Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/7/1/19 PVS/7/1/19
2PVS/7/2/19 Maßnahmen gegen Behinderungen des ÖPNV in Aschaffenburg; - Bauliche Sicherungen gegen Falschparken
3PVS/7/3/19 Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte an der Ottostraße; Konzeptplanung -Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2019 wegen "Kinderbetreuungseinrichtung am Dammer Steg neben FOS/BOS-Gebäude"
4PVS/7/4/19 Fahrbachweg - Einrichtung einer Gehweganlage - Antrag der CSU-Fraktion vom 05.01.2019
5PVS/7/5/19 PVS/7/5/19

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1. / PVS/7/1/19. PVS/7/1/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 1PVS/7/1/19

.Beschluss:

Die Stadtwerke berichten von Verspätungen der Buslinien aufgrund von Baustellen und dem Volksfest. Die Stadtwerke werden noch einmal die Situation prüfen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/7/2/19. Maßnahmen gegen Behinderungen des ÖPNV in Aschaffenburg; - Bauliche Sicherungen gegen Falschparken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 2PVS/7/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Handlungsfeld

Im Arbeitskreis Verkehr (16.05.2019) stellten die Verkehrsbetriebe wiederholt die vielfachen Behinderungen des ÖPNV-Betriebes durch Falschparker vor (Anlage 1). Diese führen regelmäßig zu
  • Unfällen,
  • Beschädigungen an Fahrzeugen und
  • Zeitverzögerungen im Betriebsablauf.

Der Arbeitskreis Verkehr empfiehlt, durch bauliche Maßnahmen die Seitenbereiche an nachfolgend aufgeführten, neuralgischen Stellen in der Innenstadt gegen ein regelwidriges Parken zu sichern und damit den Betriebsablauf auf den Bussonderfahrstreifen gewährleisten zu können. Gleiches gilt zum Schutz der Fußgänger und zum Freihalten der Gehwege.

Im Ergebnis profitiert der gesamte Umweltverbund von dieser Maßnahme:
  • Frei und gefahrlose Fahrt für Linienbusse und Radfahrende.
  • Freihaltung der Gehwege für Fußgänger.
  • Zeitgewinn für die Verkehrsüberwachung durch den Wegfall dieser „Hotspots“.

Der „Frankfurter Hut“ ist die günstigste und gleichzeitig effektivste Parkverhinderungsmaßnahme. Der „Frankfurter Hut“ wird unmittelbar auf den Bordstein aufgeschraubt und verhindert durch die zusätzliche Höhe die Auffahrt. Er reduziert den Eingriff auf das notwendige Maß und beeinträchtigt die Breite des Gehweges nicht. Poller, Anlehnbügel und andere höhere Einbauten müssen demgegenüber einen Mindestabstand von 50 cm vom Fahrbahnrand haben. Im Gegensatz zu den „Frankfurter Hüten“ in der Würzburger Straße an der Eisdiele und der Hochschule ist für weitere Maßnahmen in der Innenstadt die weniger auffällige graue Farbe vorgesehen (Beispielfoto in Anlage 2).

Die folgenden Bereiche 1-4 beziehen sich auf die in der Präsentation der Verkehrsbetriebe genannten Bereiche. Die „geplanten Maßnahmen“ entsprechen nicht immer der ursprünglichen Präsentation, sondern stellen das Besprechungsergebnis aus dem Arbeitskreis Verkehr vom 16.05.2019 dar. Damit sind die Inhalte mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg, der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und den Verkehrsbetrieben abgestimmt.
Bereich 1. „Busspur Freihofsplatz stadtauswärts“

Landingstraße Ri. Ost,
Abschnitt Rampe Schlossplatz bis Dalbergstraße

Aktuelle Situation:
Im Rampenbereich befinden sich keine Stellplätze. Unterhalb der Rampe befinden sich 5 Stellplätze mit Höchstparkdauer 30 Minuten. Nicht innerhalb der Markierung ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge ragen häufig in die Busspur und behindern dadurch den Betriebsablauf.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) im Bereich Ende Rampe bis zum Taxistand. Damit werden die ständigen Störungen des Betriebsablaufes auf ganzer Länge dauerhaft und effektiv verhindert. Es entfallen fünf Kfz-Stellplätze, deren Aufwand für Bewirtschaftung und Kontrolle den Nutzen für die anliegenden Geschäfte übersteigt. In unmittelbarer Nähe befinden sich drei Parkhäuser, die angefahren und genutzt werden können.

Wermbachstraße Ri. Ost,
Abschnitt Dalbergstraße bis Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Schönborner Hof

Aktuelle Situation:
Es sind keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf. Die bestehenden Andienungszeiten bleiben unverändert.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) vom Ende der Bushaltestelle bis zum Fußgängerüberweg am Kreisverkehr. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.







Bereich 1. „Busspur Freihofsplatz stadteinwärts“

Wermbachstraße Ri. West,
Abschnitt Bushaltestelle Freihofsplatz bis Herstallstraße

Aktuelle Situation:
Es sind keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf.

Geplante Maßnahme:
Einbau von Pollern bzw. Betonblöcken. Der „Frankfurter Hut“ kann hier wegen der Ausfahrt der Linienbusse aus der Bushaltestelle und der Schwenkbereiche der Busse nicht verwendet werden. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen. Zu Testzwecken wurden bereits drei Betonblöcke erfolgreich aufgestellt.


Landingstraße Ri. West,
Abschnitt Herstallstraße bis Rampe Schlossplatz

Aktuelle Situation:
Vor dem Ärztehaus und der Apotheke sind aktuell 1 Krankenfahrzeug-Kurzzeit-Parkplatz und 2 Stellplätze mit Höchstparkdauer 30 Minuten. Weitere Restflächen an den drei Parkständen werden teilweise zusätzlich mit Fahrzeugen beparkt. Diese ragen dann aber oftmals in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Diese drei bestehenden vollwertigen Stellplätze vor dem Ärztehaus und der Apotheke sollen erhalten bleiben. Nach übereinstimmenden Beobachtungen gibt es in diesem Bereich keine Behinderungen des ÖPNV oder des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Die Restflächen, die teilweise Probleme verursachen, werden durch zusätzliche Anlehnbügel zu Gunsten von Fahrrad- und Rollerstellflächen vom Beparken mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.






Bereich 2. Löherstraße stadteinwärts

Abschnitt Parkhaus Löhergraben bis Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Schönborner Hof

Aktuelle Situation:
Keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) von der Parkhausausfahrt bis zum Fußgängerüberweg am Kreisverkehr. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.


Bereich 3. Herstallturm stadteinwärts

Aktuelle Situation:
Die Sperrfläche am Beginn der Weißenburger Straße vor den markierten Stellplätzen wird zusätzlich beparkt. Die Kraftfahrzeuge ragen dann in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Die Sperrfläche wird mit einem „Provi-Block“ baulich ausgebildet und mit einer Leitbarke gesichert. Ein Beparken ist dann nicht mehr möglich. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.











4. Sonstiges

Parken auf Buskaps
Der Einbau von 2-3 Fahrradbügeln am Rand von Buskaps können je nach örtlicher Situation die Auffahrt von Kraftfahrzeugen verhindern. Gleichzeitig bilden diese Anlehnbügel ein Angebot zum Abstellen von Fahrrädern zum Umsteigen in den Bus oder für unmittelbare Anwohner. Sie sind auch von wartenden Busfahrgästen als Anlehnmöglichkeit nutzbar.

Parken in Bushaltestellen und Buskaps
Die Vereinbarung zwischen der kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizeiinspektion Aschaffenburg soll um die Örtlichkeiten „Bushaltestellen / Buskaps“ erweitert werden. Neben den ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten soll es der städtischen Verkehrsüberwachung zusätzlich ermöglicht werden, in Bushaltestellen / Buskaps falsch parkende Fahrzeuge im Rahmen des vereinfachten Abschleppverfahrens nach erteilter Verwarnung abschleppen lassen zu können.

.Beschluss:

I.

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Freihaltung der Bussonderfahrstreifen („Busspuren“) und zur Sicherung der Gehwege gegen Falschparken umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Regelung zum v ereinfachten Abschleppverfahren zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Aschaffenburg um die Örtlichkeit „Bushaltestellen / Buskaps“ zu erweitern.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. / PVS/7/3/19. Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte an der Ottostraße; Konzeptplanung -Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2019 wegen "Kinderbetreuungseinrichtung am Dammer Steg neben FOS/BOS-Gebäude"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 3PVS/7/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Planungs- und Verkehrssenat wurde am 07.05.2019 die Konzeptplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte an der Ottostraße vorgestellt.

Die Kindertagesstätte soll als eingeschossiger Massivbau in Passivhausbauweise errichtet werden.

Die Verwaltung wurde beauftragt eine Mehrfachnutzung des Baugrundstückes detaillierter
zu untersuchen.


Nach Vorschlag des Stadtplanungsamtes kann das Grundstück auch geteilt werden, um eine zusätzliche Bebauung (z.B. Sporthalle) zu ermöglichen.

Für den Kindergarten steht jetzt eine Grundstücksfläche von ca. 2.480,00 m2 (ohne Parkplatz)   zur Verfügung.

Für eine weitere Bebauung ist ein Baufenster von 775 m2 vorgesehen, das entspricht dem Flächenbedarf von einer Einfach-Sporthalle (15x27m).

Auf dieser Grundlage kann der Kindergarten weiter geplant werden.


Mit der Planung der Kindertagesstätte soll ein externes Architekturbüro beauftragt werden, das im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ausgelobt werden muss.

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die geänderte Konzeptplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße zur Kenntnis.

  1. Mit dem Neubau einer eingeschossigen Kindertagesstätte in Passivhausbauweise besteht Einverständnis.

  1. Für die Vergabe der Architektenleistungen wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.

Die Stadtratsanträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.03.2019 und vom 19.06.2019 wegen „Kinderbetreuung“ und der Stadtratsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2019 wegen „Kinderbetreuungseinrichtung am Dammer Steg neben FOS/BOS-Gebäude“ werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .

IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/7/4/19. Fahrbachweg - Einrichtung einer Gehweganlage - Antrag der CSU-Fraktion vom 05.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 4PVS/7/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Einrichtung einer Gehweganlage entlang des Fahrbachtals

  1. Ausgangslage
Das Wohngebiet Fahrbachtal ist durch einen Abzweig von der Steinbacher Straße über den Fahrbachweg verkehrlich angeschlossen. Im Rahmen eines Ortstermins mit Bürgern und Vertretern der Stadtverwaltung wurde die fußläufige Anbindung des Wohngebietes als verbesserungswürdig angesehen. Der Verwaltung liegt hierzu ein Antrag der CSU-Fraktion vom 05.01.2019 vor, in dem u. a. die Einrichtung eines befestigten und beleuchteten Gehweges beantragt wird.
Das Stadtplanungsamt hat die Einrichtung einer einseitigen Gehweganlage für beide Straßenseiten überprüft.
 
  1. Bestand und Planung
2.1        Bestand und Variantenuntersuchung
Derzeit besteht zwischen der Einmündung Steinbacher Straße/ Fahrbachweg und dem Wohngebiet keine fußläufige Erschließung zum Fahrbachtal. Die Fußgänger müssen den Streckenabschnitt auf der Fahrbahn benutzen.
Auf dem Fahrbachweg besteht eine Tempo 30-Regelung. Das Verkehrsaufkommen ist vergleichsweise gering und von Anliegern geprägt.
Unmittelbar an der Einmündung Steinbacher Straße/ Fahrbachweg liegen 2 Bushaltestellen.

In der Konzeptstudie wurde die Einrichtung eines befestigten Gehweges in stadteinwärts als auch in stadtauswärts gerichteter Laufrichtung planerisch geprüft.
Variante 1 -  stadteinwärts
In Variante 1 wurde die Einrichtung einer befestigten Gehweganlage im stadteinwärts gelegenen Seitenraum überprüft (siehe Anlage). Auf dieser Straßenseite verläuft über einen vergleichsweise langen Streckenabschnitt eine Böschung parallel zur Fahrbahn. Um den Höhenunterschied und die damit verbundenen Erdmassen im Rahmen einer möglichen Gehwegeinrichtung abzufangen, sind konstruktive Maßnahmen notwendig. In vorliegender Planung wird der Gehweg straßenbegleitend auf Fahrbahnniveau vorgesehen. Zur Stabilisierung der freiwerdenden Erdmassen wird, um das Landschaftsbild weitestgehend zu erhalten, der Einbau von Gabionenwänden vorgeschlagen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aufgrund der Böschungshöhe ein Aufbau mit ein und zwei Gabionenreihen erforderlich. Im Bereich des Trafohauses, muss aus Platzgründen der Einbau von Mauerscheiben erfolgen. Ebenfalls sind Mauerscheiben für einen minimalen Höhenausgleich am Ortseingang vorgesehen.
Die geplante Gehweganlage hat eine Breite von 2 m und wird durch ein Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Bei Umsetzung von Variante 1 müssen Beleuchtungsmaste versetzt werden.
Eine Gehwegführung auf dem Böschungskamm wird aus Gründen der Fußgängersicherheit und Akzeptanz, nicht vorgeschlagen.

Variante 2 - stadtauswärts
In Variante 2 wurde die Einrichtung eines Gehweges in stadtauswärts geführter Richtung überprüft (siehe Anlage). Auf dieser Straßenseite verläuft der Seitenraum niveaugleich zur Fahrbahn, sodass, im Gegensatz zu Variante 1, keine konstruktiven Maßnahmen erforderlich sind.
Der geplante Gehweg würde in direkter Anbindung an die stadtauswärts gelegene Bushaltestelle hergestellt, sodass kein Querungsbedarf zur neuen Gehweganlage besteht.
In Variante 2 ist die Breite des Gehweges ebenfalls mit 2 m vorgesehen und durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Im Bereich der Autobahnbrücke ist Strauchbewuchs zu entfernen.
Am Ortseingang ist zur Fußgängersicherung der Einbau eines Geländers als Absturzsicherung entlang der Gehweghinterkante sowie ein Engstellenbereich aufgrund techn. Einbauten erforderlich.

2.2        Grunderwerb, Kosten und zeitlicher Rahmen
Bei beiden Varianten sind zur Realisierung der Baumaßnahme Eingriffe in privates Eigentum und somit Grunderwerb erforderlich.
Bei Umsetzung von Variante 1 sind 4 Eigentümer, einschließlich AVG und die Autobahndirektion (BAB) betroffen. Die Umsetzung von Variante 2 würde 10 Eigentümer einschließlich BAB betreffen.
Die Kosten für die geplante Gehwegeinrichtung in Variante 1 (stadteinwärts) belaufen sich auf ca. 280.000 €. Bei Umsetzung von Variante 2 muss mit Kosten von ca. 165.000 € gerechnet werden.
Des Weiteren wird im Zuge der geplanten Gehwegeinrichtung auf die bereits bestehenden Fahrbahnschäden hingewiesen. Der Kostenaufwand für zusätzlich anfallende Maßnahmen des Unterhaltes sind in der Kostenschätzung für den Neubau einer Gehweganlage nicht enthalten.
Bei der Konzeptstudie wurden noch kein Bodengutachten und Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich bei dem Objektplan Preisänderung ergeben können.
Die Verwaltung beabsichtigt, abhängig von den Grunderwerbsverhandlungen und erforderlicher Genehmigungen (z. B. Wasserrecht) im nächsten Jahr mit der Vorplanung zu beginnen.

  1. Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 umzusetzen, die sie kostengünstiger zu realisieren ist und eine bessere Verbindung zur Bushaltestelle ermöglicht. Es sind jedoch mehr private Eigentümer betroffen wodurch mit längeren Grunderwerbsverhandlungen zu rechnen ist.
Variante 1 stellt einen größeren Eingriff in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt dar.
Der Beschlussvorlage liegen ein Lageplan (M 1:250) sowie ein Lageplan (o. M.) mit Darstellung des erforderlichen Grunderwerbes bei.


  1. Ausweitung des Busangebotes

Von Seiten mehrerer Bürger des Fahrbachtals wurde im Rahmen des Ortstermins gewünscht die Busbedienung auszuweiten.
Das Stadtplanungsamt hat daraufhin die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft angefragt ob eine Ausweitung des Bedienungsangebotes unter welchen Voraussetzungen möglich ist. Hierzu wurde folgendes mitgeteilt:
Die Bedienung der Haltestelle AB-Damm, Fahrbachweg wird aktuell durch die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (Linie 24) mit ca. 8 Fahrtenpaare Mo-Fr sowie 6 Fahrtenpaare an Samstagen gewährleistet.  Die Fahrleistung der Linie 24 ist Teil des Bündels „Mittlerer Kahlgrund“ und wird von der KVG Schöllkrippen bis Ende 2028 eigenwirtschaftlich erbracht. Die aktuelle Verkehrskonzeption in diesem Bündel entspricht dem Nahverkehrsplan am Bayerischen Untermain und wurde mit dem Aufgabenträger (Landkreis AB) sowie mit den Kommunen abgestimmt. Fahrpanänderungen bzw. Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der KVG sowie der zuständigen Aufgabenträger, sind aber grundsätzlich in diesem Fall möglich.
Um die Fahrplanlücke im Fahrbachtal vormittags zu schließen und die Bedienung hier im 60-Minuten-Takt gewährleisten zu können, ist es notwendig die Verbindung zwischen Mömbris und Aschaffenburg um vier Fahrten zu erweitern. Umlaufbedingt macht es keinen Sinn die o.g. Fahrten nur auf der Strecke zwischen Fahrbachtal und Aschaffenburg ROB zu beschränken.
Die Ausweitung des Angebotes auf der Linie 24 (4 Fahrten morgens zusätzlich und durchgängige Bedienung im Fahrbachtal am Nachmittag) würde einen Kostenaufwand von ca. 85.000 € (netto) p.a. bedeuten der durch den bzw. die Aufgabenträger getragen werden müsste. Des Weiteren muss auch die Regierung von Unterfranken in diesen Prozess eingebunden werden.
Aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes hält es die Verwaltung für erforderlich, über eine Haushaltsbefragung das Nachfragepotential für zusätzliche Fahrten zu bestimmen. Die Haushaltsbefragung kann bis Jahresende durchgeführt werden.

.Beschluss:

I.

1.        Der Konzeptstudie zur Einrichtung eines Gehweges entlang des Fahrbachweges wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen.
2.        Die Verwaltung wird gemäß  aktuell gültiger HOAI mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragt.
  1. Der Bericht zur Ausweitung des Busangebotes wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Stadtratsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.01.2019 wegen „Fahrbachtal“ und der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2019 wegen „Fahrbachweg“ werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. / PVS/7/5/19. PVS/7/5/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 5PVS/7/5/19

.Beschluss:

Herr 3. Bürgermeister Herzing berichtet über eine Gefahrenstelle an der Fassade an der Berufsschule. Die Verwaltung kümmert sich um den Schutz der Schülerinnen und Schüler und wird weitere Maßnahmen einleiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2019 08:46 Uhr