Datum: 16.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / PVS/8/1/19. Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule;
-Vorentwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PVS/8/1/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die überarbeitete Machbarkeitsstudie für die Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule wurde am 20.02.2018 dem Planungs- und Verkehrssenat mit einem Kostenrahmen von 21,16 Mio € vorgestellt.
Der Stadtrat hat, nach durchgeführtem Verhandlungsverfahren, in seiner Sitzung am 17.09.2018, dem Generalplaner BAURCONSULT Frankfurt/Haßfurt den Planungsauftrag (Leistungsphase 1 – 4: Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf- und Genehmigungsplanung) erteilt.
Der Planungs- und Verkehrssenat beschloss in der Sitzung am 21.01.2019 die Konzeptplanung, Variante 4: Erweiterungsbau an der Ostfassade, Aufstockung des Bestandsgebäudes, Rückbau der Mensa sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes weiter zu verfolgen.
Der beauftragte Generalplaner BAURCONSULT hat die Leistungsphasen 1 Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 Vorentwurf mit Kostenschätzung abgeschlossen. Die Planung wurde mit der Regierung und der Schulleitung abgestimmt. Die Ergebnisse werden heute vorgestellt.
Im Erweiterungsbau an der Ostfassade ist der neue Haupteingang sowie die Mensa mit Nebenräumen integriert. Die Aufstockung des Bestandsgebäudes vervollständigt einen Lerncluster mit 2 Klassenräumen. Gegenüber der Machbarkeitsstudie musste ein Flächenmehrbedarf von ca. 700 qm Nutzfläche eingeplant werden.
Die Sanierung des Bestandsgebäudes umfasst eine Neustrukturierung (Lerncluster) des Gebäudes, sowie eine Kernsanierung der Innenräume und der Gebäudehülle. Außerdem wird das Gebäude durch den Einbau von Rampen und Aufzügen (Schule und Sporthalle) barrierefrei gestaltet.
Der Erweiterungsbau wird im Passivhausbauweise errichtet, die Sanierung des Bestandsgebäudes entspricht dem energetischen Standard EnEV – 25%, gemäß der städtischen Energieeinsparoffensive.
Kostenschätzung nach DIN 276
KG 100 Baugrundstück ----
KG 200 Herrichten und Erschließen 343.143,00 €
KG 300 Bauwerk 13.753.683,00 €
KG 400 Technische Anlagen 7.237.674,00 €
KG 500 Außenanlagen 856.779,00 €
KG 600 Ausstattung 625.514,00 €
KG 700 Nebenkosten 4.661.014,00 €
Gesamt 27.477.807,00 €
Unter der Berücksichtigung des möglichen Baubeginns im Herbst 2020 und einer geplanten Fertigstellung Ende 2024 werden zusätzliche Kostensteigerungen (prognostizierter Bauindex 4%) in Höhe von 2,6 Mio € erwartet.
Die vergleichbaren Neubaukosten an gleicher Stelle sind auf 33,0 Mio € geschätzt.
Gegenüber dem Kostenrahmen der überarbeiteten Machbarkeitsstudie (2017) und dem nun vorgestellten Vorentwurf sind folgende Kostensteigerungen in den einzelnen Kostengruppen zu verzeichnen:
KG 200 Herrichten
Einrichtung Trafostation 196.000,00 €
Aufgrund des erhöhten Strombedarfs wird eine Trafostation erforderlich.
Die Machbarkeitsstudie ist davon ausgegangen, daß der vorhandene Niederspannungsanschluss ausreichend dimensioniert ist. Die AVG fordern eine kundeneigene Trafostation zu errichten und haben hierzu ein Kostenvoranschlag erstellt.
Außenanlagen 147.000,00 €
In der Machbarkeitsstudie wurden die Kosten der Außenanlagen lediglich prozentual (5%) berechnet. Die Freiflächen werden durch das Gartenamt geplant. Die vorliegende Entwurfsplanung ist mit detaillierten Massen und Einheitspreisen berechnet.
KG 300 Bauwerk
Erhöhter Flächenbedarf durch Lernlandschaften und Mensa 1.470.000,00 €
Der Flächenmehrbedarf gegenüber der Machbarkeitsstudie beträgt ca. 700 qm Nutzfläche.
Abbruch Mensa 61.000,00 €
Der Abbruch der Mensa ist erforderlich, um den Erweiterungsbau an die Ostfassade anzugliedern. (Beschluss vom 21.01.2019 - Variante 4)
Aufzug Sporthalle (Bauwerk) 80.000,00 €
Für die barrierefreie Erschließung der Sporthalle war ursprünglich ein Plattform-Treppenlift geplant. Auf Vorschlag der Regierung und der Behindertenbeauftragten soll ein eigener Aufzug in der Sporthalle eingeplant werden. Dadurch kann auch die Zuschauerebene barrierefrei erschlossen werden.
KG 400 Technische Anlagen
Medientechnik 111.000,00 €
Lüftung Aula 70.000,00 €
Die mechanische Lüftung der Aula war in der Machbarkeitsstudie nicht vorgesehen. Sie ist jedoch aus energetischer und hygienischer Sicht erforderlich.
Aufzug Sporthalle (Fördertechnik) 60.000,00 €
Für die barrierefreie Erschließung der Sporthalle war ursprünglich ein Plattform-Treppenlift geplant. Auf Vorschlag der Regierung und der Behindertenbeauftragten soll ein eigener Aufzug in der Sporthalle eingeplant werden. Dadurch kann auch die Zuschauerebene barrierefrei erschlossen werden.
KG 700 Baunebenkosten
Differenz zur Machbarkeitsstudie 1.120.000,00 €
Die Nebenkosten (Honorare, Gutachten, Beratungen etc.) sind in der Machbarkeitsstudie und in der aktuellen Kostenschätzung mit ca. 17 % gleichhoch angesetzt. Die Differenz zur Machbarkeitsstudie entsteht durch die erhöhten Baukosten.
ALLGEMEIN
Baukostenindex 2017 - 2019 2.180.000,00 €
Bedingt durch die gute Baukonjunktur und den damit verbundenen Preissteigerungen bei den öffentlichen Vergaben entsteht die hohe Indexsumme innerhalb von 2 Jahren. (2 x 5%)
_________________________________________________________________
Gesamt - Mehrkosten ca. 5.500.000,00 €
Die mögliche Förderung nach FAG kann im Rahmen der Vorplanung nur überschlägig geschätzt werden. Es ist voraussichtlich mit einer Förderung von ca. 10,0 Mio € zu rechnen.
.Beschluss:
- Der Vorentwurf des Generalplaners BAURCONSULT GmbH vom 30.04.2019 zur Erweiterung und Sanierung der Schönbergschule wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 27.477.807,06 € besteht Einverständnis.
- Auf der Grundlage des Vorentwurfes soll der Förderantrag und die Kostenberechnung erstellt werden.
IV
. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / PVS/8/2/19. Range Control, Umweltstation Grillplatz;
-Toilettenanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PVS/8/2/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
An der Range Control in der Nähe der Umweltstation gibt es einen öffentlichen Grillplatz. Dort soll eine Toilettenanlage erstellt werden, die an das öffentliche Netz angeschlossen wird.
Hierzu wurden verschiedene Varianten von Toilettenanlagen untersucht und bewertet mit jeweils einer barrierefreien Damen- und Herrentoilette.
Die Reinigungskosten sind jeweils auf die Saison von 7 Monaten bei täglicher Reinigung angesetzt.
Variante 1:
Konventionelle Bauweise, Vandalensicher, Herstellungskosten 120.000 €
zuzügl. Unterhaltskosten ca. 11.300 €
Variante 2:
Edelstahlcontainer, Vandalensicher, Kauf-/Herstellungskosten 145.000 €
zuzügl. Unterhaltskosten ca. 11.300 €
Variante 3:
Autarke – Toilettenanlage, Vandalensicher, Kauf-/Herstellungskosten 121.000 €
zuzügl. Unterhaltskosten ca. 17.000 €
Variante 4:
Container Tomobil, nicht Vandalensicher, Kauf-/Herstellungskosten 55.000 €
zuzügl. Unterhaltskosten ca. 11.300 €
Variante 5:
Container Toi Toi, nicht Vandalensicher, Herstellungskosten 15.000 €
Miete /Jahr 16.500 €
zuzügl. Unterhaltskosten ca. 9.800 €
Da der Grillplatz sich am Rande vom Stadtgebiet befindet und nicht ausreichend kontrolliert /gesichert werden kann, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, einen Container anzumieten, um Erfahrungen zu sammeln, wie der Container angenommen wird und wie die der Unterhaltsaufwand sich darstellt ohne zu hohe Kosten zu investieren.
.Beschluss:
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Toilettenanlage an der Range Control als Mietcontainer zu.
Mit den Herstellungskosten in Höhe von ca. 15.000,-- € und Mietkosten von 16.500,--
€ /Jahr besteht Einverständnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / PVS/8/3/19. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Innenstadt;
- 2. Zwischenbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PVS/8/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Planungsstand
Mit dem ersten Zwischenbericht im Planungs- und Verkehrssenat am 19.03.2019 wurden drei konzeptionelle Ideen für die Verkehrskonzeption der Innenstadt vorgestellt:
Variante 1: Tempo 30
Tempo 30 km/h innerhalb des Stadtrings sowie Luitpoldstraße als Umweltstraße (Fuß-, Rad- und ÖPN-Verkehr)
Variante 2: Einbahnstraßenring
Tempo 30 km/h innerhalb des Stadtrings sowie Luitpoldstraße als Umweltstraße (Fuß-, Rad- und ÖPN-Verkehr). Zusätzlich Elisenstraße, Ludwigstraße und Maximilianstraße als Einbahnstraße in Richtung Hanauer Straße.
Einbahnstraßenverkehr auf dem Innenstadtring entgegen dem Uhrzeigersinn: Alexandrastraße, Würzburger Straße, Hofgartenstraße, Platanenallee, Landingtunnel, Landingstraße, Wermbachstraße.
Eibahnstraße Löherstraße: vom Schönborner Hof bis zur Parkhauseinfahrt Löhergraben.
Variante 3: Umweltzone
Tempo 30 km/h innerhalb des Stadtrings.
Umweltstraßen: Luitpoldstraße mit Landingrampen, Landingstraße, Weißenburger Straße bis Kleberstraße, Frohsinnstraße (zw. Weißenburger Str. und Heinsestraße), Friedrichstraße (zw. Erthalstraße und Platanenallee).
Einbahnstraßen: Elisenstraße (zw. Bodelschwinghstr. und Frohsinnstr.), Ludwigstraße (zw. Duccastr. und Frohsinnstr.), Löherstr. (zw. Schönborner Hof und Parkhauseinfahrt Löhergraben), Wermbachstr. (zw. Dalbergstr. und Löherstraße), Wermbachstr. (zw. Alexandrastr. und Löherstr.), Alexandrastr., Hofgartenstr. und Würzburger Str. (zw. Schweinheimer Str. und Platanenallee), Platanenallee (zw. Goldbacher Str. und Hofgartenstr.).
Die Varianten wurden einer Bewertung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die einzelnen Verkehrsträger, der Erreichbarkeit der Innenstadt und den zu erreichenden Handlungsspielraum hinsichtlich der städtebaulichen Aufenthaltsqualität.
Im Rahmen der Stadtratsdiskussion ergab sich keine klare Entscheidung für eine der Varianten. Die Variante des Einbahnstraßenrings wurde mehrheitlich nicht befürwortet.
Für den weiteren Planungsprozess wurde beschlossen,
- eine weitere Variante entwickeln zu lassen, welche Merkmale der Varianten 1 und 3 vereint.
- die streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30km/h zeitnah und sofern rechtlich möglich innerhalb des Stadtrings einzuführen.
Weiter wurde den Fraktionen bis zum 30.4.2019 die Möglichkeit eingeräumt, die Varianten schriftlich zu bewerten und auch darüber hinaus gehende Maßnahmen zu artikulieren.
- Rücklauf der Fraktionen
Die CSU-Stadtratsfraktion hat sich in ihrer Stellungnahme für die Variante 1 ausgesprochen, jedoch ohne die Luitpoldstraße als Umweltstraße einzurichten, sondern vielmehr als verkehrsberuhigten Bereich.
Weitere Stellungnahmen gingen nicht bei der Verwaltung ein.
- Neue Variante 4: 1+
Entsprechend der Diskussion im Stadtrat am 19.3.2019 hat die Verwaltung eine ergänzende Variante erarbeiten lassen. Der neue Variantenvorschlag des Gutachters weist folgende Merkmale auf:
StreckenbezogenesTempo 30 km/h innerhalb der Ringstraße mit Ausnahme der Südbahnhofstraße, Würzburger Straße (Hofgartenstraße bis Ringstraße) und Goldbacher Straße (zwischen Elisenstraße und Stadtring).
Alle Fahrbeziehungen bleiben erhalten – es werden keine (neuen) Einbahnstraßen im Innenstadtbereich ausgewiesen.
Es sind keine Umwelttrassen vorgesehen, es gibt also keine Verbote für den motorisierten Individualverkehr.
In der Luitpoldstraße, am Herstallturm und am Scharfeck entstehen verkehrsberuhigte Bereiche, die eine breite und komfortable Querung für den Fußverkehr ermöglichen.
Eine Übersicht der Verkehrsorganisation verschafft die Anlage 1.
Die Variante 1+ wurde wie die Varianten 1-3 von der Verwaltung im Verkehrsmodell eingepflegt. Dabei zeigt sich:
- Der Anteil des Durchgangsverkehrs durch die Innenstadt beträgt in dieser Variante 3,8% und ist damit größer als in den Varianten 1-3 (2,1% - 2,4%). Der bestehende Durchgangsverkehr bewegt sich heute in einer Größenordnung von 6,5%.
- Die Entlastungen sind vor allem auf der Hanauer-, Friedrich-, Weißenburger, Luitpold- und Landingstraße zu verzeichnen.
- Mehrbelastung im Straßennetz sind auf der Ringstraße vor allem am Nordring zu sehen. Aber auch der Straßenzug Elisenstraße – Ludwigstraße wird durch die Erhöhung des Widerstands im Herstallturm stärker belastet.
- Durch ausweichende Verkehre bedingte Mehrbelastungen von Wohnquartieren sind nicht zu verzeichnen.
- Tempo 30 km/h innerhalb des Stadtrings
Die Verwaltung empfiehlt die Variante 1+ um die Anordnung streckenhafte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu verstärken. Dies wurde von der Verwaltung auf allen Straßen innerhalb der Ringstraße geprüft. Der Auftrag hierzu erging aus der Stadtratssitzung zum 1. Zwischenbericht. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sieht auf Grundlage der StVO nur die Hofgartenstraße, Glattbacher Überfahrt und die Schweinheimer Straße innerhalb der Ringstraße für eine derartige Anordnung geeignet. Die Verwaltung empfiehlt die sofortige Anordnung von Tempo 30 km/h auf diesen drei Straßen.
- Weiteres Vorgehen
Als Arbeitsgrundlage für die nächsten Bearbeitungsschritte sind gemäß Beschluss vom 19.03.2019 folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
- Weitestgehende Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die Innenstadt
- Die Einführung einer Umwelttrasse in der Luitpoldstraße und auf den zuführenden Rampen
- für den Bereich des „offenen Schöntals“ zwischen Luitpoldstraße und Goldbacher Straße / City-Kreisel sind Umgestaltungsmaßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Stärkung des Umweltverbundes zu entwickeln.
- Ausweichverkehre in die Wohngebiete der Innenstadt (Oberstadt, Brentanoviertel, Herz-Jesu-Viertel, Fischerviertel, Bahnhofsviertel/Zentrum, Pompejanumsviertel, Grünewaldviertel, Pestalozziviertel) und auf (Wohn-)Sammelstraßen außerhalb der Innenstadt müssen vermieden werden.
- der Verkehr auf der Ringstraße und an deren Knotenpunkten muss leistungsfähig abgewickelt werden. Hierfür hat die Verwaltung den Nachweis zu erbringen, dass diese Knotenpunkte leistungsfähig betrieben werden können bzw. welche Maßnahmen notwendig werden um diese zu ertüchtigen.
- die Entwicklung eines dynamischen digitalen Verkehrsleitsystems an den radialen Hauptverkehrsstraßen
- Der Ausbau des ÖPNV in den Stadt-Umland-Bereich ist in Kooperation mit dem Aufgabenträger Landkreis Aschaffenburg zu verstärken.
Die Punkte 1-4 sind mit der Variante 1+ erreicht – eben mit der Abweichung, dass statt der erwähnten Umwelttrasse ein verkehrsberuhigter Bereich zum Tragen kommt.
Der Punkt 5 ist der allernächste Schritt. Die Punkte 6 und 7 sind eher langfristiger und dauerhafter Art.
Mit Vorliegen des Maßnahmenkonzepts und der städtebaulichen Ausarbeitung erfolgt dann die Bürgerbeteiligung.
.Beschluss:
I.
- Der 2. Zwischenbericht zum Stand der Verkehrsentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1)
.
- Die neu entwickelte Variante 1+ wird zur Kenntnis genommen.
- Der Anordnung von Tempo 30 km/h auf den Straßen Hofgartenstraße, Glattbacher Überfahrt und Schweinheimer Straße (Abschnitt innerhalb der Ringstraße) wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Dialog mit den Bürgern und den Stadtwerken zu suchen. Mit den Bürgern soll auch über die Varianten 2/3/4 diskutiert werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / PVS/8/4/19. Radschnellverbindung Aschafftal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PVS/8/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Radschnellverbindungen sind geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz zu leisten, indem Radfahrenden über längere Entfernungen sehr gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen geboten werden. Vielen Pendlern wird damit der Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ermöglicht.
Radschnellverbindungen zeichnen sich in erster Linie durch eine direkte und möglichst konflikt- und kreuzungsfreie Führung sowie eine strikte Trennung vom Fußverkehr aus. Die höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten (ca. 20 km/h) resultieren dabei vor allem aus den geringen Stand- oder Wartezeiten.
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung Aschafftal
Das Projekt „Radschnellverbindung Aschafftal“ ist ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis Aschaffenburg. Die Radschnellverbindung soll die Aschaffenburger Innenstadt aus dem Aschafftal erschließen. Um die grundsätzliche Machbarkeit einer Radschnellverbindung zu prüfen sowie planerische Lösungsansätze zu entwickeln und darzustellen, wurde 2017 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vergeben. Wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen wurden für das Gemeinschaftsprojekt zwei separate Ausschreibungen von Stadt und Landkreis Aschaffenburg durchgeführt sowie zwei Aufträge vergeben.
Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme vorhandener und verfügbarer Korridore und Wege sollten Trassenvarianten zur weiteren Untersuchung erarbeiten werden. Darauf aufbauend wurde für drei Trassenvarianten auch eine technische Planung mit Lageplänen, Querschnitten und Systemskizzen erstellt. Im Anschluss daran wurde eine Kostenschätzung erstellt und die Trassenvarianten wurden vergleichend gegenübergestellt.
Im Laufe der gemeinsamen Abstimmung mit den beiden Planungsbüros wurde ein Übergabepunkt festgelegt, wo die Planungen von Stadt und Landkreis Aschaffenburg anknüpfen. Dieser befindet sich „An der Lache“, am Abzweig des Geh- und Radweges in Richtung Bahnunterführung neben der Firma Werner.
Bei der Bestandsanalyse im Stadtgebiet Aschaffenburg wurden drei Korridore herausgearbeitet, in denen potenzielle Radschnellverbindungstrassen möglich sind:
Innerhalb dieser drei Planungskorridore wurden zunächst sieben Trassen mit Untervarianten betrachtet (Schlussbericht, Seite 9) und schließlich fünf Trassenvarianten nach den folgenden Kriterien verglichen.
Zudem wurde eine Gewichtung der Bewertungskriterien vorgenommen und mit einem Faktor versehen:
- - überaus wichtig (Faktor 4)
- - sehr wichtig (Faktor 3)
- - wichtig (Faktor 2)
- - weniger wichtig (Faktor 1)
Diese wurden dann den Kriterien wie folgt zugeordnet (Schlussbericht, Seite 19).
Im Ergebnis ergaben sich für die fünf Trassenvarianten die folgende Bewertung:
Deutsche Straße 45 Punkte
Elsässer Straße 39 Punkte
Goldbacher Straße 26 Punkte
Kleingärten 25 Punkte
Schönbornstraße 23 Punkte
Auftragsgemäß wurden dann für die drei bestbewerteten Varianten noch technische Planungen durchgeführt und ein Maßnahmenplan sowie eine Kostenschätzung erstellt (Schlussbericht, Seiten 27 - 58).
Vergleich und Bewertung der Trassenvarianten
Die Einrichtung einer Radschnellverbindung ist grundsätzlich in allen drei betrachteten Trassenvarianten möglich.
Die Trassenvariante „Goldbacher Straße“ zeigt im Vergleich das geringste Potenzial bei der Einrichtung einer Radschnellverbindung, vor allem, weil die Qualitätskriterien weniger umfangreich einhalten werden können und sie die größten Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Kfz-Verkehrs im Trassenverlauf zur Folge hat. Eine Umsetzung der Trassenvariante wird deshalb nicht empfohlen.
Im Vergleich von Kosten und Aufwand der besser geeigneten Trassenvarianten „Deutsche Straße“ und „Elsässer Straße“ wird bei der Trassenvariante „Deutsche Straße“ das größte Potenzial gesehen. Bei der Führung auf einer bestehenden Radhauptverbindung 1. Ordnung wird auch eine höhere Akzeptanz des Radverkehrs erwartet.
Die Trassenvariante „Deutsche Straße“ wird deshalb als Ergebnis der Machbarkeitsstudie als Vorzugsvariante vorgeschlagen.
Variantenuntersuchung „Deutsche Straße“ / Deschstraße
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden vom beauftragten Planungsbüro präsentiert. Zusammen mit dem Stadtplanungsamt wurde dabei auch das Tiefbauamt, die Straßenverkehrsbehörde, sowie die Polizeiinspektion Aschaffenburg und die Verkehrsbetriebe beteiligt.
Ein besonderer Fokus lag dabei auch auf der Gestaltung der Deschstraße, die als „Abschnitt 5“ Bestandteil der Trassenvariante „Deutsche Straße“. Nachdem die Trassenvariante „Deutsche Straße“ als Ergebnis der Machbarkeitsstudie als Vorzugsvariante empfohlen wurde, hat das Planungsbüro die möglichen Führungsformen des Radverkehrs aufgezeigt sowie die Folgen für die anderen Verkehrsteilnehmer und die Parkplatzsituation dargelegt.
Gemeinsam wurde beschlossen, dass vor einer Vorstellung im Planungs- und Verkehrssenat eine noch eingehendere Prüfung erfolgen soll, ob es für die empfohlene Trassenvariante „Deutsche Straße“ auch Möglichkeiten gibt, den Abschnitt zwischen Bayernstraße und Lindenallee / Deschstraße eine alternative Führung des Radverkehrs im Seitenraum vorzusehen. Ein solcher Verlauf im Seitenraum würde in hohem Maße in die Kleingartenanlage, die Grünbrücke und die Großmutterweise eingreifen.
Deshalb sollte das Planungsbüro besonders die folgenden Aspekte beurteilen:
- Konflikte mit anderen Verkehrsarten, insbesondere dem Fußverkehr
- Konflikte mit den Belangen von Natur- und Landschaft sowie der gestalteten Grünanlagen
- Folgen für die Parkplatzsituation an der Deschstraße bei verschiedenen Führungsformen des Radverkehrs
Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung ist eine Führung im Seitenraum mit einem sehr hohen baulichen Aufwand verbunden. Zudem ist die hohe Anzahl an Konfliktpunkten mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Kfz, ÖPNV) bei einer Priorisierung des Radverkehrs kritisch zu bewerten (vgl. Plananlagen 4.1 und 4.2). Der Eingriff wäre auch mit hohen Folgen für Grünbereiche, das Landschaftsbild und der Aufenthaltsfunktion für Fußgänger verbunden. Dem Planungsbüro erscheinen Aufwand und Nutzen gegenüber einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht verhältnismäßig.
Als Konsequenz dieser Zusatzuntersuchung wird die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Deschstraße bestätigt und weiterhin empfohlen. In den Planunterlagen wurden drei Führungsformen mit insgesamt 4 Varianten ausgearbeitet:
- Fahrradstraße (Plananlagen Deutsche Straße, Abschnitt 5.1, Variante 1)
- Schutzstreifen (Plananlagen Deutsche Straße, Abschnitt 5.2, Varianten 2 und 3)
- Radfahrstreifen (Plananlagen Deutsche Straße, Abschnitt 5.3, Variante 4)
Die drei Führungsformen haben unterschiedliche Qualitäten für den Radverkehr und einen Einfluss auf die Qualitäten anderer Verkehrsarten sowie die Anzahl der Parkstände:
- Die Fahrradstraße bietet eine konsequente und kontinuierliche Fortführung der gleichen Führungsform und hat - die Entwicklung einer hohen Anzahl an Radfahrenden mit dementsprechend Selbstverständnis der Fahrbahnnutzung vorausgesetzt - auch einen sehr hohen Schutzgrad.
- Schutzstreifen bieten das schwächste Ergebnis für den Radverkehr, da sie die geringste Breite aufweisen und bei Bedarf von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Um die Parkstände auf der Südseite der Deschstraße zu erhalten, wäre trotzdem ein aufwendiger und entsprechend teurer baulicher Eingriff in den Seitenbereich und die Entwässerung notwendig.
- Radfahrstreifen bieten dadurch das größte Sicherheitsgefühl, als dass die Radfahrenden einen Bereich zugeordnet bekommen, der ausschließlich durch die Radfahrenden benutzt wird. Die getrennte Führung würde auch eventuelle Konflikte mit dem Busverkehr im langen Verlauf von der Bayernstraße bis zur Lindenallee entschärfen. Durch den höheren Raumbedarf würden auch hier die Parkstände auf der Südseite entfallen.
Weitere Vorgehensweise
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die umfangreichen Planungsunterlagen und Trassenvarianten im Fahrradforum im Oktober 2019 vorzustellen und inhaltlich zu beraten. Auf Basis
- des Schlussberichts der Machbarkeitsstudie und der Variantenuntersuchung „Deutsche Straße“ des Planungsbüros
- der Besprechungsergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat am 16.07.2019 und
- der Beratung im Fahrradforum im Oktober 2019
wird die Stadtverwaltung einen konkreten Trassen- und Umsetzungsvorschlag vorbereiten und in der Sitzung vom Planungs- und Verkehrssenat am 03.12.2019 vorstellen.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und die Trassenvarianten im Fahrradforum in der nächsten Sitzung vorzustellen und inhaltlich zu beraten (Oktober 2019).
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Planungs- und Verkehrssenat auf Basis der Machbarkeitsstudie und dem Beratungsergebnis aus dem Fahrradforum eine Beschlussvorlage mit einem konkreten Trassen- und Umsetzungsvorschlag vorzubereiten (PVS am 03.12.2019).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / PVS/8/5/19. Radschnellverbindung Hanau - Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PVS/8/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Radschnellverbindungen sind geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz zu leisten, indem Radfahrenden über längere Entfernungen sehr gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen geboten werden. Vielen Pendlern wird damit der Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ermöglicht.
Radschnellverbindungen zeichnen sich in erster Linie durch eine direkte und möglichst konflikt- und kreuzungsfreie Führung sowie eine strikte Trennung vom Fußverkehr aus. Die höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten (ca. 20 km/h) resultieren dabei vor allem aus den geringen Stand- oder Wartezeiten.
Rückblick
Im Rahmen regelmäßiger Treffen beim RADforum Rhein/Main beim Regionalverband Frankfurt gab es bereits 2017 erste Überlegungen der Radverkehrsbeauftragten aus Hanau und Aschaffenburg, dass neben den in Umsetzung bzw. Vorbereitung befindlichen Radschnellverbindungen Frankfurt - Darmstadt und Frankfurt - Hanau auch eine Weiterführung der Verbindung von Hanau nach Aschaffenburg sinnvoll sein könnte. Die Entfernung zwischen den Städten liegt bahnbegleitend bei lediglich 26 km und verbindet acht Städte und Gemeinden mit zusammen ca. 203.000 Einwohnern.
Das Land Hessen stellte am 18.11.2018 bei einer Korridorkonferenz die Ergebnisse einer Potenzialstudie vor. In dieser wurde auch die Verbindung von Hanau nach Aschaffenburg untersucht. Für die rechtsmainische und damit bahnbegleitende Variante nach Aschaffenburg hat sich rechnerisch ein Potenzial von durchschnittlich 900 Radpendlern am Tag ergeben. Dies ist in einem Bereich, für den die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Routenauswahl und Kostenschätzung als sinnvoll erachtet wird.
Auf Initiative der Stadt Hanau und der Stadt Aschaffenburg fand am 07.05.2019 ein Starttermin mit allen beteiligten Landkreisen, Städten und Gemeinden entlang der Strecke sowie dem Land Hessen statt. In diesem wurde grundsätzlich die Absicht beschlossen, eine gemeinsame Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Als maximaler Kostenrahmen wurden dabei auf Basis von Erfahrungswerten rund 150.000 EUR festgelegt.
Das Land Hessen fördert bei Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen 50 % der Kosten und hat im Rahmen des Starttermins angekündigt, trotz eines deutlich geringeren Kilometeranteils pauschal 50 % der Radschnellverbindung als Nutzen für die hessische Seite anzuerkennen. Im Ergebnis übernimmt das Land Hessen also 25 % der Kosten.
Der Freistaat Bayern hatte bei einer ersten mündlichen Anfrage mitgeteilt, dass in der Regel keine Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen gefördert werden. Ein offizielles Schreiben, das gemeinsam von Landrat Dr. Reuter und Oberbürgermeister Herzog unterschrieben wurde, soll hier Klarheit verschaffen. Es wurde Mitte Juni 2019 an das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verschickt.
Als weiteres Ergebnis des Starttermins wurde eine Arbeitsgruppe unter personeller Beteiligung der Stadt Aschaffenburg eingesetzt, um erste wichtige Schritte im Vorfeld zu organisieren:
- Erstellung einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“)
Erarbeitung eines Verteilungsschlüssels zur Kostenverteilung der Machbarkeitsstudie
Auswahl eines geeigneten Untersuchungskorridors
Anschreiben an das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur abschließenden Klärung eventueller Fördermöglichkeiten vom Freistaat Bayern
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen mittlerweile vor und wurden von allen beteiligten Partnern inhaltlich bestätigt.
Politische Beschlussfassung
Die politische Beschlussfassung der Absichtserklärung, des Verteilungsschlüssels und des Untersuchungskorridors soll absprachegemäß über den Sommer 2019 in allen Gebietskörperschaften stattfinden. Für den Herbst 2019 ist dann die Ausschreibung und Vergabe einer Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung Hanau - Aschaffenburg vorgesehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Absichtserklärung zu unterzeichnen und dem Verteilungsschlüssel sowie dem Untersuchungskorridor zuzustimmen.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Absichtserklärung („Letter of Intent“) zu (Anlage 3).
- Dem Vorschlag für einen Verteilungsschlüssel und eine Beteiligung an den Kosten der Machbarkeitsstudie bis zu maximal 17.500,-- €
wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltstelle „Radverkehr“ (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / PVS/8/6/19. Sanierungsgebiet "Ortskern Damm"
Nicht offener freiraumplanerischer Wettbewerb "Neue Mitte Damm"
- Billigung der Auslobungsunterlagen und Zustimmung zum Verfahren
- Festsetzung der Wettbewerbssumme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PVS/8/6/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ ist am 01.11.2018 in Kraft getreten. Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebietes bilden die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 19.02.2018, aktualisiert am 06.04.2018 und 13.09.2018.
Hierin wird als Impulsprojekt für dieses Sanierungsgebiet die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des Michaels-Platzes und der Burchardt- sowie der Mittelstraße vorgeschlagen Damit soll eine qualitätvolle Neugestaltung dieses Bereichs gewährleistet werden. Für dieses Verfahren stehen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € bereit. Die Regierung von Unterfranken fördert dieses Projekt mit Geld aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“.
Mit der Vorbereitung und Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens wurde das Büro Bäumle, Darmstadt, beauftragt. Dieses hat den Auslobungstext für den Wettbewerb erstellt und wird auch die weiteren Verfahrensschritte betreuen.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich zwischen dem Platz vor der der ehemaligen Kapelle an der Dorfstraße und dem südlichen Ende der Burchardtstraße sowie die angrenzenden Teilflächen der Schillerstraße. Das Wettbewerbsgebiet ist unterteilt in 2 Bereiche unterteilt:
- Der Realisierungsteil umfasst den Bereich um den Platz vor der Kirche St. Michael (Teile der Mittelstraße, der Burchardtstraße und der Schillerstraße) mit einer Fläche von ca. 4.600 m².
- Für das übrige Wettbewerbsgebiet mit den an den Realisierungsteil nach Norden und Süden angrenzenden Straßenflächen (Mittelstraße, Aschaffbrücke und Dorfstraße bis zur ehemaligen Kapelle, Burchardtstraße bis zum Kreuzungsbereich mit Merlostraße und Mühlstraße und einem Umgriff von ca. 3.000 m²) soll einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben werden.
Die beiden Teilbereiche werden zu einem Wettbewerbsverfahren gebündelt. Vorgesehen ist die Durchführung eines nicht offenen Wettbewerbs. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 10-15 beschränkt. Diese werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgewählt.
Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs bildet der Entwurf der Auslobung des Büros Bäumle. Hierin ist auch die Besetzung des Preisgerichts prinzipiell festgelegt. Im weiteren Verfahren kann es - abhängig von der Zusage der genannten Personen - noch zu Veränderungen kommen. Die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften im Stadtrat werden gebeten, kurzfristig ihre Vertreter zu benennen.
Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf Basis der anrechenbaren Baukosten nach den Vorgaben der HOAI für Verkehrsanlagen und Freianlagen. Diese beläuft sich danach auf 60.000 € netto (= 71.400 € brutto). Folgende Aufteilung ist vorgesehen (Netto-Beträge):
1. Preis 24.000 €
2. Preis 15.000 €
3. Preis 9.000 €
Anerkennungen 12.000 €
Mit der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens soll umgehend begonnen werden. Damit ist es möglich, im Januar 2020 die abschließende Sitzung des Preisgerichts durchzuführen.
.Beschluss:
I.
- Die Auslobungsunterlagen zur Durchführung des nicht offenen freiraumplanerischen Wettbewerbs „Neue Mitte Damm“, erstellt vom Büro Bäumle (Darmstadt), werden gebilligt.
- Dem in diesen Auslobungsunterlagen dargestellten Verfahren wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren durchzuführen (Anlage 5).
3. Der Stadtrat beschließt, die Wettbewerbssumme auf 60.000,-- € netto festzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / PVS/8/7/19. Parkplatz Kurmainzer Ring;
- Erweiterung
- Antrag der CSU vom 17.03.2019 wegen "Erweiterung der Parkflächen am Kurmainzer Ring in Richtung Süden"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PVS/8/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Ausgangslage
Der Verwaltung liegt ein CSU-Antrag vor, in dem eine Erweiterung der Parkflächen entlang des Kurmainzer Ringes beantragt wird. Begründet wird dieser Antrag mit einer angespannten Parkplatzsituation im Quartier die auch zu unerlaubtem Parken in Kreuzungsbereichen führt und damit andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger gefährdet. Weiterhin wird durch die Schließung von Baulücken mit Mehrfamilienhäusern ein zusätzlicher Bedarf gesehen. Als weiterer Grund wird eine Entschärfung des Parksuchverkehres gewünscht, da dieser zu Belastungen für Anwohner und Besucher im Quartier führt. Die Parkplatzsituation im Bereich des Brentanoviertels wird von den Anwohnern daher als unbefriedigend empfunden.
Ziel ist, die bestehende asphaltierte Parkplatzfläche entlang des Kurmainzer Ringes in südlicher Richtung auf der Grünfläche zu erweitern.
Das Stadtplanungsamt hat die Möglichkeit einer Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche auf der derzeitigen Grünfläche entlang des Kurmainzer Ringes fachlich geprüft.
- Bestand und Planung
2.1 Bestand Parkraum und Parkregelung
Der beschriebene Bereich unterliegt der Parkregelung des Bewohnerparkgebietes A9.
Derzeit kann entlang des Kurmainzer Ringes frei geparkt werden. Streckenweise bestehen entlang des Kurmainzer Ringes Parktaschen mit Senkrechtparkständen. Zwischen der Würzburger Straße und der Einmündung Cornelienstraße besteht schon seit längerer Zeit ein Parkplatz mit zweireihigen Schrägparkern im Seitenbereich. Dieser wurde früher an das Anwesen der Würzburger Straße 64 verpachtet und war seinerzeit nur dessen Kunden als Pkw-Abstellfläche vorenthalten. Auch hier kann seit 2010 frei geparkt werden (siehe Übersichtslageplan).
In den umliegenden Straßen ist der Parkraum im Straßenraum teils ausschließlich Bewohnern, teils Bewohnern und anderen Benutzern mit unterschiedlichen zeitlichen Begrenzungen vorenthalten (siehe Plan Bewohnerparken).
2.2 Bestand Vegetation
Der Untersuchungsraum liegt im parallel zur Bahnstrecke geführten Grüngürtel der sich fortlaufend zwischen der Goldbacher Straße und Brentanoplatz erstreckt. Die Möglichkeit einer Parkflächenerweiterung gelingt nur in einer Verkleinerung dieser Grünfläche. Darüber hinaus befindet sich im Untersuchungsraum entlang des Kurmainzer Ringes ein Biotop mit erhaltenswertem Baumbestand inform von Platanen mit einem Stamm- bzw. Kronendurchmesser von ca. 0,6 m bzw. 14 m. Auch entlang des Böschungsbereiches besteht ein meist dicht aufgebauter Gehölzstreifen mit Baum- und Strauchbewuchs. Der Baumbestand besteht aus Spitz-Ahorn, Säulen-Pappel, Scheinakazien, Robinie, Birke, Vogelkirschen und Winter-Linde. Der Strauchbewuchs setzt sich u. a. aus Holunder, Brombeere, Liguster sowie Haselnuss zusammen.
2.3 Planung
Die Verwaltung hat die Erweiterung der Parkfläche im Seitenbereich zwischen dem bereits eingerichteten Parkplatz und den bestehenden senkrecht angeordneten Parktaschen auf Machbarkeit überprüft. In diesem Streckenabschnitt besteht die Möglichkeit eine Parkreihe in Schrägaufstellung einzurichten (siehe Lageplan). Hierbei ist eine Fahrgasse von 3,50 m möglich. Die Tiefe der Parkstände in Schrägaufstellung beträgt 4,45 m zuzüglich des Überhangstreifens von 0,7 m (siehe Querschnitt). Es können maximal 20 Stellplätze eingerichtet werden. Hierfür entfällt 1 Stellplatz im Straßenraum für die neue Parkplatzausfahrt.
Es sind somit 19 Stellplätze und ein Behindertenstellplatz möglich. Eine Erweiterung der Parkplatzfläche ist aufgrund des direkt angrenzenden steilen Böschungsbereiches zur im Einschnitt liegenden Bahnstrecke sowie den Eigentumsverhältnissen und den bereits vorhandenen Parktaschen auf die vorgesehene Fläche begrenzt.
Die Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche ist mit einer zusätzlichen Versiegelung von ca. 530 m² verbunden. Bei Umsetzung der Baumaßnahme müssen voraussichtlich 7 Bäume (Scheinakazien) gefällt werden.
Zum Schutz der verbleibenden Bäume ist ein Abstand der Fahrgasse zum Baumbestand von mindestens 3,0 m erforderlich. Dies liegt im weitläufigen Wurzelbereich begründet, der sich aus den Kronendurchmessern von ca. 14 m ergibt. Auch unter straßenbautechnischen Aspekten kann der Abstand der geplanten Parkplatzanlage zum Baumbestand nicht verringert werden, da das Wurzelwerk zu Schäden im angrenzenden neu gebauten Asphaltaufbau führen würde. Im Bereich der geplanten Stellplätze sind nach derzeitigem Kenntnisstand Aufschüttungen und ggf. konstruktive Maßnahmen zur Geländeabstützung an der Böschungskante des Einschnittes der Bahnanlage erforderlich.
Die vorgesehene Parkplatzfläche ist keine Ausgleichsfläche für den Ausbau der Ringstraße.
Das zusätzliche Stellplatzangebot ist nur mit einem Eingriff in die Biotopflächen und den Grüngürtel möglich. Durch das Vorhaben wird in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen. Die naturschutzrechtlichen sowie mögliche artenschutzrechtiche Belange sind zu untersuchen und ggf. zu kompensieren.
3.0 Grunderwerb und Kosten
Private Eigentümer sind nicht betroffen, die vorgesehenen Flächen befinden sich auf städtischem Grund, sodass bei Umsetzung der Baumaßnahme kein Grunderwerb erforderlich ist.
Die Kosten für die geplante Baumaßnahme werden auf ca. 160 000 € geschätzt. Dies ist mit den Kosten für die erforderlichen Arbeiten des Unterbaues, der Neueinrichtung von Entwässerungsanlagen und dem Straßenoberbau begründet.
Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Der Beschlussvorlage liegen ein Übersichtslageplan (M 1:1000), Bewohnerparkplan (o. M.), ein Lageplan (M 1: 250) und ein Querschnitt (M 1:100) bei.
.Beschluss:
I.
- Das Planungskonzept der Verwaltung zur Erweiterung der Parkfläche entlang des Kurmainzer Ringes wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme der DB und des Naturschutzes einzuholen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 8
zum Seitenanfang
8. / PVS/8/8/19. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses aus der 11. Sitzung des PVS vom 03.12.2013 („Grundstück Haidstraße /Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“) zur Neugestaltung des städtischen Grundstücks (Fl.-Nr. 38, Gem. Damm) als öffentliche Parkplatz- und Grünfläche
- Aufhebungsbeschluss und Planungsänderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PVS/8/8/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.
Am 17.07.2019 soll die Tektur des Bauantrags für den Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx(städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx (BV-Nr. 20190074), die insgesamt 11 WE vorsieht, im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt werden.
Wesentliche Inhalte der Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die 11 WE vorsieht:
Am 25.06.2019 wurde eine Tektur zum Bauantrag der „TVK Immobilien GmbH“ für einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx (städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx, gestellt. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit 11 WE (gem. Tektur) an der Einmündung Haidstraße / Woernerstraße.
Das Bestandsgebäude Haidstraße xxx wird abgebrochen, der freiwerdende rückwärtige Grundstücksbereich wird als Grünfläche incl. eines Kleinkinderspielplatzes hergestellt.
Der Neubau soll an das bestehende Haus Haidstraße xxx und an die Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. xxx angebaut werden. Er überragt die Trauf- und Firsthöhe der Haidstraße xxx um ca. 70cm / 3m (aufgrund der größeren Grundstücks- und Gebäudetiefe).
Im EG ist der Eingang inc. Treppenhaus inc. Aufzug, die Kellerräume, ein Fahrradabstellraum und ein Müllraum zur Haidstraße, etc. angeordnet. Das Gebäude ist zur Haidstraße zur Aufnahme von 2 privaten Stellplätzen sowie durch die im Eckbereich des städtischen Grundstücks verlaufende öffentliche Kanaltrasse eingerückt.
Zu 2 und 3.
Zur Neuordnung des städtischen Grundstücks hatte der PVS am 03.12.2013 den Beschluss gefasst, öffentliche Stellplätze anzulegen. Auf dem ca. 330m² großen Eckgrundstück Haidstraße / Woernerstraße sollten zehn öffentliche Stellplätze in wassergebundener Oberfläche incl. einer Randeinfassung mit Kantensteinen und Randeingrünung entstehen.
Die beschlossene Maßnahme wurde vom Garten- und Friedhofsamt mit Ausnahme der Baumpflanzungen realisiert.
Zwischenzeitlich gibt es durch die Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die insgesamt 11 WE vorsieht, einen neuen Sachstand.
Die Verwaltung befürwortet dieses Bauvorhaben, mit dem unter Bereitstellung von ca. 75m² Wohnfläche für Wohneinheit(en) für Schwellenhaushalte der bisher „ausgefranste“ bauliche Rand im Einmündungsbereich Haidstraße / Woernerstraße neu gefasst wird. Eine Realisierung des Bauvorhabens unter Einbeziehung des durch den Bauherrn zu erwerbenden städtischen Grundstücks setzt aber die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses des PVS vom 03.12.2013 und die Zustimmung des o.g. Bauantrags im UVS (vorgesehen in der Sitzung des UVS am 17.07.2019) voraus.
Für eine Genehmigung und Realisierung des Bauvorhabens sind dabei seitens der Stadt Aschaffenburg 3 Beschlüsse notwendig:
- Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des PVS vom 03.12.2013 „Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“ und
Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenats zur Genehmigung des Bauantrags „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“ Beschluss des Hauptsenats über notwendige(n) Grundstückserwerb / -regelungen
Die Verwaltung empfiehlt diese Beschlüsse zu fassen, um so die Ziele der Stadtverwaltung in Damm umzusetzen.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Aufhebung des Stadtratsbeschlusses aus der 11. Sitzung des PVS vom 03.12.2013 („Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“) zur Neugestaltung des städtischen Grundstücks (Fl.Nr. 38, Gem. Damm) als öffentliche Parkplatz- und Grünfläche.
- Aufhebungsbeschluss und Planungsänderung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / PVS/8/9/19. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.10.2016 und 08.04.2019 wegen "Rettungsringe am Mainufer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PVS/8/9/19 |
.Beschluss:
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.10.2016 und 08.04.2019 wegen "Rettungsringe am Mainufer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2019. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD) vom 12.07.2019 wegen „Rettungsmittel am Mainufer“ (Anlage 7)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / PVS/8/10/19. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Bernhard Appelmann (CSU) vom 03.05.2018 wegen "Antrag zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Bereich des Umwelt-Bildungszentrums/Verlängerung Ebersbacher Straße in Schweinheim" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.07.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
16.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PVS/8/10/19 |
.Beschluss:
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Bernhard Appelmann (CSU) vom 03.05.2018 wegen "Antrag zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Bereich des Umwelt-Bildungszentrums/Verlängerung Ebersbacher Straße in Schweinheim" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.07.2018 (Anlage 8)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2019 13:17 Uhr