Datum: 17.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/9/1/19 Straßenunterhalt; -Vorstellung der Straßendatenbank (durch die Firma GSA GmbH) und der Unterhaltungsmaßnahmen 2020 bis 2022
2PVS/9/2/19 Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg; Architektenwettbewerb: Ergebnis
3PVS/9/3/19 Neubau eines Jugendtreffs an der Josef-Dinges-Straße; Konzeptplanung
4PVS/9/4/19 Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule; Projektsteuerung
5PVS/9/5/19 ehem. ESSO-Tanklager: Ergebnisse Monitoring -Bericht der Verwaltung
6PVS/9/6/19 Qualitätszeichen "Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte"
7PVS/9/7/19 Bericht über die konstituierende Sitzung der Initiative „geMAINsam“ und das Main-Informations-Zentrum (MIZ 359); Antrag der KI vom 29.01.2019: Kulturstadt am Main
8 Neuordnung der Platzfläche am Heißen Stein mit Carsharing-Platz
9PVS/9/9/19 Entwicklungsperspektiven für den Skaterplatz an der Darmstädter Straße
10PVS/9/10/19 Tarifanträge ÖPNV - Monatskarte für Jugendliche; -Antrag der CSU vom 22.11.2018 -Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2019 -Anträge der KI vom 04.02. und 07.06.2019
11PVS/9/11/19 Aufhebung des Stadtratsbeschlusses aus der 11. Sitzung des PVS vom 03.12.2013 („Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“) zur Neugestaltung des städtischen Grundstücks (Fl.-Nr. 38, Gem. Damm) als öffentliche Parkplatz- und Grünfläche; - Aufhebungsbeschluss und Planungsänderung
12PVS/9/12/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 17.09.2018 wegen "Verkehrssituation in der Mühlstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2018
13PVS/9/13/19 Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 12.11.2018 wegen "Ausbau Rossmarkt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2019
14PVS/9/14/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019

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1. / PVS/9/1/19. Straßenunterhalt; -Vorstellung der Straßendatenbank (durch die Firma GSA GmbH) und der Unterhaltungsmaßnahmen 2020 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 1PVS/9/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die Verkehrssicherheit und somit auch für die Instandhaltung der öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet zuständig.
Hierzu nutzt das Tiefbauamt eine Straßendatenbank um den Straßenzustand zu erfassen und Prioritäten zur Instandhaltung festzulegen. Die Sanierungsmaßnahmen, welche sich aus der Straßendatenbank ergeben, werden mit Maßnahmen des Kanalunterhalts und des Unterhalts der Versorgungsleitungen abgestimmt.
Die Grundlagen der Zustandserfassung und die entsprechenden Straßensanierungsmaßnahmen werden durch eine Präsentation der Fa. GSA Gesellschaft für Straßenanalyse mbH, Kaiserslautern, vorgestellt.

.Beschluss:

I.
Der Bericht des Tiefbauamtes zur Straßendatenbank und die vorgesehenen Unterhaltungs-maßnahmen 2020 bis 2022 werden  zustimmend zur Kenntnis genommen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/9/2/19. Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg; Architektenwettbewerb: Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 2PVS/9/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 dem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb für den Neubau der Kindertagesstätte am Anwandeweg zugestimmt.
Dem eigentlichen Wettbewerb war ein europäisches Bewerbungsverfahren vorgeschaltet bei dem sich insgesamt 147 Büros beteiligt haben. Beim Losverfahren am 07.03.2019 wurden aus den Bewerbungen 10 Teilnehmer gezogen. Hinzu kamen 5 Zuladungen von erfahrenen sowie regionalen Architekturbüros.
Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen fand am 27.03.2019 statt, die Abgabe der Entwürfe waren am 31.05.2019 erforderlich.
Nach der Vorprüfung durch die beauftragte Planungsgesellschaft BSMF aus Frankfurt fand am 02.07.2019 die Preisgerichtssitzung von 9.00 – 16.00 Uhr in der FAN-Arena statt.
Als Fachpreisrichter fungierten unter Vorsitz von Frau Prof. Kerstin Schultz (Darmstadt), Frau Kirstin Dirschl (Freie Architektin, Frankfurt), Herr Bernd Keßler (Stadt), Herr Jon Prengel (Freier Architekt, Frankfurt), Herr Roman Zirngibl (Regierung von Unterfranken).
Als Sachpreisrichter waren bestimmt Oberbürgermeister Klaus Herzog, Bürgermeisterin Jessica Euler, Bürgermeister Jürgen Herzing und Heike Richter (Amt für Hochbau).
Bei der formalen Prüfung wurde das Preisgericht informiert, daß insgesamt 14 Teilnehmer einen Wettbewerbsvorschlag eingereicht haben. Alle Arbeiten sind fristgerecht eingegangen und wurden in die Wertung mit aufgenommen.
Nach dem Informationsrundgang durch die Vorprüfung fand der 1. Wertungsrundgang statt, bei dem 4 Arbeiten wegen Mängel in der städtebaulichen Qualität, Defiziten in der Funktionalität und im Raumprogramm ausgeschieden wurden.
Im 2. Ausscheidungsrundgang wurden wegen Mängel in einzelnen Prüfbereichen und auf Antrag der Mitglieder des Preisgerichts 5 Beiträge durch Abstimmung ausgeschieden.
Damit verblieben 5 Entwürfe in der engeren Wahl, die durch interne Bewertungsgruppen detailliert beurteilt wurden.
Nach intensiver Diskussion über die Qualitäten der einzelnen Entwürfe anhand der Pläne und des Modells beschloss das Preisgericht insgesamt folgende Rangfolge der Arbeiten:
  1. Preis                Tarnzahl 18502                Abstimmungsergebnis        9:0
  2. Preis                Tarnzahl 18504                Abstimmungsergebnis        9:0
  3. Preis                Tarnzahl 18514                Abstimmungsergebnis        9:0
Das Preisgericht hat daraufhin einstimmig dem Auslober (Stadt Aschaffenburg) empfohlen den 1. Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen.

Nach Öffnung der Umschläge mit den Verfassererklärungen wurden folgende Verfasser festgestellt:
  1. Preis                Scheffler + Partner Architekten, Frankfurt
  2. Preis                Architekturbüro Klarmann, Metzingen
  3. Preis                Asböck Architekten, München
Ausgeschieden in alphabetischer Reihenfolge:
AV 1 Architekten                                                        Kaiserslautern
Bez+Kock Architekten mit EH2A Eisenhaus + Hänßler-Rott        Stuttgart
grabow klause Architekten                                                München
nyxs architekten und ingenieure                                        Nürnberg
PAC Projekt Architecture Company                                        Berlin
RitterBauerArchitekten                                                Aschaffenburg
Schluppkotten Architekten                                                Frankfurt
schürmann + schürmann architekten                                Stuttgart
Siekmann Walther Architekten                                        Hamburg
Son.tho architekten                                                        Besigheim
Stingvanbeeck architekten                                                Berlin

Der 1. Preisträger, das Architekturbüro Scheffler + Partner aus Frankfurt hat schon mehrfach städtischen Bauvorhaben geplant und realisiert. Für die Stadtbau-GmbH wurde eine Wohnanlage mit 37 Wohnungen an der Paulusstraße dieses Jahr fertiggestellt. Die Stadt-Loggia am Theaterplatz sowie die Theatererweiterung stammen ebenfalls von den Architekten.
Vom anschließenden Verhandlungsverfahren haben der 2. und 3. Preisträger Ihre Bewerbung zurückgezogen. Gegen die Vergabe der Architektenleistungen an das Büro Scheffler + Partner aus Frankfurt bestehen keine Bedenken.  
Der Wettbewerbsbeitrag wird vom Architekten in der nächsten Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vorgestellt.

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für den Neubau der Kindertagesstätte am Anwandeweg zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der 1. Preisträger Scheffler + Partner Architekten aus Frankfurt soll mit der weiteren Planung beauftragt werden.




III. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. / PVS/9/3/19. Neubau eines Jugendtreffs an der Josef-Dinges-Straße; Konzeptplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 3PVS/9/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Standort Josef-Dinges-Straße für den Neubau eines Jugendtreffs befürwortet. Die Verwaltung wurde beauftragt die Umsetzungsmöglichkeiten für den Neubau zu prüfen.

Der Neubau ist als Ersatzbau für den angemieteten Jugendtreff an der Hockstraße vorgesehen, dessen Mietvertrag am 15.03.2022 ausläuft.

Vor dem Ringer-Leistungszentrum an der Josef-Dinges-Straße liegt eine städtische Fläche, die teilweise als Parkplatz für das Leistungszentrum fungiert und teilweise aus einer Grünfläche besteht. Durch die Verlagerung der Kfz-Stellplätze auf das Grundstück des Ringerzentrums entsteht ein Baugrundstück von ca. 910 m2.

Auf dem Baugrundstück kann ein zweigeschossiger Jugendtreff in Passivhausbauweise errichtet werden. Im Außenbereich ist eine Doppelgarage als Materiallager und ein Kleinspielfeld möglich.

Folgendes Raumprogramm (gemäß Aufstellung Jugendamt) kann umgesetzt werden:

       Erdgeschoß
       -    Kleiner Saal                
-    Küche mit Lager
       -    Büro
-    Sanitärräume


  1. Obergeschoß
  • Fitnessraum
  • 2 Medienräume
  • Gruppenraum
  • Lagerraum
  • Nebenräume


Zum geplanten Jugendtreff wurde am 04.12.2018 ein Vorbescheid beim Bauordnungsamt mit folgenden Fragestellungen beantragt:

  1. Nutzung
Ist der Neubau eines zweigeschossigen Jugendtreffs im Bebauungsplan 4/1b möglich?
  1. Lage
Kann eine Befreiung vom B-Plan (Bau von öffentlichen Stellplätzen) erteilt werden?
  1. Abstandsfläche
Ist eine Grenzbebauung Nord-West genehmigungsfähig?
Kann die Abstandfläche Süd-Ost teileweise auf dem Nachbargrundstück liegen?
  1. Außenanlage
Kann in der Außenanlage ein Kleinspielfeld errichtet werden?
Ist der Bau einer Doppelgarage als Lagerraum zulässig?
Können die 3 öffentliche Stellplätze vor der Nordwestfassade zum Stellplatznachweis herangezogen werden?

Der Umwelt- und Verkehrssenat hat am 26.06.2019 in baurechtlicher Sicht dem Vorbescheid voll umfänglich zugestimmt. Alle Nachbarn haben ebenfalls zugestimmt.

.Beschluss:

I. Mit der Konzeptplanung für den Neubau des Jugendtreffs an der Josef-Dinges-Straße besteht
Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt,  den Vorentwurf und die Entwurfsplanung zu erstellen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. / PVS/9/4/19. Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule; Projektsteuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 4PVS/9/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Planungs- und Verkehrssenat am 16.07.2019 wurde die Vorplanung der Baumaßnahme durch den Generalplaner BAURCONSULT, Frankfurt/Haßfurt vorgestellt und beschlossen.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 27,4 Mio €, unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktlage werden nach Fertigstellung Gesamtkosten in Höhe von ca. 30,0 Mio € erwartet.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Einbeziehung eines externen Projektmanagements zu untersuchen. Honorarkosten für einen Projektsteuerer sind in der o. a. Kostenschätzung nicht enthalten.

Die Leistungen der Projektsteuerung richten sich nach Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe (= Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.), Stand Mai 2014.

Die Leistungen für das Projektmanagement umfassen die folgenden Projektstufen:

  1. Projektvorbereitung (wurde bereits durch den Generalplaner erstellt)                  0 v.H.
  2. Planung (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)                                16 v.H.
  3. Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten und Mitwirken                       bei der Vergabe)                                                                        20 v.H.
  4. Ausführung (Objektüberwachung und Dokumentation)                                28 v.H.
  5. Projektabschluss (Objektbetreuung)                                                          7 v.H.
Gesamt                                71 v.H.

Bei der kompletten Beauftragung der Projektstufen 2 – 4 entstehen zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 550.000,00 €, brutto. Honorarparameter: 71 v.H., Honorarzone III, 20 % Umbau- zuschlag, 4 % Nebenkosten.

Sollen nur einzelne Handlungsbereiche, z.B. Kosten und Termine beauftragt werden, reduziert sich die Auftragssumme auf ca. 420.000,00 €, brutto. Aus der Erfahrung des Projektmanagements bei der Rathaussanierung ist die Vergabe von einzelnen Teilbereichen abzulehnen.

In allen Fällen muss ein europaweites Verhandlungsverfahren (VgV) ausgelobt werden. Die Verfahrensdauer beträgt erfahrungsgemäß ca. 5-6 Monate bis zur Vergabe der Leistungen im Stadtrat.
Mit dem Start des Verfahrens im Oktober 2019 wird die Vergabe des Projektmanagements frühestens im Februar 2020 erfolgen können.

Die Entwurfsplanung von BAURCONSULT wird Ende dieses Jahres fertiggestellt. Die Prüfung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung durch den Projektsteuerer ist nach Beauftragung ab Februar/März 2020 vorgesehen. Dieser Prüfungsprozess ist zwingend notwendig, um seitens des Projektsteuerers Einfluss auf Planung, Kosten und Bauzeit nehmen zu können.

Bedingt durch die guten Erfahrungen mit einem Generalplaner an der Berufsschule 2 wurde für die Generalsanierung und Erweiterung der Schönbergschule ebenfalls ein Generalplaner ausgeschrieben und beauftragt. Der beauftragte Generalplaner BAURCONSULT vereint alle Fachdisziplinen unter einem Dach.  

Erstmalig wird für die Stadt Aschaffenburg mit dieser Baumaßnahme eine BIM-Planung (Building Information Modeling) erstellt, d.h. alle relevanten Bauwerksdaten werden digital modelliert und kombiniert. Dadurch werden die Projektrisiken minimiert, Zeitpläne und Kosten optimiert. Die BIM-Planung trägt erheblich zur Kostensicherheit bei.

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme zur Projektsteuerung an der Schönbergschule vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zur Kenntnis.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,  ein Verhandlungsverfahren für die Vergabe der Projektsteuerung durchzuführen.

  1. Mit den Kosten in Höhe von ca. 550.000,00 € besteht Einverständnis.




IV. Angaben zu den Kosten:
                                                                          
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. / PVS/9/5/19. ehem. ESSO-Tanklager: Ergebnisse Monitoring -Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 5PVS/9/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Stadt Aschaffenburg erwarb im Jahre 1998 von der Deutschen Bahn AG zur Verwirklichung des Baugebietes Lange Straße und der Bahnparallele das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Esso Tanklager befand. Auf dem Gelände und im Einwirkbereich des ehemaligen Tanklagers lagen auf den Flur-Nr. 6493, 6493/32 und 1890, Gemarkung Aschaffenburg, Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE) und Methyltertbutylether (MTBE) vor. Die bekannten Altlasten wurden beim Kaufpreis entsprechend gewürdigt.

Nach Durchführung orientierender und detaillierter Bodenuntersuchungen wurden die Boden-verunreinigungen als sanierungsbedürftig eingestuft. Auf Grundlage der Sanierungsunter-suchungen und nach Abstimmung mit dem städtischen Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, der Unteren Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg entschloss sich die Stadt Aschaffenburg die Altlast durch Sicherungsmaßnahmen zu sanieren.

Die zu ergreifenden Maßnahmen gliedern sich wie folgt:

  • Überbauung des Kontaminationsbereiches mit der Auffahrtsrampe von der sogenannten Bahnparallele zur Glattbacher Überfahrt
  • qualifizierte Abdichtung der Straßenböschungen und des verbleibenden Kontaminationsbereiches außerhalb des Umgriffes der Auffahrtsrampe
  • Sammlung und unschädliche Ableitung von Oberflächenwasser

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stimmte dem Konzept unter Vorgabe zusätzlicher Anforderungen an das Grundwassermonitoring zu. Die technischen Vorgaben des Konzepts wurden im Zuge der Bauausführung zwischen dem 16.04.2012 (Baubeginn) und dem 30.11.2012 (Bauende) umgesetzt.

Das Sicherungskonzept sieht im Zuge der Sanierungsüberwachung und –nachsorge eine Beobachtung der Schadstoffkonzentrationen und -frachten im Abstrom des Kontaminations-bereiches an vorhandenen Grundwassermessstellen vor. Der Beobachtungsturnus wurde in dem Konzept wie folgt festgelegt:

  • monatliche Grundwasserbeprobung während der Bauphase
  • vierteljährliche Grundwasserbeprobung im ersten Jahr nach Abschluss der Bauphase
  • halbjährliche Grundwasserbeprobung im zweiten und dritten Jahr nach Abschluss der Bauphase
  • danach Festlegung des Beobachtungsturnus durch das Wasserwirtschaftsamt auf Grundlage der bisherigen Analysenergebnisse

Die GMP - Geotechnik GmbH & Co. KG wurde am 02.05.2012 von der Stadt Aschaffenburg mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.


2. Projektbeschreibung

Zur Überwachung des Grundwasserstromes wurden zunächst 5 Grundwassermessstellen errichtet. Seit dem Jahr 2014 wird die südöstliche Strömungskomponente des Grundwasser-abstromes mittels 7 Grundwasserbeobachtungsstellen genauer untersucht.

Im Statusbericht für das Jahr 2018 stellen sich die mittleren Schadstoffbelastungen des tertiären Grundwassers (Mittelwert der Juli-Dezember Beprobungen) wie folgt dar:

Sanierungsbereich (gesicherte Altlast ehem. Tanklager):

  • westlicher Seitstrom (GWM 1, GWM 4):
    MKW, BTEX und PAK bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • Kontaminationsbereich (GWM 3):
    erhebliche Grundwasserverunreinigungen durch MKW, BTEX und PAK

  • unmittelbarer Abstrom (GWM 2):
    erhebliche Grundwasserverunreinigungen durch PAK, MKW und BTEX bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • südlicher Abstrom (GWM 5):
    MKW, BTEX und PAK bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • östlicher Seitstrom (GWB 1-3):
    deutliche Grundwasserverunreinigungen durch PAK

Östliches Monitoringfeld

  • ohne Lagebezug zur gesicherten Altlast (GWB 4-7):
    deutliche Grundwasserverunreinigungen durch MKW und PAK

Hierbei bedeuten:

  • deutliche Grundwasserverunreinigung:
    Überschreitung von Stufe-1-Werten des LfW-Merkblattes 3.8/1
    (Beurteilungsgrundlage für altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen in Bayern)

  • erhebliche Grundwasserverunreinigung:
    Überschreitung von Stufe-2-Werten des LfW-Merkblattes 3.8/1
    (Beurteilungsgrundlage für altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen in Bayern)


3. Weiteres Vorgehen und Kosten

Die gutachterliche Empfehlung für das weitere Vorgehen lautet:

  • Fortsetzung der halbjährlichen Grundwasserüberwachung im 7. Nachsorgejahr

Die Empfehlung wird wie folgt begründet:

  • Beurteilung einer eventuellen Grundwasserbelastung im zentralen Oberstrom an der neu zu errichtenden GWM 7

  • Kontrolle der 2018 stark schwankenden Schadstoffkonzentrationen im Sanierungsbereich

  • Kontrolle der seit 11/2015 wieder aufgetretenen Ölphase im Sanierungsbereich

  • Beurteilung der Belastungssituation im südlichen Abstrom des Sanierungsbereiches an der zu sanierenden GWM 5

  • Beurteilung der Belastungssituation im zentralen Abstrom der vermutlich eigenständigen Grundwasserverunreinigungen an der neu zu errichtenden GWM 6

    • 07/2019:
      Grundwassermonitoring 2019, Teil 1, Probenahmen und Analysen an 5 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 6.600 € brutto

    • 09/2019:
      Ausschreibung und Vergabe Neubau und Sanierung GWM: Auftragsvolumen ca. 10.400 € brutto

    • 12/2019: Grundwassermonitoring 2019, Teil 2, Probenahmen und Analysen an 5 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 6.600 € brutto

    • 12/2019:
      Freischneiden und Baumfällung im Bereich GWM 1 und GWM 5; Auftragsvolumen ca. 5.000 € brutto

    • Anfang 2020:
      Neubau GWM 6+7,  Sanierung GWM 1+5; Auftragsvolumen ca. 55.000 € brutto

    • 07/2020 und 12/2020:
Grundwassermonitoring 2020, 1. und 2. Teil, Probenahmen und Analysen an 7 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 17.200 € brutto


4. Finanzierung

Die anfallenden Kosten wurden in den zurückliegenden Jahren und werden zukünftig, solange erforderlich, über die HH-Stelle 0.6300.6329 bereitgestellt.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  das Monitoring, entsprechend den Vorgaben der Fachdienststellen, weiterzuführen.




II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / PVS/9/6/19. Qualitätszeichen "Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 6PVS/9/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben wollen.
Das IHK-Forum Rhein-Main (Industrie- und Handelskammer Forum) hat daher in enger Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern ein Audit „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte" erarbeitet.

Das Qualitätszeichen wird seit 2013 an Kommunen im Rhein-Main-Gebiet verliehen. Das Bewerbungsverfahren läuft über die örtliche IHK. Das Siegel gilt für drei und nach der Reauditierung für fünf Jahre. Es finden jährliche Netzwerk-Treffen der beteiligten Kommunen statt.

Es ist ein strategisches Instrument für kommunalpolitische Entscheider, das helfen soll, nachhaltige Strategien für die genannten (Neu)Bürger zu entwickeln: Um mehr Verbindlichkeit in der Kommune für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und zu auditieren.

Der Bewerbungsbogen gliedert sich in folgende sechs Handlungsfelder:
  1. Strategische Zielsetzung
  2. Zuzug leichtgemacht
  3. Beruf und Familie
  4. Ausländische Fach- und Führungskräfte
  5. Kultur und Freizeit
  6. Harte Standortfaktoren
Im Rahmen dieser sechs Handlungsfelder gibt es insgesamt 30 Kriterien, die je nach Wertigkeit unterschiedlich beurteilt und in die Bewerbung einfließen werden.


Welchen Nutzen bringt das Audit? Eine Analyse der Wohnortqualitäten in der Kommune. Ein Zertifikat, das in der Werbung um Fachkräfte als anerkannter Nachweis der Wohnortqualität dient. Die Entwicklung einer Strategie, mit der den Herausforderungen der Fachkräftesicherung begegnet werden kann. Die erfolgreich geprüften Kommunen erhalten ein Qualitätszeichen, an dem ihnen ein allumfassendes Nut­zungsrecht zusteht (beispielsweise Verwendung des Qualitätszeichens auf der Homepage oder in Druckpro­dukten wie Flyer und Broschüren).


Mittlerweile gibt es im Rhein-Main-Gebiet 45 beteiligte Kommunen (unter anderem auch Darmstadt und Offenbach). Am Bayerischen Untermain hat nur Erlenbach die Auszeichnung inne.

Die Stadt Aschaffenburg bewirbt sich für das Audit, um die Auszeichnung in den Online-Medien (Internetseite, Facebook) zu nutzen und auch insbesondere die Werbemedien für das neue Wohngebiet „Anwandeweg“ damit zu qualifizieren.
Die IHK-Aschaffenburg begrüßt die Bewerbung der Stadt.

.Beschluss:

I.

Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Bewerbung für das IHK-Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte“ zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / PVS/9/7/19. Bericht über die konstituierende Sitzung der Initiative „geMAINsam“ und das Main-Informations-Zentrum (MIZ 359); Antrag der KI vom 29.01.2019: Kulturstadt am Main

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 7PVS/9/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 05. Juli 2019 fand im Kongresszentrum Bamberg im Rahmen des 2. Bayerischen Wasserstraßen- und Schifffahrtstags das Forum V „geMAINsam“ statt. An der Veranstaltung nahmen überwiegend Bürgermeister der Gemeinden des Maindreieckes und bis zur Quelle teil.  Vertreter untermainischer und hessischer Gemeinden und Städte waren sehr unterrepräsentiert. Federführend hat die Gemeinde Knetzgau am Main die Initiative „geMAINsam“ ins Leben gerufen.  Die zentralen Bausteine der Initiative stellen das Main-Informations-Zentrum - kurz MIZ 359 genannt -   und die Schaffung einer Koordinationsstelle dar.
Ziel des MIZ 359 ist es, eine umfassende Aufarbeitung der Flusslandschaft als identitätsstiftender Raum zu generieren und die Ergebnisse einem breiten Publikum zu präsentieren.  Neben Familien und Schulen sollen Fachbesucher und Experten einen „Raum“ für Austausch, Begegnung und Tagungen erhalten. Darüber hinaus sollen die Themen Freizeitgestaltung, Energiegewinnung, Klimawandel und Hochwasserschutz in Verbindung mit dem Main wissenschaftlich aufbereitet werden. Mit dem MIZ 359 soll in dieser ländlichen Region ein bedeutender Anziehungspunkt entstehen.
Die Initiative möchte mit dem Bündnis „geMAINsam“ die Main-Anrainer näher zusammenbringen, singuläre Aktivitäten und Initiativen entlang des und rundum den Main erfassen, überregional sichtbar machen und miteinander vernetzen. Für behördliche Stellen auf Kommunal-, Kreis-, Bezirks-und Landesebene wird sie eine zentrale Anlaufstelle für deren Anliegen sein.
Die Initiative „geMAINsam“ orientiert sich am Projekt „Mein Neckar“. Das Projekt „Mein Neckar“ zeichnet sich dadurch aus, dass die öffentlichen Aktionen von der Koordinierungsstelle, die beim Land Baden-Württemberg angesiedelt war, abgestimmt wurden. Bei den oben genannten Aktionen handelt es sich hierbei um die Umsetzung von geplanten Projekten (Radweg, ökologische Maßnahmen, usw.) und deren Vorstellung /Einweihung mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den Bereich des Neckars von der Quelle bis zur Mündung.
Als visionäres Ziel soll ein Main-Informations-Zentrum in der Gemeinde Knetzgau entstehen (Vgl. Abbildung). Es ist ein Gebäude, dessen futuristische Architektur den Flusslauf charakterisieren soll.
Quelle: http://maininformationszentrum.bayern/

Ein erster Meilenstein der Initiative ist die Schaffung einer Koordinierungsstelle, die im Bayererischen Umweltministerium angesiedelt werden soll. Sie soll die zahlenreichen Projekte der Fluss-Anrainer-Gemeinden koordinieren und verknüpfen sowie mit öffentlichen Veranstaltungen bespielen.
Hierzu möchte die Initiativ eine „Vorstudie“ beauftragen, die die Alleinstellungsmerkmale und denkbaren Pilot-/Initialprojekte für die Mainregion er- bzw. herausarbeitet. Insbesondere sollen die Themen „Umwelt“, „Nachhaltigkeit“, „Ökologie“ „Artenvielfalt“ und „Wasser“   im Fokus stehen.
Diese Vorstudie wird für einen Termin im Herbst 2019 im Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheit unerlässlich sein, um für die Schaffung einer Koordinierungsstelle ausreichend Gründe vorlegen zu können.
Die Gemeinde Knetzgau bittet für die Vergabe der „Vorstudie“ und zeitnahen Beauftragung eines Planungsbüros um eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro als Einmalzahlung, ohne Anerkennung weitere Rechtspflichten.
Die Verwaltung hat diese Initiative mit einem Betrag in Höhe von 500.—Euro unterstützt, um den Main als touristische Destination zu fördern.
Der Betrag wurde über die HHST 0.6101.6555 „Planungskosten“ bereitgestellt.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 1).
  2. Die Stadt Aschaffenburg begrüßt und unterstützt die Initiative „geMAINsam“.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]


Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Neuordnung der Platzfläche am Heißen Stein mit Carsharing-Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 8

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am Heißen Stein direkt am Kreisverkehr Löherstraße befindet sich eine öffentliche Platzfläche, die als Parkplatz für 3 PKW genutzt wird. Die hintere Platzfläche gehört zum Anwesen POSTApart und wird ebenfalls für Stellplätze genutzt. Stadtbildprägend ist die große Platane auf dem privaten Grundstücksteil. Über die Platzfläche erfolgt die Zufahrt zu den Anwesen Am Heißen Stein und Brennofengasse. Das Gelände fällt zur Löherstraße stark ab was die Nutzbarkeit als öffentliche Stellplatzanlage stark erschwert. Aufgrund der beengten Situation mit 3 Stellplätzen sind die Autofahrer häufig gezwungen rückwärts in die Löherstraße mit Busspur und Individualspur einzufahren. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, diese drei öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle vorzuhalten, zumal diese nicht bewirtschaftet sind und daher auch häufig als Dauerstellplätze genutzt werden. Das Parkhaus Löherstraße ist nur wenige Meter entfernt. Die Platzfläche soll stattdessen gestalterisch aufgewertet und für Carsharing genutzt werden. In der Innenstadt besteht bislang kein solches Angebot.
Der VCD Aschaffenburg, der seit 1998 Carsharing erfolgreich praktiziert und Partner der Stadtwerke und im Flinkster-Netzwerk ist hat großes Interesse den Standort Am Heißen Stein mit in sein Carsharing-Angebot aufzunehmen. Dort will der VCD erstmals ein Elektroauto anbieten. Dieses Mobilitätsangebot passt sehr gut zur geplanten Mobilitätsstation am benachbarten Freihofsplatz mit einer überdachten Fahrradabstellanlage und der Bushaltestelle. Die Am Heißen Stein notwendige Neuordnung der Platzfläche sieht ein Pflanzbeet mit einem Baum unmittelbar an der Platzspitze vor. Das Pflanzbeet erhält eine Einfassung und vermittelt dadurch das Längsgefälle. Der Carsharing – Platz mit Ladesäule ordnet sich hinter dem Pflanzbeet ein und wird durch Fahrradständer ergänzt. Die Anordnung der Fahrradständer schließt ein unbefugtes Parken anderer aus. Die Planung ist auf einen späteren Umbau des Kreisverkehrs abgestellt.
Mit dem VCD ist eine vertragliche Vereinbarung zur Überlassung des Stellplatzes abzuschließen. In der Deutschen Straße betreibt der VCD ein Carsharing-Angebot auf einer städtischen Fläche. Dieses Modell soll analog angewendet werden. Die Ladesäule stellt die Stadt zur Verfügung. Die Betriebskosten trägt der VCD. Für die Herstellung der Pflanzfläche sind Kosten in einer Größenordnung von rund 20.000 Euro einzuplanen. Die Ladesäule mit Einbau schlägt mit rund 5.500 € zu Buche. Die Stadtverwaltung wird dieses Projekt als Fördermaßnahme der Städtebauförderung anmelden. Bei Befürwortung des Projektes wird als nächster Schritt die Entwidmung der öffentlichen Stellplätze eingeleitet. Die Umsetzung soll 2020 erfolgen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung über die Neuordnung der Platzfläche Am Heißen Stein mit der Einrichtung eines Carsharing-Platzes wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Neuordnung der Platzfläche zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem VCD Aschaffenburg eine Vereinbarung zur Überlassung eines Car-Sharing-Stellplatzes für ein Elektroauto abzuschließen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt,  das straßenrechtliche Entwidmungsverfahren für die öffentlichen Stellplätze einzuleiten.
  5. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Neuordnungskonzeptes und der Beantragung von Städtebauförderungsmittel beauftragt.  




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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9. / PVS/9/9/19. Entwicklungsperspektiven für den Skaterplatz an der Darmstädter Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 9PVS/9/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anfang der 2000er Jahre wurde an der Darmstädter Straße /Westring ein moderner Skaterplatz mit einer Fahrfläche von rund 1.000 qm eingerichtet. Auf dem Platz befinden sich u.a. folgende Einzelelemente: Mini-Ramp / Half-Pipe, Quater-Pipe, Fun-Box, Wall-Ramp und Steps mit Rail. Der damaligen Planung ging ein intensiver Dialog mit jugendlichen Skatern zum Standort und zur Ausstattung voraus.
Im Verlauf der letzten Jahre musste die Anlage mehrfach durch das Garten- und Friedhofsamt saniert werden. Die langjährige intensive Nutzung hinterließ an den Betonelementen insbesondere an den Kanten und Belegen deutliche Spuren. Zeitnah stünde wieder eine Sanierung mit Austausch des Betonbodenbelages an.
Skaten gehört bei Kindern und jungen Erwachsenen zur Jugendkultur. Skaten trat Mitte der 1970er Jahren seinen weltweiten Siegeszug an der bis heute anhält. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Skatsport verändert. Es haben sich verschiedene Disziplinen herausgebildet. Es gibt nicht mehr nur das Half-Pipe-Skaten, sondern auch zunehmend das sogenannte Street-Skaten und das Freestyle-Skaten. Die Grenze zwischen den Disziplinen ist fließend.
Die vorhandene Anlage an der Darmstädter Straße deckt im Wesentlichen das Half-Pipe-Skaten ab und bietet aus heutiger Sicht für Jugendliche nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Das Skaten in der Stadt Aschaffenburg hat sich daher auch zunehmend in den öffentlichen Stadtraum verlagert.
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher der Bedarf die vorhandene Skatanlage an der Darmstädter Straße zu modernisieren und um zeitgemäße Elemente zu erweitern. Die Anlage bietet in Größe und Lage genügend Spielräume. Eine Erweiterung nach Süden auf eine direkt angrenzende Wiesenfläche ist möglich. Standortalternativen zum Platz an der Darmstädter Straße wurden bereits vorgeprüft und verworfen. Genauer untersucht wurde eine Fläche unterhalb der Adenauerbrücke. Hier überzeugte zunächst der Witterungsschutz durch das Brückenbauwerk. Ein erster Konzeptentwurf zeigte jedoch frühzeitig auf, dass die örtlichen Restriktionen (Hauptsammler, Parkplätze und Entsorgungsstation) einer realistischen Projektentwicklung entgegenstehen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Anlage an der Darmstädter Straße eine Vorplanung zu vergeben. In ihr wird der räumliche Umgriff der Erweiterungsfläche, die einzelnen zu ergänzenden bzw. auszutauschenden Skateelemente und die Leistungen für die Sanierung der bestehenden Anlage und eine Kostenschätzung abgebildet werden. Die Kosten für die Vorplanung wird mit rund 7.000 € kalkuliert.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung über den Skaterplatz an der Darmstädter Straße wird zu Kenntnis genommen (Anlage 3).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt,  eine Vorplanung zur Modernisierung und Erweiterung des Skaterplatzes zu erarbeiten und dem Planungs- und Verkehrssenat zur weiteren Entscheidungsfindung vorzulegen. Außerdem wird das Jugendparlament mit eingebunden.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. / PVS/9/10/19. Tarifanträge ÖPNV - Monatskarte für Jugendliche; -Antrag der CSU vom 22.11.2018 -Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2019 -Anträge der KI vom 04.02. und 07.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 10PVS/9/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Vorbemerkungen
Die Verkehrsunternehmen der VAB bestimmen einvernehmlich die Fahrpreise der ÖPNV-Nutzung und lassen sich diese Tarife durch die Regierung von Unterfranken genehmigen. Damit wird jedes Verkehrsunternehmen, das seine öffentlichen Verkehrsleistungen im VAB-Gebiet erbringt, verpflichtet, diesen Tarif anzuwenden.
Wenn es gewünscht ist, dass der Fahrgast weniger bezahlt als der Tarif vorgibt, so steht dem Verkehrsunternehmen ein Ausgleich in Höhe des Differenzbetrags bis zum Tarif zu. In dieser Weise gleicht die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des städtischen ÖPNV z. B. die Erlöse aus, die den Verkehrsunternehmen für die kostenfreie ÖPNV-Nutzung an Samstagen zustehen. Verkehrsunternehmen (vertreten durch die VAB GmbH) und Aufgabenträger schließen dafür eine sogenannte Allgemeine Vorschrift ab, in der die Ausgleichsmodalitäten geregelt werden.

  1. Anträge zur günstigeren ÖPNV-Nutzung für Jugendliche / junge Erwachsene
Der Stadtverwaltung liegen drei Anträge vor, die Jugendlichen eine günstigere ÖPNV-Nutzung ermöglichen sollen. Im Bild 1 sind die Anträge mit ihren jeweiligen Konditionen und jeweiligen finanziellen Auswirkungen dargestellt:
Bild 1: Antragsübersicht (Quelle: AVG und Stadtplanungsamt)
Die potenziellen Nutzer sind alle Jugendlichen / jungen Erwachsenen, die in die jeweiligen Alterssparten fallen. Davon ist der geschätzte Nutzeranteil die Anzahl von Personen, die das Ticket tatsächlich erwerben. Hierbei wurde bei den vergünstigten aber noch kostenpflichtigen Angeboten von einem 50%-Anteil ausgegangen. Beim kostenfreien Angebot des KI-Antrags wird von einer 100%-Nutzerquote ausgegangen.
Der genehmigte Tarif entspricht der Monatskarte Azubi der Preisstufe 11 Stadt Aschaffenburg, da diese Monatskarte die antragsseitigen Leistungen abdeckt. Abzüglich eines Eigenanteils durch die Nutzer ergibt sich der Auffüllbetrag je Karte.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gewährt den Verkehrsbetrieben gemäß § 45a Ausgleichsmittel für die Beförderung Auszubildender mit vergünstigten Zeitfahrausweisen. Durch die in den Anträgen genannten Zeit- und Alterseinschränkungen entsteht ein neues Tarifangebot, welches die Gewährung der Ausgleichsmittel nach § 45a in Frage stellt.
Je nach Angebotskondition der Anträge ergeben sich geschätzte Auffüllbeträge durch den städtischen Haushalt zwischen ca. 890.000 und 3.700.000 € pro Jahr.
Weitere Kosten können der Stadt entstehen, wenn eine durch das Ticket beabsichtigte Fahrgastzunahme zu Kapazitätsengpässen in den Fahrzeugen führt. Durch die dann sprunghaften Fixkosten (mehr Fahrzeuge, mehr Personal) und Taktnachverdichtungen ergibt sich eine neue Datengrundlage für die Abrechnung von Verkehrsleistungen gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.

  1. Pilotprojekt 365-Euro-Ticket
Der bayerische Koalitionsvertrag führt unter 5. für nachhaltige Mobilität auf:
"Für die großen Städte München, Nürnberg/Fürth/Erlangen, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg wollen wir auf Dauer ein 365-Euro-Jahresticket einführen. Auf dem Weg dorthin schaffen wir innerhalb der Verkehrsverbünde die Voraussetzungen für neue Tarifangebote für Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler."
Belegbare Details sind im Moment noch nicht bekannt, außer, dass sich der Freistaat am erforderlichen Auffüllbetrag zu 2/3 beteiligen wird, d. h. 1/3 muss durch die Aufgabenträger erbracht werden. Im Juli 2019 fand ein interministerieller Arbeitskreis statt, dessen Ergebnis in einer Ministerratsvorlage nach den Sommerferien münden soll.
Ungeachtet der im Koalitionsvertrag aufgeführten Städte bzw. Regionen, haben sich die Aufgabenträger des bayerischen Untermains darauf verständigt, dem Staatsministerium mitzuteilen, das VAB-Gebiet ebenfalls als Pilotregion für das 365-Euro-Ticket zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Schreiben wird gerade vom Landratsamt Aschaffenburg vorbereitet (Stand 23.08.2019).
Der Erlös aus einem 365-Euro-Ticket reicht aber nicht aus, um eine Kostendeckung oder gar eine Weiterentwicklung des ÖPNV zu erreichen. Auch hier muss eine langfristige Finanzierungszusage durch den städtischen Haushalt bzw. durch den Freistaat erfolgen. Dieser Aspekt führt zur anschließenden Betrachtung über die Wirkung einer reinen Fahrpreispolitik.

  1. Fahrpreissenkungen im Kontext allgemeiner ÖPNV-Förderung
Vielerorts wird dem ÖPNV im Rahmen von Konzepten zur Emissionsminderung eine tragende Rolle zugesprochen. Günstigere Fahrpreise sollen zum Umstieg auf den ÖPNV anreizen. Das funktioniert nur bedingt, denn auch diejenigen, die dann günstiger fahren benötigen ein angemessenes Angebot und fordern eine moderne Infrastruktur. Je günstiger die Fahrpreise für den Nutzer sind, desto höher ist der finanzielle Ausgleichsaufwand durch den kommunalen Haushalt und desto geringer wird der Spielraum tatsächlich nachhaltige Investitionen dem Angebot und der Infrastruktur zufließen zu lassen.
Die Stadt Wien erfüllt eine Vorbildfunktion im ÖPNV und hat das 365-Euro-Ticket im Jahr 2012 eingeführt (der ÖPNV-Anteil beträgt 38%). Es liegt also nahe, dass Modell des 365-Euro-Tickets auf deutsche Städte zu übertragen. Weitgehend unberücksichtigt bleibt dabei, dass der Erfolg des Wiener ÖPNV nicht auf dem 365-Euro-Ticket, sondern auf dem schon sehr hohen ÖPNV-Standard beruht. Dies hat eine Begleitstudie für den Wiener ÖPNV ergeben, die zusammenfassend folgende Empfehlungen ausspricht (Quelle: civity Management consultants):
  • Der Ausbau und die Verdichtung des ÖPNV-Angebots durch kontinuierliche und konsequente Investitionen führen am ehesten zu mehr umweltfreundlicher Mobilität und zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.
  • Die Ausweitung und Intensivierung der Parkraumbewirtschaftung stellt einen weiteren zentralen Hebel zur Erhöhung und Finanzierung des ÖPNV dar (Wien hat die Einnahmen aus Parkraumgebühren um 73,5% in den letzten sieben Jahren gesteigert, von 70 auf 120 Mio. €)
  • Eine zweckgebundene Drittnutzerfinanzierung eröffnet zudem neue Finanzierungsmöglichkeiten für den ÖPNV (U-Bahnsteuer). Die Machbarkeit derartiger Finanzierungsinstrumente sollte auch in deutschen Städten geprüft werden.
  • Ergänzende "leichtverständliche" Tarifangebote wie das 365-Euro-Ticket sind nur sinnvoll, wenn sie flexibel auf nachfolgende Entwicklungen abgestimmt werden können. Die Wiener Karte ist zu starr auf den kommunikativ reizvollen, aber zugleich nur schwer veränderbaren Preis festgelegt.

  1. Vergleich - Das Bayreuther Modell
In Bayreuth gibt es für Schüler und Auszubildende eine von der Stadt Bayreuth bezuschusste Schülermonatskarte.
Schüler und Auszubildende im Alter zwischen 6 und 17 Jahren, mit Wohnort in Bayreuth, bekommen auf Nachweis eine vom Regeltarif (aktuell € 33,50) vergünstigte Schülermonatskarte für € 18,50. Dieses Ticket ist, wegen der Überprüfung der Berechtigung, nur im Kundenzentrum erhältlich.
Die Stadt Bayreuth gleicht hierbei den Einnahmenverlust für die Verkehrsunternehmen in Höhe von € 15.- je Ticket und Monat aus. Der jährliche Ausgleichsbetrag summiert sich so für die Stadt auf immerhin ca. 2.400.000 Euro.
Das „Bayreuther Modell“ ist von den Zugangsvoraussetzungen nicht direkt mit den Stadtratsanträgen vergleichbar, zeigt aber in welche Richtung sich die finanziellen Belastungen entwickeln können.

Aus diesen Erkenntnissen heraus, schlägt die Verwaltung für die Zukunft vor, keine weiteren Ausgaben für Tarifsubventionen zu tätigen, um einen angemessenen finanziellen Handlungsspielraum für Investitionen in Angebot und Infrastruktur nicht zu gering werden zu lassen.
Zudem laufen bereits verschiedene Projekte, deren finanziellen Auswirkungen zurzeit noch gar nicht absehbar sind. Hierzu zählen die kostenfreie Busnutzung an Samstagen, das Auf-Achse Ticket in den Sommerferien und Wochenenden, das zukünftige P+R-Ticket sowie evtl. auch ein zukünftiges 365-Euro-Ticket. Es wird empfohlen, diese Projekte nach einer gewissen Laufzeit auf Effektivität hinsichtlich der Fahrgastzahlen zunächst zu bewerten, bevor neue Überlegungen zur Fahrpreisreduzierung zum Tragen kommen.

.Beschluss: 1

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die vorliegenden Tarifanträge, d. h.
- Antrag der CSU vom 22.11.2018
- Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2019
- Anträge der KI vom 04.02. und 07.06.2019
wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung über das 365-Euro-Ticket wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Johannes Büttner (KI) erklärt, dass er seinen Antrag vom 07.06.2019 als noch nicht behandelt ansieht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PVS/9/11/19. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses aus der 11. Sitzung des PVS vom 03.12.2013 („Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“) zur Neugestaltung des städtischen Grundstücks (Fl.-Nr. 38, Gem. Damm) als öffentliche Parkplatz- und Grünfläche; - Aufhebungsbeschluss und Planungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 11PVS/9/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.

Am 18.09.2019 soll die Tektur des Bauantrags für den Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx(städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx (BV-Nr. 20190074), die insgesamt 11 WE vorsieht, im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt werden.

Wesentliche Inhalte der Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die 11 WE vorsieht:

Am 25.06.2019 wurde eine Tektur zum Bauantrag der „TVK Immobilien GmbH“ für einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx (städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx, gestellt. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit 11 WE (gem. Tektur) an der Einmündung Haidstraße / Woernerstraße.
Das Bestandsgebäude Haidstraße xxx wird abgebrochen, der freiwerdende rückwärtige Grundstücksbereich wird als Grünfläche incl. eines Kleinkinderspielplatzes hergestellt.
Der Neubau soll an das bestehende Haus Haidstraße xxx und an die Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. xxx angebaut werden. Er überragt die Trauf- und Firsthöhe der Haidstraße xxx um ca. 70cm / 3m (aufgrund der größeren Grundstücks- und Gebäudetiefe).
Im EG ist der Eingang inc. Treppenhaus inc. Aufzug, die Kellerräume, ein Fahrradabstellraum und ein Müllraum zur Haidstraße, etc. angeordnet. Das Gebäude ist zur Haidstraße zur Aufnahme von 2 privaten Stellplätzen sowie durch die im Eckbereich des städtischen Grundstücks verlaufende öffentliche Kanaltrasse eingerückt.

Zu 2 und 3.

Zur Neuordnung des städtischen Grundstücks hatte der PVS am 03.12.2013 den Beschluss gefasst, öffentliche Stellplätze anzulegen. Auf dem ca. 330m² großen Eckgrundstück Haidstraße / Woernerstraße sollten zehn öffentliche Stellplätze in wassergebundener Oberfläche incl. einer Randeinfassung mit Kantensteinen und Randeingrünung entstehen.
Die beschlossene Maßnahme wurde vom Garten- und Friedhofsamt mit Ausnahme der Baumpflanzungen realisiert.

Zwischenzeitlich gibt es durch die Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die insgesamt 11 WE vorsieht, einen neuen Sachstand.

Die Verwaltung befürwortet dieses Bauvorhaben, mit dem unter Bereitstellung von ca. 75m² Wohnfläche für Wohneinheit(en) für Schwellenhaushalte der bisher „ausgefranste“ bauliche Rand im Einmündungsbereich Haidstraße / Woernerstraße neu gefasst wird. Eine Realisierung des Bauvorhabens unter Einbeziehung des durch den Bauherrn zu erwerbenden städtischen Grundstücks setzt aber die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses des PVS vom 03.12.2013 und die Zustimmung des o.g. Bauantrags im UVS (vorgesehen in der Sitzung des UVS am 18.09.2019) voraus.







Für eine Genehmigung und Realisierung des Bauvorhabens sind dabei seitens der Stadt Aschaffenburg 3 Beschlüsse notwendig:

  1. Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des PVS vom 03.12.2013 „Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“ und
  2. Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenats zur Genehmigung des Bauantrags „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“ Beschluss des Hauptsenats über notwendige(n) Grundstückserwerb / -regelungen

Die Verwaltung empfiehlt diese Beschlüsse zu fassen, um so die Ziele der Stadtverwaltung in Damm umzusetzen.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 03.12.13 (Grundstück Haidstraße/Woernerstraße) zur Kenntnis.

2. Dem Vorschlag der Verwaltung, die private Bauplanung für das Bauvorhaben BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern so zu ändern, dass der Baukörper entlang der Woernerstraße nach hinten geschoben wird, um zwischen Straße und Baukörper ebenerdige öffentliche Parkplätze in Senkrechtaufstellung einordnen zu können, wird zugestimmt. Zugestimmt wird auch dem Vorschlag der Verwaltung auf dem städtischen Grundstück Haidstraße Fl.-Nr. 389/1 zusätzlich zwei bis drei öffentliche Parkplätze anzuordnen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Bauherrn diese Planungsänderung vorzuschlagen.

3. Unter der Maßgabe, dass diese öffentlichen Stellplätze geschaffen werden, kann der Stadtratsbeschluss vom 03.12.2013 aufgehoben werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. / PVS/9/12/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 17.09.2018 wegen "Verkehrssituation in der Mühlstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 12PVS/9/12/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 17.09.2018 wegen "Verkehrssituation in der Mühlstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2018 (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. / PVS/9/13/19. Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 12.11.2018 wegen "Ausbau Rossmarkt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 13PVS/9/13/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 12.11.2018 wegen "Ausbau Rossmarkt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2019 (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. / PVS/9/14/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 14PVS/9/14/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019 (Anlage 6).    

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2019 07:22 Uhr