Datum: 24.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/9/8/19 Blühflächen-Konzept für Artenvielfalt

zum Seitenanfang

1. / HFS/9/8/19. Blühflächen-Konzept für Artenvielfalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 9. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 24.06.2019 ö Beschließend 1HFS/9/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlässlich des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ (31.01. bis 13.02.2019) stellten CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen sowie Frau Stadträtin L. Kapperer Anträge, in denen sie Vorschläge zur Verbesserung der Artenvielfalt in der Stadt Aschaffenburg formulierten. Diese sind vor allem auf öffentliche Grünflächen, Verkehrsbegleitgrün und von der Stadt verpachtete landwirtschaftliche Flächen gerichtet. Die in den Anträgen formulierten Maßnahmen schließen jedoch private Grundstücke nicht aus. Es wird angeregt geeignete Flächen ökologisch aufzuwerten, um sie für Insekten und sonstige Tierarten attraktiver zu machen.

Die CSU schlägt vor, für folgende Maßnahmen finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € aufzubringen:
  1. Anlage von blütenreichen Flächen im Umfeld der Umweltstation in Schweinheim durch Entsiegelung und Bepflanzung mit insektenfreundlichen Blüh- und Wildpflanzen sowie Obstbäume.
  2. Erstellung eines Bienen- und Insektenlehrpfades.
  3. Erstellung eines strukturierten Gesamtkonzeptes mit Darstellung von Flächen wie Verkehrsbegleitflächen, Gewässerrandstreifen und sonstiger kommunaler Flächen, die verstärkt bienen- und insektenfreundlich bepflanzt oder extensiv bewirtschaftet werden.
  4. Verwendung und Anbieten von heimischem Honig und Produkten bienenfreundlich wirtschaftender Landwirte bei städtischen Veranstaltungen und in Einrichtungen.
Die SPD beantragt, dass die Verwaltung mit der Realisierung zahlreicher Maßnahmen zum Artenschutz beauftragt wird. Sie führt dabei folgende Punkte auf:
  1. Aufwertung von Straßenbegleitgrün und städtischen Grünanlagen mit dem Verbot von Düngung und Pflanzenschutz sowie Ausschluss von Mähen und Mulchen in der Zeit von 01.04. bis 30.06.
  2. Installieren von zusätzlichen Insektenhotels und Brutkästen an entsprechenden Stellen im öffentlichen Raum. Durchführung der Maßnahmen in Kooperation mit Verbänden.
  3. Werbung für das Anbringen von Insektenhotels und Brutkästen bei Privatleuten - verbunden mit dem Aufruf, Patenschaften für diese zu übernehmen.
  4. Gespräche mit ortsansässigen Landwirten und Grundstücksbesitzern, damit diese auf ungenutzten Flächen Wildblumenwiesen mit von der Stadt geförderten Saatgut anlegen und wachsen lassen.
  5. Kontaktaufnahme mit Bienenzuchtvereinen und interessierten Imkern aus der Region mit dem Ziel Bienen- und Hummelvölker an geeigneten Stellen aufzustellen.
  6. Gestaltung und Pflege der Uferböschungen des Mains zur Schaffung eines nachhaltigen, insektenfreundlichen Bewuchses.
  7. Einführung eines Verfahrens zur Bezuschussung beim Kauf von Pflanzen. Bürgerinnen und Bürger sollen so angeregt werden, heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen den Vorzug zu geben (Beispiel Wächtersbach).
  8. Bereitstellung von 100.000 €.
  9. Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes.
  10. Bericht über „Aschaffenburg summt“ im Stadtrat.

In ihrem Antrag weist Frau Stadträtin Leonie Kapperer auf ihren Antrag von 2009 hin, der sich ebenfalls mit diesem Thema befasst. Darin nennt sie folgende Maßnahmen:
  1. Anlage von Blühstreifen im Bereich städtischer Feldraine, Wegrandflächen und ausgewählter Flächen in städtischen Grünanlagen.
  2. Anlage von extensiv nutzbaren, blütenreichen Wiesen anstelle von sterilen Rasen und Grünflächen.
  3. Reduzierung der Mahdhäufigkeit (Einsparung von Kosten), Belassen von hohlen Stängeln, freien Sandflächen und Totholz, damit Wildbienen Nester anlegen können.
  4. Schaffung eines ganzjährigen Nahrungsangebotes für Insekten.
  5. Umgestaltung von Grünflächen durch Entfernen des Oberbodens und Ansaat mit artenreicher Magerwiesenmischung. Sie nennt die Gemeinde Haar bei München, die dies bereits seit 20 Jahren praktiziert.

Die in den Stadtratsanträgen genannten Vorschläge werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

Ausgelöst durch das Volkbegehren „Rettet die Bienen“ haben die Anfragen von Bürgern und Landwirten an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz deutlich zugenommen.
Bereits seit vielen Jahren gibt es im Rahmen des städtischen Umweltbildungsprogramms und des Runden Tisches „Landwirtschaft und Naturschutz“ eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, den Bienenzuchtvereinen, Obst- und Gartenbauvereinen und den ortsansässigen Landwirten. Insbesondere durch das seit 2017 bestehende Bündnis „Aschaffenburg summt“ konnten viele Aktivitäten für die Artenvielfalt und insbesondere für Bienen, Hummeln und Co initiiert werden.
Daneben haben die für die städtischen Flächen zuständigen Dienststellen (Garten- und Friedhofsamt, Tiefbauamt, SG Liegenschaften, Umweltamt / Naturschutzbehörde) zahlreiche Maßnahmen umgesetzt wie die Anlage von Blühflächen an verschiedenen Stellen, eine Anpassung des Mahdturnus im Bereich des Verkehrsgrüns, Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen mit ökologischen Auflagen, Pflege von Flächen nach Gesichtspunkten des Arten- und Biotopschutzes.
Kurzfristige Maßnahmen wie die vorgeschlagene Anlage von Blühflächen im Bereich der Umweltstation das Aufhängen von Insektenhotels und Nistkästen sind in die Planung der Außenanlage aufgenommen worden. Darüber hinaus werden durch das Gartenamt weitere Blühflächen im Bereich öffentlicher Grünflächen angesät.
Für die Entwicklung und Umsetzung von mittel- und langfristigen Maßnahmen empfiehlt sich eine konzeptionelle Herangehensweise. Darin können z.B. Synergieeffekte genutzt werden. Die aufzuwertenden Flächen – in erster Linie Verkehrsbegleitgrün, Wiesen und Ackerflächen - könnten z. B. im Rahmen eines weiteren städtischen Ökokontos entwickelt werden. Fachliche Grundlagen stellen sowohl das Arten- und Biotopschutzprogramm (1999), als auch der 2008 beschlossene Landschaftsplan und die aktuellen Daten der Kartierungen (2010) dar.
Daneben kommt einer naturschutzfachlich fundierten Beratung von Gartenbesitzern (naturnahe Gärten), Firmeninhabern („blühender Betrieb“) und Landwirten (z. B. finanzielle Förderung über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm) eine besondere Bedeutung zu.
Da dies die zuständigen Ämter aus Kapazitätsgründen nicht leisten können, beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der Vergabe eines ämterübergreifenden Gesamtkonzeptes mit folgendem Inhalt:
  • Erstellung eines Flächenkatasters z. B. mit einer Zonierung der Flächen von innen nach außen (von dicht bebauten Bereichen bis hin zur freien Landschaft):

    • Blühintensive repräsentative Flächen im Innenstadtbereich
        • Anlage blütenreicher Flächen mit überwiegend autochthonem Saatgut

    • Blütenreiche Verkehrsflächen und naturnahe Ufervegetation
        • Festlegen eines geeigneten Mahdturnus

    • Ökologisch aufwertbare Wiesen im Außenbereich / in freier Natur
        • partielles Aufreißen der Vegetationsschicht und Ansaat mit Heudrusch /Saatgut von benachbarten blütenreichen Wiesen

    • Ackerflächen mit hohem Ackerwildkrautpotential
        • Abschluss von Pachtverträgen mit ökologischen Auflagen (keine Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln), keine Ansaat von „fremden“ Blühmischungen

        • Abschluss von Pachtverträgen mit ökologischen Auflagen (keine Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln), Festlegen eines geeigneten Mahdturnus u.a.

  • Artenreiche Waldränder
  • Auflichten oder ggfs. Anpflanzen von geeigneten Wildsträuchern, Förderung von geschützten Heidekrautbeständen an sonnenexponierten Waldrändern mit Kiefern

  • Naturnahe Ufervegetation
  • Abschluss von Pachtverträgen mit ökologischen Auflagen (keine Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln), Festlegen eines geeigneten Mahdturnus u.a. an ausgewählten Bachabschnitten

  • Erarbeitung eines städtischen Förderprogramms für die Bezuschussung von Saat- und Pflanzgut (z. B. in Form eines Gutscheinsystems für Bürgerinnen und Bürger).

  • Aufbau eines Schulungs- und Beratungskonzeptes 

  • Vorschläge für bewusstseinsbildende und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen z.B. Erstellung eines Lehrpfades für Bienen und Artenschutz, Organisation von Veranstaltungen, bei denen regionale Produkte vorgestellt werden können (z.B. heimischer Honig, Apfelsaft von örtlichen Streuobstwiesen), Erstellung von Plakaten und Flyern sowie Betreuung von Internetseiten auf der städtischen Homepage etc.

Folgender Beschluss wird vorgeschlagen:

  • Der Bericht der Verwaltung zu den Anträgen wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, ein ämterübergreifendes Gesamtkonzept für Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt erstellen zu lassen. Dafür wird ein Betrag von bis zu
    25.000 € auf der Haushaltsstelle 0.3600.6551 (Naturschutz / Sachverständigenkosten) bereitgestellt.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Stefan Wagener auf Herausnahme von Ökoflächen aus dem Gesamtkonzept für Blühflächen zur Förderung von Artenvielfalt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zu den Anträgen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein ämterübergreifendes Gesamtkonzept für Blühflächen
zur Förderung der Artenvielfalt erstellen zu lassen. Dafür wird ein Betrag von bis zu
25.000,-- € auf der Haushaltsstelle 0.3600.6551 (Naturschutz/Sachverständigenkosten) bereitgestellt.

Dies beantwortet folgende Anträge:
- CSU-Antrag „Rettet die Bienen“ vom 04.02.2019
- SPD-Antrag „Maßnahmen zum Artenschutz“ vom 07.02.2019
- Antrag Frau Stadträtin L. Kapperer vom 07.02.2019 „Aktualisierung und Überprüfung des Antrags vom 12.03.2009 „Anlegen von artenreichen Blumenwiesen“
- Antrag Frau Stadträtin Martina Fehlner vom 01.09.2015 „Bewerbung der Stadt Aschaffenburg für die Initiative „Deutschland summt…“

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 16.07.2019 08:33 Uhr