Datum: 04.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/4/1/20 Zustimmung für eine Live-Übertragung bzw. Videoaufzeichnung des öffentlichen Teils der Sitzung und von weiteren Bildaufnahmen
2PL/4/2/20 Feierliche Übergabe der Amtsgeschäfte zwischen Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog und Oberbürgermeister Jürgen Herzing
3PL/4/3/20 Verabschiedung der ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
4PL/4/4/20 Vereidigung der erstmals neu in den Stadtrat gewählten ehrenamtlichen Mitglieder
5PL/4/5/20 Änderung des Berechnungsverfahrens zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.04.2020
6PL/4/6/20 Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion wegen Umbenennung/Zuordnung von Ausschüssen vom 03.04.2020
7PL/4/7/20 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit; - Übernahme der Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates
8PL/4/8/20 Reduzierung der Anzahl der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der FDP vom 23.04.2020 - Antrag KI vom 28.04.2020
9PL/4/9/20 Verteilung der Geschäftsbereiche unter den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg
10PL/4/10/20 Wahl und Vereidigung der/des 2. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung
11PL/4/11/20 Wahl und Vereidigung der/des 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung
12PL/4/12/20 Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
13PL/4/13/20 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
14PL/4/14/20 Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in
15PL/4/15/20 Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg - Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain - Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd
16PL/4/16/20 Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG), der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) sowie der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
17PL/4/17/20 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH
18PL/4/18/20 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Volkshochschulausschuss gemäß Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule
19PL/4/19/20 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"
20PL/4/20/20 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"
21PL/4/21/20 Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain
22PL/4/22/20 Bestellung von Stadtratsmitgliedern des Berufsschulausschusses aufgrund der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatl. Gewerbl. Berufsschule Aschaffenburg und der Staatl. Kaufm. Berufsschule Aschaffenburg
23PL/4/23/20 Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat
24PL/4/24/20 Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg
25PL/4/25/20 Bestellung von zwei Vertretern für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages und für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
26PL/4/26/20 Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg; - Verteilung der mit Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze - Bestellung von Stadtratsmitgliedern
27PL/4/27/20 Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder vom 28.05.1990 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.06.2014 (amtlich bekannt gemacht am 06.06.2014)
28PL/4/28/20 Corona-Pandemie; Bericht über die Durchführung von Stadtratssitzungen
29PL/4/29/20 Vorschlag an die Gesellschafterversammlung der KVG zur Wahl von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing als Mitglied des Aufsichtsrats
30PL/4/30/20 PL/4/30/20

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1. / PL/4/1/20. Zustimmung für eine Live-Übertragung bzw. Videoaufzeichnung des öffentlichen Teils der Sitzung und von weiteren Bildaufnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 1PL/4/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund den bekannten Teilnahmebeschränkungen für interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer in der Corona-Pandemie soll der öffentliche Teil der heutigen Sitzung live ins Internet übertragen werden, um einer breiteren Öffentlichkeit die Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme zu ermöglichen. Zudem sind weitere Fotoaufnahmen von anwesenden Pressevertreter(innen) zu erwarten.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und des Bayerischen Innenministeriums bedürfen Film-, Bild- oder Tonaufnahmen von Gemeinderatsmitgliedern der vorherigen Zustimmung (vgl. Anlage).

Zusätzlich zu diesem Beschluss hat die Verwaltung im Vorfeld der Sitzungen die schriftlichen Einwilligungen für die geplanten Aufnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) von allen betroffenen Personen eingeholt.

Zudem schlägt die Verwaltung vor, dass dem Stadtrat zeitnah eine Regelung zur Vorgehensweise bei Bild- und Tonaufnahmen einer Sitzung in die geltende Geschäftsordnung vorgelegt wird.


Hinweis:
Mit Schreiben der Kommunalen Initiative vom 14.04.2020 wurde generell die Live-Übertragung von öffentlichen Stadtratssitzungen im Internet beantragt. Die Verwaltung wird diesen Antrag prüfen und diesen Antrag auf die Tagesordnung einer der nachfolgenden Sitzung des Stadtrates setzen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Live-Übertragung einschl. Videoaufzeichnung des öffentlichen Teils der heutigen Plenarsitzung ins Internet sowie von Bildaufnahmen zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

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2. / PL/4/2/20. Feierliche Übergabe der Amtsgeschäfte zwischen Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog und Oberbürgermeister Jürgen Herzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 2PL/4/2/20

.Beschluss:

1. Die Ansprache von Herrn Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog, die Rede von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing sowie die Überreichung der Amtskette von Herrn Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog an Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing werden  zur Kenntnis genommen.

2. Die Ansprachen der Fraktionsvorsitzenden und der sonstigen Sprecher der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/4/3/20. Verabschiedung der ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 3PL/4/3/20

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing verabschiedet die aus dem Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, die heute anwesend sein können, und dankt für deren Engagement:

Appelmann Bernhard
Autz Wolfgang
Bokr Gabriele
Burger Karl-Heinz
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
Hart Wilhelm
Kaup Herbert
Pranghofer Karin, MdL a. D.
Streib Alfred

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/4/4/20. Vereidigung der erstmals neu in den Stadtrat gewählten ehrenamtlichen Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 4PL/4/4/20

.Beschluss:

I. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing nimmt den erstmals in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg neu gewählten Stadträten den Eid / das Gelöbnis ab (Anlage 1) :

Dr. Maria Bausback
Uwe Flaton
Jochen Grimm
Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog
Dr. Nicole Holzheu
Falko Keller
Thomas Klein
Katharina Koch
Eric Leiderer
Manuel Michniok
Ramona Storm
Niklas Wagener
Tobias Wüst
Jürgen Zahn

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/4/5/20. Änderung des Berechnungsverfahrens zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 5PL/4/5/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Änderung des Berechnungsverfahrens zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.04.2020"
Abgesetzt, da die Antragssteller den Antrag zurückgenommen haben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/4/6/20. Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion wegen Umbenennung/Zuordnung von Ausschüssen vom 03.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 6PL/4/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der bisherigen Tradition des Stadtrates wurden die Aufgaben für Schul- und Kulturangelegenheiten in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt. Ebenso gab es einen eigenen beschließenden Ausschuss für die Angelegenheiten des Sports.

Der Stadtrat kann die Erledigung bestimmter Geschäftszweige bzw. bestimmter Angelegenheiten auf beschließende Ausschüsse übertragen und diese Ausschüsse auch wieder auflösen (Art. 32 Abs. 2 und Abs. 5 GO). Diese Entscheidung erfolgt durch eine entsprechende Regelung in der geltenden Geschäftsordnung.

Bisher wurden Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates im Vorfeld zwischen Verwaltung und Stadtrat vorgestellt und erläutert. Aufgrund des zeitgleich stattgefundenen Wechsels an der Position des Oberbürgermeisters und aufgrund der Corona-Pandemie war diese Vorgehensweise nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass alle Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung (mit Ausnahme des Antrags für einen Wechsel des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung in den Ausschüssen) gesammelt und entsprechend der bisherigen Praxis vorbereitet und auf eine Tagesordnung der nächsten Plenarsitzungen gesetzt werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.04.2020 (Anlage 2 ) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Antrag vorzubereiten und zusammen mit weiteren Anträgen zur Anpassung der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung einer der nächsten Plenarsitzungen zu setzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

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7. / PL/4/7/20. Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit; - Übernahme der Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 7PL/4/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 45 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung in der insbesondere Bestimmungen über Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse enthalten sein müssen. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat sich daher zuletzt für seine Wahlzeit 2014 bis 2020 eine Geschäftsordnung gegeben, in der traditionell die Regelungen des vorhergehenden Stadtrats übernommen worden sind.

Entsprechend dieser „Tradition“ soll die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates zunächst in der bisherigen Form übernommen werden.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat übernimmt die Geschäftsordnung vorhergehenden Stadtrates (in der Fassung vom 05.05.2014 – zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.11.2018) zunächst als neue Geschäftsordnung der Wahlzeit 2020 bis 2026 (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

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8. / PL/4/8/20. Reduzierung der Anzahl der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der FDP vom 23.04.2020 - Antrag KI vom 28.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 8PL/4/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zuletzt entschloss sich der Stadtrat mit Entscheidung vom 05.05.2014 eine weitere berufsmäßige Bürgermeisterin bzw. einen weiteren berufsmäßigen Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen und diese als 3. Bürgermeisterin bzw. diesen als 3. Bürgermeister mit der Leitung eines Referates der Stadtverwaltung zu beauftragen.

Begründet wurde diese Entscheidung damals aufgrund der vielfältigen Fragestellungen im Energie- und den Umweltbereich und im Brand- und Katastrophenschutz und mit der Tatsache, dass eine Referentenstelle nach Ausscheiden des bisherigen Referenten nicht mehr besetzt werden sollte.

Gerade die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, dass die Entscheidung des Stadtrates einen weiteren berufsmäßigen Bürgermeister als Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen, richtig war. Die notwendige Steuerungsfunktion und die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung bei gleichzeitiger Abwesenheit oder Verhinderung des Oberbürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters kann am Nachhaltigsten durch eine weitere berufsmäßige Bürgermeisterin bzw. berufsmäßigen Bürgermeister erreicht werden.

Der Stadtrat spricht sich daher für eine Beibehaltung der Position der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters im Rahmen der gültigen und bekannten Satzungsregelung aus.

.Beschluss:

I. Die Anträge von FDP vom 23.04.2020 und KI vom 28.04.2020 mit dem Ziel,  nur noch eine weitere berufsmäßige Bürgermeisterin oder nur noch einen weiteren berufsmäßigen Bürgermeister zu wählen, werden abgelehnt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 12

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9. / PL/4/9/20. Verteilung der Geschäftsbereiche unter den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 9PL/4/9/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 8 d. ö. S. "Verteilung der Geschäftsbereiche unter den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg" aufgrund eines Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/4/10/20. Wahl und Vereidigung der/des 2. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 10PL/4/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Bezeichnung „Bürgermeister“ verwendet. Selbstverständlich ist damit auch die weibliche Bezeichnung „Bürgermeisterin“ eingeschlossen.

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister nach der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt.

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.

Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der 2. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „2. Bürgermeister“.

.Beschluss:

I.
1. Das Stadtratsmitglied Jessica Euler wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl zur 2. Bürgermeisterin der Stadt Aschaffenburg gewählt (Anlage 4).

2. Das Stadtratsmitglied Jessica Euler nimmt die Wahl zur 2. Bürgermeisterin der Stadt Aschaffenburg an (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PL/4/11/20. Wahl und Vereidigung der/des 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 11PL/4/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Bezeichnung „Bürgermeister“ verwendet. Selbstverständlich ist damit auch die weibliche Bezeichnung „Bürgermeisterin“ eingeschlossen.

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister nach der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt.

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.

Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der 3. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „3. Bürgermeister“.

.Beschluss:

I.
1. Das Stadtratsmitglied Eric Leiderer wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg gewählt (Anlage 5).

2. Das Stadtratsmitglied Eric Leiderer nimmt die Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg an und wird von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing vereidigt (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / PL/4/12/20. Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 12PL/4/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg ist für die Verteilung der Ausschusssitze der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter den Fraktionen / Gruppen das Verfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend anzuwenden. Danach erfolgt die Sitzverteilung durch folgende Berechnungsformel:









Zahl der Stadtratsmitglieder einer Fraktion/Partei/Wählergruppe
 
 
 

Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder
 
                           *
Zahl der Sitze eines Ausschusses










Die Ausschusssitze werden anhand dieser Methode nach berechneten Quote, d. h. nach der Zahl vor dem Komma,
im Übrigen dann entsprechend des höchsten Zahlenbruchteils nach dem Komma verteilt.

Die Berechnungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Für einen Ausschuss mit 16 Sitzen ergibt sich daher folgende Sitzverteilung:

CSU
SPD
GRÜNE
FDP
ÖDP
KI
AfD
UBV
5
4
3
1
1
1
1
0

2. Durch E-Mail der ÖDP und KI vom 14.04.2020 sowie durch E-Mail von FDP und UBV vom 14.04.2020 wurde der Stadt Aschaffenburg mitgeteilt, dass die genannten Parteien / Gruppen in den Ausschüssen und Senaten, in denen sie nicht aus "eigener Kraft" vertreten sind, sogenannte Ausschussgemeinschaften gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 GeschO für die neue Wahlzeit des Stadtrates bilden werden. Eine solche Ausschussgemeinschaft ist nur bei Ausschüssen (Senaten) mit weniger als 16 Sitzen möglich.

Die Berechnung unter Berücksichtigung dieser zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer ergibt nun folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates mit weniger als 16 Sitzen:

Ausschuss mit
CSU
SPD
GRÜNE
ÖDP/KI
FDP/UBV
AfD

10 Sitzen
3
3
2
1
1
0

8 Sitzen
3*
2
2
1
1*
0
*Losentscheid
7 Sitzen
2
2
1
1
1

6 Sitzen
2
2
1
1
0

5 Sitzen
2
1
1
1
0

4 Sitzen
1
1
1
1
0

3 Sitzen
1
1
1
0
0

2 Sitzen
1
1
0
0
0


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl 2020 stellt sich die Sitzverteilung des Stadtrates für die neue Wahlzeit ab dem 01.05.2020 wie folgt dar:
Partei / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
14
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
12
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
9
Freie Demokratische Partei (FDP)
2
Ökologisch – Demokratische Partei (ÖDP)
2
Kommunale Initiative (KI)
2
Alternative für Deutschland (AfD)
2
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
1
Gesamt:
44

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Parteien eine Fraktion gem. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates gebildet haben:

CSU-Stadtratsfraktion (CSU)
14 Mitglieder
SPD-Stadtratsfraktion (SPD)
12 Mitglieder
GRÜNE-Stadtratsfraktion (GRÜNE)
9 Mitglieder

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Parteien bzw. Gruppen eine Ausschussgemeinschaft gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung für Ausschüsse mit weniger als 16 Sitze (Wirtschaftsförderungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Personalausschuss) für die neue Wahlzeit des Stadtrates gebildet haben:

ÖDP und KI (AG ÖDP/KI)
FDP und UBV (AG FDP/UBV)

4. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen und den gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

4.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

a) Haupt- und Finanzsenat
b) Planungs- und Verkehrssenat
c) Umwelt- und Verwaltungssenat
d) Kultur- und Schulsenat
e) Sportsenat
f) Stadthallensenat
g) Werksenat

CSU
5 Ausschusssitze
SPD
4 Ausschusssitze
GRÜNE
3 Ausschusssitze
FDP
1 Ausschusssitz
ÖDP
1 Ausschusssitz
KI
1 Ausschusssitz
AfD
1 Ausschusssitz

4.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

Wirtschaftsförderungsausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
2 Ausschusssitze
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz
FDP/UBV
1 Ausschusssitz

Zur Vermeidung eines Losentscheids zwischen CSU und AG FDP/UBV um den 8. Platz  verzichtet die CSU zu Gunsten der AG FDP/UBV auf den 8. Platz.

4.3 Ausschuss mit 7 Ausschussmitgliedern einschließlich Vorsitzenden

Rechnungsprüfungsausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz
FDP/UBV
1 Ausschusssitz

4.4 Ausschuss mit 6 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Personalausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz

4.5 Ausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Steuersenat

CSU
1 Ausschusssitz
SPD
1 Ausschusssitz
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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13. / PL/4/13/20. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 13PL/4/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl vom 15.03.2020 muss zu Beginn der neuen Wahlzeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg eine Neubesetzung der Ausschusssitze erfolgen.

Nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wurden die vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates durch den vorhergehenden Beschluss des Plenums gebildet.

Die Ausschusssitze der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen wurden entsprechend den Reglungen nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer verteilt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die ihnen zustehenden Ausschusssitze zu benennen.

Daraufhin schlugen die Parteien und Wählergruppen die im umseitigen genannten Stadtratsmitglieder als ihre Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Ausschüssen vor.

Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Ausschussmitglieder werden in die nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) gebildeten Ausschüsse nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschuss-gemeinschaften die folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

1.) beschließende Ausschüsse (Senate):

1.1 Haupt- und Finanzsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Peter Schweickard
Rainer Kunkel
Robert Löwer

Dr. Winfried Bausback
Gerald Otter
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Rainer Kunkel
Johanna Rath

Josef Taudte
Jochen Grimm
Werner Elsässer

Anna Hajek
Werner Elsässer
Thomas Gerlach




SPD
Dr. Erich Henke
Anne Lenz-Böhlau
Manuel Michniok

Eric Leiderer
Martina Fehlner
Uwe Flaton

Karl-Heinz Stegmann
Wolfgang Giegerich
Tobias Wüst

Manuel Michniok
Erika Haas
Esther Pranghofer-Weide




GRÜNE
Thomas Mütze
Thomas Giegerich
Dr. Nicole Holzheu

Stefan Wagener
Niklas Wagener
Claus Berninger

Katharina Koch
Dr. Nicole Holzheu
Rosemarie Ruf




ÖDP
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer





FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn





AfD
Falko Keller
Ramona Storm


1.2 Planungs- und Verkehrssenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in

CSU
Werner Elsässer
Thomas Gerlach
Anna Hajek

Josef Taudte
Rainer Kunkel
Peter Schweickard

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Jessica Euler

Gerald Otter
Jochen Grimm
Peter Schweickard

Dr. Maria Bausback
Johanna Rath
Rainer Kunkel




SPD
Dr. Erich Henke
Anne Lenz-Böhlau
Wolfgang Giegerich

Manuel Michniok
Karl-Heinz Stegmann
Esther Pranghofer-Weide

Tobias Wüst
Uwe Flaton
Martina Fehlner

Erika Haas
Klaus Herzog
Eric Leiderer




GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Thomas Giegerich

Rosemarie Ruf
Moritz Mütze
Claus Berninger

Niklas Wagener
Thomas Giegerich
Moritz Mütze




ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt





FDP
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn





AfD
Falko Keller
Ramona Storm


1.3 Umwelt- und Verwaltungssenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Johanna Rath
Jessica Euler
Dr. Maria Bausback

Rainer Kunkel
Josef Taudte
Jochen Grimm

Robert Löwer
Gerald Otter
Dr. Maria Bausback

Brigitte Gans
Werner Elsässer
Jessica Euler

Anna Hajek
Jochen Grimm
Werner Elsässer




SPD
Erika Haas
Anne Lenz-Böhlau
Wolfgang Giegerich

Esther Pranghofer-Weide
Tobias Wüst
Dr. Erich Henke

Uwe Flaton
Karl-Heinz Stegmann
Martina Fehlner

Klaus Herzog
Eric Leiderer
Manuel Michniok




GRÜNE
Moritz Mütze
Claus Berninger
Stefan Wagener

Thomas Giegerich
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf

Katharina Koch
Rosemarie Ruf
Claus Berninger




FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt




ÖDP
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer





KI
Jürgen Zahn
Johannes Büttner





AfD
Falko Keller
Ramona Storm


1.4 Kultur- und Schulsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Maria Bausback
Jessica Euler
Gerald Otter

Werner Elsässer
Anna Hajek
Peter Schweickard

Dr. Robert Löwer
Rainer Kunkel
Gerald Otter

Johanna Rath
Jessica Euler
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Dr. Winfried Bausback




SPD
Wolfgang Giegerich
Karl-Heinz Stegmann
Eric Leiderer

Esther Pranghofer-Weide
Klaus Herzog
Manuel Michniok

Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas
Uwe Flaton

Tobias Wüst
Martina Fehlner
Dr. Erich Henke




GRÜNE
Claus Berninger
Thomas Mütze
Moritz Mütze

Katharina Koch
Rosemarie Ruf
Thomas Giegerich

Niklas Wagener
Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf




ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt





FDP
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn





AfD
Ramona Storm
Falko Keller


1.5 Sportsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Johanna Rath
Brigitte Gans
Dr. Winfried Bausback

Josef Taudte
Rainer Kunkel
Brigitte Gans

Gerald Otter
Werner Elässer
Rainer Kunkel

Thomas Gerlach
Anna Hajek
Dr. Maria Bausback

Jochen Grimm
Jessica Euler
Brigitte Gans




SPD
Karl-Heinz Stegmann
Erika Haas
Martina Fehlner

Uwe Flaton
Wolfgang Giegerich
Esther Pranghofer-Weide

Eric Leiderer
Tobias Wüst
Dr. Erich Henke

Anne Lenz-Böhlau
Manuel Michniok
Klaus Herzog




GRÜNE
Katharina Koch
Moritz Mütze
Thomas Giegerich

Rosemarie Ruf
Stefan Wagener
Claus Berninger

Thomas Mütze
Claus Berninger
Stefan Wagener




ÖDP
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer





FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Jürgen Zahn
Johannes Büttner





AfD
Falko Keller
Ramona Storm


1.6 Stadthallensenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Gerald Otter
Thomas Gerlach
Dr. Robert Löwer

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Werner Elsässer

Rainer Kunkel
Anna Hajek
Jessica Euler

Jochen Grimm
Josef Taudte
Peter Schweickard

Johanna Rath
Dr. Maria Bausback
Thomas Gerlach




SPD
Martina Fehlner
Esther Pranghofer-Weide
Klaus Herzog

Karl-Heinz Stegmann
Tobias Wüst
Eric Leiderer

Uwe Flaton
Wolfgang Giegerich
Manuel Michniok

Erika Haas
Anne Lenz-Böhlau
Dr. Erich Henke




GRÜNE
Dr. Nicole Holzheu
Thomas Giegerich
Stefan Wagener

Claus Berninger
Stefan Wagener
Thomas Giegerich

Moritz Mütze
Rosemarie Ruf
Katharina Koch




ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt





FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn





AfD
Ramona Storm
Falko Keller


1.7 Werksenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Thomas Gerlach
Anna Hajek
Josef Taudte

Rainer Kunkel
Josef Taudte
Anna Hajek

Gerald Otter
Brigitte Gans
Peter Schweickard

Werner Elsässer
Jochen Grimm
Josef Taudte

Jessica Euler
Johanna Rath
Dr. Maria Bausback




SPD
Dr. Erich Henke
Klaus Herzog
Martina Fehlner

Tobias Wüst
Karl-Heinz Stegmann
Anne Lenz-Böhlau

Esther Pranghofer-Weide
Erika Haas
Wolfgang Giegerich

Eric Leiderer
Anne Lenz-Böhlau
Manuel Michniok




GRÜNE
Thomas Giegerich
Claus Berninger
Rosemarie Ruf

Dr. Nicole Holzheu
Rosemarie Ruf
Moritz Mütze

Thomas Mütze
Moritz Mütze
Claus Berninger




ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt





FDP
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt




KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn





AfD
Falko Keller
Ramona Storm


1.8 Rechnungs-prüfungsausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Brigitte Gans
Anna Hajek
Thomas Gerlach

Josef Taudte
Peter Schweickard
Dr. Maria Bausback




SPD
Wolfgang Giegerich
Uwe Flaton
Dr. Erich Henke

Martina Fehlner
Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas




GRÜNE
Thomas Mütze
Stefan Wagener
Claus Berninger




ÖDP/KI
Bernhard Schmitt
Johannes Büttner
Leonie Kapperer




FDP/UBV
Lothar Blatt
Karsten Klein
Thomas Klein

1.9 Steuersenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Gerald Otter
Thomas Gerlach
Dr. Robert Löwer




SPD
Karl-Heinz Stegmann
Martina Fehlner
Erika Haas




GRÜNE
Thomas Mütze
Stefan Wagener
Claus Berninger




ÖDP/KI
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn
Leonie Kapperer

2.) beratende Ausschüsse:

2.1 Wirtschaftsförder-ungsausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Gerald Otter
Werner Elsässer
Brigitte Gans

Jochen Grimm
Josef Taudte
Peter Schweickard




SPD
Eric Leiderer
Karl-Heinz Stegmann
Anne Lenz-Böhlau

Manuel Michniok
Martina Fehlner
Esther Pranghofer-Weide




GRÜNE
Thomas Giegerich
Claus Berninger
Stefan Wagener

Katharina Koch
Stefan Wagener
Claus Berninger




ÖDP/KI
Bernhard Schmitt
Johannes Büttner
Leonie Kapperer




FDP/UBV
Thomas Klein
Karsten Klein
Lothar Blatt




Beratende Mitglieder (Institutionen):
Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Vorsitzende der Geschäftsführung, Frau Mathilde Schulze-Middig, o.V.i.A.
Deutscher Gewerkschaftsbund, Kreis Aschaffenburg, Herrn Björn Wortmann, o.V.i.A.
Technische Hochschule Aschaffenburg, Präsidentin, Frau Prof. Dr. Eva-Maria Beck-Meuth, o.V.i.A.
Handwerkskammer für Unterfranken, Hauptgeschäftsführer, Herrn Ludwig Paul, o.V.i.A.
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Herrn Hauptgeschäftsführer Andreas Freundt, o.V.i.A.
Landesverband des Bayerischen Einzelhandels - Kreisverband Aschaffenburg, Herrn Michael Kahl, o.V.i.A.
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, Vorsitzender des Vorstandes, Herrn Direktor Jürgen Schäfer, o.V.i.A.
ZENTEC, Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation, Geschäftsführung, Herrn Thorsten Stürmer und Herrn Marc Gasper, o.V.i.A.
Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V., Geschäftsführer, Herrn Sven-Olaf Brüggemann, o.V.i.A
Stadtwerke Aschaffenburg, Digitales Gründerzentrum, Frau Dr. Marianne Hock-Döpgen

2.2 Personalausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in

CSU
Dr. Maria Bausback
Josef Taudte
Werner Elsässer

Rainer Kunkel
Peter Schweickard
Thomas Gerlach




SPD
Klaus Herzog
Anne Lenz-Böhlau
Dr. Erich Henke

Uwe Flaton
Esther Pranghofer-Weide
Eric Leiderer





GRÜNE
Claus Berninger
Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf






ÖDP/KI
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn
Leonie Kapperer


Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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14. / PL/4/14/20. Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 14PL/4/14/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 13 d. ö. S. "Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. / PL/4/15/20. Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg - Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain - Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 15PL/4/15/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2020 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2020 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.

I. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an. (Losentscheid um Platz 8 ggf. notwendig)

2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). (Losentscheid um Platz 8 ggf. notwendig)

3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung).

4. Nach §§ 4, 5 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg oder sein Vertreter im Amt gehören kraft Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 5 Abs. 3 der Satzung).

5. Nach §§ 5, 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain sind für die Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes der Verbandsversammlung (§ 6 Abs. 1 der Satzung) an. Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird je Verbandsrat ein Stellvertreter/in bestellt. Eine Satzungsregelung ist hierzu nicht erforderlich.

6. Mit Beschluss des Plenums vom 11.01.2010 (SPNr. PL/1/3/10) und vom 17.01.2011 (SPNr. PL/1/5/11) wurden Herr Dr. Gruber und Herr Hinzer zum ersten und zweiten Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Jürgen Herzing bestellt. Es wird für die neue Wahlzeit des Stadtrates empfohlen, die im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts befassten Verwaltungsmitarbeiter, auch erneut als Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Jürgen Herzing gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung des ZVAU zu bestellen.
Die Stadt Aschaffenburg wird nach Beschlussfassung wie folgt in der Verbandsversammlung vertreten:

Mitglied:                Oberbürgermeister Jürgen Herzing (kraft Amtes)
1. Stellvertreter        Dr. Meinhard Gruber (Finanz-, Umwelt-, und Ordnungsreferent)
2. Stellvertreter        Lothar Hinzer (Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes)

7. Mit Beschluss des Plenums vom 05.05.2008 waren die Bediensteten, Herr Dr. Gruber und Herr Borgner, für die Wahlzeit des Stadtrates als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd gewählt worden.

Aufgrund des Beginns der neuen Wahlzeit des Aschaffenburger Stadtrates, muss eine neue Wahl der Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung erfolgen.

Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd entsendet die Stadt Aschaffenburg einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Entsendung durch Wahl (nach Hessischer Gemeindeordnung).

Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunaler Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände findet auf den Zweckverband Hessisches Landesrecht Anwendung. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sind die Vertreter für die Verbandsversammlung von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.

Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat dazu aufgeführt, dass damit auch für die Bestimmungen der Vertreter der Kommunen in der Verbandsversammlung das Recht des Landes gilt, in dem der Zweckverband seinen Sitz hat.

Die Verwaltung empfiehlt die erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter wieder als Verbandsrat und stellvertretendender Verbandsrat in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd per Beschluss zu wählen.


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Peter Schweickard
Rainer Kunkel

Thomas Gerlach
Werner Elsässer
SPD
Wolfgang Giegerich
Martina Fehlner

Uwe Flaton
Anne Lenz-Böhlau
GRÜNE
Claus Berninger
Niklas Wagener

Thomas Giegerich
Katharina Koch
KI/ÖDP
Johannes Büttner
Bernhard Schmitt
FDP/UBV
Thomas Klein
Karsten Klein

Zur Vermeidung eines Losentscheids um den 8. Platz zwischen CSU und AG FDP/UBV verzichtet die CSU zu Gunsten der AG FDP/UBV auf den 8. Platz. Dieser wird von der AG FDP/UBV besetzt.

2. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Krankenhauszweck-verband Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Rainer Kunkel
Jessica Euler

Werner Elsässer
Jessica Euler
Rainer Kunkel

Josef Taudte*
Anna Hajek*
Dr. Maria Bausback*
SPD
Klaus Herzog
Tobias Wüst
Dr. Erich Henke

Erika Haas
Anne Lenz-Böhlau
Esther Pranhofer-Weide
GRÜNE
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf
Thomas Mütze

Katharina Koch
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf
KI/ÖDP
Bernhard Schmitt
Johannes Büttner
Leonie Kapperer

Zur Vermeidung eines Losentscheids um den 8. Platz zwischen CSU und AG FDP/UBV verzichtet die AG FDP/UBV zu Gunsten der CSU auf den 8. Platz. Dieser wird von der CSU besetzt.

3. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen folgende Personen entsandt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Dr. Maria Bausback
Dr. Robert Löwer

Werner Elsässer
Jessica Euler
SPD
Tobias Wüst
Anne Lenz-Böhlau

Manuel Michniok
Wolfgang Giegerich
GRÜNE
Thomas Mütze
Thomas Giegerich

4. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Anna Hajek
Dr. Robert Löwer
SPD
Uwe Flaton
Tobias Wüst
GRÜNE
Rosemarie Ruf
Stefan Wagener

5. Herr Stadtdirektor Dr. Meinhard Gruber wird als erster Stellvertreter und Herr Lothar Hinzer wird als zweiter Stellvertreter des Verbandsrates Oberbürgermeister Jürgen Herzing in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) für die neue Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.

6. In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd wird als Vertreter der Stadt Aschaffenburg nach Hessischer Gemeindeordnung durch Handaufheben für die Wahlzeit des Stadtrates Herr Dr. Meinhard Gruber, Finanz-  und Ordnungsreferent, und als dessen Stellvertreter Herr Jürgen Bogner, Leiter der Stadtkämmerei, gewählt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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16. / PL/4/16/20. Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG), der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) sowie der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 16PL/4/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) besteht gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der AVG aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern, wobei nach § 10 Abs. 2 des Vertrages der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Aschaffenburg geborene Mitglieder des Aufsichtsrates sind und des Weiteren 16 Mitglieder von der Stadt Aschaffenburg aus dem Werksenat der Stadt Aschaffenburg in den Aufsichtsrat entsandt werden müssen. Nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages können jeweils die ersten Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Werksenates als Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt werden. Diese Entsendungen und Bestellungen haben dabei durch Beschluss des Stadtrates zu erfolgen.

Die Mitglieder des Werksenates und der jeweiligen ersten und zweiten Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden entsprechend den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen (§ 8 und § 9 der jeweiligen Gesellschafterverträge) zugleich als Aufsichtsräte und stellv. Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) per Beschluss des Stadtrates entsandt.


Um Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Die im Zeitpunkt der jeweiligen Einberufung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH für den Werksenat bestellten 16 Stadtratsmitglieder werden in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs GmbH entsandt. Der bzw. die jeweils für das entsandte Werksenatsmitglied bestellte (erste) Vertreter bzw. (erste) Vertreterin werden zugleich im Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH zum Vertreter bzw. zur Vertreterin des in den Aufsichtsrat entsandten Werksenatsmitgliedes bestellt. 

2. Die Mitglieder des Werksenates und die/der jeweilige erste Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden zugleich auch als Aufsichtsräte und stellvertretende Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) entsandt.

3. Die Beschlüsse nach vorstehenden Nrn. 1 und 2 gelten so lange fort, wie der Werksenat der Stadt Aschaffenburg gemäß der Geschäftsordnung für den Eigenbetrieb “Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen” mit 16 Mitgliedern (ohne Anrechnung des Vorsitzenden) gebildet ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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17. / PL/4/17/20. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 17PL/4/17/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl vom 15.03.2020 muss zu Beginn der Wahlzeit der neu gewählten Stadtratsmitglieder eine Neubestellung (-entsendung) in die einzelnen Aufsichtsräte erfolgen.

I. Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer). Um den 8. Platz ist ein Losentscheid zwischen CSU und AG FDP/KI notwendig.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze in den Verbandsversammlungen und ggf. deren Stellvertreter zu benennen. Die Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

.Beschluss:

Als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtbau Aschaffenburg GmbH werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften entsandt:

CSU
Werner Elsässer
CSU
Brigitte Gans
CSU
Peter Schweickard
SPD
Klaus Herzog
SPD
Wolfgang Giegerich
GRÜNE
Rosemarie Ruf
GRÜNE
Moritz Mütze
ÖDP/KI
Johannes Büttner

Zur Vermeidung eines Losentscheids zwischen CSU und AG FDP/UBV um den 8. Platz verzichtet die AG FDP/UBV zu Gunsten der CSU auf den 8. Platz. Dieser steht der CSU zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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18. / PL/4/18/20. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Volkshochschulausschuss gemäß Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 18PL/4/18/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Volkshochschulausschuss besteht nach § 2 Satz 2 der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg zwischen der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister und jeweils zwei Kreis- bzw. Stadträten.

Die Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach § 2 Satz 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO), d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog, d. h. nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze und deren Stellvertreter zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Volkshochschulausschusses und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing oder dessen Vertreter im Amt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Brigitte Gans
Werner Elsässer

SPD
Wolfgang Giegerich
Martina Fehlner
Anne Lenz-Böhlau

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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19. / PL/4/19/20. Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 19PL/4/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.12.2008 und Änderung am 11.06.2019 wurde die aktuelle Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung auf die Werkleitung übertragen. Gem. Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. der Bayerischen Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Für die neue Wahlperiode von 2020 bis 2026 ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2020 – 2026 werden der Werkleitung des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ übertragen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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20. / PL/4/20/20. Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 20PL/4/20/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 05.11.2002 wurde der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ übertragen. Demnach führt die Werkleitung die Dienstaufsicht über die Beschäftigten im Eigenbetrieb und ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten bis zur Vergütungsgruppe III BAT (entspricht Gruppe 12 TVöD) und von Arbeitern. Der Werksenat ist jeweils darüber zu informieren.

Gemäß Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 der Bay. Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrats. Für die Wahlzeit des neuen Stadtrats ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Für die Wahlperiode des Stadtrats von 2020 - 2026 werden der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen" übertragen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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21. / PL/4/21/20. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 21PL/4/21/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rechtsgrundlage für die Bestellung der Mitglieder in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes ist § 9 der geltenden Verbandssatzung.

Danach hat die kreisfreie Stadt Aschaffenburg vier Vertreter und je vier Stellvertreter(innen) zu bestellen (gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung).

Die Bestellung dieser Mitglieder und eines Stellvertreters für jedes Mitglied erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Verbandssatzung). Zuvor erfolgt die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer analog.

Ausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

CSU
1 Ausschusssitz
SPD
1 Ausschusssitz
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz


Die Stadtratsfraktionen wurden mit Schreiben vom 19.03.2020 gebeten, Personen für die ihnen zustehenden Sitze (und der Stellvertreter) im Planungsausschuss zu benennen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

CSU
Jessica Euler
Thomas Gerlach
SPD
Oberbürgermeister Jürgen Herzing
Klaus Herzog
Grüne
Niklas Wagener
Katharina Koch
ÖDP/KI
Leonie Kapperer
Jürgen Zahn

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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22. / PL/4/22/20. Bestellung von Stadtratsmitgliedern des Berufsschulausschusses aufgrund der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatl. Gewerbl. Berufsschule Aschaffenburg und der Staatl. Kaufm. Berufsschule Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 22PL/4/22/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Berufsschulausschuss besteht gem. Nr. 5 der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatlichen Gewerblichen Berufsschule Aschaffenburg und der Staatlichen Kaufmännischen Berufsschule Aschaffenburg aus dem Oberbürgermeister, dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und jeweils zwei weiteren Kreis- bzw. Stadträten.

Die Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach Nr. 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO),
d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog, d. h. nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze und deren Stellvertreter zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Berufsschulausschusses und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing oder dessen Vertreter im Amt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Maria Bausback
Josef Taudte

SPD
Tobias Wüst
Manuel Michniok
Wolfgang Giegerich

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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23. / PL/4/23/20. Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 23PL/4/23/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an.

Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für den Sitz und dessen Stellvertreter zu benennen. Die Verteilung dieses Sitzes erfolgt wie bisher nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (Verfahren nach Hare-Niemeyer).

Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher im beiderseitigen Einvernehmen die umseitig genannten Personen und die umseitige Regelung vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
CSU:
Josef Taudte
SPD:
Tobias Wüst

Beide Stadtratsmitglieder vertreten sich gegenseitig.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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24. / PL/4/24/20. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 24PL/4/24/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GBAB bildet die Gesellschafterversammlung einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und vier weiteren Mitgliedern, wobei die Gesellschafterversammlung die vier weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter, und zwar zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg und zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.

Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 1, dass der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg und dass der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg seine Vorschläge entsprechend den Vorschlägen der größten und zweitgrößten Fraktion fasst.

Mit Schreiben vom 19.03.2020 wurden die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD gebeten ihre Vertreter zu benennen. Die umseitig genannten Personen wurden daraufhin von den Fraktionen benannt.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Zur Bestellung als weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der GBAB Gesellschaft für
Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden
außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing, der kraft seines Amtes Mitglied des Aufsichtsrates ist,
folgende Personen vorgeschlagen:

Fraktion
Aufsichtsratsmitglied
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Gerald Otter
SPD
Eric Leiderer
Anne Lenz-Böhlau

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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25. / PL/4/25/20. Bestellung von zwei Vertretern für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages und für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 25PL/4/25/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Bayerischer Städtetag

Die Stadt Aschaffenburg ist Mitglied des kommunalen Spitzenverbandes „Bayerischer Städtetag“.

Oberstes Organ dieser Körperschaft ist die Vollversammlung (gem. § 7 Abs. 1 der Satzung des Bayerischen Städtetages). Nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Städtetages hat jedes Mitglied in der Vollversammlung für je angefangene Fünfzigtausend der Einwohnerzahl eine Stimme. Der Stadt Aschaffenburg stehen aufgrund ihrer Einwohnerzahl daher zwei Stimmen in der Vollversammlung zu, die durch Entsendung von zwei Vertretern wahrgenommen werden.

Bisher wurden immer der Oberbürgermeister und die/der 2. Bürgermeister/in der Stadt Aschaffenburg als Abgeordnete in dieses Gremium entsandt.

2. Deutscher Städtetag:

Die Stadt Aschaffenburg ist unmittelbares Mitglied des kommunalen Spitzenverbandes „Deutscher Städtetag.“

Oberstes Organ dieser Körperschaft ist die Hauptversammlung (gem. § 6 der Satzung des Deutschen Städtetages). Jedes Mitglied entsendet Abgeordnete mit Stimmrecht in die Hauptversammlung. Die Stadt Aschaffenburg kann aufgrund ihrer Einwohnerzahl zwei Abgeordnete in dieses Gremium entsenden, wobei die Hälfte der Abgeordneten aus dem Volk gewählten Gemeindevertretern/Gemeindevertreterinnen bestehen soll (gem. § 6 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung des Deutschen Städtetages).

Bisher wurden immer der Oberbürgermeister und die/der 2. Bürgermeister/in der Stadt Aschaffenburg als Abgeordnete in dieses Gremium entsandt.


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages werden Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing und Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler bestellt.

2. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing und Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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26. / PL/4/26/20. Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg; - Verteilung der mit Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze - Bestellung von Stadtratsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 26PL/4/26/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl 2020 sind die Sitze der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg neu zu verteilen und neu zu besetzen.

Die Stadt Aschaffenburg hat gem. § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. § 46 Abs. 2 BauGB, § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung - UmlegAusschV) einen Umlegungsausschuss gebildet.

Diesem gehören u. a. auch nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UmlegAusschV zwei Mitglieder des Stadtrates an. Nach analoger Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer stehen diese beiden Ausschusssitze der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion mit je einem Sitz zu.

Mit Schreiben vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen (§ 6 Abs. 3 GeschO) für diese Sitze zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daraufhin die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die beiden von Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze in den nach § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten gebildeten Umlegungsausschuss werden nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 3 GeschO analog auf die Fraktionen nach deren Stärke
wie folgt verteilt:

2 Ausschusssitze (ohne Vorsitzenden)
CSU
1 Ausschusssitz
SPD
1 Ausschusssitz

2. In den gebildeten Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg werden entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen folgende dem Stadtrat angehörenden Mitglieder und deren Stellvertreter /innen (ohne Vorsitzenden) bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
CSU
Josef Taudte
Brigitte Gans
Jessica Euler
SPD
Tobias Wüst
Eric Leiderer
Manuel Michniok

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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27. / PL/4/27/20. Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder vom 28.05.1990 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.06.2014 (amtlich bekannt gemacht am 06.06.2014)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 27PL/4/27/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Ende 2019 wurde vermehrt der Wunsch seitens den politischen Entscheidungsträgern geäußert, dass die Gremienarbeit zunehmend vom Medium Papier auf ausschließlich elektronische Unterlagen umgestellt wird.

Mit Beschluss des Plenums am 03.02.2020 im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 wurden dazu Mittel bereitgestellt.

Es war vorgesehen, zu Beginn der Sommerpause von der Sitzungseinladung in Papierform auf ein rein elektronisches Ladungswesen umzusteigen. Dazu wird das bestehende Ratsinformationssystem ertüchtigt. Die Planungen zur Beschaffung und Implementierung einer Applikation, die das Verwalten von Stadtratsunterlagen, insbesondere auch offline ermöglichen soll, ist erfolgt. Die aktuellen personellen Engpässe auf Grund der Corona-Krise, können dazu führen, dass sich der geplante Start für das System verzögert.

Es ist auch vorgesehen, für den Stadtrat eine Schulung bzw. Informationsveranstaltung anzubieten, für die es aktuell auf Grund der Corona-Situation noch keinen konkreten Terminplan gibt. Zuvor muss auch die Geschäftsordnung für den Stadtrat dahingehend angepasst werden.

Da der elektronische Ablauf technisch reibungslos funktionieren muss, um die Beschlussfähigkeit des Stadtrates zu gewährleisten, ist eine Übergangsphase geplant, in der die Sitzungsunterlagen noch in Papierform und zusätzlich elektronisch zur Verfügung stehen werden. Ebenso wird die Niederschrift der Sitzungen weiterhin in Papierform ausgefertigt und archiviert.

Um die elektronischen Daten bzw. Stadtratsunterlagen nutzen zu können, ist ein Endgerät erforderlich, auf das die vorgenannte Applikation installiert werden muss. Es ist nicht vorgesehen, ein einheitliches Endgerät für alle Nutzerinnen und Nutzer anzuschaffen, um die Akzeptanz zu erhöhen. Dies erübrigt Wartungen und Administrationsressourcen, die nicht erforderlich sind, wenn jede/r das für sich passende Modell und Betriebssystem, mit dem er/sie vertraut ist, beschafft und sich im Rahmen einer Schulung mit der Applikation und Arbeitsweise vertraut machen lässt. Ein eigenes privates Endgerät, das über die Verwendung zur Gremienarbeit auch weiterhin privat genutzt werden kann steigert die Akzeptanz des Gerätes und damit den Umgang mit einem rein elektronischen System.

Die Applikation ist so geplant, dass sie bei funktionierender Internetverbindung die Sitzungsunterlagen synchronisiert um diese elektronischen Unterlagen dann während der Sitzung auch offline zur Verfügung zu haben. Die Applikation ist dabei so konzipiert, dass sicherheitstechnischen Belangen ausreichend Rechnung getragen wird. Für Personalangelegenheiten wird es auch weiterhin Papierunterlagen als Tischvorlagen (g.R.) geben. Dieser Aspekt ist dem Datenschutz geschuldet.

An der aktuellen Ratsinformationsarbeit ändert sich grds. dadurch nichts. Weiterhin gilt:

  • Direkte Integration in die Webseite
  • Darstellung der Stammdaten (Gremien, Fraktionen, Funktionen)
  • Personendatenblatt für jede/n Politiker/in mit persönlichen Daten, Bild, Tätigkeitsschwerpunkte, usw.
  • Öffentliche und geschützte Bereiche (Kennwortzugang für Politiker/innen)
  • Detaillierte Festlegung des Publikationsumfanges
  • Bereitstellung sämtlicher Sitzungsdaten inkl. Anlagen zu Beschlussvorlagen
  • Druckansicht zum Erstellen eines Gesamtausdruckes aller Tagesordnungspunkte einer Sitzung
  • Sitzungskalender
  • Sitzungsarchiv
  • Volltextsuche über den gesamten Datenbestand
  • App für iOS ab 8, Android ab 4.4 und Windows ab XP SP 3

Der bisher übliche Nutzungsumfang ist auch weiterhin möglich. Die Applikation, die zusätzlich installiert werden kann, bringt allerdings mehr Stabilität hinsichtlich der verfügbaren Daten, da diese auch offline genutzt werden können und über Änderungen im System (z.B. nachträglich zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage/n) besser informiert werden kann.

Für die Beschaffung von Endgeräten, die diese Applikation nutzen können, sind aktuell folgende Parameter zu beachten:

Ratsinfo-App

Ratsinfo-App für Android-Tablets ab Android 4.0
(nur für Tablets ab ca. 7'', die App wird im Appstore für Smartphones nicht angezeigt)

Ratsinfo-App für Apple-Tablets ab iOS 11
(nur für iPad; iPhones werden aktuell nicht unterstützt)

Ratsinfo-App für Windows ab Windows 7

Es wird daher vorgeschlagen, für die Beschaffung geeigneter Endgeräte einen einmaligen Zuschuss zu gewähren, um die elektronische Ratsarbeit auf breiter Ebene schnell voranzubringen.

.Beschluss:

I. Die als Anlage 6 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder (Entschädigungssatzung) wird erlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ ]
nein [  X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

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28. / PL/4/28/20. Corona-Pandemie; Bericht über die Durchführung von Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 28PL/4/28/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hält sich in der aktuellen Corona-Pandemie bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen des Stadtrates an die Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums. Dieses hat zuletzt mit IMS (B1-1414-11-17) vom 08.04.2020 die aktuellsten Hinweise zur Gremienarbeit gegeben und eine Umsetzung empfohlen. Dieses IMS liegt dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme bei.

Wie Ziffer 4 Buchstabe a) dieses IMS zu entnehmen ist, könnte der Stadtrat durch einfachen Mehrheitsbeschluss ein Sondergremium „Corona“ als beschließenden Ausschuss nach Art. 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) unter Beachtung des sog. „Spiegelbildgebots“ einrichten, das anstelle des Plenums wichtige Entscheidungen während der Dauer der Infektionsgefahr durch den neuartigen Coronavirus treffen könnte.

Aktuell hat die Verwaltung durch Anwendung des o. g. IMS alle bisher bekannten notwendigen organisatorischen Maßnahmen (wie z. B. Nutzung des weiträumigen großen Saals der Stadthalle als Sitzungsraum, Reduzierung der Sitzplatzkapazitäten für interessierte Zuhörer/innen, Einlasskontrollen, Möglichkeit der Ausgabe von Mund-Nasenschutz oder Schutzmasken oder die Möglichkeit der Händedesinfektion) ergriffen, um die Sitzung des Feriensenates am 20.04.2020 einschließlich der heutigen Sitzung durchzuführen.

Aufgrund der aktuellen Lage in der Stadt Aschaffenburg hält es die Stadtverwaltung daher für vertretbar, unter weiterer Anwendung der geschilderten Maßnahmen auf einen Sonderausschuss „Corona“ zunächst zu verzichten und zunächst bis zum 22.06.2020 die folgenden geplanten Sitzungen durchzuführen:

  • Haupt- und Finanzsenat am 18.05.2020
  • Plenum am 18.05.2020
  • Planungs- und Verkehrssenat am 19.05.2020
  • Umwelt- und Verwaltungssenat am 20.05.2020
  • Haupt- und Finanzsenat am 22.06.2020
  • Plenum am 22.06.2020

Abhängig von der Lageentwicklung der Corona-Pandemie kündigen wir Ihnen in der 24. Kalenderwoche (= Beginn der Ladungsfrist für den 22.06.2020) die weitere Vorgehensweise an.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums (IMS vom 08.04.2020, B1-1414-11-17) (Anlage 7) zur Einrichtung eines Sondergremiums „Corona“ wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der geplanten Einberufung der turnusgemäß anstehenden Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

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29. / PL/4/29/20. Vorschlag an die Gesellschafterversammlung der KVG zur Wahl von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing als Mitglied des Aufsichtsrats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 29PL/4/29/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die KVG Beteiligungs-GmbH wurde im Jahr 2011 mit Sitz in Schöllkrippen gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Aschaffenburg, die Stadt Alzenau, die Märkte Schöllkrippen und Mömbris, die Gemeinden Kahl a. M. und Karlstein a. M. sowie die Stadt Aschaffenburg.
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen an der Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft-mbH (KVG), Schöllkrippen. Das Unternehmen dient dem Zweck, über die Beteiligung an der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH den öffentlichen Personennahverkehr in der Region als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu stärken sowie für die Bevölkerung attraktiv zu erhalten und zu gestalten.
Die SVG war mit 14,9% an der KVG Beteiligungsgesellschaft beteiligt und diese mit 67 % an der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH (KVG).
Mit dem Vertrag über die Geschäftsanteilsabtretung vom 21.07.2017 hat die Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ihre Anteile (14,9%) an der KVG Beteiligungs-GmbH aus wettbewerbsrechtlichen Gründen an die Stadt Aschaffenburg übertragen. Der Erwerb der Geschäftsanteile an der KVG Beteiligungs-GmbH wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17.07.2017 mit 38:0 Stimmen beschlossen.
Nach dem Gesellschaftsvertrag der KVG Beteiligungsgesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Im Gesellschaftsvertrag der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH ist im § 10 ff ein Aufsichtsrat zu implementieren. Durch das Ausscheiden des Gesellschafters SVG war auch ein Wechsel im Aufsichtsrat der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH notwendig.
Nach § 11, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Dabei ist jeder Gesellschafter mit dem mathematisch gerundeten Äquivalent seines Anteils am Stammkapital, jedoch mindestens mit einem Vertreter zu berücksichtigen. Die KVG Beteiligungs-GmbH besitzt ca. 70% der Anteile (s.o.) an der KVG. Somit ist es jedem Gesellschafter der KVG Beteiligungs-GmbH möglich, ein Aufsichtsrastmitglied in den Aufsichtsrat der KVG zu entsenden.  

Nach § 11, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH wählt die Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit.                                                                                                                                                    
Dieses Mandat hatte auf Grundlage einer Stadtratsentscheidung am 18.09.2017 Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog inne. Durch den Wechsel der Amtsgeschäfte (Niederlegung des Mandats durch Herrn Klaus Herzog zum 31.05.2020) wird eine Nachfolgebesetzung im Aufsichtsrat notwendig.
Es wird der Gesellschafterversammlung der KVG vorgeschlagen, dass Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing in den Aufsichtsrat entsandt werden soll.
Nach § 14, Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist eine Stellvertretung der Aufsichtsratsmitglieder durch andere Personen unzulässig.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing als Mitglied für den Aufsichtsrat der KVG zur Wahl nach §11 Abs. 1 des GmbH Vertrages der KVG vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

30. / PL/4/30/20. PL/4/30/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 30PL/4/30/20

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing sagt die Durchführung der beantragten Sondersitzung zum Thema „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Aschaffenburg“ zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr