Datum: 26.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Feriensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1FS/1/1/19 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Kinderhaus "Kunterbunt"
2FS/1/2/19 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Stadtteil Damm
3FS/1/3/19 Übernahme der pauschalierten Förderung durch die Stadt Aschaffenburg für die Kombieinrichtung an der Christian-Schad-Schule

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1. / FS/1/1/19. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Kinderhaus "Kunterbunt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 26.08.2019 ö Beschließend 1FS/1/1/19

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab 01.09.2020 weitere 15 Kindergartenplätze im Kinderhaus „Kunterbunt“ des Arbeiter Samariter Bundes Aschaffenburg, ASB,  in der Paulusstraße als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. / FS/1/2/19. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Stadtteil Damm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 26.08.2019 ö Beschließend 2FS/1/2/19

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze im Stadtteil Damm an der Ottostraße bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 i. V. m.  Art. 37 GO)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / FS/1/3/19. Übernahme der pauschalierten Förderung durch die Stadt Aschaffenburg für die Kombieinrichtung an der Christian-Schad-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 26.08.2019 ö Beschließend 3FS/1/3/19

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg übernimmt für die kommunale Förderung das staatliche Modell der pauschalierten Förderung für die „Kombieinrichtung“ an der Christian-Schad-Schule

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:18 Uhr