Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/12/1/19 Godelsberg; - Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen und Verzicht auf Erlass einer Veränderungssperre
2PVS/12/2/19 Prüfung Radwegführung Friedrichstraße / Weißenburger Straße zwischen Kolpingstraße und Erthalstraße (zwischen Duccastraße und Kolpingstraße)
3PVS/12/3/19 Radverkehrsförderung – Sachstandsbericht - Anträge der Stadträte Wolfgang Autz und Dr. Erich Henke vom 13.04.2018 und von Herrn Wolfgang Autz vom 27.08.2018 sowie vom 11.11.2019
4PVS/12/4/19 Parkregelung Dalbergstraße; - Bericht
5PVS/12/5/19 Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.03.2018 wegen "Verkehrsregelungen in der Glattbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2019
6PVS/12/6/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 10.06.2019 wegen "Straßensperrungen im Bereich Ziegelbergstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2019
7PVS/12/7/19 Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.09.2019 wegen "Verkehrsregelung Friedrichstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019
8PVS/12/8/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 18.10.2019 wegen "Ausbesserung auf Fuß- und Radweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.11.2019
9PVS/12/9/19 Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 05.09.2019 wegen "Fahrradständer in der Schlossgasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2019
10PVS/12/10/19 Vereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern bzgl. Stauraumkanal Goldbacher Straße; - Bericht der Verwaltung

zum Seitenanfang

1. / PVS/12/1/19. Godelsberg; - Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen und Verzicht auf Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Vorberatend 1PVS/12/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung von drei qualifizierten Bebauungsplänen für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) beschlossen.
In der Begründung der damaligen Beschlussvorlage waren bereits allgemeine Planungsziele formuliert worden, die schon eine Richtung vorgaben, aber davon abgesehen räumlich und inhaltlich noch relativ unkonkret blieben.
Als Basis für die aufzustellenden qualifizierten Bebauungspläne und auch als Prüf- und Entscheidungskriterien für die im Einzelfall evtl. erforderliche Zurückstellung von Baugesuchen in den Plangebieten werden die Planungsziele nun räumlich und inhaltlich konkreter gefasst – z.B. werden sie stärker baublockbezogen differenziert und um orientierende Angaben z.B. zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschossigkeit, maximale Gebäudegrundfläche), zur baulichen Höhe oder auch zur Zahl von Wohnungen ergänzt.
Die Planungsziele sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage aufgeführt. Bei entsprechender Billigung durch den Stadtrat werden sie sowohl bei den Entwürfen für die qualifizierten Bebauungspläne als auch bei der Prüfung von künftigen Baugesuchen (und der eventuellen Notwendigkeit einer Zurückstellung nach § 15 BauGB) während des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens Anwendung finden.

Zu 2:
Mit den Aufstellungsbeschlüssen und der unter Nr. 1 beschlossenen Planungszielen für die qualifizierten Bebauungspläne „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Veränderungssperren nach § 14 BauGB vor. Aus Sicht der Verwaltung wird für die drei Plangebiete am „Godelsberg“ aber gegenwärtig vom Gebrauch dieses Instruments abgeraten weil:
  • Nach der amtlichen Bekanntmachung der Satzung der Veränderungssperre wären alle bereits anhängigen und noch nicht entschiedenen Bauvorhaben von der Veränderungssperre erfasst;
  • Von einer Veränderungssperre wären, auf der Grundlage des § 29 BauGB, alle Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Ziel haben, das sind auch alle Bauvorhaben, für die keine Genehmigungspflicht im Rahmen der Bayerischen Bauordnung besteht, erfasst;
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Änderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden; somit trifft jede Veränderungssperre nicht nur alle Neubauvorhaben, sie unterbindet auch Maßnahmen am und Investitionen in den baulichen Bestand;
  • Für jede Ausnahme von der Veränderungssperre das städtische Einvernehmen erforderlich ist;
  • Der größte Teil der im Gebiet zu erwartenden Neu- und Umbauvorhaben und sonstigen Maßnahmen planungsrechtlich unproblematisch ist, denn sie fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da sie in der Regel den Planungszielen nicht widersprechen;
  • In welchem Umfang die Bautätigkeit im Gebiet Godelsberg betroffen wäre, zeigt sich an der Statistik der Bauvorhaben der letzten zwei Jahre. In dieser Zeit wurden 38 Vorhaben insgesamt genehmigt, davon hatten lediglich fünf Vorhaben mehr als vier Wohnungen.
Zusätzlich ermächtigen die Aufstellungsbeschlüsse für die drei Bebauungspläne die Baugenehmigungsbehörde nach § 15 BauGB („Zurückstellung von Baugesuchen“) dazu, die Entscheidung über die Zulässigkeit von Baugesuchen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen. Für mögliche „Problemfälle“ reicht dieses Instrument völlig aus, ungewollte Projekte anzuhalten.
Sollte sich aber eine bauliche Entwicklung im Gebiet anzeichnen, die eine unerwünschte und planungsrechtlich nicht mehr steuerbare Richtung einnehmen, ist der Erlass einer Veränderungssperre auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplanverfahren möglich.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 1 d. ö. S. "Godelsberg;
- Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen und Verzicht auf Erlass einer Veränderungssperre" abgesetzt (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / PVS/12/2/19. Prüfung Radwegführung Friedrichstraße / Weißenburger Straße zwischen Kolpingstraße und Erthalstraße (zwischen Duccastraße und Kolpingstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 2PVS/12/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 12.02.2019 wurde der Entwurfsplanung für die Duccastraße und dem neu zu gestaltenden Anschluss an die Weißenburger Straße zugestimmt. Als zusätzlichen Auftrag sollte die Stadtverwaltung die Einrichtung von vollwertigen Radverkehrsanlagen auf dem Abschnitt im Bereich der Duccastraße zur Kolpingstraße und den Anschluss an die bestehenden Führungsformen überprüfen. Dabei sollte auch eine Inanspruchnahme der Grünfläche in Betracht gezogen werden.

An der stark befahrenen Hauptstraße mit ca. 18.000 Fahrzeugen am Tag besteht im gesamten Straßenzug der Weißenburger Straße und der Hanauer Straße kein richtlinienkonformes Radverkehrsangebot. Die Diskrepanz zwischen dem Anspruch als Hauptradroute 1. Ordnung und dem bestehenden Radverkehrsangebot ist groß. Der Straßenraum ist aber begrenzt, für eine Planung mit richtlinienkonformer Berücksichtigung aller Interessen von Fußverkehr, Radverkehr, Busverkehr und motorisiertem Individualverkehr wären weitaus größere Straßenräume notwendig. Deshalb müssen alle Verkehrsarten zwangsläufig Kompromisse eingehen und den bestehenden Verkehrsraum gemeinsam benutzen.

Überprüfung der Führungsform des Radverkehrs
Als Planungsvorgabe wurde die Linksabbieger-Busspur von der Weißenburger Straße zur Duccastraße als wichtige Zufahrt des Linienbusverkehrs zum ROB nicht in Frage gestellt. Außerdem wurde für den Fußverkehr eine Breite von 2,5 m als unverzichtbar vorausgesetzt. Diese Prämissen sind vorgegeben und wurden im Rahmen dieses Prüfungsauftrages nicht in Frage gestellt.

Stadteinwärts hat der Radverkehr oben auf dem Bordstein und getrennt vom Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich die richtige Führungsform. Die Breite erfüllt dabei den Mindestwert der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und zur Anordnung der bestehenden Benutzungspflicht.

Stadtauswärts bestehen aber große Konflikte. Der Seitenraum ist für eine gemeinsame Benutzung als getrennter Geh- und Radweg viel zu schmal. Deshalb muss als erste Maßnahme der Trennstrich zwischen Fuß- und Radverkehr unbedingt entfernt werden, so dass ein Gehweg auf ca. 2,5m Breite entsteht. Um nun im zweiten Schritt einen sicheren Radverkehr zu gewährleisten, muss bei der Auswahl der Führungsform angesichts der erlaubten Geschwindigkeit (Tempo 50) und der bestehenden Verkehrsbelastung (ca. 18.000 Fahrzeugen am Tag) das Trennprinzip gelten. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten zur Umsetzung:

  1. Ein zusätzlicher 1,5 m breiter Radweg oben auf dem Bord. Für diesen müsste aber der Seitenraum verbreitert und auf der Nordseite und auf der Südseite müssten aufwendige Eingriffe in die Entwässerung durchgeführt werden. Diese Variante ist schon aus Kostengründen nicht empfehlenswert.

  2. Die Markierung eines sicheren Radfahrstreifens mit 1,85 m Breite oder die Markierung eines Schutzstreifens mit mindestens 1,5 m Breite auf der Fahrbahn erfüllen auch das Trennprinzip. Gegenüber der ersten Variante wird dabei nur auf der Südseite ein baulicher Eingriff in die Entwässerung erforderlich.

Schon diese Verschiebung von mindestens 1,5 m hätte aber sehr weitreichendere Folgen. Dadurch, dass alle weiteren Fahrstreifen dann auch nach Süden verschoben werden müssen, entstehen zahlreiche neue Konflikte:

  • Am Knoten Karlstraße / Kolpingstraße entsteht durch die noch größere Aufweitung ein großer Versatz, der insbesondere vom motorisierten Individualverkehr nicht mehr konfliktfrei und unter Einhaltung der vorgegebenen Fahrstreifen eingehalten werden kann.

  • Der Aufstellbereich und die Lichtsignalanlage an der Einmündung der Karlstraße müssten ebenfalls verschoben werden (Markierungen, Ampelmasten und Induktionsschleifen). Ein Verziehen vor dem Knotenpunkt zur Vermeidung dieses Effektes ist leider nicht möglich, ohne dass dabei das neu markierte Radverkehrsangebot wieder aufgehoben werden müsste.

  • Die Lichtmasten im Verlauf der Friedrichstraße müssten auf der Südseite ebenfalls versetzt werden, da sie andernfalls direkt auf dem Geh- und Radweg stehen würden.

  • Auch die großen Bäume im Grünbereich stehen einer Verschiebung im Wurzel- und teilweise auch im Stammbereich entgegen.


Planungsvorschlag
Da noch kein Gesamtkonzept zur künftigen Verkehrsentwicklung im Innenstadtbereich beschlossen ist und auch für die westlich gelegene Hanauer Straße kein Gestaltungskonzept vorliegt, ist es aktuell nicht empfehlenswert, im Bereich der Duccastraße und Kolpingstraße aufwendige Umbauarbeiten und Investitionen durchzuführen. Dies gilt vor allem dann, wenn zusätzlich große nachteilige Wirkungen entstehen. Die negativen Auswirkungen stehen in keinem Verhältnis zu der Situation, dass der Radverkehr nach dem Umbau der Duccastraße und der Aufhebung der Benutzungspflicht zunächst mit einer dualen Radverkehrsführung auskommen muss.

Als Übergangslösung soll die Benutzungspflicht in der Hanauer Straße aufgehoben und der Trennstrich auf dem Gehweg entfernt werden. Ein Gehweg (mit Radverkehr frei) entsteht sowie die Benutzung der Fahrbahn wird ermöglicht. Radfahrende haben dann die Wahlfreiheit: Langsame und schutzbedürftige Radfahrende dürfen untergeordnet und in Schrittgeschwindigkeit den Gehweg benutzen, schnellere oder auch elektrifizierte Alltagsradfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen. Aufgrund der einzuhaltenden Überholabstände und der beengten Fahrstreifen müssen Kraftfahrzeuge dann hinter den Radfahrenden zurückbleiben. Diese Lösung wurde im Rahmen der Aufhebung der Benutzungspflicht am 07.05.2019 im PVS und in der Sondersitzung vom Fahrradforum am 07.12.2018 bereits diskutiert und soll mit dem Umbau an der Duccastraße umgesetzt werden.

Die durch hohe Geschwindigkeitsunterschiede auf der Fahrbahn ausgelösten Konflikte könnten minimiert werden, wenn zumindest im direkten Einzugsbereich der Kolpingschule zwischen Duccastraße und Pompejanumstraße die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dauerhaft reduziert wird. Die Geschwindigkeitsunterschiede sind dann nicht mehr so hoch und ein auskömmlicheres Miteinander auf der Fahrbahn zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden wird möglich. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und eine höhere Akzeptanz des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Eine rechtliche Überprüfung der Umsetzbarkeit muss hierfür noch durchgeführt werden.





Weiterer Verlauf
Auch im weiteren Verlauf stadtauswärts ist die Führung als getrennter Geh- und Radweg auf dem Bord wegen zu geringer Breiten ungenügend und konfliktträchtig bis zur Maximilianstraße. Aus diesem Grund soll der Trennstrich bis dahin entfernt und ein Gehweg (mit Radverkehr frei) umgesetzt werden. Die Fahrbahnnutzung soll durch die Aufhebung der Benutzungspflicht gestattet werden. Schon diese einfache Maßnahme bringt im Vergleich zur jetzigen Situation große Sicherheits- und Komfortgewinne für den Fuß- und Radverkehr und stellt eine rechtskonforme Übergangslösung dar.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau der Duccastraße und den Anschluss an die Weißenburger Straße mit Linksabbiegerspur für den Linienverkehr unverändert umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungspflicht in der Hanauer Straße im Zuge des Umbaus der Duccastraße aufzuheben.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Trennstrich auf dem Gehweg auf der Nordseite der Weißenburger Straße und Hanauer Straße zwischen Duccastraße und Maximilianstraße zu entfernen.
  5. Die Verwaltung wird mit der Überprüfung beauftragt, ob im Bereich der Kolpingschule zwischen Duccastraße und Pompejanumstraße eine dauerhafte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Weißenburger und Hanauer Straße umgesetzt werden kann.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. / PVS/12/3/19. Radverkehrsförderung – Sachstandsbericht - Anträge der Stadträte Wolfgang Autz und Dr. Erich Henke vom 13.04.2018 und von Herrn Wolfgang Autz vom 27.08.2018 sowie vom 11.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 3PVS/12/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Mit dem Beschluss des Radverkehrskonzeptes wurde 2015 die Förderung des Radverkehrs als wichtiger Bestandteil einer umweltfreundlichen Mobilität beschlossen. Nach fast fünf Jahren ist diese neue Schwerpunktsetzung vor Ort sichtbar und spürbar, einige Großmaßnahmen und zahlreiche Kleinmaßnahmen wurden umgesetzt und substantielle Verbesserungen wurden für den Radverkehr erreicht.

Das Hauptziel eines flächendeckenden Netzes von durchgängig sicheren Radverkehrsanlagen im gesamten Stadtgebiet und insbesondere in der Innenstadt gibt es nach 5 Jahren intensivierter Förderung jedoch noch nicht. Es sind weiterhin viele Aufgaben zu erledigen, Planungen zu initiieren und zu begleiten. Bei steigendem Radverkehrsanteil und Ausbau der Elektromobilität steigen zudem auch die Anforderungen an die Infrastruktur. Der Umbau der Kfz-optimierten Straßenräume hin zu neuen Raumaufteilungen zur Förderung des Umweltverbundes und des elektrifizierten Radverkehrs ist eine Daueraufgabe, die wegen des hohen Umfangs und aus Kostengründen nur schrittweise bearbeitet werden kann.

Ein Ausbau der personellen Ressourcen im Planungsbereich war notwendig und erfolgte im April 2017 mit der Einstellung des Radverkehrsbeauftragten im Stadtplanungsamt. Mit dieser fachspezifischen Vollzeitstelle konnten laufende Planungen und Großprojekte weitaus detaillierter und intensiver betreut werden. Zudem konnten zahlreiche Kleinmaßnahmen initiiert und teilweise mit nur geringem finanziellen Aufwand realisiert werden (Prüfung der Benutzungspflichten, Markierungen, Bordsteinabsenkungen, Abstellanlagen). Die zusätzlichen Planungsleistungen konnten aber von der bestehenden Personalstruktur im Tiefbauamt zur baulichen Umsetzung und Betreuung der Maßnahmen nicht vollständig aufgenommen werden. Aus diesem Grund wurde die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Radverkehrsaufgaben im Tiefbauamt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 beschlossen. Seit Oktober 2019 ist diese Stelle besetzt und die Kapazitäten zur baulichen Umsetzung der Projekte sind erweitert worden. Die Stadtverwaltung sieht sich damit für die Zukunft und für weitere Aufgaben bei der Radverkehrsförderung gut gerüstet.

Handlungsfelder
Es sind kostenintensive Umbauten von den Straßenräumen notwendig, die hauptsächlich aus dem Radverkehrsbudget finanziert werden müssen. Exemplarisch seien hier die Deschstraße, die Ottostraße und ein Teilabschnitt der Deutschen Straße genannt, die eine sehr hohe Bedeutung für den Radverkehr haben, aber aufgrund der niedrigen Priorität im Straßenunterhalt nicht zeitnah vorgesehen sind. Es gibt aber auch am Hauptstraßen-Netz größere Mängel der Fahrradinfrastruktur, die sukzessive beseitigt werden müssen. Denn hier liegen auch die Unfallstellen mit Beteiligung des Radverkehrs. Zu nennen sind hier vor allem die Würzburger Straße, die Hanauer Straße, die Darmstädter Straße und die Großostheimer Straße.

Sobald ein Beschluss für den Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt vorliegt, werden auch auf den Hauptstraßen im inneren Ring größere Maßnahmen anstehen. Aufgrund der zu erwartenden Umgestaltung zu Gunsten des Umweltverbundes sind hier umfangreiche Verbesserungen für den Radverkehr zu erwarten. Für diese ist dann auch eine anteilige Finanzierung vorzusehen. Bei entsprechender Beschlusslage sind kurzfristige Anpassungen möglich, um beispielsweise die Veränderungen in der Luitpoldstraße umzusetzen. Aber auch für den Abschnitt Landing- und Wermbachstraße gibt es umfangreiche planerische Vorarbeiten, die dann kurzfristig aktiviert werden können.



An zahlreichen Radrouten sind neue Oberflächenbeläge notwendig, wo aufgrund langjähriger Nutzungszeiten großflächige Neuasphaltierungen zur Komfortverbesserung ohne aufwendige Neuplanungen durchgeführt werden müssen. Hier ist insbesondere der Mainradweg (als Alltagsradroute) zu nennen. Aber auch weitere wichtige Radrouten 1. Ordnung wie der Ring-Radweg (Bereich Westring, Bereich Bahnweg und Hefner-Alteneck-Str.), der Aschaff-Radweg oder der Radweg nach Gailbach sind betroffen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umbau von Knotenpunkten, wo die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur zumeist mit größerer Straßenbausanierungen und Anpassungen der Lichtsignalanlagen verknüpft wird. Hier sind der Knoten Würzburger Straße, Berliner Allee, Sälzer Weg, der Kreisverkehr an der Würzburger Straße und Hofgartenstraße oder der Umbau am Anschluss Ringstraße zur Obernauer Straße zu nennen, wo in den nächsten Jahren kostenintensive Umbauten anstehen.

Die Beleuchtung und damit die soziale Sicherheit an Radrouten sollte zunächst durchgängig an den Radrouten 1. Ordnung umgesetzt werden. Auch hier fehlen noch wichtige Abschnitte am Main-Radweg in Richtung Mainaschaff oder am Radweg nach Obernau. Insbesondere im Außenbereich ist die Beleuchtung an Radrouten unter dem Aspekt der „Lichtverschmutzung“ und durch den Eingriff in das Landschaftsbild nicht unumstritten. Mit LED und intelligenter Steuertechnik, die in den Nachtzeiten nur bei Benutzung aktiviert wird, gibt es mittlerweile gute Kompromisslösungen zwischen dem Umweltschutz und der Radverkehrsförderung.

Der Ausbau der Fahrradabstellanlagen ist ein weiterer Handlungsschwerpunkt. Hier konnten auch zahlreichen Fördermittel aktiviert werden. An den Bahnhöfen ist der Ausbau der Fahrradabstellplätze als Verknüpfungspunkt zum Schienenverkehr äußerst wichtig und die Stadt Aschaffenburg nimmt deshalb auch an der Bike & Ride-Offensive der Deutschen Bahn teil. Eine Verbesserung der Fahrradabstellplätze an Schulen wurde mit einem Pilotprojekt begonnen. Aufgrund des ungeeigneten Bestandes sollen nun jedes Jahr mindestens zwei Schulen mit neuen Fahrradabstellanlagen ausgestattet werden. In der Innenstadt ist es eine Daueraufgabe, der steigenden Nachfrage ein passendes Angebot an den richtigen Stellen entgegen zu setzen. Hier erschweren die knappen Flächenressourcen und zahlreiche Nutzungsinteressen die Umsetzung.

Als weitere Infrastrukturausstattungen ist zunächst die Wegweisung zu nennen, deren Ausschreibung aktuell läuft. Die Umsetzung wird nun 2020 stattfinden. Auch die E-Bike Ladestationen im touristischen Projekt Wald erFahren oder die Fahrrad-Zählstellen sind wichtige Service-Elemente zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur und für ein fahrradfreundliches Klima.

Zu diesem trägt nicht zuletzt die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit als regelmäßiger Bestandteil des jährlichen Fahrradkalenders bei. Als Daueraufgabe sind hier das STADTRADELN und die Miteinanderzone zu sehen. Auch die Verkehrssicherheitskampagne oder das „Grüne Rad“ sind vor Ort sichtbare Maßnahmen für mehr Radverkehr im Rahmen der AGFK-Förderung.

Das Fahrradforum hat sich dabei als beratendes Gremium etabliert und findet in der Regel alle sechs Monate im Frühjahr und Herbst statt. Hier bekommen insbesondere die verkehrspolitischen Verbände und Organisationen die Möglichkeit, über alle wichtigen Entwicklungen informiert zu werden und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen.

Finanzierungen Radverkehrsprojekte 2019
Im Kontext dieser Handlungsfelder bewegten sich auch die in 2019 umgesetzten Maßnahmen. Das erhöhte Budget von 800.000 € konnte dabei ausgeschöpft werden. Bei einigen Projekten wurden die Planungen abgeschlossen, Aufträge erteilt und damit die Haushaltsmittel gebunden, die Umsetzung wird aber erst in 2020 stattfinden.



Als wichtigste Projekte sind auszugsweise zu nennen:

  • Umbauten von Straßenräumen: Friedrichstraße (Erthalstraße bis Herstalllturm)

  • Umbauten von Straßenräumen: Schillerstraße (Dyroffstraße - Boppstraße)

  • Oberflächenschäden: Radweg Obernau - Sulzbach (nur Planung)

  • Umbau von Knotenpunkten: 2. Bauabschnitt Alexandrastraße (Restfinanzierung)

  • Umbau von Knotenpunkten: Würzburger Str. / Berliner Allee / Sälzer Weg (Ausschreibung)

  • Umbau von Knotenpunkten: Am Königsgraben / Dümpelsmühlstraße

  • Umbau von Knotenpunkten, Lückenschluss: Anschluss Clemensstraße - Adenauerbrücke

  • Beleuchtung: Großostheimer Straße (Nilkheim bis Gewerbegebiet / Linde)

  • Fahrradabstellanlagen: Hauptbahnhof Nord und Gleis 2, Volksfest, Biergarten, Dalberggymnasium, Erthalschule, Kronberggymnasium, Maria-Ward-Schule, Freihofsplatz, Vorplatz Sparkassenpassage

  • Wegweisung: Beschilderung des Radroutennetzes 1. Ordnung

  • Öffentlichkeitsarbeit: STADTRADELN; Miteinanderzone, Fahrradkarte „Grünes Rad“


Finanzierungen Radverkehrsprojekte 2020
Im Rahmen der Vorbesprechung zur Haushaltsplanung 2020 haben Stadtplanungsamt und Tiefbauamt eine Liste von Radverkehrsmaßnahmen zusammengestellt, die im Rahmen eines Budgets von 800.000 EUR finanziert werden können:

  • Neuer Oberflächenbelag: Radweg Obernau - Sulzbach (Asphaltierung des Weges)

  • Neuer Oberflächenbelag: Ring-Radweg (Asphaltierung Bereich Verkehrsbetriebe)

  • Neuer Oberflächenbelag: Aschaff-Radweg (Asphaltierung Dyroff bis Dorfstraße)

  • Umbau von Knotenpunkten: Kreisverkehr Würzburger Straße / Hofgartenstraße
    (Finanzierung)

  • Umbauten von Straßenräumen / Knotenpunkten: Diverse Anpassungen nach der Überprüfung der Benutzungspflichten (u.a. Ludwigsallee, Großostheimer Straße, Hanauer Straße)

  • Fahrradabstellanlagen: Hauptbahnhof Gleis 1, Bike & Ride-Offensive an Bahnhöfen (Hochschule, Südbahnhof, Obernau), Fahrradhallen Ruth-Weiss-Schule, Dessauer-Gymnasium, Grünewaldschule

  • Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Präsentation in der Sitzung werden die einzelnen Projekte vorgestellt. Die Stadtverwaltung bearbeitet mit den Projekten von 2019 und 2020 konsequent weiter an den genannten Handlungsfeldern.


Weitere Perspektive
Mit dem Beschluss eines Verkehrsentwicklungsplanes für die Innenstadt können die wichtigen Umgestaltungen auf den Hauptstraßen der Innenstadt fertig geplant werden. Hier können auch kurzfristige Maßnahmen ergriffen und bei Bedarf Haushaltsmitten in andere Projekte verschoben werden.

Um für Einpendler aus den Umlandkommunen eine attraktivere Alternative zum Auto zu schaffen, müssen die radialen Radhauptrouten komfortabler und sicherer werden. Das bestehende und auf die Innenstadt ausgerichtete System ist dafür auszubauen und weiter zu entwickeln. Zur Gewinnung weiterer Bevölkerungsteile ist es wichtig, dass diese Routen möglichst abseits der Hauptverkehrsachsen für Kraftfahrzeuge sind. Nur hier können sie sicher, attraktiv und komfortabel sein.

Das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wurde überarbeitet und aktualisiert. Einige Projekte wurden umgesetzt, die Prioritäten anderer Projekte sind entsprechend aufgerückt und weitere Maßnahmen wurden in den Plan aufgenommen. Die Einteilung der Prioritäten dient der Strukturierung und Einteilung in Kategorien. Der Maßnahmenplan lässt aber nur annäherungsweise Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Umsetzung zu, da dieser abhängig ist von externen Planungen und Abläufen, dem Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen, der politischen Beschlusslage und der Finanzierbarkeit.

  • Maßnahmen der „Priorität A“ sind baulich notwendige oder sicherheitsrelevante Maßnahmen mit einer äußerst hohen Bedeutung für den Radverkehr (Landing- und Wermbachstraße, Kreisverkehr Schönborner Hof, Knoten Würzburger Straße / Berliner Allee / Sälzer Weg, Deschstraße, Radweg an der Maintalstraße zum Anschluss nach Obernau, Schillerstraße im Dammer Zentrum).

  • Maßnahmen der „Priorität B“ sind baulich notwendige oder sicherheitsrelevante Maßnahmen mit einer hohen Bedeutung für den Radverkehr (u.a. Löherstraße über Willigisbrücke und Anbindung nach Nilkheim, Schloßberg und Mainradweg von Theoderichstor bis Schlotfegergrund, Ringradweg von Bahnweg bis Hefner-Alteneck, Verbesserung Radverkehr in Knotenpunkten).

  • Maßnahmen der „Priorität C“ haben eine hohe Bedeutung für den Radverkehr, sind vom baulichen Zustand aber noch nicht zwingend erforderlich (Innenstadt-Ring über Hofgartenstraße, Platanenallee und Weißenburger Straße, Darmstädter Straße).

  • Maßnahmen der „Priorität D“ sind lineare Großprojekte mit umfangreichen und kostenintensiven Umbauarbeiten (Würzburger Straße, Großostheimer Straße, Radweg Schönbusch, Darmstädter Straße, Hanauer Straße, Radschnellverbindungen Hanau-Aschaffenburg und Aschafftal).

  • Maßnahmen der „Priorität E“ sind als „Leuchtturmprojekte“ zur Radverkehrsförderung zu bezeichnen. Sie sind – wenn überhaupt – nur sehr aufwendig umsetzbar. Eine Umsetzung ist im Rahmen von Förderungsprogrammen auch nicht ausgeschlossen, weshalb sie in das Maßnahmenprogramm mit einer langfristigen Perspektive aufgenommen wurden (Verlängerung Ringradweg nach Damm-Ost, Fahrradstraße Bessenbacher Weg nach Haibach, Anschluss Aschaff-Radweg an Mainradweg, Anbindung Damm-West und Strietwald über Karlstraße, Dämmer Steg und Mühlstraße).

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
  2. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird als Rahmenplanung bestätigt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für 2020 vorgesehenen Projekte über die Haushaltsstelle „Radverkehr“ zu finanzieren und umzusetzen.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. / PVS/12/4/19. Parkregelung Dalbergstraße; - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 4PVS/12/4/19

.Beschluss:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Entwicklung des versetzten Parkens in der Dalbergstraße.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / PVS/12/5/19. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.03.2018 wegen "Verkehrsregelungen in der Glattbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 5PVS/12/5/19

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.03.2018 wegen "Verkehrsregelungen in der Glattbacher Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / PVS/12/6/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 10.06.2019 wegen "Straßensperrungen im Bereich Ziegelbergstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 6PVS/12/6/19

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 10.06.20 19 wegen "Straßensperrungen im Bereich Ziegelbergstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / PVS/12/7/19. Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.09.2019 wegen "Verkehrsregelung Friedrichstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 7PVS/12/7/19

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.09.2019 wegen "Verkehrsregelung Friedrichstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / PVS/12/8/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 18.10.2019 wegen "Ausbesserung auf Fuß- und Radweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 8PVS/12/8/19

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 18.10.2019 wegen "Ausbesserung auf Fuß- und Radweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.11.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / PVS/12/9/19. Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 05.09.2019 wegen "Fahrradständer in der Schlossgasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 9PVS/12/9/19

.Beschluss:

Der Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 05.09.2019 wegen "Fahrradständer in der Schlossgasse" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / PVS/12/10/19. Vereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern bzgl. Stauraumkanal Goldbacher Straße; - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2019 ö Beschließend 10PVS/12/10/19

.Beschluss:

Die Verwaltung berichtet über die geplanten Änderungen bzgl. des Stauraumkanals und des diesbezüglichen Ablaufs in der Goldbacher Straße.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.01.2020 08:59 Uhr