Datum: 24.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/3/1/19 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss. Bestellung von Herrn Tobias Wüst als Nachfolger von Herrn Orkan Agdas, dem bisherigen Stellvertreter von Frau Elisa Narloch als Vertreterin des Stadtjugendrings Aschaffenburg
2JHA/3/2/19 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2019
3JHA/3/3/19 Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder – gesetzliche Grundlagen und Vorgaben
4JHA/3/4/19 Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht
5 Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2020
6JHA/3/6/19 Bericht der Verwaltung über Kindeswohlgefährdungen in Aschaffenburg -Antrag der UBV vom 07.09.2019
7JHA/3/7/19 Information des Jugendhilfeausschusses über Malteser-Therapie-Begleithunde in Aschaffenburg -Antrag der UBV vom 05.06.2019

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1. / JHA/3/1/19. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss. Bestellung von Herrn Tobias Wüst als Nachfolger von Herrn Orkan Agdas, dem bisherigen Stellvertreter von Frau Elisa Narloch als Vertreterin des Stadtjugendrings Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 1JHA/3/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtjugendring Aschaffenburg hat am 02.07.2019 mitgeteilt, dass Herr xxx als Stellvertreter für Frau xxx nicht mehr zur Verfügung steht.
Als Nachfolger für Herrn xxx hat der Stadtjugendring Aschaffenburg Herrn xxx benannt.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
Herr xxx, xxx, 63743 Aschaffenburg, wird Nachfolger des bisherigen Stellvertreters von Frau xxx.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / JHA/3/2/19. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 2JHA/3/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 16.09.2019 hat Stadträtin Frau Brigitte Gans eine Änderung von Ausschuss sitzen für die CSU-Fraktion beantragt.
Bezüglich des Wechsels im Jugendhilfeausschuss wurde mitgeteilt, dass Frau Stadträtin Anna Victoria Hajek, * 26.11.1990, wh. Böhmerwaldstr. 4 a, 63743 Aschaffenburg, künftig an Stelle von Herrn Stadtrat Werner Elsässer die Vertretung der CSU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss übernehmen soll.
Herr Stadtrat Werner Elsässer wird Frau Hajek im Jugendhilfeausschuss vertreten.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
Frau Stadträtin Anna Victoria Hajek wird Nachfolgerin von Herrn Stadtrat Werner Elsässer als Stellvertreterin der CSU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Herr Werner Elsässer übernimmt die Vertretung für Frau Hajek (Anlage 1).    





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / JHA/3/3/19. Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder – gesetzliche Grundlagen und Vorgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 3JHA/3/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der Bericht des Jugendamtes über pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder – gesetzliche Grundlagen und Vorgaben wird zur Kenntnis genommen.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                               

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / JHA/3/4/19. Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 4JHA/3/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der Bericht des Amtsleiters zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Jugendamt wird zur Kenntnis genommen.




II. Angaben zu den Kosten:
                                                               

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 5

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2020 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.

In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2019 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.

Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:

Jahresbeträge                      Ist 2017          Ist 2018        Ansatz 2019                  Ansatz 2020
 
(ohne Personalkosten,                                                      
ohne BAFöG)

Einnahmen (ohne BAFöG)  17.332.512      16.343.582   16.217.300                  18.467.300 *  
Ausgaben (ohne BAFöG)    31.507.321      31.245.510   32.297.500                  35.197.500 *              


Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2020 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.

Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7008), die sich voraussichtlich von 16,5 Mio. € im Jahr 2019 auf dann 19,4 Mio. im Jahr 2020 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.

Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,85 Mio. € im Jahr 2019 auf 11,1 Mio. € im Jahr 2020 steigen. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2020 abzubilden.

Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2020 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.

.Beschluss:

I. Dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Bereich Jugendamt (Anlage 2) wird zugestimmt.

Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / JHA/3/6/19. Bericht der Verwaltung über Kindeswohlgefährdungen in Aschaffenburg -Antrag der UBV vom 07.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 6JHA/3/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die UBV hat mit Schreiben vom 07.09.2019 beantragt, den Jugendhilfeausschuss und den Stadtrat zeitnah über Kindeswohlgefährdungen zu informieren. Hintergrund war eine Pressepublikation vom 06.09.2019 welche sich auf Daten des Statistischen Landesamtes zu den bundesweit im Jahr 2018 gemeldeten Fällen von Kindeswohlgefährdungen bezog (siehe Anlage). Diese Informationen bzgl. der Situation in der Stadt Aschaffenburg erfolgten allerdings bereits im Jugendhilfeausschuss am 04.07.2019:

§ 8 a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet die Jugendämter zum Tätigwerden und zur Überprüfung einer Gefährdungssituation für Kinder und Jugendliche, soweit dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bekannt werden.
Das Gefährdungsrisiko ist im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

In der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erfolgten durch das Stadtjugendamt Aschaffenburg 196
Gefährdungsüberprüfungen, wovon

  • in 55 Überprüfungen eine Gefährdung oder latente Gefährdung festgestellt wurde
  • in 63 weiteren Fällen ein Hilfebedarf ermittelt wurde
  • in 78 Fällen keine Hinweise auf eine Gefährdung oder einen Hilfebedarf für das Kind oder den Jugendlichen erkennbar waren

Im Schwerpunkt ergaben sich (bei drei Mehrfachnennungen) gravierende Hinweise von Vernachlässigung (42), gefolgt von Hinweisen auf körperliche Misshandlung (14) und sexueller Gewalt (2).

42,3 % der Meldungen bezogen sich auf Alleinerziehende-Haushalte, auf die allerdings 54,5 % aller Meldungen entfielen, die mit dem Ergebnis „Gefährdung/latente Gefährdung“ abgeschlossen wurden. Hier zeigt sich, dass Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig aufgrund fehlender Unterstützungs-Ressourcen mit der Betreuung und Erziehung von Kindern überfordert sind und
zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Gezielte Angebote sind zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erforderlich, um Eltern zu entlasten und den Kindern ein gesichertes Aufwachsen in der Familie zu ermöglichen. Diese Bedarfe sollten frühzeitig, spätestens im Kindergarten und der Grundschule, durch aufmerksame Zuwendung zum Kind und durch intensive Elternarbeit ermittelt werden um Eltern niederschwellige Zugänge zu Beratung und Hilfe ermöglichen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über Kindeswohlgefährdungen in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / JHA/3/7/19. Information des Jugendhilfeausschusses über Malteser-Therapie-Begleithunde in Aschaffenburg -Antrag der UBV vom 05.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 7JHA/3/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Malteser Hilfsdienst e. V. Stadt- und Kreisverband Aschaffenburg gehören derzeit 45 ehrenamtliche Mensch-Hund-Teams an, deren Einsatz in 30 Einrichtungen und 12 Einzeltherapien in Stadt und Landkreis erfolgt. Unter anderem besuchen die Teams das städtische Kinderheim, die Comeniusschule, Einrichtungen der Lebenshilfe, das Marlies-Schleicher-Haus und Pflegeheime. Des Weiteren sind sie im Bereich der Palliativbetreuung eingesetzt.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über Therapie-Begleithunde in Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 4).




II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2020 07:54 Uhr