Datum: 10.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/4/1/19 WS/4/1/19
2WS/4/2/19 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2019 bis einschließlich Juli 2019
3WS/4/3/19 Nachtragsvermögensplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4WS/4/4/19 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes
5WS/4/5/19 Risikobericht 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg
6WS/4/6/19 Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2019
7WS/4/7/19 Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2018
8WS/4/8/19 Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

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1. / WS/4/1/19. WS/4/1/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 1WS/4/1/19

.Beschluss:

Herr Stadtrat Karl-Heinz Stegmann beantragt zu Beginn, dass geprüft werden soll, ob die Buslinien 2 oder 11 am neuen Real Markt in der Horchstraße vorbeigeführt werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/4/2/19. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2019 bis einschließlich Juli 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 2WS/4/2/19

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - K ommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / WS/4/3/19. Nachtragsvermögensplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 3WS/4/3/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 13PL/14/13/19

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 2).

Es wird festgestellt:

Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 12.275.000,--  €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. / WS/4/4/19. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 4WS/4/4/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 14PL/14/14/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.10.2017 die xxx GmbH, Mainz bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Mai und Juni 2018 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Dornbach GmbH, Mainz vom 15.06.2018. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 19.07.2018 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde unter dem Datum vom 07.11.2018 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 26.11.2018. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der xxx GmbH, Mainz vom 15.06.2018 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.11.2018 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2017 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 19.07.2018 und dem Stadtrat (Plenum) 27.07.2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2017.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2017 beträgt 119.691.768,68 €. Es wurde ein Gewinn von 5.603.331,27 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                                3.828.210,33 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                1.775.120,94 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                           275.120,94 €


Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.

.Beschluss:

I. Der Bericht der xxx GmbH, Mainz, vom 15.06.2018 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2017 (01.01.2017 – 31.12.2017) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Der nach der Abschussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 119.691.768,68 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 5.603.331,27 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                3.828.210,33 €

Abführung an den Haushalt der Stadt:                                1.775.120,94 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           275.120,94 €

II. Angaben zu den Kosten:
       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. / WS/4/5/19. Risikobericht 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 5WS/4/5/19

.Beschluss:

I. Der Risikobericht für das Geschäftsjahr 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - K ommunale Dienstleistungen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/4/6/19. Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 6WS/4/6/19

.Beschluss:

I. Der Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2019 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / WS/4/7/19. Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 7WS/4/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988 / 31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch laufende Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.

Von einer endgültigen Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 wird ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.

Für das Abrechnungsjahr 2018 ist eine Nachzahlung von 5.870,99 € an den Landkreis Aschaffenburg zu leisten. Die jährliche Abschlagszahlung von 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt. Die Kosten werden aus der Rückstellung zur Deponienachsorge gezahlt.

.Beschluss:

I. Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988 / 31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt für das Kalenderjahr 2018 eine Nachzahlung von 5.870,99 € zu leisten hat.

Die jährliche Abschlagszahlung i. H. v. 200.000,--  € wurde bereits berücksichtigt.





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. / WS/4/8/19. Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 8WS/4/8/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 12PL/14/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (kurz: AVG) steht im Angesicht der Energiewende sowie der zunehmenden Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung vor erheblichen Investitionen. Beispielhaft soll hier der Ausbau der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit zusammenhängende Ausbau der Strom- und Wärmenetze, die Netzintegration der Elektromobilität sowie der Umbau der Versorgungsnetze hin zu sogenannten „Smart Grids“ genannt werden. Darüber hinaus erfordert auch die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Netzinfrastruktur aufgrund der Altersstruktur der jeweiligen Netze erhebliche Investitionen, die zu deutlich steigenden Investitionsbudgets führen.

Die Finanzierung der AVG erfolgte bislang überwiegend über den Abbau freier Liquidität bzw. in geringerem Maße über Fremdmittel. Das Eigenkapital beträgt seit einer Erhöhung um 6.032 T€ in  2018 nunmehr 55.000 T€. Nachdem die verfügbare freie Liquidität zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht wurde bedarf es zur Finanzierung der künftig steigenden Investitionen zunehmend der Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt.

Die am Kapitalmarkt erzielbaren Finanzierungskonditionen hängen dabei neben den erzielten und geplanten Jahresergebnissen insbesondere von der vorhandenen Finanzierungsstruktur ab. Der Eigenkapitalquote kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, da bei einer unterdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von den Fremdkapitalgebern Risikozuschläge gefordert werden, welche die Finanzierung verteuern und damit wiederum zu einem Ergebnisrückgang beitragen.

Beim Betrieb der regulierten Strom- und Gasnetze ist zudem darauf zu achten, dass die vom Verordnungsgeber zugestandene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die den erzielbaren Gewinn eines regulierten Netzbetreibers abbildet, nur dann in voller Höhe erzielt werden kann, wenn die Eigenkapitalquote des Netzbetreibers mindestens 40 % beträgt. Bei einer geringeren Eigenkapitalquote kommt es hingegen zu einer anteiligen Kürzung der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung und damit des aus dem Netzbetrieb erzielbaren Jahresüberschusses.

Die Eigenkapitalquote der AVG beläuft sich zum 31.12.2018 auf 39,5 % und ist aufgrund der in 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von 6.032 T€ trotz erheblicher Investitionen in 2018 (Neubau Verwaltungsgebäude, Netzübernahme Mömbris, Ausbau Fernwärmenetz in der Oberstadt) um ca. 1,5 % angestiegen. In 2019 stehen geplanten Investitionen in Höhe von 18.101 T€ erwirtschaftete Eigenmittel in Höhe von 7.888 T€ gegenüber, so dass ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 10.213 T€ verbleibt. Um ein Absinken der Eigenkapitalquote zu vermeiden bzw. diese weiter zu steigern ist daher die Zuführung weiteren Eigenkapitals erforderlich.

Um ein Absinken der Eigenkapitalquote unter das aktuelle Niveau zu vermeiden wird vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung um 4.000.000 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, so dass sich das Eigenkapital der AVG nach Umsetzung der Kapitalerhöhung auf 59.000.000 € beläuft. Unter Berücksichtigung der in 2019 voraussichtlich umgesetzten Investitionen ergibt sich nach Umsetzung dieser Kapitalerhöhung eine Eigenkapitalquote von ca. 39,5 %. Da auch in den Folgejahren mit überdurchschnittlich hohen Investitionen zu rechnen ist, wird zudem beabsichtigt, auch in den Folgejahren weitere Kapitalerhöhungen vorzunehmen, um dauerhaft eine angemessene Eigenkapitalausstattung der AVG und eine ausgewogene Finanzierungsstruktur sicherzustellen.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der AVG mit den Stadtwerken Aschaffenburg (kurz: STW) ist es erforderlich, den Jahresüberschuss der AVG des Geschäftsjahres 2018 zunächst in voller Höhe an die STW abzuführen und in einem zweiten Schritt den Betrag der Kapitalerhöhung an die AVG zurückzuführen. Die STW verfügt aufgrund der Ergebnisabführung der AVG über die notwendigen finanziellen Mittel um die Kapitalerhöhung der AVG ohne Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen.


Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages der AVG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Die Stadt als Gesellschafter der AVG wird kraft Gesetzes in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung setzt einen Beschluss des Aufsichtsrates und des Stadtrates voraus.

.Beschluss:

I. Der Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um 4.000.000,00 € auf 59.000.000,00 € wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2019 08:20 Uhr