Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/15/16/19. Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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18.11.2019
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/15/16/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation in Höhe von 2.808,00 €, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg in Höhe von 3.500,00 € sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Höhe von 2.567,00 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 41.125,00 € als Verteilungsmasse für 2019 ergibt.
.Beschluss:
I. Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:
Sozialstation
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Vollzeitpflegekräfte
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Zuschuss in €
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Alten
- und Krankenpflege zu Hause I. Otto
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5,04
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2.824,23
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Arbeiter-Samariter-Bund
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5,68
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3.182,86
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Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
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2,06
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1.154,35
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BRK Sozialstation
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5,31
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2.975,52
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Caritas Sozialstation
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33,01
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18.497,56
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Betreuungsdienste Christ
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7,35
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4.118,66
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DWU Sozialstation
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8,00
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4.482,90
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Lebenshilfe
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6,94
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3.888,92
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Summe
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73,39
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41.125,00
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II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / HFS/15/17/19. Öffentliche Trinkwasserbrunnen / Wasserspender;
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 08.07.2019
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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18.11.2019
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ö
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Beschließend
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2 | HFS/15/17/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Grund des Antrags wurde vom Büro des Oberbürgermeisters eine Recherche zu Kosten und organisatorischen Rahmenbedingungen angestellt.
Der Antrag gliedert sich in zwei Teile:
a) Trinkwasseranlagen im öffentlichen Raum (Parks/Plätze)
b) Trinkwasserzapfstelle im Rathaus (Großer Sitzungssaal)
Gehört und beteiligt wurden das Amt für zentrale Dienste, das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz; das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft, das Bauordnungsamt / Denkmalschutz, die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH. Außerdem wurde die Stadtkämmerei, die Steinmetzschule, das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt im internen Schriftverkehr in Kenntnis gesetzt bzw. befragt.
Brunnenanlagen im Dauersprudelbetrieb
Trinkwasseranlagen im öffentlichen Raum wurden in der Vergangenheit an mehreren Standorten umgesetzt. Die städtische Meisterschule für Steinmetzen war an diesen Projekten stets gestaltend beteiligt, allerdings immer außerhalb des regulären Schulbetriebes, sondern als Sonderleistung. Es lassen sich die Ausgaben für einen Trinkbrunnen im öffentlichen Straßenraum auf Grund dieser Erfahrungswerte schätzen. Die Kosten variieren je nach Ausstattung und Nebenkosten, die für Steinmaterial, Transport, Fundamentanlage und Zu- wie Ableitungen erforderlich sind, zwischen 15.000 € und 25.000 €.
Ein geeigneter Standort könnte im Bereich des Schlossplatzes, in der Nähe der Tourist-Info sein. Weitere Standorte (Theaterplatz, Park Schöntal, Großmutterwiese) sind denkbar und müssen im Einzelfall untersucht werden, wenn feststeht, welcher Geldbetrag für diese Projekte zur Verfügung gestellt werden kann.
Planungsgrundlagen
Die Verwaltung befürwortet den Ausbau von Trinkwasseranlagen im Stadtgebiet. Die Pläne des Europaparlaments sehen ebenfalls vor, dass der Zugang zu sauberem Leitungswasser auch auf rechtlicher Basis gesichert werden soll. Die Parlamentarier schlagen unter anderem frei zugängliche Trinkwasserbrunnen in Kommunen sowie in öffentlichen Gebäuden vor. Mit der Novellierung der Trinkwasser-Richtlinie wird dies auf europäischer Ebene künftig festgeschrieben. Daher ist Aschaffenburg auf einem guten Weg, bereits jetzt planerische Fragen anzugehen und mindestens einen weiteren zentralen Standort in der Innenstadt in die Überlegungen einzubeziehen.
Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von Plastikflaschen. Durch Wasserautomaten im öffentlichen Raum kann dieser Punkt Nachhaltigkeit erzielen. Das Wasserautomaten-Modell City 1.0, das von der AVG vertrieben wird (Anlage), kann auch mit einem Bezahlsystem gekoppelt werden um z.B. gesprudeltes und gekühltes Trinkwasser gegen Entgelt abzugeben, die ungesprudelte Variante aber kostenfrei zu belassen. Diese Idee der Trinkwasserversorgung hängt allerdings mit einem zweckmäßigen Gerät, wie in der Anlage beschrieben, zusammen, das keine künstlerischen oder kulturellen Aspekte widergeben kann und dessen Standort daher entsprechen auszuwählen sein wird. Allerdings sind hier auch Wartungsfragen zu klären, die bislang ungelöst sind (siehe auch weiter unten „Indoor-Geräte“). Der Preis für das Modell liegt bei ca. 14.000 € (inkl. Lieferung) und zieht weitere Wartungskosten von jährlich 600 € nach sich.
Refill-Angebote
Eine weitere Variante ist das sogenannte „Refill-System“, das durch entsprechende Hinweise z.B. im Ladengeschäft dazu beiträgt, dass sich Gäste oder Kunden kostenfrei ihre mitgebrachten Gefäße mit Trinkwasser aus der Leitung befüllen (lassen) können. Diese Idee soll, unabhängig von der Versorgung mit Einrichtungen und Anlagen, im Rahmen der Innenstadtgespräche, den beteiligten Akteuren des Aktionsforums Innenstadt bekannt gemacht werden. Auch so kann der freie Zugang zu Trinkwasser verbessert werden.
Indoor-Geräte
Allen Brunnen-Varianten, die nicht im Dauerbetrieb laufen ist gemeinsam, dass sie von einer verantwortlichen Person überwacht werden müssen. Dieser organisatorische Aspekt ist bei Anlagen die nicht dauernd in Betrieb sind (z.B. auf der Zuschauerempore im Großen Sitzungssaal – entsprechend des Antrages) eine hygienische Grundvoraussetzung. Der Bau einer Wasserzuleitung auf die Empore ist mit weiteren Kosten verbunden. Wichtig ist die tägliche Wartung und Spülung eines solchen Gerätes. Im Bereich des Foyers des Großen Sitzungssaales scheidet der Aufbau eines solchen Automaten aus denkmalrechtlichen Gesichtspunkten aus. Die Beteiligung des Bauordnungsamtes / Untere Denkmalschutzbehörde hat zu dieser Frage eine abschlägige Antwort ergeben. Der Ausbau weiterer Zapfstellen im Rathaus ist allerdings zu befürworten, muss jedoch auch organisatorisch mit bedacht werden. Die personellen Kapazitäten als verantwortliche Person im Sinne des Gesundheitsschutzes sind nach Auskunft des Amtes für zentrale Dienste nicht vorhanden bzw. müssen diese Fragen weiterentwickelt werden. Die Stadtverwaltung überlegt z.B. auch, ob die Idee von Ämterpatenschaften möglich ist, um diesen Aspekt aufzufangen, der nicht ganz unerheblich ist:
Bei der Aufstellung der Geräte muss eine ausführliche Einweisung des Lieferanten mit der für den Betrieb verantwortlichen Person durchgeführt werden. Diese Einweisung ist zu protokollieren.
Die verantwortlichen Personen sind für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reinigung und Pflege sowie die Inspektion der Geräte zuständig. Über die durchgeführten täglichen Reinigungen und wöchentlichen Desinfektionen sowie die notwendigen Wartungen, welche von einem zugelassenen Fachbetrieb (z.B. AVG) durchgeführt werden müssen, ist ein Betriebsbuch zu führen.
Um eine einwandfreie und hygienisch unbedenkliche Wasserqualität sicherzustellen, müssen die Herstellervorgaben zwingend eingehalten werden. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Betreuung der Geräte liegt bei der Stelle, bei der das Gerät aufgestellt ist.
Zur Sicherheit und zur eigenen Überwachung müssen an den Wasserspendern in 2 bis 3-monatigen Intervallen mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Diese Leistung kann z.B. von der AVG übernommen werden. Im Betrieb fallen weitere, wiederkehrende Folgekosten an, die auch im Haushaltsplan berücksichtigt werden müssen, wie Kohlensäureflaschen nach Verbrauch und Bedarf, mikrobiologische Wasseruntersuchungen, notwendige Wartungen gemäß Herstellervorgaben und Reinigungsmittel nach Verbrauch und Bedarf.
Der jährliche Mietaufwand für ein solches Inhouse-Gerät beträgt ca. 2.000 ,-- € inkl. Wartung, sowie 200,-- € für die Erstinstallation. Weitere Wartungskosten, insbesondere die organisatorischen Rahmenbedingungen zur hygienischen Sicherstellung der erforderlichen Parameter werden mit ca. 100 € je Gerät pro Monat veranschlagt.
.Beschluss:
I.
1. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, Haushaltsmittel für die Installation und den Betrieb eines künstlerisch gestalteten Trinkwasserbrunnens im Bereich der Tourist-Info auf dem Schlossplatz, alternativ in der Aschaffenburger Oberstadt in Höhe von 30.000,-- € zu bewilligen (Kostenschätzung).
2. Für den nachhaltigen Zugang zu Trinkwasser soll das System der Refill Stationen bei den Werbegemeinschaften und im Stadtmarketingverein bekannt gemacht werden. Die Stadt unterstützt diese Werbung mit geeigneten Mitteln.
3. Ein Trinkwasserautomat entsprechen der Vorlage in Anlage (Modell City 1.0) soll aufgestellt werden, wenn dafür ein geeigneter Standort gefunden ist. Ein erneuter Bericht im Umwelt- und Verwaltungssenat wird dann erfolgen. Die Finanzmittel sind erst im Zuge einer konkreten Maßnahme zu bewilligen.
4. Weitere Standorte für öffentlich zugängliche Trinkwasseranlagen in städtischen Gebäuden werden geprüft. Die zusätzlichen Wartungs- und Unterhaltungskosten für solche Anlagen in Höhe von ca. monatlich 100 € / Standort (Schätzung) werden gebilligt.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [X ] nein [ ]
Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sollen im Haushaltsplan 2021 veranschlagt werden ja [X ] nein [ ]
Es entstehen Folgekosten ja [X] nein [ ]
Häufigkeit der Folgekosten einmalig
[ ] wiederkehrend
[X]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2019 08:26 Uhr