Datum: 16.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/18/1/19 Bericht zum Schulentwicklungsplan; - Vortrag durch die Projektgruppe Bildung und Region (biregio) - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.12.2019
2PL/18/2/19 Tarifanträge ÖPNV - Monatskarte für Jugendliche; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.11.2018 - Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2019 - Anträge der KI vom 04.02. und 07.06.2019 - Antrag der SPD vom 11.12.2019

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1. / PL/18/1/19. Bericht zum Schulentwicklungsplan; - Vortrag durch die Projektgruppe Bildung und Region (biregio) - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.12.2019 ö Beschließend 1PL/18/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 22. November 2017 wurde vom Stadtrat die Einholung von Angeboten für einen umfassenden Schulentwicklungsplan beschlossen, der die Aspekte sozialraumbezogene Schülerprognosen, neue Bebauung, individuelle Schulentwicklung und Raumbestand miteinander verknüpft.

Die Planungen sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:
       Die Grundschule am Ort – fußläufig im Stadtteil – soll erhalten bleiben.
       Der Ausbau vielfältiger Formen des Ganztags wird angestrebt.
       Aschaffenburg ist ein Standort für berufliche Ausbildung.
       Die baulichen Rahmenbedingungen sollen sich verändernden pädagogischen Konzepten anpassen.
       Die Digitalisierung der Schulen muss Berücksichtigung finden.
       Die Entwicklung in der Schullandschaft der beiden angrenzenden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg muss Beachtung finden.

Nach einer Ausschreibung wurde am 02. Juni 2018 im Haupt- und Finanzsenat schließlich biregio aus Bonn mit der Planung beauftragt.

Die Arbeiten zum Schulentwicklungsplan sind im Herbst 2018 angelaufen. Seitdem wurden Bevölkerungsdaten und die Zahlen zu den erwarteten neuen Wohneinheiten schulsprengelbezogen ausgewertet. Für jede Schule wurden individuelle Schülerprognosen berechnet, die wiederum in Bezug zum Raumbestand vor Ort gesetzt wurden. Vorrausgegangen waren Begehungen an allen Schulen.
Die Ergebnisse wurden wiederum mit den Schulleitungen und in mehreren Gesprächen mit dem Staatlichen Schulamt und der Stadtverwaltung abgestimmt.

Nach einem umfassenden Zwischenbericht im Kultur- und Schulsenat am 24.09.2019 werden nun auch im Plenum die Ergebnisse und daraus abgeleitete Befunde sowie Handlungsalternativen vorgestellt. Biregio wird unter anderem die Planungsmethode, die Demografie, die Berechnung neuer Wohneinheiten sowie die errechneten Prognosen darstellen und die Raumbedarfe ableiten. Diese Informationen und Ergebnisse werden auf alle Schultypen runtergebrochen. Es werden konkrete Aussagen zu den Raumbedarfen und den Entwicklungspotentialen der Aschaffenburger Schullandschaft getroffen.

Dabei wird auf die drei nachgenannten Sozialräume insbesondere eingegangen:
       Schweinheim und Rosensee mit Pestalozzi- und Hefner-Alteneck-Grund- und Mittelschule und der Dependance in der Hockstraße;
       Damm mit Schiller-Grundschule, Dalberg-Grund- und Mittelschule sowie Schönberg-Mittelschule;
       Innenstadt mit Brentano-Grund- und Mittelschule, Grünewald- und Kolping-Grundschule.
Es wird verdeutlicht, welche Handlungsbedarfe in den einzelnen Quartieren und Stadtteilen bestehen und wie mögliche Lösungsalternativen aussehen könnten.

.Beschluss:

I. Der Bericht von biregio (Bonn) zu den Schülerzahlen, den einzelnen Aschaffenburger Schulstandorte sowie möglichen Entwicklungsalternativen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/18/2/19. Tarifanträge ÖPNV - Monatskarte für Jugendliche; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.11.2018 - Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2019 - Anträge der KI vom 04.02. und 07.06.2019 - Antrag der SPD vom 11.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.12.2019 ö Beschließend 2PL/18/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkungen
Die Verkehrsunternehmen der VAB bestimmen einvernehmlich die Fahrpreise der ÖPNV-Nutzung und lassen sich diese Tarife durch die Regierung von Unterfranken genehmigen. Damit wird jedes Verkehrsunternehmen, das seine öffentlichen Verkehrsleistungen im VAB-Gebiet erbringt, verpflichtet, diesen Tarif anzuwenden.
Wenn es gewünscht ist, dass der Fahrgast weniger bezahlt als der Tarif vorgibt, so steht dem Verkehrsunternehmen ein Ausgleich in Höhe des Differenzbetrags bis zum Tarif zu. In dieser Weise gleicht die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des städtischen ÖPNV z. B. die Erlöse aus, die den Verkehrsunternehmen für die kostenfreie ÖPNV-Nutzung an Samstagen zustehen. Verkehrsunternehmen (vertreten durch die VAB GmbH) und Aufgabenträger schließen dafür eine sogenannte Allgemeine Vorschrift ab, in der die Ausgleichsmodalitäten geregelt werden.

Anträge zur günstigeren ÖPNV-Nutzung für Jugendliche und Vorschlag der Verwaltung
Der Stadtverwaltung liegen vier Anträge vor, die Jugendlichen bzw. Schülern eine günstigere ÖPNV-Nutzung ermöglichen sollen. Im der Tabelle sind die Anträge mit ihren jeweiligen Konditionen und jeweiligen abgeschätzten finanziellen Auswirkungen dargestellt:
Die potenziellen Nutzer sind alle Jugendlichen / jungen Erwachsenen oder Schüler, die in die jeweiligen Alterssparten fallen. Daraus ist ein Nutzeranteil derjenigen zu berechnen, der das Ticketangebot tatsächlich annimmt. Hierzu wurden für die Zuschussvarianten drei Szenarien, 10, 30 und 50 % Nutzeranteil, für die kostenfreie Variante 30,50 und 70 % Nutzeranteil erarbeitet.
Der genehmigte Tarif entspricht der Monatskarte Azubi der Preisstufe 11 Stadt Aschaffenburg, da diese Monatskarte die antragsseitigen Leistungen abdeckt. Abzüglich eines Eigenanteils durch die Nutzer ergibt sich der Auffüllbetrag je Karte.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gewährt den Verkehrsbetrieben gemäß § 45a Ausgleichsmittel für die Beförderung Auszubildender mit vergünstigten Zeitfahrausweisen. Durch die in den Anträgen genannten Zeit- und Alterseinschränkungen entsteht je nach Antrag ein neues Tarifangebot, welches die Gewährung der Ausgleichsmittel nach § 45a in Frage stellt. Bei den Anträgen die sich innerhalb der Altersgrenze bis 16 Jahre befinden, wird auf ein genehmigtes Tarifangebot (Monatskarte Azubi) zurückgegriffen, hierdurch wird das Risiko von Verlusten aus 45a vermieden.
Weitere Kosten können den Stadtwerken entstehen, wenn eine durch das Ticket beabsichtigte Fahrgastzunahme zu Kapazitätsengpässen in den Fahrzeugen führt. Zu den Schulanfangszeiten haben auf vielen Linienwegen die Kapazitäten der Stadtbusse bereits heute ihre Grenzen erreicht. Jedes attraktive Angebot muss daher im Vorfeld auch bzgl. seiner Auswirkungen detailliert geprüft werden um für die gegebene Nachfrage auch ausreichen Transportkapazitäten zur Verfügung zu haben. Dies geschieht am einfachsten durch eine Interessensabfrage der begünstigten Familien zum konkreten Angebot eines vergünstigten Tickets durch das Schulverwaltungsamt. In jedem Fall muss vermieden werden, das durch Inanspruchnahme des vergünstigten Angebotes die fahrplanmäßigen Kapazitäten nicht ausreichen, mit der Folge das Schüler nicht oder nicht mehr bedarfsgerecht befördert werden können. Durch die evt. gegebenen sprunghaften Fixkosten (mehr Fahrzeuge, mehr Personal) und Taktnachverdichtungen ergibt sich eine neue Datengrundlage für die Abrechnung von Verkehrsleistungen gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.
Je nach Angebotskondition der Anträge ergeben sich geschätzte Auffüllbeträge durch den städtischen Haushalt zwischen ca. 90 000 € und 2 800 000 € pro Jahr.

Das Bayreuther Modell
In Bayreuth gibt es für Schüler und Auszubildende eine von der Stadt Bayreuth bezuschusste Schülermonatskarte.
Schüler und Auszubildende im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, mit Wohnort in Bayreuth, bekommen auf Nachweis eine vom Regeltarif (aktuell € 33,50) vergünstigte Schülermonatskarte für € 18,50. Dieses Ticket ist, wegen der Überprüfung der Berechtigung, nur im Kundenzentrum erhältlich.
Die Stadt Bayreuth gleicht hierbei den Einnahmenverlust für die Verkehrsunternehmen in Höhe von € 15.- je Ticket und Monat aus. Der jährliche Ausgleichsbetrag summiert sich so für die Stadt auf immerhin ca. 200.000 Euro.
Das „Bayreuther Modell“ ist von den Zugangsvoraussetzungen nicht direkt mit den Stadtratsanträgen vergleichbar, zeigt aber in welche Richtung sich die finanziellen Belastungen entwickeln können. In Anlehnung an die Zuschussregelung in Bayreuth empfiehlt die Verwaltung ebenso den Zuschuss zum Ticketvariante Monatskarte auf einen Betrag von 15,- € festzusetzen, der Eigenbeitrag für Familien reduziert sich dann auf derzeit 21,40 € bei einem Ticketpreis von 36,40 €

Pilotprojekt 365-Euro-Ticket
Der bayerische Koalitionsvertrag führt unter 5. für nachhaltige Mobilität auf:
"Für die großen Städte München, Nürnberg/Fürth/Erlangen, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg wollen wir auf Dauer ein 365-Euro-Jahresticket einführen. Auf dem Weg dorthin schaffen wir innerhalb der Verkehrsverbünde die Voraussetzungen für neue Tarifangebote für Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler."
Belegbare Details sind im Moment noch nicht bekannt, außer, dass sich der Freistaat am erforderlichen Auffüllbetrag zu 2/3 beteiligen wird, d. h. 1/3 muss durch die Aufgabenträger erbracht werden. Im Juli 2019 fand ein interministerieller Arbeitskreis statt, dessen Ergebnis in einer Ministerratsvorlage nach den Sommerferien münden soll.
Ungeachtet der im Koalitionsvertrag aufgeführten Städte bzw. Regionen, haben sich die Aufgabenträger des bayerischen Untermains darauf verständigt, dem Staatsministerium mitzuteilen, das VAB-Gebiet ebenfalls als Pilotregion für das 365-Euro-Ticket zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Schreiben wurde bereits versandt.
Der Erlös aus einem 365-Euro-Ticket reicht aber nicht aus, um eine Kostendeckung oder gar eine Weiterentwicklung des ÖPNV zu erreichen. Auch hier muss eine langfristige Finanzierungszusage durch den städtischen Haushalt bzw. durch den Freistaat erfolgen. Dieser Aspekt führt zur anschließenden Betrachtung über die Wirkung einer reinen Fahrpreispolitik.

Grundsätzliches zu Fahrpreissenkungen im Kontext allgemeiner ÖPNV-Förderung
Vielerorts wird dem ÖPNV im Rahmen von Konzepten zur Emissionsminderung eine tragende Rolle zugesprochen. Günstigere Fahrpreise sollen zum Umstieg auf den ÖPNV anreizen. Das funktioniert nur bedingt, denn auch diejenigen, die dann günstiger fahren benötigen ein angemessenes Angebot und fordern eine moderne Infrastruktur. Je günstiger die Fahrpreise für den Nutzer sind, desto höher ist der finanzielle Ausgleichsaufwand durch den kommunalen Haushalt und desto geringer wird der Spielraum tatsächlich nachhaltige Investitionen dem Angebot und der Infrastruktur zufließen zu lassen.
Die Stadt Wien erfüllt eine Vorbildfunktion im ÖPNV und hat das 365-Euro-Ticket im Jahr 2012 eingeführt (der ÖPNV-Anteil beträgt 38%). Es liegt also nahe, dass Modell des 365-Euro-Tickets auf deutsche Städte zu übertragen. Weitgehend unberücksichtigt bleibt dabei, dass der Erfolg des Wiener ÖPNV nicht auf dem 365-Euro-Ticket, sondern auf dem schon sehr hohen ÖPNV-Standard beruht. Dies hat eine Begleitstudie für den Wiener ÖPNV ergeben, die zusammenfassend folgende Empfehlungen ausspricht (Quelle: civity Management consultants):
-        Der Ausbau und die Verdichtung des ÖPNV-Angebots durch kontinuierliche und konsequente Investitionen führen am ehesten zu mehr umweltfreundlicher Mobilität und zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.
-        Die Ausweitung und Intensivierung der Parkraumbewirtschaftung stellt einen weiteren zentralen Hebel zur Erhöhung und Finanzierung des ÖPNV dar (Wien hat die Einnahmen aus Parkraumgebühren um 73,5% in den letzten sieben Jahren gesteigert, von 70 auf 120 Mio. €)
-        Eine zweckgebundene Drittnutzerfinanzierung eröffnet zudem neue Finanzierungsmöglichkeiten für den ÖPNV (U-Bahnsteuer). Die Machbarkeit derartiger Finanzierungsinstrumente sollte auch in deutschen Städten geprüft werden.
-        Ergänzende "leichtverständliche" Tarifangebote wie das 365-Euro-Ticket sind nur sinnvoll, wenn sie flexibel auf nachfolgende Entwicklungen abgestimmt werden können. Die Wiener Karte ist zu starr auf den kommunikativ reizvollen, aber zugleich nur schwer veränderbaren Preis festgelegt.
In Aschaffenburg laufen bereits verschiedene Projekte, deren finanziellen Auswirkungen zurzeit noch gar nicht absehbar sind. Hierzu zählen die kostenfreie Busnutzung an Samstagen, das Auf-Achse Ticket in den Sommerferien und Wochenenden, das zukünftige P+R-Ticket sowie evtl. auch ein zukünftiges 365-Euro-Ticket. Es wird empfohlen, diese Projekte nach einer gewissen Laufzeit auf Effektivität hinsichtlich der Fahrgastzahlen zunächst zu bewerten, bevor neue Überlegungen zur Fahrpreisreduzierung zum Tragen kommen.

Aus diesen Erkenntnissen heraus, schlägt die Verwaltung für die Zukunft vor, jede Subvention von Ticketpreisen zunächst kritisch zu überprüfen, den tatsächlichen Effekt zu evaluieren und nur bei nachgewiesenem Erfolg der Subvention diese weiter zu verfolgen bzw. auszudehnen.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung über die vorliegenden Tarifanträge wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung über das 365-Euro-Ticket wird zur Kenntnis genommen.

3. Aus der Mitte des Stadtrates wird eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Voraussetzungen zur Gewährung des Ticketzuschusses beantragt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Ticketzuschuss soll der Nutzergruppe der Sechs- bis Zwanzigjährigen gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 32

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Der Ticketzuschuss soll der Nutzergruppe der Sechs- bis Sechzehnjährigen gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

Der Ticketzuschuss soll allen Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in Aschaffenburg und bei einem Schulbesuch innerhalb und außerhalb Aschaffenburgs gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

.Beschluss: 5

Der Zuschuss soll durch ein kostenfreies Monatsticket gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 36

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 6

Der Zuschuss soll im durch Erwerb eines Monatstickets in Höhe von 12,00 EUR gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 17

.Beschluss: 7

Dem Vorschlag der Verwaltung, den Ticketzuschuss anhand folgender Phasen zu gewähren, wird zugestimmt:

a) Phase 1:
Politische Entscheidung: Gewährung eines Tarifzuschusses in Höhe  von 12 € allen Schülerinnen und Schüler, die nicht von der staatlichen Regelung der Schulwegkostenfreiheit profitieren und folgende Voraussetzungen erfüllen:
                 - Hauptwohnsitz in Aschaffenburg
                 - Besuch einer Schule in und außerhalb von Aschaffenburg
                 - Alter 6 bis 16 Jahre
                 - Anforderung/Ausgabe des Tickets über Kundenzentrum (wegen Prüfung
                   der Berechtigung)

b) Phase 2:
Zunächst wird der tatsächliche Bedarf durch eine schriftliche Interessensabfrage der betroffenen Familien durch das Schulverwaltungsamt ermittelt um den ungefähren Umfang der Inanspruchnahme des Tickets zu erheben. Dabei wird der vorgenannte Ticketzuschuss aktiv angeboten. Damit soll erreicht werden das die nötigen Transportkapazitäten bedarfsgerecht mit der Inanspruchnahme des Ticketzuschusses auch auf den jeweiligen Linienwegen zur Hauptverkehrszeit zur Verfügung stehen.

c) Phase 3:
Sobald anhand des ermittelten Bedarfs die Beförderungskapazitäten bereitgestellt werden können, wird das bezuschusste Ticket durch das Schulverwaltungsamt angeboten.

d) Phase 4:
Der Ticketzuschuss wird in o.a. Weise für ein Jahr zur Probe eingeführt. Nach 6 Monaten gibt die Verwaltung einen Zwischenbericht ab. Danach werden die Inanspruchnahme und der erzielte Effekt evaluiert, anschließend wird im Stadtrat zur Entscheidung gestellt ob und ggfs. auf welche weiteren Altersstufen und weiteren Anwendungsbereiche (z.B. Azubis) der Ticketzuschuss erweitert wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 07:50 Uhr