Datum: 26.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/11/1/19. Bericht zum Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/11/1/19 |
.Beschluss:
I. Der Bericht zum Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/11/2/19. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/11/2/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2018 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2018 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 139.187.320,12 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 10.916.626,74 €.
b) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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3. / PL/11/3/19. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/11/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2018 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2018 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 559.137,83 € beträgt der im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2 500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2018 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG,
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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4. / PL/11/4/19. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/11/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2018 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2018 der ABE wie folgt festzustellen:
Bei einer Bilanzsumme von 10.817.710,02 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 2.151.523,18 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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5. / PL/11/5/19. Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/11/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2018 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen.
a) Bei einer Bilanzsumme von 121.294.138,29 € beträgt der im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Gewinn 5.412.277,90 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Einstellung in die „Allgemeine Rücklagen“ 4.105.476,59 €
Abführung an den Haushalt der Stadt 1.306.801,31 €
abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag
c) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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6. / PL/11/6/19. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/11/6/19 |
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / PL/11/7/19. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/11/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Berninger Claus
|
3
|
Dr. Blatt Lothar
|
4
|
Büttner Johannes
|
5
|
Elsässer Werner
|
6
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
7
|
Gans Brigitte
|
8
|
Gerlach Thomas
|
9
|
Giegerich Thomas
|
10
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
|
Kapperer Leonie
|
13
|
Klein Karsten
|
14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
|
Otter Gerald
|
18
|
Stegmann Karl-Heinz
|
19
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / PL/11/8/19. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/11/8/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Berninger Claus
|
3
|
Dr. Blatt Lothar
|
4
|
Büttner Johannes
|
5
|
Elsässer Werner
|
6
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
7
|
Gans Brigitte
|
8
|
Gerlach Thomas
|
9
|
Giegerich Thomas
|
10
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
|
Kapperer Leonie
|
13
|
Klein Karsten
|
14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
|
Otter Gerald
|
18
|
Stegmann Karl-Heinz
|
19
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / PL/11/9/19. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/11/9/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der AVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die AVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx GmbH, Mainz, zum Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 zu bestellen.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages i.V.m.
§ 318 HGB die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2019 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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10. / PL/11/10/19. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/11/10/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx, xxx & xxx AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2019 zu bestellen. Die xxx, xxx & xxx AG soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages i.V.m.
§ 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2019 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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11. / PL/11/11/19. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/11/11/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx, xxx & xxx AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2019 zu bestellen. Die xxx, xxx & xxx AG soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages i.V.m.
§ 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. / PL/11/12/19. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
18.07.2019
|
ö
|
Vorberatend
|
1 | WS/3/1/19 |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2019
|
ö
|
Beschließend
|
12 | PL/11/12/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die xxx GmbH, Mainz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vor.
Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung des Jahres 2017. Für den Angebotsvergleich wurden acht überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Sieben Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die xxx GmbH hatte unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag erhalten.
Die Jahresabschlussprüfung 2017 und 2018 sind außerordentlich effizient und mit hoher Kompetenz durchgeführt worden.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V.m.
Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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13. / PL/11/13/19. „Auf-Achse-Ticket“
- Zustimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2019
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ö
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Beschließend
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13 | PL/11/13/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Jahr 2018 wurde das VAB-Event-Ticket zum ersten Mal über die gesamten Sommerferien angewendet (auch Ferienticket genannt). Das Event-Ticket war eine Tageskarte für das gesamte VAB-Gebiet und galt bis dahin nur an Tagen, an denen größere Feste in der Region Bayerischer Untermain stattfanden. Der Fahrpreis je Event-Ticket betrug 3,50 €.
Die Aufgabenträger der Region Bayerischer Untermain haben die Differenz zwischen dem Ticketpreis von 3,50 € und dem tariflich festgelegten Tagesticketpreis entschädigt. Für die Sommerferien 2018 waren dies rund 140.000 €, davon entfielen rund 42.000 € auf die Stadt Aschaffenburg. Der Betrag ist für die Stadt höher ausgefallen als ursprünglich angenommen. Eine Ursache hierfür war der gleiche Fahrpreis für das Ferienticket sowie für die reguläre Tageskarte. Hier haben sich viele Kunden für das höherwertige Produkt des Ferientickets entschieden, unabhängig davon, ob sie es für eine Fahrt außerhalb der Stadtwabe genutzt haben. Die Aufteilung des Ausgleichsbetrags erfolgte nach dem Einstiegsprinzip: Steigt der Kunde im Stadtgebiet ein, erfolgte der Ausgleich durch die Stadt Aschaffenburg.
Das Ferienticket des Jahres 2018, soll ab den Sommerferien 2019 in das sogenannte "Auf-Achse-Ticket" überführt werden. Es gilt in den Sommerferien und darüber hinaus auch an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im gesamten VAB-Netz (Stadt Aschaffenburg, Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg). Erwachsene zahlen dabei 5,00 €, Kinder den bisherigen Betrag von 3,50 €.
Auf Grund der Ausdehnung auf die Wochenenden und Feiertage ist das Auf-Achse-Ticket an rund 150 Tagen im Jahr nutzbar. Der insgesamt erforderliche Ausgleichbetrag pro Jahr wurde auf rund 182.000 € geschätzt. Bliebe es bei der Aufteilungsquote zwischen den Aufgabenträgern aus dem Jahr 2018, so beträgt der voraussichtliche Ausgleichbetrag der Stadt Aschaffenburg ca. 54.000 €. Es ist jedoch von einem geringeren Betrag auszugehen, da der Ticketpreis mit 5,00 € deutlich über der regulären Tageskarte von 3,60 € liegt und somit der beschriebene Effekt aus dem Jahr 2018 nicht mehr auftreten wird.
Zur Anwendung des Auf-Achse-Tickets ist es erforderlich, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, die sämtliche Modalitäten wie Fahrpreis und Tarifausgleich regelt. Dieses Vertragswerk wird zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern und der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) geschlossen. Der Vertrag liegt als Anlage 1 bei.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Auf-Achse-Ticket wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Allgemeine Vorschrift gemäß der Anlage 5 wird beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anwendung des Auf-Achse-Tickets mit der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) abzuschließen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2019 08:09 Uhr