Datum: 07.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/12/7/19. Zuschussanpassung für das Projekt "Sommer in Aschaffenburg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.10.2019
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/12/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage
Die Stadt Aschaffenburg startete im Jahr 2014 mit dem Pilotprojekt „Sommer in Aschaffenburg“, das den Einzelhandel in und um die Innenstadt stärken sollte. Das Projekt „Sommer in Aschaffenburg“ wurde in Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung, dem Stadtmarketing, dem Einzelhandel (u.a. Werbegemeinschaften), Gastronomen und Tanzschulen organisiert und durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich der Pilotprojektstatus verändert. Die Rahmenbedingungen und Akteure haben sich entwickelt und vernetzt.
Seit zwei Jahren wird die inhaltliche Veranstaltungsreihe im Rahmen des Stadtmarketingvereins diskutiert und auch in der operativen Umsetzung mit professionellen Akteuren abgewickelt. Der städtische Zuschuss, der sich auf der Haushaltsstelle 0.7910.6316 abbildet, liegt seither unverändert bei 45.000 €. Die interne Organisation und Betreuung erfolgt nicht mehr nur alleine über die Wirtschaftsförderung, sondern insbesondere durch den Stadtmarketingverein, der dafür städtischen Mittel als Zuschuss erhält. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung entwickelt der Stadtmarketingverein auch kontinuierlich die Veranstaltungsformate weiter.
Entwicklung
Im laufenden Jahr 2019 wurden die bislang eingesetzten Werbemittel (z.B. „Liegestühle“ mit dem Logo des „Sommer in Aschaffenburg“) erneuert und es wurden auch in Beschattungsmöglichkeiten an der Schöntalbühne investiert, was auf Grund der trockenen und heißen Sommerzeit, insbesondere des Sommers 2018, erforderlich war.
Die auftretenden regionalen Bands auf der sogenannten Sommerbühne (seitlich City Galerie Eingang), die jeden Samstag in der Sommerzeit bespielt wird, aber auch in Sandgasse und Roßmarkt erhalten für ihr Engagement ein einheitliches geringes Honorar. Durch erforderliche Anpassungen in den Honoraren für die Bands, aber auch durch gestiegenen logistischen Aufwand (z.B. Sonnenschirme aufbauen und einlagern), sowie gestiegene Personalkosten, sind Anpassungen im Zuschussbedarf erforderlich geworden. Im Jahr 2014 betrug der städtische Kostenanteil noch 40.000 €. Seit dem Jahr 2018 wird das Sommerprojekt im Stadtmarketingverein abgewickelt und mit einem Zuschuss in Höhe von 45.000 € kofinanziert. Der städtische Kostenanteil betrug in dieser Zeit entsprechend der Haushaltsplanung stets 50.000 €, die neben begleitenden Werbemaßnahmen und investiven Kosten für Werbematerial und logistische Aufwände direkt aus dem städtischen Haushalt finanziert wurden. Seit Übernahme der operativen Veranstaltungsplanung durch den Stadtmarketingverein wird der städtische Zuschussanteil auf 45.000 € festgeschrieben. Der Zuschussbedarf hat sich allerdings nun erhöht. Daher ist eine moderate Anpassung erforderlich.
Aussicht
Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 0.7910.6316 sind entsprechend anzupassen und von bisher 50.000 € auf 55.000 € zu erhöhen (50.000 € Zuschuss an Stadtmarketingverein und 5.000 € Verfügung für begleitende Werbung und logistische bzw. investive Maßnahmen durch den städtischen Haushalt).
.Beschluss:
1. Die Stadt Aschaffenburg führt zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Innenstadt die Förderung des Projektes „Sommer in Aschaffenburg“ fort, das vom Stadtmarketingverein operativ umgesetzt wird.
2. Die Erhöhung der städtischen Zufinanzierung des Projektes um einen Betrag in Höhe von 5.000,-- € auf insgesamt 50.000,--
€ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. / HFS/12/8/19. Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring (Baudurchführungsvereinbarung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.10.2019
|
ö
|
Beschließend
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2 | HFS/12/8/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt hat im Rahmen der Diskussion über den Ausbau der B26 – Darmstädter Straße im Abschnitt Zufahrt Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke besonderen Wert daraufgelegt, die historische Pappelallee entlang der Straßenachse zu erhalten bzw. so landschaftsgerecht nachzupflanzen, damit ein geschlossener Alleecharakter wieder sichtbar wird. Die Grundlage hierzu bildetet das Gutachten „Stadtgrün“ vom Planungsbüro Kubus – Freiraumplanung. Das Gutachten zeigte Perspektiven für eine durchgängige Pappelallee vom Waldfriedhof bis zur Ringstraße.
Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen.
Für den Abschnitt ab Hafen-Mitte bis zur Ringstraße wurde mit dem Staatlichen Bauamt zunächst eine Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 19.02.2018 abgeschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung der Pappelallee kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren. Mit dieser Planungs- und Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten ist, die Anzahl, Lage und Qualität der anzupflanzenden Bäume regelt. Mit dieser Planung wurde das Büro Kubus – Freiraumplanung, Wetzlar, durch Beschluss des Haupt- und Finanzsenates am 11.6.2018, beauftragt.
Das Büro hat die Planung fertiggestellt. Sie wurde vom Planungs- und Verkehrssenat in der Sitzung am 02.04.2019 gebilligt. Das Büro Kubus hat mittlerweile die Ausführungsplanung erstellt.
Stadt und Staatliches Bauamt beabsichtigen bereits Mitte Oktober 2019 mit der Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Südseite zwischen Augasse und Westring) zu beginnen. Der Abschluss ist für Anfang 2020 terminiert.
Die Maßnahme wurde bereits vom Garten- und Friedhofsamt ausgeschrieben. Leider wurde kein Angebot abgegeben. Daher erfolgt zurzeit die Vorbereitung einer Freihändige Vergabe mit Angebotseinholung.
Noch abzuschließen ist die beiliegende Baudurchführungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg.
Die Baudurchführungsvereinbarung (siehe Anlage) umfasst im Wesentlichen
- den Gegenstand der Vereinbarung (Neupflanzung von ca. 70 Pyramiden-Pappeln im Pflanzabstand 10 m, die Fällung von ca. 12 Pappeln im Bestand, die erforderliche Geländemodellierung und die Rodung und Räumung einer vorhandenen Erddeponie),
- die Durchführung der Pflanzung (Zuständig für die Umsetzung ist die Stadt) und
- die Kostenverteilung.
Das staatliche Bauamt trägt die Kosten für die Wiederherstellung der historischen Pappelallee in Höhe von vsl. 209.059 €. Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für die Rodung und den Bodenabtrag der Erddeponie zzgl. eines Anteils an Kosten für Sonstiges bzw. Unvorhergesehenes in Höhe von 93.653 €. Die Kostenaufteilung ist Bestandteil der Durchführungsvereinbarung. Die städtischen Finanzmittel stehen über den Titel Bauunterhalt im Tiefbauamt bereit.
.Beschluss: 1
Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 07.10.2019 in Anlage 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring wird zugestimmt (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ x ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 1
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3. / HFS/12/9/19. Erschließung Baugebiet Anwandeweg: Nachträge Rodungsarbeiten
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.10.2019
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ö
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Beschließend
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3 | HFS/12/9/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 18.09.2018 wurde die Fa. xxx, Würzburg, mit den Rodungsarbeiten für das Baugebiet Anwandeweg beauftragt. Die Abnahme gemäß § 12 VOB/B fand am 27.02.2019 statt.
Mit dem Bericht informiert das Tiefbauamt über die Kostenentwicklung der inzwischen abgeschlossenen Rodungsarbeiten und der damit einhergehenden Müllentsorgung im Baugebiet Anwandeweg.
Die Auftragssumme betrug 141.821,23 € brutto. Mit zusätzlichen Leistungen, die überwiegend durch unerwarteten Müll und dessen Entsorgung entstanden sind, werden Gesamtkosten von 213.413,54 € brutto erwartet (Mehrkosten 71.592,31 € brutto bzw. ca. 50,5 %). Die geprüfte Schlussrechnungssumme kann noch geringfügig von den zu erwartenden Kosten abweichen.
Die zusätzlichen Leistungen waren vor Freilegung und Rodung der Flächen nicht absehbar und wurden von der Fa. Hofmann bzw. den Entsorgungsbetrieben bereits ausgeführt.
Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Nr.
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Beschreibung
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Summe NA Brutto
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Anmerkung:
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NA 1
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Müllsammlung / Entsorgung
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10.713,09 €
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händische Müllsammlung auf Grund großer Müllmengen
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NA 2.1
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Massenmehrung Pos. 1.1.4.8 und 1.1.4.9 (Müllfunde )
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2.415,70 €
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Massenmehrung div. Müllablagerungen
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NA 2.2
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Abbruch alter illegaler Gartenhütten
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2.392,97 €
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Beseitigung gefundener Bauwerksreste bzw. Teilbauwerke von massiven Gartenhütten
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NA 3
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Umlagerung von Bäumen wegen Artenschutz
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2.065,84 €
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Fund Großer Rosenkäfer. Insg. 70 Bäume gesichert
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NA 4
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Verrechnung entgangener Gewinn wg. Umlagerung Bäume
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2.791,74 €
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Umlagerung von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes
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NA 5
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Abbruch der Zaunanlage der Fam. Müller-Hugo im Bereich der Str. JS 5
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2.504,87 €
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NA 6
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Entfällt
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NA 7
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Entsorgung von Aushubmaterial im Bereich Rückhaltebecken AW 1e
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11.981,37 €
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Ansammlung von vergrabenem Müll im Bereich Versickerungsbecken V 2
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Summe zusätzlicher Leistungen Fa. Hofmann
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34.865,58 €
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Deponiegebühr zur Entsorgung asbesthaltigem Boden/ Bauschuttgemisch
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36.726,73 €
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Aufgrund einer mit Asbest belasteten und mit Boden überdeckten Bauschutthalde musste die Entsorgung von den Stadtwerken als Entsorgungsfachbetrieb organisiert werden. Die Kosten werden von den Stadtwerken in Rechnung gestellt.
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zu erwartende Mehrkosten BA 0
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71.592,31 €
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Die Frage der Umlagefähigkeit wurde von der Rechtsstelle geklärt. „Ansprüche gegen die Alteigentümer können allenfalls dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Alteigentümer selbst die Altlast in das Grundstück eingebracht haben. Ansprüche der Neueigentümer gegen die Stadt wegen altlastenbedingt wertgeminderter Grundstücke sind unter Amtshaftungsgesichtspunkten denkbar.“ (AV 2019.03.13 Ref.2 Stellungnahme nachträgliche Altlasten)
.Beschluss:
I. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Nachträge der Rodungsarbeiten im Baugebiet Anwandeweg zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / HFS/12/10/19. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.10.2019
|
ö
|
Beschließend
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4 | HFS/12/10/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2019 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.
Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach
- den Verwaltungshaushalt von bisher 257.006.050 €
um 7.477.000 €
auf 264.483.050 €
- den Vermögenshaushalt von bisher 59.611.400 €
um 3.533.500 €
auf 63.144.900 €
- Der Gesamthaushalt beträgt damit neu 327.627.950 €
Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 140.600 € auf 28.656.300 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt unverändert bei 7.508.800. Die Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb Stadtwerke wird von 4.271.000 € um 65.000 € vermindert und damit auf 4.206.000 € neu festgesetzt
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 790.000 € vermindert und damit von bisher 29.575.000 € auf 28.785.000 € neu festgesetzt.
Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 4.285.500 € auf 6.417.200 € erhöht.
Die Zuführung zur Sonderrücklage Baugebiet Anwandeweg wird um 660.000 € auf jetzt 1.365.000 € vermindert.
Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.
Während des Jahres ergab sich die Notwendigkeit, zusätzliche Stellen zu schaffen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wurde gemäß Beschluss des Stadtrates (Plenum) vom 16.09.2019 im Abschnitt Stadtverwaltung wie folgt geändert:
2. Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
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Zahl der Stellen 2019
|
13
|
21,6
|
Insgesamt
|
712,1
|
3. Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
|
Zahl der Stellen 2019
|
S 12
|
20,7
|
S 11 b
|
31,3
|
Insgesamt
|
100,1
|
Der Stellenplan 2019 (Nachtragshaushalt) wird entsprechend angepasst:
Zusätzliche Stellen
|
Besoldung-/ Entgeltgruppe
|
HUA
|
Dienststelle
|
0,5
|
EG 13
|
3440
|
15 – Stadt- und Stiftsarchiv
(Beschluss HFS 16.09.2019)
|
1,0
|
EG S 12
|
4001
|
50 – Streetworker
(Beschluss Plenum 16.09.2019)
|
0,5
|
EG S 11 b
|
4001
|
50 – IGP
(Beschluss Plenum 16.09.2019)
|
Veränderungen:
|
Besoldungs-/ Entgeltgruppe
|
Mehrung
|
Minderung
|
Gesamt
|
Arbeitnehmer ohne SuE
|
EG 13
|
0,5
|
|
+0,5
|
|
Zwischensumme
|
|
|
+0,5
|
Arbeitnehmer SuE
|
EG S 12
|
1,0
|
|
+1,0
|
|
EG S 11b
|
0,5
|
|
+0,5
|
|
Zwischensumme
|
|
|
+1,5
|
Gesamt
|
|
|
|
+2,0
|
.Beschluss:
I.
Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan in Anlage 4
werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2019 10:18 Uhr