Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/1/1/20 PL/1/1/20
2PL/1/2/20 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3PL/1/3/20 Wirtschaftsplan 2020 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
4PL/1/4/20 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
5PL/1/5/20 Neufassung GmbH-Satzung Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)
6PL/1/6/20 Busersatzbeschaffung 2020
7PL/1/7/20 Verbleib der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG) im Arbeitgeberverband des LBO; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.08.2019 - Antrag der KI vom 20.09.2019 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 29.09.2019
8PL/1/8/20 Christian - Schad - Museum Aschaffenburg; Klimatisierung - Sachstandsbericht - Antrag der KI vom 14.10.2019
9PL/1/9/20 Benennung von Straßen und Plätzen; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.10.2019 und Vorschlag des Direktors der Fachakademie für Sozialpädagogik vom 20.09.2019 wg. "Umbenennung der Julius-Krieg-Straße in Friedrich-Fröbel-Straße" - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 03.07.2019 wg. "Platzbenennung nach Kurt Eisner"
10PL/1/10/20 Neubau Jugendtreff an der Dingesstraße Anfrage von Frau Stadträtin Pranghofer-Weide vom 18.11.2019 - Stellungnahme der Verwaltung
11PL/1/11/20 Städtische Musikschule Aschaffenburg; - Erlass einer neuen Benutzungssatzung und Gebührensatzung
12PL/1/12/20 Städtische Musikschule Aschaffenburg; - Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2020/21
13PL/1/13/20 Bebauungsplan für das Gebiet „Spessart Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3b) - Zustimmung zum aktualisierten städtebaulichen Vertrag
14PL/1/14/20 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
15PL/1/15/20 Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 20.11.2019 wegen "Die Stadt Aschaffenburg tritt dem bundesweiten Bündnis Städte sicherer Häfen bei"
16PL/1/16/20 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE-Stadtratsfraktion) vom 19.06.2017 wegen "Kriterienkatalog für Vergabe von Gewerbegrundstücken" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2019
17PL/1/17/20 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Platzangebot in Krippen und Kindertagesstätten; zentrales Anmeldeverfahren“ vom 17.10.2019
18PL/1/18/20 Antrag der KI vom 26.11.2019 wegen „Die geplante Kindertagesstätte Anwandeweg soll als kommunale Einrichtung geführt werden“
19PL/1/19/20 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Bedarf an Kindertageseinrichtungen“ vom 02.12.2019
20PL/1/20/20 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

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1. / PL/1/1/20. PL/1/1/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 1PL/1/1/20

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/1/2/20. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Vorberatend 2WS/5/2/19
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 2PL/1/2/20

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 1).

Es wird festgestellt:
  1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                              3.519.000,00 €

    Es ist beabsichtigt hiervon 3.000.000 € an die Aschaffenburger
    Versorgungs-GmbH als Kapitalerhöhung zurückzuführen.
  2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren                                           Einnahmen und Ausgaben auf                                                                       17.626.000,00 €
Im Vermögensplan/Finanzplan sind 3.000.000 € als Beteiligung
an der AVG (Kapitalerhöhung) mit eingerechnet.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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3. / PL/1/3/20. Wirtschaftsplan 2020 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 3PL/1/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2020 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Wirtschaftsplan 2020 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 1.998.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.498.000,00 €.

Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 10.12.2019 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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4. / PL/1/4/20. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 4PL/1/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15  des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH  (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2020 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 10.12.2019 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 3).

Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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5. / PL/1/5/20. Neufassung GmbH-Satzung Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 5PL/1/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung der AVG soll neu gefasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

Die Zuständigkeitskataloge der Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung sind einer Überarbeitung unterzogen worden. Hauptanliegen war die Wertgrenzen zeitgemäß anzupassen und so die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu wahren.

Aufgrund des Ausscheidens der früheren Mitgesellschafter konnten noch einige Passagen (Verfügung über Geschäftsanteile, Einziehung, Abfindung) entfallen, die für die Konstellation eines Alleingesellschafters obsolet sind.

Soweit gesetzlich zulässig, sind einzelne Zuständigkeiten in Anlehnung an den Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Aschaffenburg GmbH von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen worden (z.B. Wahl des Abschlussprüfers, Feststellung Wirtschaftsplan). Hierdurch soll die Beschlussfassung erleichtert werden.

Die Vertreterregelung des Aufsichtsrats soll nach Abstimmung mit der Regierung in der aktuell gültigen Fassung beibehalten werden. Die in Betracht gezogenen Varianten sind als aufwändig in der Umsetzung oder als nicht praktikabel verworfen worden.

Die Beschlussfassung des Aufsichtsrats außerhalb von Versammlungen wurde im Nachgang zur Sitzung vom 14.05.2019 nochmals überarbeitet; die Regierung von Unterfranken hat dem zugestimmt.

Die Änderungen wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates der AVG am 10.12.2019 einstimmig beschlossen und sind dem beigefügten Entwurf des neu gefassten Gesellschaftsvertrages zu entnehmen.

.Beschluss:

I. Der Neufassung der Satzung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH gemäß der diesem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage 4 wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger-Versorgungs-GmbH der Neufassung der Satzung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH gemäß der diesem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage 4 zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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6. / PL/1/6/20. Busersatzbeschaffung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Vorberatend 3WS/5/3/19
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 6PL/1/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Stichtag 31.12.2019 liegt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg bei 9,09 Jahren. Eine jährliche Ersatzbeschaffung (wie vorgeschlagen) der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2024 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:


Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 49 der 51 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Ebenso viele, nämlich 49 Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen. Die in 2019 beschafften fünf Busse verfügen neben einem aktiven Bremsassistenten auch über einen Abbiegeassistenten wodurch die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöht wird.

Im Jahr 2020 sind 10 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:

AB-VA 48 G        EZ: 1999        KM (01.11.2019):            566.387                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 49 G        EZ: 1999        Km (01.11.2019):          566.608                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 52        EZ: 2003        Km (01.11.2019):            761.862                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 13 G        EZ: 2003        Km (01.11.2019):            410.472                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 14 G        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        442.244                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 55        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        850.001                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 56        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        854.606                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 57        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        822.546                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 58        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        837.667                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 59 G        EZ: 2005        Km (01.11.2019):        429.693                Abgasnorm Euro 3

Bezogen auf die Abgasnorm setzt sich der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke Aschaffenburg aktuell wie folgt zusammen:

EURO 2                   2 Busse
EURO 3                  8 Busse
EURO 5/EEV                14 Busse
EURO 6                27 Busse

Mit der vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung werden alle Euro 2 und Euro 3 Busse ausgetauscht. Somit wird eine signifikante Reduzierung der Emissionswerte erreicht. Insbesondere kann hierdurch die NOx Belastung in einzelnen Straßenabschnitten (z.B. Landing) in der Stadt Aschaffenburg deutlich verringert werden.

Zehn der vierzehn verbleibenden Euro 5/EEV Busse können mit einer Abgasreinigungsanlage nachgerüstet werden (Solaris Busse ausgenommen).
Hierdurch würden die Partikelemissionen (PM) über 99% sowie die Stickoxide (NOx) um mind. 85% und die Stickstoffdioxide (NO2) um mehr als 95% reduziert werden.
Die Nachrüstanlagen erfüllen alle Anforderungen der aktuell laufenden Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen des ÖPNV der Schadstoffklassen III, IV, V und EEV. Nach Beschlussfassung kann ein entsprechender Förderantrag im Rahmen des Förderaufrufs „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ gestellt werden.
Die Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt höchstens 80 Prozent der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten) und ist im Rahmen dieser Richtlinie auf einen Höchstbetrag von 20 000 Euro pro Fahrzeug begrenzt
Bei Umrüst-Kosten in Höhe von € 189.200 für zehn Anlagen wird eine Förderzuschuss von ca. 151T€ in Aussicht gestellt. Entsprechend müssten rund 40 T€ aus Eigenmitteln bereitgestellt werden.

Im Rahmen der geplanten, folgenden jährlichen Busersatzbeschaffungen könnten zunächst die nicht nachrüstfähigen Busse ersetzt werden.

Die folgende Darstellung bildet die Entwicklung der Emissionsgrenzwerte von EURO 2 bis EURO 6 ab, zeigt aber auch das Potenzial der Fahrzeugerneuerung sowie der Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen deutlich auf.  


Die vorgesehenen zehn Busersatzbeschaffungen wurden mit 3.949.000,-- € im Wirtschaftsplan 2020 eingestellt. Die geplante Ausschreibung umfasst neben den Euro 6 Hybrid-Antrieben auch zwei Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Somit kann eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der am 02. August 2019, durch das EU-Parlament beschlossenen Clean Vehicles Direktive (GVD) geschaffen werden. Beide hierin festgeschriebenen Quoten für Emissionsfreie- (z.B. Wasserstoff) und Saubere- Fahrzeuge (Freigabe der Euro 6 Busse für Gas-to-Liquids GTL) können so eingehalten werden.

Für die im vergangenen Jahr 2019 angeschafften fünf Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € in Aussicht gestellt.

Die Förderanträge für die geplanten zehn neuen Busse wurden im November 2019 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2020 gehen wir von den folgenden Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:

Standardbus                                        60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise                10.000 €
Antriebstechnologie                                10.000 €

Zusätzlich bestehen weitere Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Projekte. Nach erfolgtem Beschluss sollen auch hier die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.

Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2020 sowie die Nachrüstung von Abgasreinigungsanlagen für alle Euro 5 und EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) Busse wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Ausschreibung von drei Solobussen Euro 6 Hybrid, zwei Solobussen mit Wasserstoffantrieb und fünf Gelenkbussen Euro 6 Hybrid - jeweils barrierefrei - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.

3. Die Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen zur Minderung von Partikelemissionen (PM), Stickoxiden (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) an zehn Euro 5/EEV Bussen zum Preis von 190.000.- € wird beschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan* veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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7. / PL/1/7/20. Verbleib der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG) im Arbeitgeberverband des LBO; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.08.2019 - Antrag der KI vom 20.09.2019 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 29.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 7PL/1/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zusammenhang mit verschiedenen Anträgen zum Wechsel des Arbeitgeberverbandes vom LBO zum KAV wurden die Risiken eines solchen Wechsels geprüft und bewertet. Vom beauftragten Gutachter, Herrn xxx, wurden dabei beihilferechtliche und vergaberechtliche Risiken dargestellt, die zu einem Verlust der Konzession führen können.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH hat, in seiner Sitzung am 18.10.2019, einstimmig, folgenden Beschluss gefasst:

Ein Wechsel des Arbeitgeberverbandes vom LBO zum KAV ist, vor dem Hintergrund der beschriebenen Risiken eines Verlustes der Konzession und der vorgenannten übertariflichen Verbesserungen, derzeit nicht beabsichtigt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den folgenden einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH vom 18.10.2019 zur Kenntnis und stimmt diesem Beschluss zu:

„Ein Wechsel des Arbeitgeberverbandes vom LBO zum KAV ist, vor dem Hintergrund der beschriebenen Risiken eines Verlustes der Konzession und der vorgenannten übertariflichen Verbesserungen, derzeit nicht beabsichtigt.“

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / PL/1/8/20. Christian - Schad - Museum Aschaffenburg; Klimatisierung - Sachstandsbericht - Antrag der KI vom 14.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 8PL/1/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das neugestaltete Christian-Schad-Museum in den ehemaligen Räumen der Fachoberschule wurde hinsichtlich der baulichen Maßnahmen bereits Anfang 2019 fertiggestellt, sodass im Anschluss daran der klimatechnische Probebetrieb starten sollte.
Im Zuge der dazu erforderlichen Vorkehrungen wurde bereits deutlich, dass die vom beauftragten Ingenieurbüro Rosel (IBR) vertraglich geschuldeten Klimabedingungen (Raumtemperatur und relative Luftfeuchte) mit der eingebauten Klimatechnik nicht erfüllt; oder dauerhaft sichergestellt werden konnten.
Ein Probebetrieb scheiterte daraufhin Ende April 2019.

Daraufhin wurde ein externer Fachplaner (FC-Planung GmbH; Eschborn) für Präzisionsklima von Museen hinzugezogen, der die nichteingehaltenen Klimaparameter aus dem ersten Probebetrieb bestätigte.

Die Entscheidung, das Museum nicht wie geplant am 28.06.2019 zu eröffnen, wurde der Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung am 23.05.2019 bekanntgegeben.
Am 15.07.2019 wurde der Stadtrat umfassend über den damaligen Sachstand unterrichtet.

Im Anschluss daran wurde - unter Einbeziehung des externen Fachplaners - die gesamte baufachliche, museale, klimatechnische und juristische Sachlage aufgearbeitet und bewertet.

Durch den Fachplaner der FC-Gruppe wurden nach sehr umfangreicher Sachstandsermittlung und mehrfach angeforderten Nachweisen für die nicht komplett vom Fachplaner Ingenieurbüro Rosel (IBR) vorliegende klimatechnische Ausführungsplanung mehrere Defizite festgestellt.
Weitere vor Ort Plausibilitätsprüfungen durch Messungen, Veränderungen der Steuerungsparameter und der fachgerechte Einbau aller technischen Einbauten wurden durchgeführt und dokumentiert.
Hier bestätigten sich ebenfalls technische Defizite an den eingebauten Klimakomponenten, Optimierungsbedarf an der Steuerung, sowie nicht, oder nur begrenzt funktionierende Einzelbauteile.

Um den gesamten Steuerungs- und Prüfungsprozess ständig prüfen und dokumentieren zu können, bekam die FC-Gruppe einen separaten Zugriff auf die bestehende
Gebäudeleittechnik (GLT).

Alle bis zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Fragen und Defizite wurden dem Ingenieurbüro Rosel (IBR) mit Schreiben vom 20.09.2019 mit der Aufforderung zu einer umfassenden Stellungnahme zugesandt. Die jeweiligen Stellungnahmen gingen in vereinbarten drei Teilen bis spätestens 28.11.2019 ein.

Bereits nach Eingang der ersten Stellungnahme durch IBR am 11.10.2019 wurde durch die FC-Gruppe am 31.10.2019 ein erster Prüfbericht zur Ausführungsplanung von IBR vorgelegt, der als Grundlage eines umfassenden Prüf- und Fragenkatalogs diente.
Ein kompletter Prüfkatalog wurde von der FC-Gruppe nach Erhalt aller IBR-Stellungnahmen am 18.12.2019 vorgelegt.
Dieser wurde sodann dem Planungsbüro IBR mit der Aufforderung einer Stellungnahme und einer zeitnahen Abhilfe am 20.12.2019 zugestellt.

Eine Rückmeldung ging am 09.01.2020 von IBR ein.
Die Stellungnahme wird aktuell sehr intensiv fachlich, wie auch vergaberechtlich geprüft.








Nach Abschluss der notwendigen o.g. Ertüchtigungsmaßnahmen wird umgehend, gemeinsam mit dem zuständigen Fachplaner der FC-Gruppe, dem Ingenieurbüro Rosel, sowie in enger Abstimmung mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und dem Museum der notwendige Probebetrieb unter Berücksichtigung aller Betriebseinflüsse (Winter- und Sommerbetrieb, Besucher, Feuchteeintrag, etc.) gestartet.

Dem Stadtrat wird jeweils zeitnah über den aktuellen Sachstand berichtet.

Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist nach erfolgreichem Abschluss des Probebetriebes die Eröffnung und Inbetriebnahme des Christian-Schad-Museums für 2020.

.Beschluss:

  1. Der Sachstandsbericht zum aktuellen Stand – Klimatisierung des Christian-Schad Museums - wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle zur Inbetriebnahme des Museums notwendigen Schritte zu veranlassen.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen jeweils zeitnahen Folgebericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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9. / PL/1/9/20. Benennung von Straßen und Plätzen; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.10.2019 und Vorschlag des Direktors der Fachakademie für Sozialpädagogik vom 20.09.2019 wg. "Umbenennung der Julius-Krieg-Straße in Friedrich-Fröbel-Straße" - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 03.07.2019 wg. "Platzbenennung nach Kurt Eisner"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 9PL/1/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1.
In der Sitzung des Stadtrates am 16.09.2019 wurde der Bericht der Verwaltung sowie das Gutachten zu Julius Krieg zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag für den zukünftigen Straßennamen zu erarbeiten und die für die Umbenennung notwendigen Schritte in die Wege zu leiten (SPNr. PL/12/15/19).

Herr Dr. Peter Müller, Direktor der Fachakademie für Sozialpädagogik, Julius-Krieg-Straße 3, 63741 Aschaffenburg, hat mit E-Mail vom 20.09.2019 vorgeschlagen die Julius-Krieg-Straße nach einer renommierten Erzieherpersönlichkeit zu benennen, z.B. nach Friedrich Fröbel.

Die CSU-Stadtratsfraktion hat in ihrem Antrag vom 05.10.2019 diesen Vorschlag aufgenommen.

Friedrich Wilhelm August Fröbel (* 21. April 1782 in Oberweißbach/Thüringer Wald; † 21. Juni 1852 in Marienthal) war ein deutscher Pädagoge und Schüler Pestalozzis. Sein besonderer Verdienst besteht darin, die Bedeutung der frühen Kindheit nicht nur erkannt, sondern durch die Schaffung eines Systems von Liedern, Beschäftigungen und „Spielgaben“ die Realisierung dieser Erkenntnisse vorangetrieben zu haben. Er ist der Begründer des „Kindergartens“. Der erste entstand im Jahre 1840 in Bad Blankenburg. Dieser unterschied sich von den damals bereits existierenden „Kinderbewahranstalten“ durch die pädagogische Konzeption. Damit verbunden war die Erweiterung des Aufgabenspektrums von der Betreuung zur Trias von Bildung, Erziehung und Betreuung. Es gibt heute weltweit viele Kindergärten, die nach Fröbel benannt sind und dessen Pädagogik fortführen. Als wesentlich gilt dabei u. a. die anregende Förderung des Spiels von Kindern durch Erwachsene sowie deren Unterstützung beim Bemühen der Kinder, die Welt zu erfahren und zu begreifen. (Quelle: Wikipedia)

zu 2.
Mit Schreiben vom 03.07.2019 hat Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt den Platz des Fußgängerweges von der Herstallstraße zur Goldbacher Straße nach Kurt Eisner zu benennen.

Kurt Eisner (geboren am 15.05 1867 in Berlin; gestorben am 21.02.1919 in München) war ein deutscher Politiker, Journalist und Schriftsteller. Vom 08.11.1918 bis zu seinem gewaltsamen Tod durch ein Attentat war er der erste Ministerpräsident des Freistaats Bayern.

Die Erinnerung an die Ausrufung des Freistaats Bayern durch Kurt Eisner am 08.11.1918 ist ein wichtiges Ereignis für die Geschichte des demokratischen Bayern. Kurt Eisner selbst sorgte für die Ausrufung des Freistaats und war erster bayerischer Ministerpräsident nach dem (unblutigen) Ende der bayerischen Monarchie. Seine Beurteilung in der Geschichtswissenschaft ist mittlerweile durchweg positiv. Das Stadt- und Stiftsarchiv hat keine Bedenken gegen eine Platzbenennung nach Kurt Eisner. Es schlägt vor die Platzbenennung zu ergänzen mit einem erläuternden Schild, auf dem an die Ausrufung des Freistaats durch Eisner erinnert wird. So wäre auch der Begriff Freistaat im historischen Kontext gut platziert.

Die Fläche, die als Kurt-Eisner-Platz benannt wird, beinhaltet die Flurstücksflächen Nr. 1600/13 und 1600/14 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 1599/1 (alle Gemarkung Aschaffenburg).
Im Süden verläuft die Grenze entlang der Friedrichstraße/Goldbacher Straße, im Osten entlang der Grünfläche am Herstallturm, im Norden entlang der Goldbacher Straße/Weißenburger Straße und im Westen am Gebäude Cafe´ Pfannkuchen (siehe Lageplan).
Das Cafe´ Pfannkuchen mit der Adresse Weißenburger Straße 1-3 erhält nach der Platzbenennung die neue Anschrift Kurt-Eisner-Platz. Eine Änderung ist notwendig, damit die Örtlichkeit insbesondere für Einsatzkräfte klar und eindeutig festgelegt ist.

.Beschluss: 1

1. Die Julius-Krieg-Straße wird umbenannt in Friedrich-Fröbel-Straße.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 2

.Beschluss: 2

2. Die Platzfläche am Herstallturm (Bereich des Fußgängerüberweges von der Herstallstraße zur Fußgängerzone Goldbacher Straße) wird nach Kurt Eisner benannt.

Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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10. / PL/1/10/20. Neubau Jugendtreff an der Dingesstraße Anfrage von Frau Stadträtin Pranghofer-Weide vom 18.11.2019 - Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 10PL/1/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 der Konzeptplanung für den Neubau des Jugendtreffs an der Dingesstraße zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt den Vorentwurf und die Entwurfsplanung zu erstellen.

Der Vorbescheid wurde am 26.06.2019 vom Umwelt- und Verkehrssenat erteilt. Alle Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Für die Neubaumaßnahme gibt es eine Förderung vom Bayerischen Jugendring. Die Zuwendung beträgt im Regelfall 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei einer Kostenpauschale von 3.902,00 € pro m2 beträgt die Förderung ca. 250.000,00 €. Das förderfähige Raumprogramm für einen Jugendtreff ist in den Förderrichtlinien definiert.

Der Vorentwurf mit der Kostenschätzung wird im Frühjahr 2020 vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft fertig gestellt und soll im April dem Planungssenat vorgestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Planungsstand beim Neubau des Jugendtreffs an der Dingesstraße zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PL/1/11/20. Städtische Musikschule Aschaffenburg; - Erlass einer neuen Benutzungssatzung und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 11PL/1/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Benutzungssatzung und die Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Aschaffenburg waren bisher nicht getrennt. Diese Trennung wurde angeraten und ist nun vorgesehen. Im Zuge dieses Vorgehens wurde der Text überarbeitet und z.T. neu formuliert.

Neu ist die Weiterführung des Unterrichts ins nächste Schuljahr ohne eine erneute Anmeldung. Bisher liefen alle Unterrichtsverträge zum Schuljahr aus. Die Schülerinnen und Schüler mussten jedes Jahr neu angemeldet werden. Mit der Neufassung erwartet die Musikschule weniger Papier, weniger Portogebühren und eine einfachere und schnellere Bearbeitung.

Die Neufassung wurde von der Musikschule in Zusammenarbeit mit der Rechtsstelle der Stadt Aschaffenburg erarbeitet. Die Gleichstellungsstelle wurde mit einbezogen. Eine Prüfung durch die Regierung von Unterfranken ist erfolgt, Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge wurden entsprechend eingearbeitet.

.Beschluss: 1

Aus der Mitte des Plenums wird mehrheitlich gefordert, dass § 4 Abs. 4 des vorliegenden Entwurfs der neuen Gebührensatzung für die Städtische Musikschule gestrichen wird, damit auch die Geschwisterkinder des Berechtigtenkreises nach § 4 Abs. 3 der Satzung eine Gebührenermäßigung erhalten können. Die Verwaltung streicht daraufhin § 4 Abs. 4 aus dem Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat beschließt die neue Benutzungssatzung und die neue Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Aschaffenburg (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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12. / PL/1/12/20. Städtische Musikschule Aschaffenburg; - Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2020/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 12PL/1/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2021 um voraussichtlich rund 2,5 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2020/21 in gleicher Höhe anzuheben.
In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.
Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet.

Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:

Für Schüler (innen) mit Familienwohnsitz



A) in Aschaffenburg und Großostheim



B)  außerhalb von Aschaffenburg und Erwachsene aus Großostheim






 
 
 
 
Jahresbetrag in €
A alt
A neu
B alt
B neu
 
 
 
 
 
GRUNDFÄCHER
 
 
 
 
Babygarten/Musikschulgarten (30 min)
205 €
210 €
307 €
315 €
Grundkurs Musik (75 min)
411 €
421 €
616 €
632 €
Elementares Gruppenmusizieren
334 €
342 €
501 €
514 €
Percussion 4er-Gruppe
375 €
384 €
563 €
577 €
Percussion 5er-Gruppe
302 €
310 €
452 €
464 €
Kindertanz
245 €
251 €
367 €
377 €
Taketina für Erwachsene
205 €
210 €
308 €
316 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
466 €
478 €
700 €
716 €
 
0 €
0 €
0 €
0 €
HAUPTFÄCHER
0 €
0 €
0 €
0 €
Einzel (45 min)
1.246 €
1.277 €
1.869 €
1.916 €
Einzel (30 min)
831 €
852 €
1.247 €
1.278 €
Zweiergruppe (45 min)
743 €
762 €
1.114 €
1.142 €
Dreiergruppe (45 min)
564 €
578 €
846 €
867 €
Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble*
831 €
852 €
1.247 €
1.278 €
Zwölferticket*
415 €
425 €
623 €
638 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen bis 23 Jahre und Ensembles mit 7 und mehr Teilnehmern
75 €
77 €
112 €
115 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen ab 24 Jahre und Ensembles mit bis zu 6 Teilnehmer*innen
113 €
116 €
170 €
174 €










*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei



.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Unterrichtsentgelte an der städtischen Musikschule um 2,5 % für das Schuljahr 2020/21:

Für Schüler (innen) mit Familienwohnsitz



A) in Aschaffenburg und Großostheim



B)  außerhalb von Aschaffenburg und Erwachsene aus Großostheim






 
 
 
 
Jahresbetrag in €
A alt
A neu
B alt
B neu
 
 
 
 
 
GRUNDFÄCHER
 
 
 
 
Babygarten/Musikschulgarten (30 min)
205 €
210 €
307 €
315 €
Grundkurs Musik (75 min)
411 €
421 €
616 €
632 €
Elementares Gruppenmusizieren
334 €
342 €
501 €
514 €
Percussion 4er-Gruppe
375 €
384 €
563 €
577 €
Percussion 5er-Gruppe
302 €
310 €
452 €
464 €
Kindertanz
245 €
251 €
367 €
377 €
Taketina für Erwachsene
205 €
210 €
308 €
316 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
466 €
478 €
700 €
716 €
 
0 €
0 €
0 €
0 €
HAUPTFÄCHER
0 €
0 €
0 €
0 €
Einzel (45 min)
1.246 €
1.277 €
1.869 €
1.916 €
Einzel (30 min)
831 €
852 €
1.247 €
1.278 €
Zweiergruppe (45 min)
743 €
762 €
1.114 €
1.142 €
Dreiergruppe (45 min)
564 €
578 €
846 €
867 €
Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble*
831 €
852 €
1.247 €
1.278 €
Zwölferticket*
415 €
425 €
623 €
638 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen bis 23 Jahre und Ensembles mit 7 und mehr Teilnehmern)
75 €
77 €
112 €
115 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen ab 24 Jahre und Ensembles mit bis zu 6 Teilnehmer*innen)
113 €
116 €
170 €
174 €










*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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13. / PL/1/13/20. Bebauungsplan für das Gebiet „Spessart Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3b) - Zustimmung zum aktualisierten städtebaulichen Vertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 13PL/1/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung am 16.04.2018 hat das Stadtratsplenum dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags für das Gebiet „Spessart Manor“ zugestimmt. Dennoch kam es bislang noch nicht zum Abschluss des Vertrages. Mittlerweile ist der Bebauungsplan „Spessart Manor“ (Nr. 4/3b) rechtskräftig. Inzwischen sind Anpassungen des damaligen Vertragsentwurfs notwendig. Der Kaufpreis für den Erwerb der Flächen für den öffentlichen Grünzug sowie die Größe der Fläche selbst bleiben dabei unverändert.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  1. In Vertragsnummer 3.2 wurde ergänzt, dass die Gründurchquerung nicht nur für die kommenden Bebauungen keine Erschließungsfunktion besitzt, sondern auch für die bestehenden Bebauungen keine Erschließungsfunktion des Grünzugweges vorliegt.

  1. In Vertragsnummer 3.3 wurde geändert, dass das Commissary-Gebäude durch den Privatinvestor bereits vor der Herstellung des Grünzuges abgebrochen werden muss (vorher „bis zur Herstellung des Grünzuges“). Außerdem wurde ergänzt, dass der Grünzugweg von der Stadt als Feuerwehrzufahrt hergestellt und unterhalten und auch als fußläufiger Hauszugang genutzt werden kann. Hierzu wird auch geregelt, dass der Weg weiterhin als fußläufiger Zugang zu den in den Teilbaugebieten MI 3 und MI 4 entstehenden Neubauten genutzt werden kann, sich dadurch aber keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten ergeben. Außerdem wird für den Teil der heutigen Mehrzweckhalle/Sporthalle, der den Grünzug aktuell überbaut, durch die Stadt kostenlos ein Überbaurecht eingeräumt. Dieser Bereich wird somit mit der gesamten Fläche erworben. Im alten Vertrag war noch ein Grunderwerb erst nach Abriss der bestehenden Mehrzweckhalle/Sporthalle vorgesehen.

  1. In Vertragsnummer 3.7 wurden die notwendigen Versorgungsleitungen um Gasleitungen (falls dies rechtzeitig schriftlich beantragt wird) und Hydranten ergänzt, die von der Stadt bzw. der AVG so hergestellt werden müssen, dass der Investor bzw. Privatinvestor spätestens zum 31.12.2021 mit der Bebauung der anliegenden Grundstücke beginnen kann. Um die Stadt gegenüber dem Investor bzw. Privatinvestor abzusichern wurde angefügt, dass diese Frist nur eingehalten werden kann, falls der Investor bzw. Privatinvestor für die Gebäude entlang der Rhönstraße bis zum 30.09.2020 eine Baugenehmigung erlangt hat. Sollten die Baugenehmigungen später erteilt werden und die Stadt nicht für die zeitliche Verzögerung verantwortlich sein, verlängert sich die Frist zur Fertigstellung der Versorgungsleitungen entsprechend.
    Im folgenden Satz wurde zur Konkretisierung eingefügt, dass insbesondere der Weg des Grünzugs parallel zu den Hochbauten des Investors bzw. Privatinvestors fertiggestellt werden soll. Außerdem wurde die Frist für die Stadt, den Grünzug herzustellen, vom 31.12.2023 zum 31.07.2024 verlängert.

  1. Es wurde eine neue Vertragsnummer 3.8 eingefügt, die eine Vertragsstrafe enthält, falls die Stadt ihren Verpflichtungen aus der Vertragsnummer 3.7 (Herstellung der Versorgungsleitungen, Fertigstellung des Grünzugs) nicht nachkommt. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 1.000,00 € pro Werktag, an dem die zugesicherte Leistung nicht erbracht ist. Die Vertragsstrafe wird nur fällig, falls die Verzögerungen durch das Verhalten der Stadt oder deren Erfüllungsgehilfen zu verantworten sind. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 200.000,00 €. Über diesen Betrag hinausgehende finanzielle Schäden des Investors bzw. Privatinvestors werden durch die Stadt nur ersetzt, falls die Höhe des Schadens durch den Investor bzw. Privatinvestor nachgewiesen wird und der Schaden explizit durch ein Verschulden der Stadt entstanden ist.


  1. Aufgrund der Rechtskraft des Bebauungsplans entfällt die bisherige Vertragsnummer 4 („Anerkennung des Bebauungsplans 04/03b „Spessart Manor“) vollständig (die nachfolgenden Vertragsnummern rutschen entsprechend eine Ziffer nach oben). Ebenso entfällt die Vertragsnummer 8.4 (im alten Vertragsentwurf Vertragsnummer 9.4). In den Vertragsnummern 1.1, 1.2, 3.6 und 9 (ehemals 10) wird jeweils der Begriff „Entwurf des Bebauungsplans“ durch „Bebauungsplan“ ersetzt.

  1. In Vertragsnummer 5.2 (ehemals 6.2) wurde die Vertragsstrafe für den Investor bzw. Privatinvestor von 50.000,00 € auf 200.000,00 € erhöht. Außerdem wird am Ende der Satz „Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt, wobei eine wechselseitige Anrechnung von Vertragsstrafe und Schadensersatz erfolgt.“ ergänzt, um evtl. entstehende weitere Schäden für die Stadt abzusichern.

  1. Bei den Schlussbestimmungen unter der Vertragsnummer 8.1 (ehemals 9.1) wird geändert, dass der Vertrag dreifach (statt zweifach) auszufertigen ist, so dass alle drei Vertragsparteien (Stadt, Investor und Privatinvestor) eine Ausfertigung erhalten.

  1. Unter Vertragsnummer 4.1 (ehemals 5.1) steht der Halbsatz „oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung“ nicht länger in Klammern.

Diese Änderungen und Ergänzungen des städtebaulichen Vertrages sind mit dem Investor sowie dem Privatinvestor und den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Zur besseren Übersicht sind dieser Beschlussvorlage ein Vertragsentwurf mit den hervorgehobenen Abweichungen sowie der 2018 beschlossene Vertragsentwurf als Anlagen beigefügt.
Nur mit den einvernehmlichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Investor bzw. Privatinvestor im städtebaulichen Vertrag kann sichergestellt werden, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Inhalte des Bebauungsplans, insbesondere die Schaffung des Grünzugs mit Wegeverbindung, tatsächlich zügig und reibungslos umgesetzt werden können.
Die Verwaltung empfiehlt, dem überarbeiteten Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor bzw. Privatinvestor zuzustimmen.
Darüber hinaus ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, das Überbaurecht gemäß der Vertragsnummer 3.3 des städtebaulichen Vertrags im Grundbuch eintragen zu lassen.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt dem überarbeiteten Entwurf des städtebaulichen Vertrags vom 29.12.2019 (Anlage 6) für das Gebiet „Spessart Manor“ zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

3. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, ein Überbaurecht gemäß der Vertragsnummer 3.3 des städtebaulichen Vertrags im Grundbuch eintragen zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 4

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14. / PL/1/14/20. 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 14PL/1/14/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachhaltigkeit hat eine Tradition in Aschaffenburg-  die Stadt steht in der Verantwortung die Aufgaben in ökologischer, sozialer und ökonomischer Weise ganz im Sinne der Nachhaltigkeit wahrzunehmen. Um diesen Anspruch weiter zu untermauern empfiehlt der Agenda21-Beirat dem Stadtrat die Unterzeichnung der Musterresolution „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

Die Agenda 2030 enthält 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Nachhaltige Entwicklung wird dabei als eine umfassende Entwicklung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht verstanden.

Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats- und
Regierungschefs vom 25. – 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für
nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte Agenda 2030 knüpft
an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele aus dem Jahr 2000 der Vereinten Nationen an. Die neue Agenda 2030 umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab 2015 bis 2030. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft: die Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung. Primär bezieht sich die Agenda 2030 auf die Ebene der Nationalstaaten. Sie ist gültig für alle Staaten dieser Welt – unabhängig davon, ob es sich um Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer handelt.
Relevant ist sie allerdings auch für die regionale und lokale Ebene, ohne die die staatlichen Ziele oftmals nicht erreicht werden können.

Kommunen haben für die Umsetzung der in der Agenda 2030 formulierten Ziele eine besondere
Bedeutung, da bis zum Jahr 2050 rund 70 % aller Menschen in Städten leben werden. Auch die
Anzahl der Städte nimmt zu und in den kommenden Jahren werden zahlreiche neue Städte,
Gemeinden und Kreise weltweit entstehen. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen die
Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front.
Die neue Agenda 2030 bildet nun einen übergeordneten Rahmen für die Entwicklungsziele der
Vereinten Nationen. Kernstück der 2030-Agenda sind die so genannten „Sustainable Development
Goals“ (SDGs). In allen dieser insgesamt 17 Ziele (mit ihren 169 Unterzielen) geht es darum, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsame Sorge zu übernehmen – wie etwa für das Klima, die biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden.
Gemeinsam das Welthandelssystem fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren oder Frieden zu sichern, werden als Aufgabe aller festgeschrieben. In diesem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für globale Ziele gemeinsam Verantwortung tragen.
Die Agenda 2030 bietet somit Leitlinien dafür, die Welt so zu verändern, dass wirtschaftlicher Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde möglich ist.

 
Bild 1: die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung SDGs

Aktuell haben 128 Kommunen in Deutschland die Erklärung unterschrieben und sind im „Club der Zeichnungskommunen“. (Stand Dezember 2019)

Da der Nachhaltigkeitsprozess und insbesondere die Arbeit des Agenda21-Beirates in Aschaffenburg ein fließender Prozess mit immer neuen Impulsen ist, war die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) bereits mehrmals Thema im Agenda21-Beirat. In der Agenda21-Beiratsitzung am 27.03.2019 wurde die Umsetzung der Agenda 2030 anhand von Praxisbeispielen von der Abteilungsleiterin Global Nachhaltige Kommune von Engagement Global vorgestellt. Sie empfahl 5 SDGs herauszusuchen, die bevorzugt bearbeitet werden.
Im Anschluss daran fand eine Diskussion de Agenda21-Beiräte und inhaltliche Auseinandersetzung mit den bereits bestehenden Projekten in Aschaffenburg und Zuordnung dieser mit den 17 Nachhaltigkeitszielen statt. Das für Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“. Städte und Siedlungen inklusiv, widerstandsfähig und nachhaltig zu machen (Ziel 11). Dies ist vom Deutschen Städtetag schon gesetzt.
Darauf folgte eine Bewertung der 17 Nachhaltigkeitsziele für die Stadt Aschaffenburg.
Dies führte zu folgenden 5 Nachhaltigkeitszielen, die in Zukunft eine besondere Beachtung und Bewertung haben sollen.

1 keine Armut
11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
13 Maßnahmen zum Klimaschutz
15 Leben an Land
16 Frieden und Gerechtigkeit

Außerdem wird in Zukunft eine Zuordnung der TOP des Agenda21-Beirats zu den Nachhaltigkeitszielen sowie Öffentlichkeitsarbeit zu den 17 Nachhaltigkeitszielen erfolgen.

In der Sitzung des Agenda21-Beirates am 13. November 2019 hat der Agenda21-Beirat einstimmig per Beschluss dem Stadtrat die Unterzeichnung der Musterresolution „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ empfohlen.

Damit setzt die Stadt Aschaffenburg ein Zeichen für ihre Verantwortung als nachhaltige und zukunftsorientierte Stadt. Getreu dem Motto aus der erfolgreichen Bewerbung zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2020:
Aschaffenburg. Wir leben Nachhaltigkeit. Aus Tradition für die Zukunft.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg schließt sich auf Empfehlung des Agenda21 Beirates der allgemeinen Erklärung der Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an (Anlage 7).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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15. / PL/1/15/20. Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 20.11.2019 wegen "Die Stadt Aschaffenburg tritt dem bundesweiten Bündnis Städte sicherer Häfen bei"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 15PL/1/15/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A. Antragsinhalt
         
Mit Schreiben vom 20.11.2019 hat Herr Stadtrat Büttner von der KI beantragt, dass die Stadt Aschaffenburg dem „Bündnis Städte Sicherer Häfen“ beitritt. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg habe sich am 06.05.2019 mehrheitlich dafür ausgesprochen sich zum „Sicheren Hafen“ im Sinne der Seebrücke zu erklären. Ein konsequenter Schritt wäre nun, dass die Stadt Aschaffenburg zusätzlich dem „Bündnis Städte Sicherer Häfen“ beitritt. Eine Teilnahme an dem Bündnis gäbe der Stadt Gelegenheit, sich mit anderen Kommunen pro-aktiv für die Seenot-Aufnahme einzusetzen.


B. Sachlage

Das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ wurde am 14. Juni 2019 im Rahmen des von der Initiative Seebrücke veranstalteten Kongresses „Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme in Berlin“ offiziell gegründet. Die gemeinsame Basis des Bündnisses ist die Potsdamer Erklärung vom 3. Juni 2019. An der Gründung beteiligten sich 12 Kommunen, eine 13. schloss sich noch während des Kongresses dem Bündnis an. Inzwischen sind 31 Kommunen Mitglied. Die Potsdamer Erklärung vom 3.6.2019 findet sich hier:
https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/2019_06_03_potsdamer_erklaerung.pdf
Hierin sind folgende drei wesentlichen Zielsetzungen enthalten:
„Als „Städte Sicherer Häfen“ fordern wir von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die schnellstmögliche Zusage, dass wir aufnahmebereiten Kommunen und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten Geflüchteten auch aufnehmen können. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesinnenminister auf, uns „Städte Sicherer Häfen“ bei der praktischen Aufnahme, der Unterbringung und der Finanzierung zu unterstützen.
Wir „Städte Sicherer Häfen“ fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die Einrichtung eines an den rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilungsschlüssels für die aus Seenot geretteten Schutzsuchenden. Wir fordern zu diesem Zweck eine Bund-Länder-Vereinbarung im Sinne einer direkten Aufnahme von aus Seenot Geretteten von Bord in die aufnahmewilligen Kommunen und Gemeinden. Die Verteilung soll neben dem Königsteiner Schlüssel durch einen zu vereinbarenden zusätzlichen Schlüssel geregelt werden.
Die aufnehmenden Kommunen und Gemeinden fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister dabei die rechtliche und finanzielle Gleichstellung und Gleichbehandlung der zusätzlich Aufgenommen. Den aus Seenot Geretteten muss selbstverständlich der Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährt werden.“
Zusammengefasst werden also
  • die direkte Aufnahmemöglichkeit von aus Seenot geretteten Flüchtlingen durch die Kommunen.
  • die Unterstützung des Bundes bei Aufnahme, Unterbringung und Finanzierung dieser geflüchteten.
  • einen Verteilungsschlüssel für diese Geflüchteten zwischen den Kommunen und
  • die rechtliche Gleichstellung dieser Geflüchteten mit anderen Geflüchteten
gefordert.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 06.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Stadt Aschaffenburg erklärt sich im Kontext zu Ziffer 2 dieses Beschlusses zum „sicheren Hafen.“

2. Die Stadt Aschaffenburg ist auch weiterhin bereit, in den von ihr betriebenen dezentralen Unterkünften zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch ermöglicht wird, den aus Seenot geretteten Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft an Land zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, die dezentralen Unterkünfte für die Unterbringung von Familiennachzügen und eigenen bedürftigen Personen zu nutzen (z.B. Obdachloser) sollen allerdings vorrangig die leerstehenden zentralen Unterkünfte in der Aschaffenburger GU für aus Seenot gerettete Flüchtlinge genutzt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Beschluss der Bundesregierung schriftlich mitzuteilen.


C. Stellungnahme zu dem Antrag

Die Stadt Aschaffenburg hat sich zum „sicheren Hafen“ im Sinne der Ziffer 2 des oben aufgeführten Beschlusses erklärt. Sie hat sich nicht zum „sicheren Hafen“ im Sinne der Seebrücke erklärt. Für aus Seenot gerettete Flüchtlinge sollen vorrangig die leerstehenden zentralen Unterkünfte in der Aschaffenburger Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Flüchtlingen ist mit dem Beschluss nicht gedeckt. Auch eine direkte Aufnahme von Geflüchteten ist nicht vorgesehen.

.Beschluss: 1

I. Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 20.11.2019 (Anlage 8) zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat bekräftig den Beschluss des Plenums vom 06.05.2019 (SPNr. PL/7/11/19). Im Hinblick darauf tritt die Stadt Aschaffenburg dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ nicht bei.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 22, Dagegen: 20

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16. / PL/1/16/20. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE-Stadtratsfraktion) vom 19.06.2017 wegen "Kriterienkatalog für Vergabe von Gewerbegrundstücken" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 16PL/1/16/20

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE-Stadtratsfraktion) vom 19.06.2017 wegen "Kriterienkatalog für Vergabe von Gewerbegrundstücken" wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadtverwaltung sagt zu in der 2. Jahreshälfte einen Bericht über die Situation der Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu geben. Darin wird insbesondere auf die brachliegenden und untergenutzten Grundstücke eingegangen.  Auf dieser Grundlage sollen dann Entwicklungs- und Mobilisierungsstrategien entwickelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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17. / PL/1/17/20. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Platzangebot in Krippen und Kindertagesstätten; zentrales Anmeldeverfahren“ vom 17.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 17PL/1/17/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.

Zum neuen Kindergartenjahr 2019 wurden neue Kindergartengruppen in der Einrichtung des BRK in Leider und des Trägers „Mäuschen“ in Betrieb genommen. Die Plätze waren im September 2019 noch nicht vollständig vergeben.

Inzwischen sind auch diese Betreuungsplätze belegt.

Zu 2.

Laut Rückmeldung der Kindertageseinrichtungen sind derzeit keine Kapazitäten vorhanden. Vereinzelt kommt es immer wieder zu Fluktuationen im Platzangebot (Wegzug, Wechsel, Reduzierung der Betreuungszeiten). Das Jugendamt ist dennoch bemüht, Familien bei der Suche nach freien Kita-Plätzen zu unterstützen.
Die Belegung der Kindertagesstätten orientiert sich am Schuljahr, sodass im laufenden Kindergartenjahr erfahrungsgemäß keine Plätze in hoher Zahl frei werden.
Eine Übersicht über Absagen der einzelnen Einrichtungen liefert keine verlässlichen Aussagen, da die Zahlen nicht statisch sind (es gibt Mehrfachanmeldungen, Familien finden dann doch einen Platz).

Zu 3.

Die derzeitige Kita-Plattform „Webkita“ erfüllt nicht alle in sie gesetzten Erwartungen. Die Verwaltung prüft daher die Einführung eines neuen Programms der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern ) . Das Verfahren ist stärker praxisorientiert, zeigt sich in der Anwendung für die Eltern übersichtlich und entlastet auch die Kindertagesstätten. Demnächst findet mit dem Anbieter ein erstes Abstimmungsgespräch im Rathaus statt.
Über das Ergebnis der Vorstellung wird dem Stadtrat berichtet werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Platzangebot in Krippen und Kindertagesstätten; zentrales Anmeldeverfahren“ vom 17.10.2019 zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. / PL/1/18/20. Antrag der KI vom 26.11.2019 wegen „Die geplante Kindertagesstätte Anwandeweg soll als kommunale Einrichtung geführt werden“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 18PL/1/18/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der zweiten Jahreshälfte 2022 soll eine sechsgruppige Kindertagesstätte im Anwandeweg in Nilkheim entstehen. Geplant ist eine integrative Einrichtung sowohl für den Krippen- als auch für den Kindergartenbereich.

Die evangelische Kirche in Nilkheim hat bereits eine Interessenbekundung abgegeben und sich als Träger beworben (siehe Anlage).

Die Trägerlandschaft der Kindertageseinrichtungen in Aschaffenburg ist vielfältig. Es gibt Trägerschaften durch kirchliche Organisationen ebenso wie durch die großen Wohlfahrtsverbände und private Initiativen. Hierdurch ist die durch den Gesetzgeber gewünschte Angebotsvielfalt gegeben.

Unter Bezugnahme auf das Subsidiaritätsprinzip schlägt die Verwaltung daher folgendes vor:

Zunächst sind Ausschreibungskriterien festzulegen und in der Folge die Trägerschaft auszuschreiben.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens sind die eingegangenen Bewerbungen auf ihre Geeignetheit hin zu überprüfen.
Sollte sich unter den Bewerbern kein geeigneter Träger finden, käme entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip eine kommunale Trägerschaft in Betracht.

Ausschreibungskriterien sind insbesondere:

  • Kompetenz, integrative Einrichtung zu konzeptionieren und zu führen
  • Öffnungs- und Betreuungszeiten, die sich an den besonderen Bedürfnissen von Familien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf orientieren
  • Schließtage dürfen nicht mehr als 24 Tage im Jahr betragen
  • tragfähiger Finanzierungsplan
  • Vorlage einer überzeugenden schlüssigen pädagogischen Konzeption
  • Erfahrung mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte vergleichbarer Größe
  • transparente und familienfreundliche Elternbeiträge

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der KI  vom 26.01.2019 zur Kenntnis. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, die Trägerschaft für die Kindertagesstätte „Anwandeweg“ in Nilkheim auszuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 4

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19. / PL/1/19/20. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Bedarf an Kindertageseinrichtungen“ vom 02.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 19PL/1/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Bereitstellung zusätzlicher Plätze für die Kindertagesbetreuung


Die Geburtenzahlen in Aschaffenburg sind seit dem Jahr 2015 kontinuierlich angestiegen und erreichen im Jahr 2019 mit voraussichtlich annähernd 800 Geburten einen Stand, wie er seit über 20 Jahren nicht mehr erreicht wurde. In den Jahren 2007 und 2014 lag der Mittelwert der Geburten in der Stadt Aschaffenburg bei knapp über 580.
Auslöser sind in erster Linie geburtenstarke Jahrgänge, die sich voraussichtlich erst in 5                Jahren wieder nivellieren werden.
Zum Vergleich: zum Jahrgang 1989 zählen 1131 Frauen und Männer, während für den Jahrgang
1994 nur noch 889 Personen und für den Jahrgang 1999 nur noch 700 Personen gezählt werden.
Im 10-Jahreszeitraum brechen die Jahrgangsstärken insofern um annähernd 40 % ein, was auch durch einen evtl. verstärkten Zuzug nur geringfügig abgemildert würde.
Um den mittelfristig höheren Bedarfen an Krippen- und Kindergartenplätzen entsprechen zu können, sind neben den geplanten Kita-Projekten zusätzliche Plätze erforderlich. Hier erscheinen
Interimslösungen mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren am geeignetsten, da für diese – wenngleich reduziert – staatliche Fördermittel in Höhe von derzeit 25 % abgerufen werden können.

Auf Basis der Bedarfe für 2020 und den aktuellen Platzzahlen fehlen für das Kindergartenjahr
voraussichtlich ca. 100 Kindergartenplätze sowie ca. 40 Krippenplätze.
Hierfür bieten sich Lösungen in Modulbauweise an, die zeitnah errichtet werden können. Bei der
Raumplanung sollten die Gruppenräume im Kindergartenbereich so konzipiert werden, dass eine
spätere Nutzung als Krippengruppen möglich ist.


Da in den kommenden Jahren in einigen Kindertageseinrichtungen Generalsanierungen anstehen, könnten die Einrichtungen in Modulbauweise bei rückläufigen Belegungszahlen als
Ausweichlösung genutzt werden.

Die Verwaltung prüft derzeit die Realisierung von zwei Provisorien mit den erforderlichen Plätzen.
Diese sollen bis zum Herbst 2020 errichtet werden.



  1. Voraussichtliche Fertigstellung der bereits beschlossenen Kita-Projekte:
Ottostraße: 2. Jahreshälfte 2022
Inselstraße: 2. Jahreshälfte 2020
St. Kilian Zauberwald: 2. Jahreshälfte 2021
Dalbergschule: 1. Jahreshälfte 2021
City Galerie: voraussichtlich Frühjahr 2021
Neubaugebiet Anwandeweg: 2. Jahreshälfte 2022
Bezüglich eines weiteren Kita-Neubaus in Damm (St. Josef) wurden Gespräche zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem kirchlichen Träger geführt. Die Endabstimmung zur Vorlage an den Stadtrat ist noch nicht erfolgt-





  1. Überblick über geplante Bauvorhaben in den Quartieren
Bereits genehmigte, bzw. vom UVS beschlossene Bauvorhaben:

  • Neubau von zwei Zeilenbauten (Liebighöfe II) mit 57 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.Nrn. 6461/2, 6461/3, 6461/6, 6461/5, Gem. Aschaffenburg, Liebigplatz 1, 63743 Aschaffenburg durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Stiftsgasse 9, 63739 Aschaffenburg, BV-Nr.: 20180279 (UVS vom 16.01.2019)

  • Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 66 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. 6225/19 und 6225/20, Gem. Aschaffenburg, Würzburger Straße 158-162, 63739 Aschaffenburg durch die Firma Wohnstudio M GmbH, BV-Nr.: 20180256 (UVS vom 03.04.2019)

  • Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 65 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 6223, Gem. Aschaffenburg, Schoberstraße 8, 63739 Aschaffenburg durch die Firma Sahle Wohnen GmbH & Co.KG, BV-Nr.: 20190131 (UVS vom 26.06.2019)

  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken, Fl.Nrn. 6232/12 und 6223/40, Gem. Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 5, 63739 Aschaffenburg durch die Firma Sahle Wohnen GmbH & Co.KG, BV-Nr.: 20190133 (UVS vom 26.06.2019)


In Planung befindliche Bauvorhaben (Bauantrag liegt bereits vor, bzw. Nachbarbeteiligung läuft):

  • Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 40 Wohnungen und 27 Studentenwohnungen und Gewerbe auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 6100, Gem. Aschaffenburg, Würzburger Straße 97, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn Werner Kunkel, BV-Nr.: 20190303

  • Bauvoranfrage für den Neubau einer Wohnanlage (55 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. 1199/2, 1201/10 u. 1200, Gem. Aschaffenburg, Dinglerstraße, 63739 Aschaffenburg durch die Fa. May Bauträger GmbH, BV- Nr. 20190289

  • Bauvoranfrage für den Neubau eines Gebäudekomplexes mit 158 WE, Büro und Gewerbeflächen mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1490, Gem. Aschaffenburg, Ernsthofstr. 24, 63739 Aschaffenburg durch die K1 Liegenschaften GmbH, Herr Claus Schunk, BV- Nr. 20190317

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Bedarf an Kindertageseinrichtungen“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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20. / PL/1/20/20. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 20PL/1/20/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die steigenden Geburtenzahlen in der Stadt Aschaffenburg erfordern einen zeitnahen Ausbau des
Platzangebots, insbesondere im Bereich der Innenstadt. Das zusätzliche Krippenangebot entsteht
mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte St. Martin sowie mit 12 weiteren Plätzen in der in Räumen der City-Galerie geplanten Kindertagesstätte, die damit ihr Angebot von zunächst 12 auf insgesamt 24 Krippenplätze ausbaut.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an:

  1. 10 zusätzliche Krippenplätze in der Kindertagesstätte St. Martin
  2. 12 zusätzliche Krippenplätze in der Stadtmitte

Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und
kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen
(Art. 29 i.V.m. Art 37 GO).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 11:47 Uhr