Datum: 03.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 19:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/3/1/20 SPnr. PVS/3/1/20
2PVS/3/2/20 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes vor der ehemaligen Stadtpost (Straße Am heißen Stein)
3PVS/3/3/20 Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzug Oberstadt Architektenwettbewerb
4PVS/3/4/20 Erweiterung und Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.01.2020 - Stellungnahme der Verwaltung
5PVS/3/5/20 Erweiterung und Generalsanierung Kronberg Gymnasium Aufstockung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.02.2020
6PVS/3/6/20 Wettbewerb „Neue Mitte Damm“ - Ergebnis - weiteres Vorgehen
7PVS/3/7/20 Parkplatzsituation Hochschule - Bewohnerparken - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 14.02.2020 wegen "Zügige Umsetzung der geplanten Anwohnerparkgebiete Hochschule D1 (Bessenbacher Weg)"
8PVS/3/8/20 Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordwestlich Spessartstraße“ zwischen Medicusstraße, Spessartstraße, Schweinheimer Straße und Ringstraße Nr. 4-6a im Bereich nordwestlich der Mattstraße Änderungsbeschluss
9PVS/3/9/20 Bike +Ride-Offensive in Aschaffenburg - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2018 - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 11.11.2019
10PVS/3/10/20 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Thomas Mütze (Bündnis 90/Die Grünen) vom 26.11.2019 wegen "Antrag Beschilderung Feldchenstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.12.2019

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1. / PVS/3/1/20. SPnr. PVS/3/1/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 1PVS/3/1/20

.Beschluss:

Das Tiefbauamt berichtet, dass ab dem 23.03.2020 die Parkplätze am Main, auf Grund der Baumaßnahme wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/3/2/20. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes vor der ehemaligen Stadtpost (Straße Am heißen Stein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 2PVS/3/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt beabsichtigt die bisher öffentlichen Parkplätze aufzulösen. Die Fläche soll zukünftig teilweise als Pflanzfläche, als Car-Sharing-Platz und als Fahrradabstellplatz genutzt werden.
Bevor die Fläche so genutzt werden kann, ist die Einziehung gemäß BayStrWG erforderlich.

Die Erschließung des Anwesens Wermbachstraße 28 über eine öffentliche Verkehrsfläche bleibt bestehen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 15.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 16.03.2020 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:

Teil der Parkplatzfläche vor der ehemaligen Stadtpost (Anlage 1);
Teilfläche aus Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt:         Zufahrt Löherstraße zum Parkplatz (Beginn der Straße Am heißen Stein)
Endpunkt:         Höhe Beginn der Mauer an der Wermbachstraße
Länge: 12 m
Fläche: 45 qm


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/3/3/20. Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzug Oberstadt Architektenwettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 3PVS/3/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 09.10.2018 dem Masterplan „Aschaffenburger Schlossufer“ des Landschaftsarchitekten Stefan Fromm als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Aschaffenburger Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt.

Am 15.01.2019 wurde die schrittweise Umsetzung des Masterplanes in 4 Bauabschnitten durch den Stadtrat beschlossen:

  1. Bauabschnitt: Nördliche Suicardusstraße
  2. Bauabschnitt: Kranichplatz
  3. Bauabschnitt: Südliche Suicardusstraße
  4. Bauabschnitt: Theoderichstor

Der 2.Bauabschnitt (Kranichplatz) beinhaltet im Einzelnen:

Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung eines Aufzuges zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel.

Das Projekt „Aschaffenburg- Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers“ ist durch das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat als Premiumprojekt in das Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" aufgenommen. Nationale Projekte des Städtebaus zeichnen sich durch eine besonders nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit, sehr hoher fachlicher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und hohem Innovationspotenzial aus. Dieser Status muss berücksichtigt werden, insbesondere bei der Qualität des Projektprozesses, dessen Transparenz und der Vermittlung des Projektes an die Öffentlichkeit.“

Für die Errichtung eines Aufzuges mit Anbindung an die Oberstadt soll ein Architektenwettbewerb nach den Regeln RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) als nicht-offener Realisierungswettbewerb für 15 Teilnehmer ausgelobt werden.

Die besondere Lage und die Anbindung an die Oberstadt verlangen mehrere Entwurfsideen.

Das beteiligte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus Bonn hat mit Schreiben vom 30.01.2020 dem Architektenwettbewerb zugestimmt.
Die Baumaßnahme wird durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert.

Folgender Terminplan ist derzeit vorgesehen:

Veröffentlichung Wettbewerb                April 2020
Teilnahmeanträge bis                        Mai 2020
Ausgabe der Unterlagen                Juni 2020
Abgabe der Unterlagen                September 2020
Preisgerichtssitzung                        Oktober 2020

Für die Wettbewerbsbetreuung durch ein Fachplanungsbüro werden ca. 20.000,00 € veranschlagt.
Die übrigen Verfahrenskosten (Preisgelder, Preisrichterhonorare, Nebenkosten) werden ca. 30.000,00 € betragen. Das Preisgeld des beauftragten Architekten wird auf das spätere Honorar angerechnet.

Die Standsicherheit der vorhandenen Stützmauern aus Sandstein muss geprüft werden, da partielle Schäden bekannt sind.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau eines Aufzuges mit Verbindungsbrücke zur Oberstadt zu.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/3/4/20. Erweiterung und Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.01.2020 - Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 4PVS/3/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erweiterung und Generalsanierung Kronberg Gymnasium: Aufstockung
Weitere Informationen



Sehr geehrter Herr Stadtrat Roth,


zu Ihrem Antrag vom 17.01.2020 möchten wir Ihnen folgenden Sachverhalt mitteilen.


  1. Schülerentwicklung am Kronberg Gymnasium

Im Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 2014 wurde für das Kronberg-Gymnasium mit deutlich rückläufigen Schüler- und Klassenzahlen gerechnet. Begründet waren diese Prognosen auf den Rückgängen bei den Eingangsklassen (5. Klassenstufe). In den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 hatte das Kronberg-Gymnasium noch 111 und 103 Schüler*innen in dieser Klassenstufe. 2012 und 2013 waren es dann nur noch 49 – weniger als die Hälfte. Dieser Trend wurde damals nur zum Teil in die Prognosen eingerechnet – kalkuliert wurde mit 70-75 Schüler*innen. Trotzdem hat diese Annahme und natürlich der Wegfall der Jahrgangsstufe 13 dazu geführt, dass bei den Prognosen ein Absinken auf bis zu 500 Schüler*innen ermitteln wurde. Dieser Rückgang fand teilweise auch bis ins Schuljahr 2015/16 statt. Doch durch signifikant ansteigende Eingangsschülerzahlen (5. Klassenstufe) von bis zu 152 fand eine Trendumkehr statt und die Schule hat im laufenden Schuljahr 2019/20 wieder 830 Schüler*innen erreicht – 28 Klassen der Jahrgangstufen 5 bis 10.

Von biregio wurde für die kommenden sechs Schuljahre eine weitere Steigerung auf bis zu über 1.000 Schüler*innen berechnet. Diese findet zum einen durch die Wiederaufnahme der 13. Jahrgangsstufe im G9 ab dem Schuljahr 2022/23 statt. Zum anderen wird aufgrund der Attraktivität des Gymnasiums weiterhin von hohen Zugangszahlen ausgegangen. Dieser Trend wird für alle vier Gymnasien im Stadtgebiet gesehen. Die Gesamtschülerzahl steigt von zirka 3.250 auf annähernd 4.000.

2. Handlungsempfehlungen

Biregio geht in seinen Berechnungen davon aus, dass die Eingangsklassen am Kronberg-Gymnasium zukünftig immer 5-zügig sein werden. Dies war schon in den Schuljahren 2014/15, 2017/18 (sogar 6-zügig) und 2019/20 der Fall. Diese Fünfzügigkeit zieht sich dann durch das komplette Gymnasium und erfordert Raumbedarf. Vor allem durch das „Zurückkehren“ der 13. Jahrgangsstufe (G9) werden an allen Gymnasien zukünftig wieder mehr Räume benötigt. Um den Anstieg auf fast 4.000 Gymnasiasten auffangen zu können, empfiehlt biregio deshalb den weiteren Ausbau des Kronberg-Gymnasiums bis zur Fünfzügigkeit und die Auslastung der anderen Gymnasien.
Aktuell steht die Verwaltung im Austausch mit biregio, um den Vorstellungstermin des schriftlichen Berichts zum Schulentwicklungsplan im Frühjahr 2020 festzulegen. Hier werden dann weitere detaillierte Zahlen und Planungen vorgelegt.

3. Ganztagsbetreuung

Das Kronberg Gymnasium plant auch in Zukunft die offene Ganztagesschule. Über zukünftige Zahlen kann man natürlich nur schwer valide Aussagen treffen. Fakt ist aber, dass in den Grundschulen der Bedarf nach Ganztagesbetreuung steigt (Niedernberg z.B. 90% der Kinder im Ganztag). Diese Kinder- und Elterngeneration wird in absehbarer Zeit auch am Gymnasium sein und dann auch nach Ganztagesbetreuung verlangen. Wir gehen also davon aus, dass wie bisher stabil zwei Gruppen in der offenen Ganztagesbetreuung zustande kommen. Es ist eher davon auszugehen, dass sich dies auf drei Gruppen erweitern wird.

4. Schulprofil und Ausrichtung

Das Kronberg-Gymnasium bietet einen sprachlichen und einen naturwissenschaftlichen Zweig an. Im sprachlichen Zweig kann man zwischen dem altsprachlich/humanistischen Angebot mit Altgriechisch und der neusprachlichen Ausrichtung mit Französisch als dritter Fremdsprache (vorher Englisch und Latein) wählen.  
Drei Viertel der Schüler/innen wählen inzwischen den naturwissenschaftlichen Zweig. Dieser wird konstant für hohe Anmeldezahlen sorgen. Aber auch der altsprachliche Zweig hat sich konsolidiert. Wir haben momentan immer um die 40 Anmeldungen von Kindern, die mit Latein in der Sprachenfolge beginnen wollen.
Insgesamt weisen Umfragen unter Eltern u.a. darauf hin, dass der Zuspruch zum KGA weiterhin sehr hoch bleiben wird.




Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Mit freundlichen Grüßen



Klaus Herzog
Oberbürgermeister

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Verwaltung vom 03.02.2020 an die SPD-Stadtratsfraktion zur Schulentwicklung des Kronberg Gymnasiums wird zustimmend zur Kenntnis genommen
 (Anlage 2).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PVS/3/5/20. Erweiterung und Generalsanierung Kronberg Gymnasium Aufstockung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 5PVS/3/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im 1. Bauabschnitt wurde das Kronberg Gymnasium mit einem 4-geschossigen Anbau 2015 erweitert. Der 2. und 3. Bauabschnitt umfasst die Generalsanierung des Hauptgebäudes, der im Herbst 2020 abgeschlossen wird. Die Sanierung der Fachklassen und die Einrichtung einer Mensa war als 4. und 5. Bauabschnitt geplant.
Zum Abschluss sollen die Außenanlagen als 6. Bauabschnitt erneuert werden.

In der Stadtratssitzung am 16.12.2019 wurde der Schulentwicklungsplan der Firma Biregio aus Bonn vorgestellt. Bedingt durch die steigenden Schülerzahlen und die Einführung des 9-jährigen Gymnasium soll das Kronberg Gymnasium nochmals erweitert werden.

Die Ausführungsplanung des 4. und 5. Bauabschnittes wurde deshalb ausgesetzt.

Zur nochmaligen Erweiterung der Schule sind 4 Varianten untersucht worden:


Variante A: Zweigeschossiges Solitärgebäude auf dem Parkplatz (BGF 1020 m2)

Vorteile:        Clusterbildung möglich
Nachteile:        keine Anbindung an den Bestand
               Entfall von Parkplätzen

Variante B: Eingeschossiges Solitärgebäude am Sportplatz (BGF 1020 m2)

Vorteile:        Clusterbildung möglich
Nachteil:        keine Anbindung an den Bestand
               Schwieriges Baufeld
               Eingriff in den alten Baumbestand

Variante C: 4-geschossiger Anbau am Hauptgebäude (BGF 1370 m2)

Vorteile:        Anbindung an den Bestand
Nachteil:        keine Clusterbildung möglich
               Hoher Eingriff in den alten Baumbestand
               Anbau an neuer Fassadenverkleidung

Variante D: Aufstockung der Fachklassen (BGF 1600 m2)

Vorteile        Anbindung an den Bestand
               Clusterbildung möglich
Nachteile:        Statisch erforderliche Ersatzmaßnahmen (Stützen- oder Fundamentverstärkung)
               Ausweichquartier während der Bauphase erforderlich


Alle Gremien der Schulfamilie bevorzugen, als Lösung zur Deckung des Raummehrbedarfs eine Aufstockung des Fachklassentraktes. Mit der dadurch entstehenden Bauzeitenverlängerung besteht Einverständnis.
Die Nutzfläche vergrößert sich durch die Aufstockung um ca. 1050 qm. Durch die Verbindung mit dem Bestandsgebäude ist die Aufstockung funktional die beste Lösung.

Der Gebäudeteil muss jedoch vom Untergeschoß bis zum Dachgeschoß komplett neu überplant werden. Die Raumaufteilung wird durch den notwendigen Einbau von Treppenhäusern neu organisiert. Die Aufstockung erfordert ebenso eine neue umfassende Tragwerksplanung. Auch die haustechnischen Gewerke müssen insgesamt neu projektiert werden.

Die Aufstockung ist nach Art. 10 FAG förderfähig, die Planung muss mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.

Zunächst ist das Raumprogramm vom Schulverwaltungsamt zu erstellen und schulaufsichtlich zu genehmigen.

Im Anschluss kann das bisher beauftragte Architekturbüro xxx, Aschaffenburg den Vorentwurf planen.

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Konzeptplanung für die Aufstockung des Kronberg Gymnasiums zustimmend zur Kenntnis (Anlage 3).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt das Raumprogramm schulaufsichtlich genehmigen zu lassen.

  1. Der Vorentwurf wird vom beauftragten Architekturbüro xxx, Aschaffenburg,  geplant.




IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/3/6/20. Wettbewerb „Neue Mitte Damm“ - Ergebnis - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 6PVS/3/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Ortskern das Stadtteils Damm liegt im Geltungsbereich der Satzung über das „Sanierungsgebiet Ortskern Damm“, die am 01.11.2018 rechtskräftig wurde. Dieses ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Anzuwenden sind die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren, so dass von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet keine Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen zu erheben sind.

Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebietes bildeten die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner. Hierin wird als Impulsprojekt für dieses Sanierungsgebiet die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des Michaels-Platzes und der Burchardt- sowie der Mittelstraße vorgeschlagen Damit soll eine qualitätvolle Neugestaltung dieses Bereichs gewährleistet werden.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.07.2019 die Auslobungsunterlagen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der anrechenbaren Baukosten nach den Vorgaben der HOAI für Verkehrsanlagen und Freianlagen auf 60.000 € festgesetzt.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich zwischen dem Platz vor der der ehemaligen Kapelle an der Dorfstraße und dem südlichen Ende der Burchardtstraße sowie die angrenzenden Teilflächen der Schillerstraße. Das Wettbewerbsgebiet ist in 2 Bereiche unterteilt:
  • Der Realisierungsteil umfasst den Bereich um den Platz vor der Kirche St. Michael (Teile der Mittelstraße, der Burchardtstraße und der Schillerstraße) mit einer Fläche von ca. 4.600 m².
  • Für das übrige Wettbewerbsgebiet mit den an den Realisierungsteil nach Norden und Süden angrenzenden Straßenflächen (Mittelstraße, Aschaffbrücke und Dorfstraße bis zur ehemaligen Kapelle, Burchardtstraße bis zum Kreuzungsbereich mit Merlostraße und Mühlstraße) und einem Umgriff von ca. 3.000 m² wurde ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Durchgeführt wurde ein nicht offener Wettbewerb. In einem ersten Schritt wurde ein Bewerbungsverfahren (ohne räumliche Beschränkung der Herkunft der Bewerber) durchgeführt. Fristgerecht gingen 24 Bewerbungen ein. Aus diesen wurden 20 Büros unter notarieller Aufsicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost. Nachdem 4 der ausgelosten Büros auf eine Teilnahme verzichteten, konnten die 4 nicht gelosten Büros nachrücken.

Tatsächlich wurden 15 Arbeiten fristgerecht abgegeben. Alle hatten die Vorgaben aus der Ausschreibung eingehalten, so dass im Rahmen der Vorprüfung keine Arbeit ausgeschieden werden musste.

Das Preisgericht tagte am 23.01.2020 im Pfarrsaal der Pfarrei St. Michael. Nach einem Informationsrundgang zeigte sich, dass für die Beurteilung der Arbeiten folgende Kriterien besondere Beachtung finden sollten:
  • Identität / Stadtraum
  • Auflösung der Zäsur Schillerstraße, Verbindung Nord - Süd
  • Verkehrsbeziehungen in alle Richtungen möglich, aber keine rein verkehrstechnischen Lösungen
  • Hinsichtlich der Planungsfortschreibung robuste und flexible Gestaltungsidee
  • Berücksichtigung der Höhensituation im Übergang Schillerstraße - Michaelsplatz
  • Lösung der Aufgabenstellung innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsgebiets
  • angemessene Ausbildung für Radverkehr in der Schillerstraße als Hauptverbindung 1. Ordnung

In einem ersten Wertungsrundgang wurden 3 Arbeiten wegen schwerwiegender städtebaulicher oder funktionaler Mängel einstimmig ausgeschieden.

Im zweiten Wertungsrundgang wurden die verbleibenden Arbeiten detailliert diskutiert und beurteilt. Dabei wurden 6 Arbeiten mit Stimmenmehrheit wegen Mängeln in einzelnen Bereichen ausgeschieden.

Somit kamen 6 Arbeiten in die engere Wahl. Nach intensiver Diskussion wurde die Rangfolge jeweils einstimmig mit 13:0 Stimmen festgelegt. Zudem empfahl das Preisgericht einstimmig, den Entwurf des 1. Preisträgers unter Berücksichtigung der Anregungen aus den schriftlichen Beurteilungen mit der weiteren Planung zu beauftragen.

Erst im Anschluss hieran wurde die Umschläge mit den Verfassererklärungen geöffnet und die Namen der Preisträger festgestellt. Es ergab sich folgendes Ergebnis:

Platzierung
Tarnzahl
Büro
Preisgeld
zzgl. MWSt.
1. Preis
1005
Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg
24.000 €
2. Preis
1012
A24 Landschaft GmbH, Berlin
15.000 €
3. Preis
1003
Glück Landschaftsarchitektur, Stuttgart mit
Daniel Schöne Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
9.000 €
4. Preis
1001
bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
6.000 €
Anerkennung
1010
Sqema, Architekten - Stadtplaner, CH-Zürich
3.000 €
Anerkennung
1013
Arge Heinz / Kroitsch, Rosenheim / Gröbenzell
3.000 €

Zur Beauftragung eines Preisträgers wurde in der Auslobung des Wettbewerbs u. a. ausgeführt:

„Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der weiteren Planung gemäß der HOAI 2013 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Folgende Teilleistungen sind Gegenstand der Auftragsvergabe:
1. Freianlagen, §38 ff. HOAI, min. Lph 2-5, Honorarzone IV
2. Verkehrsanlagen, §46 ff. HOAI, min. Lph 2-5, Honorarzone IV
Ideenteile die in Zusammenhang mit dem Realisierungsteil stehen, können optional beauftragt werden.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.“

Im Hinblick auf die Empfehlung des Preisgerichts und den herausragenden Vorschlag des 1. Preisträgers empfiehlt die Verwaltung, das Büro Holl Wieden Partnerschaft mit der weiteren Planung zu beauftragen. Es handelt sich um ein sehr erfahrenes Büro, das bereits eine Reihe ähnlicher Aufgabenstellungen hervorragend gelöst hat.

Wesentlicher Inhalt dieser Planung ist die Schaffung einer neuen Stadtteilmitte mit einem Stadtplatz auf dem St.-Michael-Platz mit der Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung (z. B. kleinere Märkte, Kultur -und Stadtteilveranstaltungen). Vorgesehen sind mehrere Bäume, (temporär demontierbare) Bankgruppen und ein Brunnen (Fontänenfeld).

Die Schillerstraße soll beidseitig begrünt und auf 1 KFZ-Spur pro Fahrtrichtung reduziert werden. Neben Gehwegen sind beidseitig 2 m breite Radwege hinter dem Parkstreifen (mit Sicherheitsabstand) vorgesehen. Die Kreuzung Schillerstraße / Burchardtstraße kann entweder signalisiert oder aber mit Fußgängerüberwegen markiert werden. Es können alle Abbiegebeziehungen (wenn auch ohne eigene Linksabbiegerspur) ermöglicht werden. Das Geschwindigkeitsniveau sollte deutlich verringert werden (30 km/h in der Schillerstraße, 20 km/h in Burchardt- und Mittelstraße). In der Mittelstraße und der Burchardtstraße sollen ebenfalls Baumreihen vorgesehen werden.

Der Stadtboden soll mit einem durchgehenden Pflasterplattenbelag aus gefärbten Werkbetonsteinen in variierenden Hellrot- und Hellgrautönen neu gestaltet werden. Im Bereich der Schillerstraße müssen aber die Belastungen durch LKW- und Busverkehr und die hier wirkenden Kräfte beim Abbiegen berücksichtigt werden. Eine barrierefreie Gestaltung ist selbstverständlich. Im Bereich der Bushaltestellen werden „Kasseler Hochborde“ eingebaut.

Stellplätze werden im Straßenraum berücksichtigt, z. B. beiderseits der Schillerstraße (Baumreihen mit Längsparken), in der Mittelstraße und der Burchardtstraße. Die Zahl der Stellplätze bleibt bei Umsetzung des 1. Preises im Wesentlichen erhalten.

Über diese Arbeit wird im Protokoll der Preisgerichtssitzung u. a. ausgeführt:

„Den Verfassern gelingt es eine für den Ort angemessene und eine hinsichtlich der funktionalen Anforderungen der Auslobung überzeugende Lösung anzubieten. Der Entwurf stellt einen qualitätsvollen und gut umsetzbaren Beitrag zur Wettbewerbsaufgabe dar.“

Details der Wertung sind dem beiliegenden Protokoll über die Sitzung des Preisgerichts zu entnehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem 1. Preisträger Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu klären.

.Beschluss:

I.

  1. Das Ergebnis des nicht offenen freiraumplanerischen Wettbewerbs „Neue Mitte Damm“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

  2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Planung des 1. Preisträgers (Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten, Würzburg) zu.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Bearbeitung mit dem 1. Preisträger zu klären. Zunächst soll der Realisierungsteil mit zusätzlichen Flächen an der Schillerstraße (bis zur Schulstraße) baulich neu gestaltet werden. Nach einer Konkretisierung der Planung findet eine Bürgerbeteiligung (Bürgerworkshop) statt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch diesen Beschluss entstehen noch keine Kosten. Diese fallen erst an, wenn auch ein Auftrag an das Planungs büro erteilt wird. (Rest-)Mittel stehen noch auf der HHSt. 1.6170.9595 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/3/7/20. Parkplatzsituation Hochschule - Bewohnerparken - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 14.02.2020 wegen "Zügige Umsetzung der geplanten Anwohnerparkgebiete Hochschule D1 (Bessenbacher Weg)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 7PVS/3/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen

Die Hochschule Aschaffenburg verzeichnet seit Jahren eine steigende Anzahl an Studenten. Allein in den letzten 10 Jahren stieg die Anzahl der Studierenden von 2.100 auf 3.200 an. Damit stieg auch die Zahl derer, die täglich mit dem Auto zur Hochschule fahren. Anfangs fanden die Fahrzeuge auf dem Hochschulgelände Platz. Mit der Errichtung neuer Lehrgebäude auf dem Campus verringerten sich die Parkmöglichkeiten und die anliegenden öffentlichen Parkräume gerieten mehr unter Druck. Hierüber gab es im Jahr 2009 einige Beschwerden, in erster Linie aus den Bereichen Kochstraße, Bessenbacher Weg und Flachstraße. Die Hochschulverwaltung bemühte sich um Entschärfung der Situation und bot Studenten und Mitarbeitern ab 2010 in der Flachstraße, Medicusstraße und Mattstraße weitere Parkflächen an, die mittlerweile aber anderen Bauvorhaben gewichen sind. Im Jahr 2019 wurde das Parkhaus in der Flachstraße mit 433 Stellplätzen für Lehrkräfte und Studierende eröffnet. Es liegen aber weiterhin Beschwerden über den hohen Parkdruck aus den Straßen vor, die unmittelbar an das Hochschulgelände grenzen.


2        Parkraumuntersuchung im Umfeld der Hochschule

Das in Bild 1 dargestellte Untersuchungsgebiet umfasst alle unbeschränkten Parkmöglichkeiten rund um die Hochschule. Im Westen grenzt es an die Ringstraße an, im Norden wird das Gebiet durch den Bohlenweg, im Osten durch die Kneippstraße und im Süden durch die Mattstraße begrenzt. Weiträumigere Parkvorgänge im Zusammenhang mit der Hochschule treten Beobachtungen zu Folge nicht auf.

Bild 1: Untersuchungsgebiet Hochschule mit bestehender Parkregelung

Für das Untersuchungsgebiet wurde die Anzahl der Parkstände ohne Beschränkungen ermittelt. Je nach Wochentag und Uhrzeit existieren Haltverbote für die Straßenreinigung nördlich der Würzburger Straße. Das Parkraumangebot bewegt sich somit zwischen 546 und 722 Parkständen (s. Bild 2).

Bild 2: Parkstandsangebot im Straßenraum nach Wochentag und Uhrzeit


Die Parkraumuntersuchung erfolgte am Dienstag, 17.12.2019. Zu diesem Zeitpunkt herrschten normale Verkehrsverhältnisse und die Hochschule befand sich im Regelbetrieb, was nicht zuletzt auch durch die Auslastung des Parkhaues indiziert wurde. Lediglich eine Baustelle in der Kihnstraße führte dazu, dass 22 Parkstände nicht zur Verfügung standen.

Für die Untersuchung wurde das Gebiet in 18 Straßenabschnitte eingeteilt und zu sechs Uhrzeiten befahren (9:00, 12:00, 15:00, 18:00, 21:00 und 3:00 Uhr). Je Abschnitt und Uhrzeit wurden die Kfz-Kennzeichen erfasst. Somit lassen für jeden Abschnitt und in der Summe Aussagen zur Auslastung des Parkraums und zur Nutzungsstruktur treffen.

In Bild 3 sind die Auslastungen je Straßenabschnitt dargestellt. Eine Auslastung von 100% bedeutet, dass jeder Parkplatz dieser Straße belegt ist.

  • Insgesamt liegt eine geringe Auslastung des öffentlichen Parkraums vor: Maximal 66% der Parkflächen sind um 15:00 belegt, d. h. im Gebiet lassen sich zu dieser Tageszeit noch 247 unbelegte Parkplätze vorfinden.
  • Die Straßen Kochstraße, Abschnitt 5, und Flachstraße, Abschnitt 7, befinden sich im unmittelbaren Eingangsbereich des Campus und weisen daher überdurchschnittliche Auslastungen im Tagesverlauf auf.
  • Im Bohlenweg wird beidseitig auf dem Gehweg geparkt. Legal dürfte nur auf der Fahrbahn und dann auch nur einseitig geparkt werden. Daher übersteigt die Nachfrage das legale Parkraumangebot. Die Anzahl der legalen Parkstände wurde auf 20 festgelegt. Dies entspricht dem Parkraumangebot am südlichen Fahrbahnrand (Nordseite = 18).
  • In der Becker-, Kihn-, Medicus- und Würzburger Straße sind die überdurchschnittlichen Auslastungen auf die Bebauungsstruktur ohne private Stellplätze zurückzuführen.
  • Das Hochschulparkhaus war am Stichtag mit knapp 400 Fahrzeugen in der Mittagszeit fast vollständig belegt. Anhand von erfassten Belegungsdaten über mehrere Tage im Herbst 2019 durch die Hochschule, erfährt das Parkhaus im Mittel seine höchste Belegung um 11:00 Uhr mit ca. 390 Fahrzeugen.
Bild 3: Parkraum-Auslastung nach Uhrzeit

Bei der Ermittlung Parkdauer bzw. der Nutzergruppe gibt es folgende Definitionen:
  • Kurzzeitparker
    Parkdauer 0 - 3 Stunden
  • Mittelzeitparker
    Parkdauer 1,5 - 6,0 Stunden
  • Langzeitparker
    Parkdauer 4,5 - 10,5 Stunden
  • Dauerparker
    Parkdauer 9,0 - 16,5 Stunden
  • Bewohner
    Alle Fahrzeuge, die um 3:00 Uhr erfasst wurden.

Im Bild 4 ist die Verteilung der einzelnen Nutzergruppen über den Tagesverlauf dargestellt.

Bild 4: Nutzergruppen nach Tageszeit


  • Deutlich treten die Nutzergruppen mit mittlerer und langer Parkzeit zwischen 9:00 und 15:00 Uhr hervor. Hier finden sich neben den Studierenden auch die Arbeitnehmer der umliegenden Schulen (Grünewaldschule, Musikschule) wieder.
  • Die Anzahl der Bewohner nimmt erwartungsgemäß am Abend zu. Dabei werden 115 Fahrzeuge den Tag über gar nicht bewegt. Auf Grund der insgesamt großen freien Kapazitäten fällt dieser Aspekt hier nicht weiter ins Gewicht, zeigt aber ein generelles Problem auf: die durch den immer noch steigenden Motorisierungsgrad (Kfz/1.000 Einwohner) gesteigerte Nachfrage nach Parkraum wird im öffentlichen Bereich befriedigt. Hier lohnt sich ein Vergleich zum Brentanoviertel: Hier werden ca. 190 Fahrzeuge bzw. 26% der Fahrzeuge nicht bewegt bzw. an diesem Tag nicht benötigt (Erhebung aus dem Jahr 2015).







3        Bewertung der Parkraumerhebung im Hinblick auf die Einführung einer Bewohnerparkregelung

Eine Parkraumerhebung stellt wie jede Untersuchung im Verkehrswesen eine Momentaufnahme dar. Normalerweise kann in einem Stadtquartier aber davon ausgegangen werden, dass die werktägliche Parkraumnachfrage stabil ist.

Im hier vorliegenden Hochschulgebiet ergaben sich in den letzten Jahren Veränderungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum nach sich zogen. Zum einen stieg die Anzahl der Studierenden und damit die Zahl derer, die mit dem Auto zur Hochschule kommen. Zum anderen gab es stets auch Veränderung der zur Verfügung stehenden hochschuleigenen Parkplätze: mal wurden Parkflächen zur Baustelleneinrichtung benötigt, dann wurden neue Parkflächen an der Flachstraße erschlossen und später sogar noch erweitert. Mit jedem Semester kommen zudem meist ortsunkundige Studenten dazu, die ganz individuelle Parkgewohnheiten mit sich bringen.

Mit dem Bau des Hochschulparkhauses sowie der Erschließung und Aufsiedelung im Baugebiet Spessartgärten ist jetzt zumindest von Seiten des Parkraumangebots eine Konsolidierung eingetreten. Die Parkraumnachfrage kann sich durch weiter steigende Zahl Studierender sowie vereinzelter Wohnungsbauprojekte noch erhöhen.

In Bezug auf die Voraussetzungen zur Einführung des Bewohnerparkens heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 45 X. 1:

"Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden."

Bei Betrachtung des Gesamtquartiers lässt sich ein erheblicher Parkdruck nicht erkennen (Auslastung ganztägig unter 70%). Auch ein Mangel privater Stellflächen lässt sich lediglich bei einzelnen Wohnobjekten ausmachen. Straßenabschnitte, die eine höhere Auslastung aufweisen, können entweder in nahe benachbarte Abschnitte mit geringer Auslastung ausweichen oder es sind allein die Bewohner selbst, welche die erhöhte Nachfrage verursachen. Im letztgenannten Fall bleibt auch das Instrument des Bewohnerparkens wirkungslos.

Einzige Ausnahme bildet die Flachstraße, zwischen der Würzburger Straße und dem Hochschulparkhaus. In diesem Bereich parken auch viele Studierende, da die Zuwegung zum Campus noch geringer ist, als vom Parkhaus aus. Parkraumsuchende Bewohner der Flachstraße müssten bis zum Bessenbacher Weg oder in hintere Bereiche der Spessartstraße ausweichen. Verglichen mit den anderen Straßen des Gesamtquartiers sind dies keine "ortsüblich fußläufig zumutbaren Entfernungen von der Wohnung zu einem Stellplatz".

Die Verwaltung schlägt daher eine einzelne Maßnahme für die Flachstraße vor: Für die Parkstände in der Flachstraße zwischen Würzburger Straße und Bessenbacher Weg wird ein eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatz "Bewohner D1 frei" angeordnet.

Trotz des sehr engräumigen Maßnahmenvorschlags, empfiehlt die Verwaltung mit allen Bewohner des Gebiets ein Informationsgespräch zu führen.

Über das Ergebnis wird der Stadtrat umgehend informiert.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Parkraumuntersuchung im Gebiet Hochschule sowie der Stadtratsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 14.02.2020 werden  zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bewohnern der Flachstraße in Informationsgespräch zur Einführung des Bewohnerparkens zu führen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/3/8/20. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordwestlich Spessartstraße“ zwischen Medicusstraße, Spessartstraße, Schweinheimer Straße und Ringstraße Nr. 4-6a im Bereich nordwestlich der Mattstraße Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Vorberatend 8PVS/3/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass, Planungsziel und Planungsverfahren:

Die Maria-Ward-Stiftung hat im Jahr 2017 Teile ihres an der Mattstraße gelegenen Schulsportgeländes an eine private Gesellschaft verkauft. Die veräußerten Flächen werden für den Schulbetrieb nicht mehr benötigt und sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im aktuell geltenden und seit dem 14.01.2005 rechtskräftigen Bebauungsplan „Nordwestlich Spessartstraße“ (Nr. 04/06a) ist jedoch ein großer Teil des veräußerten Geländes als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit einer Zweckbestimmung für „Schule“ und / oder „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Diese Bereiche sind damit planungsrechtlich einer veränderten baulichen Nutzung, z.B. für Gewerbe oder Wohnen, entzogen.
Im Sinne einer flächensparenden Stadtentwicklung soll dieses Areal aber nicht dauerhaft brach liegen, sondern für eine veränderte Nutzung zur Verfügung gestellt werden – schließlich handelt es sich um einen nahezu voll erschlossenen, vollständig im besiedelten Gebiet befindlichen innenstadtnahen Standort, der im besten Sinne einer Innenentwicklung erhebliche Potentiale für die Generierung von Gewerbeflächen, Wohnungen und Gemeinbedarfsflächen birgt. Die Nutzung dieser Potentiale setzt aber die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Grundlagen durch Änderung des Bebauungsplans voraus.

Anwendung finden soll hierfür das Verfahren nach § 13a BauGB für „Bebauungspläne der Innenentwicklung“. Dieses Instrument gibt das Baugesetzbuch den Kommunen bewusst für die „Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ (§ 13a Abs.1 BauGB) an die Hand. Auch andere Voraussetzungen für die Anwendbarkeit dieser Verfahrensart sind vorliegend erfüllt (z.B. bebaubare Grundfläche weniger als 20.000qm, keine Beeinträchtigung von „Natura 2000“-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).


Geltungsbereich und Eigentum

Der Geltungsbereich des ca. 1,25 ha großen Plangebietes umfasst die Grundstücke aus der Gemarkung Aschaffenburg mit den Flurnummern xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nr. xxx und xxx.

Bei den Grundstücken xxx und xxx handelt es sich um öffentliche Verkehrs- und Grünflächen (Mattstraße und Grünanlage der Ringstraße), die anteilig in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen werden und im Eigentum der Stadt Aschaffenburg stehen.
Auch die Grundstücke Fl.Nr. xxx sind Eigentum der Stadt Aschaffenburg; hier handelt es sich um eine (nicht mehr benötigte) Tartan-Laufbahn für den Schulsport.
Alle übrigen Grundstücke im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sind Privateigentum.


Aktuell bestehendes Planungsrecht

Der aktuell geltende Bebauungsplan „Nordwestlich Spessartstraße“ (Nr. 04/06a) trifft für den zu ändernden Bereich folgende Festsetzungen:

- bisher für den Schulsport reservierte Flächen (Fl.Nr. xxx, xxx, xxx) sind festgesetzt als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit einer Zweckbestimmung für „Schule“ und/ oder „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“
- die bestehende Zufahrt von der Schweinheimer Straße (Fl.Nr. xxx, xxx) ist festgesetzt als „private Verkehrsfläche und Stellplätze“
- das mit dem Gebäude „Schweinheimer Straße 17a“ bebaute Grundstück (Fl.Nr. xxx) ist festgesetzt als „Mischgebiet“ mit Baurecht für eine deutlich stärkere bauliche Nutzung (GRZ 0,6/ GFZ 1,2/ bis III Vollgeschosse plus Dach). Für dieses Grundstück wurde im Jahr 2016 ein Bauvorbescheid für den Bau eines „Übergangswohnheims für psychisch beeinträchtigte Menschen mit Werkstatt für Arbeitstherapie“ erteilt; zu einer Konkretisierung der Planung oder gar zur Realisierung kam es nicht, die Geltungsdauer des Vorbescheids (3 Jahre) ist inzwischen verstrichen.
- die anteilige Fläche der Mattstraße (Fl.Nr. xx tlw.) ist festgesetzt als „öffentliche Parkfläche“ (Pkw-Stellplätze) mit Integration zu erhaltender Bäume
- die anteilige Fläche der Grünanlage der Ringstraße (Fl.Nr. xxx tlw.) ist festgesetzt als „Straßenbegleitgrün“ und als „Verkehrsfläche“ (= Fuß- und Radweg).

Das Grundstück Fl.Nr. xxx ist (u.a.) Gegenstand eines baurechtlichen Bescheids vom 02.10.2018 zu einem „Baumfällantrag für Laub- und Nadelbäume“. In diesem Bescheid ist festgelegt, welche Ersatzpflanzungen für zu fällende bzw. gefällte Bäume zu tätigen sind und welche von den vorhandenen Bäumen zu erhalten sind.

Der Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan stellt das zu überplanende Areal abschnittsweise als „gemischte Baufläche“, als „Gemeinbedarfsfläche: Schule“ und als „Grünfläche“ dar. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen, ist der FNP voraussichtlich nach Abschluss des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen („Gemeinbedarfsfläche: Schule“ wird zu „gemischte Baufläche“).


Städtebauliche Konzeption

Städtebaulich soll im Plangebiet eine gemischte Nutzung mit Gewerbe- und Büroflächen, Sozial- und Gemeinbedarfsnutzungen (Unterbringung einer dreigruppigen Kindertagesstätte) und Wohnen im Geschossbau ermöglicht werden. Im Sinne einer flächensparenden Bodennutzung wird bei maximal fünfgeschossiger Bauweise ein mischgebietstypischer oberirdischer Überbauungsgrad von höchstens 60% angestrebt, weitergehende Unterbauungen z.B. durch Tiefgaragen sind mit einer entsprechenden Erdüberdeckung und Intensivbegrünung zu versehen. Durch extensive Dachbegrünungen sind weitere positive Effekte für das Kleinklima und den Rückhalt von Niederschlagswasser zu erzielen. Die Geschossflächenzahl soll maximal 1,6 betragen, was für diesen innenstadtnahen Standort eine angemessene Dichte erlaubt. Die verkehrliche Anbindung für den motorisierten Verkehr ist von der Schweinheimer Straße und von der Mattstraße aus möglich, für Fußgänger und Radfahrer ist eine hervorragende Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz entlang der Ringstraße und über die Grünbrücke in Richtung Innenstadt („Brentano-Achse“) gegeben.

Die „Lohrberg Objektgesellschaft mbH & Co.KG“ mit Sitz in der Badergasse 14b in Aschaffenburg als Investor und privater Grundstückseigentümer der Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg) hat für das „Areal Maria-Ward-Schule“ ein Nutzungs- und Bebauungskonzept entwickelt und das Planungsbüro „FELDMANN architekten“ aus Gießen mit dem Planentwurf beauftragt. Dieses Konzept ist in seinen Grundzügen mit dem Stadtplanungsamt vorabgestimmt und steht grundsätzlich im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, die mit der Bebauungsplanänderung verfolgt werden. Unabhängig davon sind im Bebauungsplanänderungsverfahren private und öffentliche Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen, das Verfahren ist ergebnisoffen und es besteht kein Anspruch darauf, dass das Verfahren zu einem bestimmten Ergebnis führt.

Das vorliegende Nutzungs- und Bebauungskonzept mit Datum vom 27.01.2020 hat folgenden Inhalt:
  • Vier Baukörper in offener Kammstruktur bieten Raumangebote für eine dreigruppige Kindertagesstätte, für ca. 130 Wohnungen (davon ca. 85 Ein- bis Zweizimmerwohnungen und ca. 45 Drei- bis Fünfzimmerwohnungen) sowie für Büro- und Gewerbeflächen. Konzeptionell überplant ist auch die in kommunalem Eigentum stehende Laufbahn (Fl.Nr. xxx), die nicht mehr für schulsportliche Zwecke benötigt wird und von der Stadt Aschaffenburg an den Investor verkauft werden sollte.
  • Zentrale Figur des Bebauungskonzepts ist ein rahmensetzender, L-förmiger Riegel, der das Areal nach Norden zur Ringstraße fünfgeschossig (IV + Staffelgeschoss) begrenzt und nach Westen einen viergeschossigen (III + Staffelgeschoss) Schenkel ausbildet. Dieser Baukörper soll gemischte Nutzungen aufnehmen: Am östlichen Ende, zur Mattstraße, eine dreigruppige Kindertagesstätte, am westlichen Rand über mindestens drei Geschosse gewerblich nutzbare Büroflächen, vorzugsweise für eine Sozialeinrichtung (gedacht ist an eine Betreuungseinrichtung der AWO für psychisch beeinträchtigte Menschen), und im übrigen Wohnungen.
  • Bei den drei kleineren Gebäuden im Inneren des Areals handelt es sich um maximal viergeschossige (III + Staffelgeschoss) Wohnbauten.
  • Erschlossen ist das Areal von zwei Seiten, nämlich von Westen über die vorhandene Zufahrt, die von der Schweinheimer Straße rechtwinklig abzweigt, und von Osten über die Mattstraße. Grünanlage und Fuß-/Radweg entlang der Ringstraße bleiben in ihrer Funktion unverändert, für Fußgänger und Radfahrer bietet sich aber die günstige Möglichkeit, das Neubauareal direkt vom vorhandenen Fuß-/Radweg zu erreichen.
  • Notwendige Parkplätze für Pkw (nach aktuellem Stand voraussichtlich ca. 200 Stück) werden vorrangig in zwei Tiefgaragen unterzubringen sein; eine kleinere Tiefgarage mit ca. 60 Stellplätzen ist von der Mattstraße aus erreichbar und eine größere Tiefgarage mit ca. 110 Stellplätzen von der Schweinheimer Straße. Die Tiefgaragen werden einen großen Teil des Geländes unterbauen, weitere Stellplätze sind oberirdisch angeordnet.
  • Die städtebaulich wichtige Durchgrünung des Gebiets wird abgesehen von den verbleibenden „echten“ Grünflächen durch Intensivbegrünung der „Höfe“ auf der Tiefgarage und ergänzend durch (extensive) Begrünung der flachen Hausdächer zu gewährleisten sein.
  • In der Freiflächenplanung vollständig berücksichtigt werden die Bäume, die gemäß Bescheids vom 02.10.2018 zu erhalten bzw. zu pflanzen sind.

Ein im Bebauungsplanänderungsverfahren wichtiger und zu beachtender Belang wird der Immissionsschutz sein: Infolge der von der Gießerei der „AB GUSStech“ an der Schweinheimer Straße (zum Unternehmensverbund der Linde Hydraulics gehörig) ausgehenden Geruchs- und Gewerbelärmbelastung und der insbesondere von der Ringstraße einwirkenden Verkehrslärmgeräusche sind gutachterliche Untersuchungen und ggf. planerische bzw. bauliche Maßnahmen erforderlich, damit die Einhaltung der für Mischgebiete geltenden Richt- und Grenzwerte sichergestellt wird. Die Gießerei der „AB GUSStech“ genießt Bestandsschutz und darf durch evtl. heranrückende Nutzungen nicht in ihrem Fortbestand gefährdet werden.


Städtebaulicher Vertrag

Flankierend zum Bebauungsplanänderungsverfahren wird zwischen privatem Grundstückseigentümer / Investor und der Stadt Aschaffenburg ein städtebaulicher Vertrag zu schließen sein. Hierin werden verpflichtend die Errichtung der Kindertagesstätte und ggf. Modalitäten zum Betrieb geregelt. Weiterhin sollen Anforderungen zum Wohnungsanteil und zum „Wohnungsmix“ und zu Wohnungsstandards (z.B. den Förderkriterien der sozialen Wohnraumförderung entsprechend) definiert werden.
Auch die Übernahme von Folgekosten durch den Investor ist hier zu verankern: dabei geht es in erster Linie um die Übertragung von Planungs- und Gutachterkosten, aber ggf. auch um finanzielle Beteiligung an infrastrukturellen Maßnahmen (hierzu zählt die Kindertagesstätte, denkbar sind aber auch Lärmschutzmaßnahmen oder Anpassungsarbeiten an Straßen, Wegen und Leitungsmedien).

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordwestlich Spessartstraße“ zwischen Medicusstraße, Spessartstraße, Schweinheimer Straße und Ringstraße Nr. 4-6a im Bereich nordwestlich der Mattstraße - Änderungsbeschluss" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PVS/3/9/20. Bike +Ride-Offensive in Aschaffenburg - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2018 - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 11.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 9PVS/3/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
An den Aschaffenburger Schienenhaltepunkten sollen Anzahl und Qualität der Fahrradabstellanlagen verbessert werden. Neben der Herstellung funktionaler Abstellanlagen (Standsicherheit & Diebstahlsicherheit) sollten diese an Bike+Ride-Standorte auch überdacht sein.

In Aschaffenburg gibt es aktuell vier Schienenhaltepunkte:

1. Hauptbahnhof
2. Hochschule
3. Südbahnhof
4. Obernau

Für den Hauptbahnhof als wichtigsten Bahnhof der Stadt wurde schon 2018 und damit vor der Bike + Ride-Offensive der Deutschen Bahn mit den Planungen begonnen. Auch die Erstellung eines Förderantrages beim Freistaat Bayern zum Ausbau der Fahrradabstellanlagen mit Doppelstockparkern an Gleis 1 und 2 sowie zur Überdachung der Fahrradabstellanlagen an Gleis 1 wurde bereits vor der Bike+Ride-Offensive erstellt. Die Umsetzung des 1. Bauabschnittes findet aktuell statt. Mit der Radstation ist hier zudem schon ein besonders hochwertiges Angebot vorhanden.

Für die anderen drei Schienenhaltepunkte nimmt die Stadt Aschaffenburg nun am Standardverfahren im Rahmen der „Bike+Ride-Offensive“ der Deutschen Bahn teil. Dieses verspricht eine deutlich schnellere und systematisierte Bearbeitung und vor allem eine wesentlich kostengünstigere Erstellung der notwendigen Gestattungsverträge. Dennoch waren zahlreiche Planungen und Abstimmungstermine mit verschiedenen Konzernbereichen der Deutschen Bahn notwendig.

Im weiteren Projektablauf ist eine Förderung der Fahrradabstellanlagen in Höhe von 40 % über das Umweltbundesamt möglich und vorgesehen. Eine zusätzliche Förderung über die Regierung von Unterfranken und den Freistaat Bayern ist diesmal nicht möglich. Die dafür notwendige Mindestgröße von 50 Stellplätze je Haltestelle werden unterschritten und auch die für den Verwendungsnachweis notwendige Auslastung der Fahrradabstellanlagen von 80 % wird an den Aschaffenburger Haltepunkten kurzfristig nicht erreicht werden können.

Planung der Fahrradabstellanlagen
Die Planungsdokumentation im Anhang ist als Endergebnis eines langwierigen Abstimmungs- und Planungsprozesses zu sehen. Der Radverkehrsbeauftragte hat bei der Vorbereitung einige Zählungen und eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die aktuelle Nachfrage wurde erfasst und auch die theoretische Bedeutung jeder Haltestelle für Bike + Ride wurde ermittelt. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Gartenamt wurden dann Planungsvarianten für jede der drei Haltestellen erstellt.

Diese wurden dann mit dem jeweiligen Stationsmanagement der Deutschen Bahn sowie zusätzlich mit Vertretern der Bike + Ride-Offensive abgestimmt. Für jede Haltestelle wurden die Planungsvarianten durch die verschiedenen Konzernteile der Deutschen Bahn geprüft und Gestattungsverträge zur Nutzung von Bahnflächen wurden ausgestellt.

Für jede neuerliche Änderung müsste das Verfahren wiederholt werden.




Modellauswahl
Im Rahmen der Bike + Ride-Offensive der Deutschen Bahn wurde 2019 eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Somit stehen den teilnehmenden Kommunen auch nur bestimmte Anlagentypen zur Verfügung. Dies ist aber nicht als Einschränkung zu sehen. Denn im Ergebnis sind die ausgewählten Anlagen vom Hersteller Orion-Bausysteme hervorragend geeignet, entsprechen den aktuellen Standards und Richtlinien und sind vom ADFC empfohlen und zertifiziert. Der Hersteller der Doppelstockparker wurde vom Stadtplanungsamt auch schon zuvor für den Auftrag am Hauptbahnhof ausgewählt.

Im Rahmen der Ausschreibung der Deutschen Bahn haben sich außerordentlich günstige Stückkosten in Höhe von 180 EUR je Stellplatz in Doppelstockparker ergeben. Diese haben den großen Vorteil, auf weniger Grundfläche mehr Stellplätze zu ermöglichen. Außerdem ergeben sich an den Haltestellen eine einheitliche Optik und gleichartige Abstellanlagen erleichtern auch die technische Betreuung und Pflege.

Eine Überdachung der Anlagen ist seitens der Deutschen Bahn standardmäßig nicht vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt aber ausdrücklich die Überdachung der Anlagen und hat diese auch an allen Standorten vorgesehen und im Rahmen des Planungsverfahrens durchgesetzt. Denn für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und für eine ganzjährige Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag sind überdachte Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltestellen unverzichtbar.


Kosten
Alle Planungsdetails, Lagepläne und Fotos sind in der Planungsdokumentation im Anhang detailliert dargestellt. Zusammengefasst sind folgende Kosten für den Ausbau zu erwarten:

Hochschule:
23.200 EUR für jeweils eine Abstellanlage mit 20 Stellplätzen an den beiden Zugängen

Südbahnhof:
12.800 EUR für zwei Abstellanlagen am zentralen Gleiszugang mit zusammen 30 Stellplätzen. Hier limitieren die Anforderungen der Bahn und die begrenzte Flächenverfügbarkeit einen umfangreicheren Ausbau.

Obernau:
10.600 EUR für eine Abstellanlage mit 20 Stellplätzen am jetzigen Standort. Für die geringe Nachfrage und Bedeutung der Haltestelle wird diese Kapazität auch mittelfristig ausreichen. Zudem gibt es hier weitere Ausbaumöglichkeiten auf städtischen Flächen. Im Falle einer zukünftigen Erweiterung muss dann das aufwendige Planungsverfahren mit der Deutschen Bahn nicht noch einmal durchlaufen werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden und mit der Deutschen Bahn abgestimmten Planungen an den Bahnhaltestellen
  • Hochschule
  • Südbahnhof
  • Obernau
umzusetzen.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, dafür die im Rahmen der bike+ride-Offensive vorgesehene Förderung über das Umweltbundesamt in Höhe von 40 % zu beantragen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PVS/3/10/20. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Thomas Mütze (Bündnis 90/Die Grünen) vom 26.11.2019 wegen "Antrag Beschilderung Feldchenstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 10PVS/3/10/20

.Beschluss:

Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Thomas Mütze (Bündnis 90/Die Grünen) vom 26.11.2019 wegen "Antrag Beschilderung Feldchenstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.12.2019 (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr