Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PVS/11/1/19. Pestalozzi Grundschule Schweinheim;
Sachstandsbericht Schwimmbadsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
|
ö
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Beschließend
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1 | PVS/11/1/19 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S.
"Pestalozzi Grundschule Schweinheim
Sachstandsbericht Schwimmbadsanierung"
abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PVS/11/2/19. Schweinheimer Höhe: Fußgängerüberweg, Bushaltestelle, Fahrbahndeckensanierung
- Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
|
ö
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Beschließend
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2 | PVS/11/2/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 der Neuanlage eines eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der Einmündung Hildenbrandstraße/ Schweinheimer Straße zugestimmt.
Im Rahmen der notwendigen Sanierung der Schweinheimer Straße zwischen Bergstraße und Hildenbrandstraße befindet sich ein FGÜ auf Höhe der Hausnr. 80/ 81 (Schweinheimer Höhe) und zwei Bushaltestellen zwischen Haidbergstraße und Hildenbrandstraße. Die beiden Bushaltestellen müssen aufgrund von Platzgründen ca. 30 m Richtung Norden verschoben werden. Die neuen Standorte sind gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben erarbeitet worden.
2. Projektbeschreibung
-Sanierung der Schweinheimer Straße zwischen Bergstraße und Hildenbrandstraße
Die Schweinheimer Straße soll bereits seit einigen Jahren zwischen der Rhönstraße und der Hildenbrandstraße saniert werden. Aus verschiedenen Gründen kam es bisher zu keiner Realisierung. Dazu zählten auch die unklare spätere Lage der Bushaltestellen und der Fußgängerübergänge. Inzwischen ist auch fast ein kompletter Austausch der Borde sowie die Sanierung der Gehwege notwendig. Im Jahr 2019 wurde der Abschnitt von der Schneebergstraße bis zur Bergstraße durch den städtischen Bauhof saniert. Im Jahr 2020 ist geplant, den weiteren Verlauf ab der Bergstraße bis zur Hildenbrandstraße, welche bereits im Jahr 2010 saniert wurde, in einem großen Abschnitt von Grund auf zu erneuern. Die Borde sind auf beiden Seiten brüchig, der Gehweg ist in einem baulich schlechten Zustand und die Fahrbahn weist besonders im Bereich der derzeitigen Bushaltestellen starke Verdrückungen auf. Im Zuge des Ausbaus werden die beiden Bushaltestellen „Schweinheimer Höhe“ verlegt, ein neuer FGÜ angelegt und ein bestehender FGÜ barrierefrei ausgebaut.
Es ist im Bereich der alten und der neuen Bushaltestellenstandorte der Aufbau der Bauklasse 3,2 nach RStO 12 vorgesehen. Bei der restlichen Fahrbahn wird der Oberbau ca. 3 cm abgefräst und eine neue 4 cm dicke Decke aufgebaut. Die mit einer Asphaltschicht überdeckten Rinnen werden entfernt und durch eine Gussasphaltrinne ausgetauscht. Einzelne, defekte Sinkkästen und ihre Anschlussleitungen an den Hauptkanal werden erneuert. Schieberkappen und Schächte werden an neue Höhen vor allem in den Bereichen der 18 cm Bushaltestellenborde angepasst.
Für den Radverkehr bleibt wie bisher der Schutzstreifen auf der stadtauswärtigen Seite bestehen; er wird nur im Bereich der Bushaltestellen unterbrochen.
An der Beleuchtung wird im Grundsatz nichts geändert, jedoch ist der Austausch und die leichte Versetzung einzelner Leuchten vorgesehen.
Weder die AVG noch die Telekom/ Vodafone planen Änderungen/ Neuverlegungen im Baubereich. Die AVG plant im Vorfeld einzelne Schieberkappen zu sanieren.
-Neuanlage eines FGÜ an der Einmündung Schweinheimer Straße/ Hildenbrandstraße
Der Planungs- und Verkehrssenat hat sich in seiner Sitzung vom 4.12.2018 für die Neuanlage eines Fußgängerüberweges ausgesprochen.
Das Augenmerk der aktuellen Planung liegt auf der Verbesserung der Fußgängersicherheit, insbesondere auf der Wegebeziehung Bushaltestellen und Pestalozzischule. Der Fußgängerverkehr, der derzeit verstreut über den Bereich zwischen der Bäckerei und den Bushaltestellen die Straßenseite wechselt, soll zukünftig gebündelt im Kurvenbereich die Straße queren. Die Schweinheimer Straße hat eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Der Kurvenbereich weist, bedingt durch die Kurvenaufweitung für die Schleppkurven des motorisierten Verkehrs, eine Fahrbahnbreite von 8,11 m auf. Trotz der Empfehlung der R- FGÜ 2001, bei derartigen Fahrbahnbreiten eine Mittelinsel oder eine Einengung einzuplanen, ist dies hier aufgrund der oben erwähnten Schleppkurven technisch nicht machbar. Die Fahrbahn wird hier nur um etwa einen Meter zurückgenommen.
Der angrenzende westliche Bereich vor der Hausnr. 96 weist starke Höhenunterschiede auf. Das bestehende Gelände zu der Hausnr. 96 fällt im Hinblick auf die Höhe der Fahrbahn der Schweinheimer Straße stark ab. Es befinden sich dort Steigungen von über 10 % bis 15%. Um den Zugang zum FGÜ für die Fußgänger nicht unnötig zu erschweren, wurden Zufahrt zu den Parkplätzen und FGÜ im Gegensatz zur Vorplanung vertauscht. Trotz allem bleibt eine Steigung von 10-11% als Rampenzugang zum FGÜ, die nicht verringert werden kann, da weder die Fahrbahn tiefer gelegt noch die Gebäude höher gelegt werden können.
Die H BVA 2011 (Hinweise für barrierefrei Verkehrsanlagen) vermerken dazu folgendes:
„Rampen, die steiler als 6% sind, können nicht mehr von allen Menschen mit Rollstuhl oder Rollator benutzt werden. Rampen mit Neigungen bis 10% sind deshalb nur dort vorzusehen, wo andere Lösungen nicht umsetzbar sind. Auf die eingeschränkte Nutzbarkeit –z.B. Rampenneigung 10 %-ist durch entsprechende Beschilderung hinzuweisen“.
Es ist vorgesehen, den FGÜ als geteilte Querung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren einerseits (=Nullabsenkung des Bordes) und für Blinde- und Sehbehinderte andererseits (6 cm Tastbord) auszubauen. Ein Noppenfeld, das bis an die Gebäude heranreicht, erleichtert Blinden –und Sehbehinderten das Auffinden des Übergangs.
Um den Überweg realisieren zu können, muss mindestens einer der beiden Bäume, die sich derzeit in Grünbeeten vor der Hausnr. 96 und 98 befinden, gefällt werden. Grund ist die starke Reduzierung der Grünbeete, die den Wurzelbereich der Bäume erheblich beschneidet. Bei dem unteren Baum wird sich bei der Offenlegung entscheiden, ob er stehen bleiben kann. Die Grünbeete müssen wie auch im Bestand mit Mauerscheiben abgesichert werden. In dem neu entstehenden Grünbeet zwischen Fußgängerzugang und Kfz-Rampe wäre eine neue Baumpflanzung denkbar. Es ist geplant, den Überweg mit speziellen FGÜ-Peitschenlampen auszuleuchten.
-Umbau des FGÜ an der Schweinheimer Höhe
Der FGÜ bleibt an seinem derzeitigen Standort. Er wird barrierefrei als getrennter Übergang für Rollstuhlfahrer bzw. Blinde-und Sehbehinderte umgebaut. Die Mittelinsel wird erneuert, kann aber aufgrund der Fahrbahnbreite nicht verbreitert werden. An der Dimensionierung des Übergangs (Breite der Insel; Länge des Übergangs) gibt es keine Änderungen. Der Übergang auf Höhe der Insel wird ebenfalls mit taktilen Elementen versehen. Die Beleuchtung wird durch Auslegerleuchten verbessert.
-Umbau und Verlegung der beiden Bushaltestellen „Schweinheimer Höhe“
Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurden die neuen Standorte für die Bushaltestellen festgelegt. Am bisherigen Standort ist aufgrund der nahen Zufahrten von Privatgebäuden kein barrierefreier Ausbau mit einem 18 cm Bord möglich. Die Bushaltestellen sollen daher ca. 30 m in Richtung Einmündung Haidbergstraße verschoben werden. Beide Bushaltestellen werden als Bordrandhaltestellen ausgebaut (kein Kap).
Der neue Standort der stadteinwärts weisenden Haltestelle ist vor der Hausnr. 87/89 geplant (Apotheke). Fast auf der gesamten Länge von 18 m befindet sich an der Grundstücksgrenze eine Mauer, so dass die Haltestelle mit einem 18 cm hohen Sonderbord auf 18 m Länge verwirklicht werden kann. Sie erhält ein dreifeldriges, beleuchtetes Wartehäuschen und taktile Elemente im Einstiegsfeld.
Die gegenüberliegende, stadtauswärts weisende Haltestelle kann aufgrund von Zufahrten nur mit einer Länge von 13 m Sonderbord realisiert werden. Dies ist die absolute Mindestlänge für einen Gelenkbus, wenn alle drei Türen barrierefrei angedient werden müssen. Sie wird ebenfalls mit taktilen Elementen am Einstiegsfeld versehen und erhält aufgrund der geringen Gehwegbreite eine schmalere Wartehalle (Dachtiefe 1,50 m) ohne Beleuchtung.
3. Kosten
Das Projekt wurde aus finanztechnischen Gründen in zwei Bauabschnitte geteilt. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2020 ausgebaut werden; der zweite Abschnitt im Jahr 2021. Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die einzelnen Maßnahmen in den Bauabschnitten betragen:
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Baukosten netto
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Beleuchtung
netto
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Baunebenkosten 20%
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Gesamt
netto
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Gesamt
Brutto
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Neuanlage FGÜ
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99.000 €
|
10.000 €
|
21.800 €
|
130.800 €
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155.660 €
|
Sanierung Schweinheimer 1.BA
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148.000 €
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2.000 €
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30.000 €
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180.000 €
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214.200 €
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Sanierung Schweinheimer 2.BA
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131.000 €
|
2.000 €
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26.600 €
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159.600 €
|
189.930 €
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Umbau BHS Schweinheimer Höhe
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101.000 €
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0 €
|
20.200 €
|
121.200 €
|
144.230 €
|
Umbau FGÜ Schweinheimer Höhe
|
33.500 €
|
10.000 €
|
8.700 €
|
52.200 €
|
62.120 €
|
Gesamt
|
512.500 €
|
24.000 €
|
107.300 €
|
643.800 €
|
766.140 €
|
Für den ersten Bauabschnitt ergeben sich so Gesamtkosten von 514.090 € brutto. Der zweite Bauabschnitt ist mit 252.050 € brutto veranschlagt.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Das Projekt „Umbau Schweinheimer Höhe“ wird über drei Haushaltsstellen abgerechnet. Im Haushalt 2020 und 2021 werden auf der Haushaltstelle 1.6400.9501 die Mittel für den Straßen-umbau angemeldet. Die Fußgängerüberwege werden über die Haushaltsstelle 1.6350.9500 abgerechnet, die Bushaltestellen über die Haushaltsstelle 1.6400.9500.
5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2.Quartal des Jahres 2020 geplant. Die Bauausführung für den ersten Bauabschnitt schließt sich im 3./4. Quartal an. Der zweite Bauabschnitt folgt im Jahr 2021.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zur Sanierung der Schweinheimer Straße, dem Neubau des FGÜ, dem Umbau eines FGÜ und dem Umbau von zwei Bushaltestellen zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen und im Anschluss den Bau-
und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der Schweinheimer Straße, den Neubau des FGÜ, den Umbau eines FGÜ sowie der Umbau von zwei Bushaltestellen herbeizuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Ausführungsplanung auch ein Planungskonzept für eine Schulwegquerung in der Matthäusstraße zu erstellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / PVS/11/3/19. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
-Widmung der Mozartstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.11.2019
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PVS/11/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die Widmung der Mozartstraße nicht dem aktuellen Ausbaustand entspricht bzw. eine Teilfläche nicht gewidmet ist.
Die Widmung soll deshalb aktualisiert bzw. nachgeholt werden.
Die gesamte Fläche Fl.Nr. 5000/1 (Gem. Obernau) ist im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
Der Abschnitt der Mozartstraße von der Einmündung Maintalstraße bis auf Höhe Beethovenstraße (bisherige Fl.Nr. 4387, Gem.Obernau) ist seit 1976 bereits öffentlich gewidmet (blau-markierte Fläche).
Hier ist keine Aktualisierung der Widmung erforderlich.
Die geänderte Fl.Nr. (4387 alt, 5000/1 neu) wird in die Bestandsunterlagen übernommen.
Ab der Einmündung Beethovenstraße verlief früher über den hier vorhandenen höhengleichen Bahnübergang bis zur Friedenstraße die Weinbergstraße. Im Zuge des Neubaus der Fußgängerunterführung Mozartstraße wurde auch die (gewidmete) öffentliche Verkehrsfläche zwischen Beethovenstraße und Bahnstrecke Aschaffenburg-Miltenberg umgebaut und erweitert. Außerdem wurde die Mozartstraße ab dem Zugang der Fußgängerunterführung (Westseite) entlang der Bahnstrecke bis zur Brucknerstraße verlängert.
Noch zu widmen ist die rot-markierte Fläche.
.Beschluss:
I. Mit Wirkung vom 25.11.2019 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Art.46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet (Anlage 1):
Mozartstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5000/1 (Gemarkung Obernau)
Anfang: Einmündung Beethovenstraße
Ende: Brucknerstraße
Länge: 235 m
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. / PVS/11/4/19. Petition "Fahrradfreie Fußgängerzone"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.11.2019
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PVS/11/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung
Die Miteinanderzone der Stadt Aschaffenburg wurde 2012 eingeführt. Die Maßnahme beinhaltete die Freigabe der Fußgängerzonen für Radverkehr in Schritttempo in der Herstallstraße, in der Steingasse, im vorderen Bereich der Sandgasse, im nordwestlichen Teil des Rossmarktes sowie in der Goldbacher Straße zwischen Weißenburger Straße und Heinsestraße. Ausgenommen ist nur der Weg vom Herstallturm zur City-Galerie.
Die Ausgangssituation und der Hauptgrund zur Einführung dieser Regelung war, dass auf der nahräumigen Umfahrung der Innenstadt auf den Straßenzügen Landingstraße, Wermbachstraße, Alexandrastraße, Innere Würzburger Straße, Hofgartenstraße, Platanenallee, Friedrich bzw. Weißenburger Straße sowie Luitpoldstraße derzeit nur unzureichende Fahrradinfrastruktur vorhanden war. Diese Situation hat sich bereits in einzelnen Abschnitten verbessert, durchgängige Radverkehrsanlagen sind aber noch nicht vorhanden.
Auf die Einführung der Miteinanderzone hat es sehr viele positive Rückmeldungen gegeben. Sie ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Auszeichnung als „fahrradfreundliche Stadt“ durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) gewesen. Insbesondere in der Herstallstraße ist die Regelung aber nicht unumstritten. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich als Fußgänger gestört und beeinträchtigt, weil das vorgeschriebene Schritttempo von einzelnen Radfahrenden nicht immer eingehalten wird.
Aufgrund der anhaltenden Diskussionen wurde 2019 die Begleitkampagne zur Miteinanderzone wiederholt, um an die Einhaltungen der Regelungen zu appellieren. Eine Pressebeteiligung, Plakate, Bodenaufkleber, ein Kurzfilm in den Kinos und auch stärkere Kontrollen durch die Polizei und den Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes waren Bestandteil der Kampagne.
Petition fahrradfreie Fußgängerzone, Auswertung der Unterschriftenliste
Die Bürgerinitiative „PRO FUSSGÄNGERZONE“ hat an vier Infoständen insgesamt 859 Unterschriften für eine fahrradfreie Fußgängerzone gesammelt und im September an Herrn Oberbürgermeister Herzog übergeben. Der Wortlaut der Petition auf den Unterschriftenlisten lautet: „Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift: Fahrradfreie Zone für Herstallstraße/Rossmarkt/Sandgasse“.
Die Verwaltung hat diese Unterschriften nach ihrer Herkunft ausgewertet:
- Von den 859 Unterschriften stammen 571 und damit genau 2/3 der Petenten aus der Stadt Aschaffenburg.
- Von diesen städtischen Unterschriften stammen
- 58 % (= 39 % aller Petenten) aus der Innenstadt und Aschaffenburg Ost (PLZ 63739),
- 21 % (= 14 % aller Petenten) aus Damm, Strietwald, Leider und Nilkheim (PLZ 63741)
- 21 % (= 39 % aller Petenten) aus Schweinheim, Obernau und Gailbach (PLZ 63743)
- 288 Unterschriften und damit genau 1/3 der Petenten stammen nicht aus der Stadt Aschaffenburg.
- Von diesen auswärtigen Unterschriften stammen 42 % aus den direkt angrenzenden Kommunen. Weitere 31 % aus dem Landkreise Aschaffenburg, 8 % aus dem Landkreis Miltenberg und 19 % aus anderen Städten und Gemeinden außerhalb der genannten Gebiete
Auswertung der Unfalldaten und Ergebnisse der Polizeikontrollen 2019
Die Polizeiinspektion Aschaffenburg hat die Daten der letzten Jahre ausgewertet. Von 2015 bis 2018 gab es nur einen einzigen polizeilich aufgenommenen Unfall zwischen einem Radfahrenden und einem Fußgänger. Die Polizeiinspektion Aschaffenburg schätzt das fahrradbedingte Unfallgeschehen seit 2012 als absolut unauffällig ein.
Die Polizei hat im Sommerhalbjahr 2019 an 7 Kontrolltagen insgesamt 570 Radfahrenden kontrolliert und zumeist präventive Gespräche ohne konkreten Beanstandungsgrund geführt. Von diesen 570 Radfahrenden wurden insgesamt 25 wegen überhöhter Geschwindigkeit verwarnt. Dies entspricht einer Quote von 4,4 %.
Diese Quote deckt sich auch mit der Zählung des Stadtplanungsamtes bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen bei den Gruppen der 20-60-Jährigen und der Gruppe der über 60-Jährigen. Nur bei der Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren wurden in deutlich höherem Maß Geschwindigkeitsübertretungen in Bezug auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit festgestellt. Im Gegensatz zum Alter hatte es aber keinen Einfluss auf das Verhalten, ob die Radfahrenden ein Pedelec fahren oder in welcher Fahrtrichtung sie unterwegs sind. Nach den Vergleichszählungen 2012-2019 hat sich die Gesamtzahl der Radfahrenden in der Herstallstraße seit der Einführung der Miteinanderzone stark erhöht.
Maßnahmen und Stellungnahme zu den Forderungen der Bürgerinitiative
Die Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Aschaffenburg haben die Petition „fahrradfreie Fußgängerzone“, die Erfahrungen aus den verschiedenen Dienststellen und die Regelungen der Miteinanderzone intensiv diskutiert. Da sich die Ausgangslage zur Einführung der Miteinanderzone nicht entscheidend geändert hat, wird unter Abwägung aller Interessenslagen die Rückkehr zu einer „fahrradfreien Fußgängerzone“ von Stadt und Polizei nicht befürwortet. Im Wesentlichen funktioniert die Miteinanderzone und der Großteil der Radfahrenden hält sich an die Regelungen. Ein Verbot würde zudem ausschließlich diejenigen bestrafen, die sich korrekt und vorbildlich verhalten.
Deshalb halten die Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Aschaffenburg eine Ausweitung der Kontrollen für geboten. Die gemeinsamen Kontrollen von Verkehrsüberwachungsdienst und Polizei sollen ab sofort weiter intensiviert werden. Polizei und Stadtverwaltung werden im Rahmen der gemeinsamen Planungen im Wochenrhythmus gezielte Kontrollen durchführen. Konkret wird sich die Polizeiinspektion Aschaffenburg beteiligen, indem 1 x alle 14 Tage zu unregelmäßigen Zeiten (ungerade Kalenderwochen) eine Fußstreife für 2-3 Stunden für Fahrradkontrollen in den Fußgängerzonen abgestellt wird. Darüber hinaus werden seitens der Polizei im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes je nach vorhandenen Kapazitäten auch zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Das Ziel ist es in diesem Kontext, im Rahmen des Opportunitätsprinzips solche Fahrradfahrer, die die Schrittgeschwindigkeit augenscheinlich deutlich überschreiten, grundsätzlich gebührenpflichtig mit 15,- EUR zu verwarnen. In den geraden Kalenderwochen wird der Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes Kontrollen nach ebendiesem Muster durchführen.
Zusätzlich soll die Beschilderung an allen Zufahrten zur Fußgängerzone nochmals verbessert werden. Die Aussagen „Fußgängerzone“ und damit Vorrang für den Fußverkehr sowie das verbindliche „Schritttempo für den Radverkehr“ müssen an allen Zufahrten klar und deutlich erkennbar sein. Hierfür soll ein neues Schild entwickelt und an allen Zufahrten gut sichtbar angebracht werden.
Bezugnehmend auf die Forderung im Übergabeschreiben vom 18.09.2019 (Anlage 2) zur Installierung eines Fußgängervertreters im Rathaus vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass der Sicherung und Förderung des Fußverkehrs bei allen Planungen und Umgestaltungsmaßnahmen eine sehr hohe Priorität beigemessen wird. Der Fußverkehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Umweltverbundes und besonders bei der Mobilität in der Innenstadt äußerst wichtig. Alle Verkehrsteilnehmer sind am Anfang und Ende der Wegekette Fußgänger. Eine Beteiligung der Behindertenbeauftragten für die Umsetzung barrierefreier Verbindungen ist ebenso selbstverständlich wie die Beteiligung von Interessensverbänden, die sich ebenfalls für eine Stärkung der Belange des Fußverkehrs als Bestandteil des Umweltverbundes einsetzen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Fahrradfahren in der Fußgängerzone wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzungen an der Beschilderung vorzunehmen und die Kontrollen des Ordnungsdienstes in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg zu verstärken.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
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5. / PVS/11/5/19. Entwicklung Perspektiven für den Skaterplatz an der Darmstädter Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PVS/11/5/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Anfang der 2000er Jahre wurde an der Darmstädter Straße /Westring ein moderner Skaterplatz mit einer Fahrfläche von rund 1.000 qm eingerichtet. Auf dem Platz befinden sich u.a. folgende Einzelelemente: Mini-Ramp / Half-Pipe, Quater-Pipe, Fun-Box, Wall-Ramp und Steps mit Rail. Der damaligen Planung ging ein intensiver Dialog mit jugendlichen Skatern zum Standort und zur Ausstattung voraus.
Im Verlauf der letzten Jahre musste die Anlage mehrfach durch das Garten- und Friedhofsamt saniert werden. Die langjährige intensive Nutzung hinterließ an den Betonelementen insbesondere an den Kanten und Belegen deutliche Spuren. Zeitnah stünde wieder eine Sanierung mit Austausch des Betonbodenbelages an.
Skaten gehört bei Kindern und jungen Erwachsenen zur Jugendkultur. Skaten trat Mitte der 1970er Jahren seinen weltweiten Siegeszug an der bis heute anhält. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Skatsport verändert. Es haben sich verschiedene Disziplinen herausgebildet. Es gibt nicht mehr nur das Half-Pipe-Skaten, sondern auch zunehmend das sogenannte Street-Skaten und das Freestyle-Skaten. Die Grenze zwischen den Disziplinen ist fließend.
Die vorhandene Anlage an der Darmstädter Straße bietet aus heutiger Sicht für Jugendliche nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Das Skaten in der Stadt Aschaffenburg hat sich daher auch zunehmend in den öffentlichen Stadtraum verlagert.
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher der Bedarf die vorhandene Skatanlage an der Darmstädter Straße zu modernisieren und um zeitgemäße Elemente zu erweitern. Auch das Jugendparlament hat sich mit der Anlage u.a. im Rahmen eines Ortstermins am 05.09.2019 mit der Skatanlage befasst. Es wurden Mängel benannt und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Es wurde seitens der Verwaltung zugesagt, dass das Jugendparlament und die Nutzer in die zukünftigen Planungen für eine Umgestaltung aktiv mit einbezogen wird.
Die Anlage bietet in Größe und Lage genügend Spielräume. Eine Erweiterung nach Süden auf eine direkt angrenzende Wiesenfläche ist möglich. Standortalternativen zum Platz an der Darmstädter Straße wurden bereits vorgeprüft und verworfen. Genauer untersucht wurde eine Fläche unterhalb der Adenauerbrücke. Hier überzeugte zunächst der Witterungsschutz durch das Brückenbauwerk. Ein erster Konzeptentwurf zeigte jedoch frühzeitig auf, dass die örtlichen Restriktionen (Hauptsammler, Parkplätze und Entsorgungsstation) einer realistischen Projektentwicklung entgegenstehen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Anlage an der Darmstädter Straße zunächst eine Vorplanung zu vergeben. In ihr wird der räumliche Umgriff der Erweiterungsfläche, die einzelnen zu ergänzenden bzw. auszutauschenden Skateelemente und die Leistungen für die Sanierung der bestehenden Anlage und eine Kostenschätzung abgebildet werden. Die Kosten für die Vorplanung wird mit rund 7.000 € kalkuliert. Mit den Planungsvorschlägen wird im Frühjahr 2020 ein Skater-Workshop im Jukuz mit den Skatern, dem Jugendparlament und dem Stadtjugendring durchgeführt. Die Wünsche und Anregungen sollen in die Planung einfließen so dass auf einem abgestimmten Gesamtkonzept die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen vorbereitet werden kann.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über den Skaterplatz an der Darmstädter Straße wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
eine Vorplanung zur Modernisierung und Erweiterung des Skaterplatzes zu erarbeiten, diese im Rahmen eines Skater-Workshops zu erörtern und das Ergebnis dem Planungs- und Verkehrssenat zur weiteren Entscheidungsfindung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. / PVS/11/6/19. Buslinien 11;
- zusätzliche Haltestelle
- Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.10.2017 und vom 31.05.2019
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.11.2019
|
ö
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Beschließend
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6 | PVS/11/6/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Buslinie 11 bedient zusammen mit der Buslinie 2 die Strietwaldsiedlung, wobei die Linie 11 den südlichen Gewerbebereich, während die Linie 2 den nördlichen, überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereich erschließt (s. Anlage 1).
Bereits 2017 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Linienweg der Linie 11 über den Schönbergweg zu beschleunigen, da sich der Fahrweg über das Dämmer Tor und die Glattbacher Überfahrt verlängert hatte und sich die Anschlüsse zu anderen Linien am ROB dadurch ungünstiger gestalteten. Die Mehrheit des Stadtrats sprach sich aber gegen diese Änderung aus, da hierdurch die Erschließung der Burchardtstraße nur noch durch die Linie 2 erfolgt.
Mit den Stadtwerken wurde nach Möglichkeiten gesucht, innerhalb der Strietwaldsiedlung Linienvereinfachungen zu erzielen. Dies gelingt nur, wenn in Kauf genommen wird, dass Bereiche der Siedlung weniger gut erschlossen werden. Bei Linienwegänderungen stehen meistens kürzere Fahrzeiten oder neue Fahrgastpotenziale einem möglichen Verlust bestehender Kundschaft gegenüber. In der Abwägung spricht sich die Verwaltung für die Beibehaltung der Linienwege im Strietwald aus.
Im Bahnhofsbereich könnte der Linienweg wieder den alten und kürzeren Verlauf nehmen: statt wie jetzt über die Glattbacher Überfahrt / Lange Straße / Ottostraße dann über die Hanauer Straße und Müllerstraße (s. Bild 1).
Bild 1: Verkürzter Linienweg Linie 11 im Bahnhofsbereich
Aber auch hier ergeben sich je nach Ziel der Fahrgäste Vor- und Nachteile: Einen schnellen Zugang zu den Gleisen und Einkaufsmärkten ist von der Haltestelle Dämmer Tor möglich, ebenso ist die City-Galerie von der Haltestelle Grauer Stein besser erreichbar. Bei einem Umstieg in eine andere Linie wäre wiederum die direkte Anfahrt des ROB vorteilhafter. Bei einer Abwägung dieses Sachverhalts sind die Ziele der Fahrgäste entscheidend. Eine von den Stadtwerken durchzuführende Befragung der Fahrgäste auf der Linie 11 soll hierzu eine Entscheidungsgrundlage liefern. Die Ergebnisse werden im ersten Quartal 2020 vorliegen und im PVS vorgestellt.
Neue Haltestelle für die Linie 11 in der Schillerstraße
Im Frühjahr eröffnet in der Schillerstraße der tegut-Markt. Die Stadtwerke haben hierzu vorgeschlagen, in der Schillerstraße in unmittelbarer Nähe zum Markt eine neue Haltestelle anzubieten. In Bild 1 ist die Lage der Haltestelle in der Schillerstraße, an der Kreuzung der Mühlstraße dargestellt. Der Bus kann am nördlichen Fahrbahnrand halten. Der Radfahrstreifen kann hierfür vom Bus überfahren werden. Am südlichen Fahrbahnrand befindet sich ein Parkstreifen, sodass der Bus nicht an einem Bordstein halten kann und die Fahrgäste vom Bus auf das Höhenniveau der Fahrbahn treten müssten. Ein Umbau ist an dieser Stelle erforderlich bevor der Bus die Haltestelle bedienen kann. Die Anlage 2 zeigt die Lage der neuen Haltestelle im Detail.
.Beschluss:
I.
1. Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Buslinie 11 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verkehrsbetrieb eine Fahrgastbefragung durchzuführen.
3. Die Anlage einer neuen Haltestelle in der Schillerstraße, nahe der Kreuzung mit der Mühlstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen hierfür aufzunehmen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ X ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. / PVS/11/7/19. Buslinie 7;
- Änderung Linienweg
- Antrag der KI vom 03.04.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
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ö
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Beschließend
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7 | PVS/11/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bis zum Fahrplanwechsel am 01.01.2019 bestand ein Linienverbund zwischen den Linien 7 (Stadtwerke) und 21 (Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft). Die Konzession der Linie 7 erstreckte sich dabei vom ROB bis nach Unterafferbach. In Unterafferbach wechselte die Liniennummer zur 21 und fuhr über Wenighösbach und Hösbach-Sand zurück zum ROB. In Aschaffenburg befuhren beide Linien wechselseitig die Österreicher Kolonie und bildeten so je Richtung einen 30-Minuten-Takt (s. Anlage 1).
Mit dem Fahrplanwechsel zum 01.01.2019 wurde der Linienverbund der Buslinien 7 und 21 aufgelöst. Hintergrund war der große Linienweganteil der Linie 7, der im außerstädtischen Bereich lag und sich unvereinbar mit der Direktvergabe der Verkehrsleistung an den städtischen Eigenbetrieb darstellte. In der Folge fuhr die Linie 7 nur bis in den Hauptort Goldbach und von dort aus über die Weichertstraße zurück zum ROB (s. Bild 1).
Bild 1: Linienweg der Linie 7 ab dem 01.01.2019
Die Linie 21 zog sich aus der Österreicher Kolonie zurück, sodass hier statt dem 30- nur noch ein 60-Minuten-Takt durch die Linie 7 alleine angeboten wurde. Der Unmut der Bewohner und auch des Marktes Goldbach hierüber besteht nach wie vor.
Auch die Verkehrsunternehmen selbst sind mit den beiden Linien unzufrieden, da jede Buslinie für sich genommen mehr Fahrplankilometer bewältigen muss. Der frühere Linienverbund war auch betrieblich effizienter.
Die beiden beteiligten Verkehrsunternehmen, die Stadtwerke und die Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft streben den ehemaligen Linienverbund 7/21 an, jedoch mit dem Unterschied, dass die Linie 7 keine neue Konzession bis nach Unterafferbach beantragt, sondern innerhalb der bestehenden Konzession eine Fahrplanänderung erwirkt. Die Österreicher Kolonie erhält dann wieder den 30-Minuten-Takt.
Eine Lösung im Hinblick auf die Leistungserbringung muss zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen vertraglich gefunden werden.
Die Regierung von Unterfranken hat bereits signalisiert, dass sie dieses Vorhaben mittragen werde und erwartet kurzfristig einen abgestimmten betrieblichen Lösungsvorschlag sowie das grundsätzliche Einverständnis der Aufgabenträger.
Im bestehenden Fahrplan erschließt die Linie 7 das Gewerbegebiet Damm-Ost über die Weichertstraße. Dies ist bei einer Rückkehr zum ehemaligen Linienverbund 7/21 nicht mehr möglich. In Anbetracht der geringen Anzahl ein- und aussteigenden Fahrgäste an den Haltestellen Weichertstraße und Main-Echo (s. Bild 2) wiegt der Rückzug aus der Weichertstraße weniger als der Mehrgewinn für die Bewohner der Österreicher Kolonie.
Die Änderungen sollen zum Fahrplanwechsel 2020 wirksam werden.
Bild 2: Fahrgastzahlen an den Haltestellen Weichertstraße und Main-Echo
.Beschluss:
I.
1. Der Be
richt der Verwaltung zur Buslinie 7 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat erteilt sein Einverständnis zur Wiederaufnahme des Linienverbunds 7 und 21.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung des ehemaligen Linienverbunds zwischen der Linie 7 und 21 zum 01.01.2020 zu unterstützen
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / PVS/11/8/19. Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.06.2019 wegen "Schulweg Schillerstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 17.06.2019 und 23.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
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ö
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Beschließend
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8 | PVS/11/8/19 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.06.2019 wegen "Schulweg Schillerstraße" und die Stellungnahmen der Verwaltung vom 17.06.2019 und 23.09.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / PVS/11/9/19. Behandlung des Antrages von der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.11.2018 wegen "Parksituation auf dem Parkplatz an der der Martin-Luther-Straße/Geschwister Scholl Platz" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
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ö
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Beschließend
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9 | PVS/11/9/19 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.11.2018 wegen "Parksituation auf dem Parkplatz an der der Martin-Luther-Straße/Geschwister Scholl Platz" wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die Verwaltung erklärt, dass ihre Stellungnahme vom 26.02.2019 insoweit überholt ist, dass inzwischen eine zulässige Höchstparkzeit von vier Stunden für die dort befindlichen Parkflächen werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit Parkscheibenregelung angeordnet worden ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / PVS/11/10/19. PVS/11/10/19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.11.2019
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ö
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Beschließend
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10 | PVS/11/10/19 |
.Beschluss:
Die Verwaltung berichtet über die laufenden Straßenbaumaßnahmen in der Obernauer Straße und Werkstraße, die in Kürze beendet sind. Abweichend vom ursprünglichen Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates schlägt die Verwaltung nun die Einrichtung einer sog. „unechten Einbahnstraße“ für ein Teilstück der Werkstraße vor. Die Senatsmitglieder nehmen diesen Vorschlag daraufhin zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 08:58 Uhr