Datum: 07.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/5/1/19 Kanalumbau Hafenbahnhofstraße; -Vorstellung der Vorplanung
2PVS/5/2/19 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. Aschaffenburg, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftsweges und östlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, östlichem Buschgrund, Dammer Weg, östlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5667, Gem. Goldbach, und westlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung) - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
3PVS/5/3/19 Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße; - Konzeptplanung - Stadtratsanträge der UBV vom 16.01.2019, der FDP 18.01.2019, der CSU 25.03.2019 und der SPD 27.03.2019
4PVS/5/4/19 Nutzungsänderung in der Fröbelschule für die Dauer von 2 Jahren Einrichtung einer provisorischen Kindertagesstätte
5PVS/5/5/19 Unterbringung einer Kindergarten-Außengruppe im Bereich Großmutterwiese
6PVS/5/6/19 Ausbau der Fahrradinfrastruktur
7PVS/5/7/19 Radweg Obernau; – Sachstandsbericht zum Grunderwerb
8PVS/5/8/19 Radweg Röderäcker; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12)
9PVS/5/9/19 Dalbergstraße - Barrierefreiheit Querung
10PVS/5/10/19 Umgestaltung der Dalbergstraße; – An- und Abfahrt der Kulissentransporte zum Stadttheater
11PVS/5/11/19 P+R-Platz Volksfestplatz; - Antrag der SPD vom 03.10.2018 und 09.04.2019
12PVS/5/12/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019
13PVS/5/13/19 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) vom 08.10.2018 wegen "Inklusion - behindertengerechter Zugang vom Marktplatz zur Pfaffengasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2018

zum Seitenanfang

1. / PVS/5/1/19. Kanalumbau Hafenbahnhofstraße; -Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 1PVS/5/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

In der Hafenbahnhofstraße liegen zwei Kanäle, die in einem baulich sehr schlechten Zustand (Schadensklassen 0 und1) sind (TV-Untersuchungen aus den Jahren 2006 und 2013) und saniert werden müssen. Die Planungsgemeinschaft xxx  ist mit der Planung des Projekts beauftragt und hat die Vorplanung abgeschlossen.


2.        Projektbeschreibung

Da das ganze Gebiet im Mischsystem entwässert, sollen die beiden Kanäle durch einen Mischwasserkanal aus Steinzeug DN 500 ersetzt werden. Um ausreichend Gefälle zu gewährleisten und die Anbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen sicherzustellen, erfolgt der Austausch der Haltungen von der Augasse bis auf Höhe der Hafenbahnhofstraße 16. Die Straße wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wiederhergestellt.


3.        Kosten

Die geschätzten Kosten (Basis Vorplanung) betragen 961.070,00 EUR brutto.


Kosten in EUR brutto
Baukosten Kanalbau inkl. Straßenwiederherstellung
800.870
Baunebenkosten ca. 20 %
160.200
Gesamtkosten
961.070

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten bereits pauschal berücksichtigt.

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenschätzung in den weiteren Leistungsphasen abweichen können.


4.        Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Haushaltsstelle 1.7100.9511 (Kanalsanierung in offener Bauweise). Auf der HH-Stelle stehen aktuell Mittel in Höhe von 750.851,33 EUR und 1.000.000,00 EUR im Jahr 2020 bereit. Um noch im Jahr 2019 ausschreiben zu können, ist im Nachtragshaushalt 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 € für das Jahr 2020 erforderlich.


5.        Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird nach der Zustimmung des Stadtrates zur Vorplanung die Entwurfsplanung in die Wege leiten. Die Entwurfsplanung soll bis Ende Mai vorliegen. Nach gefasstem Bau- und Finanzierungsbeschluss, voraussichtlich Ende Juni, sind die Erstellung der Ausführungsplanung bis Mitte September und die Ausschreibung bis Mitte Oktober vorgesehen. Es schließt sich das Vergabeverfahren an. Der Bauauftrag soll Anfang 2020 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2020 beginnen kann. Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils durch Vorstellungen im Stadtrat begleitet.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Vorplanung zum Kanalumbau in der Hafenbahnhofstraße zu.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / PVS/5/2/19. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. Aschaffenburg, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftsweges und östlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, östlichem Buschgrund, Dammer Weg, östlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5667, Gem. Goldbach, und westlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung) - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Vorberatend 2PVS/5/2/19
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.05.2019 ö Beschließend 1PL/8/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.

Bisheriges Verfahren:

Der Stadtrat hat am 20.03.2018 im PVS der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg-Goldbach nördlich der BAB A3 im Bereich des Dammer Wegs / Haselmühlwegs zugestimmt und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.
Damit wurde die Stadtverwaltung Aschaffenburg beauftragt, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Markt Goldbach alle notwendigen Planungs- und Entwicklungsschritte zu tätigen und die für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets erforderlichen Planungs- und Zweckvereinbarungen vorzubereiten.
Eine erste Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach wurde demzufolge am 31.07.2018 incl. einer Ergänzung vom 10.12.2018 geschlossen. Ein gemeinsamer Auftrag für die Erstellung des/r Bebauungsplans/pläne sowie von Fachgutachten wurde am 05.12.2018 an das Planungsbüro „Bauatelier Richter + Schäffner“ vergeben.
Da Planungskosten für eine interkommunale Kooperation nach dem „Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) grundsätzlich bis zu max. 85% der förderfähigen Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 90.000,-€ förderfähig sind, hat der Markt Goldbach bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt.
Dem Antrag eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat die Regierung von Unterfranken am 30.10.2018 zugestimmt. Die Gewährung einer Zuwendung wurde von der Regierung von Unterfranken am 03.04.2019 in der Höhe von 90.000,- € bewilligt.


Bisherige Planungsschritte:

Auf Basis eines durch das beauftragte Planungsbüro in Abstimmung mit Stadt- und Marktgemeindeverwaltung erstellten Entwicklungskonzepts für das gesamte, gemeindeübergreifende „Interkommunale Gewerbegebiet“ wurden am 14.02.2019 in einem „Screening-Termin“ wesentliche Rahmenbedingungen und Planungsfaktoren mit verschiedenen Fachbehörden erörtert. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörden, des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg sowie des Landschaftsplanungsbüros „Trölenberg & Vogt“, die mit der Erstellung der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Fachplanung beauftragt werden sollen.
Die wesentlichen Ergebnisse aus den Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden sind nachfolgend unter 2. und 3. benannt.
Nachdem grundsätzliche Fragen mit den Fachbehörden geklärt wurden, soll nun das Bebauungsplanverfahren formal begonnen und inhaltlich weitergeführt werden. Auf Grundlage des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes fassen der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg und der Marktgemeinderat des Marktes Goldbach die für das Planungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlichen Beschlüsse jeweils für den auf eigener Gemarkung liegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Zu 2.

Lage, Größe, Umgriff und Geltungsbereich des Plangebiets

Das gesamte, gemeindeübergreifende Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg wird begrenzt durch die südliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3046, Gem. AB, die westliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3021, Gem. AB, Haselmühlweg, die westliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes, die nördliche Grenze des Wirtschaftswegs und den östlichen Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie die nördliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, den östlichen Buschgrund, den Dammer Weg, die östliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, die südliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 5667, Gem. Goldbach und den westlichen Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung). Die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Goldbach teilt das Plangebiet in einen Aschaffenburger und einen Goldbacher Abschnitt.


Grundzüge des Bebauungsplanvorentwurfs
 
Der Bebauungsplanvorentwurf sieht mehrere Baugebietsflächen für gewerbliche Nutzungen vor, die hinsichtlich ihres möglichen Störgrads abgestuft und gegliedert werden. In den auszuweisenden Gewerbegebieten sollen Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit von Betriebswohnungen wird beschränkt auf die Teilgebiete nördlich des Haselmühlwegs und des Dammer Wegs. Der Fokus des interkommunalen Gewerbegebiets ist also auf „typisch“ gewerbliche Tätigkeiten der Produktion, des Handwerks, der Dienstleistung und der Verwaltung gerichtet.
Das Maß der baulichen Nutzung liegt gewerbegebietstypisch bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und bei Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 1,6 und 2,4 als Obergrenze. Die Hauptbaukörper dürfen bis zu IV Vollgeschosse bzw. Wandhöhen von max. 9m bis 16m erreichen. Die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Flächen wahren einen Abstand von mind. 6m zu den Straßenbegrenzungslinien und sind annährend grundstücksüberspannend großzügig bemessen.
Die auszuweisenden gewerblichen Bauflächen ragen nicht in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Aschaff hinein, für den Klingenbach ist prophylaktisch ein Korridor freigehalten – hier sind im Planungsverfahren noch hydrologische und landschaftsplanerische Überlegungen zum Flächenbedarf und zur Flächengestaltung anzustellen.
Das Interkommunale Gewerbegebiet ist durch einzelne private und öffentliche Grünflächen gegliedert, insbesondere in Form linearer Randeingrünungen und teils unter Aufnahme bzw. Schaffung von Fuß- und Wirtschaftswegen. Am südwestlichen Plangebietsrand grenzt eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche das Gewerbegebiet zur offenen Landschaft hin ab.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets erfolgt über das bereits vorhandene Verkehrsnetz und die auf Goldbacher Gemarkung bereits geplante und noch zu bauende Anbindung des Dammer Wegs an die „Aschaffenburger Straße“ und die B 26. Der Haselmühlweg bedarf zur Erfüllung seiner gewerblichen Erschließungsfunktion des Ausbaus der Fahrbahn, der Anlage von Gehwegen, der Errichtung eines Park- / Grünstreifens und der Schaffung einer Wendeanlage für Lastzüge.


Eigentumsverhältnisse

Zum rund 4 ha großen räumlichen Umgriff des Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend in Privateigentum befindliche Grundstücke sowie in geringem Umfang Flächen im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Die Umsetzung der Bauleitplanung macht Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich.


Flächennutzungsplan (FNP)

Auf Aschaffenburger Stadtgebiet überdeckt das Plangebiet vollständig die im neuen Flächennutzungsplan 2030 dargestellten gewerblichen Bauflächen. Im Ergebnis entspricht der Bebauungsplan den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans und ist aus diesem entwickelt (§ 8 Abs.2 BauGB).


Baubeschränkungszone der BAB A3

Die südlichen Bereiche des Plangebiets greifen ca. 40-70m in die Baubeschränkungszone von 100m gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hinein, was die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde erfordert. Die Bauverbotszone der Autobahn wird nicht tangiert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan wird die entsprechende Behörde (Autobahndirektion Nordbayern) beteiligt.


Schallimmissionen

Der südliche Rand des Plangebiets weist einen Abstand von ca. 30-50m zur Autobahn A 3 auf. Aus dem „Screening-Termin“ ging u.a. die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Untersuchung nach DIN 18005 bzw. DIN 4109 hervor. Darin sind auch Auswirkungen auf das nordöstlich anschließende Wohngebiet (Gemarkung Goldbach), mögliche Betriebsleiterwohnungen sowie einen geplanten landwirtschaftlichen Betrieb mit Wohnhaus auf den Fl. Nr. 2972, 2973, 2686, 2976, 2965 (Gemarkung Aschaffenburg) zu würdigen.
Die Ermittlung und Zuweisung von Lärmkontingentierung für einzelne Abschnitte des Gewerbegebiets wurde angeregt. Immissionsschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind im Bebauungsplanverfahren zu entwickeln und in geeigneter Weise festzulegen.


Erschließung und Entwässerung

Die Verkehrserschließung soll für die Erweiterung und Funktionsfähigkeit dieses gemeindeübergreifenden Gewerbestandorts vorrangig über das Straßennetz des Marktes Goldbach erfolgen. Dieser hat mit seinem Bebauungsplan „Südlich des Dammer Wegs“ und der darin festgesetzten neuen Straßenverbindung über die „Aschaffenburger Straße“ an die Bundesstraße 26 bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Verkehrserschließung geschaffen. Die Durchfahrt von Schwerlastverkehr in Richtung Aschaffenburg-„Haselmühlweg“ soll mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung vermieden bzw. eingeschränkt werden.

Am westlichen Ende des Plangebiets auf Aschaffenburger Gemarkung ist eine Wendeschleife geplant, die für das Wenden großer Lastzüge ausgelegt werden soll.
Der Haselmühlweg muss ausgebaut werden: Hierfür ist im Bereich der Gewerbeflächen eine Straßenbreite von 6,50m vorgesehen. Daran anschließend sind in Anlehnung an die Fußwegebreiten von 1,40m auf Goldbacher Gemarkung im Anschluss beidseitige Fußwege (je 1,50m breit) geplant. Auf der südlichen Seite ist zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg ein 3m breiter Park-, Lade- und Grünstreifen geplant, der durch Pflanzung einer Baumreihe strukturiert werden soll.

Die Grundstücksentwässerung soll im Trennsystem erfolgen. Dabei soll das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden, das Niederschlagswasser kann ggf. über den Vorfluter Klingenbach in die Aschaff entwässert werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer wurde dabei grundsätzlich positiv bewertet. Dieses Trennprinzip soll auch für das ehemalige „Basler Gelände“ geprüft werden. Dazu wäre ein wasserrechtliches Verfahren zur Einleitung in den Klingenbach durchzuführen.
Die Stadt Aschaffenburg führt derzeit eine Berechnung der HQ 100 des Klingenbachs durch. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 zur Verfügung gestellt und sollen in die künftige Planung einfließen.
Bei einer Verlegung, veränderten Führung oder Renaturierung des Klingenbachs ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/ bzw. Plangenehmigungsverfahrens angezeigt.

Zur Sicherung der Erschließung sowie zur Entwässerung sind im Bebauungsplanverfahren geeignete Festsetzungen zu treffen.


Natur- und Landschafts- und Artenschutz

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind eine artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans nach dem Aschaffenburger Bewertungsmodell erforderlich.
Da die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen voraussichtlich nicht gänzlich im Geltungsbereich zur Verfügung stehen, ist angedacht, den auf Aschaffenburger Gemarkung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft evtl. (teilweise) im Bereich des Marktes Goldbach auszugleichen. Eine beschlussmäßige Bestätigung hierfür liege seitens des Marktgemeinderates bereits vor. Diese Vorgehensweise wurde von den Vertretern des Naturschutzes grundsätzlich mitgetragen.
Bei der Anlage von Grünflächen entlang des Dammer Weges sowie bezogen auf die Randeingrünungen soll im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ein Bepflanzungsplan unter Berücksichtigung bestehender bzw. noch zu pflanzender Gehölze aufgestellt werden.


Zu 3. und 4.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums stehen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an.
Bei Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Bebauungsplanvorentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.
Während oder nach Ablauf der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die für die Stadt Aschaffenburg und den Markt Goldbach zeitlich parallel durchgeführt werden soll, kann ergänzend eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und ggf. auch für die Anlieger im Markt Goldbach angeboten werden.

.Beschluss:

1.        Die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Aschaffenburger Abschnitt des Interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/ Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. Aschaffenburg, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftsweges und östlichem Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) wird beschlossen (Anlage 1).

2.        Der Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/ Dammer Weg wird gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfs vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

3. / PVS/5/3/19. Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße; - Konzeptplanung - Stadtratsanträge der UBV vom 16.01.2019, der FDP 18.01.2019, der CSU 25.03.2019 und der SPD 27.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Vorberatend 3PVS/5/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf dem stadteigenen Grundstück Flur-Nr. 6493/102 an der Ottostraße soll eine Kindertagesstätte im Stadtteil Damm errichtet werden.
Das tortenstückähnliche Grundstück wird im Süden von der Bahnparallele und im Norden von der Ottostraße begrenzt. Im Osten schließt sich der Bolzplatz vor der Fachoberschule und im Westen eine Restfreifläche an. Das Grundstück hat eine Länge von ca. 106 m und eine mittlere Breite von ca. 20 m, die Gesamtfläche beträgt ca. 2500 m2. Das unbebaute Grundstück wird derzeit als Lagerfläche für Erdaushub genutzt.
Im Zuge der Neugestaltung der Ottostraße werden die öffentlichen Parkplätze neu geordnet.  Wie bereits vor der FOS-BOS angelegt, sollen die Stellplätze senkrecht zur Straße orientiert werden. Dadurch verkleinert sich das Baugrundstück.
Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan ist es als Sonderbaufläche eingestuft. Es existiert jedoch ein Aufstellungsbeschluss und eine Vorentwurfsplanung.
In dem Vorentwurf (18/18) vom Februar 2007 wird die Fläche als Gewerbegebiet, mit Verdacht von Bodenverunreinigungen ausgewiesen. Im Bodengutachten vom 14.12.2018 wurden 1,0 m - 2,2 m tiefe Auffüllungen mit Beimengungen von Bauschutt und Schotter festgestellt.
Ein notwendiger Bodenaustausch führt zu erhöhten Kosten in der Kostengruppe 200 „Herrichten und Erschließen“.
Der Immissionsschutz wird in einer Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucheramtes beurteilt. Es wird auf die hohen Lärmimmissionen vom Nordring, der Ottostraße und der Bahn hingewiesen. Für das benachbarte B&B Hotel wurde ein Außenlärmpegel tagsüber von 80 dB (A) ermittelt!! Für die Gebäudeplanung ist ein aktiver (Lärmschutzwand) sowie ein passiver Schallschutz (Anforderungen von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm) erforderlich.
Im Außenbereich ist an dem Nordring die bereits bestehende 4,0 m hohe Gabionenwand weiterzuführen und an der Ottostraße ist ein niedrigerer Lärmschutz erforderlich. Die entsprechenden Nachweise müssen durch ein Ingenieurbüro für Schallschutz berechnet werden.
Der aktive und passive Schallschutz führt zu erhöhten Kosten in der Kostengruppe 300 „Bauwerk“ und Kostengruppe 500 „Außenanlagen“.
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat für die geplante Bebauung verschiedene Konzeptplanungen erstellt. Grundlage ist jeweils der Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung mit 3 Kindergarten- und einer Krippengruppe.

  1. Eingeschossiger Neubau
A 1) Modulbau
Die Kindertagesstätte kann als eingeschossiges Modulgebäude in Passivhausstandard errichtet werden. Eine zweigeschossige Bauweise wird nicht empfohlen, da im 1.Obergschoß die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von einem Modulgebäude nur bedingt eingehalten werden können. Modulgebäude haben eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 liegt bei ca. 2,5 Mio €. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird auf ca. 1,6 Mio € geschätzt.

Vorteile:
- kurze Planungs- und Bauzeit, Fertigstellung Anfang 2020 möglich
- Geringe Investitionskosten
- 100-prozentige Kosten- und Terminsicherheit
- Witterungsunabhängig während der Bauzeit
- direkter Zugang zu den Außenanlagen

Nachteile:
  • Nutzeranforderungen werden dem System untergeordnet
  • Module in Leichtbauweise erfüllen die Anforderungen des erhöhten Schallschutzes nur bedingt.
  • Leichtbauweise ist bei Langzeit-Nutzung nicht zu empfehlen
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden (passiver Schallschutz)

A 2) Massivbau
Die Kindertagesstätte kann ebenso als eingeschossiges, massives Gebäude in Passivhausstandard geplant werden.
Der Gesamtkostenrahmen liegt nach DIN 276 bei ca. 3,5 Mio €. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird auf 1,7 Mio € geschätzt.
Vorteile:
  • Lebensdauer des Massivbaus ca. 80 Jahre
  • Erhöhte Schallschutzanforderungen werden erfüllt
  • Direkter Zugang zu den Außenanlagen

Nachteile:
  • Längere Planungs- und Bauzeit als bei Modulgebäuden, Fertigstellung nicht vor 2021
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden. (passiver Schallschutz)
  • Geringere Außenfläche als bei zweigeschossiger Bauweise

  1. Zweigeschossiger Neubau
B 1)  Massivbau
Die Kindertagesstätte kann als zweigeschossiger Massivbau in Passivhausstandard gebaut werden. Die erhöhten Anforderungen des Schallschutzes im 1. Obergeschoß können durch die Massivbauweise leicht erfüllt werden.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 wurde auf 4,2 Mio € geschätzt. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird circa 1,7 Mio € betragen.
Vorteile:
  • Lebensdauer des Massivbaus: ca. 80 Jahre
  • Erhöhte Schallschutzanforderungen werden erfüllt
  • Größere Außenfläche als bei eingeschossiger Bauweise (ca. + 350 qm)

Nachteile:
  • Höhere Kosten
  • Längere Planungs- und Bauzeit, Fertigstellung nicht vor 2021
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden (passiver Schallschutz)


B 2) Systembau
Bei Verwendung von vorgefertigten Bauteilen kann die Bauzeit beim Massivbau optimiert werden. Die Entscheidung zur Verwendung von vorgefertigten Bauteilen im Massivbau wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung beurteilt.
Ob ein zweigeschossiger Systembau in leichter Stahl- oder Holzkonstruktion planbar ist, kann erst nach Vorlage des Schallschutzgutachtens genauer bewertet werden. Generell erfüllen massive Gebäude leichter die Schallschutzanforderungen als leichte Stahl- oder Holzkonstruktionen.
       

  1. Multifunktionsbau
Für das Grundstück ist auch die Bebauung mit einer Sporthalle für die angrenzende FOS/BOS denkbar. Denkbar ist ein 3-geschossiges Multifunktionsgebäude mit Sporthalle und Kindertagesstätte. Es wurden verschiedene Konzepte mit einer Einfach- und einer Doppelsporthalle untersucht. Möglich ist der Bau einer Einfach-Sporthalle (15 x 27 m) und der Kindertagesstätte in den 2 Obergeschoßen.
Im Untergeschoß befindet sich die Sporthalle mit den Geräteräumen, im Erdgeschoß liegt der Eingangsbereich mit den Umkleideräumen und der Luftraum der Turnhalle. Im 1. und 2. Obergeschoß ist die 4-gruppige Kindertagesstätte untergebracht.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 wird auf ca. 7,5 Mio € beziffert. Die voraussichtliche Förderung für die Kindertagesstätte wird auf 1,7 Mio und für die Sporthalle auf 1,0 Mio € geschätzt.
Vorteile:        Sporthalle für angrenzende Schulen
Nachteile:        Kindertagesstätte ohne direkten Zugang zu den Außenanlagen
               Erhöhte Schallschutzanforderungen in den Obergeschoßen

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Konzeptplanungen zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße zur Kenntnis (Anlage 2).

  1. Mit der Konzeptplanung „eingeschossiger Massivbau“ besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird jedoch aufgefordert, eine Mehrfachnutzung des Baugrundstücks, durch verschieben der Baukörper, zu prüfen.



III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. / PVS/5/4/19. Nutzungsänderung in der Fröbelschule für die Dauer von 2 Jahren Einrichtung einer provisorischen Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 4PVS/5/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur Abdeckung der Kindergartenplätze ab September 2019 müssen kurzfristige Provisorien geschaffen werden.
Die Fröbel- und Gutenbergschule sind zusammen in dem Schulgebäude neben dem Landratsamt untergebracht.
Nach dem Auszug der Gutenbergschule Ende Juli 2019 stehen in dem Schulgebäude an der Friesenstraße mehrere Räume für eine Kindergartennutzung zur Verfügung.

Die Kindertagesstätte „Mäuschen“ in der Goldbacher Straße 14 wird derzeit im laufenden Betrieb saniert. Der Kindergarten hat sich bereit erklärt bis zur Fertigstellung seiner Sanierungsmaßnahme in der ehemaligen Gutenbergschule 2 Kindergartengruppen zu betreiben. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme im Dezember 2020 werden die Gruppen dann von der Gutenbergschule in das modernisierte Gebäude in der Goldbacher Straße umziehen.

Außerdem wird die Kindertagesstätte „Mäuschen“ auch eine Naturgruppe auf der Großmutterwiese betreiben.  Hierfür wird das Gelände vom Gartenamt gestaltet. Das Mittagsessen sowie die Nachmittagsstunden werden in der Regel dann in der ehemaligen Gutenbergschule stattfinden.


Die vorhandenen Klassenzimmer der ehemaligen Gutenbergschule müssen malerseitig überarbeitet werden. Die Elektroinstallationen werden überprüft und für die Kindergartennutzung geändert. Die sanitären Anlagen werden dem Bedarf angepaßt. Die Gesamtkosten sind auf 90.000,00 € geschätzt.

Nicht enthalten sind in den Gesamtkosten die Kostenanteile der Naturgruppe (Bauwagen etc.).
Auch die Einrichtungskosten, die von der Kindertagesstätte angeschafft werden, sind in den Gesamtkosten nicht enthalten.

.Beschluss:

I.
Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der provisorischen Nutzungsänderung in der Fröbelschule zu. Für die Dauer von 2 Jahren wird eine Kindertagesstätte eingerichtet.
Mit den Gesamtkosten in Höhe von ca. 90.000,00 € besteht Einverständnis.
Die Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereit zu stellen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. / PVS/5/5/19. Unterbringung einer Kindergarten-Außengruppe im Bereich Großmutterwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 5PVS/5/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg wird im September 2019 voraussichtlich mehr Kindergartenplätze benötigen, als derzeit vorhanden. Um den Fehlbedarf zu vermeiden, wird vorgeschlagen am „Waldrand“ zur Großmutterwiese eine Außengruppe einzurichten. Für die Außengruppe sind ca. 250 qm (eingezäunte Waldfläche) erforderlich. Die Außengruppe selbst wird in einem „Bauwagen“ von ca. 20 qm Nutzfläche, der speziell für diese Nutzung angefertigt wird, untergebracht. Sie umfasst etwa 20 Kinder. Zusätzlich zum Bauwagen werden zwei Komposttoiletten errichtet. An Infrastruktur ist lediglich ein Stromanschluss erforderlich. Wasser und Abwasser werden nicht an die Einrichtung herangeführt.

Die Kita-Mäuschen hat sich bereit erklärt, eine solche Gruppe mit 20 Kindern zu betreiben und mit zu finanzieren.

Als Standort ist der Waldrand zur Großmutterwiese vorgesehen (s. Lageplan). Der engere Spielbereich soll mit einem sichtdurchlässigen Zaun von ca. 1,20 m Höhe unter Schonung des Baumbestandes eingezäunt werden. Die Fällung von Bäumen ist nicht vorgesehen, erforderlich ist jedoch der Ausschnitt von Totholz im eingezäunten Bereich. Der Mikrostandort wird baulich lediglich geschottert, der gesamte übrige Waldboden bleibt unberührt. Entlang des Bachlaufs des Kühruhgrabens bleibt der Weg öffentlich. Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des abgezäunten Bereichs ist Sache des Kita-Betreibers.

Für das Projekt, das nur einige Jahre betrieben werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese ist sehr aufwändig, da sehr viele städtische und externe Dienststellen einzubinden sind. Bevor dieser Prozess angestoßen wird, sollte der Stadtrat einen Grundsatz-Beschluss fassen, ob die öffentliche Grünfläche der Großmutterwiese für diesen Zweck bereitgestellt werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt das Projekt zu realisieren, da hierdurch sehr bald ein neuartiges und zusätzliches Angebot an Kindergartenplätzen geschaffen werden kann.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Unterbringung einer Kindergarten-Außengruppe im Bereich Großmutterwiese" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / PVS/5/6/19. Ausbau der Fahrradinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 6PVS/5/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Ergebnis des ADFC - Fahrradklimatest 2018
Am 9. April hat der ADFC die Ergebnisse seines neuen bundesweiten Fahrradklima- Test veröffentlicht. Die Umfrage misst die Zufriedenheit der Radfahrenden. Die Befragten wurden vom ADFC auf der Grundlage von 32 Fragen zu Sicherheit, Komfort oder Infrastruktur aufgerufen, die Situation in der eigenen Stadt oder Kommune zu bewerten. Nach den Tests in den Jahren 2012, 2014 und 2016 konnten 2018 in Aschaffenburg 374 Teilnehmer gezählt werden – das sind rund 100 mehr als noch vor zwei Jahren. Die Gesamtnote hat sich von 4,0 auf 3,8 verbessert.
Aschaffenburg liegt damit im Städterranking aller bundesdeutschen Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern über der Durchschnittsnote von 4,0 auf Platz 28 von 106 Teilnehmern. Vor zwei Jahren war dies erst Platz 66 von 98 teilnehmenden Mittelstädten. Im Bayerischen Vergleich hat dieses Mal Aschaffenburg sogar unter neun teilnehmenden Mittelstädten den ersten Rangplatz eingenommen.  
Für die Stadtverwaltung zeigt sich aus dem jüngsten ADFC Fahrradklima-Test, das die intensive Förderung des Radverkehrs von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen und honoriert wird. Besonders positiv fällt beim Votum der Befragten die Radverkehrsförderung in jüngster Zeit auf.
Wertgeschätzt werden die vielen in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen und die Werbung für den Radverkehr. Bemängelt wird insbesondere das fehlende Angebot an Leihfahrrädern, die geringe Breite von Radwegen und die seltenen Falschparkerkontrollen auf Radwegen.
Das Gesamtergebnis 2018 zeigt natürlich, dass noch viel zu verbessern ist. Es zeigt aber auch, dass die umgesetzten Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre wahrgenommen und honoriert werden.
(Gesamtbewertung siehe Anlage 1)
2. Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht
Im Radverkehrsbericht 2017 (PVS 20.06.2017) wurde daraufhin gewiesen, dass die bestehenden Radwege im Stadtgebiet bezüglich ihrer Beschilderung zur Benutzungspflicht (z.B. gemeinsame Geh- und Radwege) überprüft werden müssen, da sie in vielen Fällen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.
Diese Überprüfung der angeordneten Radwegebenutzungspflichten wurde nun im Laufe des Jahres 2018 durch die Verwaltung an zahlreichen Straßenabschnitten durchgeführt.
Hintergrund dazu ist, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen sind, obwohl sie nach heutigen Standards oftmals nicht einmal die Mindestwerte der VwV-StVO einhalten. Folglich muss die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben und eine andere Radverkehrsführung erlaubt bzw. ermöglicht werden. Dies dient der Rechtssicherheit der Radfahrenden, aber auch der Stadt Aschaffenburg, die bei Unfällen wegen einer unrechtmäßig angeordneten Benutzungspflicht mit Haftungsansprüchen belangt werden könnte.
Alle Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge zu einer rechtskonformen Umgestaltung wurden nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Aschaffenburg und dem Tiefbauamt im Fahrradforum am 07.12.2018 vorgestellt, diskutiert und haben deren Zustimmung erhalten.
Die Vorschläge bedeuten nicht, dass für die Abschnitte nun gute und dauerhafte Lösungen geschaffen wären. Sie sind oftmals eher als Übergangslösung zu sehen, bis in den Straßenzügen größere Umgestaltungen anstehen, in deren Rahmen dann eine möglichst ERA-konforme Lösung erarbeitet und umgesetzt werden kann.

Einfache oder unstrittige Maßnahmen, bei denen es nur um einfache Neubeschilderung und Markierung geht, sollen an folgenden Straßenabschnitten als Verwaltungsvorgang im laufenden Prozess umgesetzt werden:
  1. Großostheimer Straße
  2. Hanauer Straße
  3. Würzburger Straße – Am Königsgraben – Gailbacher Straße
  4. Sälzer Weg
  5. Linkstraße
  6. Goldbacher Straße
  7. Neue Glattbacher Straße
  8. Lufthofweg

In anderen Straßenzügen ist die Änderung der Benutzungspflicht mit aufwendigeren Änderungen oder größeren Eingriffen in die Verkehrsführung verbunden. Sie werden deshalb im Folgenden näher erläutert und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

2.1 Friedrichstraße
Bestandsbeschreibung
In der Friedrichstraße bestehen stadteinwärts zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße größte Sicherheitsprobleme für den Fuß- und Radverkehr. Beide Verkehrsarten haben hier eine sehr hohe Bedeutung und hohe Frequenzen. Für die Radfahrenden ist es eine Radverkehrsverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept. Die verfügbaren Breiten auf dem mit Verkehrszeichen 241 angeordneten und benutzungspflichtigen „getrennten Geh- und Radweg“ sind für beide Verkehrsarten weit unterhalb der VwV-StVO und damit nicht rechtskonform angeordnet.
Im folgenden Abschnitt zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße fehlt zwischen dem schmalen Schutzstreifen und den parkenden Autos der Sicherheitsstreifen. Dies gefährdet die Sicherheit der Radfahrenden, wenn Autotüren geöffnet werden. Die Radverkehrsführung führt sowohl zu Konflikten mit Kraftfahrzeugen, die ohne ausreichenden Abstand auf dem schmalen rechten Fahrstreifen überholen, als auch zu Konflikten mit dem Fußverkehr, da zahlreiche Radfahrende aus ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden heraus nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern den Gehweg benutzen.
Den großen Unmut und sozialen Unfrieden dazu zeigen zahlreiche Schreiben und Stellungnahmen von Bürgern, die bei der Polizeiinspektion und der Stadtverwaltung eingehen.
Auch die Verkehrsbetriebe sind mit dem aktuellen Zustand in diesem Straßenabschnitt nicht zufrieden. Zahlreiche Kraftfahrzeuge befahren die Busspur schon zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße und schränken damit die Leistungsfähigkeit der Busse ein. Zahlreiche Falschparker vor dem Parkhaus und dem Café gefährden andere Verkehrsteilnehmer massiv und schränken den Verkehrsfluss zusätzlich ein.







Planung (siehe Anlage 2)
Zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße soll der getrennte Geh- und Radweg aufgehoben werden:
  1. Der Gehsteig wird dann ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung stehen.
  2. Der rechte Fahrstreifen (aktuell durchgängig eine Rechtsabbiegespur) wird durchgängig zum Radweg. Dieser wird benutzungspflichtig angeordnet und baulich gegen Parken auf dem Radweg gesichert.
  3. Der mittlere Fahrstreifen (aktuell durchgängig Busspur) bleibt bis zur Parkhauszufahrt als reine Busspur erhalten. Danach wird die Busspur kurzzeitig aufgehoben, um Kraftfahrzeugen ein Rechtsabbiegen in die Luitpoldstraße zu ermöglichen.
  4. Der linke Fahrstreifen (geradeaus und links) bleibt als Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge unverändert erhalten.
Die neue Führung ist dann vergleichbar mit der aktuellen Situation an der Landingstraße, wo vor der Dalbergstraße eine Mitbenutzung der Busspur zum Rechtsabbiegen zum Rathaus ermöglicht wurde.
Zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße wird der rechte Fahrstreifen zusammen mit dem schmalen Radverkehrs-Schutzstreifen zu einer Busspur mit Freigabe des Radverkehrs. Diese endet am Fußgängerübergang am Herstallturm. Die Parkstände in der Friedrichstraße bleiben unverändert erhalten. Der linke Fahrstreifen bleibt unverändert.
Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs ist eine zweistreifige Führung zwischen Luitpoldstraße und Herstallturm nicht erforderlich. Denn beide Zufahrten aus der Hanauer Straße oder aus der Luitpoldstraße kommend sind bereits einstreifig. Auch die geringere Verkehrsbelastung nach dem Ringschluss macht sich positiv bemerkbar.
Mit dieser Maßnahme wird die Verkehrssicherheit durch die Trennung von Fuß- und Radverkehr maßgeblich erhöht. Die neuen Angebote für den Radverkehr ermöglichen durchgängig eine gute und sichere Führung. Das Gehwegfahren zu Lasten der Fußgänger ist nicht mehr erforderlich und wird unterbunden. Auch die Verkehrsbetriebe profitieren durch eine Verhinderung des Parkens vor dem Parkhaus und durch die Verlängerung der Busspur zum Herstallturm.
Stellungnahmen
Die Polizeiinspektion befürwortet die Maßnahme und weist in ihrer Stellungnahme auf die heutigen Konfliktpotentiale zwischen Fußgängern und Radverkehr hin, für die es Abhilfe zu schaffen gilt. (siehe Anlage 3: Stellungnahme der Polizeiinspektion)
Die Verkehrsbetriebe begrüßen den Planungsvorschlag zu Gunsten des Umweltverbundes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (siehe Anlage 4: Stellungnahme Verkehrsbetriebe).
Da durch die Mitbenutzung des Bussonderfahrstreifens durch den motorisierten Individualverkehr vor der Luitpoldstraße Nachteile zu erwarten sind, verknüpfen die Verkehrsbetriebe Ihre Zustimmung mit der Verlängerung des Bussonderfahrstreifens bis zur Herstallstraße. Nur damit wird es eine durchgängige Busspur geben und der Busbetrieb wird stärker priorisiert. Die Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass insbesondere vor dem Café am Luitpoldparkhaus vielfach Falschparker den Betrieb stören.
Der Einzelhandelsverband meldet im Fahrradforum Bedenken gegenüber der Fahrspurreduzierung im Bereich zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße an. Es wird eine Verkehrsüberlastung und Rückstau vor der Luitpoldstraße sowie aus der Kreisverkehrszufahrt Goldbacher Str. in Richtung Herstallturm befürchtet. Der Einzelhandelsverband akzeptiert die Planung im Abschnitt zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße, spricht sich jedoch gegen die Verlängerung der Busspur zwischen Luitpoldstraße und Herstallturm aus. (siehe Anlage 5: Protokoll des 8. Fahrradforums)
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 mehrheitlich mit 9:4 Stimmen zugestimmt.

Umsetzung
Diese Maßnahme ist mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich, da die Bordsteine und die Entwässerung nicht geändert werden. Sie greift deshalb auch nicht der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes vorweg. Die Maßnahme ist als wesentliche Verbesserung für die Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr zu sehen, wobei auch die Attraktivität des ÖPNV von der Verlängerung der Busspur profitiert. Längerfristige Maßnahmen werden zurzeit mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) untersucht, deren Umsetzung aber voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Kosten sind derzeit mit rund 40.000€ angesetzt und können über die Haushaltsstelle 1.6340.9501 (Radverkehr) finanziert werden. Die Maßnahme kann im Laufe des Jahres vom Tiefbauamt umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, mit dieser Maßnahme kurzfristig einen großen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Die Maßnahme kann auch als Testphase für die weiteren Umgestaltungskonzepte im Rahmen des VEP dienen.
2.2 Schillerstraße
Bestandsbeschreibung
In der Schillerstraße besteht stadtauswärts zwischen Dyroffstraße und Boppstraße ein breiter Gehsteig. Dieser wird nach umfangreichen Baumaßnahmen und wegen bestehender alten Markierungen dauerhaft durch Kraftfahrzeuge beparkt. Für Fußgänger bedeutet dies eine große Einschränkung. Mit Kinderwagen kann dieser Abschnitt teilweise nicht mehr passiert werden und auch ein Begegnungsverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Radfahrenden sind auf dem bestehenden Radfahrstreifen durch sich möglicherweise öffnende Auto-Türen der zahlreichen Parkstände gefährdet.
Planung
Die Fahrbahnbreite ist in diesem Abschnitt an einem vierstreifigen Ausbau orientiert gewesen und deshalb sehr großzügig. Es ist mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich, eine neue Straßenraumaufteilung umzusetzen. Diese Planung wurde von der Verwaltung bereits im Zusammenhang mit der Gesamtgestaltung der Schillerstraße im Jahr 2016 geprüft.
Im o.g. Abschnitt der Schillerstraße ist eine zweistreifige Führung der Kraftfahrzeuge, zwei hochwertige und ERA-konforme Radfahrstreifen, ein Sicherheitstrennstreifen zum dann erlaubten Parken sowie zwei komfortable Gehwege vorgesehen. Im Ergebnis stehen eine hohe Verkehrssicherheit für alle Beteiligte sowie die Legalisierung der Parkstände. (siehe Anlage 6)
Die Maßnahme beschränkt sich auf den Straßenabschnitt zwischen Dyroffstraße und Boppstraße und steht nicht in Konflikt mit dem Sanierungsverfahren und der Umgestaltung der Schillerstraße im Dammer Stadtteilzentrum.
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Umsetzung
Für die Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 70.000€ in der Haushaltsstelle 1.6340.9501 (Radverkehr) zur Verfügung. Nach Zustimmung soll zeitnah mit der Ausführungsplanung begonnen werden, sodass die Maßnahme noch dieses Jahr umgesetzt werden könnte.


2.3 Ludwigsallee / Alois-Alzheimer-Allee

Die im Radverkehrskonzept vorgesehene Führung der Radroute 1. Ordnung durch den Bohlenweg ist gegenüber der Ludwigsallee um ca. ein Drittel länger und weist eine schadhafte Oberfläche sowie zahlreiche vorfahrtsberechtigte Einmündungen auf. Sie wird aus diesen nachvollziehbaren Gründen kaum von Radfahrenden genutzt. Daher empfiehlt die Verwaltung die Hauptverbindung 1. Ordnung in diesem Abschnitt der realen Nutzung anzupassen und über die Ludwigsallee zu führen.
Hierzu sind jedoch geringfügig bauliche Anpassungen, Markierungsarbeiten und eine Änderung der Benutzungspflicht in der Ludwigsallee erforderlich, die im Folgenden beschrieben werden:
Im Straßenzug der Ludwigsallee und Alois-Alzheimer-Allee zwischen dem Anschluss der Ringstraße und der Stadtgrenze zu Haibach sind wegen der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten und vor allem wegen der topographischen Rahmenbedingungen zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen erforderlich.
Bestandsbeschreibung stadteinwärts
Aktuell finden Radfahrende im gesamten Streckenabschnitt stadteinwärts keine separaten Radverkehrsanlagen vor. Folglich ist die Benutzung der Fahrbahn erlaubt und muss aktuell und nach objektiven Gesichtspunkten auch als sicherere Fahrweise bezeichnet werden. Auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft, wo eine Geschwindigkeit von 60 km/h erlaubt ist, ist zumindest die Sichtbarkeit der Radfahrenden auf der Fahrbahn gewährleistet, was nach dem anerkannten Prinzip „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ zumindest eine Grundsicherheit bietet. Der hohe Geschwindigkeitsunterschied und die Überholvorgänge sind aber als Risikofaktoren vorhanden.
Subjektiv fühlen sich Radfahrende außerhalb des bebauten Bereiches auf der Fahrbahn nicht wohl. Der Großteil der Radfahrenden nutzt deshalb den zumeist zu schmalen, gepflasterten und teils unbeleuchteten Weg im Seitenbereich.
Dieser Weg entspricht zwar nicht den technischen Anforderungen für einen sicheren, regelkonformen Radweg, da er mit 1,5m zu schmal ist für einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg und an den Einmündungsbereichen „Am Hasenkopf“ und Krämersgrund keine Markierungen oder eine für alle Verkehrsteilnehmer ersichtliche Radverkehrsführung vorhanden ist. Diese Aspekte bedeuten i.d.R. ein hohes Gefahrenpotential. Dennoch sind hier heute aufgrund der relativ geringen Frequenz von Radfahrenden und Fußgängern kaum größere Konflikte zu beobachten.
Erst ab der Bechtholdstraße ändern sich stadteinwärts die Rahmenbedingungen. Im bebauten Bereich und mit den reduzierten Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge ist eine Benutzung der Fahrbahn durch die Radfahrenden nicht nur möglich, sondern muss ab der Bechtholdstraße ausschließlich auf der Fahrbahn der Ludwigsallee stattfinden. Denn hier gibt es ein sehr großes Konfliktpotenzial mit den Fußgängern sowie an den zahlreichen Ein- und Ausfahrten und Einmündungen mit den Kraftfahrzeugen. Zahlreiche Unfälle waren hier auch ursächlich für die Aufhebung der Benutzungspflicht des Seitenbereichs im Jahr 2002.


Planung
Mit dem Piktogramm für einen „nicht benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg“ hat das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr ein Instrument gegeben, um Radfahrenden legal die Nutzung eines Weges im Seitenbereiches zu ermöglichen, wenn dieser aufgrund seiner baulichen Ausstattung nicht für eine Benutzungspflicht geeignet ist. Dies setzt eine gegenseitige Rücksichtnahme voraus, die in diesem Fall auch besonders dringend erforderlich ist und auch eingefordert werden muss, da Radfahrende bergab hier durchaus hohe Geschwindigkeiten erreichen können.

Die Verwaltung sieht als kurzfristige, beste Lösung, für diesen Streckenabschnitt den Radfahrenden je nach individueller Fahrweise eine Wahlfreiheit zu bieten: Schnelle und selbstbewusste Radfahrenden können weiterhin legal die Fahrbahn benutzen, schutzbedürftige und langsam Radfahrende können legal den Weg im Seitenbereich benutzen.

Es ist vorgesehen, den Weg im Seitenbereich mit dem genannten Piktogramm als „nicht benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg“ erkennbar zu machen. Zusätzlich soll mittels Fahrrad-Piktogrammen am rechten Fahrbahnrand optisch erkennbar dargestellt werden, dass Radverkehr auf der Fahrbahn legal möglich ist.

Diese duale Radverkehrsführung gewährleistet eine konstante Führung von Haibach bis zur Bechtholdstraße am Eingang zum bebauten Bereich in Aschaffenburg. Ab der Bechtholdstraße endet die Wahlfreiheit des Radverkehrs und es ist wie im Bestand ausschließlich eine Führung auf der Fahrbahn vorgesehen. Eine baulich gesicherte Überleitung vom Seitenbereich auf die Fahrbahn wird entsprechend angelegt.
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 einheitlich zugestimmt.

Bestandsbeschreibung stadtauswärts
Nach einigen Unfällen mit Radverkehrsbeteiligung wurde 2002 die Führung des Radverkehrs im Seitenbereich formal untersagt und daraus folgend ausschließlich eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn angeordnet.

Bergauf stellt dies in der Praxis jedoch nicht die richtige Führungsform dar, im Gegensatz zu bergab (stadteinwärts). Der Radverkehr ist deutlich langsamer als der motorisierte Verkehr. Die Ludwigsallee ist auch für den kfz-Verkehr eine wichtige Hauptverkehrsverbindung zum Klinikum und nach Haibach. Es gibt häufige Anfahrten vom Krankenwagen unter Blaulicht sowie regelmäßigen Busbetrieb. Aufgrund der schmalen Fahrstreifen, dem Geschwindigkeitsniveau und der Verkehrsbelastung fühlen sich Radfahrende auf der Fahrbahn nicht richtig aufgehoben. Vom Kraftverkehr werden die Radfahrenden als Hindernis wahrgenommen, die bergauf zudem besonders langsam sind.

Erst ab der Einmündung der Riemenschneiderstraße gibt es im Seitenbereich ein benutzungspflichtiges Angebot für den Radverkehr. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist ausreichend breit und auch beleuchtet, entsprechend wird er auch von allen Radfahrenden genutzt.



Planung
In der Praxis nutzen alle Radfahrenden den stadtauswärts knapp 3,0m breiten Seitenbereich. Da bereits ab einer Breite von 2,5m ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg angeordnet werden kann, sollte dies hier geschehen. Durch einen Anschluss an den gemeinsamen Geh- und Radweg ab der Riemenschneiderstraße entsteht eine durchgängig einheitliche Radverkehrsverbindung bis nach Haibach. Die Fahrbahn steht dann bergauf wieder ausschließlich dem Kraftverkehr zur Verfügung.

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Neugestaltung der Furten an den fünf Abzweigen von der Ludwigsallee in diesem Bereich. An der Vischerstraße, Dürerstraße, Holbeinstraße, Riemenschneiderstraße und Schongauer Straße sind aktuell keine Markierungen vorhanden. Bei einer Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist die Führung des Radverkehrs entlang der Ludwigsallee vorfahrtsberechtigt gegenüber abbiegenden und einmündenden Fahrzeugen. Dies muss auch über die Furtgestaltung klar erkennbar sein und entsprechend auffällig rot markiert werden.

Auf Hinweis der Polizeiinspektion ist bei der Umsetzung zwingend darauf zu achten, dass an den genannten fünf Abzweigen die Sichtverhältnisse nach Möglichkeit verbessert werden. Hier sind die Radfahrenden teils durch Äste oder Büsche verdeckt. Die Sichtbarkeit soll durch einen maßvollen Rückschnitt im unteren Bereich der Bäume verbessert werden.

Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 bei zwei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Insgesamt wird der Sicherheitsgewinn durch die Führung im Seitenbereich höher eingeschätzt als die Gefahr durch Abbiegeunfälle von der Ludwigsallee.

Umsetzung
Die Änderung der Routenführung im Radverkehrskonzept ist ein rein formaler Akt und kann ohne weiteres mit Stadtratsbeschluss angepasst werden. Die Maßnahme selbst besteht überwiegend aus Markierungsarbeiten und kann im laufenden Geschäft über Unterhaltskosten und Kleinmaßnahmen abgewickelt werden, wenn die entsprechenden Witterungsverhältnisse es zu lassen.



3. weitere Fahrradzählstellen im Stadtgebiet

Die Fahrradzählstelle in der Alexandrastraße erfreut sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Am 24.01.2019 passierte der 100.000ste Radfahrer die Zählstelle.

Auch im Rahmen der Verkehrserhebung liefert die Zähstelle wichtige Daten zur Auswertung und Messung des realen Fahrradverkehrs in der Alexandrastraße. So zeigen die Messungen, dass insbesondere an Werktagen viele Radfahrende die Zählstelle passieren. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass gerade die innerstädtischen Radwege eine wichtige Funktion für den Alltagsradverkehr (zum Einkaufen, zur Arbeit u.ä.) haben und der Freizeitverkehr eine ehr untergeordnete Rolle in der Innenstadt darstellt. Die Alexandrastraße zeigt sich somit auch in der Realität als wichtige Alltagsverbindung im Radwegenetz. Diese Zahlen bestätigen die Planungen des Radverkehrskonzeptes von 2014.

Dennoch bildet die Zählstelle in der Alexandrastraße nur einen Abschnitt der Innenstadt ab und zeigt damit nur einen Ausschnitt des gesamten Radverkehrs in der Stadt. Um die Entwicklung des Radverkehrs für das gesamte Stadtgebiet zu verfolgen und flächendeckende Daten erheben zu können, ist es daher sinnvoll mehrere dauerhafte Zählstellen im Stadtgebiet einzurichten. Für den kfz-Verkehr wurde dies bereits über mehrere Dauerzählstellen erfolgreich umgesetzt. Auch diese werden weiterhin kontinuierlich ausgebaut.

Daher empfiehlt die Verwaltung nach und nach weitere Zählstellen im Stadtgebiet zu errichten, um am Ende eine Gesamterhebung zu erhalten, die den Radverkehr flächendeckend darstellt.

Dieses Jahr können mit dem Haushaltsbudget für Radverkehr zwei weitere Stellen eingerichtet werden. Die Zählstellen sollen an wichtigen Radverkehrsverbindungen aufgestellt werden, wo auch Handlungsbedarf besteht und/oder Umbaumaßnahmen vorgesehen oder bereits umgesetzt sind. Damit kann dargestellt und überprüft werden, wie stark diese Verbindungen in der Realität von Radfahrenden genutzt werden. Über die Langzeitmessung wird schließlich auch sichtbar, wie sich bauliche Maßnahmen für den Radverkehr auf diesen auswirken.

Das Fahrradforum empfiehlt daher die „Willigisbrücke“ und „Deutsche Straße“ als Standorte für weitere Fahrradzählstellen, die dieses Jahr umgesetzt werden sollen.
Es ist vorgesehen auch in den kommenden Jahren weitere Standorte zu ergänzen.


.Beschluss: 1

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Friedrichstraße: Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegebenutzungspflicht in der Friedrichstraße zwischen Erthalstraße und Herstallstraße aufzuheben und die Änderung der Straßenraumaufteilung kurzfristig durchzuführen.

3.        Schillerstraße: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs umzusetzen und die Kfz-Stellplätze auf der Fahrbahn anzuordnen.

4.        Ludwigsallee: Der Stadtrat beschließt die Änderung der Radverkehrsführung stadtauswärts an der Hauptverbindung 1. Ordnung aus dem Radverkehrskonzept im Bereich Ludwigsallee und Bohlenweg sowie die dafür notwendigen baulichen Anpassungen und Markierungsmaßnahmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

  1. Der Stadtrat stimmt der Herstellung von zwei weiteren Fahrradzählstellen zu. Die Standorte sind in der Deutschen Straße und auf der Willigisbrücke vorgesehen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

7. / PVS/5/7/19. Radweg Obernau; – Sachstandsbericht zum Grunderwerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 7PVS/5/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass/ Hintergrund:

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 beschlossen, einen einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweg zwischen der Staatsstraße 2309 und dem Ortseingangsbereich Obernau entlang der Maintalstraße zu bauen.
Mit diesem noch fehlenden Teilstück soll die Lücke im Radweg zwischen dem Stadtteil Obernau und dem Anschluss an den Mainradweg in Höhe Floßhafen geschlossen werden.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den notwendigen Grunderwerb zu tätigen.
Am 15.05.2018 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat ein Zwischenstand zu den Grundstücksverhandlungen gegeben. Zum Stand April 2018 konnten nach 2-jährigen Verhandlungen erst 38 % der notwendigen Flächen im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.
Die Verwaltung empfahl daher ein Enteignungsverfahren einzuleiten, da nicht absehbar schien, zeitnah alle Flächen zu erwerben.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.5.2018 beschlossen das Enteignungsverfahren ein Jahr zurückzustellen. Die Verwaltung sollte in dieser Zeit versuchen, die Grundstücke mit einem verkleinerten Zuschnitt zu erwerben.
Gemäß diesem Beschluss wurden seitdem weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt.
Stand der Planungen:
Im Jahr 2013 wurde im Zuge der staatlichen Baumaßnahme der Ortsumgehung von Obernau entlang der Neubaustrecke der ST 2309 vom Bauhof der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bis zur Einmündung der Maintalstraße vom staatlichen Bauamt ein straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert, der Richtung Innenstadt an den bestehenden Mainradweg anschließt.
In Richtung Obernau blieb jedoch eine Lücke von ca. 400m von der Einmündung der Maintalstraße bis zum Ortseingangsbereich von Obernau bestehen.
In diesem Abschnitt müssen Radfahrerinnen und Radfahrer derzeit in beide Richtungen im Mischverkehr mit dem MIV fahren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist hier bei 50km/h angeordnet. Für Fußgänger ist keine Wegeverbindung zum bestehenden Geh- und Radweg vorhanden.
Im Radverkehrskonzept wird diese Verbindung als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft.
Der Lückenschluss in diesem Bereich entlang der Maintalstraße erhielt daher hohe Priorität, um dem Rad- und Fußverkehr eine sichere Wegebeziehung zur Verfügung zu stellen und den Stadtteil Obernau an das gesamtstädtische Radwegenetz 1. Ordnung anzubinden.
Die Realisierung des Projektes setzt voraus, dass die Stadt Aschaffenburg ins Eigentum des für Weg inkl. Entwässerung und Randstreifen notwendigen Geländestreifens entlang der derzeitigen Straßenführung im Zuge eines freihändigen Erwerbs kommt.
Das Regelprofil konnte nach erneuter technischer Prüfung von 10m auf 7,50m reduziert werden, um die Grundstücke mit einem kleineren Zuschnitt zu erwerben.

Das neue Regelprofil sieht einen Geh-und Radweg von 2,5m, Randstreifen mit Bankett zur Fahrbahn von 1,50m, eine Entwässerungsmulde mit Grünstreifen in einer Breite von 2,0m und ca. 1,5m für Ersatzpflanzungen und Angleichung an bestehendes Gelände vor. Durch die Baumaßnahme sind 60 Grundstücke betroffen, die sich auf 56 Eigentümer verteilen. Die Stadt Aschaffenburg besaß zu Beginn der Planungen bereits 4 Grundstücke.
Trotz des reduzierten Regelprofils und weiteren intensiven Bemühungen seitens der Stadt konnten bislang nur 14 Grundstücke (Teilflächen) erworben werden. Vier weitere Grundstücke hat die Stadt im Zuge eines Tausches mit städtischen Grundstücken erhalten. 1 Fläche wurde durch den Kauf eines Miteigentumsanteils (zu ½) erworben. Die anderen Miteigentümer des Grundstückes sind zu einem Verkauf, auch einer Teilfläche, nicht bzw. nur bei zusätzlichen Gegenleistungen, bereit.
Bei einem weiteren Grundstück wurde ein Tausch angeboten und angenommen. Der entsprechende notarielle Vertrag ist bereits vorbereitet. Allerdings kann dieser derzeit nicht erfolgen, da das zu erwerbende Grundstück mit einer Buchgrundschuld belastet ist, die zunächst gelöscht werden müsste.
Mit dem Erwerb dieser Fläche stünden der Stadt 45,28 % der benötigten Fläche zur Verfügung.
Bei 15 weiteren Grundstücken bestünde ggf. Bereitschaft zum Verkauf bzw. Tausch:
1 Grundstückseigentümer wäre zum Verkauf der Teilfläche bereit, sobald er die Gewissheit hat, dass der Radweg auch tatsächlich gebaut wird.
Die Eigentümer von 7 Grundstücken sagten einen Verkauf zu. Die entsprechenden notariellen Kaufverträge wurden bereits vorbereitet. Bisher kam es jedoch nicht zu einer Beurkundung, da die Eigentümer auf Schreiben nicht mehr reagieren. Diese Grundstücke liegen im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030, welcher dort Flächen für Wohnbebauung, darstellt. Vermutlich spekulieren die Eigentümer auf entsprechende Bauflächen bzw. einen Kaufpreis im Niveau von mind. Bauerwartungsland.
Die Eigentümer von sechs Grundstücken haben auf das Tauschangebot bisher nicht reagiert, welches ihnen auf eigenen Wunsch angeboten wurde.
Die Eigentümer von 14 Grundstücken sind zu keinem Verkauf bereit.
Die Eigentümer von 5 weiteren Grundstücken haben auf die erfolgten Anschreiben (3) bisher in keiner Weise reagiert.
Auch wenn im vergangenen Jahr weitere Grundstücke in den Besitz der Stadt gebracht werden konnten, geht die Verwaltung nicht davon aus, dass der freihändige Erwerb aller notwendigen Grundstücke kurz- und mittelfristig möglich ist, da auch weiterhin einige Eigentümer nicht zum Verkauf bereit sind.
Zum Radweg selbst gibt es aus Sicht der Verwaltung keine verkehrliche Alternative.
Neben dem Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Maintalstraße wurden von der Verwaltung auch weitere Maßnahmen wie z.B. Schutzstreifen entlang der Fahrbahn geprüft, um eine sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten, die weniger Eingriff in Natur- und Landschaft und die dort vorhandenen Grundstücke auslösen. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnittes und der Lage außerorts sind diese Maßnahmen jedoch nicht regelkonform zu realisieren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung konnte im Jahr 2014 im Bereich des Beginns des gemeinsamen Geh- und Radweges auf 50km/h reduziert werden, um die Querung für Radfahrende aus Obernau kommend zu erleichtern. Eine gemeinsame Führung von Radverkehr und MIV im Mischverkehr wird (ohne gesonderte Radverkehrsanlagen) im Radverkehrskonzept jedoch nur bei einer maximalen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h empfohlen.
Außerdem würde bei diesen Lösungen eine Wegeverbindung für den Fußgängerverkehr weiterhin fehlen.
Zudem wurde alternativ untersucht, den neuen Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Maintalstraße anzulegen (bisherige Planung westlich), da hier bedeutend weniger Grundstückseigentümer von der Maßnahme betroffen wären. Dies wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Durchgängigkeit der Radverkehrsführung jedoch nicht als zielführend erachtet, da der in Richtung Obernau fahrende Radverkehr dann die stark befahrene Maintalstraße zweimal queren müsste. Zudem lässt sich eine dann notwendige sichere Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer kurz vor dem Kreuzungsbereich zur St 2309 nur schwer umsetzen.
Um den Geh- und Radweg dennoch in nächster Zeit realisieren zu können, empfiehlt die Verwaltung die Einleitung von Enteignungsverfahren.

Erläuterung des Enteignungsverfahrens:
Als Grundlage für die Enteignungsverfahren ist zunächst ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 40 des Bayerischen Enteignungsgesetzes (BayEG). Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Aschaffenburg.
Hierfür sind zunächst detaillierte Planunterlagen auszuarbeiten, welchen auch ein Grunderwerbsplan und ein Grunderwerbsverzeichnis mit genauer Ermittlung der für den Wegebau benötigten Flächen beiliegen. Die Planfeststellung ist von der planaufstellenden Behörde (also Tiefbauamt) bei der Anhörungsbehörde (Stadtplanungsamt) unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, es besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss dient als Grundlage für Besitzeinweisungen und Enteignungen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Maßnahme ist nach wie vor ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, um Radfahrern und Fußgängern sichere Wegebeziehungen im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung empfiehlt daher ein Enteignungsverfahren einzuleiten, um die Baumaßnahme im Sinne des Allgemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger zu realisieren.

.Beschluss:

I.

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zum Stand der Grunderwerbverhandlungen für den Bau des Radweges Obernau zwischen der Staatsstraße und dem Ortseingang zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt,  ein straßenrechtliches Enteignungsverfahren nach Art. 40 des Bayerischen Enteignungsgesetzes (BayEG) vorzubereiten und einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. / PVS/5/8/19. Radweg Röderäcker; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 8PVS/5/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass der Feststellung ist der Beschluss des Planungs- und Verkehrssenats vom 12.02.2019, die Erschließung des Baugebiets „Röderäcker“ im Stadtteil Obernau vorzubereiten.
Bei der Überprüfung, den Aufwand und den Ertrag über die Grundstücksverkäufe zu optimieren, hatte sich ergeben, dass die Stadt Aschaffenburg bei einem Verzicht der Verlegung des Radweges Kosten einsparen könnte.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans zurück (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), weil von der geplanten Verlegung des Fahrradwegs abgesehen wird und seine bestehende Streckenführung erhalten bleibt.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 Satz 1 HS 2 BauGB), da der ursprüngliche Wille des Planers, eine Radverbindung über Obernau zum Mainradweg zu schaffen, auch bei einem Zurückbleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt bleibt. Der Radweg bietet im Vergleich zur Festsetzung im Bebauungsplan mit einer geringen Streckenänderung nach wie vor eine Anbindung an den Mainradweg.

.Beschluss:

I.
Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass die Verlegung des Radwegs parallel zur Bollenwaldstraße Obernau nicht erforderlich ist.
In Abweichung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12) im Bereich zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet wird der Radweg nicht wie vorgesehen über das Grundstück der Fl.-Nr 8000/2 auf öffentlichem Grund geführt werden. Es bleibt bei seiner bisherigen Lage mit dem Verlauf über die städtischen Grundstücke mit den Fl-.Nrn 8000/5, 8000/6, 8000/7, 8020/1 sowie über ein bislang privates Grundstück (Fl.-Nr. 8020/2) (Anlage 4).



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x]



Direkte Kosten entstehen durch diesen Beschluss nicht.
Allerdings muss für den bestehenden Radweg noch eine kleine Fläche (bis zu 10 qm) vom Privateigentümer des Grundstücks Fl.-N r. 8020/2 erworben werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. / PVS/5/9/19. Dalbergstraße - Barrierefreiheit Querung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 9PVS/5/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung und Anlass
Wegen der Baumaßnahmen am Rathaus kann aufgrund der hierzu erforderlichen halbseitigen Sperrung die Dalbergstraße diese nicht wie vorgesehen in den kommenden 2 Jahren saniert und gemäß des Stadtbodenkonzeptes, welches eine barrierefreie Führung berücksichtigt, neu gestaltet werden. Um aber dennoch die Aufwertung der Oberstadt voranzubringen, wird in diesem Jahr die Pfaffengasse auf Grundlage des Stadtbodenkonzeptes neugestaltet. Hierzu soll nun mit vorliegender Planung eine lückenlose barrierefreie Führung zwischen Rathaus und Schlossplatz ergänzend eingerichtet werden. Sie umfasst auch den Stiftsplatz und den Karlsplatz.
Die Ergänzung der barrierefreien Führung wurde in der Sitzung des 39. Initiativkreises Innenstadt am 25. Juli 2018 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Pfaffengasse gewünscht.
Bestand und Planungskonzept
Derzeit besteht eine barrierefreie Führung zwischen Marstallplatz und Karlsplatz. Diese endet jedoch am Karlsplatz. Zwischen Karlsplatz und Rathaus ist keine barrierefreie Führung eingerichtet. Es ist vorgesehen, den in der Theatergasse endenden Komfortstreifen mit einer Breite von 1 m im Seitenbereich über den Karlsplatz Richtung Pfaffengasse und entlang der Treppenanlage zum Theaterplatz fortzuführen. Der Komfortstreifen wird hier mit einem gut begehbaren ebenen Pflasterbelag ausgeführt.
Um die Dalbergstraße auf Höhe des Rathauses barrierefrei queren zu können sind gem. Plandarstellung zwei Komfortstreifen (von Richtung Theaterplatz u. Pfaffengasse) vorgesehen. Desweiteren wird eine barrierefreie Querung der Pfaffengasse im Anschluss zur Dalbergstraße Richtung Landing vorgesehen, wodurch mobilitätseingeschränkte Personen von der Unterstadt kommend auf die Bewegungsfläche in der Pfaffengasse gelangen.
Die Komfortstreifen im Bereich der Dalbergstraße werden in Asphalt hergestellt und ist im Pflasterornament integriert.
Die Einrichtung der Komfortstreifen erfolgt in Anlehnung an DIN 18040-3.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt im Interesse der mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Der Vorschlag ist ein Kompromiss zwischen den berechtigten Ansprüchen einer barrierefreien Führung, einer baulich einfachen Umsetzung sowie einer städtebaulich verträglichen Anpassung der Komfortflächen ins historische Stadtbild.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne und Fotos bei.

.Beschluss:

  1. Das Planungskonzept der Verwaltung zur barrierefreien Führung in der Dalbergstraße sowie auf dem Karlsplatz wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. / PVS/5/10/19. Umgestaltung der Dalbergstraße; – An- und Abfahrt der Kulissentransporte zum Stadttheater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 10PVS/5/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 05.01.2019 hat der Planungs- und Verkehrssenat die Einführung des versetzten Parkens auf Probe in der westlichen Dalbergstraße beschlossen. Wegen der dafür notwendigen Markierungsarbeiten wird die beschlossene Regelung, wie angekündigt, erst in den nächsten Wochen umgesetzt.
Die damalige Beschlussvorlage enthielt auch Aussagen über den laufenden Diskussions-prozess zur Regelung der LKW-Zufahrt zum Theater. Im Rahmen dieser Diskussion hat sich eine neue Möglichkeit ergeben, die am 14.03.2019 mittels eines Fahrversuchs erprobt wurde.
Die Verkehrsführung sieht eine gesplittete Lösung vor. Die Zufahrt zum Stadttheater erfolgt wie bisher über Dalbergstraße/Pfaffengasse und rückwärts angedockt an das Stadttheater auf dem Karlsplatz. Die Abfahrt soll zukünftig nicht mehr über die Pfaffengasse erfolgen, sondern vom Karlsplatz aus direkt über den Theaterplatz. Dazu ist zunächst ein Wendevorgang der LKW’s erforderlich, um vom Karlsplatz links ab in die Feuerwehrzufahrt auf dem Theaterplatz einbiegen zu können. Dieser Wendevorgang ist möglich, da die Theater-LKW’s immer von Theaterpersonal begleitet werden. Dadurch ist eine Einweisung sichergestellt. Vom Theaterplatz erfolgt ein Linkseinbiegen in die Dalbergstraße nach Osten und eine Weiterfahrt in Richtung Landing.
Bei dieser Verkehrsführung bedarf es keiner besonderen Beschilderung für die Theater-LKW’s und keiner besonderen Regelung für die Schlossgasse. Die Abpollerung des Marstallplatzes und des Schlossplatzes ist ebenfalls durch die Anlieferung des Theaters nicht mehr berührt. Eine Beeinträchtigung der Außengastronomie auf dem Theaterplatz ist nicht gegeben, da die Feuerwehrzufahrt über eine ausreichende Breite verfügt.
Der Fahrversuch wurde mit einem Sattelzug und einem Gespann mit Hänger durchgeführt. Anwesend waren neben der Bauverwaltung die Theaterverwaltung, die Polizei und die Straßen-verkehrsbehörde. Alle Beteiligten konnten sich davon überzeugen, dass diese Verkehrsführung problemlos zu bewältigen ist. Auch die beiden LKW-Fahrer eines privaten Speditionsunter-nehmens bestätigten die Auffassung.
Die Verwaltung empfiehlt daher nach dem erfolgreichen Fahrversuch diese Lösung dauerhaft einzuführen. Die Lösung kann sofort eingeführt werden, sie ist durch die laufenden Baumaß-nahmen am Rathaus nicht beeinträchtigt. Die Lösung bietet den größten Spielraum für die Neugestaltung der Dalbergstraße und ermöglicht darüber hinaus die von der Bürgerschaft gewünschte Einbahnstraßenführung.
Unabhängig von der Erschließungsfrage für das Stadttheater ist bei der Umgestaltung der Dalbergstraße die Frage der Sicherstellung von Umleitungsverkehren im Zweirichtungsverkehr über die Dalbergstraße zu diskutieren. Solche Ausnahmeregelungen treten mehrmals im Jahr auf, und müssen bei der Gestaltungslösung für die Dalbergstraße bedacht werden, sodass die bauliche Ausgestaltung der Dalbergstraße dies als Ausnahme ermöglicht. Die dazu erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind ebenfalls Ausnahmen, über die im Einzelfall zu entscheiden ist.
Nach dem erfolgten Fahrversuch empfiehlt die Verwaltung die Ergebnisse des Fahrversuchs unverzüglich umzusetzen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Der Stadtrat beschließt, die Zu- und Abfahrt der Lastzüge zum Stadttheater aufzusplitten:
  • Die Zufahrt erfolgt über Dalbergstraße Richtung Osten, links ab in die Pfaffengasse links ab in den Karlsplatz, aber rückwärts andockend an die Hinterbühne.
  • Die Abfahrt erfolgt nach einem Wendevorgang in der Pfaffengasse vom Karlsplatz aus links ab über den Theaterplatz/Feuerwehrzufahrt in die Dalbergstraße links einbiegend in Richtung Osten und rechts ab in die Landingstraße.
3.        Die Zu- und Abfahrt wird ab sofort eingeführt. Während der Umbauphasen in der Pfaffengasse und vor dem Rathaus wird eine geänderte Verkehrsführung erforderlich sein.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

11. / PVS/5/11/19. P+R-Platz Volksfestplatz; - Antrag der SPD vom 03.10.2018 und 09.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 11PVS/5/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Werkssenat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 Prüfvorschläge zur Förderung der ÖPNV-Nutzung beraten und verschiedene Prüfaufträge erteilt. Der Vorschlag zur kostenfreien ÖPNV-Nutzung an Samstagen im Stadtgebiet Aschaffenburg wurde im Dezember 2018 umgesetzt.
Nun soll das Konzept für einen P+R-Verkehr vom Volksfestplatz umgesetzt werden.
Auf dem Gelände zwischen der Darmstädter Straße und der Kleinen Schönbuschallee wird ein Parkplatz für ca. 150 PKWs eingerichtet (Bild 1).

Bild 1: Lageplan P+R Parkplatz
Der Parkplatz wird auch heute schon zum Parken genutzt, insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz. Außerdem dient er als Abstellfläche für Lieferfahrzeuge der Innenstadt, z.B. der Marktbeschicker (auch Fischmarkt u. ä.). Kurzfristig ist die Fläche auch immer wieder als Lagerfläche für Material erforderlich.
In unmittelbarer Nähe zur Haltestelle soll ein Bereich für ca. 150 PKWs auf der Fläche abgegrenzt werden, der bei Bedarf auf weitere 100 Stellplätze ausgeweitet werden kann.
Die Stadtwerke beabsichtigen die P+R-Fläche von der Stadt zu pachten und die entsprechende Infrastruktur aufzubauen, darunter Beleuchtung, Zufahrtskontrolle, Sprachverbindung zur Parkleitstelle und Notruf.
Innerhalb des Parkplatzes soll zwischen zwei Nutzergruppen differenziert werden:
  1. Dauernutzer
    Dieses Angebot richtet sich besonders an Arbeitnehmer, die den P+R regelmäßig (werktäglich) benutzen. Sie erhalten eine monatliche Zufahrtsgenehmigung von den Stadtwerken über Ihren Arbeitgeber. Diese Zufahrtskarte gilt dann auch als Fahrkarte im Bus. Die Zufahrtsgenehmigungen sind limitiert auf die tatsächliche Anzahl der Parkstände in diesem Bereich. Dadurch wird die Verfügbarkeit der Parkplätze immer sichergestellt.
  2. Gelegenheitsnutzer
    Der restliche Teil des P+R-Parkplatzes ist frei befahrbar. Hier soll lediglich eine Höhenbeschränkung verhindern, dass Lkw den Parkplatz nutzen.
Außerhalb des P+R-Parkplatzes verbleibt noch eine Fläche, die die bisherigen Nutzungen weiterhin ermöglicht: hier besteht Bedarf für Baustelleneinrichtungen, Zwischenlagerung von Material, Parken von Lkw und Zugmaschinen (z. B. zum Volksfest oder Fischmarkt).
Der Umstieg in den Bus soll über die Haltestelle "Stadtbad / P+R" erfolgen. Hier verkehrt die Linie 3 im 15-Minuten-Takt. Die Bus-Nutzung in Verbindung mit dem P+R-Ticket beschränkt sich auf die Linie 3 zwischen den Haltestellen Stadtbad / P+R und dem ROB. Der Zu- und Abgang zwischen Haltestelle und P+R-Platz werden ausgeschildert.
Die Modalitäten der Busnutzung und der daraus resultierende Ausgleichsbetrag, der durch die Stadt erfolgen muss, werden in einer allgemeinen Vorschrift geregelt. Die Fahrscheinpreise werden derzeit noch von den Verkehrsbetrieben kalkuliert. Vorgesehen sind:
  • Monatskarte (Bezug im Abonnement)
  • Gruppe P+R (Alle Insassen eines Fahrzeugs)
  • Einzelfahrschein P+R
Das Busticket für die Gelegenheitsnutzer ist zunächst im Vorverkauf oder beim Busfahrer erhältlich. Im Endausbau des P&R-Parkplatzes sind Fahrscheinautomaten vorgesehen, die einen Doppelfahrschein (Parkticket und Busfahrschein) ausstellen.
Die Aufteilung des P+R-Platzes in Dauer- und Gelegenheitsnutzer ist flexibel und kann dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Die Anlage des P+R erfolgt zunächst provisorisch mit möglichst einfachen Mitteln und ist als Testphase zu verstehen. Bei Etablierung der P+R-Nutzung soll der P+R-Parkplatz im Rahmen des Projekts nationale Stadtentwicklung mit Fördermitteln (Mainuferumgestaltung) ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine ebenengleiche Querungsmöglichkeit über die Darmstädter Straße, Fahrscheinautomaten sowie Begrünung und Befestigung des Platzes.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zum Ausbau des P+R-Parkplatzes wird zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Bau eines P+R-Parkplatzes mit ca. 150 Parkständen auf der Fläche zwischen der Darmstädter Straße und Kleiner Schönbuschallee wird zugestimmt.
3.        Der Aufteilung des Parkplatzes für Dauerkunden (87 Parkstände) und Gelegenheitsnutzern (64 Parkstände) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

12. / PVS/5/12/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 12PVS/5/12/19

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 12 d. ö. S. "Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 02.11.2018 wegen "Fußweg entlang der Moltkestraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2019." abgesetzt (Anlage 7) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / PVS/5/13/19. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) vom 08.10.2018 wegen "Inklusion - behindertengerechter Zugang vom Marktplatz zur Pfaffengasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 13PVS/5/13/19

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) vom 08.10.2018 wegen "Inklusion - behindertengerechter Zugang vom Marktplatz zur Pfaffengasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2018 (Anlage 8) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2019 09:21 Uhr