Hausmüllgebühren jedoch nicht tangiert.
Diesen Erfolg verdanken wir vor allem der Bereitschaft fast aller Bürger, sich an diesem etablierten System praktizierten Umweltschutzes aktiv zu beteiligen. Durch die praktizierte Abfallverwertung werden jährlich ca. 14.000 t CO2-Äquivalente (200 kg/Einw. und Jahr) eingespart.
.Beschluss:
I. Der Bericht über die Abfallbilanz 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / WS/1/3/19. Busantriebskonzepte für eine innenstadtverträgliche ÖPNV Mobilität
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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3 | WS/1/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bereits seit vielen Jahren arbeiten die Fahrzeughersteller und Zulieferer an der Vision „Zero Emission“. Dahinter steht der Anspruch, Fahrzeuge herzustellen, die weder Abgase noch CO2 ausstoßen.
Der Busverkehr stellt insbesondere in innerstädtischen Räumen eine wichtige Säule innerhalb der Personenbeförderung dar.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Schadstoffemissionen und alternative Antriebskonzepte stellt sich daher die Frage, welchen Beitrag der Busverkehr bereits heute zum Umwelt- und Klimaschutz leisten kann.
Drohende Einfahrbeschränkungen in Innenstädten, steigende NOx-Belastung, CO₂-Ausstoß – diese Schlagworte prägen zunehmend den Alltag von Verkehrsunternehmen und Kommunen. Fieberhaft versuchen alle Beteiligten, die Emissionen im ÖPNV weiter zu senken. Die Lösung dafür scheint aber nicht einfach zu sein, immer wieder gibt es neue technologische und mediale Hypes.
Neben den technisch ausgereiften und mit EURO VI-Norm äußerst abgasarmen Dieselbussen gibt es für Linienbusse bereits zahlreiche weitere Antriebsarten im täglichen Betrieb: Hybrid-, Gas-, Wasserstoff- oder Oberleitungs-Busse sind seit vielen Jahren im Nahverkehr unterwegs.
Die folgende Zusammenstellung soll eine grobe Übersicht der Aktivitäten der Stadtwerke der letzten Jahre bezüglich möglicher Antriebskonzepte geben.
08. Juli 2004 Werksenat
- Beschaffung von Erdgasbussen beschlossen
07.Oktober 2004 Werksenat
- Aufhebung des Beschlusses zur Beschaffung von Erdgasbussen
06. Juni 2005 Plenum
- Beschluss; PKW und Kleintransporter werden nach Möglichkeit mit
Erdgasantrieb beschafft.
Busse und LKW weiterhin dieselbetrieben mit Partikelfilter.
04.Dezember 2008 Werksenat
- Vorstellung Antriebskonzept Hybridantrieb.
04. März 2010 Werksenat
- Bericht über den Einsatz von Wasserstoff als Energieträger für die Busflotte.
23. März 2015 Einladung Werksenat in den Verkehrsbetrieb
- Bericht über einen möglichen Einsatz von Low-Entry-Bussen
21.Juli 2016 Werksenat
- Bericht über die unterschiedlichen Antriebskonzepte für Linien-Stadtbusse.
Erdgas, Hybrid, Elektro, Brennstoffzelle, Diesel.
14.Juni 2018 Werksenat
- Vorstellung des Ergebnisses zur Überprüfung der Emissionen von Euro III und Euro
VI Linienbussen im Realbetrieb.
25.Juni 2018
- Exkursion der Energie- und Klimaschutzkommission gemeinsam mit dem Werksenat
nach Wuppertal und Köln, Thema E-Busse.
11. Oktober 2018 Werksenat
- Busantriebskonzepte – Vorstellung des Vergleiches von konventionellen und alternativen
Antrieben, bezogen auf das Bedienungsgebiet der Stadtwerke Aschaffenburg, durch
Belicon.
Folgende Antriebskonzepte wurden in die Betrachtung einbezogen: Diesel, Hybrid,
Erdgas, Biogas, Wasserstoff, E-Antrieb.
06.Dezember 2018 Werksenat
- Bericht über die Antriebstechnologien der Stadtbusse
Die Stadtwerke wurden beauftragt den Einsatz von Biogas als mögliche zukunftsfähige Antriebstechnologie, unter Einbeziehung der folgenden Punkte, zu prüfen.
- Fahrzeug- Anschaffungs-Instandhaltungs-Wartungskosten
- Betriebshofmanagement
- Umbau der Unterstellhalle für die Busse
- Bau einer Gastankstelle
- Biomethan-Gaspreis
Antriebskonzept Biogas
Im öffentlichen Personennahverkehr werden immer mehr Erdgasbusse als wirtschaftliche, umweltfreundliche und zukunftssichere Alternative zum konventionellen Dieselantrieb eingesetzt. Im Vergleich mit anderen fossilen Brennstoffen weist Erdgas eine besonders hohe CO2-Effizienz auf. Außerdem verbrennt Erdgas sehr sauber und sorgt damit für geringe Motor-Rohemissionen bei den Luftschadstoffen Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikel.
Bei der Nutzung von Biogas können die Busse sogar CO2-neutral betrieben werden. Biogasbusse bauen auf der konventionellen Verbrennungsmotortechnik auf, sind vergleichsweise kostengünstig und bieten ohne großen Aufwand bessere Emissionswerte als der Euro-6-Diesel.
Dies trifft aber nur unter der Voraussetzung zu, dass Biogas vollständig aus Dung, biogenen Abfallstoffen bzw. Abwässern erzeugt wird.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen bzw. Vergleiche zwischen Dieseltechnologie EURO VI und erdgasbetriebenen Bussen wurden bundesweit mehrfach erarbeitet. Eine Übernahme der Ergebnisse 1:1 auf Aschaffenburger Verhältnisse ist dennoch nicht möglich.
Der zugrundeliegende Vergleich zieht nur kostenrelevante Bereiche in Betracht und setzt sich wie nachfolgend erläutert zusammen:
a) Die Investitionskosten der Tankstelle betragen rund 765 T€. Diese Ausbaustufe ist in der Lage die Busersatzbeschaffungen den nächsten zehn Jahre, oder aber 30 Busse abzudecken. Kommen weitere Fahrzeuge zum Einsatz, dann muss die modular aufgebaute Anlage erweitert werden.
b) Die fixen und die variablen Kosten für einen erdgasbetriebenen Bus liegen bei ca. 11 T€ über denen eines vergleichbaren dieselbetriebenen Busses im Jahr. Hochgerechnet, auf die in den nächsten 10 Jahren geplanten Busersatzbeschaffungen (30 Fahrzeuge), summiert sich der Mehraufwand gegenüber einem Diesel Euro VI auf insgesamt 1,8 Mio€.
c) Die Kosten für den Umbau der Omnibus-Abstellhalle betragen insgesamt T€ 984. Dieser Umbau wird erforderlich, da die Einfahrtshöhe in der Abstellhalle für Erdgasbusse mit obenliegenden Tanks nicht ausreichend ist.
Die gesamten Mehrkosten innerhalb der nächsten 10 Jahren betragen dementsprechend etwas mehr als 3,5 Mio€.
Die Biomethantechnologie stellt sich als ökologisch sinnvoll und ökonomisch vertretbar heraus. Dennoch kann keine Empfehlung für diese Technologie ausgesprochen werden, da die EU-Kommission als Teil ihres „zweiten Mobilitätspakets“ einen Richtlinienvorschlag (COM(2017) 653 final) zur Überarbeitung der sog. „Clean Vehicles Richtlinie“ 2009/33/EG vorgelegt hat, welche die Antriebskonzepte neu definiert. Außerdem vertreten die Stadtwerke die Auffassung, dass Verbrennungsmotoren langfristig durch Elektroantriebe ersetzt werden und daher nur als Brückentechnologie betrachtet werden können.
„Clean Vehicles Richtlinie“
Das bisher geltende Recht fordert, dass bei der öffentlichen Beschaffung von Fahrzeugen deren
Energieeffizienz und Auswirkungen auf die Umwelt über deren gesamte Lebensdauer berücksichtigt werden muss. Dies konnte technologieoffen und in zugleich ökologisch und wirtschaftlich vertretbarer Weise durch die Beschaffung von Fahrzeugen mit z.B. besonders geringem Kraftstoffverbrauch und damit geringen CO2-Emissionen erfolgen.
Nunmehr will die Kommission die Mitgliedstaaten zu bestimmten Quoten bei der öffentlichen
Beschaffung von Fahrzeugen mit fest vorgegebenen und von der Kommission als „sauber“ definierten Antriebskonzepten verpflichten.
So sollen ab Inkrafttreten der Richtlinie bis zum Jahr 2025 in Deutschland 50 Prozent (bis 2030: 75 Prozent) der durch Behörden oder Betreiber von Verkehren im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 neu gekauften sowie geliehenen, geleasten und mit Fahrer angemieteten Busse den von der Kommission vorgegebenen „sauberen“ Antriebskonzepten entsprechen.
Definition sauberer Fahrzeuge
- Elektrizität (inklusive Hybrid-Fahrzeuge, die nur teilweise Elektrizität nutzen)
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen die Real Driving Emissions als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte nicht über 80% betragen.
- Wasserstoff
- Biokraftstoffe (ausgenommen solche, die nicht in der Erneuerbaren-Richtlinie RED II
aufgelistet sind oder aus Palmöl hergestellt werden)
- Synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe
- Erdgas, einschließlich Biomethan, sowohl CNG als auch LNG
- Flüssiggas (LPG)
Definition emissionsfreie Fahrzeuge
Alle Fahrzeugtypen ohne CO2-, NOx- und Partikelemissionen.
— H2-Brennstoffzellen-Busse
— Batterieelektrische Busse
— sowie Busse die mit Bio-Methan betrieben werden.
Achtung: Deckelung zur Vermeidung von Landnutzungsänderungen zur Vermeidung der Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen.
Beschaffungsquoten:
Anwendungsbereich:
Die Richtlinie gilt für Kauf, Leasing, Anmietung, Mietkauf
Zeitrahmen:
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Der VDV geht von einem Inkrafttreten im IV.Q 2019 aus.
- 1. Quote: ab dem Datum der Umsetzung der Richtlinie (IV.Q 2021) bis zum
31. Dezember 2024.
- 2. Quote: vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Es zählt das Datum, an dem der Beschaffungsvertrag unterzeichnet wurde.
Der Kommissionsentwurf steht somit einer vollständigen Umstellung der Busflotte der Stadtwerke Aschaffenburg auf Biomethangas entgegen.
Nicht zuletzt dadurch werden die Forderungen nach einem rein elektrischen Betrieb von Bussen steigen. Deshalb scheint die Elektrifizierung unumgänglich.
Umstellung E-Mobilität
Obwohl der Handlungsdruck immer größer wird, sind auf deutschen Straßen bislang nur wenige ausschließlich elektrisch angetriebenen Busse unterwegs. Zwar setzen einige Städte bei Pilotprojekten auf reine E-Busse mit Batterien oder Brennstoffzellen, doch ist deren Anzahl insgesamt nach wie vor sehr überschaubar.
Das durch den Bund initiierte Förderprogramm „Saubere Luft“ hat die Beschaffung von E-Bussen vorangebracht. Allerdings ist die Nachfrage deutlich stärker als Mittel zu Verfügung stehen. Das macht die Entscheidung die Busflotte zu elektrifizieren schwer, da eine zuverlässige Planung der Finanzierung nicht möglich ist. Aufgrund der vielen Anträge, hat der Fördermittelgeber ein Punkte-Bewertungssystem eingeführt und eine Mindestabnahme von 6 Bussen vorgegeben.
Um die Hürde der Mindestabnahmemenge zu erreichen, aber auch um die Chance eines positiven Förderbescheides zu erhöhen, haben sich sechs kleine und mittlere Verkehrsbetriebe in Bayern, zu einer Kooperation zusammengeschlossen.
Kooperation
Alle Partner arbeiten bereits im Rahmen des „Verband Deutscher Verkehrsunternehmen“ (VDV), Landesgruppe Bayern zusammen. Sie sind Mitglieder des „Arbeitskreises kleiner und mittlerer Verkehrsunternehmen in Bayern“.
Im Rahmen dieses Arbeitskreises bilden die Partner zur gemeinsamen Beschaffung von elektrisch angetriebenen Stadtbussen und der für die Ladung notwendigen Einrichtungen die Kooperation „E-Busprojekt kleiner und mittlerer Verkehrsbetriebe in Bayern“.
Das Ziel des Projektes ist es, auch außerhalb der Ballungsräume, einen nachhaltigen ÖPNV durch den Einsatz elektrisch angetriebener Stadtbusse in den bayerischen Klein- und Mittelstädten zu ermöglichen.
Dabei sollen Synergien bei der Systemkonzeption der Beschaffung von Bussen und der Ladeinfrastruktur herausgearbeitet und genutzt werden.
Dazu gehören insbesondere die Mitwirkung, unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Bedürfnisse eines jeden Verkehrsbetriebes, an der Erstellung von:
- Erarbeitung einer gemeinsamen Projektskizze
- Einreichung eines gemeinsamen Förderantrages
- Lastenhefte für die Beschaffung von Fahrzeugen und Ladeeinrichtungen
- Machbarkeitsstudie
Die Förderung ist nach den Richtlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBL) zu erlangen und muss fristgerecht zum 30.04.2019 eigereicht werden.
Die angestrebte Förderquote beträgt 80% der Mehrkosten.
Empfehlung
Angesichts der noch unklaren Rechtslage (Clean-Vehicles-Richtlinie), einer Unsicherheit bei der Förderung sowie bei der Verfügbarkeit von E-Bussen, empfehlen die Stadtwerke deshalb eine mehrstufige Modernisierung der Busflotte.
Kurzfristig eine Erneuerung der alten EURO II Fahrzeuge durch EURO VI/EURO VI – Hybrid-Busse. Bereits diese Maßnahme kann zu einer deutlichen Reduzierung der Umweltbelastungen beitragen.
Gleichzeitig erfolgt ein schrittweiser Ausbau der lokal CO2- freien Elektrobusse, orientiert an den am Markt zur Verfügung stehenden, ausgereiften Fahrzeuge sowie am hierfür nötigen Auf- und Umbau der Infrastrukturen in Verbindung mit einer Förderzusage.
Nur so lassen sich die Vorteile der E-Mobilität bestmöglich in der Praxis erproben, ohne zunächst umfangreiche und kostenintensive Anpassungen gegenüber dem Status quo vorzunehmen. Wie bereits im Wirtschaftsplan 2019 vorgesehen soll zunächst mit einem E-Bus gestartet werden.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur zukünftigen Ausrichtung der Busantriebe für eine innenstadtverträgliche ÖPNV Mobilität wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / WS/1/4/19. Busersatzbeschaffung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
|
ö
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Vorberatend
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4 | WS/1/4/19 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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06.05.2019
|
ö
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Beschließend
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6 | PL/7/6/19 |
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ausschreibung von vier Solobussen und einem Gelenkbus - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. / WS/1/5/19. Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
1. Sitzung des Werksenates
|
04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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5 | WS/1/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 19.11.2018 die Stadtwerke Aschaffenburg beauftragt, den Prüfauftrag Nr. 2 „Kostenlose Stadtbusnutzung“ an Samstagen umzusetzen. Dieser Prüfauftrag gehört zu fünf Prüfaufträgen (Anlage 1) für die innenstadtverträgliche ÖPNV Mobilität. Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde als Pilot für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet. Im Anschluss an die Weihnachtszeit 2019 wird zu Beginn des Jahres 2020 die Maßnahme evaluiert und im Werksenat darüber berichtet.
Die Prüfaufträge verfolgen das verkehrspolitische Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren um damit zu einer Verbesserung der Luftqualität und zu mehr Lärm- und Klimaschutz beizutragen. Weniger Kfz-Verkehr in der Innenstadt erhöht die Lebensqualität und den Einkaufs- und Erlebniswert. Die Vorschläge sollen zu einem ungehinderten Zugang in die Innenstadt mit attraktiven Mobilitätsangeboten und –alternativen führen.
Ziel des kostenlosen ÖPNV an Samstagen ist es, möglichst viele Personen zum Stadtbesuch ohne die Nutzung des eigenen Kfz zu animieren. Der an Samstagen schwächer ausgelastete ÖPNV verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, die bislang ungenutzt sind. Neben den umweltpolitischen Wirkungen kann dieses neue Angebot auch zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt führen. Es profitieren insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur. Das kostenlose Samstagticket kann damit dem Handel als Marketing-Instrument und "Werbefläche" dienen und mit weiteren Rabattfunktionen kombiniert werden.
Das Angebot bezieht sich auf eine kostenlose ÖPNV- Nutzung an allen Samstagen im Tarifgebiet (Wabe) 9111 – 9112 – 9113 – 9114 – 9115 - 9116 Aschaffenburg und schließt alle Stadtteile mit ein (s. Bild 1).
Bild 1: Geltungsbereich der kostenlosen ÖPNV-Nutzung an Samstagen
Diese Regelung beinhaltet in diesem Tarifgebiet die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) somit den Stadt- und Regionalbusverkehr und den Schienenverkehr auf den Relationen Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.
An alle Fahrgäste werden Fahrscheine im Stadtgebiet mit Aufdruck 0,00 € ausgegeben. Die Anzahl der ausgegebenen Fahrscheine bildet die Grundlage für die Abrechnung der Verkehrsunternehmen gegenüber der Stadt Aschaffenburg.
Das kostenlose ÖPNV-Angebot im Stadtbereich führt zu einem Einnahmeausfall aller Verkehrsunternehmen der VAB. Die Tarifsubvention zu dem von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Die Berechnung des Einnahmeverlustes erfolgt anhand der kassentechnischen Einnahmen eines durchschnittlichen Samstages (ca. 5.500 €). Hierin finden die Einnahmen der Stadtwerke wie auch der Partnerunternehmen Berücksichtigung. Auf ein Jahr hochgerechnet beträgt der Einnahmeausfall dementsprechend ca. 285.000 €. Jeder ausgegebene 0,00 € Fahrschein dient als Grundlage für die Abrechnung der Verkehrsunternehmen gegenüber der Stadt Aschaffenburg. Ausgeglichen werden die tatsächlichen Einnahmeverluste und nicht die Kosten der Erbringung der Verkehrsleistung.
Der Ausgleichsbetrag wird daher im Wesentlichen davon abhängen, wie stark das neue Angebot angenommen wird. An einem durchschnittlichen Samstag werden rund 9.300 Fahrgäste befördert und ca. 1.100 Fahrscheine, überwiegend Einzelfahrten und Tageskarten für Erwachsene und Kinder, verkauft. Wie sich die Fahrgastzahlen tatsächlich verändern werden hängt von vielen Faktoren ab, weshalb hier auch auf keine Erfahrungswerte bzw. wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden kann.
Die aktuell eingesetzten Buskapazitäten an Samstagen sind in der Lage eine erhöhte Fahrgastnachfrage abzudecken. Dennoch kann es auf einzelnen Linien zu Kapazitätsengpässen kommen. Sollte dies der Fall sein, so kann der Verkehrsbetrieb auf Gelenkbusse zurückgreifen und die Platzkapazitäten auf den betroffenen Linien um mind. 1/3 erhöhen. Extreme Verkehrsspitzen wie unter der Woche zu den Berufs- und Schulanfangszeiten gibt es an Samstagen nicht, da sich die Fahrgäste über einen größeren Zeitraum verteilen.
Nach vierzehn Samstagen mit kostenlosem ÖPNV in der Stadt Aschaffenburg kann eine erste Bilanz gezogen werden. Das Angebot wird von der Bevölkerung angenommen. Von Dezember 2018 bis Anfang März 2019 haben die Stadtwerke annähernd 53.000 Samstagstickets ausgegeben. Dies entspricht einem Durchschnitt von rund 3.800 Tickets pro Samstag. Der erwartete Fahrgastzuwachs von etwa 20% (ohne Zeitkarten/Abo) an Samstagen wurde somit deutlich übertroffen. Vor der Einführung des kostenlosen ÖPNV wurden in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg) an einem durchschnittlichen Samstag 1.100 Tickets verkauft. An Nulleurotickets geben die Stadtwerke das drei- bis vierfache an Tickets aus. Es wurden somit deutlich mehr Fahrgäste befördert als im Vorjahreszeitraum. Nach nun rund drei Monaten liegt der rechnerische Ausgleichsbetrag der Stadt Aschaffenburg gegenüber den Verkehrsunternehmen bei ca. 140 T€. Dieses Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Überkompensationskontrolle, zeigt aber bereits heute, dass der hochgerechnete Ausgleichsbetrag von 285 T€ deutlich überschritten wird.
Die meisten Tickets haben die Stadtwerke bisher im Dezember ausgegeben. An drei von vier Adventssamstagen lag die Anzahl bei über 4.000 Stück. Hierbei ist besonders der 22.12.2018 hervorzuheben mit fast 5.000 Tickets. Im Januar wurden die Stückzahlen des Dezembers nicht erreicht. Zum Jahreswechsel waren die Stückzahlen zunächst rückläufig. Seit Mitte Januar scheint sich jedoch ein Trend abzuzeichnen. Die Zahlen des Nulleurotickets pendeln seitdem im Bereich zwischen 3.500 und 4.300 Stück (s. Bild 2). Es bleibt abzuwarten, ob sich die Stückzahlen stabilisieren oder sogar wieder ansteigen. Hierüber kann aktuell noch keine Prognose abgegeben werden.
Bild 2: Vergleich Stückzahlen PS 11
Bei der Ticketausgabe zeichnen sich einige starke Linien ab. 17% der Nulleurotickets der Stadtwerke werden auf der Linie 4 ausgegeben. Ebenfalls einen hohen Anteil verzeichnen die Linie 6 (13%), die Linien 1, 3 und 5 (jeweils 11%) sowie die Linie 10 (9%). Auf den übrigen Linien ist der Anteil der Nulleurotickets geringer. Die wenigsten Tickets werden auf den Linien 7, 9, 12 und 14 ausgegeben.
Anhand der durchschnittlichen Besetzung je Bus und Linie (s. Bild 3), ermittelt durch die automatische Fahrgastzählung (AFZ), wird die Veränderung vor und nach der Einführung des 0 € Tickets nochmals deutlich. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass in den Fahrgastzahlen auch die Abo-Kunden enthalten sind.
Bild 3: Durchschnittliche Besetzung je Fahrt an einem Samstag
Bei den VAB-Partnerunternehmen hat das Samstagsticket nur eine geringe Bedeutung. Der größte Anteil der ausgegebenen Nulleurotickets liegt bei den Stadtwerken. Die KVG und VU haben im Dezember zusammen 874 Tickets ausgegeben. Dies entspricht 3,9% aller im Dezember ausgegebenen Tickets (s. Bild 4).
Bild 4: Anzahl ausgegebene Nulleurotickets je Verkehrsunternehmen (Für Januar und Februar liegen noch keine Wertemeldungen von KVG und VU vor.)
Durch das Nulleuroticket hat sich die Summe der Barverkäufe (Fahrscheinverkäufe beim Fahrer) an Samstagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich vermindert. Die Bareinnahmen liegen auf einem Niveau von 35-55% der Bareinnahmen des Vorjahreszeitraums (s. Bild 5).
Bild 5: Barverkäufe der Stadtwerke an Samstagen, Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum
Die Einführung des kostenlosen Samstagstickets wirkt sich auch auf die Ticketverkäufe an den übrigen Wochentagen (Montag bis Freitag und Sonntag) aus. Dies hat Verschiebungen zwischen den Fahrscheinarten zur Folge. Im Januar 2019 ist ein Rückgang der Fahrscheinarten Tageskarte und Monatskarte Kulturpass sowie Wochenkarte GrüneNeun im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen.
Die Rückgänge liegen im Bereich von 7% bis 8% bei den Tageskarten bzw. Monatskarte Kulturpass sowie 13% bei der Wochenkarte GrüneNeun. Offenbar hat ein Teil dieser Kundengruppen ihr Nutzerverhalten geändert und nutzt verstärkt den kostenlosen Samstagsverkehr.
Ein zu erwartender Rückgang bei den Parkvorgängen in den Parkhäusern, durch die Einführung des kostenlosen ÖPNV an Samstagen, hat sich nicht eingestellt. Die Auslastungszahlen der Parkhäuser an diesen Tagen befinden sich auf einem gleichbleibenden Niveau. Daher liegt die Vermutung nahe, dass deutlich mehr Menschen die Innenstadt beleben.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / WS/1/6/19. VAB-Semesterticket
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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6 | WS/1/6/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der mündliche Bericht der Stadtwerke soll den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Semesterticket darlegen. Ein besonderer Bezug wird auf die nachfolgend genannten Abstimmungstermine zwischen der Studentenvertretung, der Hochschule und der VAB genommen.
- In der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH vom 19.10.2018 wurde das Ergebnis der Berechnung eines möglichen Semestertickets, auf Basis der Daten aus der Verkehrserhebung, vorgestellt. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Betrachtung des RMV-VB-Übergangstarifs, kann jedoch als Richtwert angenommen werden.
Die Kosten für das Semesterticket auf Basis eines Solidarmodells belaufen sich auf € 89.- je Semester und Student. Das Ticket ist im gesamten VAB-Gebiet gültig und eröffnet die Möglichkeit einer gegenseitigen, länderübergreifenden Anerkennung zwischen der VAB und dem RMV.
- Am 24.Oktober 2018 wird das „Angebot“ der VAB an das Studentenwerk und die Hochschule, mit der Bitte um Prüfung, weitergeleitet.
- Am 17. Januar 2019 findet im Gemeinschaftsraum der Hochschule ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen der Studentenvertretung, dem Studentenwerk der Hochschule und den Stadtwerken satt. Das der BV beigefügte Schreiben (Anlage 1) von Hr. Prof. Dr. Bausback an den Staatsminister Hans Reichhart, fasst das Ergebnis des ersten Gespräches zusammen.
- Anschlusstermin am 14.02.2019 in den Räumlichkeiten der AVG, mit dem gleichen Teilnehmerkreis. Die Studierendenvertretung stellt drei Varianten eines möglichen Semestertickets zu Diskussion:
- Semesterticket begrenzt auf das Stadtgebiet Aschaffenburg, verbunden mit einem deutlichen Abschlag.
- Semesterticket für 89.- €, wie von der VAB vorgeschlagen.
- Semesterticket mit zusätzlichen Leistungen (z.B. Carsharing, Bikesharing), ohne nennenswerten Aufschlag. Hieraus entstand das ebenfalls der BV beigefügte Schreiben (Anlage 2) des Oberbürgermeisters an den Staatsminister Hans Reichhart.
- Folgetermin ist für den 18.03.2019 in der AVG vorgesehen.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Einführung eines VAB-Semesterticket wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / WS/1/7/19. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG);
Antrag der Stadtwerke Aschaffenburg, 63739 Aschaffenburg, auf Wiedererteilung einer gemeinwirtschaftlichen Konzession im Linienverkehr nach § 42 PBefG, ab dem 01.01.2019 für 10 Jahre
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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7 | WS/1/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Grundlage des Genehmigungsantrages vom 02.08.2018 bildet der öffentliche Dienstleistungsauftrag der Stadt Aschaffenburg an die Stadtwerke Aschaffenburg, nach den Vorgaben der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Das Verfahren hierzu wurde mit der Vorabbekanntmachung am 10.05.2017 und dem entsprechenden Beschluss des Stadtrats am 08.05.2017 eingeleitet.
Die Direktvergabe des Stadtverkehrs im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit einer Laufzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2028 an die Stadtwerke Aschaffenburg, wurde im Stadtrat am 16.07.2018 beschlossen.
Die Stadtwerke erbringen die Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf innerstädtischen und ausbrechenden Linien gemeinwirtschaftlich im Sinne des PBefG. Die Linien entsprechen dem gültigen Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain, sowie der Vorabbekanntmachung der Stadt Aschaffenburg.
Die Regierung von Unterfranken leitete am 04.09.2018 das in § 14 Abs. 1 PBefG vorgeschriebene Anhörungsverfahren ein. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Antrag der Stadtwerke Aschaffenburg wurden Einwendungen des Landkreises AB, der Gemeinden Goldbach und Hösbach sowie der KVG und VU eingereicht. Die Einwendungen bezogen sich alle auf die Reduzierung der Fahrleistung im Landkreis Aschaffenburg.
Diese Reduzierung war erforderlich, da der Anteil der abgehenden Linien des Stadtverkehrs zu groß für eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 war. Eine Weiterführung im bisherigen Umfang durch die Stadtwerke Aschaffenburg war aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Am 15.10.2018 wurden alle Beteiligten von der Regierung zu einem klärenden Gespräch nach Würzburg eingeladen und die Positionen ausgetauscht. Die Einwendungen wurden allerdings nicht zurückgenommen, weshalb die Regierung gezwungen war, die Entscheidungsfrist nach § 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 PBefG zunächst bis einschließlich 31.01.2019 zu verlängern. Um die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2019 dennoch sicherzustellen erteilte die Regierung den Stadtwerken Aschaffenburg eine einstweilige Erlaubnis, befristet bis zum 30.06.2019.
Zwischenzeitlich konnten alle Einwendungen durch die Regierung qualifiziert bearbeitet und zurückgewiesen werden. Die Erteilung einer Genehmigung zum Weiterbetrieb eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs nach § 42 PBefG auf den Strecken des Stadtverkehrs Aschaffenburg wurde am 23.01.2019 beschieden. Die Laufzeit der Linienkonzessionen ist an die Dauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Stadt Aschaffenburg an die Stadtwerke angepasst und endet dementsprechend ebenfalls zum 31.12.2028.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Wiedererteilung einer gemeinwirtschaftlichen Konzession im Linienverkehr nach § 42 PBefG, ab dem 01.01.2019 für 10 Jahre wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / WS/1/8/19. Antrag auf Information über Kostenbeteiligung durch Versandhändler der Stadträte Dr. Lothar Blatt und Willi Hart (UBV) vom 11.01.2019 - Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 04.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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8 | WS/1/8/19 |
.Beschluss:
I. Der Antrag der Stadträte Dr. Lothar Blatt und Willi Hart (UBV) vom 11.01.2019 und das Antwortschreiben vom 04.02.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / WS/1/9/19. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion, Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt und Herrn Stadtrat Willi Hart, vom 24.01.2019 wegen "Installierung eines „Blauen Knopfes“ in den Stadtbussen" und
Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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9 | WS/1/9/19 |
.Beschluss:
I. Der Antrag der Stadträte Dr. Lothar Blatt und Willi Hart (UBV) vom 24.01.2019 und das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.01.2019 werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / WS/1/10/19. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Karin Pranghofer vom 19.02.2019 wegen "Rufbushaltestellenkonzept auch in Aschaffenburg sinnvoll und möglich?";
- Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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10 | WS/1/10/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Rufbushaltestellenkonzept beinhaltet die Einrichtung von Rufbushaltestellen. Rufbushaltestellen sind Bestandteil einer regulären Buslinie und werden nur angefahren, wenn eine Bestellung eines Fahrgastes vorliegt. Die Bedienung der Rufbushaltestelle erfolgt mit normalen Linienbussen. Der Fahrgast zahlt den Regeltarif. Es werden keine Aufschläge wie beispielsweise beim AST erhoben.
Das Rufbushaltestellenkonzept vermeidet abschnittsweise Leerfahrten zu abgelegenen und schwach frequentierten Haltestellen. Dadurch kann Kraftstoff eingespart und ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Das Konzept bietet die Möglichkeit, ein Angebot in verkehrsschwachen Randzeiten und –zonen zu schaffen und die Attraktivität des ÖPNV im Bereich der Rufbushaltestelle zu steigern.
Die Rufbushaltestellen sind in den Fahrplan integriert und als solche gekennzeichnet. Wenn Fahrten nicht abgerufen werden, dient die gewonnene Zeit als Puffer. Einsteiger bestellen ihre Fahrt telefonisch oder über eine Rufbus-Säule. Aussteiger geben ihren Wunsch bereits beim Einstieg dem Fahrpersonal bekannt.
Ausführungsmöglichkeiten:
Bei der telefonischen Anforderung gibt der Fahrgast seinen Fahrtwunsch telefonisch in der Leitstelle des Verkehrsunternehmens bekannt. Die Telefonnummer wird an der Haltestelle veröffentlicht. Ein Mitarbeiter in der Leitstelle nimmt die Anforderung entgegen und informiert das Fahrpersonal über Funk. Durch den erhöhten dispositiven Aufwand ist eine Bestellung mindestens 30 Minuten im Voraus notwendig und erfordert eine ständige Erreichbarkeit der Leitstelle. Eventuell muss hierfür zusätzliches Leitstellenpersonal vorgehalten werden. Für den Fahrgast bedeutet die lange Vorlaufzeit einen Verlust an Flexibilität und gleichzeitig ist die Nutzung an den Besitz eines Mobiltelefons geknüpft. Für den Kunden können zusätzliche Kosten für das Telefonat entstehen. Eine anonyme Bestellung ist nicht möglich.
Für eine Anforderung per Rufbus-Säule wird an der entsprechenden Haltestelle eine sogenannte Rufbus-Säule installiert. Eine Rufbus-Säule besteht aus einem Mast, einer Haltestellenbox mit Display und Bestelltaste für den Fahrgast, einem Solarpaneel für die Stromversorgung und einer Antenne für die Datenübertragung. Zusätzlich wird ein Fahrplanaushang mit Informationen zur Funktionsweise angebracht.
Für jede Linie und Fahrtrichtung wird eine eigene Säule benötigt. Die Säulen sind unabhängig vom Stromnetz, da sie über Solarzellen und Akkus mit Strom versorgt werden. In Zeiten, in denen kein Bus bestellbar ist, schaltet die Rufbus-Säule in einen Ruhemodus, um Strom zu sparen. Die Aktualisierung der Fahrplandaten in der Box und die Übertragung der Anforderungen erfolgt über Mobilfunk. Neben den Anschaffungskosten für die Säule von ca. 5.000 Euro fallen Kosten für die Datenübertragung sowie die Wartung und Instandhaltung an.
Wenn ein Fahrgast an der Rufbushaltestelle einsteigen möchte, muss er den Knopf an der Box drücken. Auf dem Display wird jeweils die nächste bestellbare Fahrt angezeigt. Innerhalb eines Zeitfensters (z.B. 20 Minuten bis 3 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Busses) kann die Fahrt bestellt werden. Drückt der Fahrgast den Knopf, wird die Bestellung an das Fahrpersonal des entsprechenden Busses gesendet. Die Bestellung wird auf dem Display des Fahrscheindruckers angezeigt und das Fahrpersonal muss die Bestellung bestätigen. Der Fahrgast erhält dadurch eine Rückmeldung und ggf. eine Verspätungsinformation. Der Bestellvorgang ist automatisiert und entlastet die Leitstelle. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL), in das die Säule eingebunden werden kann. Für die Implementierung eines neuen RBL-Systems entstehen zusätzliche Kosten. Alternativ ist es möglich, dem Fahrpersonal die Bestellung als SMS auf ein Mobiltelefon zu senden, der Eingang des SMS wird allerdings nicht bestätigt.
Die Bestellung des Busses über die Rufbus-Säule ist für den Fahrgast einfach zu begreifen und besitzt gegenüber des „normalen“ Linienverkehrs nur geringe Nachteile. Der Fahrgast muss wenige Minuten früher an der Haltestelle erscheinen und sich frühzeitiger auf den Fahrtwunsch festlegen. Beim Vergleich der beiden Bestellvarianten erscheint die Bestellung über eine Rufbus-Säule für den Fahrgast vorteilhafter.
Die Wirtschaftlichkeit des Systems hängt davon ab, wie stark die Einspareffekte durch die Rufbushaltestelle sind. Je geringer die Anforderungsquote an einer Rufbushaltestelle ist, desto höher sind die möglichen Einsparungen. Das Einsparpotenzial ist auch von der Streckenlänge abhängig. Es können nur kilometerabhängige Kosten wie für Treibstoff und Instandhaltung eingespart werden.
Anwendbarkeit im Stadtbusliniennetz:
Die Anwendbarkeit auf den Busbetrieb der Stadt Aschaffenburg soll am Beispiel der Haltestelle „Strietwald, Nordfriedhof“ geprüft werden. Auf der Linie 2 nach Strietwald werden an Schul- und Ferientagen sieben, an Samstagen fünf und an Sonn- und Feiertagen drei Fahrten über den Nordfriedhof geführt. Für die Fahrt über den Nordfriedhof wird eine zusätzliche Fahrzeit von fünf Minuten benötigt und eine Strecke von 1,6 Kilometern zurückgelegt.
Bei einer Anwendung des Rufbuskonzeptes würde die Haltestelle Nordfriedhof als Rufbushaltestelle ausgewiesen. Die Haltestelle würde nur angefahren, wenn eine Bestellung vorliegt. Für jede nicht angeforderte Fahrt könnten somit 1,6 Kilometer Wegstrecke eingespart werden.
Für den Busbetrieb in Aschaffenburg wäre eine Bestellung über die Rufbus-Säule vorzuziehen. Eine Bestellung über das Telefon erscheint nicht praktikabel, weil dadurch zusätzliche Kapazitäten beim Leitstellenpersonal gebunden werden und eine permanente Erreichbarkeit nicht sichergestellt ist. Dies würde zu einem zusätzlichen Personalaufwand führen. Voraussetzung für den Betrieb einer Rufbus-Säule ist jedoch das Vorhandensein eines RBL-Systems. Ein solches System nutzen die Stadtwerke Aschaffenburg gegenwärtig nicht. Langfristig ist jedoch geplant, ein RBL einzuführen. Die alternative Bestellung über SMS scheint ebenso nicht machbar, weil dafür zusätzliche Diensthandys (für jeden betroffenen Fahrer) bereitgestellt werden müssen. Gleichzeitig darf das Fahrpersonal diese Geräte während der Fahrt nicht benutzen.
Bei einer Annahme, dass 50% der Fahrten abgerufen werden, könnten im Jahr 1.800 Kilometer eingespart werden (bezogen auf das Fahrtenangebot 2019). Dies würde jährlich zu einer Einsparung von etwa 720 Litern Diesel und etwa 800 Euro führen. Bei einem Beschaffungspreis von 5000 Euro für die Säule beträgt die Amortisationszeit 6,25 Jahre. Die Kosten für den Betrieb der Säule sowie die Implementierung eines RBL-Systems sind hierbei noch unberücksichtigt. Vandalismus oder Missbrauch der Säule sind nicht auszuschließen. Gerade bei der abgelegenen Haltestelle am Nordfriedhof gibt es unter Umständen keine ausreichende soziale Kontrolle.
Eine Zeitersparnis kann durch die Einrichtung der Rufbushaltestelle nicht erreicht werden. Die Fahrzeit für die Fahrt zum Nordfriedhof muss im Fahrplan einkalkuliert werden, auch wenn tatsächlich kein Fahrtwunsch vorliegt. Die Zeit muss in diesem Fall an den Haltestellen Herrenwaldstraße oder Strietwaldstraße abgewartet werden, da sonst zu früh gefahren würde. Für die übrigen Fahrgäste, mit dem Fahrziel Strietwaldstraße, Waldbrunnenweg, Gaußweg oder Bunsenweg verkürzt sich dadurch die Fahrzeit nicht. Vielmehr müssen diese die Abfahrtszeit an den oben genannten Haltestellen abwarten, was von Fahrgästen als unangenehm und unattraktiv empfunden wird.
Wird kein Puffer für die Rufbushaltestelle vorgesehen, würde der Bus im Falle einer Bestellung immer mit Verspätung weiterfahren und die Anschlüsse am ROB könnten nicht gehalten werden.
Aus Sicht des Verkehrsbetriebes kann die Einrichtung von Rufbushaltestellen im Busbetrieb und im aktuellen Liniennetz für Aschaffenburg nicht empfohlen werden, insbesondere solange die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Karin Pranghofer, vom 19.02.2019 bezüglich eines Rufbushaltestellenkonzeptes in Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / WS/1/11/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Klein (FDP) vom 28.01.2019 wegen "Aufstellung von Sammelbehältern für Aluminium" und Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 12.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
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ö
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Beschließend
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11 | WS/1/11/19 |
.Beschluss:
I. Der Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 28.01.2019 und das Antwortschreiben vom 11.03.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / WS/1/12/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.01.2019 wegen "Nummerierung der Stellplätze im Parkhaus Löhergraben" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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12 | WS/1/12/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die beantragte Anbringung der Stellplatznummerierung an der Stirnseite der Stellplätze, ist aufgrund fehlender Mauer oder Wand an den meisten Stellen der Hochgaragen nicht möglich.
Deshalb haben wir die Stellplatznummerierung, wie in allen Parkhäusern, auf dem Boden angebracht. Diese war zwischenzeitlich im Parkhaus Löhergraben tatsächlich nicht mehr durchgängig vorhanden, was wir selbst bereits festgestellt hatten.
Sobald die Witterungszustände es zulassen, die Haftung der Farbe ist stark von der Temperatur und der Beschaffenheit des Untergrundes abhängig, werden wir die fehlenden Nummerierungen auf dem Boden ergänzen, so dass sich jeder Autofahrer neben der farblichen Markierung, auch die Stellplatznummer merken kann und somit sein abgestelltes Fahrzeug findet.
.Beschluss:
I. Die Stellungnahme der Stadtwerke vom 07.02.2019 an den Stadtrat Herrn Dr. Lothar Blatt, wonach ein Anbringen der Stellplatznummerierung an der Stirnseite der Stellplätze aufgrund fehlender Mauer oder Wand an den meisten Stellen der Hochgaragen nicht möglich ist, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / WS/1/13/19. Zwischenbericht über die Verhandlungen mit der Duales System Deutschland GmbH zur Einführung einer gelben Tonne
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
1. Sitzung des Werksenates
|
04.04.2019
|
ö
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Beschließend
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13 | WS/1/13/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 13.10.2016 befürwortete der Werksenat die Einführung der gelben Tonne statt des gelben Sacks in Aschaffenburg und beauftragte die Werkleitung, mit den dualen Systemen über die Einführung, den zeitlichen Ablauf und die Kostenverteilung zu verhandeln.
In den folgenden 2 Jahren wurden vom bisherigen Systemführer Duales System Deutschland GmbH (DSD) Verhandlungen mit Verweis auf den bis 31.12.2019 laufenden Vertrag und die unklare Zuständigkeit in der Folgezeit abgelehnt.
Daraufhin wurde die bestehende Abstimmungsvereinbarung am 11.06.2018 gekündigt; aufgrund Übergangsbestimmungen des Verpackungsgesetztes wird diese Kündigung jedoch erst zum 31.12.2020 wirksam.
Am 19.12.18 teilte DSD mit, dass sie auch für die Zeit ab 2019 gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme und somit Verhandlungspartner für die Stadt Aschaffenburg ist.
Am 29.11.2018 fand ein erstes Gespräch mit Vertretern von DSD statt, bei dem u. a. die Möglichkeit eines Stadtteilversuchs zur Einführung von gelben Tonnen besprochen und anschließend in einer Systembeschreibung konkretisiert wurde. In einem weiteren Gespräch am 27.02.2019 wurde die Durchführung eines solchen Versuchs jedoch von Seiten DSD abgelehnt.
Nachdem von Seiten der dualen Systeme keinerlei Verhandlungsbereitschaft zur Einführung der gelben Tonne vorhanden ist, wird vorgeschlagen, eine Rahmenvorgabe zur Einführung der gelben Tonne als schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den dualen Systemen zu erlassen. Diese Vorgabe würde zum 01.01.2021 wirksam.
Die Grundlagen für die Durchführung eines nicht mit den dualen Systemen abgestimmten Stadtteilversuchs zur Einführung der gelben Tonne werden derzeit erarbeitet und dem Werksenat anschließend zur Entscheidung vorgelegt.
.Beschluss:
1. Dieser Tagesordnungspunkt wird mit Zustimmung des Werksenates im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
2. Der Zwischenbericht über die Verhandlungen mit der Duales System Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvorgabe zur Einführung der gelben Tonne als schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den dualen Systemen zu erlassen.
4. Die Stadtwerke werden beauftragt, ein Konzept für einen Stadtteilversuch auszuarbeiten und hierfür die konkreten Kosten zu ermitteln, um auch ohne Zustimmung der dualen Systeme eine schrittweise Einführung der gelben Tonne versuchsweise in einem Stadtteil vorzubereiten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2019 08:31 Uhr