Datum: 29.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / SHS/1/1/19. Feststellen des Jahresabschlusses 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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29.04.2019
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ö
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Beschließend
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1 | SHS/1/1/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2017 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, am 06.06.2018, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 24.10.2018 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.11.2018. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 24.07.2018 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.
.Beschluss:
Nach der Abschlussprüfung durch die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Mainz und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a) Bei einer Bilanzsumme von 840.907,57 € (Vorjahr: 794.545,75 €) beträgt der Jahresverlust 1.158.494,76 € (Vorjahr: 1.169.122,85 €).
b) Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 1.169.122,85 €, der auf das Wirtschaftsjahr 2017 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2017 in Höhe von 1.158.494,76 €
wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2018) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / SHS/1/2/19. Preisanpassung Stadthalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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29.04.2019
|
ö
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Beschließend
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2 | SHS/1/2/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zum 01.01.2018 wurden die Mietkonditionen der Stadthalle am Schloss zum letzten Mal geändert. Auf Wunsch des Stadthallensenats soll die Miete alle 2 Jahre geringfügig angepasst werden.
So sollen die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2020 wie folgt erhöht werden.
Für Messen und Ausstellungen sollen folgende Tarife Gültigkeit bekommen:
Außerdem werden nachfolgende Sonn- und Feiertagszuschläge beschlossen. Grundlage hierfür sind die höheren Reinigungskosten an Sonn- und Feiertagen.
Weiterhin werden die Zuschläge zu den Betriebskosten angepasst:
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadthallensenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d.ö.S.
"Preisanpassung Stadthalle" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / SHS/1/3/19. Festlegung der Tarife für Ausflugsdampfer im Floßhafen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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29.04.2019
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ö
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Beschließend
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3 | SHS/1/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit dem 1.1.2019 gibt es ein neues Gebührensystem für Schiffsanlegungen im Floßhafen mit marktüblichen Entgelten und vergleichbarer Struktur unter Zugrundelegung der letztjährigen Tendenz bezüglich Anlegezeiten. Gleichzeitig ging die Betriebsführung an den Bayernhafen über.
Die Primus Linie ist das einzige Fahrgastschiff, das seit Jahren fahrplanmäßig Tagesfahrten nach Aschaffenburg angeboten hat. Insgesamt wurden jährlich im Schnitt 21 Tagesfahrten von Frankfurt mit Zustiegen in Offenbach, Fechenheim, Dörnigheim/Mühlheim, Hanau und Seligenstadt nach Aschaffenburg in den Monaten Juli, August, September, Oktober durchgeführt. Bei planmäßiger Ankunft in Aschaffenburg gegen 14.00 hatten die Fahrgäste gut 1 ½ Std Aufenthalt bis zur Abfahrt um 15.50 Uhr. In den letzten Jahren bot die Primus Linie in diesem Aufenthaltszeitraum an mindestens 14 Terminen von 14.30-15.30 eine Rundfahrt in Aschaffenburg an.
Die Reederei Nauheimer wäre bereit, ab 2020 diese Tagesfahrten wieder anzubieten, wenn für die 2 Std. Anlegezeit maximal 60,- zzgl. MwSt. Euro in Rechnung gestellt werden würden. Die Reederei erklärte sich einverstanden, bei mehrmaligen Anlegungen z.B. bei Rundfahrten zusätzlich 35,- Euro zzgl. MwSt. zu bezahlen. Aufgrund „gemischter Erfahrungen“ und neuer Arbeitszeitverordnung in der Binnenschifffahrt wird es aktuell von der Reederei in Frage gestellt, ob in 2020 wieder Rundfahrten in Frage kommen.
.Beschluss:
I.
Der Stadthallensenat beschließt eine zusätzliche Entgeltregelung für die Ausflugsschifffahrt. Damit dürfen ab sofort Reedereien, die fahrplanmäßig Ausflugsfahrten nach Aschaffenburg anbieten, maximal 2 Stunden zum einmaligen Ein- und Aussteigen für 60,-- € zzgl. MWSt. anlegen. Für mehrmaliges Anlegen z.B. bei einer möglichen Rundfahrt sind zusätzlich 35,-- € zzgl. MW
St. zu entrichten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / SHS/1/4/19. Änderung der Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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29.04.2019
|
ö
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Beschließend
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4 | SHS/1/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Organisation und Abwicklung der Märkte und Feste der Stadt Aschaffenburg liegen bei der Betriebssparte „Veranstaltungsmanagement“ der Kongress- und Touristikbetriebe. Im Laufe der Jahre hat sich diese Begrifflichkeit durchgesetzt, auch um eine klare inhaltliche Abgrenzung zu den Services der Betriebssparte „Stadthalle“ zu haben. In der Betriebssatzung steht jedoch nach wie vor der Begriff „Veranstaltungs-Service“.
Das Rechnungsprüfungsamt monierte bereits in den beiden vergangenen Wirtschaftsjahren
in seinem Prüfbericht die Bezeichnung „Veranstaltungsmanagement“ in den Wirtschaftsplänen
und Erfolgsrechnungen, da dies nicht im Einklang mit der Betriebssatzung stehe. Die Empfehlung zur Änderung der Begrifflichkeit resultiert aus dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses, SPNr. RPA/3/4/18 vom 26.11.2018.
Um dieser Aufforderung auf Änderung nachzukommen, bitten die Kongress- und Touristikbetriebe um die redaktionelle Anpassung.
.Beschluss:
I.
Der Stadthallensenat empfiehlt dem Plenum, die Umbenennung der Betriebssparte „Veranstaltungs-Service“ in „Veranstaltungsmanagement“ der Kongress- und Touristikbetriebe und folgt hiermit einer Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes in ihrem Prüfbericht.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Änderung.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.07.2019 07:29 Uhr