Datum: 25.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/3/1/19 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
2PL/3/2/19 Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
3PL/3/3/19 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg
4PL/3/4/19 Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5PL/3/5/19 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2017 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017
6PL/3/6/19 Digitalisierung an Schulen
7PL/3/7/19 Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
8PL/3/8/19 Sanierung der Duccastraße; -Bau- und Finanzierungsbeschluss
9PL/3/9/19 Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); Bericht über die Jahre 2017 und 2018
10PL/3/10/19 Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg am Sonntag, 31.03.2019; - Antrag des Handelsverbands Bayern e. V. vom 12.02.2019
11PL/3/11/19 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018

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1. / PL/3/1/19. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 1PL/3/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungs-
prüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2017 geprüft und den Bericht Nr. 450/2018 vom 16.10.2018 über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 26.11.2018 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2017 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2017 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 44 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 450/2018 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 450/2018 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 1) wird zur
Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/3/2/19. Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 2PL/3/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 450/2018 vom 16.10.2018 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 26.11.2018 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2017 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 26.11.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest-
zustellen.

.Beschluss:

I.


Die Jahresrechnung 2017 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2017








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
1.391.992,01
315.384,66
1.707.376,67




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
771,34
0,00
771,34






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.391.220,67
315.384,66
1.706.605,33





Soll-Ausgaben
1.391.220,67
199.469,86
1.590.690,53





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
115.914,80
115.914,80





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben


1.391.220,67
315.384,66
1.706.605,33

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:



Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
208.154,94 €


Vermögenshaushalt  - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
107.229,72 €



Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.





Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2017











Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt











Einnahmen











Soll-Einnahmen
1.418.227,26
355.747,24
1.773.974,50








Ist-Einnahmen
1.382.214,82
355.747,24
1.737.962,06








Kasseneinnahmereste
36.012,44
0,00
36.012,44




















Ausgaben











Soll-Ausgaben
1.418.227,26
239.832,44
1.658.059,70








Ist-Ausgaben
1.418.323,31
239.832,44
1.658.155,75








Kassenausgabereste
-96,05
0,00
-96,05














Ist-Fehlbetrag
-36.108,49




Ist-Überschuss

115.914,80
79.806,31


Unerledigte Verwahrgelder


-50.979,79


Unerledigte Vorschüsse


0,00


Buchmäßiger Kassenbestand


28.826,52



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PL/3/3/19. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 3PL/3/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungs-
prüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2017 geprüft und den Bericht Nr. 440/2018 vom 09.11.2018 über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 26.11.2018 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2017 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2017 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 123 und 124 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 440/2018 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 440/2018 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2) wird zur Kenntnis ge-
nommen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/3/4/19. Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 4PL/3/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 440/2018 vom 09.11.2018 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 26.11.2018 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2017 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 26.11.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2017








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
259.203.140,40
57.223.480,03
316.426.620,43




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.482.450,00
1.482.450,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

531.914,40
531.914,40





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
360.711,70
66.419,68
427.131,38






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
258.842.428,70
58.107.595,95
316.950.024,65





Soll-Ausgaben
257.935.397,33
41.401.266,18
299.336.663,51





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.347.731,06
18.162.885,23
19.510.616,29





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
453.148,93
1.459.911,10
1.913.060,03





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-12.449,24
-3.355,64
-15.804,88






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
258.842.428,70
58.107.595,95
316.950.024,65

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt  19.283.947,61 €
19.283.947,61 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage  2.189.847,90 €
2.189.847,90 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2017



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
262.322.800,03
74.454.867,64
336.787.667,67




Ist-Einnahmen
250.243.024,25
74.063.367,85
324.306.392,10




Kasseneinnahmereste
12.079.775,78
401.499,79
12.481.275,57












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
260.975.068,97
53.234.406,68
314.209.475,65




Ist-Ausgaben
256.542.873,40
53.236.215,14
309.779.088,54




Kassenausgabereste
4.432.195,57
-1.808,46
4.430.387,11








Ist-Fehlbetrag
-6.299.849,15


Ist-Überschuss

20.827.152,71
14.527.303,56
Unerledigte Verwahrgelder


30.455.728,73
Unerledigte Vorschüsse


-89.309,91
Buchmäßiger Kassenbestand


44.893.722,38




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PL/3/5/19. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2017 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 5PL/3/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 25.02.2019 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.


Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2017 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2017 wird erteilt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PL/3/6/19. Digitalisierung an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 6PL/3/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um den Stand der Digitalisierung an Aschaffenburger Schulen möglichst aktuell wiederzugeben, erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Digitalisierung an Aschaffenburger Schulen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/3/7/19. Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 7PL/3/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 die Entwurfsplanung für die Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße betreffend der Erweiterung der Tagesstätte mit einem Speiseraum und Integrierung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe zur Kenntnis genommen.
In der Evangelischen Kindertagesstätte Inselstraße ist eine Einrichtung für Krippenplätze bis jetzt nicht vorhanden. Die Möglichkeit zu einer Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze besteht nicht und ein Rückgriff auf Raumreserven ist im Bereich des bestehenden Kindergartens nicht gegeben. Des Weiteren nehmen 50 Kinder der Tagesstätte die Mittagsbetreuung in Anspruch. Ein Speiseraum steht nicht zur Verfügung.
Die Grundlage der Planung basiert daher auf die Integrierung von zusätzlichen Gebäudeteilen im Westen und Osten an dem bestehenden Gebäudekomplex. Im Bereich des Bestands erfolgt eine Neuorganisation bestehender Räume mit Modifizierung der geforderten Flächen infolge der Integrierung eines gesonderten Speiseraumes und der Kinderkrippe.
Auf Grund der Änderung der Zuweisungsrichtlinien (Bekanntmachung vom 15.Oktober 2018) hinsichtlich des Summenraumprogramms, sind die zuwendungsfähigen Flächen zukünftig erhöht mit zusätzlicher Anerkennung eines gesonderten Speiseraums.
Die Maßnahme ist mit der Regierung von Unterfranken, dem Jugendamt, dem Träger und der Kindergartenleitung abgestimmt.
Die Ausführung der Erweiterung der Kinderkrippe mit Passivhauskomponenten ist mit Mehrkosten von 86.000,- € zu leisten. Die Mehrkosten resultieren aus einer sehr aufwendigen dichten Gebäudehülle in Kombination mit einer Lüftungsanlage inklusiv Wärmerückgewinnung unter Einsatz des vorhandenen Gas-Brennwertkessels.

Die Förderung der Kinderkrippe beträgt voraussichtlich 425.000,- €.
Der Umbau und die Erweiterung der Tagesstätte ist gemäß der Höhe der tatsächlichen Baukosten förderfähig.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der Planung und der Kostenberechnung für die Erweiterung der
Evang. Kindertagesstätte Inselstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 1.090.000,-- € zu.

Die Ausführung der Kinderkrippe mit Passivhauskomponenten erfordern Mehrkosten
von 86.000,-- €, ein Anteil von 70.000,--  € wird durch das interne Energie-Einspar-Contracting ausgeglichen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Förderantragstellungen zu veranlassen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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8. / PL/3/8/19. Sanierung der Duccastraße; -Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 8PL/3/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Die Freigabe der Entwurfsplanung erfolgte am 12.02.2019 im Planungs- und Verkehrssenat. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


Projektbeschreibung
Gehwegverbreiterung in der Kolpingstraße
Auf Höhe des Schuleingangs wird ein Pflanzbeet von 1,50 Tiefe angelegt, so dass sich die Fahrbahnbreite von 9,0 m auf 7,50 m verändert. Die gegenüber der Schule liegenden Parkplätze werden reduziert und um ca. 2,0 m in Richtung Hanauer Straße verschoben. Die vorhandene Mittelmarkierung wird auf einer Länge von ca. 43 m herausgefräst. Die Parkwinkel der entfallenden Parkplätze und eine bestehende Grenzmarkierung (StVO Z 299) werden entfernt.

Sanierung der Duccastraße
Die Duccastraße wird auf ihrer gesamten Länge von ca. 115 m voll ausgebaut. Die Duccastraße erhält durch ein Pflanzbeet, das als Einengung an der Einmündung zur Weißenburger Straße vorgesehen ist, wie auch durch zwei weitere, etwa mittig im Straßenverlauf gelegene Pflanzbeete, eine Aufwertung ihrer Aufenthaltsqualität. Baumpflanzungen sind gegebenenfalls in den etwa mittig gelegenen Pflanzbeeten nach örtlicher Überprüfung unter Einsatz von HDPE-Platten möglich. Zukünftig stehen zwei Behindertenparkplätze, drei weitere Stellplätze und drei Fahrradabstellplätze zur Verfügung.

Aufgrund dessen, dass die Duccastraße als Hauptzufahrt zum ROB dient und den damit verbundenen hohen Belastungen durch den Busverkehr vor allem im Einfahrtsbereich der Duccastraße von der Weißenburger Straße kommend und im Aufstellbereich der Lichtsignalanlage an der Einmündung zur Ludwigsstraße, wird der Oberbau als „halbstarre Deckschicht“ ausgeführt.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird die AVG die Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom und Hausanschlüsse austauschen. Auch die Straßenbeleuchtung wird im Rahmen des Projektes erneuert. Vorgesehen sind technische Leuchten.

Querschnitt:
Der Querschnitt der Duccastraße erhält zukünftig eine Fahrbahnbreite von 7,50 m, die Gehwege eine Breite von 2,0 m. Die Rinnen werden mit Gussasphalt ausgeführt. Im Einmündungsbereich zur Weißenburger Straße reduziert sich die Fahrbahn durch das Pflanzbeet auf 5,30 m, durch die Einengung im Verlauf der Duccastraße auf 4,00 m. Die Gehwege erhalten einen Pflasterbelag.

Gemäß dem Auftrag aus dem Planungs- und Verkehrssenat wird die Verwaltung ein neues Fahrradkonzept für die Friedrichstraße und Weißenburger Straße entwerfen.


Kosten
Die berechneten Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.

Die Gesamtkosten in Höhe von 799.000 € (brutto) gliedern sich wie folgt:


Gehwegverbreiterung
Kolpingstraße
Duccastraße
Deckensanierung
Weißenburger Straße/Friedrichstraße
Baukosten (Kostenberechnung)
17.000 €
469.000 €
254.100 €
Baunebenkosten

47.000 €
11.900 €
Summe (brutto)
17.000 €
516.000 €
266.000 €


Finanzierung
Die Sanierung der Duccastraße war bereits mehrfach Thema im Stadtrat. Bereits am 17.09.2013 wurden erste Varianten im Planungs- und Verkehrssenat gezeigt. Im Jahr 2014 folgten weitere Informationen zur Straßenraumgestaltung. Am 18.09.2018 hat der Stadtrat schließlich die Ergebnisse aus dem Bürgergespräch zum Anlass genommen, die erforderliche Umgestaltung der Duccastraße mit einem Grundsatzbeschluss zu untermauern. Im Rahmen der danach erfolgten Vor- und Entwurfsplanung wurden die Kosten detailliert ermittelt, um der Regierung von Unterfranken für das anstehende Förderverfahren belastbare Zahlen liefern zu können. Gegenüber ersten Kostenprognosen aus dem Jahr 2014 haben sich die Kosten, gerade auch im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung im Baugewerbe, erhöht.

Die Sanierung der Duccastraße wird über die Haushaltstelle 1.6171.9503 abgerechnet. Auf dieser Haushaltsstelle müssen die für den Umbau noch fehlenden Mittel im Nachtragshaushalt als Verpflichtungsermächtigung bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden.
Für das Projekt werden im Rahmen der Städtebauförderung Mittel beantragt. Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Kosten.

Für die Deckensanierung in der Weißenburger Straße/Friedrichstraße wird beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg eine Übernahme der Kosten beantragt, da diese den Rahmen der jährlichen Pauschale für Unterhalt und Instandsetzung übersteigen. Vorabgespräche haben bereits stattgefunden.

Die Gehwegverbreiterung wird durch den städtischen Bauhof ausgeführt und die Kosten über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 abgerechnet.


Weiteres Vorgehen
Das Tiefbauamt erstellt die Ausführungsplanung und alle für den Förderantrag notwendigen Unterlagen, so dass der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden kann.

Die Umsetzung der Fahrbahneinengung in der Kolpingstraße erfolgt kurzfristig im I./II Quartal 2019 und wird unter einer halbseitigen Sperrung durchgeführt. Als Bauzeit sind ca. 2 Wochen veranschlagt.

Derzeit laufen Gespräche mit der AVG, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten. Entgegen ersten Überlegungen, den Austausch der Leitungen durch die AVG vorzuziehen und den Straßen-bau im Paket nachfolgen zu lassen, wird derzeit eine Variante favorisiert, die die abschnittsweise Verlegung aller Sparten vorsieht. Dadurch ist ein kontinuierlicher Bauablauf möglich. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden diese Überlegungen konkretisiert und die wirtschaftlichste Variante mit der kürzesten Bauzeit als Amtsvorschlag erarbeitet. Ein Baubeginn ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 10 Monaten zu rechnen.

Die Arbeiten selbst werden abschnittsweise unter Vollsperrung durchgeführt. Für die Verkehrs-betriebe stellt die Vollsperrung eine Änderung im Betriebsablauf des ROB dar, da die Haltestellen in der Ludwigstraße nicht mehr angedient werden können. Der Betrieb wird daher umorganisiert. Die Zufahrt erfolgt in dieser Zeit vornehmlich über die Kolpingstraße, analog der ehemaligen Verkehrsführung im Rahmen des Kanalbaus.

Im Anschluss an den Ausbau der Duccastraße erfolgt die Deckensanierung im Bereich der Weißenburger Straße und Friedrichstraße.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der Duccastraße mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 799.000,-- € brutto.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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9. / PL/3/9/19. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); Bericht über die Jahre 2017 und 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 9PL/3/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aschaffenburg hat der Stadtrat mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert und festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form zu berichten ist. Diesem Verlangen wird mit der beigefügten Übersicht über die Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Rechnung getragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25 000 € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).

Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25 000 € zuständig. In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 hat keine einzelne Zuwendung den Betrag von 25 000 € erreicht (ist vom Stadtrat noch zu beschließen).

Der Stadtrat wird um Kenntnisnahme gebeten.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/3/10/19. Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg am Sonntag, 31.03.2019; - Antrag des Handelsverbands Bayern e. V. vom 12.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 10PL/3/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bisherige Handhabung verkaufsoffene Sonntage in Aschaffenburg:

In Aschaffenburg bestanden zwei Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ermöglichten:

      anlässlich

-des Automarkts auf dem Schlossplatz jeweils am dritten Sonntag im Oktober
  vom 20.07.2004
 
 sowie

-des Hamburger Fischmarkts in Aschaffenburg jeweils am letzten Sonntag im April
 vom 06.03.2007.

Diese Verordnungen wurden vom Stadtrat auf Dauer beschlossen. Die Begründung für die Verordnungserlasse auf Dauer war, dass es sich bei dem Fischmarkt und dem Automarkt (MOBILIA) um jährlich wiederkehrende Veranstaltungen handelt, die beide Anlass für die Einrichtung von verkaufsoffenen Sonntagen sind. Eine jährlich wiederkehrende Beantragung durch den Einzelhandelsverband sollte damit entbehrlich werden.


2.        Aufhebung der Verordnungen:

Mit Schreiben vom 11.8.2017 teilte die Regierung von Unterfranken der Stadt Aschaffenburg mit, dass sich die „Sonntagsallianz Aschaffenburg“ sowie Herr Johannes Büttner mit jeweils einem Schreiben gegen die Rechtsverordnungen der Stadt zu den verkaufsoffenen Sonntagen gewandt habe. In den beigefügten Schreiben wurde unter Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts die Überprüfung und Aufhebung der Aschaffenburger Rechtsverordnungen beantragt.

Das Schreiben der „Sonntagsallianz“ war unterzeichnet von:

- xxx, Katholischer Betriebsseelsorger Bayer. Untermain;
- xxx, stellvertretender Diözesanvorsitzender KAB Diözesanverband Würzburg,
- xxx, Gewerkschaftssekretär Fachbereich Handel, Ver.di Bezirk Würzburg-Aschaffenburg,
- xxx, DGB-Kreisverbandsvorsitzender AB-MIL.

Am 13.9.2017 nahm das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zu dem Regierungsschreiben Stellung. In Abstimmung mit dem Einzelhandelsverband Würzburg und Aschaffenburg wurde der Regierung mitgeteilt, dass an der Rechtsauffassung von rechtskonform erlassenen Verordnungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen festgehalten wird.

In einem erneuten Schreiben vom 27.9.2017 verwies die Regierung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und schlug vor, Nachermittlungen z. B. durch Befragungen einer repräsentativen Besucherauswahl vorzunehmen. Die Überlegung dabei war, zu ermitteln, ob sich die Besucher durch die Veranstaltung an sich – also Fischmarkt und Mobilia -, oder aber vorrangig durch die Ladenöffnungen angezogen fühlen.

Das von der „Sonntagsallianz Aschaffenburg“ mit Schreiben vom 9.8.2017 sowie Herrn Johannes Büttner mit Schreiben vom 10.8.2017 ebenfalls erwähnte Urteil des BVerwG vom 11.11.2015 — 8 CN 2.14 enthält folgende Leitsätze:

1. Eine Gewerkschaft ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung, die in ihrem Tätigkeitsbereich gestützt auf § 14 LadSchlG eine Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag zulässt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 14 ff. - amtlicher Leitsatz).
2. Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot "aus Anlass" eines Marktes ist nach § 14 Abs. 1 LadSchIG nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt darstellt. Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989- 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S. 7 - amtlicher Leitsatz).
Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat sich mit Urteil vom 24.5.2017 Az. N 17.527 mit dem Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines Festes befasst. Dieses Urteil enthält zusammengefasst folgende Aussagen:
-nur Veranstaltungen, die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, dürfen Anlass für eine Ladenöffnung geben. Der Besucherstrom darf nicht erst durch das Offenhalten von Verkaufsstellen ausgelöst werden;
-ob dem Erfordernis des bloßen Annexcharakters der sonntäglichen Ladenöffnung Genüge getan ist, lässt sich – bezogen auf die Gesamtheit des Gebiets, innerhalb dessen ein Sonntagsverkauf zugelassen wird – kaum anders als danach beurteilen, ob der Besucherstrom, den die anlassgebende Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kommen.
-diese Prognose unterliegt nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle; insbesondere dürfen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsordnung keine eigene Prognose vornehmen. Sie haben jedoch zu prüfen, ob die bei Erlass der Rechtsverordnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist.
Eine solche eingehende Prognose wurde beim Erlass der städtischen Verordnungen nicht vorgenommen und war auch von der damaligen Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht vorgesehen. Es steht daher zu befürchten, dass bei einer juristischen Auseinandersetzung deren Unwirksamkeit gerichtlich festgestellt wird. Nachdem ein solches Verfahren äußerst kurzfristig geschehen kann, steht weiterhin zu befürchten, dass unter Umständen dem örtlichen Handel infolge Vorbereitung eines verkaufsoffenen Sonntags und gerichtlicher Untersagung desselben erheblicher finanzieller Schaden entstehen kann.
Dass eine solche juristische Auseinandersetzung für den Fall der weiteren Aufrechterhaltung der verkaufsoffenen Sonntage in Aschaffenburg beabsichtigt ist, hat die „Sonntagsallianz“ bei einem gemeinsamen Besprechungstermin mit Verwaltung, Einzelhandelsverband, „Sonntagsallianz“ und Herrn Büttner am 8.2.2018 durch deren Rechtsvertreter deutlich gemacht.
Die Regierung von Unterfranken hat in einem erneuten Schreiben vom 20.2.2018 die Beurteilung abgegeben, dass die bestehenden Rechtsverordnungen einer gerichtlichen Überprüfung „nur schwerlich standhalten können“ und regt an, eine Aufhebung der Rechtsverordnungen in Betracht zu ziehen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich nach der Rechtsprechung die Freigabe der Verkaufsstellen zumindest örtlich auf die Bereiche beschränken sollte, in denen die Veranstaltung entweder stattfindet oder sich wenigstens auswirkt (z. B. Ausschluss außerhalb liegender Einkaufszentren). Bei einer Beschränkung auf Handelszweige ist auf die durch die Veranstaltung ausgelösten Bedürfnisse abzustellen.
Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung der Regierung und beschloss die Aufhebung der Verordnungen. Diese wurden im Folgenden aufgehoben, so dass derzeit keine Rechtsgrundlage für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags mehr besteht.

3.         Antrag des Handelsverbands Bayern auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 21.10.2018:
Mit Schreiben vom 23.8.2018 beantragt der Handelsverband Bayern e.V., am 21.10.2018 anlässlich der MOBILIA wiederum einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
Die Anforderungen der Rechtsprechung werden mit folgenden Maßnahmen/Änderungen erfüllt:
a)        Die Mobilia erstreckt sich über den ganzen Innenstadtbereich mit den Schwerpunkten Citygalerie und Schlossplatz. Vor diesen Hintergrund wurde das „Einzugsgebiet“ für die Ladenöffnung eingeschränkt auf den Bereich, der von der Shopping-Nacht erfasst wird. Das sind insbesondere die Straßen, die durch die normalen Laufbeziehungen der MOBILIA-Besucher berührt sind.

b)        Zudem wird versucht, eine nachvollziehbare Prognose zu erstellen. Es gibt keine konkreten Erhebungen bezüglich des Besucherverhaltens. Aus Sicht des Antragstellers erlauben aber die Parkbewegungen einen repräsentativen Rückschluss auf das Besucherverhalten. Die Besucher der letzten Mobilia mit verkaufsoffenem Sonntag (15.10.2017) wurden in Relation gesetzt zur letzten Mobilia ohne verkaufsoffenen Sonntag (25.3.2018). Wie dem Antrag des Einzelhandelsverbandes zu entnehmen ist, finden im relevanten Zeitfenster von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei einer MOBILIA mit geöffneten Geschäften 3195 Einfahrten statt und bei einer ohne geöffnete Geschäfte 1652. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass bei einem verkaufsoffenen Sonntag mit Mobilia ca. 1543 Einfahrten unter dem Gesichtspunkt der Ladenöffnung erfolgen. Die Besucher der Mobilia überwiegen daher um 109 Einfahrten.

Die vorbenannten Zahlen basieren beim DB-Hauptbahnhof-Parkhaus mit 32 % Auslastung bzw. 83 % auf geschätzten Daten anhand der Auslastung des städtischen Parkhauses Hauptbahnhof-Elisenstraße. Zwischenzeitlich hat der Einzelhandelsverband die Zahlen von Contipark erhalten. Danach ist die echte durchschnittliche Auslastung im relevanten Zeitfenster 16% bzw. 23 %. Damit verändert sich die Zahl der Einfahrten bei einer Mobilia mit verkaufsoffenem Sonntag auf 2907 und bei einer Mobilia ohne verkaufsoffenen Sonntag auf 1587. Die Besucher der Mobilia überwiegen daher nach neuen Erkenntnissen um 267.
Der Stadtrat folgte dieser Auffassung mit Stimmenmehrheit. Die Verwaltung erließ eine entsprechende Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags.

4.        Stellungnahme der Regierung von Unterfranken:
Die Regierung teilte per E-Mail folgendes mit:
„Wir begrüßen die von der Stadt Aschaffenburg angestellten Überlegungen bzw. die Zahlenerhebungen für künftige ladenschlussrechtliche Entscheidungen.
Die aufgezeigte Vorgehensweise mit den dargelegten Zahlen erscheint uns als ein geeigneter Ansatz zur Erstellung einer Prognose für eine künftige, vergleichbare Veranstaltung im Jahr 2018.
 Aus den Zahlen lässt sich nachvollziehbar schließen, dass offensichtlich die Mehrheit der Besucher wegen der Veranstaltung an sich und nicht wegen der Ladenöffnung die Stadt Aschaffenburg besucht.
Auch wenn diese Mehrheit der Besucher nur knapp erreicht wird, ist der vorgenannte Schluss zu ziehen.
Allerdings wäre noch zu prüfen, ob weiteres Zahlenmaterial zur Unterlegung der für eine künftige Veranstaltung anzustellenden Prognose vorhanden ist.
Sofern die Veranstaltung bei gleichzeitiger Ladenöffnung im Jahr 2018 tatsächlich durchgeführt wird, sollten bei dieser Gelegenheit in jedem Fall aktuelle Zahlen zur Unterlegung der Prognose für 2018 bzw. für künftige Veranstaltungen in geeigneter Weise erhoben werden.

5.        Umfrage anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 21.10.2018:
Die Stadtverwaltung kam dieser Aufforderung der Regierung nach und führte durch externe Interviewer eine Befragung von Passanten am 21.10.2018 an mehreren Plätzen im Stadtgebiet durch. Aus dem Ergebnis der Befragung (Anlage 2) ist der Schluss zu ziehen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags erfüllt sind. Dies wurde auch von der Regierung von Unterfranken mit E-Mail vom 8.1.2019 ausdrücklich bestätigt.

6.        Auswertung der Belegungszahlen der Parkhäuser:
Wie beim letzten verkaufsoffenen Sonntag am 21.10.2018 überprüfte die Stadt Aschaffenburg wiederum die Auslastung der Parkhäuser. Auch diese Zahlen führen zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen der MOBILIA nach Aschaffenburg kamen (Anlage 3).

7.        Neuer Antrag des Handelsverbands Bayern auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 31.3.2019:
Mit Schreiben vom 12.2.2019 beantragte der Handelsverband Bayern die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 31.3.2019. Auf den beiliegenden Antrag wird Bezug genommen (Anlage 1).

8.        Stellungnahmen zu dem Antrag:
 Die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die evangelische und katholische Kirche wurden zu dem Antrag um Stellungnahme gebeten.
(Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004).

Von den Kirchen liegt uns bereits eine E-Mail anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags vom 21.10.2018 vor:
„Wir haben uns im Kreis der evangelischen und katholischen Kollegen in der Innenstadt abgesprochen.
So halten wir an der bewährten Lösung fest, nämlich die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf zwei im Jahr zu begrenzen. Diese sollten dann auch erst nach der Gottesdienstzeit um 11.00 Uhr beginnen. Weiterhin sollte es sich weiterhin um traditionell, gewachsene Anlässe handeln.
Der Mobilia am 21.10.2018 können wir zustimmen, da es soweit wir sehen, in diesem Jahr noch keinen weiteren verkaufsoffenen Sonntag gegeben hat.“

xxx

Kopie: xxx, xxx, xxx, xxx
xxx, Pfarrer
Christuskirche I
Pfaffengasse 19
63739 Aschaffenburg

Tel.: 06021 xxx - Fax: 06021 xxx
E-Mail: xxx
http://www.christuskirche-ab.de

9.        Ergebnis:
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts und der Beurteilung durch die Regierung von Unterfranken kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag des Handelsverbandes insbesondere aufgrund der mittlerweile vorliegenden Zahlen, der Ausweitung der MOBILIA und der Eingrenzung auf den engeren Innenstadtbereich rechtskonform ist.
Dies entspricht auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die fordert, dass ausschließlich Verkaufsstellen öffnen dürfen, die einen Bezug zum jeweiligen Markt haben. Daher ist es folgerichtig, diese Verkaufsstellen nicht mehr wie in den bisherigen Verordnungen auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, sondern lediglich auf die vom Handelsverband vorgeschlagene Fläche der Innenstadt, markiert durch eine durchgezogene schwarze Linie. Dies entspricht der Fläche der Langen Einkaufsnacht anlässlich der Aschaffenburger Kulturtage, die von der Regierung von Unterfranken genehmigt wird.
Dem Antrag sollte daher zugestimmt werden. Die beiliegende Rechtsverordnung (Anlage 4) wird erlassen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung der heutigen Sitzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 38

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

1. Der Bericht der Verwaltung über den Antrag des Handelsverbands Bayern e. V. vom 12.02.2019 auf Erlass einer Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31.03.2019 sowie eine Stellungnahme von ver.di vom 22.02.2019 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

2. Nach Abwägung des Sachverhalts stimmt der Stadtrat der Durchführung anlässlich eines verkaufsoffenen Sonntags am Sonntag, 31.03.2019, anlässlich der Frühjahrs-MOBILIA mit E-MOBILIA durch FUNKHAUS Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung zu. Die beiliegende Verordnung (Anlage 6) wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 11

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11. / PL/3/11/19. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Neue Förderung von Kindertageseinrichtungen!“ vom 04.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 11PL/3/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Familien, deren Kinder im 1. und 2. Jahr den Kindergarten besuchen, ab 01.04.2019 mit einem Zuschuss von 100 € je Kind und Monat zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt analog der bisherigen Regelung für die Förderung der Kinder-
gartenbeiträge im 3. Kindergartenbesuchsjahr über die Jugendämter direkt an die Kindergärten.

Aktuell (Februar 2019) werden von der Stadt Aschaffenburg für 190 Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 313.000 € gezahlt. Bei einer Bezuschussung der Kindergartengebühren durch den Freistaat Bayern reduzieren sich die kommunalen Zuschüsse auf das gesamte Kalenderjahr bezogen um 228.000 €. Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.12.2019 ergibt sich im Kalenderjahr eine Minderung der von der Stadt Aschaffenburg gewährten Zuschüsse zu den Elternbeiträgen in Höhe von 171.000 €.

Zu 1 des Antrags: Die Verwaltung schlägt bzgl. Punkt 1 des Antrags der CSU-Fraktion vor, den Trägern der Aschaffenburger Kindertagesstätten einen Verwaltungskostenzuschuss von 650 je geführter Gruppe zu gewähren. Eingruppige Einrichtungen sollen, um eine Schlechterstellung zu vermeiden, weiterhin den bislang unabhängig von der Größe der Einrichtung pauschal gewährten Verwaltungskostenzuschuss von 1200 €/Jahr erhalten. Im Übrigen entfällt der bisherige Verwaltungskostenzuschuss mit Einführung der vorgeschlagenen Neuregelung.

Bei dieser Regelung entstehen unter Berücksichtigung von aktuell insgesamt 128 Krippen- und Kindergartengruppen Kosten in Höhe von 83.200 €, die durch die erwartete Minderung  bei
den städtischen Zuschüssen zu den Elternbeiträgen vollständig refinanziert sind.
Bezieht man die nach BayKiBiG geförderten Hortgruppen (14) mit ein, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 92.300 €.

Zu 2 des Antrags: Die Verringerung der Schließzeiten der Einrichtungen in den Sommerferien von 3 auf 2 Wochen mit nicht mehr als 20 Schließtagen muss mit den Trägern der Kindertages-einrichtungen konzeptionell ausgearbeitet werden. Kindertageseinrichtungen sind laut Auskunft des Sozialministeriums wirtschaftlich in der Regel mit 25 Schließtagen im Jahr führbar. Die Verkürzung der Schließtage auf maximal 20 Tage/Jahr führt zu einem höheren Personaleinsatz, der im Rahmen des BayKiBiG nicht refinanziert werden kann und deshalb entweder durch erhöhte Gebühren für die Kinder, die die zusätzliche Betreuung in den Sommerferien benötigen, oder durch anderweitige Zuschüsse ausgeglichen werden muss.
Für ein tragfähiges Konzept muss vorrangig sichergestellt sein, dass ausreichend Fachkräfte für diese zusätzliche Betreuung zur Verfügung stehen. Dies ist nach ersten Rückmeldungen einiger Einrichtungen vor dem Hintergrund des verknappten Angebots an Erzieher-Fachkräften nicht durchgängig gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt im Falle der Umsetzung eine einheitliche Förderung von 2000 € je geöffneter Gruppe vor. Sofern jede Einrichtung eine entsprechende Gruppe anbietet, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 70.000 €/ Jahr zu rechnen.

Zu 3 des Antrags: Die Verwaltung erarbeitet zeitnah ein Konzept, das die Förderung der in Tagespflegestellen betreuten Kinder nach dem BayKiBiG ermöglicht. Zwingende Voraussetzung
ist, dass für jede Tagespflegestelle eine Vertretung für Krankheits- und sonstige Ausfallzeiten zur
Verfügung steht. Ein solcher Vertretungsverbund unter den Tagespflegepersonen konnte bislang nicht sichergestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 1 zu und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 2 und 3 zur Kenntnis (Anlage 7).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:51 Uhr