Datum: 20.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/1/1/20 Mündlicher Bericht über Inklusion an Schulen
2JHA/1/2/20 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Frau Alice Juraschek als Nachfolgerin von Frau Dr. Hiltrud Höreth
3JHA/1/3/20 Bericht über das 1. Aschaffenburger Jugendparlament – Rückblick 2019 und Ausblick auf die Wahlen
4JHA/1/4/20 Bericht des JUKUZ/Rückblick 2019 und Ausblick auf die Angebote 2020
5JHA/1/5/20 Antrag der Initiative für Jugend und Migration „jumi“ vom 06.12.2019 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
6JHA/1/6/20 Aktuelles aus dem Jugendamt –mündlicher Bericht

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1. / JHA/1/1/20. Mündlicher Bericht über Inklusion an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 1JHA/1/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 1 d. ö. S. "Mündlicher Bericht über Inklusion an Schulen" aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.02.2020 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / JHA/1/2/20. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Frau Alice Juraschek als Nachfolgerin von Frau Dr. Hiltrud Höreth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 2JHA/1/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Email vom 24.01.2020 hat die Gleichstellungsbeauftragte Frau xxx mitgeteilt, dass sie wegen ihres Rentenbeginns zum 01.03.2020 als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ausscheidet. Als Nachfolge wird die Stellennachfolgerin Frau xxx  benannt.

.Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:

Frau xxx wird Nachfolgerin von Frau xxx.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / JHA/1/3/20. Bericht über das 1. Aschaffenburger Jugendparlament – Rückblick 2019 und Ausblick auf die Wahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 3JHA/1/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das 1. Aschaffenburger Jugendparlament ist seit einem Jahr im Amt.
Die erste Sitzung fand am 23.03.2019 statt. Seitdem tagt das Jugendparlament regelmäßig einmal im Monat samstags. Insgesamt fanden im Jahr 2019 neun Sitzungen statt.
Schwerpunktthemen im ersten Jahr waren Umwelt, Verkehr, Stadtverschönerung und mehr Sportmöglichkeiten für Jugendliche in Aschaffenburg.
Das Jugendparlament wurde ebenfalls regelmäßig zu Veranstaltungen von Partnern eingeladen (SjR, Bildungsbüro, Mutig-Preis, etc.).
Details und Informationen zu den Aktivitäten des Jugendparlamentes im ersten Jahr und anstehende Themen in den kommenden Monaten werden von den Projektleiterinnen des Jugendparlaments Frau xxx und Frau xxx vorgestellt, sowie vom Vorsitzenden des Jugendparlamentes xxx.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über das 1. Aschaffenburger Jugendparlament (Rückblick 2019 und Ausblick auf die Wahlen) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / JHA/1/4/20. Bericht des JUKUZ/Rückblick 2019 und Ausblick auf die Angebote 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 4JHA/1/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein ausführlicher mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Jugend- und Kulturzentrums für das Jahr 2019 sowie der Ausblick über Angebote und Planungen für das Jahr 2020 werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / JHA/1/5/20. Antrag der Initiative für Jugend und Migration „jumi“ vom 06.12.2019 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 5JHA/1/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Initiative für Jugend und Migration – jumi bietet niedrigschwellige Angebote für deutsche Jugendliche und junge Geflüchtete als auch für in der Jugendhilfe tätige Personen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Extremismus Prävention.

Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für Jugendhilfeausschüsse sowie Rechte auf Beteiligung und Zusammenarbeit (z. B. §§ 4, 76, 78, 80 SGB VIII).

Als Träger der freien Jugendhilfe kommen alle Rechtssubjekte in Betracht, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind folgende:

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen.
Eine Anerkennung ist nur für solche Träger möglich, die sich nicht auf die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten beschränken, sondern die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel haben.
Träger der freien Jugendhilfe müssen nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl nach der Satzung bzw. nach dem Gesellschaftsvertrag als auch in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen.
Nicht anerkannt werden können Träger, die außerhalb der Jugendhilfe liegende Ziele verfolgen, selbst wenn sie mit ihren Angeboten zum Teil auch junge Menschen ansprechen.

Weitere Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt.

Darüber hinaus kann eine Anerkennung nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stand ist, vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.

Schließlich wird vom Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit verlangt, § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII.  

Der Vorstand von jumi – Initiative für Jugend und Migration wird die Initiative und deren Angebote auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorstellen.

.Beschluss:

I.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Initiative für Jugend und Migration „jumi“ vom 06.12.2019 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / JHA/1/6/20. Aktuelles aus dem Jugendamt –mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 20.02.2020 ö Beschließend 6JHA/1/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Amtsleiters zu aktuellen Themen und Entwicklungen aus dem Jugendamt zur Kenntnis.  

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 08:25 Uhr