Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/16/1/19 Weiterer möglicher Glasfaserausbau in Gewerbe- und Industriegebieten
2PL/16/2/19 Erhöhung des Stromkosten-Anteiles im Regelsatz für Sozialhilfe-EmpfängerInnen - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 28.07.2019
3PL/16/3/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 19.04.2019 wegen "Ersatz von Mietausfällen durch Abschiebungen" - Bericht der Verwaltung
4PL/16/4/19 Kapitalerhöhung der Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Berichtigung des Beschlusses vom 04.11.2019

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1. / PL/16/1/19. Weiterer möglicher Glasfaserausbau in Gewerbe- und Industriegebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2019 ö Beschließend 1PL/16/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Weiterer möglicher Glasfaserausbau in Gewerbe- und Industriegebieten
Der Glasfaserausbau (FTTH-Fibre to the home) im Aschaffenburger Innenstadtbereich sowie in weiten Teilen der Stadtteile Schweinheim, Nilkheim, Leider und Damm in den Jahren 2012 und folgende bildet die hervorragende Basis für einen weiteren Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet.
Im weiteren Stadtgebiet stehen über Vektoring bis zu 250 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zur Verfügung. Über die Infrastruktur Kabelfernsehen werden zwischenzeitlich bis zu 1 Gbit/s Downloadgeschwindigkeit bereitgestellt.
Dabei ist zu beachten, dass der zukunftsfähige Maßstab im Sinne einer nachhaltigen Betrachtungsweise, nicht der tatsächliche Datenfluss ist, sondern die zu Grunde liegende Verkabelung als „harte“ Infrastrukturleistung (siehe auch unten „Glasfaser - Technologie der Zukunft“).

Digitalisierungsatlas 2018
Der Digitalisierungsatlas der Prognos AG und der index Gruppe aus dem Jahr 2018 hat die „digitale Fitness“ der Stadt Aschaffenburg im Vergleich aller 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte anhand komplexer Indikatoren aus den Bereichen Digitaler Arbeitsmarkt, Informations- und Kommunikationstechnologie und Breitbandinfrastruktur untersucht. Die Stadt hat im Gesamtergebnis einen beachtlichen 51. Rang erreicht.
Allein auf die Breitbandinfrastruktur bezogen belegt sie sogar einen herausragenden 8. Rang.

Glasfaser – Technologie der Zukunft
Die Glasfasertechnologie ist bis dato die Technologie der Zukunft. So heißt es auf den Internetseiten der Bundesregierung (www.bundesregierung.de): „Die übergreifende Zielsetzung ist die flächendeckende Verfügbarkeit von gigabitfähiger Infrastruktur. Dabei liegt der Fokus auf dem privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau.“
Der Regionalplan des Bayerischen Untermains, der zuletzt im September 2019 geändert wurde, trifft diesbezüglich folgende Aussage: „Die Internetanbindung und die Mobilfunkversorgung sollen in der gesamten Region schnellstmöglich auf eine Bandbreite ausgebaut werden, die den Bedürfnissen von Bürgern und Wirtschaft entspricht. Dabei soll möglichst ein Glasfaserausbau angestrebt werden“ (Regionalplan der Region Bayerischer Untermain, zuletzt geändert durch die 14. Verordnung vom 05.09.2019, S. 19). – siehe dort: Leitlinien 2025 / Ziffer 1.3

Glasfaserversorgung in den Industrie- und Gewerbegebieten
Im Gewerbe- und Industriegebiet Bollenwald (Obernau) wird aktuell FTTH (Fibre to the home) mit bayerischen Fördermitteln ausgebaut. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Lediglich die Dokumentation und die Rechnungsstellung sind vor einer Endabrechung bis Ende des Jahres abzuwarten.
Bezüglich des Gewerbegebiets Nilkheim Ost erreichte die Stadt Aschaffenburg Anfang 2019 die Nachricht, dass eine positive Nachfragebündelung für einen Glasfaser ( FTTB-Fibre to the building)-Ausbau in Teilen des Gebiets erzielt werden konnte. Ebenso in einzelnen Straßenzügen in Leider (vgl. Kartendarstellung im Anhang). Die Baumaßnahme hat zwischenzeitlich begonnen.
Im Gewerbegebiet Damm Ost erfolgte im Sommer 2019 eine Akquisemaßnahme ebenfalls für einen privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau (FTTB-Fibre to the building), der erfolgen sollte, wenn 30% aller möglichen Anschlussstellen einen Auftrag unterzeichnen. Bis dato liegt der Stadtverwaltung keine offizielle Rückmeldung über das Ergebnis vor.
In den weiteren Industrie- und Gewerbegebieten ist kein öffentlich zugängliches Glasfasernetz ausgebaut. Entsprechende Ausbaupläne sind nicht bekannt.

Aktuelle Förderkulisse inklusive Kostenschätzung für Erschließungsmaßnahme und Vorschlag für das weitere Vorgehen
Im Breitbandförderprogramm des Bundes gibt es aktuell einen Sonderaufruf zur Erschließung von Gewerbe- und Hafengebieten.
  • Förderung eines NGA (Next Generation Access)-Netzes mit bis zu 1 Mio. EUR pro Gebiet
  • Fördergegenstand u. a. Wirtschaftlichkeitslücke
  • 80% Förderquote für Stadt Aschaffenburg (Aufstockung der Bundesmittel durch bayerische Fördermittel)
  • Voraussetzung: 3 Unternehmen in jeweiligem Gebiet melden Datenraten-Bedarf von 30 Mbit/s für jeden internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel

Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass der Ausbau des Glasfasernetzes in den Gewerbe- und Industriegebieten weiter voranzutreiben ist.
Für eine Erschließung sämtlicher städtischer Gebiete (vgl. Tabelle im Anhang) würden Gesamtkosten von ca. 2,2 Mio. EUR anfallen, die zu 80% gefördert werden. Die Berechnungen von Dr. Först Consult aus Würzburg datieren auf April 2019. Zwischenzeitlich ist von ca. 5% höheren Tiefbaukosten auszugehen.

Aufgrund der Förderung würden bei einem Komplettausbau der Gewerbe- und Industriegebiete mit Glasfaser auf die Stadt Aschaffenburg insgesamt Kosten von ca. 600.000 EUR zukommen (inklusive Beratungsleistung).

Am 22.10.2019 wurde im Rahmen des Wirtschaftsförderungsausschusses entsprechend berichtet. Der anwesende Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer, machte in der anschließenden Diskussion deutlich, dass Beschwerden aus der Unternehmerschaft über eine schlechte Breitbandversorgung in den städtischen Gewerbe- und Industriegebieten in seinem Hause vorliegen. Er begrüßt daher weitere Glasfaserausbaumaßnahmen in den Gewerbegebieten.
Auch im Hafengebiet wird ein Ausbaubedarf gesehen. So sagte laut Main Echo vom 16.07.2019 (S. 15) der Geschäftsführer der Bayernhafen GmbH, „dass ein flächendeckender Breitbandausbau des Hafengeländes innerhalb der nächsten zwei Jahre notwendig sei.“
In diesem Zusammenhang ist auch an die Unternehmensbefragung der Stadt Aschaffenburg vom Frühjahr 2017 zu erinnern. Der harte Standortfaktor Breitbandversorgung wurde als der mit Abstand wichtigste harte Standortfaktor bewertet. Da die Wichtigkeit des Standortfaktors deutlich höher als die Zufriedenheit mit diesem Standortfaktor bewertet wurde, ist von einem diesbezüglichen Handlungsbedarf auszugehen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, im Jahr 2020 gezielt und systematisch den Ausbau voranzubringen. Nachdem dies in Bauabschnitten zu erfolgen hat, ist eine Prioritätensetzung erforderlich. Diese Prioritätensetzung sollte sich
  • an der Zahl der erreichten Arbeitsplätze
  • an der Branchenstruktur des Gebietes (internationale Geschäftsbeziehungen)
  • an der Zahl der erreichten Unternehmen und nicht zuletzt
  • an der wirtschaftsökonomischen Struktur des Gebiets orientieren.

Diese Kriterien sind besonders für das Gebiet Strietwald, Schwalbenrainweg und Mörswiesenstraße positiv zu beurteilen. Außerdem sind die Betriebe im Gewerbegebiet Nilkheim-Ost und Damm-Ost (südlich der Schönbornstraße) zu bevorzugen. Für das gesamte Damm-Ost ist zunächst die voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegende privatwirtschaftliche Ausbauentscheidung abzuwarten (siehe oben).

Das Hafengebiet sowie die Gebiete beiderseits der Würzburger Straße, das handwerklich orientierte Gebiet Ebersbacher Straße und Damm-Ost nördlich der Schönbornstraße sowie Nilkheim-West könnten in der dargestellten Reihenfolge in späteren Abschnitten verwirklicht werden, da dort

  • mehrere Großbetriebe, die über eigene Kommunikationsstrukturen verfügen
oder
  • sehr viel Handel und weniger Gewerbe anzutreffen sind.

Für das Jahr 2020 ist bei diesem schrittweisen Vorgehen für die Stadt Aschaffenburg mit Eigenmitteln in Höhe von insgesamt ca. 250.000 EUR zu rechnen.

Anlage:
Karte: Aktuelle Glasfaserversorgung in Industrie- und Gewerbegebieten
Tabelle: Glasfaserausbau Gewerbe- und Industriegebiete: Kostenschätzung

.Beschluss: 1

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung über die Fördermöglichkeiten des Bundes zum Glasfaserausbau in Gewerbe- und Industriegebieten wird zur Kenntnis genommen.  

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Gewerbe- und Industriegebieten in das Breitbandförderprogramm des Bundes einzusteigen.

3.        Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von ca. 600.000 € sind ab dem Haushaltsplan 2020 im Rahmen der Haushaltsplanverabschiedung und -diskussion bereit zu stellen.

4.        Der Oberbürgermeister sichert zu, dass die Umsetzung des Glasfaserausbaus als Betreibermodell durch die Stadtwerke innerhalb der kommenden Monate von den Stadtwerken bewertet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Aufgrund von Nachfragen aus der Mitte des Stadtrates bezüglich des Glasfaserausbaus für das Hafengebiet teilt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mit, dass die Bayernhafen GmbH & Co. KG aufgefordert wird, den verbleibenden Eigenanteil für den Glasfaserausbau zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/16/2/19. Erhöhung des Stromkosten-Anteiles im Regelsatz für Sozialhilfe-EmpfängerInnen - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 28.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2019 ö Beschließend 2PL/16/2/19

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Claus Berninger auf Verzicht des Vortrags durch die Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

I. Eine Beschlussfassung über die Erhöhung des Stromkosten-Anteils im Regelsatz für Sozialhilfe-EmpfängerInnen durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ist nicht möglich, da es Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist, entsprechende Regelungen zu erlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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3. / PL/16/3/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 19.04.2019 wegen "Ersatz von Mietausfällen durch Abschiebungen" - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2019 ö Beschließend 3PL/16/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 19.04.2019 wegen „Ersatz von Mietausfällen durch Abschiebungen" und Stellungnahme des Amtes für soziale Leistungen dazu.



Die Mietverträge der dezentralen Unterkünfte sind je nach Objekt mit unterschiedlichen Mietlaufzeiten ausgestattet. Bei Auszügen von anerkannten Flüchtlingen, Verlegungen in andere Unterkünfte oder Abschiebungen, werden die dadurch entstehenden freien Plätze durch Umverteilung von Bewohnern innerhalb der dezentralen Unterkünfte der Stadt Aschaffenburg nachverdichtet. Im Rahmen des Umsteuerungsprozesses werden überdies nicht mehr benötigte dezentrale Unterkünfte sukzessive aufgelöst. Die Belegung und Auflösung erfolgt hierbei u. a. nach wirtschaftlichem Ermessen.
Darüber hinaus werden freie Kapazitäten temporär zur Unterbringung von Obdachlosen/Wohnungsnotfällen genutzt und somit wieder ausgelastet.

Eine gesetzliche Normierung für den Ersatz von Mietausfällen durch Abschiebungen existiert hingegen nicht. Gemäß Art. 8 AufnG (Aufnahmegesetz) werden nur Kosten für untergebrachte Asylbewerber durch die Regierungen erstattet. Auch erfolgt das Eingehen von Mietausfallbürgschaften auf eigenes Risiko und ist nicht von anderer Seite gedeckt.

.Beschluss:

I. Die Stellungnahme des Amtes für soziale Leistungen wird zur Kenntnis genommen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/16/4/19. Kapitalerhöhung der Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Berichtigung des Beschlusses vom 04.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2019 ö Beschließend 4PL/16/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.11.2019 wurde die Erhöhung des Einlagekapitals der Stadt bei der Stadtbau Aschaffenburg GmbH um 1.830.000 € beschlossen. Damit erhöht sich die Gesamteinlage der Stadt auf 13.802.000 €. Im Beschluss wurde die Gesamteinlage der Stadt fälschlicherweise mit 43.706.000 € genannt. Dies wird mit diesem Beschluss berichtig.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erhöht ihr Einlagekapital an der Stadtbau Aschaffenburg GmbH um 1.830.000 €, um den Sozialen Wohnungsbau in Aschaffenburg zu fördern.

Der Kapitalerhöhung der Stadtbau Aschaffenburg GmbH um 1.830.000 € auf 13.802.000 € wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt,  in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau Aschaffenburg GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

Der Beschluss des Stadtrates vom 04.11.2019 wird aufgehoben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2019 08:33 Uhr