Datum: 05.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/5/1/19 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2019 bis einschließlich September 2019
2WS/5/2/19 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3WS/5/3/19 Busersatzbeschaffung 2020
4WS/5/4/19 Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
5WS/5/5/19 Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen

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1. / WS/5/1/19. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2019 bis einschließlich September 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Beschließend 1WS/5/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Werkleitung.

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.09.2019 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/5/2/19. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Vorberatend 2WS/5/2/19
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 2PL/1/2/20

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 1).
Es wird festgestellt:
  1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                              3.519.000,00 €

    Es ist beabsichtigt hiervon 3.000.000 € an die Aschaffenburger
    Versorgungs-GmbH als Kapitalerhöhung zurückzuführen.
  2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren                                           Einnahmen und Ausgaben auf                                                                       17.626.000,00 €
Im Vermögensplan/Finanzplan sind 3.000.000 € als Beteiligung
an der AVG (Kapitalerhöhung) mit eingerechnet.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / WS/5/3/19. Busersatzbeschaffung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Vorberatend 3WS/5/3/19
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 6PL/1/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Stichtag 31.12.2019 liegt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg bei 9,09 Jahren. Eine jährliche Ersatzbeschaffung (wie vorgeschlagen) der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2024 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:


Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 49 der 51 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Ebenso viele, nämlich 49 Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen. Die in 2019 beschafften fünf Busse verfügen neben einem aktiven Bremsassistenten auch über einen Abbiegeassistenten wodurch die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöht wird.

Im Jahr 2020 sind 10 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:

AB-VA 48 G        EZ: 1999        KM (01.11.2019):            566.387                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 49 G        EZ: 1999        Km (01.11.2019):          566.608                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 52        EZ: 2003        Km (01.11.2019):            761.862                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 13 G        EZ: 2003        Km (01.11.2019):            410.472                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 14 G        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        442.244                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 55        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        850.001                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 56        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        854.606                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 57        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        822.546                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 58        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        837.667                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 59 G        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        429.693                Abgasnorm Euro 3

Bezogen auf die Abgasnorm setzt sich der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke Aschaffenburg aktuell wie folgt zusammen:

EURO 2                   2 Busse
EURO 3                  8 Busse
EURO 5/EEV                14 Busse
EURO 6                27 Busse

Mit der vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung werden alle Euro 2 und Euro 3 Busse ausgetauscht. Somit wird eine signifikante Reduzierung der Emissionswerte erreicht. Insbesondere kann hierdurch die NOx Belastung in einzelnen Straßenabschnitten (z.B. Landing) in der Stadt Aschaffenburg deutlich verringert werden.

Zehn der vierzehn verbleibenden Euro 5/EEV Busse können mit einer Abgasreinigungsanlage nachgerüstet werden (Solaris Busse ausgenommen).
Hierdurch würden die Partikelemissionen (PM) über 99% sowie die Stickoxide (NOx) um mind. 85% und die Stickstoffdioxide (NO2) um mehr als 95% reduziert werden.
Die Nachrüstanlagen erfüllen alle Anforderungen der aktuell laufenden Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen des ÖPNV der Schadstoffklassen III, IV, V und EEV. Nach Beschlussfassung kann ein entsprechender Förderantrag im Rahmen des Förderaufrufs „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ gestellt werden.
Die Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt höchstens 80 Prozent der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten) und ist im Rahmen dieser Richtlinie auf einen Höchstbetrag von 20 000 Euro pro Fahrzeug begrenzt
Bei Umrüst-Kosten in Höhe von € 189.200 für zehn Anlagen wird eine Förderzuschuss von ca. 151T€ in Aussicht gestellt. Entsprechend müssten rund 40 T€ aus Eigenmitteln bereitgestellt werden.

Im Rahmen der geplanten, folgenden jährlichen Busersatzbeschaffungen könnten zunächst die nicht nachrüstfähigen Busse ersetzt werden.

Die folgende Darstellung bildet die Entwicklung der Emissionsgrenzwerte von EURO 2 bis EURO 6 ab, zeigt aber auch das Potenzial der Fahrzeugerneuerung sowie der Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen deutlich auf.  


Die vorgesehenen zehn Busersatzbeschaffungen wurden mit 3.949.000,-- € im Wirtschaftsplan 2020 eingestellt. Die geplante Ausschreibung umfasst neben den Euro 6 Hybrid-Antrieben auch zwei Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Somit kann eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der am 02. August 2019, durch das EU-Parlament beschlossenen Clean Vehicles Direktive (GVD) geschaffen werden. Beide hierin festgeschriebenen Quoten für Emissionsfreie- (z.B. Wasserstoff) und Saubere- Fahrzeuge (Freigabe der Euro 6 Busse für Gas-to-Liquids GTL) können so eingehalten werden.

Für die im vergangenen Jahr 2019 angeschafften fünf Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € in Aussicht gestellt.

Die Förderanträge für die geplanten zehn neuen Busse wurden im November 2019 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2020 gehen wir von den folgenden Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:

Standardbus                                        60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise                10.000 €
Antriebstechnologie                                10.000 €

Zusätzlich bestehen weitere Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Projekte. Nach erfolgtem Beschluss sollen auch hier die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.

Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2020 sowie die Nachrüstung von Abgasreinigungsanlagen für alle Euro 5 und EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) Busse wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Ausschreibung von drei Solobussen Euro 6 Hybrid, zwei Solobussen mit Wasserstoffantrieb und fünf Gelenkbussen Euro 6 Hybrid - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.

3. Die Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen zur Minderung von Partikelemissionen (PM), Stickoxiden (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) an zehn Euro 5/EEV Bussen zum Preis von 190.000.- € wird beschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / WS/5/4/19. Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Beschließend 4WS/5/4/19
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 19PL/7/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) wurden Investitionen in der Vergangenheit überwiegend mit Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Aschaffenburg finanziert. Dabei wurden langfristige Investitionen in Gebäude bzw. bauliche Einrichtungen, die über sehr lange Nutzungsdauern abgeschrieben werden, mit kurz- bzw. mittelfristigen Gesellschafterdarlehen finanziert.

Nachdem die ABE aus strukturellen Gründen dauerdefizitär ist, erfolgt über den jährlichen Verlustausgleich lediglich ein Ausgleich der im Geschäftsjahr erfolgten Abschreibungen. Übersteigen die jährlichen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten bzw. über den Verlustausgleich kompensierten jährlichen Abschreibungen, reduziert sich der Finanzmittelbestand entsprechend.

Im Zeitraum 2005 – 2018 wurden bei der ABE Investitionen in Höhe von 11.133 T€ getätigt, zudem wurden Darlehen in Höhe von 11.062 T€ getilgt. Insgesamt ergibt sich somit für den genannten Zeitraum ein Mittelbedarf in Höhe von 22.195 T€.

Diesem Mittelbedarf stehen im gleichen Zeitraum erwirtschaftete bzw. über den Verlustausgleich kompensierte Abschreibungen in Höhe von 8.029 T€, Darlehensaufnahmen in Höhe von 4.224 T€ und kurzfristige Ausleihungen in Höhe von 5.000 T€ gegenüber. In Summe betragen die verfügbaren Mittel somit im genannten Zeitraum 17.253 T€.

Die Differenz zwischen Mittelbedarf und verfügbaren Mitteln in Höhe von 4.942 T€ wird aktuell über Vorauszahlungen auf den erwarteten Verlustausgleich sowie über kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Aschaffenburg ausgeglichen. Um die Finanzierung der ABE jedoch mittel- bis langfristig auszurichten ist die Aufnahme längerfristiger Gesellschafterdarlehen sinnvoll, die sich einerseits an der Abschreibungsdauer der zu finanzierenden Investitionen, andererseits an der Marktsituation auf dem Kapitalmarkt und den realisierbaren Finanzierungskonditionen orientieren.

Um den kurzfristig fälligen Verbindlichkeitsbestand der ABE gegenüber dem Gesellschafter auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren wird die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.000.000,00 € an die ABE empfohlen. Die Laufzeit des Gesellschafterdarlehens soll 10 Jahre betragen, da eine 10-jährige Laufzeit aktuell den besten Kompromiss aus erzielbaren Finanzierungskonditionen und mittelfristiger Planungssicherheit bietet. Zudem fügt sich ein Gesellschafterdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit gut in das Finanzierungskonzept der Stadtwerke Aschaffenburg ein. Der gewählte Zinssatz in Höhe von 0,50 % trägt dem aktuellen Marktumfeld sowie dem Verwaltungsaufwand der Stadtwerke Aschaffenburg für die laufende Verwaltung des Darlehens Rechnung.

.Beschluss:

I. Der Werksenat stimmt der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2,0 Mio. € an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH ab dem 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz in Höhe von 0,50 % zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / WS/5/5/19. Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Beschließend 5WS/5/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Werksenat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 fünf Prüfvorschläge der Stadtwerke zur
Förderung der ÖPNV-Nutzung beraten und begrüßt.
Die Vorschläge Nr. 1 Kombination P+R und ÖPNV und Nr. 2 kostenfreie ÖPNV Nutzung an Samstagen im Stadtgebiet Aschaffenburg wurden bereits umgesetzt.

Prüfauftrag Nr. 3 - Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen –

Allgemein

Der On-Demand-Verkehr (ODV) ist ein flexibles Mobilitätsangebot im ÖPNV, welches sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientiert. Die eingesetzten Fahrzeuge verkehren nicht nach einem Fahrplan oder einem festgelegten Takt, sondern nur nach Bestellung durch den Fahrgast („on demand“). Fahrten mit ähnlicher Fahrtroute werden gebündelt mit einem Fahrzeug abgewickelt, die Fahrgäste teilen sich also eine Fahrt („Ridesharing“). Im Gegensatz zu einem Taxi wird kein Tür-zu-Tür-Service angeboten, sondern der Ein- und/oder Ausstieg ist haltestellengebunden (Bushaltestellen und virtuelle Haltestellen). Die Fahrtrouten sind anders als bei einem Linienbus nicht festgelegt, sondern ergeben sich aus den Fahrtwünschen der Fahrgäste. Eingesetzt werden Kleinbusse.
Für die Stadt Aschaffenburg soll zu Testzwecken an Sonn- und Feiertagen ein On-Demand-Verkehr als Zusatzangebot zum ÖPNV eingerichtet werden. Hieraus sollen Erkenntnisse über das Verkehrsverhalten gewonnen werden. Davon ausgehend soll geprüft werden, ob ein derartiges Angebot für Aschaffenburg sinnvoll ist und ob das ÖPNV-Angebot an Sonn/Feiertagen an spezielle Bedürfnisse im Freizeitverkehr angepasst werden muss. Als Anpassung der Buslinien sind insbesondere die Veränderung von Linienwegen oder der Ersatz von einzelnen Linien möglich. Der Testbetrieb ist zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt. Im Anschluss wird die Testphase evaluiert. Wenn sich der ODV als erfolgreich erweist, kann er ggf. für die Zukunft fest ins Angebot integriert.
Im Folgenden wird das Konzept für den Testbetrieb eines ODV dargestellt.

Betriebszeiten

Der ODV fährt an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 1 Uhr (19 Stunden) ohne Takt und ohne Rahmenzeiten. An Sonn- und Feiertagen wird innerhalb der Stadt Aschaffenburg kein AST angeboten. Das Busangebot wird nicht verändert.

Für Fahrten von den Landkreisgemeinden nach Aschaffenburg und von Aschaffenburg in die Landkreisgemeinden bleibt der AST mit den bisherigen Abfahrtszeiten bestehen. Im AST machen Fahrgäste mit Start oder Ziel in den Landkreisgemeinden an Sonntagen etwa ein Drittel der gesamten Fahrgäste aus.

Verkehrsgebiet und Haltestellen

Das Angebot gilt für das gesamte Stadtgebiet Aschaffenburg (inklusive alle Stadtteile). Es sind nur Fahrtrelationen mit Start und Ziel in Aschaffenburg zulässig. Eine Beschränkung auf einzelne Stadtteile ist aufgrund der geringen Größe nicht sinnvoll. Ebenso unterscheidet sich das Verkehrsverhalten und –aufkommen an Sonntagen von dem an Werktagen, sodass ohne erheblichen Mehraufwand ein Bedienungsgebiet mit der Größe der gesamten Stadt angeboten werden kann.

Die Beförderung erfolgt von Haltestelle zu Haltestelle. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen muss die Beförderung an Haltestellen gebunden sein (sonst gleich Taxi). Die Bindung an Haltestellen ermöglicht zudem eine Verkürzung der Verweildauer im Fahrzeug, weil nicht auf Fahrgäste an der Haustür gewartet werden muss („Ich bin noch nicht fertig!“) und längere Umwege in Sackgassen und Seitenstraßen vermieden werden.

Zu den Haltestellen gehören alle Bushaltestellen in der Stadt Aschaffenburg sowie virtuelle Haltestellen. Die virtuellen Haltestellen dienen der Netzverdichtung (ca. 200-250 Meter Abstand, Radius ca. 100 Meter) und werden im Voraus festgelegt. Sie sorgen für kurze Fußwege von und zu den Haltestellen des ODV. Für virtuelle Haltestellen wird keine Haltestellenausstattung (Mast und/oder Schild) oder spezielle Infrastruktur benötigt, allerdings sollten die Standorte so gewählt werden, dass dort ein Fahrzeug halten und Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können.

Die virtuellen Haltestellen werden digital im Buchungssystem hinterlegt. Als Basis dienen der Stadtplan mit grob positionierten Haltestellen und eine Liste mit Koordinaten. Zunächst sind etwa 140 zusätzliche virtuelle Haltestellen vorgesehen. Das Buchungssystem schlägt dem Kunden diese Haltestellen vor. Alle Haltestellen in der Nähe des aktuellen Standorts sollen möglichst in der App auf einer Karte mit Fähnchen, Stecknadeln o.ä. gekennzeichnet werden, um dem Kunden die Orientierung zu erleichtern.

Die Fahrtrouten im ODV sind nicht festgelegt. Ähnliche Fahrtrouten werden mit einem Algorithmus zu einer Fahrt zusammengefasst. Die Haltestellen werden nur angefahren, wenn eine Bestellung vorliegt. Die Fahrtroute wird flexibel aus der jeweiligen Nachfrage ermittelt.

Für Fahrgäste, die zu einer bestimmten Zeit an einem Ort sein müssen (z.B. für Zuganschlüsse am Bahnhof), soll es einen sog. „Pendlermodus“ geben. Hier kann seitens des Fahrgastes die Ankunftszeit festgelegt werden. Das Routing berücksichtigt diese Vorgabe und errechnet daraus die notwendige Abfahrtszeit am Startpunkt. Damit werden Fahrten mit dem ODV planbar.

Fahrpreis

Der Fahrpreis für den ODV steht bereits vor der Buchung fest. Die Preise müssen attraktiv sein, um auch bisherige Autofahrer als Neukunden zu gewinnen. Bei zu hohen Fahrpreisen wird das Angebot möglicherweise nicht angenommen. Dennoch sollten die Fahrpreise zur Kostendeckung beitragen und eine gewisse Nutzerfinanzierung ermöglichen. Ein ODV stellt ein Premiumprodukt im ÖPNV dar. Dies sollte bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.

Die Vorhaltungskosten für einen ODV sind relativ hoch. Die Kosten für die Fahrzeugvorhaltung, das Personal und das Buchungssystem sind fix und unabhängig von der Nutzung durch den Kunden. Zu den fixen Kosten kommen noch die Kosten, die erst unmittelbar durch die Nutzung entstehen. Diese Kosten betreffen insbesondere den fahrleistungsabhängigen Treibstoffverbrauch (Diesel oder ggf. Strom). Deshalb ist eine Beteiligung der Nutzer an den Gesamtkosten wünschenswert, um das Defizit so gering wie möglich zu halten.

Für die Gestaltung des Fahrpreises gibt es mehrere Möglichkeiten. Für Zeitkarteninhaber soll es jeweils einen vergünstigten Tarif geben, um diesen einen zusätzlichen Nutzen anbieten zu können und diese gleichzeitig weiter an den ÖPNV zu binden. Die Kundenbindung für Mobilitätsdienstleistungen im Allgemeinen soll noch weiter verstärkt werden. Als Zeitkarte definiert werden Wochen-, Monats- oder Jahreskarten mit Gültigkeit im Stadtgebiet.

Genehmigter Tarif + Bestellgebühr

Im ODV gilt der gleiche Tarif wie im Bus für Einzelfahrten. Zuzüglich muss noch eine Bestellgebühr entrichtet werden, zum Beispiel 1 Euro. Zeitkarteninhaber zahlen nur die Bestellgebühr.

Kundengruppe
Fahrpreis (Stand 2019)
Fahrgäste ohne Zeitkarte
2,90
Fahrgäste mit Zeitkarte
1,00

In diesem Preismodell muss der Kunde nur einen geringfügig höheren Preis als im normalen ÖPNV zahlen. Preissensible Kunden mit viel Zeit nutzen weiterhin den Bus. Daher können bessere Aussagen über Verlagerungseffekte getroffen werden.

Der gesteigerte Komfort und höhere Flexibilität werden beim Preis berücksichtigt, allerdings erfolgt keine Differenzierung nach Reiseweite. Bedingt durch den Zuschlag liegt ein höherer Kostendeckungsgrad vor, der Zuschussbedarf ist dennoch recht hoch.

Eine Studie zeigt, dass ein höherer Fahrpreis nicht unbedingt zu höheren Erlösen und damit zu einer besseren Kostendeckung führt. Bei einem hohen Fahrpreis nutzen weniger Kunden das Angebot als bei einem niedrigen. Da das Angebot sehr fixkostenlastig ist, kann eher über die Anzahl der Fahrgäste der höhere Erlös erzielt werden.

Für Zeitkarteninhaber wird die Beförderung bewusst nicht kostenlos angeboten, um einem Missbrauch und Kurzstreckenfahrten vorzubeugen. Kostet das Angebot etwas, bedeutet dies eine kleine Hürde, die Wertschätzung für das Angebot steigt (Sprichwort „Was nichts kostet, ist nichts wert“). Es wird somit vermieden, dass ein Fahrgast mehrere Fahrten „auf Vorrat“ bucht und dann nicht erscheint, weil er seine Pläne kurzfristig geändert hat oder er die Fahrt nicht erreichen kann (No shows). Kurzstreckenfahrten von wenigen 100 Metern sind ebenso ökologisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Wenn der Zeitkarteninhaber eine Bestellgebühr zahlen muss und nicht kostenlos befördert wird, muss auch ein Fahrgast ohne Zeitkarte eine Bestellgebühr zahlen. Deshalb kann ein Fahrgast ohne Zeitkarte nicht für 1,90 € befördert werden. Dies wäre gegenüber dem Zeitkarteninhaber nicht vermittelbar.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Hunde fahren in Begleitung von Erwachsenen kostenfrei.

Bestellung und Bezahlung

Der ODV kann nur über eine App bestellt und bezahlt werden. Die Buchung erfolgt kurzfristig für den aktuellen Fahrtwunsch, maximal 30 Minuten im Voraus. Das Vorbestellen hat Einfluss auf das Routing und die Verfügbarkeit für andere Kunden. Im „Pendlermodus“ muss eine Bestellung mindestens 60 Minuten im Voraus erfolgen.

Bei den Bezahlmöglichkeiten muss die sog. „soziale Barrierefreiheit“ beachtet werden. Es gibt Personen, die keine Kreditkarte o.Ä. besitzen (und auch nicht beantragen können) oder diese Zahlungsmittel nicht nutzen wollen. Da der ODV als Zusatzangebot zu verstehen ist, erfolgt kein Ausschluss von Nutzern vom ÖPNV. Allerdings entfällt das bisherige ÖPNV-Angebot des AST an Sonntagen.

Nutzerkonto

Um Fahrten buchen zu können, muss sich der Kunde einmalig in der App registrieren und ein elektronisches Zahlungsmittel hinterlegen (z.B. Kreditkarte, PayPal, Lastschrift etc.). Es wird ein Nutzerkonto erstellt. Anzustreben ist, dass die Bestellhistorie in der App abgerufen werden kann.

Der Besteller einer Fahrt muss nicht gleichzeitig der Nutzer sein. Es kann auch eine Fahrt für einen Dritten bestellt werden, auch wenn der Besteller selbst nicht mitfährt, z.B. Eltern für ihre Kinder. Hier sind die Eltern Besteller und die Kinder Nutzer. Kinder ab 6 Jahren können den On-Demand-Verkehr alleine nutzen, ein Nutzerkonto kann jedoch nur von volljährigen Personen angelegt werden. Bei der Buchung muss der Name des Nutzers angegeben werden, damit dieser im Fahrzeug überprüft werden kann. Wenn der Nutzer gleichzeitig Besteller ist, ist der Name automatisch hinterlegt.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Hunde müssen von einem Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden. Kinder unter 5 Jahren müssen bei der Buchung mit angegeben werden, da für diese ein Sitzplatz reserviert werden muss. Für Kinder wird eine Sitzschale im Fahrzeug vorgehalten. Wenn ein Fahrgast mit Hund eine Fahrt bucht, wird das Fahrzeug mit einer Person weniger belegt (Szenario drei Personen auf der Rückbank und zusätzlich ein großer, sabbernder Hund). Für den Hund ist jedoch keine Unterbringung auf einem Sitzplatz vorgesehen. Fahrgäste mit Hund werden ohne Voranmeldung des Hundes nicht befördert.

  1. Ablauf der Bestellung, Bezahlung und Stornierung

Der Kunde muss bei der Fahrtbestellung folgende Angaben machen:
  • Name des Nutzers (wenn nicht gleich Besteller)
  • Start und Ziel
  • Personenzahl (inkl. Anzahl Kinder bis 5 Jahre für Sitzplatzbuchung)
  • Hund
  • Zeitkarte
  • Gewünschte Abholzeit: jetzt, in 5/10/15/20/25/30 Minuten
ODER gewünschte Ankunftszeit (für „Pendlermodus“)

Wenn für die gewünschte Fahrt ein Fahrzeug verfügbar ist, kann die Fahrt verbindlich gebucht werden. Eine Fahrt wird nur angeboten, wenn innerhalb von 15 Minuten ab der gewählten Zeit ein Fahrzeug verfügbar ist. Die voraussichtliche Abholzeit und ungefähre Fahrzeit werden angezeigt.

„Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, falls das Angebot des On-Demand-Verkehrs über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.“

Wenn der Kunde die Fahrt bucht, wird ihm der Fahrpreis automatisch belastet. Die App leitet den Fahrgast von seinem aktuellen Standort zur nächsten (virtuellen) Haltestelle und informiert in Echtzeit über die voraussichtliche Ankunftszeit und die Ortung des Fahrzeugs sowie das Fahrzeugkennzeichen.

Der Fahrgast muss zur vereinbarten Zeit an der Haltestelle sein. Es wird maximal 90 Sekunden auf den Fahrgast gewartet. Bei Nichterscheinen wird der Fahrpreis dennoch fällig (ist bereits bezahlt und wird nicht zurückerstattet).

Bis 5 Minuten vor der bei der Buchung bestätigten Abholzeit kann die Fahrt noch kostenfrei storniert werden. Der Fahrpreis wird dann zurückerstattet. Danach ist die Stornierung kostenpflichtig (Fahrpreis wird nicht zurückerstattet).

Wenn die Fahrt aus Gründen, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat, ausfällt oder nicht mehr gefahren werden kann (z.B. durch einen Unfall des ODV-Fahrzeuges) und innerhalb von 15 Minuten nach der bestätigten Abholzeit kein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, hat der Fahrgast den Anspruch auf die Nutzung eines Taxis. Die Mehrkosten werden dem Fahrgast auf Antrag zurückerstattet.

Der Einstieg erfolgt zwingend an allen virtuellen und realen Haltestellen. Das Fahrziel kann im Fahrzeug nicht mehr geändert werden (da Einfluss auf das Routing und die Fahrzeit der übrigen Fahrgäste) und es können nicht spontan zusätzliche Mitfahrer mitfahren (Plätze sind begrenzt und vorab zu reservieren).

Ein Missbrauch der Buchung wird vermieden, da ohne das Hinterlegen von Zahlungsdaten keine Bestellung erfolgen kann. Außerdem wird der Fahrpreis jeweils sofort fällig und nur in Ausnahmefällen zurückerstattet. Bei Verdacht auf Missbrauch (bei mehreren Fällen) wird das Recht vorbehalten, den Nutzer von der Beförderung auszuschließen und das Nutzerkonto zu sperren.

Wenn ein Fahrgast eine Zeitkarte bei der Buchung angegeben hat, diese jedoch im Fahrzeug nicht vorzeigen kann, wird ihm der Differenzbetrag zusätzlich belastet.

Fahrzeuge und Personal

Der Betrieb startet zunächst mit drei eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal der Stadtwerke. Die Fahrzeuge haben bis zu 9 Sitzplätze (Kleintransporter). Diese Fahrzeuge sind nicht barrierefrei, weshalb eine Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen nicht möglich ist. Bei Engpässen und einer kurzfristigen Erweiterung des Angebots stellt Metropolis auf Anforderung zusätzliches Personal und Fahrzeuge zur Verfügung. Die Fahrzeuge der Stadtwerke werden an das Bestellsystem angeschlossen. Die Bestellung kommt über ein zusätzliches mobiles Gerät direkt ins Fahrzeug. Diese Geräte müssen bereitgestellt werden.

Die eigenen Fahrzeuge sind zunächst nicht barrierefrei. Ggf. kann mit dem „London Taxi“ von Metropolis ein barrierefreies Fahrzeug im Fahrzeugpool bereitgestellt werden.

Marketing

Es werden ein eigener Markenname und ein eigenes Branding entwickelt. Der Name soll einen Bezug zur Stadt und zum Angebot haben. Für den Namen wird ein Ideenwettbewerb mit Preis für den Siegernamen ausgeschrieben, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das Marketing wird für die Planung und Durchführung des Wettbewerbs und für das Erstellen des Branding beauftragt.

Weiterhin sollten Marketingmaßnahmen durchgeführt werden, um das Angebot bekannt zu machen.

Zeitplan

Ein konkreter Startpunkt ist noch nicht festgelegt. Möglich erscheint eine Umsetzung ab dem 01.03.2020. Ein früherer Start ist ausgeschlossen. Aufgrund der anspruchsvollen techn. Herausforderungen, kann es evtl. zu einem späteren Startzeitpunkt kommen.

Kosten

Die Personalkosten stellen den größten Kostenblock dar. Rund 3.000 Personalstunden fallen jährlich an. Hinzu kommen die Investitionskosten für die Kleinbusse sowie die Kosten für die digitale Plattform. Ohne die betriebsabhängigen Kosten fallen ca. 100 T€ jährlich an.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum geplanten Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Stadtwerke werden beauftragt, testweise einen On-Demand-Verkehr in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen, längstens bis zum 31.12.2021 einzurichten.

Der Werksenat erhält nach einem ca. 6 monatigen Testzeitraum einen Zwischenbericht.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.06.2020 08:21 Uhr