Datum: 02.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/3/1/20 SPNr. 1
2PL/3/2/20 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
3PL/3/3/20 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4PL/3/4/20 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg
5PL/3/5/20 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6PL/3/6/20 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2018 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2018
7PL/3/7/20 Bekanntgabe des geplanten Antrags für verlängerte Ladenöffnungszeiten am 25.07.2020
8PL/3/8/20 Zweite Änderung des Bebauungsplans „Obernauer Kolonie“ (Nr. 06/04) für das Gebiet zwischen Obernauer Straße, Nordgrenze Fl.-Nr. 6626, Ostgrenze Fl.-Nr. 6650, südlicher Begrenzung der neugeplanten Straße, West- und Nordgrenze Fl.-Nr. 6657, Südgrenze Fl.-Nr. 6630/2 und 6630, West-, Süd- und Ostgrenze Fl.-Nr. 6631, entlang der Obernauer Straße bis Hs.Nr. 30 u. 15, nördlicher Begrenzung der geplanten Verkehrsführung zwischen Südring, entlang der Fischerhohle bis Hs.Nr. 2 u. 5, entlang des Südringes bis Hs.Nr. 26, Süd-West-Grenze des Schlachthofgeländes, entlang der Miltenberger Bahn, einschl. der künftigen Straßenflächen der Liebigstraße, auf eine Länge von ca. 80m, Adelenstraße und Katharinenstraße (Nr. 6/4) - Änderungsbeschluss für das „Areal Clemensheim“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.-Nrn. 6593/2 und 6593/3, Bertastraße und Bahnweg
9PL/3/9/20 Areal xxx; - Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung in städtebaulichen Maßnahmegebieten für das „Areal xxx“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.Nr. xxx und xxx und Bertastraße
10PL/3/10/20 Berufung und erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005
11PL/3/11/20 Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Regelmäßige Verlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre bzw. Neuberufung auf die Dauer von 3 Jahren
12PL/3/12/20 Behandlung des Antrags von der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.03.2019 wegen "Einführung der AzubiCard" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2020

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1. / PL/3/1/20. SPNr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 1PL/3/1/20

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht über die Maßnahmen zum Schutz gegen den neuartigen Coronavirus COVID-19 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat nimmt zum vorliegenden Eilantrag der Stadtratsmitglieder Leonie Kapperer und Bernhard Schmitt vom 02.03.2020 zur Kenntnis, dass eine Absage von Großveranstaltungen aktuell nicht angezeigt ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/3/2/20. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 2PL/3/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungs-
prüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2018 geprüft und den Bericht Nr. 510/2019 vom 08.10.2019 über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 11.11.2019 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2018 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2018 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 46 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 510/2019 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 510/2019 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 1 ) wird zur
Kenntnis genommen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/3/3/20. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 3PL/3/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 510/2019 vom 08.10.2019 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 11.11.2019 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2018 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 11.11.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest-
zustellen.

.Beschluss:

I.


Die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2018








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
1.372.600,59
254.355,50
1.626.956,09




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
4.123,95
0,00
4.123,95






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.368.476,64
254.355,50
1.622.832,14





Soll-Ausgaben
1.368.476,64
184.355,83
1.552.832,47





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
70.000,00
70.000,00





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
-0,33
-0,33





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben


1.368.476,64
254.355,50
1.622.832,14
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:



Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
254.355,50 €


Vermögenshaushalt  - Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
41.630,35 €



Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2018







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
1.404.489,08
370.270,30
1.774.759,38




Ist-Einnahmen
1.371.917,19
370.270,30
1.742.187,49




Kasseneinnahmereste
32.571,89
0,00
32.571,89












Ausgaben







Soll-Ausgaben
1.404.489,08
279.807,30
1.684.296,38




Ist-Ausgaben
1.404.489,08
279.807,30
1.684.296,38




Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00








Ist-Fehlbetrag
-32.571,89


Ist-Überschuss

90.463,00
57.891,11
Unerledigte Verwahrgelder


-9.427,00
Unerledigte Vorschüsse


0,00
Buchmäßiger Kassenbestand


48.464,11

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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4. / PL/3/4/20. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 4PL/3/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungs-
prüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2018 geprüft und den Bericht Nr. 500/2019 vom 08.08.2019 über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 11.11.2019 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2018 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2018 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 128 und 129 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 500/2019 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 500/2019 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2 ) wird zur Kenntnis ge-
nommen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/3/5/20. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 5PL/3/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 500/2019 vom 08.08.2019 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 11.11.2019 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2018 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 11.11.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2018








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
263.601.755,98
53.323.998,09
316.925.754,07




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.751.500,00
1.751.500,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

1.073.808,26
1.073.808,26





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
1.005.061,24
23.898,29
1.028.959,53






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
262.596.694,74
53.977.791,54
316.574.486,28





Soll-Ausgaben
261.500.894,58
37.783.280,49
299.284.175,07





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.345.820,16
17.918.749,76
19.264.569,92





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
263.993,01
1.724.238,71
1.988.231,72





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
13.973,01
0,00
13.973,01






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
262.596.694,74
53.977.791,54
316.574.486,28

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt  19.283.947,61 €
19.283.947,61 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur Allgemeinen Rücklage  2.189.847,90 €
2.189.847,90 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2018



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
274.676.470,52
74.937.394,04
349.613.864,56




Ist-Einnahmen
269.875.655,32
74.728.944,50
344.604.599,82




Kasseneinnahmereste
4.800.815,20
208.449,54
5.009.264,74












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
273.330.650,36
52.304.604,33
325.635.254,69




Ist-Ausgaben
273.452.182,22
52.304.604,33
325.756.786,55




Kassenausgabereste
-121.531,86
0,00
-121.531,86








Ist-Fehlbetrag
-3.576.526,90


Ist-Überschuss

22.424.340,17
18.847.813,27
Unerledigte Verwahrgelder


46.769.279,27
Unerledigte Vorschüsse


-8.628.548,03
Buchmäßiger Kassenbestand


56.988.544,51




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
 -Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
 -Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
 -Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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6. / PL/3/6/20. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2018 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 6PL/3/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 02.03.2020 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.


Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2018 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2018 wird erteilt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
(ohne die Mitwirkung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog)

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7. / PL/3/7/20. Bekanntgabe des geplanten Antrags für verlängerte Ladenöffnungszeiten am 25.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 7PL/3/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf den Antrag in der Anlage (Anschreiben und Präsentation) wird Bezug genommen.
Dem Stadtrat war in seiner Sitzung am 16.01.2017 zugesichert worden, dass er über geplante Anträge zum sogenannten „Mitternachts-Shopping“ vor der jeweiligen Antragstellung bei der Regierung von Unterfranken informiert wird.

.Beschluss:

Der Antrag auf verlängerte Ladenöffnungszeiten (bis 24.00 Uhr) zu den 33. Aschaffenburger Bachtagen am Samstag, 25.07.2020 , der bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden soll, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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8. / PL/3/8/20. Zweite Änderung des Bebauungsplans „Obernauer Kolonie“ (Nr. 06/04) für das Gebiet zwischen Obernauer Straße, Nordgrenze Fl.-Nr. 6626, Ostgrenze Fl.-Nr. 6650, südlicher Begrenzung der neugeplanten Straße, West- und Nordgrenze Fl.-Nr. 6657, Südgrenze Fl.-Nr. 6630/2 und 6630, West-, Süd- und Ostgrenze Fl.-Nr. 6631, entlang der Obernauer Straße bis Hs.Nr. 30 u. 15, nördlicher Begrenzung der geplanten Verkehrsführung zwischen Südring, entlang der Fischerhohle bis Hs.Nr. 2 u. 5, entlang des Südringes bis Hs.Nr. 26, Süd-West-Grenze des Schlachthofgeländes, entlang der Miltenberger Bahn, einschl. der künftigen Straßenflächen der Liebigstraße, auf eine Länge von ca. 80m, Adelenstraße und Katharinenstraße (Nr. 6/4) - Änderungsbeschluss für das „Areal Clemensheim“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.-Nrn. 6593/2 und 6593/3, Bertastraße und Bahnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 8PL/3/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse im Plangebiet:

Der Geltungsbereich des ca. 1,25 ha großen Plangebietes umfasst die Grundstücke aus der Gemarkung Aschaffenburg mit den Flurnummern xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nr. xxx, xxx, xxx und xxx.

Bei den Grundstücken xxx, xxx, xxx, xxx und xxx handelt es sich um öffentliche Verkehrs- und Grünflächen (Teilflächen von Emilien-, Berta- und Clemensstraße sowie Grünanlagen am Bahnweg), die in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen werden und im Eigentum der Stadt Aschaffenburg stehen.
Die übrigen Grundstücke im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sind Privateigentum.


Aktuell bestehendes Planungsrecht:

Der aktuell geltende Bebauungsplan für die „Obernauer Kolonie“ (Nr. 04/06) trifft für den zu ändernden Bereich folgende Festsetzungen:

- Die privaten Grundstücksflächen (Fl.Nr. xxx, xxx, xxx, xxx) sind festgesetzt als „Mischgebiet“ mit der Möglichkeit, in einem großzügigen Baufenster Gebäude mit einer maximalen dreigeschossigen Bauweise bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 zu errichten.
- Emilien-, Berta- und Clemensstraße sind als „öffentliche Verkehrsflächen“ festgesetzt; diese Straßen dienen der verkehrlichen Erschließung des Areals. Clemensstraße und Bahnweg sind durch einen (ebenfalls festgesetzten) öffentlicher Weg verbunden.
- Die nördlich der Clemensstraße anschließenden Teilflächen bis zum Bahnweg sind als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt.

Der Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan stellt das zu überplanende Areal abschnittsweise als „Gemeinbedarfsfläche: Kirchlichen und sozialen Zwecken dienende Einrichtungen“ und als „Grünfläche“ dar.
Die Erschließungsstraßen innerhalb der „Obernauer Kolonie“ sind hier nicht eigens ausgewiesen.


Planungsanlass, Planungsziel und Planungsverfahren:

Die im Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanänderung liegenden Baugrundstücke sind bisher bebaut mit Einrichtungen eines katholischen Ordens: Kapelle und kirchlichen Zwecken dienende Räume, Unterkünfte der Schwestern und zeitweise von Flüchtlingen („unbegleitete Minderjährige“) sowie ein Kindergartengebäude, das nicht mehr in Betrieb ist. Etwa die Hälfte des Areals ist unbebaut und wird als Garten- und Freifläche genutzt.

Der katholische Orden benötigt inzwischen größere Teile des Geländes und einen Teil der Baulichkeiten nicht mehr. Daher stehen alternative Nutzungen und auch eine Veräußerung größerer Grundstücksteile im Raum.
Das geltende Baurecht des Bebauungsplans (Nr. 06/04) für die „Obernauer Kolonie“ gibt hier ein Mischgebiet vor, in dem ein breites Nutzugsspektrum einschließlich Wohnungsbau und gewerblicher Nutzung möglich wäre. Aus stadtplanerischer Sicht soll die Nutzung des Standorts aber (auch) zukünftig dem Entwicklungsziel des Flächennutzungsplans folgen: Ziel ist es demnach, das Areal für Gemeinbedarfseinrichtungen vorzuhalten - denkbar sind hier verschiedene Formen sozialer, kirchlicher, gesundheitlicher oder auch kultureller Einrichtungen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen die Grundstücke für einen öffentlichen Nutzungszweck gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den geltenden Bebauungsplan Nr. 06/04 zu ändern und damit auch die Grundlage für flankierende Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (z.B. Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB, Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 BauGB) zu schaffen.

Die im Änderungsbereich des Bebauungsplans enthaltenen Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen sollen beibehalten werden. Ergänzend bietet die Änderung des Bebauungsplans die Option, die Wegeerschließung zwischen Bahnweg und Clemensstraße bedarfsgerecht auszubauen.

Für die Bebauungsplanänderung soll das Verfahren nach § 13a BauGB für „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ Anwendung finden. Dieses Instrument gibt das Baugesetzbuch den Kommunen bewusst für die „Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ (§ 13a Abs.1 BauGB) an die Hand. Auch andere Voraussetzungen für die Anwendbarkeit dieser Verfahrensart sind vorliegend erfüllt (z.B. bebaubare Grundfläche weniger als 20.000qm, keine Beeinträchtigung von „Natura 2000“-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).

Aufgrund der Dringlichkeit wird die Beschlussvorlage ohne vorberatende Behandlung im Planungs- und Verkehrssenat direkt dem Stadtratsplenum vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1. Die Änderung des Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet „Obernauer Kolonie“ (Nr. 04/06) für das „Areal Clemensheim“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.-Nr. 6593/2 und 6593/3, Bertastraße und Bahnweg wird beschlossen.

2. Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obernauer Kolonie“ (Nr. 04/06) für das „Areal Clemensheim“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.-Nr. 6593/2 und 6593/3, Bertastraße und Bahnweg nach den Vorschriften des § 13a BauGB für „Bebauungspläne der Innenentwicklung“  durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

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9. / PL/3/9/20. Areal xxx; - Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung in städtebaulichen Maßnahmegebieten für das „Areal xxx“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.Nr. xxx und xxx und Bertastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 9PL/3/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadt Aschaffenburg steht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ein besonderes Vorkaufsrecht für Gebiete zu, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Dabei kann sie durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht, um dort eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Das „Areal xxx“ steht zurzeit im Eigentum des xxx.
Da der xxx in naher Zukunft die Liegenschaft bzw. Teile der Liegenschaft zu veräußern gedenkt, ist der Stadt Aschaffenburg daran gelegen, das Areal, das lange Jahre im Geiste des sozialen Miteinanders genutzt wurde, mit dieser Zweckbestimmung (Gemeinbedarf/soziale Einrichtungen) und entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans weiterzuführen.

Die in Betracht gezogene städtebauliche Maßnahme der Stadt Aschaffenburg sieht eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  6/4 „Obernauer Kolonie“ vom 14.03.1972 vor. Dieser setzt in wesentlichen Teilen ein Mischgebiet fest.
Die städtebauliche Maßnahme wird einerseits von den städtebaulichen Überlegungen des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB getragen, die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, besonders zu berücksichtigen. Andererseits trägt sie dem Flächennutzungsplan mit der Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf Rechnung. Dementsprechend sollen im Gebiet soziale Einrichtungen entstehen, die dem Allgemeinbedarf dienen. Diese könnten ein Kindergarten, Einrichtungen für Senioren, etc. sein. Die Planungsvorstellungen sind der Begründung zum 2. Änderungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6/4 „Obernauer Kolonie“ vom 02.03.2020 zu entnehmen.

Die Satzung wird mit dem Ziel erlassen, durch den Erwerb der Flächen die vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen verwirklichen zu können. Sie sichert so die Planungsabsicht der Stadt, das Gebiet in seiner Tradition als Ort der Sozialarbeit und Integration zu erhalten und weiterzuführen.

.Beschluss:

I. Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, wird die als Anlage 4 beigefügte Vorkaufsrechtssatzung in städtebauliche Maßnahmegebieten für das Gebiet „Areal Clemensheim“ zwischen Clemensstraße, Emilienstraße, südlicher Grenze der Fl.-Nrn. 6593/2 und 6593/3 und Bertastraße beschlossen.  

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x  ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

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10. / PL/3/10/20. Berufung und erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 10PL/3/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 GutachterausschussV), aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachtern.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Ermittlung von Bodenrichtwerten auch die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Stadt Aschaffenburg ist bestrebt, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedern aus dem Bereich der Bau- und Finanzverwaltung, auch Vertreter sonstiger, mit der Grundstücksbewertung befasster Berufsgruppen aufzunehmen.

Die Gutachter werden auf die Dauer von vier Jahren berufen (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BayGaV). Eine wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BayGaV).

Die Berufung des ehrenamtlichen Gutachters XXXXXXXXXXX läuft zum 02.06.2020 aus. Er befindet sich schon seit mehreren Berufungsperioden im Gutachterausschuss und soll wiederum auf weitere vier Jahre berufen werden.

Dankenswerterweise hat sich Herr XXXXXXXXXXX bereit erklärt, dem Gutachterausschuss ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen.

Er verfügt über eine mehrjährige Erfahrung als landwirtschaftlicher Sachverständiger der Bayerischen Finanzverwaltung und ist ebenfalls seit längerem ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses des Landkreises Aschaffenburg.

Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit verfügt Herr XXXXXXXXXXX über die geforderte Erfahrung und Sachkunde und ist daher für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.

.Beschluss:

I.
  1. Der erneuten Berufung des ehrenamtlichen Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

Herrn XXXXXXXXXXX

für weitere vier Jahre wird zugestimmt.

Herr XXXXXXXXXXX wird weiterhin gleichzeitig gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 BayGaV als Ersatzvorsitzender i. S. d. § 3 Abs. 4 BayGaV bestellt.

  1. Der Berufung von

Herrn XXXXXXXXXXX

als ehrenamtlicher Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird erstmals auf die Dauer von 4 Jahren zugestimmt.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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11. / PL/3/11/20. Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Regelmäßige Verlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre bzw. Neuberufung auf die Dauer von 3 Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 11PL/3/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ist in § 2 der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) geregelt. Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen zwei dem Stadtrat angehören müssen (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 UmlegAusschV), eines dem höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2 UmlegAusschV), eines dem höheren Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 3 UmlegAusschV), eines Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 UmlegAusschV) und eines Bausachverständiger sein muss, der auf dem Gebiet des Baurechtes, insbesondere der Bauleitplanung, erfahren ist (§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 UmlegAusschV).

Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen (§ 2 Abs. 4 UmlegAusschV).

Die Amtszeit des Vorsitzenden und der Stadtratsmitglieder im Umlegungsausschuss ist an die Dauer deren kommunaler Wahlämter gekoppelt (§ 3 Sätze 1 und 2 UmlegAusschV). Die Amtszeit der übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses dauert nach § 3 Satz 3 UmlegAusschV jeweils drei Jahre und läuft nun zum 30.04.2020 ab (Beschluss des Plenums vom 06.03.2017).

Es wird vorgeschlagen die im Beschluss genannten Personen zum 01.05.2020 für die gesetzlich vorgesehene Amtszeit von drei Jahren (Ablauf: 30.04.2023) als Mitglieder des Umlegungsausschusses zu bestellen. Sie erfüllen die geforderten Voraussetzungen und üben ihr Amt im Umlegungsausschuss teilweise bereits lange Jahre aus. Als Mitglied, das Bausachverständiger ist und auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung, Erfahrung hat, rückt Herr xxx anstelle von Herrn xxx nach. Neu bestellt werden die sachverständigen Mitglieder Herr xxx als Nachfolger von Herrn xxx, Herr xxx als Nachfolger des Herrn xxx, sowie Herr xxx als Nachfolger von Herrn xxx.

.Beschluss:

I.
Als Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, werden gemäß § 46 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten
(Umlegungsausschussverordnung – UmlegAusschV, BayRS 2130-1-B) die folgenden Personen ab 01.05.2020 bestimmt:

1.Mitglied, das dem höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst angehört oder angehört hat
Mitglied:        X
Stellvertreter:        X

2.Mitglied, das dem höheren Verwaltungsdienst angehört
Mitglied:        X
Stellvertreter:        X

3.Mitglied, das Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken ist
Mitglied:        X
Stellvertreter:        X

4.Mitglied, das Bausachverständiger ist und auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung, Erfahrung hat
Mitglied:        X
Stellvertreter:        X


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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12. / PL/3/12/20. Behandlung des Antrags von der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.03.2019 wegen "Einführung der AzubiCard" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 12PL/3/12/20

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 30.03.2019 wegen "Einführung der AzubiCard" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2020 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2020 13:47 Uhr