Datum: 18.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / WS/3/1/19. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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18.07.2019
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ö
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Vorberatend
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1 | WS/3/1/19 |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2019
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ö
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Beschließend
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12 | PL/11/12/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die xxx GmbH, Mainz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vor.
Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung des Jahres 2017. Für den Angebotsvergleich wurden acht überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Sieben Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die xxx GmbH hatte unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag erhalten.
Die Jahresabschlussprüfung 2017 und 2018 sind außerordentlich effizient und mit hoher Kompetenz durchgeführt worden.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V.m.
Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / WS/3/2/19. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2019 bis einschließlich Mai 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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18.07.2019
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ö
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Beschließend
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2 | WS/3/2/19 |
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen
in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / WS/3/3/19. Anpassung der Entgelte im P&R-Bereich des Parkhauses Dämmer Tor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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18.07.2019
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ö
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Beschließend
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3 | WS/3/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die im P&R-Bereich des Parkhauses Dämmer Tor erwirtschafteten Entgelte sind, trotz starker Auslastung, in den Kernzeiten (08.00 Uhr–17:00 Uhr) von bis zu 85 Prozent auf beiden Parkdecks, nicht ausreichend für eine vollständige Kostendeckung.
Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Aschaffenburg Anfang des Jahres, einen Antrag bei der Regierung für Unterfranken gestellt, die Entgelte für den Bereich anpassen zu dürfen, ohne hierbei förderschädlich vorzugehen. Dies ist an dieser Stelle notwendig, da aufgrund der erhaltenen Fördermittel ein genehmigter Tarif für den P&R-Bereich besteht.
Als Berechnungsgrundlage für die Entgeltanpassung dienen die tatsächlich dort entstehenden Kosten. Aufgrund der förderrechtlichen Zuwendungsbescheide dürfen die Entgelte und die damit einhergehenden prognostizierten Einnahmen, lediglich die Betriebskosten decken.
Die Regierung von Unterfranken hat den Vorschlag zur Entgeltanpassung, nach entsprechender Prüfung, akzeptiert.
Diese Entgeltanpassung sieht vor, dass der Tagespendlerpreis zum 01.09.2019 von 2,50 € auf 3,50 € angeglichen wird.
Des Weiteren wird der Preis für die Dauer-Abo-Karten zum 01.09.2019 auf 40,00 €, am 01.06.2020 um weitere 5,00€ auf dann insgesamt 45,00 € angepasst.
Auf den Ebenen 3 und 4 haben die Stadtwerke aus Auslastungsgründen ebenfalls Pendler-Abo-Karte (derzeit 45,00€) eingeführt, welche ebenfalls nach diesen Steigerungsstufen angepasst wird.
Nachstehend haben wir Ihnen eine Tarifübersicht mit anderen Städten aufgeführt, in denen sich unmittelbar in der Nähe eines Innenstadt-Bahnhofs ein P&R-Bereich befindet.
Stadt
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Objekt
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1Tag / 24 Std.
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4 Wochen / 1 Monat
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Hanau
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P-R Parkplatz
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3,00€
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40,00 €
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Aschaffenburg
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P-R Parkhaus
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3,50€
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45,00 €
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Offenbach Ost
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P-R Parkplatz
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4,00 €
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48,00 €
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Coburg
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P-R Parkplatz
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4,00 €
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80,00 €
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Bamberg
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P-R Parkplatz
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4,50 €
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40,00 €
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Aschaffenburg PH HBF
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DB-Parkhaus
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9,00 €
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Mit Vorlage Bahncard
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Darmstadt
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P-R Parkhaus
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12,00 €
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Aschaffenburg
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Sonst. PH/TG
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10,00 €
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72,00 €
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Unabhängig von der Zusammensetzung der Entgelte, ist der Tabelle zu entnehmen, dass die die Parkentgelte des P-R Bereiches der Stadtwerke auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten, mit einem P&R-Bereich in Nähe eines Innenstadt-Bahnhofs, weiterhin preisgünstig sind.
Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte im P&R-Bereich des Parkhauses Dämmer Tor.
.Beschluss:
I. Der Werksenat stimmt der Anpassung der Entgelte im P&R-Bereich des Parkhauses Dämmer Tor zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / WS/3/4/19. Entgeltregelung P&R Platz Darmstädter Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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18.07.2019
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ö
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Beschließend
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4 | WS/3/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Werksenat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 Prüfvorschläge der Stadtwerke zur
Förderung der ÖPNV-Nutzung beraten und begrüßt.
Der Vorschlag zur kostenfreien ÖPNV Nutzung an Samstagen im Stadtgebiet Aschaffenburg wurde im Dezember 2018 umgesetzt.
Nun soll das Konzept für einen Park&Ride-Verkehr am Volksfestplatz umgesetzt werden.
Auf dem Gelände zwischen der Darmstädter Straße, Großostheimer Straße und Kleinen
Schönbuschallee wird ein Parkplatz für ca. 150 Fahrzeuge eingerichtet (Bild 1).
Die Stadtwerke beabsichtigen auf der P+R-Fläche die entsprechende Infrastruktur aufzubauen, darunter Beleuchtung, Zufahrtskontrolle, Sprachverbindung zur Parkleitstelle und Notruf, sowie die hierfür notwendigen Leitungsverbindungen (Datenversorgung, Strom) zu schaffen. Der Betrieb und Unterhalt erfolgt ebenfalls durch die Stadtwerke. Zur Refinanzierung der Investitionen (ca. 60 T€) sowie den Betrieb und Unterhalt sind monatlich € 750.- durch die Stadt Aschaffenburg zu begleichen.
Innerhalb des Parkplatzes soll zwischen zwei Nutzergruppen differenziert werden:
a) Dauernutzer (87 Parkstände)
Dieses Angebot richtet sich besonders an Arbeitnehmer, die den P+R regelmäßig (werktäglich) benutzen. Sie erhalten eine monatliche Zufahrtsgenehmigung von den Stadtwerken direkt, oder aber über Ihren Arbeitgeber.
Diese Zufahrtskarte gilt dann auch als Fahrkarte im Bus.
Die Zufahrtsgenehmigungen sind limitiert auf die tatsächliche Anzahl der Parkstände in diesem
Bereich. Dadurch wird die Verfügbarkeit der Parkplätze immer sichergestellt.
Für Dauernutzer wird ein Entgelt von € 30 monatlich fällig. Dieses Entgelt beinhaltet einen Stellplatz im beschrankten Bereich auf dem P&R Parkplatz Darmstädter Straße und umfasst die Benutzung der Stadtbusse auf der Linie 3 von der Haltestelle Stadtbad bis zum ROB und zurück. Alle auf diesem Streckenabschnitt gelegenen Haltestellen sind inbegriffen. Die „Abo-Karte“ wird über die Parkhausverwaltung in den Stadtwerken erstellt und ausgegeben.
Die zur Deckung des genehmigten VAB-Tarifs (Jahreskarte aktuell 35 €/Monat) benötigte Subvention wird durch den städtischen Haushalt, im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift, ausgeglichen.
b) Gelegenheitsnutzer (64 Parkstände)
Der restliche Teil des P+R-Parkplatzes ist frei befahrbar. Hier soll lediglich eine
Höhenbeschränkung verhindern, dass Lkw den Parkplatz nutzen.
Für Gelegenheitsnutzer wird ein Entgelt von € __ fällig. Dieses Entgelt beinhaltet einen Stellplatz auf dem P&R Parkplatz Darmstädter Straße, sowie eine Gruppen-Tageskarte (bis 5 Personen) zur Benutzung der Stadtbusse auf der Linie 3 von der Haltestelle Stadtbad bis zum ROB und zurück. Der Fahrschein kann nur im Stadtbus an der Haltestelle Stadtbad erworben werden und beinhaltet alle auf diesem Streckenabschnitt gelegenen Haltestellen.
Die zur Deckung des genehmigten VAB-Tarifs (aktuell 7,20 €) benötigte Subvention wird durch den städtischen Haushalt, im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift, ausgeglichen.
Zusammenfassung Entgeltregelung.
Die Betrachtung des jährlichen Ausgleichsbetrages durch die Stadt Aschaffenburg, erfolgt unter der Annahme einer 100 prozentigen Auslastung des P&R Parkplatzes für Dauernutzer und einer 70 prozentigen Auslastung (45 Plätze) für Gelegenheitsnutzer. Die 70% beziehen sich auf Erfahrungswerte, die aus dem P&R Parkplatz Dämmer Tor vorliegen.
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Kunde
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Genehm. Tarif
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Ausgleich pro Kunde
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Ausgleich Monat
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Ausgleich Jahr
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Dauernutzer
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30,00 €
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35,00 €
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5,00 €
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435,00 €
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5.220,00 €
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Gelegenheitsnutzer
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Variante 1
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1,00 €
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7,20 €
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6,20 €
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5.580,00 €
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66.960,00 €
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Variante 2
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2,00 €
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7,20 €
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5,20 €
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4.680,00 €
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56.160,00 €
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Investition, Unterhalt,
Betrieb
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750,00 €
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9.000,00 €
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Gesamt Variante 1
Variante 2
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81.180,00 €
70.380,00 €
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.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Entgeltregelung P&R Platz Darmstädter Straße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Für Gelegenheitsnutzer wird ein Entgelt von 2,-- € fällig. Dieses Entgelt beinhaltet einen Stellplatz auf dem P&R Parkplatz Darmstädter Straße, sowie eine Gruppen-Tageskarte (bis 5 Personen) zur Benutzung der Stadtbusse auf der Linie 3.
Die zur Deckung des genehmigten VAB-Tarifs (aktuell 7,20 €) benötigte Subvention wird durch den städtischen Haushalt im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift ausgeglichen.
Für Dauernutzer wird ein Entgelt von 30,-- € monatlich fällig. Dieses Entgelt beinhaltet einen Stellplatz im beschrankten Bereich auf dem P&R Parkplatz Darmstädter Straße und umfasst die Benutzung der Stadtbusse der Linie 3.
Die zur Deckung des genehmigten VAB-Tarifs (Jahreskarte aktuell 35,--
€/Monat) benötigte Subvention wird durch den städtischen Haushalt im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift ausgeglichen.
Für die Aufwendungen der Anlagetechnik sowie Unterhalt und Betrieb wird ein monatliches Entgelt von 750,00 € vereinbart. Diese ist ebenfalls durch den städtischen Haushalt auszugleichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
5. / WS/3/5/19. Konzept Wasserstoff
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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18.07.2019
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ö
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Beschließend
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5 | WS/3/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Wasserwerk werden jährlich rund 32 Tonnen Wasserstoff als Energiequelle für die Mikroorganismen zum Nitratabbau verbraucht. Der Wasserstoff wird derzeit über die Fa. Linde bezogen zu jährlichen Kosten von rund 190.000 €.
Der Wasserstoff könnte auch mittels eines Elektrolyseurs durch Aufspaltung von Wasser mit Hilfe von elektrischem Strom in Wasserstoff und Sauerstoff vor Ort selbst erzeugt werden. Wenn der dazu erforderliche Strom noch regenerativ erzeugt werden kann, spricht man von grünem Wasserstoff. Deshalb soll ein möglichst hoher Anteil von benötigtem Strom für die Elektrolyse aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen aus erneuerbaren Energien geliefert werden, die im direkten Umfeld produziert werden. Hierfür bietet sich z. B. eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 1 MWh an.
Die AVG steht mit verschiedenen Herstellern von Elektrolyseuren (u.a. Fa. Siemens, Fa. NEL Hydrogen Electrolyser in Norwegen, Fa. Linde) in Verbindung um eine wirtschaftliche Eigenproduktion von Wasserstoff zu prüfen. Der Wasserstoff aus Elektrolyseuren muss die strengen Qualitätsanforderungen an die Reinheit, die für den Einsatz im Wasserwerk gefordert ist, erfüllen.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Energiepark in Mainz besucht. Dort erzeugen die Stadtwerke Mainz mittels Strom aus einem Windpark regenerativen Wasserstoff. Der Wasserstoff wird zu einem Teil in das Mainzer Erdgasnetz eingespeist (Zumischung von 10 % H2 zum Erdgas) und zum anderen Teil in Trailern gespeichert. Mit diesen Trailern werden dann Industriebetriebe und Wasserstofftankstellen der Mainzer Verkehrsbetriebe beliefert. Es ist ein sehr innovatives, zukunftsgerichtetes Projekt, das aber trotz staatl. Fördermitteln derzeit keinen wirtschaftlichen Betrieb möglich macht.
Die Fa. Linde, die zusammen mit Siemens die Anlagen in Mainz gebaut hat wurde ebenfalls um die Ausarbeitung eines Angebotes für die AVG gebeten mit folgenden Eckdaten:
Eigenerzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse für das Wasserwerk und zur Betankung von Brennstoffzellenbussen mit folgenden Standortvarianten:
- Standort Wasserwerk, nur Elektrolyse für die Eigenversorgung Wasserwerk, ggfs. mit (Teil-)Eigenversorgung von PV-Strom vor Ort oder
- Standort in der GBAB (da dort die erforderlichen großen Flächen für PV-Anlagen vorhanden sind): Erzeugung von H2 durch Elektrolyse, ggfs. Verwertung des O2 in den vorhandenen BHKW`s, (vorübergehende) Errichtung einer H2-Tankstelle in Containerbauweise für 2 Brennstoffzellenbusse. Transport des Wasserstoffs von der GBAB zum Wasserwerk alternativ über eine Rohrleitung (ca. 2,5 km, Kalkulation durch AVG) oder über fahrbare Trailer. Oder
- Errichtung einer H2-Tankstelle im Verkehrsbetrieb für 2 Brennstoffzellenbusse
Weiterhin wurde Kontakt mit der belgischen Firma Fa. Van Hool, dem derzeit führenden Hersteller von Wasserstoffbussen aufgenommen, hier wird ebenfalls ein Angebot für 2 Brennstoffzellenbusse erwartet.
Der Bund hat verschiedene Förderprogramme für die Realisierung von H2-Einsatz als Energieträger aufgerufen. Die AVG hat eine Bewerbung für die Stufe 1 HyStarter eingereicht.
.Beschluss:
I. Der Bericht über die Maßnahmen zur Prüfung einer Eigenproduktion von Wasserstoff für das Wasserwerk, zur Betankung von Brennstoffzellenbussen und zur Bewerbung als HyStarter-Kommune wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2019 11:11 Uhr