Datum: 16.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/12/1/19. Einführung Niederschlagswassergebühr - Vorstellung der Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Grundstückseigentümer im Rahmen der Erhebung der abflusswirksamen Flächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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1 | PL/12/1/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach dem Grundsatzbeschluss des Plenums vom 14.05.2018 eine Niederschlagswassergebühr (auch „Getrennte“ oder „Gesplittete“ Abwassergebühr) einzuführen und die Festlegung auf Methodik und Abzugsregelungen als spätere Bestandteile der Gebührensatzung im Plenumsbeschluss vom 01.04.2019, soll nun über die Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Grundstückseigentümer über die Größe ihrer überbauten und befestigten Flächen berichtet werden.
Der endgültige Satzungsbeschluss durch den Stadtrat mit den neuen Gebührensätzen soll dann bis zum 30. April 2020 erfolgen.
Die Luftbildauswertung und die Erstellung einer Versiegelungskartierung durch das Geodatenunternehmen AEROWEST wurden Ende April abgeschlossen. Momentan ermittelt das beauftragte Ingenieurbüro BFUB für jedes einzelne Flurstück den Abflussbeiwert und ordnet ihn der jeweiligen Stufe zu. Die neu gewonnenen Informationen werden dann mit bereits vorhandenen Grundstücksdaten verknüpft, um eine Datenbank zu den überbauten und befestigten Flächen im Stadtgebiet aufzubauen. Diese Arbeiten werden in Kürze beendet sein.
Damit stehen alle Daten fest, um die Eigentümer der Grundstücke über ihre jeweiligen Versiegelungsgrößen informieren zu können. Das wird in drei Versendungsläufen nach Postleitzahlbereichen sortiert ab dem 25. September erfolgen. Diesen voraus gehen jeweils drei Bürgerinformationsveranstaltungen, in denen über den genauen Ablauf des Verfahrens berichtet wird und auch aufkommende Fragen beantwortet werden können.
Sie werden an folgenden Terminen stattfinden:
- 24. September in der VIP-Lounge der f.a.n. Arena (PLZ-Bereich 63741)
- 26. September im Martinushaus Aschaffenburg (PLZ-Bereich 63739)
- 02. Oktober in der Mehrzweckhalle Obernau (PLZ-Bereich 63743)
Daran können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nach individueller Präferenz teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zur persönlichen Beratung der Grundstückseigentümer wird im Rathaus vom 25.09. bis 11.10.2019 ein Informationsbüro eingerichtet, in dem eine fachkundige Person von BFUB direkt vor Ort auf individuelle Fragen und Probleme eingehen kann.
Als weitere Informationsmöglichkeiten stehen eine Telefonhotline, eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse sowie das Internetangebot der Stadt zur Verfügung.
Für weitere Details zum Ablauf des Projektes wird auf den mündlichen Vortrag von Herrn Dr. Gruber und die Präsentation von Herrn Dr. Weritz (Geschäftsführer des Ingenieurbüros BFUB) verwiesen.
.Beschluss:
I. Die vorgestellten Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Eigentümer im Rahmen der Erhebung der abflusswirksamen Grundstücksflächen durch die Stadtverwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro BFUB werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/12/2/19. Eintritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer zur ÖDP;
- Änderung der Stärkeverhältnisse in den Senaten und Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
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2 | PL/12/2/19 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S.
"Eintritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer zur ÖDP
- Änderung der Stärkeverhältnisse in den Senaten und Ausschüsse"
aufgrund des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 15.09.2019 (Anlage 1) abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / PL/12/3/19. Höhe der Aufwandspauschale (Erfrischungsgeld) für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Kommunalwahl im März 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
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3 | PL/12/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. Art 7 Abs.3 GLkrWG eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der neuen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019, Az. B1-1367-3-14 keine laufende Angelegenheit mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.
Über die Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorgaben. Bei der Bundestags- und Europawahl ist gem. § 10 Abs. 2 BWO für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. Bei der Stadtratswahl 2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € bewilligt. Da in diesem Jahr die Stadtratswahl und die Oberbürgermeisterwahl zusammen durchgeführt werden, wird es zu einer noch höheren zeitlichen Belastung der ehrenamtlichen Wahlhelfer kommen. Ein Erfrischungsgeld von 45 € erscheint daher als angemessen.
Da im Falle einer Stichwahl ein Großteil der Wahlhelfer bereits zwei Wochen später wieder benötigt wird, erscheint auch hier ein Erfrischungsgeld von 35 € als angemessen, um die Motivation der Wahlhelfer aufrecht zu halten.
- Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 34.830 € für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl am 15.03.2020 belaufen.
(86 Wahllokale x 9 Wahlhelfer x 45 € = 34.830 €)
Für eine Stichwahl ergeben sich maximale Kosten von 27.090 €. Hier werden die Wahllokale jedoch nicht mehr zwangsläufig mit jeweils 9 Wahlhelfern besetzt werden müssen, so dass sich diese maximalen Kosten auf ca. 20.000 € reduzieren dürften.
.Beschluss:
I. Für die Oberbürgermeisterwahl und Stadtratswahl am 15.03.2020 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 45,-- € für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.
Für eine eventuell am 29.03.2020 notwendige Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) von 35,--
€ für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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4. / PL/12/4/19. Archivierung von Webseiten ab 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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4 | PL/12/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Webarchivierung – Wissens- und Informationsmanagement
Seitens der Online-Redaktion (Frau Dr. Vielhauer) sowie des Stadt- und Stiftsarchivs sind in den letzten Monaten mehrere Werkzeuge zur Archivierung von Webseiten und Social-Media-Auftritten in Augenschein genommen worden.
Es wird ein unter anderem auch vom Britischen Nationalarchiv genutzte Tool der Firma Walther Nagel GmbH & Co. KG kurz vorgestellt. Es ist geplant, damit ab dem Jahr 2020 mit einer planmäßigen Archivierung von städtischen Webseiten und Social-Media-Auftritten zu beginnen; die Ergebnisse (d.h. die archivierten Seiten) sind dabei zukünftig auch online einsehbar.
Die jährlichen Kosten für die Archivierung der von uns ausgewählten 18 Webseiten mit der entsprechenden Anzahl an Crawls (1-2mal im Jahr) betragen 8.415 € zzgl. Steuer.
Für die Veröffentlichung der archivierten Webseiten fallen einmalige Gebühren für den Aufbau der Webseite von 9.590,00 € zzgl. Steuer an und jährliche Gebühren für den Betrieb (Hosting, Aktualisierung der Suchdatenbanken etc.) der Webseite von 6.150,00 € zzgl. Steuer.
Kostenübersicht: Somit ergeben sich für den HH 2020 eine Gesamtsumme von 24.155 € zzgl. Steuer und ab dem HH 2021 jährliche Kosten von 14.565 € zzgl. Steuer. Die Kosten sollen ab dem Jahr 2020 über die neue Haushaltsstelle 0241.6320 (OB-Büro) bereitgestellt werden.
Das Web hat sich zu einem integralen Bestandteil unserer Publikations- und Kommunikationskultur entwickelt. Als solches bietet es uns einen sehr reichhaltigen Schatz an wertvollen Informationen, die oft ausschließlich in elektronischer Form verfügbar sind, wie z.B. Informationsportale wie Wikipedia, Informationen zu Projekten und Bürgerinitiativen, Diskussionsforen etc. Außerdem beeinflusst die technische Entwicklung sowohl die Art der Gestaltung von Webseiten als auch die Art, wie wir mit Information umgehen, wie unsere Gesellschaft vernetzt ist, wie sich Informationen ausbreiten und wie sie genutzt werden. All dies stellt einen immens wertvollen Datenbestand dar, dessen Bedeutung uns erst bewusstwerden mag, wenn dieser nicht mehr verfügbar ist.
Diese fehlende langfristige Verfügbarkeit ist eine der entscheidenden Schwachstellen des World Wide Web. Schon binnen kürzester Zeit können wertvolle Informationen nicht mehr über eine angegebene URL bezogen werden. Forschern stehen in naher und ferner Zukunft de facto keine Materialien zur Verfügung, um unsere Kommunikationskultur zu analysieren. Auch Firmen haben zunehmend Probleme, Informationen über ihre eigenen Projekte, die vielfach webbasiert und kollaborativ, in wikiartigen Systemen abgewickelt werden, verfügbar zu halten.
Aus diesem Grund haben in den letzten Jahren vor allem Bibliotheken und Archive zunehmend die Aufgabe übernommen, neben konventionellen Publikationen auch Seiten aus dem World Wide Web zu sammeln, um so diesen wertvollen Teil unseres kulturellen Erbes zu bewahren und wichtige Informationen langfristig verfügbar zu halten. Diese Datensammlungen bieten Möglichkeiten, rasch Zugriff auf wichtige Informationen zu bekommen, die im Live-Web bereits verloren gegangen sind. Sie stellen auch eine unentbehrliche Quelle für Wissenschaftler dar, die in der Zukunft die gesellschaftliche und technologische Entwicklung unserer Zeit nachvollziehen wollen.
.Beschluss:
I. Die Planungen für die Implementierung einer umfassenden sowie öffentlich nutzbaren Webseitenarchivierung der Stadt Aschaffenburg werden vorgestellt. Das Plenum stimmt den finanziellen Planungen zu
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [-]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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5. / PL/12/5/19. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
(Hinweis auf Art. 47 Abs. 3 GO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/12/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Berninger Claus
|
3
|
Dr. Blatt Lothar
|
4
|
Büttner Johannes
|
5
|
Elsässer Werner
|
6
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
7
|
Gans Brigitte
|
8
|
Gerlach Thomas
|
9
|
Giegerich Thomas
|
10
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
|
Kapperer Leonie
|
13
|
Klein Karsten
|
14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
|
Otter Gerald
|
18
|
Stegmann Karl-Heinz
|
19
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2019 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. / PL/12/6/19. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
(Hinweis auf Art. 47 Abs. 3 GO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/12/6/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Berninger Claus
|
3
|
Dr. Blatt Lothar
|
4
|
Büttner Johannes
|
5
|
Elsässer Werner
|
6
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
7
|
Gans Brigitte
|
8
|
Gerlach Thomas
|
9
|
Giegerich Thomas
|
10
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
|
Kapperer Leonie
|
13
|
Klein Karsten
|
14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
|
Otter Gerald
|
18
|
Stegmann Karl-Heinz
|
19
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2019 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. / PL/12/7/19. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
(Hinweis auf Art. 47 Abs. 3 GO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/12/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Berninger Claus
|
3
|
Dr. Blatt Lothar
|
4
|
Büttner Johannes
|
5
|
Elsässer Werner
|
6
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
7
|
Gans Brigitte
|
8
|
Gerlach Thomas
|
9
|
Giegerich Thomas
|
10
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
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Kapperer Leonie
|
13
|
Klein Karsten
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14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
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Otter Gerald
|
18
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Stegmann Karl-Heinz
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19
|
Wagener Stefan
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2019 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/12/8/19. Masterplan der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu den Flächen Werkstraße 2;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 31.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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8 | PL/12/8/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit Juni 2018 ist das neue Werkstatt- und Verwaltungsgebäude der AVG in der Werkstrasse 2 bezogen. Mit diesem Zeitpunkt wurde das alte Verwaltungsgebäude, einschließlich der Kantine stillgelegt und ist mittlerweile komplett von der Versorgung getrennt. Das Gebäude muss wegen seiner baulichen Mängel und einer Unwirtschaftlichkeit zur Sanierung abgerissen werden.
Das ehemalige Pförtnerhaus der AVG in der Werkstraße 2 steht seit der Entmietung im Rahmen der vorübergehenden Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ebenfalls leer. Auch dieses Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig, für den Fall einer weiteren Nutzung müsste eine Komplettsanierung des Objektes stattfinden. Aufgrund der verfügbaren Fläche im direkten Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ein Abriss und eine Neubebauung des Areals zu Wohnbauzwecken erwogen.
In Gesprächen zu vorgenannten Themen mit der Stadtverwaltung wurde angeregt zunächst für das komplette AVG Gelände Werkstraße 2 einen Masterplan entwickeln zu lassen, um sicherzustellen, dass die zukünftigen denkbaren Nutzungsansprüche auch zueinander kompatibel sind. Auf Empfehlung des Planungsamtes wurde hiermit die Firma BSD Planungsgesellschaft beauftragt.
Das Grundstück Werkstraße 2 mit der Flurnummer 247 ist zu 100 % Eigentum der AVG. Zunächst wurden diejenigen Areale innerhalb des Geländes festgelegt, die für den Weiterbetrieb der AVG Zentrale, einschließlich Werkstatt auf dem Gelände unerlässlich sind. Dies sind im Wesentlichen der bestehende Neubau, die Aufstellfläche für die Dienstfahrzeuge, ein (eventuell verkleinertes) Lager, das Heizhaus und die Werkstatt. Ebenfalls unverändert bleiben muss die alte Schlosserei, in der mittlerweile das Digitale Gründerzentrum eröffnet wurde, sowie der damit einhergehende Umgriff des Objektes. Die alte Schlosserei steht unter Denkmalschutz. Aus Sicht der AVG ist kurzfristig das Areal Altes Verwaltungsgebäude und das Areal Altes Pförtnerhaus, aber langfristig auch der rückwärtige Lagerplatz zwischen Obernauer Straße und Lamprechtstraße umnutzbar. Der Lagerplatz aber nur dann wenn eine adäquate Ersatzfläche an anderer Stelle gefunden werden kann.
Bei den Planungsüberlegungen wurde sehr schnell klar, dass bereits mit einem Neubau anstelle des zum Abriss vorgesehenen alten Verwaltungsgebäudes in ähnlicher Größenordnung die Parkplatzfrage auf dem Areal sinnvoll nicht mehr ebenerdig gelöst werden kann. Daher ist Bestandteil der Planungsüberlegungen auch der Bau eines Parkhauses mit ca. 250 Stellplätzen für die zukünftigen Nutzer.
Der Masterplan für das Gelände Werkstraße 2 beinhaltet folgende Komponenten:
– Beibehaltung des Areals AVG, bestehend aus neuem Werkstatt- und Verwaltungsgebäude, Aufstellfläche für die Dienstfahrzeuge, Lager (eventuell verkleinert), Heizhaus und Werkstatt
– Beibehaltung des Digitalen Gründerzentrums „Alte Schlosserei“ mit Flächenumgriff
– Neubau anstelle des alten Verwaltungsgebäudes mit einem möglichen Dienstleistungszentrum AVG, mit Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Unterbringung der Stadtbau GmbH in den ersten Geschossen, Wohnnutzung in den darüber liegenden Geschossen
– Schaffung von Parkflächen für die vorgenannten Nutzungen in Form eines Parkhauses
– Abriss und Neubebauung auf der Fläche im Umkreis des alten Pförtnerhauses zwischen Werkstraße und Obernauer Straße
– Mit der Bereitstellung der notwendigen Parkplätze in einem Parkhaus kann der derzeitige Parkplatz verkleinert werden, dort kann dann entlang der Dunzerstrasse (auch von dort aus zugänglich) ein weiterer Gebäuderiegel entstehen.
– Langfristig: Aufgabe der Lagerfläche und Bebauung des rückwärtigen Teils des Geländes Werkstraße 2 zwischen Obernauer Straße und Lamprechtstraße zum Beispiel durch Wohnbebauung
Während der Planungsüberlegungen wurde als weiterer Umstand bekannt, dass für die zukünftige Nutzung des Schlachthofes ein Teil der jetzigen Außenflächen gegenüber dem AVG Gelände zukünftig nicht mehr in demselben Umfang benötigt wird. Damit bestünde alternativ die Möglichkeit, das auf dem AVG Gelände vorgesehene Parkhaus auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu errichten. Der Vorteil hierbei wäre: Durch den von der Ringstraße ausgehenden Verkehrslärm ist eine Wohnbebauung entlang der Ringstraße schwieriger als auf dem AVG Gelände. Der Gebäuderiegel entlang der Werkstrasse könnte dann entsprechend größer werden.
Der Masterplan wurde in der Aufsichtsratssitzung der AVG am 14.05.2019 vorgestellt und intensiv diskutiert. Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Masterplan für eine zukünftige Nutzung des Geländes Werkstraße 2 wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind denkbar:
- Dienstleistungszentrum Stadtwerke mit Bürgerservicebüro und Stadtbau
- Digitales Gründerzentrum
- Einrichtung eines Parkhauses (ggf. auf Schlachthofgelände)
- Wohnen oder Wohnen und Campusgelände Technische Hochschule
- Ansiedlung Schulnutzung (bei Flächentausch Hefner-Alteneck)
Die Geschäftsführung wird beauftragt den Masterplan weiterzuentwickeln und für das Dienstleistungszentrum Stadtwerke mit Bürgerservicebüro und Stadtbau sowie die Wohnnutzung im Umfeld des alten Pförtnerhauses die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen. Das Konzept wird im Stadtrat vorgestellt.“
Die Sitzungsvorlage wird im Stadtrat eingebracht um auch der Stadt als Gesellschafterin der AVG, vertreten durch den Stadtrat, die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem vorgesehenen Masterplan zu geben. Wenn die Gesellschafterversammlung dem Masterplan vollständig oder in Teilen zustimmt, ist als nächster Schritt vorgesehen:
Für das Dienstleistungszentrum AVG, Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Stadtbau GmbH, sowie die Wohnnutzung im Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses sind die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen und ggfs. die entsprechenden Anträge einzureichen. Parallel sollen die Verträge mit der Stadt und der Stadtbau GmbH über die Integration in einen zukünftigen Neubau entlang der Werkstraße ausgearbeitet und den zuständigen Beschlussgremien vorgelegt werden.
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt grundsätzlich abgestimmt, mit der Stadtbau GmbH haben entsprechende Gespräche über einen möglichen Umzug auf das Stadtwerke Gelände stattgefunden. Die Geschäftsführung der AVG bittet den Gesellschafter um entsprechende Zustimmung zu dem Masterplan und der skizzierten weiteren Vorgehensweise.
.Beschluss:
I. Dem Masterplan der AVG zur weiteren Entwicklung des Areals Werkstrasse 2 wird zugestimmt (Anlage 2).
Die Geschäftsführung wird mit der Umsetzung der weiteren Schritte wie folgt beauftragt:
Für das Dienstleistungszentrum AVG, Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Stadtbau GmbH, sowie die Wohnnutzung im Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses sind die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen und ggf
. die entsprechenden Anträge einzureichen.
Parallel sollen die Verträge mit der Stadt Aschaffenburg und der Stadtbau GmbH über die Integration in einen zukünftigen Neubau entlang der Werkstraße ausgearbeitet und den zuständigen Beschlussgremien vorgelegt werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 5
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9. / PL/12/9/19. Änderung des Gesellschaftsvertrags GKS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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9 | PL/12/9/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.:
In § 6 des Gesellschaftsvertrags der GKS ist die Verfügung über Geschäftsanteile geregelt.
§ 6 Nr. 11, der den Übernahmepreis bei einer Geschäftsanteilsübertragung definiert, hat derzeit folgende Fassung:
„Der Übernahmepreis nach den Ziffern 4, 5 und 6 ist der Verkehrswert. Er ermittelt sich aus dem Übernahmewert. Dieser wird aus dem Zeitwert der vorhandenen Substanz abzüglich der Verbindlichkeiten berechnet.“
Diese Regelung durchbricht die Regelungen in den §§10f des Gesellschaftsvertrags über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung, da keine Differenzierung nach Kohle- und Müllteil erfolgt. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Wertverhältnissen und der Verteilung des Eigenkapitals von Kohle- und Müllteil kann es somit zu Wertverschiebungen zu Gunsten oder zu Lasten des veräußernden Gesellschafters kommen. Um dies zu vermeiden, soll zukünftig der Übernahmepreis beschränkt auf das jeweilige Teilvermögen Kohle und Müll ermittelt werden.
Zu 2.:
Vor dem Hintergrund, dass GKS für zukünftige Investitionen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, werden die Jahresüberschüsse bis auf weiteres gemäß dem Beschlussvorschlag behandelt und keine Ausschüttungen vorgenommen. Diese Entscheidung basiert auf der Empfehlung der hierzu beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.
.Beschluss:
I.
1. Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) der folgenden Fassung von § 6 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen:
„Der Übernahmepreis nach den Ziffern 4, 5 und 6 ist der Verkehrswert. Er ermittelt sich aus dem Übernahmewert. Dieser wird aus dem Zeitwert der vorhandenen Substanz abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweils zugeordneten Teils (Kohleteil, Müllteil) berechnet.“
2. Der Gesellschafter nimmt zur Kenntnis, dass zukünftig die jährlichen Jahresüberschüsse der GKS den Rücklagen zugeführt werden sollen bis diese eine Höhe von 20 Mio. Euro für den Kohleteil und 40 Mio. Euro für den Müllteil erreicht haben und nach Erreichung dieser Beträge in den Rücklagen die weitere Zuführung geprüft wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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10. / PL/12/10/19. Förderantrag Wasserstoff-Initiative High Expert
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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10 | PL/12/10/19 |
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt dem beiliegend ausgearbeiteten Förderantrag zu (Anlage 3). Die Stadt Aschaffenburg / Stadtwerke Aschaffenburg bewirbt sich für das Förderprogramm HyLand in der Kategorie HyExperts.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
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11. / PL/12/11/19. Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/12/11/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kindertagespflege ist nach § 24 Sozialgesetzbuch/SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe ein gleichrangiges Betreuungsangebot neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Auch in der Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert sowie Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und den entsprechenden gesetzlichen Änderungen im § 24 SGB VIII und im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz –BayKiBiG ist die Erstellung einer Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in Aschaffenburg erforderlich. Gleichzeitig soll hierdurch die Position der Tagespflegepersonen gestärkt und damit eine verlässliche, qualifizierte Betreuungsleistung auch im Hinblick auf die unverändert hohen Geburtenzahlen in der Stadt Aschaffenburg und den Betreuungsbedarf gesichert werden.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat (
Plenum) beschließt die „Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
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12. / PL/12/12/19. Satzung über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII bei Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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12 | PL/12/12/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Kindertagespflege per Bescheid gegenüber den Eltern ist ferner eine Kostenbeitragssatzung erforderlich.
§ 90 SGB VIII bzw. interne Verwaltungsvorschriften oder-richtlinien sind als Rechtsgrundlage für den Erlass eines solchen Bescheids nicht ausreichend. Der kommunale Gesetzgeber hat hierzu ein materielles Gesetz zu verabschieden und bekannt zu machen (vgl. z. B. VG Osnabrück, Urteil vom 07.01.2010, Az. 4 A 185/08; VG Göttingen, Urteil vom 05.08.2010, Az. 2 A 118/09; VG Neustadt, Urteil vom 03.11.2010, Az. 4 K 535/10).
.Beschluss:
I. Der Stadtrat (das Plenum) beschließt die „Satzung über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII bei Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg“ in der vorgelegten Fassung (Anlage 5).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / PL/12/13/19. PL/12/13/19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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13 | PL/12/13/19 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.09.2019 wegen „Information über die Sachstände der UBV-Anträge zur Kindertagespflege (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Leiter des Jugendamtes erklärt, dass diese Anträge im Jugendhilfeausschuss behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / PL/12/14/19. Benennung der Ringstraße nach Dr. Willi Reiland
-Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 04.12.2015 und 12.02.2019 sowie
der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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14 | PL/12/14/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die UBV-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 04.12.2015 den Antrag gestellt,
den Ring oder die Stadthalle nach dem früheren Oberbürgermeister und Ehrenbürger Dr. Willi Reiland (1933-2015) zu benennen.
Mit Schreiben vom 16.12.2015 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt in Würdigung seines herausragenden Wirkens die Ringstraße mit Dr.-Willi-Reiland-Ring zu bezeichnen.
Die Verwaltung hat im Jahr 2016 entschieden aus Pietätsgründen mit der Benennung der Ringstraße oder der Stadthalle nach Dr. Willi Reiland noch zu warten.
Am 12.02.2019 hat die UBV-Stadtratsfraktion ihren Antrag aus dem Jahr 2015 erneuert.
Die Verwaltung schlägt vor den Südring und Ostring jeweils in der gesamten Länge umzubenennen in Dr.-Willi-Reiland-Ring.
Anfangspunkt ist die Einfahrt in den Tunnel Obernauer Straße (Höhe Obernauer Straße),
Endpunkt ist die Auhofstraße (siehe beigefügten Lageplan).
Die Bezeichnungen Südring und Ostring entfallen komplett.
Da der Ring in diesen Abschnitten anbaufrei ausgebaut ist, ist mit der Umbenennung keine Änderung einer Wohnanschrift erforderlich.
.Beschluss:
I. Der südliche und östliche Abschnitt der Ringstraße wird umbenannt in Dr.-Willi-Reiland-Ring.
Anfangspunkt ist die Einfahrt in den Tunnel Obernauer Straße (Höhe Obernauer Straße),
Endpunkt ist die Auhofstraße. Die Bezeichnungen Südring und Ostring entfallen komplett.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
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15. / PL/12/15/19. Benennung einer Straße im Stadtteil Damm nach Julius Krieg;
-Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.11.2016 und der KI vom 14.11.2016
und Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.05.2019 wegen "Umbenennung Krieg-Straße - Berichterstattung im Stadtrat"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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15 | PL/12/15/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Infolge des Auftrags seitens des Stadtrats vom 8. Mai 2017, alle historisch relevanten Fakten zur Person von Julius Krieg zu ermitteln und auszuwerten (inklusive seiner Publikationen), ist bei den Recherchen durch das Stadt- und Stiftsarchiv im Verlauf des Jahres 2018 die Schrift „Die Theologiekandidaten der Diözese Regensburg im Weltkrieg 1914-1918“ (1923 erschienen) intensiver in den Blick genommen und problematisiert worden.
Zur Absicherung ist ein externes Gutachten an Frau Dr. XXX, Archivarin am Staatsarchiv München, vergeben worden. Frau XXX ist als Wissenschaftlerin ausgewiesene Expertin für die Zwischenkriegszeit in Bayern; sie hat über politische Morde in Bayern nach dem Ersten Weltkrieg promoviert.
Das Ergebnis des Gutachtens wird im Plenum zusammengefasst.
Die Beschäftigung mit Julius Krieg spiegelt nicht zuletzt das sich erheblich verändernde Geschichtsbild im 20. Jahrhundert wieder. Vieles, was aus zeitgenössischer Perspektive in den 1920er Jahre als nicht unübliche politische Denkweise und Einstellung erscheint, ist heute z.B. als klar undemokratisch zu bewerten. Aus heutiger Perspektive ist in jedem Fall die militant-nationalistische und gewaltverherrlichende Einstellung Julius Kriegs zu verurteilen, wie sie namentlich in der o.a. Schrift zu den „Theologiekandidaten“ zutage tritt. Julius Krieg kann zwar nicht unterstellt werden, dass er völkisch-nationalsozialistische Positionen vertreten habe, auch fehlen Belege für antisemitische oder rassistische Äußerungen. Julius Krieg hat allerdings durch seine Publikation von 1923 einen Beitrag zu Gewaltbereitschaft und nationalistischen Einstellungen geleistet, was aus heutiger Sicht (zumal von einem Geistlichen) mehr als befremdet und abzulehnen ist. Im Jahr 1933 gehörte Krieg zu den Unterzeichnern des Professoren-Bekenntnisses zu Adolf Hitler und dem NS-Staat.
Julius Krieg ist heute als Theologe und als Heimatforscher von geringer Bedeutung. Es handelt sich nicht um eine Persönlichkeit, bei der evtl. erhebliche andere Leistungen oder eine eindeutige überregionale Bedeutung die Beurteilung beeinflussen würden.
Es wird daher eine Umbenennung der Straße vorgeschlagen.
Die tatsächliche Umbenennung kann nicht sofort vollzogen werden, da zunächst von der Verwaltung ein Vorschlag für die Neubenennung erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen werden muss. Im Anschluss ist den betroffenen Anliegern ausreichend Zeit zu geben, um die Adressänderung allen notwendigen Stellen mitzuteilen. Daher wird angestrebt die Umbenennung bis Mitte 2020 durchzuführen.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung sowie das Gutachten zu Julius Krieg (1882-1941) werden zur Kenntnis genommen. Es wird empfohlen, dass die nach Julius
Krieg benannte Straße umbenannt wird.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für den künftigen Straßennamen zu erarbeiten und die für die Umbenennung notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
|
nein […]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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16. / PL/12/16/19. Digitalisierung an Schulen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
16 | PL/12/16/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um den Stand der Digitalisierung an Aschaffenburger Schulen möglichst aktuell wiederzugeben, erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Digitalisierung an Aschaffenburger Schulen wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. / PL/12/17/19. Verkaufsoffene Sonntage;
Erlass einer Dauerverordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
|
17 | PL/12/17/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Antrag des Handelsverbands Bayern vom 24.7.2019 auf Erlass einer Dauerverordnung für die Festsetzung von jährlich zwei verkaufsoffenen Sonntagen jeweils anlässlich der Frühjahr- und Herbst-MOBILIA von FUNKHAUS Aschaffenburg
Zitat:
„Nach Aufhebung der Dauersatzung, die bis 2017 eine Geschäftsöffnung an zwei Sonntagen im Jahr ermöglicht hatte, bleibt es im Interesse des Einzelhandels, die beiden verkaufsoffenen Sonntage weiterhin zu veranstalten. Wir möchten eingangs betonen, dass damit keine Ausweitung
der Anzahl solcher Tage verbunden ist; stattdessen handelt es sich um eine teilweise Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten innerhalb des bestehenden Ladenschlussgesetzes.
Die Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co plant aufgrund des großen Erfolges und der großen Nachfrage, auch in den kommenden Jahren die Automobil- und Zweiradschau „Mobilia meets E-Mobilia“ in der Aschaffenburger Innenstadt durchzuführen, und zwar am letzten Sonntag im März sowie am 3. Sonntag im Oktober eines Jahres. Sofern ein Ostersonntag in den März fällt (z.B. 2024), soll die Messe im Frühjahr um eine Woche vorverlegt werden.
Da sich bei den vergangenen Veranstaltungen gezeigt hat, dass die gerichtlichen Anforderungen an eine anlassbezogene Geschäftsöffnung erfüllt werden, beantragen wir
den Erlass einer Satzung zur Festsetzung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen während der Automobil- und Zweiradschau „Mobilia meets E-Mobilia“ im Aschaffenburger Innenstadtgebiet (s. Anlage V dieses Schreibens) jeweils von 13 bis 18 Uhr; die jeweilige Terminierung soll dabei der anlassgebenden Veranstaltung entsprechen.
Der vollständige Text des Antrags findet sich in Anlage 1.
- Rechtliche Beurteilung:
Die in Aschaffenburg bestehenden Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ermöglichten, anlässlich
-des Automarkts auf dem Schloßplatz jeweils am dritten Sonntag im Oktober vom 20.7.2004;
-des Hamburger Fischmarkts in Aschaffenburg jeweils am letzten Sonntag im April vom 6.3.2007
wurden aufgrund geltender Rechtsprechung aufgehoben. Seitdem beantragt der Handelsverband einzelne verkaufsoffene Sonntag in einem eng begrenzten Gebiet der Innenstadt, zuletzt anlässlich der Frühjahrs-MOBILIA von FUNKHAUS.
Nachdem die Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag immer die gleichen sind, nämlich jeweils die Frühjahrs- und Herbst-MOBILA, hat der Handelsverband aus Vereinfachungsgründen den Erlass einer Dauerverordnung beantragt.
Wie vom Antragsteller richtig ausgeführt, hat der VHG München mit Urteil vom 9.8.2018 – 22 N 18.243 festgestellt, dass die Anforderungen an die Festsetzung einer Geschäftsöffnung nicht ausschließen, durch eine Verordnung gem. § 14 LadSchlG mehrere verkaufsoffene Sonntage in aufeinanderfolgenden Jahren zuzulassen, soweit die jeweiligen anlassgebenden Veranstaltungen nach der Konzeption und ihren Auswirkungen bereits absehbar sind. Dabei ist es erforderlich, dass der Verordnungsgeber feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Sonntagsöffnung erfüllt sind, um dann das ihm zustehende Ermessen in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände auszuüben.
Damit ist klargestellt, dass der Erlass einer Dauerverordnung möglich und rechtlich unter den o. a. Gegebenheiten zulässig ist.
- Umfrage anlässlich des letzten verkaufsoffenen Sonntags am 31.3.2019:
Auch am 31.3.2019 führten externe Interviewer eine Befragung von Passanten an mehreren Plätzen im Stadtgebiet durch. Noch deutlicher als in den Vorjahren ist durch diese Befragungen der Schluss zu ziehen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags erfüllt sind (siehe Anlage 2 und 3)..
- Auswertung der Belegungszahlen der Parkhäuser:
Am 31.3.2019 wurde wiederum die Auslastung der Parkhäuser überprüft. Auch diese Zahlen führen zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen der MOBILIA nach Aschaffenburg kam (siehe Anlagen 4 – 9).
- Stellungnahmen zu dem Antrag:
Die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die evangelische und katholische Kirche wurden zu dem Antrag um Stellungnahme gebeten.
(Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004).
Von den Kirchen liegt uns bereits eine E-Mail anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags vom 21.10.2018 vor:
„Wir haben uns im Kreis der evangelischen und katholischen Kollegen in der Innenstadt abgesprochen.
So halten wir an der bewährten Lösung fest, nämlich die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf zwei im Jahr zu begrenzen. Diese sollten dann auch erst nach der Gottesdienstzeit um 11.00 Uhr beginnen. Weiterhin sollte es sich weiterhin um traditionell, gewachsene Anlässe handeln.
Der Mobilia am 21.10.2018 können wir zustimmen, da es soweit wir sehen, in diesem Jahr noch keinen weiteren verkaufsoffenen Sonntag gegeben hat.“
- Ergebnis:
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag des Handelsverbandes insbesondere aufgrund der vorliegenden Zahlen, der Ausweitung der MOBILIA und der Eingrenzung auf den engeren Innenstadtbereich rechtskonform ist.
Dies entspricht auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die fordert, dass ausschließlich Verkaufsstellen öffnen dürfen, die einen Bezug zum jeweiligen Markt haben. Daher ist es folgerichtig, diese Verkaufsstellen nicht mehr wie in den bisherigen Verordnungen auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, sondern lediglich auf die vom Handelsverband vorgeschlagene Fläche der Innenstadt, markiert durch eine durchgezogene schwarze Linie. Dies entspricht der Fläche der Langen Einkaufsnacht anlässlich der Aschaffenburger Kulturtage, die von der Regierung von Unterfranken genehmigt wird.
Wie unter Nr. 2 ausgeführt, ist der Erlass einer Dauerverordnung möglich.
Dem Antrag sollte daher zugestimmt werden. Die beiliegende Rechtsverordnung wird erlassen.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner wegen Absetzung dieses Tagesordnungspunktes aufgrund dem fehlenden Schreiben der Gewerkschaft ver.di wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
.Beschluss: 2
Die Mehrheit des Stadtrates spricht sich in der Diskussion gegen den Erlass einer Dauerverordnung zur Festsetzung von jährlich zwei verkaufsoffenen Sonntagen aus. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, jeden Antrag zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
I. Dem Erlass einer Verordnung zur Festsetzung des verkaufsoffenen s
onntags anlässlich der Herbst-MOBILIA 2019 von FUNKHAUS Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltungen wird zugestimmt. Die beiliegende Verordnung wird erlassen (Anlage 7).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
18. / PL/12/18/19. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
|
18 | PL/12/18/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Deutsche Immobiliengruppe, City Galerie Aschaffenburg plant, in den Räumen der City Galerie eine Kindertageseinrichtung mit 75 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen zu errichten.
Der Bedarf nach Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder in der Stadtmitte wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Mit dieser Kindertageseinrichtung kann ein Großteil des erwarteten Bedarfes abgedeckt werden.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze in der Stadtmitte als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen (Art. 29 i.V.m.
Art. 37 GO).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. / PL/12/19/19. Anpassung der Berufung der Amtsdauer der Mitglieder des Seniorenbeirates und dessen Satzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2019
|
ö
|
Beschließend
|
19 | PL/12/19/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
I.
Der Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger. Er besteht aktuell aus 32 Mitgliedern, von denen 30 durch den Stadtrat berufen werden. Die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter ist gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Seniorenbeiratssatzung (SBS) aktuell auf 3 Jahre festgelegt.
Da einige Seniorenbeiratsmitglieder auch im Sozialbeirat Mitglied sind, gibt es Überschneidungen, die es notwendig machen, die Wahlperioden der Beiräte anzugleichen. Zudem führten zeitliche Verschiebungen dazu, dass zu verschiedenen Zeitpunkten Sozialbeirat und Seniorenbeirat neu aufgestellt werden mussten. Ein Belassen der kurzen Amtsdauer des Seniorenbeirates von drei Jahren ist aufgrund der nur zweimal stattfindenden jährlichen Sitzungen nicht mehr zeitgemäß.
Eine Anpassung an die Wahlperiode des Stadtrates - wie beim Sozialbeirat - entspräche auch dem Willen des jeweils gewählten neuen Stadtrates, da dieser dann direkt Einfluss auf die Ausgestaltung hat. Dennoch ist ein zeitlicher Puffer bis zur Konstituierung des Stadtrates und bis zur Abstimmung über die neue Zusammensetzung des Seniorenbeirates notwendig, weswegen eine Amtsdauer bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres der Stadtratswahl zweckmäßig erscheint.
Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter des Seniorenbeirates von 3 auf 6 Jahre zu verlängern und diese zukünftig für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bzw. bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres der Stadtratswahl zu berufen.
Im Zuge der Angleichung der Amtsdauer des Seniorenbeirates an die des Stadtrates bzw. bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres, muss eine Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat erlassen werden, die im vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen wird.
II.
Die aktuelle Amtsperiode des Seniorenbeirates wird aufgrund der Neuregelung und zur Angleichung an die Wahlperiode des Stadtrates mit einem zeitlichen Puffer bis zum 31.05.2020 verlängert, bis dahin wird der neu gewählte Stadtrat nach Vorlage der Verwaltung über die Zusammensetzung entscheiden und einen neuen Seniorenbeirat berufen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat erlässt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg (Anlage 8).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. / PL/12/20/19. Antrag auf zeitliche Ausweitung der Stelle zur Implementierung des Gesamtkonzepts für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 06.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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20 | PL/12/20/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2017 in seiner Sitzung vom 13.02.2017 die Teilzeitstelle zur Umsetzung des Integrierten Gesamtkonzepts im Amt für soziale Leistungen beschlossen. Besetzt wurde die Stelle halbtags zum 01.10.2017. Schon damals war absehbar, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der Stelle erfolgen muss.
Bedingt ist dies durch folgende Punkte:
- die relativ große Zahl an Veranstaltungen und Projekten im Seniorenbereich, die die Stelleninhaberin übernommen hat (siehe Schaubild). Diese sind zwar ebenso Bestandteil des Integrierten Gesamtkonzepts, für die Umsetzung neuer Handlungsempfehlungen bleibt jedoch wenig Zeit.
- Allg. demografische Entwicklung
- Steigende Belastung von Fr. Jegodtka durch Beratung und Begutachtung
- Vermehrte Anfragen durch die wachsende Bedeutung der Thematik Barrierefreiheit (gesetzliche und politische Veränderungen bzw. Anforderungen: DIN, Bayern-Plan barrierefrei, Teilhabegesetz usw.)
Diese Entwicklung war absehbar. Daher war auch vorgesehen, die Stelle nach einem Jahr zu evaluieren und den Bedarf zu beschreiben und ggf. anzumelden.
Aufgrund des Ausscheidens des Herrn Menzel und den damit verbundenen Vakanzen, wurde die Evaluation zwar im 3. Quartal 2018 planmäßig durchgeführt, jedoch zunächst nicht abgeschlossen, da andere Stellenbesetzungen vordringlicher waren.
Zur aktuellen Situation:
Zahlreiche Handlungsempfehlungen aus dem IGK können mit der gegenwärtigen personellen Besetzung aufgrund Vollauslastung in den Aufgabenbereichen der kommunalen Senioren- und Öffentlichkeitsarbeit, der Senioren- und Behindertenberatung sowie der städtischen Behindertenbeauftragten nicht bzw. nur sehr rudimentär bearbeitet und koordiniert werden.
Nicht für alle dieser Themenbereiche ist das Amt für soziale Leistungen originär zuständig. Für die Umsetzung können auch andere Fachämter oder Stellen, wie bspw. VHS, Schul- und Sportamt, Jugendamt, Jobcenter, Klinikum, Kranken- und Pflegekassenverbände, Träger von Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände usw. primär zuständig sein. Dennoch sollte das Amt für soziale Leistungen in diesen Bereichen zumindest als Impulsgeber und Koordinator zwischen den beteiligten Fachstellen fungieren, insbesondere dann, wenn erkennbar wird, dass in einzelnen Bereichen Stillstand herrscht oder es der Nachbesserung bedarf.
Konkret handelt es sich um folgende Handlungsempfehlungen, die derzeit aufgrund der gegebenen personellen Besetzung nicht aktiv bearbeitet werden können:
Handlungsfeld 1: Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung
- Nr. 1.7: Ausgleich infrastruktureller Mängel (Ausbau nachbarschaftlicher Projekte)
Nr. 1.8: Sensibilisierung von Einzelhandel und Dienstleistern für barrierefreie Gestaltung und zum Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Demenz („generationenfreundliches Angebot“)
Nr. 1.9: Flyer zu bestehenden Lieferdiensten von Geschäften und Apotheken usw.
Nr. 1.10: Bürgermotivation zu eigenen Ideen zum Thema Demenz
Nr. 1.12: Aufbau / Initiierung von Fahrdiensten zu Fachärzten
Nr. 1.13: Stärkung der Quartiersarbeit
Nr. 1.17: Etablierung von flächendeckenden „Billig- / Kurzstreckentickets“ in den ÖPNV
Nrn. 1.19, 1.20, 1.22 (Information über Angebote von Fahrschulen für Senioren, Flexibilisierung der Nutzungsmöglichkeiten des Fahrdienstes für MmB, Schaffung von Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Sitzhöhen im öffentlichen Raum)
Handlungsfeld 2: Gesellschaftliche Teilhabe
- Nr. 2.7: Assistenz im Kultur- und Freizeitbereich (Angebotsausweitung)
- Nr. 2.9: Offene Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Angebotsausweitung)
- Nr. 2.11: Weiterentwicklung von Treffpunkten zur aktiven Mitgestaltung der Bürger*innen
- Nr. 2.12: Generationsübergreifende Angebote (Ausbau und Förderung)
- Nr. 2.13: Öffnung von Angeboten der Pflegeheime und sonstigen betreuten Wohnformen für Bürger*innen aus der Umgebung
Handlungsfeld 3: Erziehung und Bildung
- Nr. 3.3: Antrags- und Genehmigungsverfahren von Einzelintegration in Kitas und Schulen (Vereinheitlichung / Vereinfachung / Erleichterung)
- Nrn. 3.4, 3.5: Barrierefreie Information zum Thema „Inklusive Bildung in der Region Aschaffenburg; „Lotsenfunktion“ / „Informationsbörse“ für betroffene Eltern bei Fragen zum Besuch von Regeleinrichtungen
- Nrn. 3.9, 3.10, 3.11: Ausweitung bestehender inklusiver Angebote (Seniorenstudium, Bildung in Leichter Sprache, finanzielle Vergünstigungen in der Erwachsenenbildung usw.)
Handlungsfeld 4: Arbeit und Beschäftigung
- Insgesamt als Impulsgeber / Koordinator und in beratender Funktion für die beteiligten Akteure und Dienststellen
Handlungsfeld 5: Bürgerschaftliches Engagement
- Insgesamt, soweit nicht von SGL 50.2 bereits umgesetzt
Handlungsfeld 6: Präventive Angebote
- Nr. 6.2: Aufbau von aufsuchenden Angeboten der Primärprävention in den Quartieren
- Nr. 6.7: Koordination präventiver und inklusiver Angebote / gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger*innen
Handlungsfeld 7: Wohnen zu Hause
- Nr. 7.4: Schaffung einer gemeinsamen Vermittlungsstelle für barrierefreien Wohnraum zur Unterstützung von Senioren und MmB bei der Wohnungssuche
- Nr. 7.7: Unterstützung des (Auf- und) Ausbaus von Nachbarschaftshilfen in den Stadtteilen
- Nr. 7.8: Unterstützung des Aufbaus von Senioren- oder Sozialgenossenschaften
Handlungsfeld 8: Betreuung und Pflege
- Nr. 8.1: Enge Kooperation aller Beteiligter zur Ermöglichung eines eigenständigen Lebens zu Hause
- Nr. 8.3: Fortbildungen des Pflegepersonals hinsichtlich älteren mittlerweile pflegebedürftigen MmB und Menschen mit psychischen Erkrankungen (impulsgebende Funktion)
- Nrn. 8.5, 8.6, 8.7: Pflege von Menschen mit Migrationshintergrund, geriatrische Weiterbildung von Hausärzten, Pflege in Krankenhäusern von Demenzerkrankten und Menschen mit geistigen Behinderungen (impulsgebende Funktion)
Handlungsfeld 9: Unterstützung pflegender Angehöriger
- Nrn. 9.6, 9.7: Ausbau der Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger (Entlastung für Eltern von MmB; Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (z.B. Demenzerkrankte)
Handlungsfeld 10: Hospiz- und Palliativversorgung
Handlungsfeld 11: Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Nr. 11.2: Verstärkte Einbindung von Hausärzten als Multiplikatoren, insb. zur Erstberatung von Senioren
- Nr. 11.7: Ausbau von „präventiven Hausbesuchen“ auf Anfrage bei Hochaltrigen durch geschulte Ehrenamtliche (Stichwort: Aufsuchende Hilfen)
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass das vorliegende Gesamtkonzept bereits drei Jahre alt ist. Dementsprechend sollten alle darin genannten kurzfristigen Ziele (= innerhalb von zwei Jahren) bereits umgesetzt sein. Für die mittelfristigen Ziele verbleiben noch zwei Jahre zur Umsetzung.
Weiterhin müsste bereits Ende 2019 über eine Evaluation und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes nachgedacht werden.
FAZIT:
Zur Umsetzung des IGK sollte eine weitere Halbtagsstelle (Sozialpädagoge) besetzt werden, die die oben beschriebenen Handlungsfelder bearbeitet und zudem den Schwerpunkt Evaluation und Fortschreibung übernimmt.
Die Kosten belaufen sich auf jährlich 30.000,00 Euro.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Gesamtkonzepts für Senioren und Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Schaffung und Besetzung einer Teilzeitstelle im Umfang von 50% wird zugestimmt.
3. Die Stelle ist im Nachtragshaushalt 2019 auszuweisen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die räumlichen und personellen Vorbereitungen zur Einrichtung einer halben IGP-Stelle zum 01.01.2020 zu schaffen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. / PL/12/21/19. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.10.2018 wegen "Aufsuchende Sozialarbeit im Bahnhofsquartier"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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21 | PL/12/21/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bereits im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt Damm und Bahnhofsquartier wurde die Problematik von Straßen-Szenen untersucht und mit verschiedenen Projekten angegangen. Hierzu gehört auch die modellhafte Einrichtung des „Jungen Wohnens“, das der Zielgruppe obdachloser junger Erwachsener dient. Diese Einrichtung mit sieben Plätzen entstand bereits 2009 und ist von Beginn an fast durchgehend voll belegt.
Bereits seit ca. 20 Jahren werden im Rahmen der städtischen Jugendarbeit aufsuchende Arbeitsansätze verfolgt. Dabei wurden immer wieder weitergehende Bedarfe deutlich. Den Startpunkt bildete die sozialraumorientierte, aufsuchende Jugendsozialarbeit, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung als Bedarf beschrieben wurde. Parallel dazu entstanden immer wieder aufsuchende Projekte (z.B. Projekt Doppeldecker-Bus), aus der sich die mobile Jugendarbeit entwickelte, wie auch die Jugendarbeitsberatung.
Darüber hinaus war immer wieder eine inhomogene Gruppe von älteren Obdachlosen und/oder Trinkern Anlass für Bemühungen der sozialen Einrichtungen sowie der Stadtplanung.
So förderte die Stadt Aschaffenburg bereits 2016 das Projekt „Wanderbank“ der Bahnhofsmission zur Prüfung von Bedarf und Zugangsmöglichkeiten bezüglich der Szenen im Bahnhofsquartier.
In seiner Sitzung vom 11.06.2018 wurde dem Stadtrat die „Integrale Konzeption der Wohnungslosenhilfe der Stadt Aschaffenburg“ vorgestellt. Dort flossen die Erfahrungen der freien Träger ebenso ein, wie die Entwicklungen in den eigenen Betreuungsangeboten des Amtes für soziale Leistungen. Folgerichtig ist auch in dieser Konzeption bereits der Bedarf einer aufsuchenden Sozialarbeit beschrieben (siehe unten Schaubild „Rahmenkonzept Wohnungslosenhilfe“).
In vielen Kommunen wird derzeit an neuen Herangehensweisen gearbeitet, um die sog. „Systemsprenger“ erfolgreich in die bestehenden Hilfsangebote zu überführen bzw. zurückzuführen. Die Zielgruppen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zunehmend suchtabhängig sind und oftmals zugleich unter psychischen Krankheiten leiden. Hinzu kommen i.d.R. eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit und oftmals (Klein-)Kriminalität. Auch die Szene im Bahnhofsquartier besteht zu einem größeren Teil aus diesem Klientel.
Die nunmehr vorliegende Konzeption ist in einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit des Amtes für soziale Leistungen und des Jugendamtes in den letzten Monaten entstanden.
Grund hierfür war, dass die sozialen Problemlagen sich generationenübergreifend zeigen und nicht nur auf die Zielgruppe der Erwachsenen beschränkt bleiben kann.
Ziel muss sein, im Rahmen der aufsuchenden Arbeit frühzeitig an jugendliche Systemsprenger heranzukommen, um zu verhindern, dass sich die Problemlagen im Erwachsenenalter manifestieren.
Die Konzeption greift die Situation im Bahnhofsquartier auf, berücksichtigt aber auch andere einschlägige Treffpunkte wie das Mainufer und das Schöntal.
Dabei sollen auch wechselnde Orte, an denen sich problematische Jugendliche oder Erwachsene aufhalten, berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine Vollzeitstelle für aufsuchende Sozialarbeit zu schaffen, die nicht nur auf das Bahnhofsquartier beschränkt ist, sondern auch andere Treffpunkte der Szene berücksichtigt.
Die Kosten belaufen sich auf jährlich 60.000,00 Euro.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Konzeption „Streetwork“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Dafür wird der Schaffung und Besetzung einer zusätzlichen Vollzeitstelle zugestimmt.
3. Die Stelle ist im Nachtragshaushalt 2019 auszuweisen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die räumlichen und personellen Vorbereitungen zur Einrichtung einer Streetworker-Stelle zum 01.01.2020 zu schaffen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
22. / PL/12/22/19. Aufstellung von 3 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelsbergs zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee
Antrag der KI vom 25.06.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
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ö
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Beschließend
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22 | PL/12/22/19 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 21 d. ö. S. "Aufstellung von 3 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelsbergs zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee
Antrag der KI vom 25.06.2019" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
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23. / PL/12/23/19. Klinikum Aschaffenburg-Alzenau;
- Bericht des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2019
|
ö
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Beschließend
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23 | PL/12/23/19 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 22 d. ö. S. "Klinikum Aschaffenburg-Alzenau;
- Bericht des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr