Datum: 23.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1SHS/2/1/19 Vorstellung des Jahresabschlusses 2018 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg - Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Dornbach GmbH, Mainz
2SHS/2/2/19 Tourismusbericht 2018
3SHS/2/3/19 Vorstellung des Konzeptes; - Nutzung Sozialer Medien für das Marketing der Stadthalle
4SHS/2/4/19 Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2019 - Halbjahresbericht 2019
5SHS/2/5/19 Gebührenanpassung der Stadthalle
6SHS/2/6/19 Gebührenanpassung Volksfest

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1. / SHS/2/1/19. Vorstellung des Jahresabschlusses 2018 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg - Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Dornbach GmbH, Mainz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 1SHS/2/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss 2018  des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die xxx GmbH, Mainz, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Verlust von € 1.289.321,25 ab.


In der Stadthallensenatssitzung am 24.07.2018 hatte die Werkleitung im Rahmen des Halbjahres-
berichts 2018 bereits darauf hingewiesen, dass das Planergebnis auf Grund einiger Veranstal- tungsausfälle und einmaliger, ungeplanter Aufwendungen nicht erreicht werden kann. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen im mündlichen Vortrag.

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die Firma xxx GmbH, Mainz, ist vom 28.-29. Mai 2019 erfolgt. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2018 am 11. Juni 2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2018 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.



Anlage
20 Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung 2018 durch die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, zur Kenntnis (Anlage 1) .














II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / SHS/2/2/19. Tourismusbericht 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 2SHS/2/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit 196.083 Übernachtungen (+3,9 %) wurde wiederum ein neuer Rekordwert im Gastgewerbe aufgestellt. Grundlage aller statistischen Daten sind die Auswertungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Erfasst werden die Eigenmeldungen aller Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten. Die Übernachtungen in den in Aschaffenburg angebotenen Privatzimmern und Ferienwohnungen sowie die auf den Kreuzfahrtschiffen und dem Reisemobilstellplatz werden nicht erfasst.
Die Bettenauslastung betrug 51,1 % (im Vorjahr 50,3 %) und liegt bayernweit in der Spitzengruppe. Mit 1,9 Tagen blieb die durchschnittliche Aufenthaltsdauer konstant.

Über die Tourist-Information wurden in 2018 1.308 Gruppen-Stadtführungen mit ca. 35.000 Teilnehmern gebucht.

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat nimmt den Tourismusbericht 2018 zur Kenntnis.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / SHS/2/3/19. Vorstellung des Konzeptes; - Nutzung Sozialer Medien für das Marketing der Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 3SHS/2/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den letzten Monaten wurde zunehmend das Fehlen eines Social Media Auftrittes der Stadthalle Aschaffenburg beklagt. Dieses Manko soll nunmehr in Form eines zu initiierenden Facebook-Accounts beseitigt werden. Ziel des Accounts ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig mittels Postings über zukünftige Veranstaltungen zu informieren. Dabei soll insbesondere auch auf den Beginn der jeweiligen Kartenvorverkaufszeiten hingewiesen werden, um so den Ticketabsatz anzukurbeln und den Followern einen dahingehenden Mehrwert zu bieten. Weiterhin wird das Generieren einer Community dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad der Stadthalle nach außen hin zu vergrößern und darzustellen, auf welch vielfältige Art und Weise der Veranstaltungsort von verschiedenen Akteuren genutzt werden kann. Ansprechendes Bildmaterial trägt dazu bei, werbewirksam das Image der Stadthalle Aschaffenburg zu verbessern, was im Ergebnis auch der Stadt selbst zugutekommt. Die Facebook-Seite stellt ferner einen Kommunikationskanal dar, der es Interessenten ermöglicht, in Echtzeit Informationen einzuholen und Fragen zu stellen.


Das eng mit den Kongress- und Touristikbetrieben vernetzte Stadtmarketing Aschaffenburg verfügt bereits seit mehreren Jahren über einen eigenen, erfolgreichen Facebook-Account. Dieser verzeichnet mittlerweile über 14.000 Follower, eine im Vergleich mit anderen Stadtmarketing-organisationen als sehr hoch einzustufende Zahl. Die aus dem bereits bestehenden Account des Stadtmarketing Aschaffenburg resultierenden Synergieeffekte für den noch zu initiierenden Account der Stadthalle Aschaffenburg sind nicht zu unterschätzen. Zudem bestehen bereits umfangreiche Erfahrungswerte - insbesondere in Bezug auf geeignete Postingzeiten und Inhalte. Hinsichtlich des Layouts der zu erstellenden Beiträge wird darauf Wert gelegt, die Corporate Identity der Stadthalle Aschaffenburg zu berücksichtigen. Dies äußert sich beispielsweise darin, dass das Farbschema eingehalten und das Stadthallen-Logo in jedem Posting eingebunden wird.

.Beschluss:

I.


Der Stadthallensenat beschließt die Initiierung eines Social Media Auftrittes für die Stadthalle Aschaffenburg. Es wird ab sofort eine Facebook-Seite angelegt, auf der Veranstaltungen, die in der Stadthalle Aschaffenburg stattfinden, rechtzeitig und werbewirksam mittels Bild und Text angekündigt werden.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja  X
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja  X
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein  X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / SHS/2/4/19. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2019 - Halbjahresbericht 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 4SHS/2/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.



Für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2019 folgendes Bild:





Die Umsätze des ersten Halbjahres 2019 haben den Wert aus 2018 überschritten.
Die Buchungen für das 2. Halbjahr 2019 lassen auf ein Erreichen des Umsatzniveaus zum
Jahresende 2018 hoffen.
Alle Kosten werden ständig auf mögliche Einsparungen überprüft um das Betriebsergebnis
zu verbessern.
Weiterhin sind für 2020 Preiserhöhungen in den Sparten Kongressbetrieb und Veranstaltungs-
management geplant.



.Beschluss:

I.
Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2019 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen.












II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / SHS/2/5/19. Gebührenanpassung der Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 5SHS/2/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.01.2018 wurden die Mietkonditionen der Stadthalle am Schloss zum letzten Mal geändert. Auf Wunsch des Stadthallensenats soll die Miete alle 2 Jahre geringfügig angepasst werden.

So sollen die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2020 wie folgt erhöht werden.


Für Messen und Ausstellungen sollen folgende Tarife Gültigkeit bekommen:






Außerdem werden nachfolgende Sonn- und Feiertagszuschläge beschlossen. Grundlage hierfür sind die höheren Reinigungskosten an Sonn- und Feiertagen.



Weiterhin werden die Zuschläge zu den Betriebskosten angepasst:

.Beschluss:

I.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2020 wie folgt anzupassen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / SHS/2/6/19. Gebührenanpassung Volksfest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 6SHS/2/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Da die letzte Platzgeldanpassung für Januar 2016 vorgenommen wurde, wird vorgeschlagen, die Platzgelder zu 01.01.2020 wiederum um 2 % anzupassen (Werte auf volle EURO gerundet). Dies würde einen Einnahmeeffekt von 3 T€ bewirken.

Die neue Platzgeldordnung sähe dann wie folgt aus:



Gattung
alt
Neu
1.
Groß- und Rundfahrgeschäfte


1.1.
Neuheiten, Großfahrgeschäfte pauschal
5.200 €
5.300 €
1.2.
Hoch- und Rundfahrgeschäfte älterer Bauart pauschal
3.670 €
3.745 €
1.3
Alte Hoch- und Rundfahrgeschäfte, Geschäfte mit geringer Platzkapazität pauschal
2.650 €
2.700 €
2.
Auto-Scooter pro m²
8,15 €
8,30 €
3.
Geisterbahn, pro Frontmeter
112 €
114 €
4.
Kinderfahrgeschäfte und sonstige Kleinfahrgeschäfte


4.1.
Babyflug, Doppelschleife, Reitbahn, Verkehrskinderharten u.ä. pro Frontmeter
57 €
58 €
4.2.
Spielwaren pro Frontmeter
92 €
94 €
4.3.
Kasperltheater, Kinderaufführungen pauschal
287 €
293 €
4.4.
Schiffsschaukel pro Frontmeter
47 €
48 €
5.
Belustigungs- und Unterhaltungsgeschäfte pro Frontmeter
131 €
134 €
6.
Schaugeschäfte pro Frontmeter
104 €
106 €
7.
Schießbuden pro Frontmeter
89 €
91 €
8.
Spielbuden


8.1.
Automatenspiele (Greifer etc.) pro Frontmeter
141 €
144 €
8.2.
Geschicklichkeitsspiele(Nagelbude, Ball-, Pfeil, Spicker-, Büchsenwerfen) pro Frontmeter
104 €
106 €
8.3.
Glücksspiele und sonstige Ausspielungen (z.B. Fadenziehen, Entenheben) pro Frontmeter
141 €
144 €
9.
Verlosungen pro Frontmeter
153 €
156 €
10.
Nostalgiegeschäfte (Karussel, alte Kettenflieger) pro Frontmeter
57 €
58 €
11.
Sonstige Geschäfte
Fallabhängig
Fallabhängig
12.
Verkaufsgeschäfte


12.1.
a) Wurst-, Fischbraterei, Backstube u.ä. mit Straßenverkauf pro m²
b) Imbisse mit Biergarten und Getränkeausschank pro Frontmeter
pro Garnitur
Grill u.ä. im Biergarten pro Frontmeter
32 €


235 €
57 €
117 €
33 €


240 €
58 €
119 €
12.2.
Süßwaren, Mandeln, Speiseeis pro Frontmeter
94 €
96 €
12.3.
Zusätzlich beanspruchte Freifläche pro m²
16 €
16,30 €
12.4.
Bauchladen, Brezeln u.ä.
Fallabhängig
Fallabhängig
13.
Gastronomie


13.1.
Café, Pub, Gasthaus ohne Straßenverkauf pro m²
21 €
21,50 €
13.2.
Café, Pub, Gasthaus mit Straßenverkauf pro m²
28 €
28,50 €
13.3.
Zusätzliche Freifläche (einschließl. Imbiss, Grill im Biergarten)
16 €
16,30 €
14.
Für die Dauer des Festes:
Bauchladen, Brezeln, Hausierer u.ä. pauschal
Kraftmesser, Liebesbarometer pauschal

219 €

183 €

223 €

187 €

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat beschließt die vorgelegte Gebührenanpassung für das Volksfest ab dem 01.01.2020.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.11.2019 10:21 Uhr