Datum: 04.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UVS/12/1/19 Dokumentation zur „Fassadenkunst einschließlich des Programms Kunst am Bau“ und „freistehende Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum“ in Aschaffenburg
2UVS/12/2/19 Neubau und Sanierung des Förderzentrums Schweinheim auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Schweinheim, Gutwerkstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch den Bauherrn Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., BV-Nr.: xxx
3UVS/12/3/19 Bauvoranfrage für die Aufstockung und den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Damm, Mittelstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Cubare Liegenschaften GmbH, BV-Nr.: xxx
4UVS/12/4/19 Städtebauliche und ökologische Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet
5UVS/12/5/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 07.08.2019 wegen "Elbertsbrunnen im Altenbachtal" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019
6UVS/12/6/19 Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.09.2019 wegen "Vermeidung von Lichtverschmutzung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.10.2019
7UVS/12/7/19 Behandlung der Anträge von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 21.04.2019 und 13.06.2019 wegen "Lokschuppen auf dem ehem. Bahnbetriebswerk" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2019 und vom 27.06.2019
8UVS/12/8/19 Festival „Dreamlike“ im Jahr 2021 auf dem Volksfestplatz

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1. / UVS/12/1/19. Dokumentation zur „Fassadenkunst einschließlich des Programms Kunst am Bau“ und „freistehende Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum“ in Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 1UVS/12/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Aschaffenburg sind vor allem im 20. Jahrhundert im Rahmen des Wiederaufbaus eine große Zahl beachtenswerter Kunstobjekte an Fassaden entstanden. Diese Objekte sind nicht dokumentiert und unterliegen aufgrund ihres Alters einer ständigen Gefahr der Vernichtung. Dadurch werden prägende Kulturobjekte zerstört und Zeitdokumente vernichtet. Weiterhin finden sich im öffentlichen Raum der Stadt eine große Zahl an freistehenden Objekten mit künstlerischem Anspruch. Weder die Anzahl oder die Urheber, noch die Standorte dieser Objekte sind erfasst und dokumentiert.

Um dem latenten kulturellen Verlust dieser Objekte entgegenzuwirken, hat die Verwaltung Anfang 2018 beziehungsweise Anfang 2019 zwei Dokumentationen beauftragt. Sie sollen mit wissenschaftlichem Anspruch die Fassadenkunst einschließlich des Programms „Kunst am Bau“ erfassen und ebenso die freistehenden Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum.
Das Projekt Fassadenkunst erstreckte sich über den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.09.2019. Der Auftrag lautete im Einzelnen:

Im Rahmen der Fotodokumentation sollen künstlerisch gestaltete Objekte an den Fassaden von ca. 150 Gebäuden im Stadtgebiet Aschaffenburg erfasst, dokumentiert und stichpunktartig beschrieben werden. Ausgenommen sind Friedhöfe sowie freistehende Skulpturen und Objekte. Die Ergebnisdokumentation soll beinhalten:

  • Fotodokumentation der Fassadenkunstwerke
  • Systematische Aufarbeitung nach Stadtteilen und Straßen
  • Beschreibung der einzelnen Kunstwerke und soweit erkennbar, Zuordnung zum Verfasser und Entstehungszeitraum
  • Kurze Beschreibung mit Porträt der Künstler
  • Recherchearbeiten in historischen und wissenschaftlichen Quellen, einschl. Dokumentation

Im Rahmen der Aschaffenburger Kulturtage fand am 14.07.2019 bereits eine öffentliche Führung zu diesem Thema statt. Eine weitere öffentliche Führung wurde am Tag des offenen Denkmals am 08.09.2019 angeboten. Die öffentliche Resonanz war sehr gut. In der Tageszeitung Main-Echo wurde über die erste Führung am 16.07.2019 berichtet. In der Zeit vom 13.11.2019 bis 04.12.2019 findet, in Zusammenarbeit mit dem Heimat- und Geschichtsverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. eine Ausstellung über die Schweinheimer Fassadenkunstwerke statt.

Der Auftrag wurde an Herrn Geißel, den ehemaligen Leiter des Bauordnungsamtes erteilt, welcher auch die öffentlichen Führungen durchgeführt und die Ausstellung initiiert hat.

Im Jahr 2019 wurde außerdem das Projekt Fotodokumentation zum Thema „Freistehende Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum“ von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Dieses Projekt ergänzt die v.g. Dokumentation und verschafft, in Verbindung mit der im Jahr 2015 herausgegebenen Denkmaltopographie einen umfassenden Überblick über sämtliche
  • Baudenkmäler
  • Fassadenkunstwerke und
  • Kunstwerke und Skulpturen
im Stadtgebiet Aschaffenburg.

Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der allgemeinen Denkmalpflege, welche auch für die Bauforschung und Baudokumentation vorgesehen sind. Die Gesamtkosten der beiden Projekte liegen unter xxx € und werden zudem durch einen Sponsor (xxx) erstattet.

Es ist beabsichtigt, die Dokumentationen durch Veröffentlichung der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Hierzu soll – nach Abschluss des Projektes „Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum“ – zusammenfassend ein Buch oder Katalog erstellt werden.

Das erste Teilprojekt wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat vorgestellt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zu den beiden Teilprojekten „Fassadenkunst einschl. des Programms Kunst am Bau“ und freistehende Kunstwerke und Skulpturen im öffentlichen Raum wird zur Kenntnis genommen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Veröffentlichung des Gesamtprojektes vorzubereiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / UVS/12/2/19. Neubau und Sanierung des Förderzentrums Schweinheim auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Schweinheim, Gutwerkstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch den Bauherrn Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 2UVS/12/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Ausgangssituation

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 07.08.2019 beantragte der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., den Neubau und die Sanierung des Förderzentrums Schweinheim auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Schweinheim, Gutwerkstraße xxx, 63743 Aschaffenburg.

Das Förderzentrum befindet sich im alten Schulhaus des Aschaffenburger Stadtteils Schweinheim.

Das alte Schweinheimer Schulhaus wurde ca. 1911/12 unterhalb der Schweinheimer Höhe als Mädchenschule errichtet. Später diente es als Volksschule und als gymnasiales Ausweichquartier. Das rechteckige Gebäude besitzt zwei zweigeschossige Flügel und einen dreigeschossigen Mittelrisaliten. Das Dachgeschoss ist jeweils als Walmdach mit Dachgauben ausgeführt und ausgebaut. Teile des Gebäudes sind unterkellert.

1976 erwarb der Träger, der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Würzburg Heuchelhof e.V., das alte Schulhaus von der Stadt Aschaffenburg als Lernort für Kinder mit Körperbehinderung. In den Jahren 1978 und 1993 wurde das Gebäude saniert, umgebaut und erweitert.

Derzeit beherbergt das Gebäude 7 Klassen mit jeweils 8 Schülern sowie 3 schulvorbereitende Gruppen mit den jeweils dazugehörigen Neben- und Therapieräumen. 5 weitere Klassen sind an den Standort Goldbach ausgelagert.

Der aktuelle Zustand des Gebäudes entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine Schule für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche. Eine grundlegende Sanierung ist unumgänglich. Der Bedarf wurde mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 23.09.2019 anerkannt und die geplante Sanierung und Erweiterungsmaßnahme schulaufsichtlich genehmigt. Die Baumaßnahme wird mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert.

Ein abschnittsweises Bauen ist aus Sicherheitsgründen für die Schüler nicht möglich. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Bauzeit voraussichtlich ab 01.02.2020 vorübergehend in die ehemalige Bekleidungsfachschule in Damm ausgelagert.

Für die Erweiterung des Förderzentrums wurde vom Bauherren das Nachbargrundstück, Gutwerkstraße xxx (Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Schweinheim) erworben. Die Baugrundstücke sollen zu einem Gesamtgrundstück mit einer Größe von 3.990 m² vereinigt werden.

II. Geplante Baumaßnahmen

Das Bestandsgebäude auf der hinzuerworbenen Erweiterungsfläche (Gutwerkstraße xxx, Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Schweinheim) soll abgebrochen werden. An dieser Stelle ist ein Neubau mit einer Grundfläche von ca. 35 m, bzw. 23 m x ca. 28 m geplant, welcher sich westlich unmittelbar an das Bestandsgebäude des Förderzentrums anschließt. Die bestehende Treppenanlage, welche die Gutwerkstraße mit der Schweinheimer Straße als öffentlich zugänglichen Fußweg verbindet wird an die westliche Grundstücksgrenze verlagert. Die Ostseite des bestehenden Förderzentrums wird um einen Anbau mit den Maßen von ca. 8 m x 19 m erweitert.

Das Bestandsgebäude wird im Inneren saniert und umgebaut und in der Nutzung an die heutigen Anforderungen an eine Förderschule angepasst.

III. Nutzung

Im 2. Untergeschoss des westlich geplanten Anbaus befinden sich neben dem Zugang zur Schule nur das Stuhllager und der von außen erschlossene Technikbereich.

Darüber, im 1. Untergeschoss, sind im Bereich des Neubaus das Therapiebecken mit zugehörigen Umkleide- und Duschbereichen, die Kleinsporthalle mit Umkleiden und Geräteraum sowie der Werkraum der Schule angeordnet.

Im bestehenden Kellergeschoss des alten Schulhauses befinden sich die Spül- und Aufwärmküche, die Waschküche und Wäschelager, die Hausmeisterwerkstatt, sowie weitere Lager-, Abstell- und Technikräume. Die Küche wird über den Aufzug im Treppenhaus Nord angedient.

Das Erdgeschoss des Neubaus im Osten dient als Eingangsbereich sowie als Verlängerung der im Altbau gelegenen Mehrzweck- und Hauswirtschaftsräume und kann sowohl als Pausenfläche oder Ort für schulische Veranstaltungen genutzt werden. Im Altbau befinden sich außerdem zwei Klassenzimmer und zugehörige Gruppenräume, der IT-Raum und die Physiotherapie und zugehörige Sanitäreinheiten.

Hieran anschließend befinden sich im westlichen Neubauteil zwei Klassenzimmer plus Gruppenraum, der Raum für textiles Gestalten, sowie der Sinnesraum und weitere Sanitäreinheiten. Alle Flure können als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt werden. Im Erdgeschoss weitet sich der Flur im Westen noch einmal zu einem kleinen Pausenraum auf, der einen Sichtbezug zur darunterliegenden Kleinsporthalle hat.

Im 1. Obergeschoss befinden sich im östlichen Neubau alle Räume der Schulverwaltung (Schulleitung, Sekretariat etc.). In den angrenzenden Räumen des Altbaus sind weitere Räume für Mitarbeiter (Aufenthaltsraum, Teeküche, Elternsprechzimmer) und der Musikraum untergebracht. Im Mittelteil des Altbaus befinden sich, wie im Erdgeschoss, zwei Klassenzimmer plus zugehörige Gruppenräume und die notwendigen Sanitäreinheiten für sämtliche Klassenzimmer des Geschosses. Anschließend befinden sich im westlichen Neubauteil weitere vier Klassenzimmer plus Gruppenraum. Über den Flur gibt es eine Anbindung zur Außenpausenfläche auf dem Dach der Sporthalle.

Im 2. Obergeschoss befindet sich im Altbau ein Gruppenraum und alle Nebenräume der schulvorbereitenden Einheiten sowie die dazugehörigen Sanitäreinheiten. Im östlichen Teil ist das Lehrerzimmer direkt oberhalb des Bereiches der Verwaltung angeordnet.

Im Westen befindet sich im Neubau ein Staffelgeschoss mit zwei weiteren Gruppenräumen der schulvorbereitenden Einheiten. Das Flachdach über den Klassen im 1. Obergeschoss ist als Außenpausenfläche und Spielfläche für den Kindergarten geplant.

Im neu ausgebauten Dachgeschoss des Altbaus sind Lagerflächen und Räume für Lehrmittel geplant. Diese sind über den Aufzug des nördlichen Treppenhauses angebunden und können somit auch für notwendige Lagerung von Hilfsmitteln und Möbeln genutzt werden.

IV. Erschließung

Die Haupterschließung des Gebäudes erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt an der Gutwerkstraße. Hier befindet sich die Hauptzufahrt zum Eingangshof, sowie seitlich angeordnete Parkplätze für die Lehrer und Schulfahrzeuge. Alle Kinder werden von einem Fahrdienst zur Schule gebracht.

Die Kinder können regengeschützt unter der Auskragung des 1. Obergeschosses aus den Transportern aussteigen und das Gebäude betreten. Der am Eingang gelegene Mehrzweckraum bietet die Möglichkeit, die Kinder einzuschleusen, um von dort in die Klassenräume zu gelangen.

Das südöstlich gelegene, bestehende Treppenhaus erschließt schwerpunktmäßig Sekretariat und Verwaltung im 1. Obergeschoss und das Lehrerzimmer im 2. Obergeschoss.

Das neu errichtete Treppenhaus im Norden mit angrenzendem Aufzug stellt die Hauptvertikalerschließung vom 1. Untergeschoss bis zum Dachgeschoss des Gebäudes dar.
Der in den Flur öffnende, behindertengerechte Aufzug ermöglicht den Schülern eine sichere, selbständige Bewegung im Haus.

Von der Schweinheimer Straße im Südwesten des Grundstückes ergibt sich bedingt durch die Topographie ein Nebeneingang, ein halböffentlicher Bereich mit 2 weiteren Parkplätzen und die Erschließung der Technikräume.

An dieser Stelle befindet sich auch das dritte Treppenhaus und ein weiterer behindertengerechter Aufzug. Erschlossen werden das 2. Untergeschoss bis zum 1. Obergeschoss. In diesem Bereich befindet sich schwerpunktmäßig der Sport- und Schwimmbereich im 1. Untergeschoss als auch Klassenräume im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Dieser Zugang stellt auch die kürzeste Verbindung der Schüler zum Zentrum des Stadtteils dar und ist somit die Verbindung zum gesellschaftlichen Miteinander.

Die bestehende fußläufige Verbindung von der Schweinheimer Straße zur Gutwerkstraße mit Treppenanlage und der Durchquerung des Anwesens wird in seiner jetzigen Form aufgelöst und neu an die westliche Grenze des Grundstückes verlegt. Somit kann das Außenareal der Schule unter sicherheitstechnischen Aspekten eingezäunt werden.

V. Außenanlagen

Die Außenflächen werden je nach Himmelsrichtung und Belichtung unterschiedlich ausformuliert. Während sich im nördlichen Bereich zwischen Schulhaus und Stützmauer zur höherliegenden, öffentlichen Grünfläche ein ruhiger, schattiger Pausenhof mit Sitzgelegenheiten befindet, wechseln sich auf der Südseite gepflasterte Flächen für Aktivitäten wie Fahrrad- bzw. Dreiradfahrern und Spielplatzflächen mit Spielgeräten und Sandkasten mit einer schattenspendenden Baumreihe zum Verweilen ab.

Die als Pausenfläche geplanten Dachflächen über der Sporthalle im 1. Obergeschoss und dem Klassentrakt im 2. Obergeschoss erhalten einen Plattenbelag und eine, von der Attika zurückgesetzte Einfassung mit Pflanztöpfen, die zur Absturzsicherung dienen. Diese hoch gelegenen Pflanztöpfe können von allen Kindern benutzt werden und bieten die Möglichkeit für Kräuter- und Hochbeete.

Die Treppenanlage an der westlichen Grenze des Grundstückes ist eine Kompensationsmaßnahme für die bestehende Treppe zum Pausenhof im Süden.

Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

VI. Baurechtliche Beurteilung:

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung weist eine sehr heterogene Bebauung auf und entspricht daher keinem Gebietstyp der BauNVO. An das Baugrundstück grenzen unmittelbar Wohnbebauungen, eine Brauerei und ein Bestattungsinstitut an. Es ist hier von einer Gemengelage auszugehen. Aus der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:

Baugebietstyp: Gemengelage
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 45-50 %
Geschossflächenzahl: bis zu 1,5
offene Bauweise

Das Gebäude fügt sich als Schulgebäude hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Ein Schulbetrieb findet in diesem Gebäude bereits seit über 100 Jahren ohne Beeinträchtigungen statt. Die Erweiterung des Schulgebäudes erfolgt auf ein Grundstück, welches bisher zu Wohnzwecken genutzt wurde. Gegenseitige Beeinträchtigungen, insbesondere durch die angrenzende Brauereinutzung sind, wie Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gezeigt hat nicht zu befürchten.

Bei einer Grundstücksgröße von 3.990 m² und einer Gebäudegrundfläche von ca. 1.825 m² wird eine überbaute Fläche von ca. 46 % erreicht. Die GFZ erreicht einen Wert von 1,48. Die Höhe der beiden Anbauten bleibt deutlich hinter der Firsthöhe des Bestandsgebäudes zurück. Die Höhe der Attika des westlichen Anbaus mit Flachdach orientiert sich an der Traufhöhe des westlichen Gebäudeflügels. Die Höhe der Attika des östlichen Anbaus mit Flachdach übernimmt auf der gesamten Gebäudelänge ebenfalls die Traufhöhe des östlichen Gebäudeflügels. Lediglich auf ca. 1/3 der Länge wird ein weiteres Staffelgeschoss errichtet, welches allerdings deutlich unter der Firsthöhe der beiden Gebäudeflügel und erst recht unter der Firsthöhe des dreigeschossigen Mittelrisaliten zurückbleibt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Gebäude daher ebenfalls in die nähere Umgebung ein.

Die offene Bauweise bleibt durch die Gebäudestruktur gewahrt.

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Sonderschulen für Behinderte 1 PKW-Stellplatz je 15 Schüler erforderlich. Nach Abschluss der Sanierungs- und Neubaumaßnahme könnten max. 10 Klassen á 10 Schüler gebildet werden. Bei maximal 100 Schülern ergäben sich 7 nachzuweisende PKW-Stellplätze. Neben den 8, bereits im Bestand vorhandenen Stellplätzen werden 2 weitere, davon 1 barrierefreier errichtet.

Für die nachzuweisen Fahrradabstellplätze gilt das gleiche Verhältnis (1:15), wie vor. Die 7 notwendigen Fahrradabstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind auf Flächen mit mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen je angefangener 4 Stellplätze mindestens 1 großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei 9 PKW-Stellplätzen ergibt sich ein Bedarf von 3 Laubbäumen. Gem. Freiflächenplan werden 15 Laubbäume auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Begrünungsverpflichtung ist damit bereits erfüllt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Flächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die Flachdächer sind, gem. Freiflächenplan, bzw. Dachaufsicht extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Das Sachgebiet Liegenschaften ist wegen der Verlegung des Fußweges und einer, im Bereich der oberen Stellplatzanlage vorzunehmenden Grundstücksarrondierung zu beteiligen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., zum Neubau und zur Sanierung des Förderzentrums Schweinheim auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gemarkung Schweinheim, Gutwerkstraße xxx, 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Auflagen und Sicherheitsleistungen:

1.        Die Flachdächer bzw. Dachaufsicht sind gem. Freiflächenplan extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
2.        Auf dem Baugrundstück sind die Baumpflanzungen, gem. Freiflächenplan vorzunehmen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
3.        Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
4.        Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gemarkung Schweinheim sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / UVS/12/3/19. Bauvoranfrage für die Aufstockung und den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Damm, Mittelstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Cubare Liegenschaften GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 3UVS/12/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Antrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 25.07.2019, geändert am 17.10.2019 reichte die Firma Cubare Liegenschaften GmbH eine Bauvoranfrage für die Aufstockung und den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 zusätzlichen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Damm, Mittelstraße xxx, 63741 Aschaffenburg ein. Das Gebäude verfügt bisher über 25 genehmigte Wohnungen.

Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses und zwar entlang der Burchardt- und Mittelstraße jeweils um 1 Vollgeschoss mit neuem ausgebautem Dachgeschoss und gleichbleibender Dachneigung von 30°. Zur Schillerstraße wird das Dachgeschoss sowie die Dachneigung geringfügig erhöht. Das Gebäude erhält hier ein 35° geneigtes Satteldach.

Zur Schillerstraße wird der öffentliche Gehwegbereich durch den Anbau von Loggien in einer Breite von 8,53 m und einer Tiefe von 1,50 m vom 1. Obergeschoss bis zum Dachgeschoss überbaut. Durch das Bauvorhaben entstehen 7 neue Wohnungen im 4. Obergeschoss, bzw. Dachgeschoss mit Wohnflächen zwischen 55 m² und 82 m². Insgesamt erhöht sich die Wohnfläche um ca. 524 m².

Im Innenhof wird eine unterirdische, vollautomatische Parkanlage für die geplanten 14 PKW-Stellplätze errichtet, die ein begrüntes Dach sowie eine Terrassennutzung erhält. Im Innenhof werden weitere 7 Stellplätze mit einer Breite von 2,30 m sowie in den vorhandenen Garagen 4 Stellplätze, demnach insgesamt 25 Stellplätze angeordnet.

Im Rahmend der Bauvoranfrage werden zu dem Bauvorhaben folgende Fragen gestellt:

1.        Geschossaufstockung
Geplant ist, das Gebäude Mittelstraße xxx um jeweils ein Geschoss aufzustocken. Als Hilfestellung zur geplanten Höhenentwicklung der Seitenriegel dienen die Firsthöhen der Nachbargebäude in der Burchardtstraße. Diese wurden in einer einfachen Straßenabwicklung dargestellt.

Ist eine Erhöhung um Geschosse in der dargestellten Baukörperkontur zulässig?

2.        Balkone / Loggien
Im Rahmen des Sanierungskonzeptes für den Bestandsbau und der neu geplanten Aufstockung sind zusätzliche Balkone und Loggien geplant:

Unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen eingehalten werden, sind Balkone und Loggien wie dargestellt zulässig?

3.        Art der baulichen Nutzung
Die Geschossaufstockung, sowie der Ausbau des Dachraumes sollen neue Wohnflächen schaffen. Dies, unter der Voraussetzung, dass in der Nähe der Liegenschaft ausreichend Spielflächen für Kinder vorhanden sind.

Sind zusätzliche Wohnungen, wie dargestellt, zulässig?

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Mischgebietes“ im Sinne des § 6 BauNVO mit hohem Wohnanteil. Aus der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:

Mischgebiet: MI mit hohem Wohnanteil
bis zu III/IV Vollgeschosse, zzgl. Dachgeschoss
Firsthöhe: bis ca. 17,0 – 17,2 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 60 %
geschlossene Bauweise

Das vorliegende Gebiet entspricht dem Charakter eines Mischgebietes mit überwiegender Wohnnutzung. Die geplante Baumaßnahme d.h. die Aufstockung und der Umbau des Wohn- und Geschäftshauses, einschließlich der Errichtung 7 neuer Wohnungen fügt sich mit der beabsichtigten Wohnnutzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Gleiches gilt für das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Höhenentwicklung und der Dachneigung.

Der Gebäudeteil zur Schillerstraße erhält eine Akzentuierung des Mittelteils durch einen durchgesteckten Quergiebel mit Satteldach bis Oberkante First des Hauptdaches. Durch den Dachgeschossausbau werden insgesamt V Vollgeschosse, einschließlich Dachgeschoss erreicht. Das Satteldach mit einer Dachneigung von 35° erreicht eine Traufhöhe von ca. 13,60 m und eine Firsthöhe von ca. 17,135 m.

Die Gebäudeteile zur Burchardt- und Mittelstraße erreichen durch den Dachgeschossausbau insgesamt IV Vollgeschosse, da das Dachgeschoss kein Vollgeschoss darstellt. Die Traufhöhe beträgt ca. 13,2 m. Die Firsthöhe beträgt beim Satteldach mit 30° Dachneigung ca. 16,0 m.

Die Dachneigung der umliegenden Gebäude bewegt sich in einem Rahmen von ca. 25°-45°. Die Traufhöhen erreichen ca. 11-12 m, die Firsthöhen 17,0 bis 17,2 m.

Zur Schillerstraße wird der öffentliche Gehweg durch den Anbau von Loggien in einer Breite von 8,53 m und einer Tiefe von 1,50 m vom 1. Obergeschoss bis zum Dachgeschoss überbaut. Der öffentliche Gehweg hat im Bereich der geplanten Loggien vom 1. Obergeschoss bis zum Dachgeschoss eine Breite von ca. 4,50 m und somit weiterhin eine ausreichende Breite. Der geplante Überbau ist mit der Stadtkämmerei – Sachgebiet Liegenschaften vor Baubeginn vertraglich abzustimmen.

Die geplanten seitlichen Balkone zur Mittel- und Burchardtstraße liegen auf der vorderen Grundstücksgrenze und sind wie die geplanten Balkone im Innenhof planungsrechtlich zulässig.

Die Überprüfung der gesetzlichen Abstandsflächen, gem. Art. 6 BayBO ist nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Die Einhaltung ist im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Aufgrund der Lärmbelastung durch den Verkehr der Schillerstraße sind die Schlafräume auf der straßenabgewandten Seite anzuordnen und zur Schiller- und Burchardtstraße passive Schallschutzmaßnahmen durch Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 3-5 vorzusehen. Für die geplanten Balkone und Loggien ist ein Schallschutznachweis, gem. DIN 4109 eines Sachverständigen nach § 29b BImSchG vorzulegen. In einem späteren Baugenehmigungsverfahren ist bezüglich der erforderlichen Auflagen zum Lärmschutz die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen. Eventuelle Auflagen zum Lärmschutz sind zu beachten.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Das geplante Vorhaben umfasst 7 Wohneinheiten mit Wohnflächen zwischen 55 m² und 82 m². Dementsprechend sind 7 zusätzliche Stellplätze erforderlich.

Gem. den bisherigen Baugenehmigungsunterlagen wurden für die bestehenden 25 Wohnungen (alle < 100 m²) 4 PKW-Stellplätze in Garagen und 12 PKW-Stellplätze im Hof genehmigt. Insofern ist von einem Bestand von 16 PKW-Stellplätzen auszugehen. Durch die geplante Baumaßnahme sind 7 weitere PKW-Stellplätze, somit insgesamt 23 auszuweisen.

In den vorgelegten Planunterlagen wurden insgesamt 25 Stellplätze nachgewiesen, u.a. 14 unterirdische PKW-Stellplätze in der vollautomatischen Parkanlage, 7 Stellplätze im Innenhof sowie 4 Stellplätze in den vorhandenen Garagen.

Bei Wohnungen ist außerdem je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 7 zusätzlichen Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 524 m² sind daher 11 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Diese werden im Keller des Gebäudes nachgewiesen, welche allerdings nur über das Treppenhaus erreichbar sind.

Gem. § 5 Abs. 6 GaStAbS muss je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage gepflanzt und erhalten werden, dessen Baumscheibe mind. 6 m² beträgt, d.h. bei 7 ebenerdigen Stellplätzen sind 2 Bäume erforderlich.

Die geplanten 2 Bäume mit einem Kronendurchmesser von nur 3 m entsprechen nicht der Art großkroniger Laubbäume. Da aufgrund der unterirdischen Stellplätze und Bestandsgaragen nur im Bereich der geplanten Grünflächen und der Stellplätze Nrn. 19 und 20 Baumpflanzungen möglich sind, sind im späteren Baugenehmigungsverfahren folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Auf die überzähligen Stellplätze Nrn. 19 oder 20 ist zugunsten einer Grünfläche und einer oberirdischen, überdachten, umschlossenen und absperrbaren Fahrradabstellanlage für mind. 9 Fahrräder zu verzichten. Gem. § 8 Abs. 4 GaStAbS können 2 Fahrradabstellplätze als nicht überdachte Besucher-Fahrradstellplätze angerechnet werden.
  • Auf den Grünflächen sind, gem. Vorgabe der GaStAbS zwei großkronige Laubbäume (z.B. schmalkroniger Ahorn, Kronendurchmesser ca. 4,50 m) mit einem entsprechenden Kronendurchmesser zu pflanzen. Die oberirdischen Stellplätze sind gem. den Vorgaben des § 4 GaStellV („Einstellplätze und Fahrgassen“) herzustellen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheides mit den im Beschlusstext ausgeführten Antwortformulierungen vorgeschlagen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Bauvoranfrage für die Aufstockung und den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 90/1, Gem. Damm, Mittelstraße 53-57, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Cubare Liegenschaften GmbH, BV-Nr.: 20190212" abgesetzt (Anlage 1) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / UVS/12/4/19. Städtebauliche und ökologische Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 4UVS/12/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner 9. Sitzung am 18.09.2019 beschlossen, für die nachträgliche ungenehmigte Veränderung der Vorgärten rahmensetzende Zielvorgaben durch die Verwaltung entwickeln zu lassen.

Anlass hierfür war die zunehmende Umwandlung von begrünten Vorgartenflächen in versiegelte Bereiche durch die ungenehmigte Anlage von Stellplätzen, die Umwandlung in Kies- oder Schotterflächen und daraus resultierende Beschwerden von Bürgern und Anfragen von Stadtratsmitgliedern.

Als Vorgarten wird die Freifläche zwischen öffentlichem Grund (Gehweg/Straße) und vorderer Gebäudeflucht verstanden. Sie hat mehrere Funktionen. Traditionell soll durch eine begrünte Vorzone vor den Gebäuden im Eingangsbereich ein halböffentlicher Übergangsbereich geschaffen werden. Mit diesen gestalteten Grünflächen soll die stadträumliche Qualität der Baugebiete gesteigert und gesichert werden, denn ein ansprechendes Ortsbild fördert die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild der Straßenräume und mildert die Wirkung der Verdichtung im Siedlungsbestand. Dabei ist die Summenwirkung vieler kleiner Vorgärten nicht zu unterschätzen. Jeder Quadratmeter zählt als Teil der grünen Infrastruktur in der Stadt Aschaffenburg.

Zusätzlich zu den stadtgestalterischen Attributen erfüllen Vorgärten herausragende ökologische Funktionen:

  • Die Bindung von (Fein)staub, Reinigung der Luft und Produktion von Sauerstoff.
  • Pflanzen sorgen besonders an heißen Tagen durch Beschattung und Verdunstung für Abkühlung und haben dadurch eine positive Wirkung auf das Mikroklima in den Wohnlagen. Bepflanzte Flächen heizen sich im Unterschied zu Steinflächen nicht so stark auf und schaffen so einen klimatischen Ausgleich zu Gebäuden und Straßenflächen.
  • Bepflanzungen tragen dazu bei Schall zu dämpfen und damit Wohnquartiere leiser zu machen
  • Für Tiere wie Vögel und Insekten wird Lebensraum und eine Nahrungsquelle geboten.
  • Bepflanzte Flächen haben wasseraufnehmende und –speichernde Funktion. So entlasten sie bei Starkregen die Kanalisation, und ermöglichen eine wirksame Grundwasserneubildung.
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet wurden folgende städtebauliche und ökologische Zielvorstellungen entwickelt:

  • Die Sicherstellung überwiegender gärtnerischer Nutzung der Freiflächen zwischen öffentlichem Straßenraum und vorderer Gebäudeflucht. Dazu gehört eine großzügige Bepflanzung und Begrünung dieses Bereichs.
  • Befestigungen sollen untergeordnet sein und nur im Rahmen der für das Gebäude notwendigen Unterbringung von Mülltonnenhäuschen, Hauszugängen, Fahrradabstellplätzen, Briefkastenanlagen, Anlagen der Gebäudetechnik sowie für untergeordnete gestalterische Elemente und Einfriedungen erfolgen. Pflanzflächen sollen im Verhältnis zu den Befestigungen deutlich überwiegen.
  • Keine reinen Schotter-, Kies- und Steinflächen, ebenso kein vollflächiger Einsatz von Mulchmaterial ohne, oder nur mit geringer Dichte von Bepflanzungen.
  • Keine Anlage funktionsloser Pflasterflächen.
  • Keine Anlage von Kunstrasen.
Die Stadt Aschaffenburg berücksichtigt diese Ziele und erarbeitet als nächsten Schritt auf dieser Grundlage ein Konzept zur Umsetzung. Dieses klärt Ablauf und Vorgehensweise des bauaufsichtlichen Einschreitens und muss außerdem insbesondere die Wahrung einer Gleichbehandlung der betroffenen Grundstückseigentümer sicherstellen.

Die Verwaltung empfiehlt die rahmensetzenden Ziele und das weitere Vorgehen wie vorgeschlagen zu beschließen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Als grundlegende städtebauliche und ökologische Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet werden beschlossen:
    • Die Sicherstellung überwiegender gärtnerischer Nutzung der Freiflächen zwischen öffentlichem Straßenraum und vorderer Gebäudeflucht (Vorgärten). Dazu gehört eine großzügige Bepflanzung und Begrünung dieses Bereichs.
    • Befestigungen sollen untergeordnet sein und nur im Rahmen der für das Gebäude notwendigen Unterbringung von Mülltonnenhäuschen, Hauszugängen, Fahrradabstellplätzen, Briefkastenanlagen, Anlagen der Gebäudetechnik sowie für untergeordnete gestalterische Elemente und Einfriedungen erfolgen. Pflanzflächen sollen im Verhältnis zu den Befestigungen deutlich überwiegen.
    • Keine reinen Schotter-, Kies- und Steinflächen, ebenso kein vollflächiger Einsatz von Mulchmaterial ohne, oder nur mit geringer Dichte von Bepflanzungen.
    • Keine Anlage funktionsloser Pflasterflächen.
    • Keine Anlage von Kunstrasen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Vorgehensweise und zum Ablauf eines bauaufsichtlichen Einschreitens zur Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Betroffenen und zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualitäten auszuarbeiten.

4.        Das Konzept unter Ziffer 3. ist dem Umwelt- und Verwaltungssenat zur Entscheidung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / UVS/12/5/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 07.08.2019 wegen "Elbertsbrunnen im Altenbachtal" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 5UVS/12/5/19

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) vom 07.08.2019 wegen "Elbertsbrunnen im Altenbachtal" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / UVS/12/6/19. Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.09.2019 wegen "Vermeidung von Lichtverschmutzung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 6UVS/12/6/19

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.09.2019 wegen "Vermeidung von Lichtverschmutzung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.10.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / UVS/12/7/19. Behandlung der Anträge von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 21.04.2019 und 13.06.2019 wegen "Lokschuppen auf dem ehem. Bahnbetriebswerk" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2019 und vom 27.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 7UVS/12/7/19

.Beschluss:

Die Anträge von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 21.04.2019 und 13.06.2019 wegen "Lokschuppen auf dem ehem. Bahnbetriebswerk" und die Stellungnahmen der Verwaltung vom 29.04.2019 und vom 27.06.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / UVS/12/8/19. Festival „Dreamlike“ im Jahr 2021 auf dem Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 8UVS/12/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Oktober 2019 haben xxx, Aschaffenburg, und Herr xxx, Bremerhaven, mitgeteilt, dass sie gerne im Jahr 2021 im Zeitfenster Juni bis August auf dem Volksfestplatz in Aschaffenburg ein Open-Air-Festival mit dem Arbeitstitel „Dreamlike“ durchführen würden. Für die Durchführung der Veranstaltung soll eine neue Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – nachfolgend GbR genannt - begründet werden, deren Gesellschafter xxx und xxx sein werden. Gespielt werden soll Live-Musik von renommierten Bands und Interpreten der 80er Jahre. Das Festival soll an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) stattfinden. Man geht von einem Besucheraufkommen von bis zu 50.000 Personen an beiden Tagen zusammengenommen aus. Das Musikangebot soll neben der üblichen konzertbegleitenden Gastronomie ergänzt werden durch eine gehobene Gastronomie (Bewirtung durch „Fernsehköche“) in einem separaten Bereich auf dem Volksfestplatz. Zusätzlich soll das „Nilkheimer Flugfeld“ als Park- und Camping Areal angeboten werden. Die Antragsteller bitten um eine verbindliche Reservierung für das Jahr 2021, weil sie erst dann in die Akquisition der Künstler einsteigen können.
Der Volksfestplatz wird für Open-Air-Veranstaltungen bereits genutzt und ist dafür geeignet. Das ehemalige Nilkheimer Flugfeld wurde bereits im Zusammenhang mit dem „One-Race-Human-Festival“ für Park- und Campingzwecke genutzt und ist grundsätzlich dafür geeignet. Zuletzt wurde die Fläche zwischen „Poseidon-Gelände“ und Mainbrücke als Campingfläche genutzt sowie der Wohnmobilplatz aufgrund einer Sondervereinbarung mit den Stadtwerken. Hierzu werden noch Abstimmungsgespräche geführt werden, wenn die Nachfrage klarer ist. Die vom Veranstalter erwarteten Besucherzahlen liegen unter denen, die für das One-Race-Human-Festival angegeben werden, sodass auch im Hinblick darauf von einer Eignung der entsprechenden Flächen auszugehen ist. Da der Volksfestplatz und das Nilkheimer Flugfeld benötigt wird, kommt zurzeit nur ein Wochenende im August in Frage. Das kann sich aber bis 2021 noch ändern.
Die geplante Veranstaltung ist neu. Sie wurde bislang weder in Aschaffenburg noch an anderen Orten durchgeführt. Für die Veranstaltung existiert bislang lediglich ein Grobkonzept, sodass über die Qualität der Veranstaltung noch keine abschließende Bewertung abgegeben werden kann.
Mit Beschluss vom 8.3.2017 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat festgelegt, dass er über die Verteilung der immissionsschutzrechtlich privilegierten Tage für „seltene Veranstaltungen“ selbst entscheiden will. Reserviert sind grundsätzlich 13 Tage für Volks- und Stadtfest. Von den restlichen Tagen werden üblicherweise 3 Tage für das „One-Race-Human-Festival“ eingeplant. Bezüglich der restlichen 2 Tage hat der UVS festgelegt, dass diese Tage nicht vor dem 1. November für das Folgejahr vergeben werden. Der Veranstalter hat darum gebeten, von diesem Kontingent einen Tag (Nacht von Samstag auf Sonntag) für seine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Er hat dies aber nicht zur Bedingung gemacht. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass im Oktober 2020 Bericht über den Stand der Vorbereitungen des Festivals gemacht wird und dass der Stadtrat auf dieser Basis entscheidet, ob ein Tag für dieses Festival freigegeben wird.

.Beschluss:

I.
1. Die Stadt Aschaffenburg sichert den Herren xxx und xxxx zu, an einem noch näher festzulegenden Wochenende (Samstag und Sonntag) im Zeitraum von Juli bis August 2021 den Volksfestplatz und Flächen für Camping- und Parkzwecke (z. B. auf der Fläche zwischen Poseidon und Mainbrücke oder dem ehemaligen Nilkheimer Flugfeld) für die Durchführung eines Musikfestivals zu vermieten. Hiermit ist keine Zusicherung der ordnungsbehördlichen Genehmigung verbunden. Diese ist ausschließlich abhängig vom Vorliegen der ordnungsbehördlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
2.        Die Stadt sichert des Weiteren den xxxx zu, dass sie einen der lärmprivilegierten Tage für „seltene Ereignisse“ im Jahr 2021 für das von ihnen beantragte Festival reservieren wird, wenn bis zum 30.10.2020 gegenüber dem Stadtrat nachgewiesen wird, dass durch Verpflichtung entsprechender Künstler eine besondere Attraktivität der Veranstaltung gegeben ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.01.2020 08:11 Uhr