Datum: 21.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/19 PL/14/1/19
2PL/14/2/19 Präsentation und Verabschiedung des 2019 fortgeschriebenen Integrationsleitbildes der Stadt Aschaffenburg
3PL/14/3/19 Taxitarife - Änderung der Taxitarifordnung; Antrag von -Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V. -Metropolis Taxi GmbH -Taxi-Funk GmbH Aschaffenburg vom 30.01.2019 auf Erhöhung der Taxitarife
4PL/14/4/19 Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Sachbearbeiter (m/w/d) für Digitalisierung an Schulen
5PL/14/5/19 Digitalisierung an Schulen; Einrichtung einer neuen Sachbearbeiterstelle (m/w/d) für die Schaffung der notwendigen baulichen Infrastruktur in allen Schulen für Amt 65
6PL/14/6/19 PL/14/6/19
7PL/14/7/19 Kindertagesstätte Zauberwald - St. Kilian Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe
8PL/14/8/19 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2019
9PL/14/9/19 Stauraumkanal Aschaffenburger Straße - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss
10PL/14/10/19 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung
11PL/14/11/19 Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Änderungsbeschluss
12PL/14/12/19 Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
13PL/14/13/19 Nachtragsvermögensplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
14PL/14/14/19 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes
15PL/14/15/19 Nitratgehalt des Aschaffenburger Grundwassers - Antrag von der UBV-Stadtratsfraktion vom 25.07.2019
16PL/14/16/19 Bericht über das Aktionsforum Innenstadt; Ausblick und weiteres Vorgehen
17PL/14/17/19 W-LAN Konzept der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2017 und vom 15.05.2019; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.01.2019; - Antrag der ÖDP vom 03.09.2018
18PL/14/18/19 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023
19PL/14/19/19 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023
20PL/14/20/19 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023
21PL/14/21/19 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Bericht über die Entwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung
22PL/14/22/19 Information über unbesetzte Ausbildungsplätze, Pflegekräftemangel und sofortige Abhilfemaßnahmen - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019
23PL/14/23/19 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2019
24PL/14/24/19 Kostenverteilungsvertrag für eine Schule für Kranke am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Aschaffenburg, zwischen den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg

zum Seitenanfang

1. / PL/14/1/19. PL/14/1/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 1PL/14/1/19

.Beschluss:

Die Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion regen an zu prüfen, ob die Einladungen zu den Sitzungen zukünftig in elektronischer Form erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / PL/14/2/19. Präsentation und Verabschiedung des 2019 fortgeschriebenen Integrationsleitbildes der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 2PL/14/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Fortschreibung des Integrationsleitbildes wird in der Sitzung vom Moderator Dr. Winfried Kösters vorgestellt.
In seiner Präsentation wird auf den Fortschreibungsprozess sowie auf die zentralen Inhalte des Leitbildes eingegangen.
Es werden sowohl die erreichten Ziele der vergangenen 10 Jahre sowie die Perspektiven für die zukünftige Integrationsarbeit der Stadt dargestellt.
Dabei stehen Nachhaltig und strategisches Management der Integrationsarbeit im Fokus.

Das Integrationsleitbild liegt den Sitzungsunterlagen bei.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat verabschiedet die Fortschreibung des Integrationsleit bildes der Stadt Aschaffenburg (Anlage 1).

2. Dem Stadtrat wird im Jahr 2020 ein Umsetzungs- und Maßnahmenplan mit konkreten Meilensteinen vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / PL/14/3/19. Taxitarife - Änderung der Taxitarifordnung; Antrag von -Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V. -Metropolis Taxi GmbH -Taxi-Funk GmbH Aschaffenburg vom 30.01.2019 auf Erhöhung der Taxitarife

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 3PL/14/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Grundlage für die Taxitarife bildet die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9.3.2001, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 27.2.2013.
Die letzte Preiserhöhung fand somit 2013 statt.
Mit Schreiben vom 28.1.2015 beantragte die Fa. Metropolis GmbH eine Erhöhung der Taxitarife. Dieser Antrag fand jedoch bei der Mehrheit der Taxiunternehmer keine Zustimmung und wurde daher vom Umwelt- und Verwaltungssenat in der Sitzung vom 20.7.2016 einstimmig abgelehnt.
Bereits am 15.10.2018 hatte die Stadt Aschaffenburg gemeinsam mit dem Landratsamt Aschaffenburg ein Gutachten an eine Fachfirma ein Auftrag gegeben, in dem folgendes untersucht werden sollte:
-Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach Personenbeförderungsgesetz;
-Tarifanalyse
-Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes.
In einer Auftaktveranstaltung am 21.1.2019 wurde den Taxiunternehmen die Vorgehensweise zur Erstellung dieses Gutachtens erläutert. Aus den Reihen der Unternehmer wurde die dringende Bitte geäußert, dass die Firma die Tarifanalyse vorziehen möge, um die Auskömmlichkeit der Taxiunternehmen zu gewährleisten. Dies wurde von der Verwaltung sowie der Fachfirma zugesagt.
Am 30.1.2019 beantragten die
-Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V.
-Metropolis Taxi GmbH
-Taxi-Funk GmbH Aschaffenburg
in einem gemeinsamen Antrag eine Erhöhung der Taxitarife um ca. 13 %.
Die Fa. Linne + Krause legte einen Entwurf vor, der in einer weiteren Veranstaltung am 17.7.2019
mit den Antragstellern abgestimmt und einstimmig angenommen wurde.
Am 23.9.2019 wurden wiederum die Taxiunternehmer eingeladen; bei diesem Termin führte die Firma eine Präsentation vor, die die Ergebnisse des Gutachtens darstellte. Insbesondere wurde die Tarifanalyse mit dem Ergebnis dargestellt, dass der Antrag der Taxiunternehmer berechtigt ist und eine Erhöhung der Tarife zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in dem beantragten Rahmen erforderlich ist.
Auch die Vertreter des Landratsamtes sowie der Industrie- und Handelskammer teilten diese Ansicht.
Der beantragen Erhöhung sollte daher zugestimmt werden auch im Hinblick darauf, dass nach dem Gutachten Aschaffenburg einen der niedrigsten Tarife deutschlandweit hat.
Nach Absprache mit dem Gutachter erscheint es gerechtfertigt, nach zwei Jahren die Tarife erneut zu überprüfen, um eine möglicherweise erforderliche Preisanpassung zu gewährleisten. Ziel muss zum einen die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung für die Taxiunternehmen sein, zum anderen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu gestiegenen Taxipreisen. Da die Lohnkosen wesentlicher Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation sind, wird der gesetzliche Mindestlohn als Maßstab herangezogen.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) wegen Minderung der Beträge (auf 5,50 €, 11,-- € und 5,50 €) in § 9 der als Anlage 2 beigefügten Änderungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

1. Vom Vortrag der Firma Linne + Krause GmbH wird Kenntnis genommen.

2. Dem Antrag vom 30.01.2019 auf Erhöhung der Taxitarife wird entsprochen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach zwei Jahren die Taxitarife zu überprüfen.
Als Grundlage dafür soll der gesetzliche Mindestlohn als Preisindex herangezogen werden.

4. Die Änderungsverordnung wird erlassen (Anlage 2) und tritt zum 01.12.2019 in Kraft. Sollte bis zu diesem Datum ein Beschluss des Kreistages über den Erlass einer Änderungsverordnung nicht vorliegen, tritt sie davon abweichend zum 15.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / PL/14/4/19. Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Sachbearbeiter (m/w/d) für Digitalisierung an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 4PL/14/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Schulverwaltungs- und Sport ist seit 01.02.2019 ein Sachbearbeiter für die Digitalisierung an Schulen im Beschäftigungsumfang einer Vollzeitkraft als beschäftigt. In den zurückliegenden Monaten stellte sich heraus, dass einige Arbeitsprozesse seines Aufgabengebietes erheblich mehr Arbeitszeit binden als dies zunächst absehbar war:

  • Ableitung des aktuellen Bedarfs der jeweiligen Schule an Hard- und Software sowie Internetanschlüssen: hier zeigt sich ein unerwartet hoher Beratungsbedarf bei den -zu einem wesentlichen Teil selbst nur bedingt IT-affinen - Schulleitungen.
    Die Internetanschlüsse an Schulen gliedern sich in zahlreiche Einzelschritte:

    • Umstellung aller Schulen auf All-IP-Anschlüsse: hohe Fehlerquote des ausführenden  Unternehmens (Telekom), was häufig zu Nichterreichbarkeit der Schule per Telefon/  Fax/Internet führt und zahlreiche Ortstermine, Telefonate etc. nach sich zieht; auch im pädagogischen Netz („T@School“) steht eine technische Umstellung an.

    • Anbindung aller Schulen an das Glasfasernetz: umfangreiche fachliche Begleitung der Verlegung entsprechender Leitungen: Koordination Tief-/Hochbauamt, ausführende Unternehmen, Schulen

    • umfangreiche Maßnahmen in Schulgebäuden erforderlich -> Koordination mit Hochbauamt

    • W-LAN an Schulen: umfangreiche Beratung/Abstimmung mit Schulen zu Zugangsrechten, „Ausleuchtung“ des Gebäudes


  • Entwicklung von Ausstattungsstandards für Schulen unter Beachtung staatlicher Empfehlungen und Vorgaben sowie der internen Finanzierungskonzepte: hoher Beratungsbedarf der Schulen, oft stark divergierende Vorstellungen innerhalb einer Schulart

  • Beschaffung von Hard- und Software, einschließlich Lizenz- und Wartungsverträge: sehr umfangreiche, detaillierte Leistungsverzeichnisse erforderlich -> entsprechend umfangreiche Arbeiten zur Wertung der Angebote; Vorbereitung der Vergabesitzungen der entsprechenden Stadtratsgremien

Um den Prozess der Digitalisierung an Schulen weiterhin sachgerecht voranzubringen, ist die umgehende Einrichtung einer weiteren Stelle im Umfang einer vollbeschäftigten Kraft mit den gleichen Qualifikationsanforderungen und der gleichen tariflichen Einstufung wie bei der bereits bestehenden Stelle erforderlich.

Für die Stelle fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 75.000 Euro pro Jahr an.

.Beschluss: 1

Die Mehrheit des Stadtrates spricht sich gegen den Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Thomas Mütze vom 18.10.2019 (Anlage 3) auf Befristung der Stellen bei TOP 2 und TOP 3 der öffentlichen Tagesordnung des heutigen Plenums aus.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Bereich „Digitalisierung an Schulen“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Dafür wird der Besetzung einer zusätzlichen Stelle im Umfang einer Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Nachtragsstellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

5. / PL/14/5/19. Digitalisierung an Schulen; Einrichtung einer neuen Sachbearbeiterstelle (m/w/d) für die Schaffung der notwendigen baulichen Infrastruktur in allen Schulen für Amt 65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 5PL/14/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Basierend auf mittlerweile drei Förderungen zur „Digitalisierung An Schulen“ und den zu erwartenden Gesamtkosten und -förderungen stehen ab sofort umfangreiche Umsetzungsmaßnahmen an.
Neben der Versorgung aller städtischer Schulen
  • mit einem neuen Glasfasernetz (federführend Amt 40 in Zusammenarbeit mit Amt 65),
  • der kompletten erforderlichen Infrastruktur mit Leitungs-, Daten- und kabellosen Verteilnetz (federführend Amt 65 in Zusammenarbeit mit Amt 40),
  • Beschaffung von Hard- und Software, einschl. Lizenz- und Wartungsverträge (federführend Amt 40)
entstehen grundsätzlich für alle Schulen umfangreiche Grundlagenermittlungen, Bedarfsanalysen, Förderabstimmungen, Ausschreibungs- und Vergabeaufwendungen und insbesondere für die baulichen Realisierungen (an 30 Schulen) nicht abzusehende personelle Aufwendungen.
Diese Aufgaben sind zusätzlich zu den im Haushaltsplan ausgewiesenen Aufgaben mit dem bisherigen Personal nicht zu realisieren.  Die Aufgaben erlauben ebenfalls keinen Aufschub.
Um den Digitalisierungsprozess zeitnah und sachgerecht umsetzen zu können, ist die umgehende Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeit-Planstelle mit der notwendigen Qualifizierung und tariflichen Einstufung (Ingenieur)für den Nachtragshaushaltsplan 2019 einzustellen.
Für die beantragte Stelle fallen Personalkosten in Höhe von ca. 75.000,- €/a an.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Bereich „Digitalisierung an Schulen“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stellenausschreibung für eine zusätzliche Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
3. Die zusätzliche Stelle ist im Nachtragsstellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja X   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

6. / PL/14/6/19. PL/14/6/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 6PL/14/6/19

.Beschluss:

Herr Stadtrat Wolfgang Giegerich schlägt für die SPD-Stadtratsfraktion vor, dass die Einrichtung einer neuen städtischen Organisationseinheit für das Thema Digitalisierung geprüft wird. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sichert eine Überprüfung zu

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / PL/14/7/19. Kindertagesstätte Zauberwald - St. Kilian Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 7PL/14/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im September 2010 wurde die Kinderkrippe der Kindertagesstätte St. Kilian - Zauberwald mit einer Gruppeneinheit in dem Obergeschoss der Erweiterung in Betrieb genommen. Um der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren entsprechen zu können, sind weitere Räumlichkeiten auf Antrag des Trägers für eine zweite Kinderkrippe erforderlich. Die Möglichkeit einer Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze besteht nicht.
Die Grundlage der Planung basiert daher auf die Integrierung einer zweiten Gruppe in das unmittelbar angrenzende Gebäude der Pfarrer-Scherf-Strasse 8, dem Anwesen des ehemaligen Schwesternwohnhauses. Die zukünftige zweite Kinderkrippe wird auch hier im Obergeschoss untergebracht mit einem Wanddurchbruch als Anbindung an die bestehende Kinderkrippe auf einer Ebene. Eine Neuorganisation der bestehenden Räume gewährleistet das Raumprogramm mit Flächen für die zusätzliche zweite Kinderkrippe. Das verbleibende Erdgeschoss bezieht die Pfarrjugend, die derzeit das Obergeschoss nutzt. Die Einrichtungen der Pfarrbücherei und der Charitas-Sozialstation können anderweitig untergebracht werden.
Der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit wurde am 15.07.2019 von dem Stadtrat zugestimmt.

.Beschluss:

I.
Die Planung vom 19.09.2019 für die Erweiterung der Kinderkrippe mit einer zweiten Gruppe der Kindertagesstätte St. Kilian – Zauberwald – (einschließlich der Räumlichkeiten für die Jugendgruppe), Pfarrer-Scherf-Straße 8, 63743 Aschaffenburg
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und die Förderantragsstellung zu veranlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / PL/14/8/19. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 8PL/14/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 07.10.2019 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2019 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. Die Kreditermächtigung des Eigenbe- triebes Stadtwerke wird von 4.271.000 € um 65.000 € vermindert und damit auf 4.206.000 € neu festgesetzt. 

Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Verpflichtungsermächtigung für die Generalsanierung Schönbergschule (1.800.000 €) wird in 2019 nicht benötigt, da die weiteren Auftragsvergaben erst in 2020 erfolgen. Der Brandschutz für die Fröbelschule folgt erst in 2020, die VE für 2019 kann somit entfallen. Die VE für die Hausanschlüsse im Baugebiet Anwandeweg kann entfallen, da der Ansatz in den Nachtragshaushalt 2019 übernommen wird. Der Ansatz für die Maßnahme Filtratwasserbehandlung im Klärwerk wird im Nachtragshaushalt zurückgenommen und durch die Neuaufnahme einer VE für 2020 in Höhe von 1.000.000 € kompensiert, da die Maßnahme erst im Jahre 2020 zur Durchführung gelangt. Für Auftragsvergaben in 2019 wurden neu aufgenommen die Maßnahmen Außenanlagen im Hefner-Alteneck-Viertel im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung und Beschaffung eines Fahrzeugs für die Abwasserbeseitigung. Insgesamt wird der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen um 790.000 € auf neu 28.785.000 € vermindert.








Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2019 setzen sich neu wie folgt zusammen:

Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu
 

 
 
Rathaus, Betriebstechnische Anlagen
100.000
0
100.000
Pestalozzischule, Sanierung Schwimmbad
250.000
0
250.000
Schönbergschule, Generalsanierung
1.800.000
-1.800.000
0
Fröbelschule, Brandschutz
350.000
-350.000
0
KiTa Erthalschule
275.000
0
275.000
Kunstrasenplatz Kleiner Auweg
500.000
0
500.000
Umbau Pfaffengasse
420.000
0
420.000
Ausbau Ducca-/ Kolpingstraße
230.000
0
230.000
Außenanlagen Hefner-Alteneck-Viertel
0
200.000
200.000
BG Rotäckerstraße, Straßenbau
2.600.000
0
2.600.000
BG Rotäckerstraße, Kanalbau
1.800.000
0
1.800.000
BG Rotäckerstraße, Hausanschlüsse
600.000
0
600.000
Baugebiet Anwandeweg, Straße
5.000.000
0
5.000.000
Baugebiet Anwandeweg, Kanal
1.400.000
0
1.400.000
Baugebiet Anwandeweg, Hausanschlüsse
200.000
-200.000
0
Baugebiet Anwandeweg, Freianlagen
1.950.000
0
1.950.000
BG Nilkheim, Erschließung
200.000
0
200.000
Umbau Jahnstraße
600.000
0
600.000
Abwasserbeseitigung Fahrzeug
0
360.000
360.000
Becken Willigisbrücke
11.000.000
0
11.000.000
Entwässerung Hensbach
300.000
0
300.000
Kläranlage, Filtratwasserbehandlung
0
1.000.000
1.000.000
Gesamt
29.575.000
-790.000
28.785.000









Die erforderlichen Änderungen des Stellenplanes ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Der Stellenplan 2019 (Nachtragshaushalt) wird entsprechend angepasst.
Zusätzliche Stellen
Besoldung-/ Entgeltgruppe
HUA
Dienststelle
1,0
EG 10
2000
40 – Schulverwaltungs- und Sportamt
(Beschluss Plenum 21.10.2019)
0,5
EG 13
3440
15 – Stadt- und Stiftsarchiv
(Beschluss HFS 16.09.2019)
1,0
EG S 12
4001
50 – Streetworker
(Beschluss Plenum 16.09.2019)
0,5
EG S 11 b
4001
50 – IGP
(Beschluss Plenum 16.09.2019)
1,0
EG 10
6011
65 – Ingenieur/in für Entwurf und Bauausführung
(Beschluss Plenum 21.10.2019)

Veränderungen:

Besoldungs-/ Entgeltgruppe
Mehrung
Minderung
Gesamt
Arbeitnehmer ohne SuE
EG 10
2,0

 2,0

EG 13
0,5

+0,5

Zwischensumme


+2,5
Arbeitnehmer SuE
EG S 12
1,0

+1,0

EG S 11b
0,5

+0,5

Zwischensumme


+1,5
Gesamt



+4,0


Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

Amt
14
20












Anzahl beglaubigt:

3












Anzahl unbeglaubigt:
1














.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage (Anlage 4 dieser Niederschrift) beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden



erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr
im
Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

9.715.500

2.238.500

257.006.050

264.483.050

die Ausgaben

9.076.400

1.599.400

257.006.050

264.483.050

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

4.088.800

755.300

59.611.400

63.144.900

die Ausgaben

6.882.300

2.548.800

59.611.400

63.144.900

verändert.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird von 4.271.000,-- € um 65.000,-- € vermindert und damit auf 4.206.000,-- € neu festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 790.000,-- € vermindert und damit von bisher 29.575.000,-- € auf 28.785.000,--  € neu festgesetzt.

§ 4
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wird im Abschnitt Stadtverwaltung wie folgt geändert:

2. Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
Zahl der Stellen 2019
10
  39,2
13
  21,6
Insgesamt
714,1

3. Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
Zahl der Stellen 2019
S 12
  20,7
S 11 b
  31,3
Insgesamt
100,1

§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG


Klaus Herzog
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. / PL/14/9/19. Stauraumkanal Aschaffenburger Straße - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 9PL/14/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

In Zusammenhang mit der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2013 fordert das Wasserwirtschaftsamt die Einhaltung weitergehender Anforderungen in Bezug auf die Einleitungen in die Gewässerkulissen Hensbach bzw. Gailbach. Die Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn u. a. der Stauraumkanal in der Aschaffenburger Straße ertüchtigt wird. Dazu ist es notwendig das Stauraumvolumen zu vergrößern und die Drosseleinrichtung zu erneuern. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Unger gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzsenates vom 18.09.2017 mit der Erstellung der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt.


  1. Projektbeschreibung

Das Ingenieurbüro hat mehrere Varianten untersucht. Der Bau eines neuen Stauraumkanals mit Drosselabgabe und die weitergehende Nutzung der Entlastungsschwelle am Regenüberlauf Aschaffenburger Straße, sowie des im Bestand vorhandenen Stauraumkanals, stellte sich als die wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung heraus. Für den Bau und Betrieb des Stauraumkanals ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Der Stauraumkanal soll aufgrund der Tiefenlagen und daraus resultierender geringer Überdeckung als Rechteckprofil mit Trockenwetterrinne realisiert werden. Die Abmessungen betragen 2,00 m x 1,75 m. Der bestehende Kanal verläuft am westlichen Rand der Straße. Das neue Rechteckprofil wird im Bereich des Grünstreifens und des Geh- und Radwegs verlegt. So wird der notwendige Abstand zur vorhandenen Gasleitung gewährleistet und der bestehende Kanal kann während der Bauphase in Betrieb bleiben (🡪Einsparung von Wasserhaltungskosten). Zu diesem Zweck müssen 3 Eichen westlich des Geh- und Radwegs gefällt werden. Die Eichen befinden sich unter der Hochspannungsleitung und müssen regelmäßig geschnitten werden, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zur Hochspannungsleitung einzuhalten. Es sind entsprechende Ersatz-pflanzungen durch das Gartenamt vorgesehen.


  1. Kosten
Die berechneten Kosten (Basis Entwurfsplanung) betragen 1.114.160 EUR brutto.


Kosten in EUR brutto
Baukosten Kanalbau inkl. Oberflächenwiederherstellung
891.328
Baunebenkosten ca. 25 %
222.832
Gesamtkosten
1.114.160

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten bereits pauschal berücksichtigt.

Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenberechnung in den weiteren Leistungsphasen abweichen können.

Gegenüber den Kosten, die als anrechenbare Kosten zur Vergabe der Ingenieurleistungen angesetzt wurden, sind die Baukosten um ca. 390.000 EUR brutto gestiegen. Dies ist den erforderlichen Maßnahmen aus den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens und der Grundwasserpegelmessung (Spundwandverbau und Grundwasserabsenkung) und der allgemeinen Marktpreisentwicklung im Baugewerbe geschuldet.


  1. Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Haushaltsstelle 1.7100.9501 (Entwässerung Hensbach). Die erforderlichen Restmittel werden vom Tiefbauamt für den Haushalt 2020 angemeldet.


  1. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Nach gefasstem Bau- und Finanzierungsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt und die Maßnahme ausgeschrieben. Der Bauauftrag soll Ende 2019/Anfang 2020 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2020 beginnen kann.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zum Bau des Stauraumkanals Aschaffenburger Straße zu.

2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, den Stauraumkanal in der Aschaffenburger Straße mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,6 Mio €  brutto zu realisieren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine höhere Anzahl von Ersatzpflanzungen der Bäume zu veranlassen, damit der Charakter einer Allee entlang des Geh- und Radweges entstehen kann.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / PL/14/10/19. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Vorberatend 5PVS/10/5/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 10PL/14/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfs im Zeitraum vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 und der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in insgesamt elf schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht.
Alle elf Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen. Aus den Reihen der Bürgerschaft bzw. der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 23.09.2019 über das „Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Abwägungstabelle, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 34 behandelt, erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen zur Planung von elf Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. In einem Fall wird einer Anregung nicht gefolgt (Stellungnahme des Handelsverbands Bayern e.V.), in einem weiteren nur teilweise (Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde). Die übrigen Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Zu 2:        Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Änderungsentwurfs vom 13.05.2019. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 13.05.2019 und der Begründungsentwurf gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 23.09.2019 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
In den textlichen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung:
- Ergänzung und Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. I.10 (Pflanzgebote), die neu wie folgt lautet: „Auf den Baugrundstücken ist je 200m2 überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12 – 14cm, Pflanzbeet > 6m2) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust nach spätestens einem Jahr zu ersetzen. Die Pflanzgebote gemäß der Festsetzungen unter der Nr. I.9, die Erhaltung von adäquatem Baumbestand auf dem Grundstück, sowie eventuelle Pflanzgebote nach Maßgabe der kommunalen Stellplatzsatzung (GaStAbS) können auf diese Bestimmung angerechnet werden. […]
- Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. I.11 (Dachbegrünung), die neu wie folgt lautet: „Flache oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 10° und ab einer Größe von mindestens 50m2 sind extensiv oder intensiv zu begrünen. Dabei ist eine Substratauflage von mindestens 8cm Dicke vorzusehen. Davon ausgenommen sind Fensteröffnungen, Dachterrassen und untergeordnete Gebäudeteile. Von der Dachbegrünung kann abgesehen werden, wenn die betreffenden Dachflächen für die Gewinnung von Solarenergie genutzt und durch zugehörige technische Anlagen belegt oder überdeckt werden.“
In der Legende zur Planzeichnung der Bebauungsplanänderung:
- Ergänzung der Erläuterung eines Planzeichens für Kontaminationsverdachtsflächen
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie textliche Präzisierungen
In der Begründung zur Bebauungsplanänderung:
- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 23.09.2019 kann als Satzung beschlossen werden.
Mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 01.03.2019 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung außer Kraft.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 23.09.2019 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Änderungsentwurf für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung wird zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlage 5).
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):
Nr. 2        Die Anregungen und Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden berücksichtigt.
Nr. 3        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 6        Die Anregungen der DB Immobilien Region Süd, Kompetenzzentrum Baurecht, werden berücksichtigt; die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 7        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8        Die Hinweise des Eisenbahn-Bundesamts, Außenstelle Nürnberg, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 12        Die Anregungen des Handelsverbands Bayern e.V., Bezirk Unterfranken, werden nicht berücksichtigt.
Nr. 18        Die Hinweise des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 20        Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 25        Die Hinweise des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 31        Die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt; die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 33        Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden berücksichtigt.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und         § 13 a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung vom 23.09.2019 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.




II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / PL/14/11/19. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Vorberatend 6PVS/10/6/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 11PL/14/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass, Ziel und Zweck der Planung
Als großes kommunales Krankenhaus übernimmt das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau für die Region die Gesundheitsversorgung. Die gemeinnützige „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH“ verfügt über zwei Standorte: 2015 haben das Klinikum Aschaffenburg und das ehemalige Kreiskrankenhaus Alzenau fusioniert. Am Standort Aschaffenburg liegt die medizinische Schwerpunktversorgung für die Patienten aus der gesamten Region. Die „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH“ gehört zu den größten Unternehmen am Bayerischen Untermain und bildet somit für die Region einen wichtigen Arbeitgeber. Die Geschichte der kommunalen Gesundheits-versorgung reicht in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 1989 ist das Krankenhaus von der Innenstadt an den Stadtrand gezogen, in direkte Nachbarschaft zur seit 1962 bestehenden Kinderklinik am Standort Am Hasenkopf. In den vergangenen Jahrzehnten erfolgten bereits medizinische Erweiterungen und Modernisierungen wie z.B. die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder auch die Klinik für Palliativmedizin. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant derzeit ebenfalls eine umfassende Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort.
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Klinikum setzt der einst für den Neubau des Klinikums aufgestellte und auch aktuell rechtsgültige qualifizierte Bebauungsplan für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985. In einem Teilbereich wurde dieser Bebauungsplan im Jahre 1990 geändert, um zusätzlichen Parkraum auszuweisen. Nordöstlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zudem im Jahr 2016 eine Abrundungssatzung erlassen, die planungsrechtlich die Errichtung einer (inzwischen im Bau befindlichen) Psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken ermöglichte.
Die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen waren auf den Klinikneubau in den 1980er Jahren ausgelegt und lassen inzwischen praktisch keinen Spielraum mehr für eine Neuerrichtung dringend benötigter Klinikbauten. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant aktuell, kurz- bis mittelfristig ein neues Mutter-Kind-Zentrum sowie ein neues Operationszentrum zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mehrbedarf an Kfz-Stellplätzen entstehen, sodass ein weiteres zweistöckiges Parkdeck geplant wird. Langfristig soll das Klinikum einschließlich der Bettenhäuser umfassend modernisiert werden.
Um den Klinikstandort zukunftsfähig aufstellen und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg dauerhaft sichern zu können, bedarf es zunächst der Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen - daher ist eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) notwendig.
Zukünftige Größe, Funktion und Betrieb des Klinikums erfordern auch einen Ausbau der verkehrlichen Erschließung. Gegenstand des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens wird daher auch die Schaffung einer weiteren Straßenanbindung für das Klinikum sein.


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 mit einem ca. 43 ha großen Plangebiet wird um die Flurstücke aus der Gemarkung Aschaffenburg mit den Flurstücksnummern (Fl.Nr.)  4247/6 und 4247/3 sowie um Teilflächen der Fl.Nr. 4248 erweitert und erhält die Bezeichnung „Kliniken am Hasenkopf“.


Städtebauliche und planerische Konzeption

Das bestehende Klinikum ist funktional in zwei Bereiche gegliedert. Kernstück des Klinikums ist der Funktionstrakt, der alle Untersuchungs- und Behandlungsräume, den Arztdienst, die Verwaltung und die Ver- und Entsorgung beherbergt. Um den Funktionstrakt herum gruppieren sich vier Y-förmige Bettenhäuser. Der Hauptzugang für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher befindet sich auf der Südseite des Funktionstraktes. Der Funktionstrakt ist siebengeschossig, die Bettenhäuser weisen zwischen drei- und vier Geschossen auf. Bereits im Jahr 2015 hat das Klinikum Erweiterungen und Umbauten vorgenommen, wie beispielsweise die Umgestaltung der Eingangshalle oder die Aufstockung einzelner Bauteile. In Kürze wird mit dem Neubau der geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie am bestehenden Standort der Klinikschule für Kranke begonnen, die Psychiatrische Klinik (für Erwachsene) des Bezirks Unterfranken am nordöstlichen Rand des Klinikgeländes ist bereits im Bau.
Weiterhin plant das Klinikum ein neues Operationszentrum im Nordosten des Geländes, und in diesem Zusammenhang auch eine Nachnutzung der bestehenden Operations- und Entbindungsabteilung. Ebenso soll ein Neubau der bestehenden Kinderklinik aus dem Jahre 1962 erfolgen, da die Funktionen der Kinderklinik mit denen der Geburtshilfe zusammengeführt werden sollen (Mutter-Kind-Zentrum). Auch hierfür ist ein neues Gebäude im Westen, angrenzend an das bestehende Klinikum, geplant. Langfristig sollen zudem die bestehenden Bettenhäuser neu gebaut werden.
Da die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche den Erweiterungsbedarf des Klinikums nicht abbildet, soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung vor allem eine Anpassung (und Vergrößerung) der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen. Die neu auszuweisenden bebaubaren Flächen sollen also sowohl den relativ konkreten kurz- bis mittelfristigen Erweiterungsbedarf des Klinikums berücksichtigen, als auch langfristige Entwicklungspotentiale erfassen.

Planungsrechtliche Grundlagen

Im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg (FNP 2030) ist das Klinikgelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum dargestellt. Im Osten grenzen überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Im Norden der Sonderbaufläche Klinikum sind ebenfalls Waldflächen dargestellt. Im Westen grenzen an die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum Flächen für die Landwirtschaft, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind. Innerhalb der westlich angrenzenden Fläche für Landwirtschaft ist im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan eine Grünfläche mit einer Wasserfläche zur Gewässerentwicklung (Röderbach) dargestellt. Ebenfalls sind gesetzlich geschützte Biotope entlang dieser Grünfläche dargestellt. Im Norden des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist zudem eine Grenze von ermittelten, noch nicht amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten HQ 100 als Hinweis im FNP 2030 aufgenommen.




Im Jahr 2016 hat die Stadt Aschaffenburg zur Entwicklung des Standortes eine „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung überlagert den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vom 05.07.1985 für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“, dessen Änderung vom 24.08.1990 sowie den Geltungsbereich der „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ vom 02.12.2016.

Erschließung

Das Klinikum befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs, weit außerhalb der Innenstadt. Die verkehrliche Anbindung (äußere Erschließung) des Klinikgeländes erfolgt von Süden über die Alois-Alzheimer-Allee / Haibacher Straße, welche die Stadt Aschaffenburg mit der im Osten angrenzenden Gemeinde Haibach verbindet. Die innere Erschließung des Klinikgeländes erfolgt über eine Zufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist als Ringerschließung ausgebaut. Hierüber werden sowohl der Besucherverkehr als auch Krankentransporte und sonstiger Verkehr geführt.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats der Stadt Aschaffenburg vom 02.04.2019 wurde als kurzfristige Lösung zur Verbesserung der Erschließungssituation die bauliche Ertüchtigung der Einmündung des Knotens Haibacher Straße / Am Hasenkopf beschlossen.

Zwecks Verkehrsverteilung und Eröffnung einer alternativen Route soll langfristig eine zweite Straßenanbindung den Klinikstandort erschließen. Hierzu wurde im Jahre 2018 im Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ erstellt, die Ergebnisse der Studie wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 02.04.2019 zur Kenntnis gegeben.

Diese Machbarkeitsstudie hat fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung zum Klinikgelände vorgeschlagen:
  • Variante 1: Neue Anbindung des Klinikums von der Straße Am Krämersgrund
  • Variante 2: Neue Anbindung des Klinikums von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 3: Neue Anbindung des Klinikums von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 4: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße (Kr ABs 22)
  • Variante 4a: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung UND Anbindung an das Parkplatzareal
Die benannten Varianten wurden hinsichtlich folgender Kriterien untersucht: Unabhängigkeit der Zufahrt, Verkehrswirksamkeit, Trassierungselemente, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve neu entstehender Knotenpunkte, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve bestehender Knotenpunkte sowie Auswirkungen auf das Klinikgelände. Ebenfalls wurden Investitionskosten, laufende Kosten, Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Flächenversiegelungen der unterschiedlichen Varianten untersucht. Das Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ empfiehlt die Varianten 1, 4 sowie 4a, wobei die Variante 1 vom Ingenieurbüro aus verkehrstechnischer Sicht als bestmögliche Variante bewertet wird. Allerdings ist im Vergleich zu den Varianten 4 sowie 4a das Investitionsvolumen bei dieser Variante am größten, aufgrund des notwendigen Brückenbauwerks und den noch nicht berücksichtigten Kosten des Ausbaus der Straße Am Krämersgrund.

Aus Sicht des Stadtplanungsamtes werden die Varianten 4 sowie 4a für eine zweite Anbindung des Klinikums favorisiert. Auch die Klinikverwaltung hat sich für eine Weiterverfolgung dieser Varianten ausgesprochen. Es ist nun Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens, eine zweite Verkehrsanbindung zu sichern. Im Rahmen des auf die Einleitung des Verfahrens folgenden ersten Verfahrensschritts soll die Entscheidung über die bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, naturschutzrechtlicher und finanzieller Belange getroffen werden.

.Beschluss:

I. Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund wird beschlossen (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. / PL/14/12/19. Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 8WS/4/8/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 12PL/14/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (kurz: AVG) steht im Angesicht der Energiewende sowie der zunehmenden Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung vor erheblichen Investitionen. Beispielhaft soll hier der Ausbau der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit zusammenhängende Ausbau der Strom- und Wärmenetze, die Netzintegration der Elektromobilität sowie der Umbau der Versorgungsnetze hin zu sogenannten „Smart Grids“ genannt werden. Darüber hinaus erfordert auch die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Netzinfrastruktur aufgrund der Altersstruktur der jeweiligen Netze erhebliche Investitionen, die zu deutlich steigenden Investitionsbudgets führen.

Die Finanzierung der AVG erfolgte bislang überwiegend über den Abbau freier Liquidität bzw. in geringerem Maße über Fremdmittel. Das Eigenkapital beträgt seit einer Erhöhung um 6.032 T€ in  2018 nunmehr 55.000 T€. Nachdem die verfügbare freie Liquidität zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht wurde bedarf es zur Finanzierung der künftig steigenden Investitionen zunehmend der Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt.

Die am Kapitalmarkt erzielbaren Finanzierungskonditionen hängen dabei neben den erzielten und geplanten Jahresergebnissen insbesondere von der vorhandenen Finanzierungsstruktur ab. Der Eigenkapitalquote kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, da bei einer unterdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von den Fremdkapitalgebern Risikozuschläge gefordert werden, welche die Finanzierung verteuern und damit wiederum zu einem Ergebnisrückgang beitragen.

Beim Betrieb der regulierten Strom- und Gasnetze ist zudem darauf zu achten, dass die vom Verordnungsgeber zugestandene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die den erzielbaren Gewinn eines regulierten Netzbetreibers abbildet, nur dann in voller Höhe erzielt werden kann, wenn die Eigenkapitalquote des Netzbetreibers mindestens 40 % beträgt. Bei einer geringeren Eigenkapitalquote kommt es hingegen zu einer anteiligen Kürzung der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung und damit des aus dem Netzbetrieb erzielbaren Jahresüberschusses.

Die Eigenkapitalquote der AVG beläuft sich zum 31.12.2018 auf 39,5 % und ist aufgrund der in 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von 6.032 T€ trotz erheblicher Investitionen in 2018 (Neubau Verwaltungsgebäude, Netzübernahme Mömbris, Ausbau Fernwärmenetz in der Oberstadt) um ca. 1,5 % angestiegen. In 2019 stehen geplanten Investitionen in Höhe von 18.101 T€ erwirtschaftete Eigenmittel in Höhe von 7.888 T€ gegenüber, so dass ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 10.213 T€ verbleibt. Um ein Absinken der Eigenkapitalquote zu vermeiden bzw. diese weiter zu steigern ist daher die Zuführung weiteren Eigenkapitals erforderlich.

Um ein Absinken der Eigenkapitalquote unter das aktuelle Niveau zu vermeiden wird vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung um 4.000.000 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, so dass sich das Eigenkapital der AVG nach Umsetzung der Kapitalerhöhung auf 59.000.000 € beläuft. Unter Berücksichtigung der in 2019 voraussichtlich umgesetzten Investitionen ergibt sich nach Umsetzung dieser Kapitalerhöhung eine Eigenkapitalquote von ca. 39,5 %. Da auch in den Folgejahren mit überdurchschnittlich hohen Investitionen zu rechnen ist, wird zudem beabsichtigt, auch in den Folgejahren weitere Kapitalerhöhungen vorzunehmen, um dauerhaft eine angemessene Eigenkapitalausstattung der AVG und eine ausgewogene Finanzierungsstruktur sicherzustellen.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der AVG mit den Stadtwerken Aschaffenburg (kurz: STW) ist es erforderlich, den Jahresüberschuss der AVG des Geschäftsjahres 2018 zunächst in voller Höhe an die STW abzuführen und in einem zweiten Schritt den Betrag der Kapitalerhöhung an die AVG zurückzuführen. Die STW verfügt aufgrund der Ergebnisabführung der AVG über die notwendigen finanziellen Mittel um die Kapitalerhöhung der AVG ohne Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen.


Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages der AVG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Die Stadt als Gesellschafter der AVG wird kraft Gesetzes in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung setzt einen Beschluss des Aufsichtsrates und des Stadtrates voraus.

.Beschluss:

I. Der Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um 4.000.000,00 € auf 59.000.000,00 € wird zugestimmt. Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / PL/14/13/19. Nachtragsvermögensplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 3WS/4/3/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 13PL/14/13/19

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 7).

Es wird festgestellt:

Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 13 .275.000 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. / PL/14/14/19. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Vorberatend 4WS/4/4/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 14PL/14/14/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.10.2017 die xxx GmbH, Mainz bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Mai und Juni 2018 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Dornbach GmbH, Mainz vom 15.06.2018. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 19.07.2018 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde unter dem Datum vom 07.11.2018 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 26.11.2018. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der xxx GmbH, Mainz vom 15.06.2018 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.11.2018 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2017 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 19.07.2018 und dem Stadtrat (Plenum) 27.07.2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2017.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2017 beträgt 119.691.768,68 €. Es wurde ein Gewinn von 5.603.331,27 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                                3.828.210,33 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                1.775.120,94 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                           275.120,94 €


Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Dornbach GmbH, Mainz, vom 15.06.2018 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2018 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2017 (01.01.2017 – 31.12.2017) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 119.691.768,68 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 5.603.331,27 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                3.828.210,33 €

Abführung an den Haushalt der Stadt:                                1.775.120,94 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           275.120,94 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. / PL/14/15/19. Nitratgehalt des Aschaffenburger Grundwassers - Antrag von der UBV-Stadtratsfraktion vom 25.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 15PL/14/15/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 1. Juni 2017 wurde eine Novelle der Düngeverordnung in Kraft gesetzt. Mit Antrag vom 25.7.2019 hat die UBV den Antrag gestellt über die Situation des Nitratgehaltes im Grundwasser einen Bericht im Stadtrat abzugeben und Auskunft darüber zu erteilen, ob die weiterhin bestehenden Vorwürfe der EU-Kommission gegen Deutschland, die Düngemittelverordnung nur unzulänglich umgesetzt zu haben, auch Auswirkungen für Aschaffenburg haben.

In der beigefügten Präsentation wird kurz über die Aschaffenburger Ausgangssituation bezüglich des Nitratgehaltes im Grundwasser des Trinkwasserschutzgebietes, die daraufhin erfolgten Maßnahmen und im Speziellen auf die Kooperationsbemühungen zwischen der AVG und der Landwirtschaft berichtet. Es erfolgt sodann eine Bewertung über die Auswirkungen der derzeitigen Düngeverordnung im Hinblick auf die Grundwassersituation im Aschaffenburger Trinkwasserschutzgebiet mit Darstellung der positiven und negativen Wirkungen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen zunächst eine Abstimmung mit dem Markt Großostheim bezüglich der Landwirtschaftskooperation durchzuführen, da Großostheim als Gemeinde mit ihrer Trinkwasserversorgungsanlage ebenso betroffen ist wie die AVG. Zudem sind eine Reihe von Landwirten sowohl im Großostheimer, als auch im Aschaffenburger Bereich aktiv. Es wird vorgeschlagen zunächst die Novellierung der Düngeverordnung (voraussichtlich Anfang 2020) abzuwarten, um die genauen Rahmenbedingungen zukünftiger Regelungen zu kennen. Im Anschluss sollen die Verträge mit den Landwirten an das aktuelle Recht einer novellierten Düngeverordnung angepasst werden. Es besteht dabei die Absicht, durch weitergehende Anforderungen, Beratungen und begleitende Untersuchungen die bisher sehr erfolgreiche Kooperation mit den Landwirten im Interesse des vorbeugenden Grundwasserschutzes zu intensivieren.

Der Stadtrat wird gebeten den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der AVG zur Entwicklung der Nitratbelastung im Aschaffenburger Grundwasser und zu den Folgen der derzeitigen Fassung der Düngeverordnung wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. / PL/14/16/19. Bericht über das Aktionsforum Innenstadt; Ausblick und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 16PL/14/16/19

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 14 d. ö. S.

"Bericht über das Aktionsforum Innenstadt;
Ausblick und weiteres Vorgehen"

aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.10.2019 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. / PL/14/17/19. W-LAN Konzept der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2017 und vom 15.05.2019; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.01.2019; - Antrag der ÖDP vom 03.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 17PL/14/17/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verfügbarkeit von kostenfreiem Internetzugang im öffentlichen Raum war und ist ein diskutiertes Thema, das in letzter Zeit allerdings immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Anträge der Fraktionen im Stadtrat befassen sich – auch kontrovers – mit der Möglichkeit und dem Anliegen möglichst breit aufgestellt zu sein aber auch mit den gesundheitlichen Fragestellungen, die längst nicht als geklärt gelten.
Die Stadtwerke Aschaffenburg - Geschäftsbereich AVG - bieten kostenfreien Internetzugang per WLAN, an ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet Aschaffenburg. Nach kurzer Registrierung steht der Zugriff allen Stadtwerke Kunden, Bürgern und Gästen der Stadt zur Verfügung. Für die systematische Einrichtung von W-LAN-Hotspots in allen städtischen Liegenschaften und darüber hinaus, müssen allerdings einige wichtige Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Da nicht alle Liegenschaften einheitlich von nur einer Dienststelle verwaltet werden und auch rechtliche wie technische Aspekte bei den dadurch entstehenden investiven wie laufenden Kosten Berücksichtigung finden müssen, ist eine grundsätzliche Entscheidung in dem Zusammenhang zu treffen, um den technischen Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen weiter vorzubereiten.
Die unterschiedlichen Systeme, die bereits zum Einsatz gekommen sind (z.B. im Großen Sitzungssaal, Stadtbibliothek, Theaterplatz, Regionaler Omnisbusbahnhof) müssen bei einem übergeordneten Ansatz angepasst werden. Das ist aus Sicht der Verwaltung auch wünschenswert, um einen Mehrwert zu generieren und insbesondere im öffentlichen Straßenraum ein durchgängiges W-LAN-Netz zu etablieren, wie es bereits vom Stadtwerkeverbund erfolgreich betrieben wird. Da dies ein eigenständiges System ist, können alle Einstellungen, insbesondere z.B. die Sperrung bestimmter Inhalte, von den Stadtwerken ohne Umweg direkt umgesetzt werden. Die Stadt behält die Hoheit über die Daten. Dies entspricht auch dem Leitbild der Digitalisierung in der Stadt Aschaffenburg, das am 27. Mai 2019 im Plenums beschlossen wurde.
Je nach dem, welchen Ausbaustandard man erreichen möchte, müssen durch Zusatzverkabelungen in Bestandsgebäuden, so z.B. in der Stadthalle, die als Sondervermögen des Eigenbetriebes Kongress- und Touristik ebenfalls einer erweiterten Betrachtung unterliegt, Zusatzinvestitionen abgebildet werden.  
Ähnlich verhält es sich auch mit Zusatzangeboten z.B. für Vereinsheime. Die Stadt Aschaffenburg kann hier im Rahmen einer Fortentwicklung bestehender Förderrichtlinien gestaltend tätig werden. Eine Abfrage bei Sportvereinen, für die es bereits Förderrichtlinien gibt, soll herausfiltern, welche Problemstellungen es beim Betrieb von WLAN Netzen in Vereinsheimen gibt. Eine gesonderte Betrachtung erfolgt im Rahmen einer anderen Stadtratssitzung, wenn Datengrundlagen vorhanden sind, die es erlauben Rahmenbedingungen mit WLAN-Netzbetreibern zu verhandeln. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dieser Schritt auch erst erfolgen, wenn die Beschlusslage auf Grund dieser Entscheidung dazu führt, dass Rahmenverhandlungen mit den Stadtwerken geführt werden sollen.

Der Vorteil eines durchgängigen WLAN-Netzes im öffentlichen Raum liegt darin, dass der Raum auch digital zum Erlebnisraum wird, da nicht jedes Mal neu in ein anderes Netz eingewählt werden muss und so ein flächendeckender Ausbau mit größtmöglichem Nutzen erfolgen kann. Dies stellt auch ein Alleinstellungsmerkmal dar, wenn es gelingt den bereits vorhandenen Ansatz weiter zu entwickeln und erfolgreich auszubauen.

.Beschluss:

I.
1. Das bereits etablierte öffentliche W-LAN Netz der Stadtwerke soll als Grundlage für einen Ausbau weiterer öffentlicher Hotspots dienen.

2.1. Sofern städtische Liegenschaften mit einem kostenfrei zugänglichen W-LAN Netz ausgestattet werden, ist das W-LAN-Netz der Stadtwerke zu berücksichtigen, soweit dies mit förderrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.

2.2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Stadtwerkeverbund die Bedingungen für den Anschluss städtischer Liegenschaften an das Stadtwerke W-LAN zu verhandeln und insbesondere hinsichtlich der Datenhoheit der in diesem W-LAN Netz gewonnenen Daten, Vereinbarungen zu treffen.

3. Städtische Liegenschaften, die bereits über ein öffentliches W-LAN Netz verfügen, sollen auf das öffentliche Stadtwerke W-LAN umrüsten, sobald das unter Berücksichtigung laufender Verpflichtungen und einzuhaltenden ordentlichen Kündigungsfristen und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für den Betrieb und die ggf. investiven Maßnahmen möglich ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

18. / PL/14/18/19. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 18PL/14/18/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Schlossufer-Neugestaltung:
Die Neugestaltung des Schlossufers wurde in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Nicht gefördert werden können in diesem Programm Maßnahmen auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Die trifft auf größere Teilflächen entlang des Mainufers zu, die im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung stehen. Für deren Neugestaltung können Mittel aus dem bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ eingesetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Abschnitte (jeweils Zeitpunkt der Antragstellung):
- 2021: Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - nördlicher Teil und neuer Bootsanleger Fahrgastschiffe
- 2022: Mainwiese und Zugang Schlossgarten, Verbindung zwischen Aufzug und Main mit weiterer Sitzstufenanlage am Main sowie Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - südlicher Teil
- 2023: Bereich vor Theoderichstor mit Biergarten
- 2024: Mainwiese westlich Theoderichstor
Voraussichtliche weitere Kosten und Ausführungszeitraum: 2.377.000 € / 2021 - 2025

- Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße sowie Rathausgasse mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Im Zuge der Verlegung einer Fernwärmeleitung wurden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Eine Neugestaltung kann nach Abschluss des Diskussionsprozesses über die künftige Verkehrsführung in der Oberstadt und der Baustelle „Rathaus“ erfolgen. Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße befindet sich im Abschnitt 1 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 350.000 € / 2021

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Diese Stadterneuerungsmaßnahme geht nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2021 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021

- Ortskern Damm - Umgestaltung Ortskern Damm:
Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe. Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Hierfür wird derzeit eine städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Januar 2020 vorliegen. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses kann dann die Umgestaltung des Ortskerns in mehreren Bauabschnitten realisiert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2021 - 2024

- Ortskern Damm - Kinder- und Jugendbildungseinrichtung:
der Verein Michl e. V. plant einen Ausbau seines Freigeländes am Rosenberg („freiRaum Rosenberg“) mit einem Selbstversorgerhaus. Dieses dient Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Damm. Die Kosten werden sich auf voraussichtlich 350.000 € belaufen. Die Stadt wird sich um Fördermittel im Programm „Soziale Stadt“ bemühen. Allerdings muss dabei die Einwohnerzahl im Sanierungsgebiet ins Verhältnis gestellt werden zur Gesamteinwohnerzahl im Stadtteil Damm. Damit ergeben sich möglicherweise förderfähige Kosten in Höhe von ca. 100.000 €
Voraussichtliche (förderfähige) Kosten und Ausführungszeitraum: 100.000 € / 2020 - 2021

- Allgemein - Quartiersmanagement:
Aktuell gibt es einen Quartiersmanager für die Gebiete „Ortskern Damm“ und „Oberstadt / Mainufer“, der hierfür als Teilzeitkraft mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 23,5 Stunden tätig ist. Derzeit wird in Damm die Einrichtung eines Quartiersbüros in der Burchardtstraße vorbereitet. Im Jahr 2020 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2021 -
2022 einzureichen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 96.000 € / 2021 - 2022


- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 8 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. / PL/14/19/19. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 19PL/14/19/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 18.03.2019 auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) der Büros Neu / Salm & Stegen die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ erlassen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Neugestaltung Nördliche Hauptstraße:
Der Kanal in der Hauptstraße zwischen Mainfeldstraße und Maintalstraße muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird eine Sanierung der Oberfläche der Straße erforderlich. Dabei kann die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 300.000 € / 2020 - 2021

- Gestaltung Grünbereich Mainvorland:
Im Rahmen der Sanierung kann auch das Mainvorland aufgewertet werden. Allerdings muss in weiten Bereichen zunächst der Neubau der Schleuse mit späterer Verfüllung der bisherigen Schleusenkammer abgewartet werden. Die Verfüllung kann nur von der Obernauer Seite aus vorgenommen werden. Es ist aber bereits jetzt möglich, in den von der Verfüllung nicht betroffenen Bereichen das Ufer neu zu gestalten und damit aufzuwerten.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020

- Ordnungsmaßnahmen im bebauten Bereich:
Im Rahmen der nun anlaufenden Beratungsgespräche mit den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet kann sich ergeben, dass kleinere Ordnungsmaßnahmen (z. B. Abbruch von Nebengebäuden) erforderlich werden, um die Sanierungsziele umsetzen zu können. Sofern diese für die Eigentümer nicht rentierlich sind (weil z. B. keine zusätzlichen Baumöglichkeiten geschaffen werden), können die Kosten aus Sanierungsmitteln bezuschusst werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2020 - 2021

- Einrichtung eines „Orts der Begegnung“:
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die Errichtung einer Begegnungsstätte von den Bewohnern des Sanierungsgebiets für sinnvoll gehalten wird. Im Integrierten Handlungskonzept ist daher die Einrichtung eines „Orts der Begegnung“ als Ziel enthalten. Es bedarf aber noch einer genauen Bedarfsermittlung hinsichtlich dessen Ausgestaltung und Größe, um den Standort dann genau festlegen zu können. Ein möglicher Standort könnte die Alte Schule sein.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 70.000 € / 2021


Allgemeines

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 9 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. / PL/14/20/19. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 20PL/14/20/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

-Wertstoffcontainer Sandgasse - Verlagerung und Unterflurcontainer:
Das Sandtor an der Sandkirche stellt eine historische und städtebaulich prägende Eingangssituation für die Fußgängerzone dar. Dies wurde in den Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Innenstadt immer wieder betont. Die dort aufgestellten Wertstoffcontainer entlang der Mauer zum Schöntal sind dem Stadtbild sehr abträglich und sind nach wie vor immer wieder Thema in Sitzungen des Initiativkreises der Innenstadt. Sie sollen verlagert oder umgestaltet werden. Eine Alternative hierzu stellt die unterirdische Mülllagerung in Form von Unterflurcontainern dar. Es ist geplant, den bestehenden Containerstandort aufzugeben und durch Unterflurcontainer in der Cornelienstraße zu ersetzen. Der Stadtrat hat dieses Konzept in der Sitzung des PVS am 28.05.2019 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für den Einbau von Unterflurcontainern vorzunehmen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 130.000 € / 2020

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine Mobilitätsstation mit einer zentralen, überachten Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2020 - 2021

- Umgestaltung Platzfläche Am Heißen Stein:
Am Heißen Stein direkt am Kreisverkehr Löherstraße befindet sich eine öffentliche Platzfläche, die als Parkplatz für 3 PKW genutzt wird. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, diese drei öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle vorzuhalten, zumal diese nicht bewirtschaftet sind und daher auch häufig als Dauerstellplätze genutzt werden. Das Parkhaus Löherstraße ist nur wenige Meter entfernt. Die Platzfläche soll stattdessen gestalterisch aufgewertet und für Carsharing genutzt werden. In der Innenstadt besteht bislang kein solches Angebot. In der Sitzung am 17.09.2019 hat der PVS die Verwaltung mit der Umsetzung des Neuordnungskonzeptes und der Beantragung von Städtebauförderungsmittel beauftragt.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2020


- Barrierefreie Sanierung von Straßen und Wegen:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe von Straßen und Wegen, deren Oberflächen verbraucht oder die nicht barrierefrei angelegt sind. Diese entsprechen auch häufig nicht mehr den heutigen gestalterischen Anforderungen an eine attraktive Innenstadt. Im Stadtbodenkonzept sind dies Verkehrsanlagen benannt. Diese sollen sukzessive erneuert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2020 - 2023


- Umsetzung Verkehrskonzept Innenstadt:
Im Rahmen der Diskussion über die künftige Verkehrsführung in der Innenstadt kann sich ergeben, dass einzelne Straßenabschnitte städtebaulich aufgewertet werden. Die tatsächlichen Maßnahmen und der Zeitraum der Umsetzung sind noch nicht festgelegt. Es werden aber Mittel in das Sanierungsprogramm aufgenommen, um ggf. rechtzeitig Förderanträge stellen zu können.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 650.000 € / 2020 - 2023

- Umgestaltung Unterführung zur City-Galerie:
Diese Unterführung liegt zwar außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber für die Verbindung aus dem Sanierungsgebiet zum Hauptbahnhof und zur City-Galerie von großer Bedeutung. Diese stammt aus den 1970-er Jahren und ist in ihrer Gestaltung äußerst unattraktiv. Es gilt, die die unfreundliche, schlecht beleuchtete und damit dunkle Verbindung deutlich aufzuwerten und damit deren Attraktivität zu erhöhen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 80.000 € / 2020 - 2021

- Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches:
In der Innenstadt finden sich noch eine Reihe historischer Gebäude. Der Eindruck für den Besucher wird aber sowohl durch moderne Einbauten (v. a. in den Erdgeschosszonen dieser Häuser) als auch durch neuzeitliche Bauten in deren Umfeld getrübt. Ein Gestaltungshandbuch soll den Grundstückseigentümern als Empfehlung dienen, wie ein Gebäude deutlich aufgewertet und sich besser in die Umgebung einfügen kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2020 - 2021

- Sanierungsberatung (Aktivierung von Wohnungsleerstand):
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2021 - 2022

- Errichtung eines Spielpunkte-Parcours:
In der Innenstadt existieren bereits mehrere Spielpunkte („Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz, „Der springende Punkt“ am Plätzchen Roßmarkt / Ohmbachsgasse, „Das Gras“ in der Sandgasse). Weitere Spielpunkte sollen an den Stellen, wo dies sinnvoll und aus Platzgründen möglich ist, errichtet werden. Diese Spielpunkte sind insbesondere für Familien mit Kleinkindern bestimmt und sollen die Attraktivität der Innenstadt erhöhen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021

- Kooperationskonzept Handel / Gewerbe / Kunst / Medien:
Der Einzelhandel in der Innenstadt unterliegt einem zunehmenden Konkurrenzdruck nicht nur durch den Handel in anderen Städten und Gemeinden, sondern auch durch das Internet. Einkaufen wird heute vielfach als Erlebnis empfunden. Je vielfältiger die Angebote in einer Kommune sind, umso stärker kann sich der Einzelhandel in dieser Konkurrenzsituation positionieren. Dabei kommt dem Umfeld (z. B. gastronomischen Betrieben in der Innenstadt, Kunstaustellungen, musikalischen Angeboten) wesentliche Bedeutung zu. Die Verwaltung möchte untersuchen lassen, wie diese Wechselwirkungen optimal genutzt werden können und welche neuen Angebote evtl. erforderlich sind.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 60.000 € / 2020 - 2021

- Projektmanagement 2021 - 2022:
Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele. Im Jahr 2020 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2021 - 2022 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit einer regelmäßigen wöchentlichen von 15 Stunden ausgegangen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 63.000 € / 2021 - 2022


- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 10 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. / PL/14/21/19. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Bericht über die Entwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 21PL/14/21/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aschaffenburg leidet wie andere Städte auch unter stetig steigenden Verkehrszahlen und der schwindenden Akzeptanz bestehender Regeln. Es kann nur durch entsprechenden konsequenten Einsatz einer kommunalen Verkehrsüberwachung, die eng mit der örtlichen Polizei zusammenarbeitet und die technischen Möglichkeiten ausschöpft, wirksam zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beigetragen werden. Dies war mit dem bisherigen Mitteleinsatz nicht erreichbar.

Aus den Reihen der Politik wurde ein Entwicklungsprozess angestoßen. Dazu erstatten wir Bericht.

  1. Zeitlicher Ablauf der Entwicklung

10.11.2017
Antrag der SPD auf Erhöhung des Personalkörpers im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Aschaffenburg
02.02.2018
Anträge der KI mit gleichlautendem Inhalt (09.03.2018 Erinnerung und bitte um baldige Umsetzung)
13.06.2018
Umwelt- und Verwaltungssenat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, den Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung um 6 Vollzeitstellen von ehemals 10 auf 16 Verkehrsüberwacher zu erhöhen, zu.  
16.07.2018
Stadtrat stimmt der Empfehlung zu und beschließt die Erhöhung des Personalkörpers im Außendienst der kommunalen Verkehrsüberwachung.
Ab 02.01.2019
Arbeitsantritt der neuen Mitarbeiter (Einarbeitung der Mitarbeiter durch 2- wöchige Inhouse-Schulung durch die Bayrische Verwaltungsschule mit Leistungsnachweis, Erste Hilfe Schulung, Einführung in das Fachverfahren und die technische Ausstattung, Schulung der Polizei)  
Im Laufe des Januar 2019 Umstellung von MDI-Geräte auf Smart-Phones mit Fachverfahren WinOWiG und entsprechender App.
Ab 01.04.2019
Neue Mitarbeiter arbeiten selbstständig.
Ab 01.04.2019
Neukonzeptionierung der Einsatzgebiete
Ab 07.05.2019
Erweiterung des Aufgabenbereichs (Vereinfachtes Versetzungsverfahren nach dem Münchner Modell) und fortlaufende Fortschreibung durch die Polizeiinspektion in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
Ab Juni 2019
Einführung Handyparken in Aschaffenburg

  1. Anpassung der Arbeitsabläufe an die aktuelle Situation und Voraussetzungen 
Mit Neueinstellung der Kollegen konnten lange bereits angedachte Veränderungen in der Struktur und der Arbeitsweise der kommunalen Verkehrsüberwachung umgesetzt werden.
  1. Technische Ausstattung des Außendienstes
Bisher arbeiteten die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung mit sogenannten MDI-Geräten. Die Erfassung der Verwarnungsfälle erfolgte dabei über schwere und unhandliche Erfassungsgeräte mit integriertem Fachverfahren. Dieses musste laufend im Innendienst manuell unterstützt ausgelesen werden. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde für den Innendienst der kommunalen Verkehrsüberwachung der jeweilige Fall bearbeitbar. Gingen also Beschwerden oder Rückfragen ein, konnte dem Anfragenden meist erst am Folgetag Auskunft gegeben werden. Dies entsprach einem technischen Stand aus dem Jahr 2005. Seit Jahren sind die gängigen Verfahren in der Lage durch aktive Nutzung des Internets in Echtzeit Fälle vom Außen- in den Innendienst zu transferieren. Es gab dazu Bestrebungen sich im Bereich der Parkraumbewirtschaftung moderner aufzustellen. Dazu war ein Wechsel auf Smartphones unbedingt notwendig. Das seit mehr als 10 Jahren genutzte Fachverfahren konnte durch eine kleine Erweiterung um eine App angepasst werden. Nach kurzer Einarbeitung auf das neue System arbeiten die Kollegen seit Mitte Januar 2019 vollständig und komplikationslos mit dem neuen System.
Es wird nicht nur als Erfassungsgerät für die Fallbearbeitung genutzt, sondern dient der Beweissicherung (Fotokamera) im Verwarnungsfall und den zusätzlichen Aufgabenstellungen an den Außendienst. Das Smartphone stellt in diesem Zusammenhang alle notwendigen Mitteilungen und Informationen für die Außendienstmitarbeiter durch eine Cloud zur Verfügung. Sämtliche Änderungen in der Beschilderung werden dort für eine Übergangszeit von mehreren Monaten eingestellt. Es dient der Kommunikation zwischen Innen- und Außendienst, Polizei und den Rettungsdiensten.
   
  1. Neukonzeptionierung Aufgabenerfüllung der Verkehrsüberwachung Aschaffenburg
Bisher war die Stadt Aschaffenburg für die kommunale Verkehrsüberwachung in 5 Bereiche eingeteilt. 4 Bereiche in der Innenstadt wurden per Fußstreife kontrolliert. Das restliche Stadtgebiet (Damm, Strietwald, Leider, Nilkheim, Obernau, Obernauer Kolonie, Österreicher Koloniel, Schweinheim und Gailbach, einschließlich Godelsberg bis zum Klinikum Aschaffenburg) wurde durch einen Fahrdienst abgedeckt.

Diese Aufteilung entsprach seit langem nicht mehr dem aktuellen Kontrollbedarf. Es gingen vermehrt Beschwerden aus dem Bereich Damm ein.

Nach erfolgter Personalaufstockung wurden die Kontrollbereiche den Bewohnerparkgebieten angepasst (s. Karte).


Im Rahmen der Dienstplanung werden die Kollegen des Außendienstes auf diese Gebiete nach Bedarf verteilt.
Der Bedarf und das Kontrollintervall richtet sich nach der Art des Gebietes. So erfolgt im Bahnhofviertel mit den angrenzenden Straßen eine enge Überwachung. Schulen und Einrichtungen mit viel Zielverkehr führen zu einer größeren Kontrolldichte. In den Nachmittags- und Abendstunden leiden Anwohnerparkgebiete in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und der Oberstadt stark unter sogenannten Fremdparkern. Der Rhythmus orientiert sich auch an der aktuellen Parksituation. Die Überwachungsgebiete werden also regelmäßig analysiert und der Einsatzplan kontinuierlich angepasst und verändert. Dazu dienen die regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen mit allen Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung.  
Je nach Größe des Gebietes teilen sich zwei Verkehrsüberwacher ein Gebiet. In den Abendstunden und rund um den Bahnhof sind im Regelfall 2 Mitarbeiter gemeinsam unterwegs. Diese Vorgehensweise dient einer schnelleren Abdeckung der Gesamtfläche und erhöht die Sicherheit der Überwachungskräfte, da die Kollegen nicht so weit von einander entfernt sind. Grundsätzlich sind 2 Fahrdienste mit je 2 Mitarbeitern für die Abdeckung der Überwachungstätigkeiten außerhalb der Ringstraße und Auftragserledigung geplant. Es stehen dafür 2 Fahrzeuge zur Verfügung. Die Kollegen des Fahrdienstes vollziehen regelmäßig die Versetzung von Fahrzeugen nach dem vereinfachten Verfahren und unterstützen damit unmittelbar die Polizeiinspektion Aschaffenburg.

An jedem Tag erfolgt vor Dienstaufnahme eine Übergabe, da die Planung mittlerweile durch Aufträge und Beschwerden aus der Bevölkerung sich verändert haben kann oder durch personelle Veränderungen der Einsatzplan überarbeitet werden musste.

Alle Außendienstmitarbeiter sind fortlaufend über das Smartphone erreichbar.

  1. Ergebnisse im Entwicklungsprozess

  1. Aufgabenmehrung
  • Mit Einführung des Handyparkens in Aschaffenburg ist die Prüfung im Bereich von Parkscheinautomaten abgestellter Fahrzeuge durch den Außendienst aufwendiger geworden. Mit zusätzlicher Software überprüft der Verkehrsüberwacher vor Ort eventuelle Buchungsvorgänge. Das System läuft nicht immer reibungslos. Verwarnungen werden ausgestellt und müssen dann nach erfolgtem Nachweis im weiteren Verfahren zurückgenommen werden.
  • Die Versetzung von Fahrzeugen, die regelwidrig in Feuerwehranfahrtszonen geparkt werden, erfolgt seit Anfang Mai 2019 durch die kommunale Verkehrsüberwachung als Ausführungsgehilfe für die Polizeiinspektion Aschaffenburg. Vor Ort bleibt der Verkehrsüberwacher beim Fahrzeug bis zum Abtransport durch das Abschleppunternehmen. Herrin des Verfahrens ist nach wie vor die Polizei Bayern. Bis 30.09.2019 wurden über dieses Verfahren bereits 72 Fahrzeuge versetzt. Das Verfahren wird auf andere Bereiche wie die Schwerbehindertenparkplätze ausgeweitet werden. Mit dieser Neuerung ist eine konsequentere und damit nachhaltigere Überwachung möglich, kostet aber auch Zeit (pro Vorgang: ca. 1 Std. für den Außendienst, ca. 30 Minuten Nachbearbeitung im Innendienst), weil hier Aufgaben des Freistaates übernommen werden, die so nicht mehr für die regulären Aufgaben der Verkehrsüberwachung zur Verfügung steht.
  1. Fallzahlen 2019
In 2017 lag die Gesamtzahl der Verwarnungen nur bei knapp über 28.000, um in 2018 noch auf weiter auf 24.667 zu sinken.

Nach Arbeitsaufnahme der neuen Kollegen erholen sich die Zahlen.  Nach 9 Monaten wurde der Vorjahreswert mit insgesamt 29.545 Verwarnungen bereits deutlich überschritten (Stand: 30.09.2019). Wir gehen davon aus, dass die 40.000 – Marke bei der Gesamtzahl der Verwarnungen für 2019 erreichbar ist.
 

Die Verwarnungssituation ist starken Schwankungen unterworfen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass auch nach Einstellung der neuen Kollegen ein hoher Krankenstand im Innen- wie im Außendienst - aktuell 3 Dauerkranke - und Vertretungen und Übernahme von Aufgaben im Ordnungsbereich unmittelbar Einfluss auf die Außendiensttätigkeit haben und so natürlich mögliche Verwarnungen verhindern.

b)        Einnahmen 2019
Höhere Fallzahlen führen auch zu einer Entspannung der Einnahmesituation. Lag das Einnahmeniveau in 2017 bei 350.109,47 Euro und sank in 2018 sogar auf 306.135,92 Euro ab.

Bei aktuell 29.545 Verwarnungen ergeben sich auf das Gesamtverfahren bei der Verwarnungsbehörde eine Zahlquote von fast 90 %. Ein Anteil von 8 bis 10 % der Verwarnungen werden nach Fristablauf an die Bußgeldstelle Viechtach – Polizeiverwaltungsamt abgegeben. Diese wirken sich im weiteren Verlauf nicht mehr monitär aus.


In 2019 liegt das Einnahmeniveau nach 9 Monaten bei 316.818 Euro.  Wie auch bei den Fallzahlen rechnen wir mit einer konstanten Steigerung der Einnahmen. Hier müssten Einnahmen von mindestens 400.000 Euro für das 2019 realistisch sein.

Monate außerhalb der Urlaubszeiten und bei normaler Aufgabenwahrnehmung haben aktuell Einnahmen i. H. v. ca. 50.000 Euro ergeben, so dass ein Haushaltsansatz in Höhe von 600.000 Euro auf das ganze Jahr gerechnet nicht unrealistisch ist.
 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

22. / PL/14/22/19. Information über unbesetzte Ausbildungsplätze, Pflegekräftemangel und sofortige Abhilfemaßnahmen - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 22PL/14/22/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Antrag der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung (UBV) informiert das Amt für soziale Leistungen im Rahmen seiner Zuständigkeit über unbesetzte Ausbildungsplätze sowie den Pflegekräftemangel in der stationären Altenpflege bzw. die Einbindung von „Kriegsflüchtlingen“ in Pflegeberufen.

Für das Amt nicht darstellbar ist die Situation bei den ambulanten Pflegediensten und in der klinischen Krankenpflege, da diese Bereiche vom Prüfauftrag des Amtes für soziale Leistungen nicht umfasst sind und es sich um zahlreiche - überwiegend private - Anbieter handelt, die uns gegenüber nicht auskunftspflichtig sind.

  1. Unbesetzte Ausbildungsplätze zum Ausbildungsbeginn 01.09.2019

Eine Abfrage bei den stationären Pflegeeinrichtungen in Aschaffenburg ergab folgendes Bild:

Einrichtung
Vorgesehene Ausbildungsplätze zur Pflegefachkraft
Davon besetzt
Defizit
Anmerkung
St. Elisabeth
5
3
2
2019 erstmals problematisch
Bernhard-Junker-Haus
5
3
2
2019 erstmals problematisch
Matthias-Claudius-Haus
3
1
2
Bewerber*in scheiterte an Zulassungsprüfung
Seniorenresidenz Elisa
7
7
0
2018 sei die Besetzung der Stellen schwieriger gewesen.
Brentanostift
4 – 5
3
2
Anzahl der Bewerbungen leicht rückläufig; davon nicht alle geeignet
Schöntalhöfe
2
0
2
Interessenten scheitern oft an schriftlicher Zulassungsprüfung (z.B. Sprachbarriere bei Menschen mit Migrationshintergrund)
Fahrbachtal
Nach Bedarf (max. 1)
k. A.
-

Summe


10


Stand: 30.09.2019

In der Summe zeigt sich, dass zehn Ausbildungsplätze zur Pflegefachkraft in den stationären Pflegeeinrichtungen in Aschaffenburg trotz großer Bemühungen nicht besetzt werden konnten. Oftmals scheitere die Besetzung auch an der mangelnden Qualifikation der BewerberInnen.


  1. Pflegekräftemangel

Die stationären Pflegeeinrichtungen sind in Bayern grundsätzlich verpflichtet, mindestens die Hälfte der Stellen in der Pflege und Betreuung durch Fachkräfte (z.B. AltenpflegerInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sozialpädagogen/-innen, usw.) zu besetzen. Die übrigen Stellenanteile dürfen auch mit Hilfskräften (z.B. PflegefachhelferIn) besetzt werden. Die Einrichtungen müssen somit eine Fachkraftquote von mindestens 50 % vorhalten.

Mit der regelmäßigen Halbjahresmeldung meldeten die sechs „großen“ Pflegeeinrichtungen Aschaffenburgs zum Stichtag 30.06.2019 im Durchschnitt eine Fachkraftquote von 54.19 %. Dabei lag eine Einrichtung mit 49,14 % unter dem gesetzlichen Soll.
Die höchste Fachkraftquote lag bei 60,58 %. Das Alten- und Pflegeheim Fahrbachtal ist aufgrund seiner geringen Größe nicht vergleichbar und wurde von dieser Betrachtung ausgenommen.

Die gemeldeten Fachkraftquoten stellen jedoch bloß eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag dar, und unterliegen starken Schwankungen, die sich nahezu täglich nach oben oder unten auswirken können. Insbesondere hängen sie ab vom:

  • Jeweils aktuellen Bewohnerstand (und dem daraus resultierenden Personalsoll in Pflege
            und Betreuung).
  • Jeweils aktuellen Personalstand (schwankend aufgrund Krankheitsausfällen,
            Beschäftigungsverbote durch Schwangerschaft, Elternzeit, hoher Fluktuation, Ruhestand,
            usw.).

Fazit:

Um einem Fachkräftemangel bei sich vorzubeugen, wird von den Einrichtungen auch auf die Ausbildung neuer Fachkräfte im eigenen Hause zurückgegriffen, weil die Besetzung freier Stellen in der Altenpflege mit qualifizierten Fachkräften nach Angabe der Einrichtungen eine immer größere Herausforderung darstelle. Die derzeit schlechte Bewerberlage im Bereich der Altenpflege und die damit verbundenen unbesetzten Ausbildungsplätze erschweren es den Einrichtungen den Fachkräfteengpass aufzufüllen. Die geforderte Mindestfachkraftquote von 50 % ist damit langfristig nur mit größeren Aufwendungen konstant einzuhalten.

Es ist möglich, dass die Anforderungen der Einrichtungen an die einzelnen Bewerber für die Ausbildungsstellen unterschiedlich sind. Hier könnte ein Austausch der einzelnen Einrichtungen untereinander ein Ansatz sein, um einheitliche Vorgehensweisen und Zulassungskriterien bei der Gewinnung von Auszubildenden zu etablieren.

Gleichzeitig könnten die Einrichtungen über Optimierungsmöglichkeiten bei der Akquirierung von Auszubildenden beraten werden (z.B. digitale Ausschreibungen, Werbung an Schulen, usw.). Beides setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Einrichtungen voraus.

Der Vorschlag der UBV-Fraktion Auszubildende für den Pflegeberuf aus dem Kreise der hier ansässigen AsylbewerberInnen zu gewinnen, kann eine Möglichkeit sein, um den Bewerberkreis zu erweitern. Dies bedingt jedoch, dass die jeweiligen ausländer- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung erfüllt, und die für die Ausbildung notwendigen Qualifikationen vorhanden sind.

.Beschluss: 1

I. Der Vortrag über den Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019 wegen „unbesetzte Ausbildungsplätze, Pflegekräftemangel und sofortige Abhilfemaßnahmen“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Walter Roth beantragt, dass das Thema „Pflege“ noch einmal im Stadtrat thematisiert wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

23. / PL/14/23/19. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 23PL/14/23/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:

Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Hauptsenates/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderungen am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01% bis über 0,10% auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.

Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2019 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2019 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

24. / PL/14/24/19. Kostenverteilungsvertrag für eine Schule für Kranke am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Aschaffenburg, zwischen den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 24PL/14/24/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau hat in seiner Verbandsversammlung am 31. Juli 2019 den Neubau der Intensivabteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie inklusive Schule beschlossen. Nach der aktuellen Kostenschätzung beläuft sich der finanzielle Aufwand für den Neubau der Schule auf 1.294.009 Euro. Nach FAG wurden Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro in Aussicht gestellt. Die restlichen, nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten betragen 894.009 Euro.
Um die nach FAG mögliche Förderung zu gewähren, fordert die Regierung von Unterfranken einen Kostenverteilungsvertrag, welcher die Restfinanzierung regelt.
Bei der Errichtung der Schule für Kranke 2004 haben sich die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg die nicht gedeckten Kosten entsprechend der aktuellen Einwohnerzahl aufgeteilt. Auch für den Neubau wurde eine entsprechende Anfrage an den Landkreis Miltenberg gestellt, welcher sich hierzu positiv geäußert hat.
Auf Grundlage der derzeitigen Kalkulationen ergebe sich für die Stadt Aschaffenburg ein Kostenanteil in Höhe von rund 169.862 Euro (≙ 19 % der ungedeckten Kosten).
Derzeit befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau, um einen entsprechenden Vertrag auszuarbeiten.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg eine Vereinbarung über die Kostenverteilung der durch Fördermittel nicht gedeckten Kosten für die im Neubau der Intensivabteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Aschaffenburg – Alzenau vorgesehenen Schule für Kranke abzuschließen, um die Voraussetzung für eine Förderung nach FAG zu schaffen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr