Datum: 18.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/5/1/20 Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule Bau- und Finanzierungsbeschluss
2PL/5/2/20 Verteilung der Geschäftsbereiche unter den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg
3PL/5/3/20 Krankenhauszweckverband Aschaffenburg; Bestellung von Herrn Dr. Erich Henke (SPD) als Verbandsrat anstelle von Frau Erika Haas (SPD)
4PL/5/4/20 Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH – Vorschlag an die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau
5PL/5/5/20 PL/5/5/20
6PL/5/6/20 Bürgerstiftung Aschaffenburg; Benennung von drei Stadtratsmitgliedern in den Stiftungsvorstand
7PL/5/7/20 Bestellung von Mitgliedern in die Kunstankaufskommission
8PL/5/8/20 Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg" und in den Stiftungsrat der "Kulturellen Förderstiftung Anton-Fahs"
9PL/5/9/20 Benennung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV);
10PL/5/10/20 Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in
11PL/5/11/20 Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain; - Bestellung von Herrn Josef Taudte (CSU) als Stellvertreter für Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler (CSU)
12PL/5/12/20 B 26 Ausbau der Kreuzung Darmstädter Straße/Stockstadter Weg - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg zum gemeinschaftlichen Umbau der Kreuzung
13PL/5/13/20 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2020
14PL/5/14/20 Schließung von Sparkassenfilialen in Aschaffenburg; - Antrag der KI vom 22.04.2020
15PL/5/15/20 Behandlung des Antrages von der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.04.2020 wegen "Kita-Beiträge" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung Behandlung des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 24.03.2020
16PL/5/16/20 Volkshochschulausschuss und Berufsschulausschuss; Wechsel von Mitgliedern der CSU-Stadtratsfraktion
17PL/5/17/20 Überlassung des Volksfestplatzes für ein temporäres Autokino; - Antrag der Stadtratsfraktion Grüne vom 28.04.2020 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.05.2020
18PL/5/18/20 Bestellung des Oberbürgermeisters Jürgen Herzing zum Eheschließungsstandesbeamten
19PL/5/19/20 PL/5/19/20

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1. / PL/5/1/20. Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 1PL/5/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. ALLGEMEINES

Die Generalplanung für die Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule wurde nach einem VgV-Verfahren in der Stadtratssitzung am 17.09.2018 an den Generalplaner BAURCONSULT aus Haßfurt vergeben.

Verschiedene Konzeptplanungen sind dem Planungs- und Verkehrssenat am 12.02.2019 zur Entscheidung vorgelegt worden. Gemäß Beschluss war die Variante 4 weiterzuverfolgen:

„Erweiterungsbau an der Ostfassade, Aufstockung des Bestandsgebäudes um 2 Klassenzimmer sowie neue Räume für die Verwaltung, Rückbau der Mensa und Sanierung des Bestandsgebäudes.“

Für den allgemeinen Unterrichtsbetrieb sind 16 Klassen-, 3 Gruppen-, 5 Ausweichräume und ein Mehrzweckraum, gemäß genehmigten Raumprogramm nachzuweisen. Die 16 Klassenzimmer werden auf 4 Lernlandschaften gleichmäßig aufgeteilt.

Im zweigeschossigen Erweiterungsbau an der Ostfassade werden zusätzliche Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Im eingeschossigen Anbau an die Sporthallte werden der neue Haupteingang, die Mensa sowie Lagerräume für die Sporthalle integriert. Die Teil-Aufstockung des Bestandsgebäudes vervollständigt das erforderliche Raumprogramm um 2 Klassenzimmer.

Die Generalsanierung des Bestandsgebäudes umfasst die Neustrukturierung des Gebäudes, verbunden mit einer Kernsanierung der Innenräume und Fassade. Ebenso erneuert wird die komplette Haus- und Schwimmbadtechnik. Außerdem wird die Schule durch den Einbau von Rampen und Aufzügen (Schule und Sporthalle) barrierefrei gestaltet.

Der Erweiterungsbau an der Ostfassade wird als Passivhaus errichtet. Die Sanierung der Bestandsgebäude sowie die Aufstockung entspricht dem energetischen Standard EnEV – 25%, gemäß der städtischen Energiesparoffensive.

Dem Vorentwurf mit Gesamtkosten in Höhe von 27.477.807,60 € wurde in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.07.2019 zugestimmt.

Am 20.01.2020 hat der Haupt- und Finanzsenat für den Bereich „Kosten und Finanzierung“ die Projektsteuerung an die Gesellschaft CPM Projektmanagement GmbH aus Sindelfingen mit einer Auftragssumme von 190.400,00 € vergeben.

Auf Grundlage des beschlossenen Vorentwurfes wurde in Abstimmung mit allen Fachplanungen und der Schulleitung die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt.

Zur schulaufsichtlichen Genehmigung ist die Entwurfsplanung der Regierung von Unterfranken eingereicht worden. Der notwendige Raumbedarf wurde mit Schreiben vom 09.10.2018 von der Regierung genehmigt.


  1. Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand 20.04.2020)

KG 100        Baugrundstück                                                    0,00 €
KG 200        Vorbereitende Maßnahmen                                     164.679,34 €
KG 300        Baukonstruktion                                        12.728.434,33 €
KG 400        Technische Anlage                                          8.265.897,22 €
KG 500        Außenanlagen                                             936.763,55 €
KG 600        Ausstattung                                                     723.848,27 €


KG 700        Baunebenkosten                                          4.868.142,29 €

               Gesamtkosten                                        27.687.765,00 €


Die Kostenberechnung liegt ca. 210.000,00 € über der Kostenschätzung vom 16.07.2019.


Die Überschreitung entspricht circa dem Honorar des Projektsteuerers CPM, dessen Ansatz in der Kostenschätzung nicht enthalten war und der erst im Januar beauftragt wurde.  

Unter der Berücksichtigung des möglichen Baubeginns im Frühjahr 2021 und einer geplanten Fertigstellung Ende 2024 werden zusätzliche Kostensteigerungen (prognostizierter Bauindex 4 %) in Höhe von 3,0 Mio € erwartet.

Die Förderung nach FAG wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet. Es ist voraussichtlich mit einer Förderung von ca. 10,0 Mio € zur rechnen.


  1. Zeitplan

Das Bauvorhaben soll in 3 Bauabschnitten durchgeführt werden.

BA 1 A                Sanierung Sport- und Schwimmhalle mit kompletter Haustechnik
BA 1 B                Anbau Mensa und Geräteräume der Sporthalle
BA 1 C                Abbruch Bestandsmensa und Anbau Schule (Osten)

BA 2 A                Sanierung und Teilaufstockung der Schule (Westen)
BA 2 B                Sanierung Schulbau (Mitte)

BA 3                Außenanlagen


Als Baubeginn ist das Frühjahr 2021 avisiert.

.Beschluss:

  1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für die Erweiterung und Generalsanierung der Schönbergschule zustimmend zur Kenntnis.

  1. Mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 27.687.765,00 € besteht Einverständnis.

  1. Der Förderantrag ist einzureichen und der Bauantrag ist zu erstellen.

IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[X]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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2. / PL/5/2/20. Verteilung der Geschäftsbereiche unter den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 2PL/5/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat daher über die Zuweisung der Geschäfte, also die Referats-Zuschnitte, der 2.Bürgermeisterin und des 3.Bürgermeisters zu entscheiden (gem. § 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg - GeschO oder auch Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO).

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales der bisherigen
2. berufsmäßigen Bürgermeisterin mit den entsprechenden städtischen Dienststellen (Schulverwaltungs- und Sportamt, Meisterschule, Technikerschule, Volkshochschule, Amt für soziale Leistungen und Jugendamt) zu belassen. Dies entspricht der bisherigen Praxis des Stadtrates. Frau Bürgermeisterin Euler ist sodann als berufsmäßige Referentin der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.

Für den Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters soll ein Referat mit der Aufgabenstellung

Digitalstrategie, Personalmanagement und zentrale Dienste

gebildet werden.

Der Stadtrat hat in der vergangenen Wahlperiode die Weiterentwicklung der digitalen Agenda der Stadtverwaltung gefordert. Um dies zu gewährleisten, muss eine nachhaltige Digitalstrategie entwickelt werden, was ressortübergreifend erfolgen muss. Alle Aspekte einer Smart City müssen darüber hinaus weiterentwickelt und vorangebracht werden.

Dazu gab es bereits Stadtratsentscheidungen im Zusammenhang mit möglichen Förderungen. Der Stadtrat hat die sogenannte Smart City Charta als bindend anerkannt und auch ein Leitbild der Digitalisierung beschlossen. Darauf basierend wurde zum Beispiel eine Entscheidung zum weiteren Ausbau öffentlicher W-LAN Netze getroffen.

Um die organisatorischen Anstrengungen zu bündeln, wird vorgeschlagen, in dem Referat das Amt für zentrale Dienste zu integrieren, in dem auch die zentrale IT-Planung und -Administration der Stadtverwaltung angesiedelt ist. Im Digitalkontext hat sich innerhalb der letzten Jahre eine Lenkungsgruppe Digitalisierung in der Verwaltung etabliert, die unter der Federführung des Büros des Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Amt für zentrale Dienste und dem Stadt- und Stiftsarchiv alle relevanten Fragen diskutiert und vorangebracht hat. Es hat sich gezeigt, dass eine Bündelung der strategischen Leitung sinnvoll und wichtig ist, da Digitalisierung ein ämterübergreifendes Themenfeld ist, das alle Bereiche umfasst und verschiedene Leistungen an unterschiedlichen Stellen erbracht werden (müssen). Eine institutionalisierte Zusammenarbeit, insbesondere auch mit dem städtischen Eigenbetrieb, ist das Ziel einer Bündelung. Außerdem ist eine starke gesellschaftliche Komponente betroffen, deren Berücksichtigung bisher nur wenig Möglichkeiten ließ. Künftige Ideen von Beteiligungsplattformen bis hin zu einem gesellschaftlichen Dialog über die Fortentwicklung von Digitalthemen, lassen es naheliegen, eine Verbesserung der Organisationsstrukturen vorzunehmen und diese im Sinne einer Fortentwicklung von Smart City Themen und E-Government, angefangen von der E-Akte bis hin zu Breitbandausbau oder 5-G-Netzen oder digitaler Mess- und Steuertechnik auszubauen.

Die Entscheidung des Stadtrates über die Verteilung der Geschäfte unter den Stadtratsmitgliedern bzw. weiteren Bürgermeistern erfolgt unter dem Vorbehalt, da es dem Stadtrat rechtlich möglich ist, während der Wahlzeit neu über die Verteilung der Geschäftsbereiche zu entscheiden (gem. Art. 46 Abs. 1 GO, Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO oder auch das Verwaltungs-gericht Würzburg vom 29.09.1999, Az. W 2 K 99.664).

Die weiteren organisatorischen Schritte zur Zuweisung der einzelnen städtischen Dienststellen in die Referate der Stadtverwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation) fällt nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 10 GeschO in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung (so auch Widtmann/Grasser/Glaser Rn. 2 ff zu Art. 46 GO oder Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 1 und Nr. 3 zu Art. 46 GO).

.Beschluss:

1. Der 2. Bürgermeisterin werden für die Wahlzeit 2020 bis 2026 wieder die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales zugewiesen.

2. Dem 3. Bürgermeister werden für die Wahlzeit 2020 bis 2026 die Geschäftsbereiche Digitalstrategie, Personalmanagement und zentrale Dienste zugewiesen.

3. Das neue Organigramm der Stadtverwaltung in Anlage 1 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 13

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3. / PL/5/3/20. Krankenhauszweckverband Aschaffenburg; Bestellung von Herrn Dr. Erich Henke (SPD) als Verbandsrat anstelle von Frau Erika Haas (SPD)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 3PL/5/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Plenums am 04.05.2020 wurde Frau Stadträtin Erika Haas (SPD) als Verbandsrätin in die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg bestellt. Gleichzeitig wurde Herr Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) zum 2. Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog (SPD) bestellt.

Mit E-Mail vom 07.05.2020 wurde die umseitig dargestellte personelle Änderung durch die SPD-Stadtratsfraktion beantragt.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. In Änderung des Beschlusses des Plenums vom 04.05.2020 zu TOP 14 der öffentlichen Tagesordnung werden auf die der SPD-Stadtratsfraktion zustehenden Sitze im Krankenhauszweckverband Aschaffenburg folgende Personen bestellt:

Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Oberbürgermeister a. D.
Klaus Herzog
Tobias Wüst
Anne Lenz-Böhlau
Dr. Erich Henke
Erika Haas
Esther Pranghofer-Weide

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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4. / PL/5/4/20. Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH – Vorschlag an die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 4PL/5/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit notariellem Vertrag vom 28.7.2016 wurde die „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ gegründet. Für diese Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet, der aus 9 Personen besteht. Zwingend sind Aufsichtsratsmitglieder der Oberbürgermeister, der Landrat und ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH. Von den übrigen sechs Mitgliedern werden drei auf Vorschlag der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg Alzenau bestellt und drei auf Vorschlag der Vertreter des Landkreises in diesem Gremium. Sicherzustellen ist, dass im Aufsichtsrat immer drei Mitglieder aus der Stadt Aschaffenburg und drei aus dem Landkreis Aschaffenburg vertreten sind. Eine Bestellung von Stellvertretern ist nicht vorgesehen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen reguläre Mitglieder der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes sein.

Über die Bestellung der Aufsichtsräte entscheidet die Verbandsversammlung durch Beschluss. Nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG können die Verbandsmitglieder ihre Verbandsräte anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Eine Abstimmung entgegen der Anweisung berührt nach Art. 33 Abs. 2 Satz 5 KommZG die Gültigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung nicht.

Verbandsräte sind nach der Beschlussfassung des Stadtrates vom 3.5.2020:

CSU:                Elsässer, Werner
               Dr. Löwer, Robert
               Taudte, Josef

SPD:                Herzog, Klaus
               Haas, Erika neu mit Beschluss vom 18.05.2020: Dr. Erich Henke

Grüne:                Wagener, Stefan
               Koch, Katharina

KI/ÖDP:        Schmitt, Bernhard

Die Verbandsräte der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau wurden wie bei allen anderen Zweckverbänden auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.

Rechtliche Vorgaben für die Besetzung der Aufsichtsratssitze gibt es über die bereits genannten Bestimmungen der GmbH-Satzung hinaus nicht. Würde man der Entscheidung eine Berechnung mit Hare-Niemeyer auf der Basis der jetzigen Sitzverteilung des Stadtrates (einschl. der zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften) zu Grunde legen, dann bekäme einen Sitz die CSU, einen die SPD und einen die Grünen. Würde man der Berechnung mit Hare-Niemeyer die Sitzverteilung der Verbandsversammlung (und zwar die der Stadt insgesamt zustehenden 8 Sitze) zu Grunde legen, dann wäre die Sitzverteilung identisch.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat empfiehlt seinen Vertretern in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau folgende Personen für den Aufsichtsrat der „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ vorzuschlagen:

1. Dr. Robert Löwer (CSU-Stadtratsfraktion)

2. Dr. Erich Henke (SPD-Stadtratsfraktion)

3. Stefan Wagener (GRÜNE-Stadtratsfraktion)

II. Angaben zu den Kosten:

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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5. / PL/5/5/20. PL/5/5/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 5PL/5/5/20

.Beschluss: 1

1. Die Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative vom 14.05.2020 wegen „Empfehlung an die Verbandsräte der Stadt Aschaffenburg des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau zur Benennung von Vorschläge für die Wahl zum Verwaltungsrat der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der städtische Finanzreferent führt aus, dass die Verwaltungsräte der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau durch die Verbandsräte gewählt werden und die Verbandsräte an keine Vorschläge gebunden sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative vom 14.05.2020 (Anlage 2) werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 16

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6. / PL/5/6/20. Bürgerstiftung Aschaffenburg; Benennung von drei Stadtratsmitgliedern in den Stiftungsvorstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 6PL/5/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.07.2008 der Gründung einer Bürgerstiftung zugestimmt. Gemäß § 11 der Satzung dieser Bürgerstiftung ist ein Stiftungsvorstand zu bestellen. Dieser besteht aus dem Oberbürgermeister und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse (beide sind geborene Mitglieder), drei Mitgliedern, die der Stadtrat aus seinen Reihen bestimmt und mindestens zwei vom Stiftungsrat gewählten Mitgliedern aus der Stifterversammlung.

Die drei vom Stadtrat zu benennenden Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der Bürgerstiftung für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Bedingt durch die Neuzusammensetzung des Stadtrates ab dem 01.05.2020 würde in analoger Anwendung der Sitzverteilung in den Ausschüssen der CSU-, der SPD- und der GRÜNE-Stadtratsfraktion je ein Sitz zustehen.

Die umseitig genannten Personen wurden von den Stadtratsfraktionen vorgeschlagen.


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Stiftungsvorstands der Bürgerstiftung Aschaffenburg benennt der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg folgende Mitglieder:
a) Herr Stadtrat Thomas Gerlach (CSU)
b) Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau (SPD)
c) Herr Stadtrat Claus Berninger (GRÜNE)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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7. / PL/5/7/20. Bestellung von Mitgliedern in die Kunstankaufskommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 7PL/5/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg kann der Stadtrat Kommissionen bilden. Der Kunstankaufskommission gehören gem. Beschluss des Kultur- und Schulsenates vom 22.05.2003 u. a. je ein Vertreter pro Stadtratsfraktion an.

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 0.04.05.2020 haben sich folgende Fraktionen gem. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates gebildet:

  • CSU-Stadtratsfraktion
  • SPD-Stadtratsfraktion
  • GRÜNEN-Stadtratsfraktion

Die Stadtratsfraktion von CSU, SPD, GRÜNE haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Besetzung der Kunstankaufskommission werden folgende Personen vorgeschlagen:

Fraktion
Mitglied
CSU
Peter Schweickard
SPD
Martina Fehlner
GRÜNE
Rosemarie Ruf

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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8. / PL/5/8/20. Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg" und in den Stiftungsrat der "Kulturellen Förderstiftung Anton-Fahs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 8PL/5/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Organe der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsbeirat (gem. § 5 der Satzung der Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung besteht der Stiftungsbeirat unter anderem aus sechs Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg, die durch den Stadtrat benannt werden.

Die Sitzverteilung erfolgt nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer).

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

2. Organ der „Kulturellen Förderstiftung Anton Fahs“ sind nach § 6 der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Nach § 8 der Stiftungssatzung umfasst der Stiftungsrat sechs Personen, darunter der Oberbürgermeister, der 1. Bürgermeister von Großostheim, der jeweilige Kulturreferent der beiden Gebietskörperschaften und je einem weiteren Mitglied, das vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bzw. vom Marktgemeinderat von Großostheim bestellt wird.

In der letzten Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg wurde Herr Bürgermeister a. D. Werner Elsässer (CSU) als Vertreter der stärksten Stadtratsfraktion per Beschluss in den Stiftungsrat bestellt.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

1. In den Stiftungsbeirat der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ werden folgende Personen bestellt:

Fraktion
Vertreter/in
CSU
Peter Schweickard

Prof. Dr. Winfried Bausback
SPD
Martina Fehlner

Anne Lenz-Böhlau
GRÜNE
Thomas Giegerich
KI/ÖDP
Leonie Kapperer

2. Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler wird als Mitglied in den Stiftungsrat der „Kulturellen Förderstiftung Anton Fahs“ bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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9. / PL/5/9/20. Benennung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 9PL/5/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 wurde zur Beteiligung der Parteien vom Facharbeitskreis der ARGE ÖPNV am 29.11.1995 eine Arbeitsgruppe gebildet.

Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe vorberatend die Beschlüsse und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft zu begleiten. Der Facharbeitskreis besteht aus Vertretern der Verwaltungen sowie einer bzw. einem Vertreter/in der VAB. Der Facharbeitskreis soll die fachliche Abstimmung und die Vorarbeit leisten.

Der Facharbeitskreis hat dazu am 29.11.1995 aufgrund der Auffassung der Vertreter der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg festgelegt, dass jeder Fraktion „aus Gleichbehandlungsgründen“ eine Teilnahmemöglichkeit angeboten wird und daher jede Fraktion eine/n Vertreter/in und Stellvertreter/in in die Arbeitsgruppe entsenden soll. Mit Schreiben der KI vom 04.05.2014 wurde eine Ausweitung des Teilnehmerkreises der Arbeitsgruppe auch auf Ausschussgemeinschaften beantragt.

Daraufhin haben sich die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg dahingehend geeinigt, als dass auch Ausschussgemeinschaften als Mitglieder in den Arbeitskreis bestellt werden können.

Daraufhin haben die Fraktionen, Gruppen und Parteien die im Beschlussvorschlag genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Als Mitglieder einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV) und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 von jeder im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaft entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen folgende Personen benannt:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter/in
CSU
Thomas Gerlach
Rainer Kunkel
SPD
Uwe Flaton
Manuel Michniok
GRÜNE
Katharina Koch
Niklas Wagener
AG KI/ÖDP
Johannes Büttner
Bernhard Schmitt
AG FDP/UBV
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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10. / PL/5/10/20. Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 10PL/5/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 103 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat die Stadt Aschaffenburg mit ihren ca. 70.000 Einwohnern einen Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte des Stadtrates zu bilden und ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen.

Die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses und Besetzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses erfolgte durch entsprechenden Beschlüsse der heutigen Sitzung.

In den vergangenen Wahlzeiten des Stadtrates wurde es allen Fraktionen bzw. Gruppen ermöglicht, eines ihrer Mitglieder im Wechsel mit den anderen Fraktionen als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.

Es wird daher vorgeschlagen, dieser Tradition zu folgen, und für die nächsten sechs Jahre im folgenden Rhythmus im Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses unter den fünf im Rechnungsprüfungsausschuss vertretenen Fraktionen/Gruppen anzuwenden und die jeweiligen Ausschusssprecher/innen als Vorsitzende zu bestellen:

CSU und SPD (da sie je zwei Sitze im Ausschuss haben):
je 1 Jahr und drei Monate
Die restlichen Fraktionen und Gruppen (GRÜNE, FDP/UBV, ÖDP/KI) mit je einem Sitz:
je 1 Jahr und zwei Monate

Um vorderseitigen Beschluss wird gebeten.

.Beschluss:

1. Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Aschaffenburg werden nach Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) folgende Ausschussmitglieder bestimmt:

für CSU
Brigitte Gans
ab sofort bis 31.07.2021
für SPD
Wolfgang Giegerich
01.08.2021 bis 30.09.2022
für GRÜNE
Thomas Mütze
01.10.2022 bis 30.11.2023
für FDP/UBV
Lothar Blatt
01.12.2023 bis 28.02.2025
für KI/ÖDP
Bernhard Schmitt
01.03.2025 bis 30.04.2026

2. Als Stellvertreter des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses werden folgende Ausschussmitglieder bestimmt:

Wolfgang Giegerich (SPD)
ab sofort bis 31.07.2021
Josef Taudte (CS U)
01.08.2021 bis 30.09.2022
Bernhard Schmitt (KI/UBV)
01.10.2022 bis 30.11.2023
Thomas Mütze (GRÜNE)
01.12.2023 bis 28.02.2025
Lothar Blatt (FDP/UBV)
01.03.2025 bis 30.04.2026

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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11. / PL/5/11/20. Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain; - Bestellung von Herrn Josef Taudte (CSU) als Stellvertreter für Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler (CSU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 11PL/5/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.05.2020 soll die umseitig dargestellte Änderung der Besetzung der Stellvertreterfunktion im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschlossen werden.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

I. Herr Stadtrat Josef Taudte (CSU) wird anstelle von Herrn Thomas Gerlach (CSU) als Stellvertreter für Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler (CSU) in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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12. / PL/5/12/20. B 26 Ausbau der Kreuzung Darmstädter Straße/Stockstadter Weg - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg zum gemeinschaftlichen Umbau der Kreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 12PL/5/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand

Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken am 29.10.2012 ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet und im weiteren Verfahren die Stadt Aschaffenburg an der Planung beteiligt.

Nachdem ein Bürgerentscheid am 02.02.2014 den vorgesehenen Ausbau ablehnte, ruhte das Planfeststellungsverfahren und es erfolgte ein Runder Tisch, in dem die Ausbauvarianten intensiv diskutiert wurden. In einem weiteren Bürgerentscheid am 24.09.2017 wurde schließlich dem Ausbauvorhaben des Staatlichen Bauamtes zugestimmt, so dass die Stadt Aschaffenburg ebenfalls dem Ausbau der B 26 zustimmte.

Demzufolge änderte das Staatliche Bauamt ab Herbst 2017 auf der Grundlage des neuen Verkehrsgutachtens die Planfeststellungsunterlagen unter Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 21.10.2013 und unter Beachtung der am 24.10.2016 vom Stadtrat festgelegten kommunalen Ziele für das weitere Planungsverfahren.

Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglich-keitsprüfung für das o. g. Bauvorhaben beantragt und somit das Planfeststellungsverfahren weitergeführt. Am 11.11.2019 hat dann die Regierung von Unterfranken den Planfeststellungs-beschluss für den Ausbau gefasst. Nachdem innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Klage einging, ist der Planfeststellungsbeschluss mittlerweile bestandskräftig.


2.        Rechtsgrundlage

Die Darmstädter Straße unterliegt als Bundesstraße den Regelungen des Fernstraßengesetzes (FStrG). Beim Ausbau der Kreuzung der Darmstädter Straße mit dem Stockstadter Weg handelt es sich um die Änderung einer bestehenden höhengleichen Kreuzung. Gemäß § 12 Abs. 3a FStrG haben bei der Änderung einer höhengleichen Kreuzung die Träger der Straßenbaulast die Kosten der Kreuzungsanlage im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen. Die Regelungen der Bagatellklausel greifen entgegen den ursprünglichen Planungen nicht mehr, da mittlerweile der Verkehr auf dem Stockstadter Weg auf über 20% des Gesamtaufkommens an der Kreuzung gestiegen ist. Damit ist die Stadt als Baulastträger des Stockstadter Wegs kostenbeteiligt.


3.        Kreuzungsvereinbarung

Das Staatliche Bauamt erstellt zurzeit die Ausführungsplanung für den Ausbau der Darmstädter Straße. In diesem Zuge hat das Staatliche Bauamt einen bereits mit der Regierung von Unterfranken vorabgestimmten Vereinbarungsentwurf auf der Grundlage des FStrG und der Straßenkreuzungsrichtlinien vorgelegt. Bei einer Besprechung am 11.02.2020 wurden die Grundlagen und Randbedingungen für die Kreuzungsvereinbarung ausführlich erörtert und gemeinsam festgelegt.

Nach der vorliegenden Vereinbarung belaufen sich die kreuzungsbedingten Kosten auf insgesamt 2,591 Mio Euro (Grundlage: Kostenfortschreibung 2018). Der städtische Anteil beträgt dann bei einem Teilungsverhältnis von 29,35% (Stadt) zu 70,65 % (StBA) rund 760.500 Euro. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Kosten.

Für den städtischen Kostenanteil kann die Stadt Zuwendungen - nach derzeitigem Stand in Höhe von 40% - beantragen.

Es wird vorgeschlagen der Kreuzungsvereinbarung in der als Anlage vorliegenden Fassung zuzustimmen.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg über den gemeinschaftlichen Ausbau der Kreuzung der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße) mit dem Stockstadter Weg in Aschaffenburg in Anlage 1 wird zugestimmt (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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13. / PL/5/13/20. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 13PL/5/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlages an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:

Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Haupt- und Finanzsenats/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderung am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, einschränken bzw, ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01 % bis über 0,10 % auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.

Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebot mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2020 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

.Beschluss:

I. Die Verw altung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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14. / PL/5/14/20. Schließung von Sparkassenfilialen in Aschaffenburg; - Antrag der KI vom 22.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 14PL/5/14/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Allgemeines

Im Rahmen eines telefonischen Pressegespräches am 21.04.2020 hat der Vorstand der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau bekannt gegeben, dass die Sparkasse 11 ihrer Filialen bis zum 1.8.2020 schließen will. Es wurde mitgeteilt, dass in Aschaffenburg die Filialen in Gailbach und Damm (Scheffelstraße) geschlossen werden. Die Kunden aus der Filiale Gailbach sollen durch die Filiale in der Würzburger Straße bedient werden, die Kunden in Damm in der Filiale Damm, Mittelstraße.

Zur Begründung gibt die Sparkasse auf ihrer homepage an:

https://www.spk-aschaffenburg.de/de/home/aktionen-sparkasse/module/filialstruktur.html?n=true&stref=teaser

„Wie die gesamte Finanzbranche sieht sich auch die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau einem deutlichen Wandel im Kundenverhalten gegenüber. Insbesondere die wachsende Verfügbarkeit und Nutzung des Internets und digitaler Kommunikationstechnik für den Zahlungsverkehr und andere Finanzdienstleistungen hat zu einem Rückgang des Kundenaufkommens in der klassischen Geschäftsstelle geführt. Die Auswirkung dieser Änderung im Kundenverhalten auf die Besuchsfrequenz bzw. die Besucherzahlen in den Geschäftsstellen werden zwischenzeitlich gerade in Kleinstfilialen deutlich spürbar. Dieser Trend setzt sich fort.

Die Sparkasse muss daher ihre Geschäftsstellenstruktur dem geänderten Nutzungsverhalten anpassen. Die großen Standorte bringen auch die Möglichkeiten mit sich, die Beratungs- und Serviceangebote noch stärker auszubauen und großzügigere Öffnungszeiten anzubieten.“


Mit Schreiben vom 22.4.2020 hat die KI folgende Anträge gestellt:

  1. Der Oberbürgermeister berichtet über die Information des Sparkassenvorstandes und inwieweit und wann der Verwaltungsrat diese – laut Herrn Schäfer strategische – Entscheidung mitgetragen hat.

  1. Zur Begründung für diesen Schritt und die weitere Politik der Bürgerbank Sparkasse wird der Vorstandsvorsitzende Herr Jürgen Schäfer zur Plenumssitzung eingeladen.

  1. Der Stadtrat protestiert in einer Resolution energisch gegen die beiden Filialschließungen in der Stadt Aschaffenburg und fordert den Vorstand der Sparkasse und den Verwaltungsrat auf, diese Schließungsabsicht zurückzunehmen.















  1. Befassungskompetenz des Stadtrates

  1. Sparkassenangelegenheiten

Im Zusammenhang mit der beantragten Beschlussfassung über die Gewinnabführung der Sparkasse wurde bereits in der Beschlussvorlage für die Sitzung zum 22.9.2014 auf Folgendes hingewiesen:
„ … Beispielsweise hat der VGH Mannheim (Urteil v. 12.3.2001 – Az. 1 S 785/00) zum dem bayerischen Recht ähnlichen Sparkassenrecht des Landes Baden-Württemberg entschieden, dass Sparkassenangelegenheiten grundsätzlich nicht in die kommunale Befassungskompetenz des Gemeinderates gehören. Im Einzelnen heißt es dort:

Der Senat hat bereits im Urteil vom 25.09.1989 (1 S 3239/88, VBlBW 1990, 20, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 181/89 -, WM 1990, 1018) entschieden, dass Auskunftsansprüche einzelner Gemeinderatsmitglieder im Geltungsbereich des Sparkassengesetzes grundsätzlich nicht bestehen, weil es sich bei den Sparkassen um rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, die das Recht der Selbstverwaltung besitzen (Art. 71 Abs. 1 Satz 3 LV) und die ihr durch das Sparkassengesetz (§ 6 SpG) und ihre Satzung zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch ihre Organe Verwaltungsrat, Kreditausschuss und Vorstand (§ 10 SpG) erfüllen und deshalb ihre Angelegenheiten keine Gemeindeangelegenheiten im Sinne des § 24 GemO sind.“

Mangels Befassungskompetenz des Stadtrates wäre der Antrag schon als unzulässig abzulehnen. …“

Der Text der Beschlussvorlage war damals im Vorfeld mit der Regierung von Unterfranken vorgelegt worden mit der Bitte um Prüfung, ob die von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung von der Regierung geteilt wird. Dies hat die Regierung bestätigt. Die Regierung hat auch bestätigt, dass es keinen Unterschied macht, ob in einem Stadtratsbeschluss eine „Beauftragung“ gegenüber Verwaltungsräten erfolgt oder ob lediglich eine „Empfehlung“ abgegeben wird.

In Zusammenhang mit der Filialschließung in Schweinheim (Plenum 9.5.2016, dort TOP 14 öffentlich) hat die Verwaltung die Auffassung vertreten, dass im Zusammenhang mit Filialschließungen eine Befassungskompetenz des Stadtrates ausnahmsweise gegeben ist, weil damit Fragen der örtlichen Daseinsvorsorge betroffen sind. Dem hat sich der Stadtrat damals angeschlossen.

Zur Begründung für diese Auffassung wurde Folgendes ausgeführt:

Nach § 1 SparkO haben Sparkassen u. a. den Auftrag, „für ihren Geschäftsbezirk … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, … mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen“. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen (§ 1 S. 2 SparkO). Der BayVerfGH hat im Urteil vom 23.9.1985 – Vf. 8-VII-82 – im Zusammenhang mit Regelungen zur Filialstruktur von Sparkassen Folgendes ausgeführt:


Die Bayerische Verfassung erwähnt zwar weder in Artikel 83 Absatz 1 und Artikel 83 Absatz 2 BV noch in anderen Vorschriften die Errichtung und den Betrieb von Sparkassen bei der Aufzählung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Das schließt aber die Annahme nicht aus, das Sparkassenwesen zu den Angelegenheiten der Gemeinden zu rechnen, die sie im Rahmen der Gesetze in Selbstverwaltung wahrnehmen dürfen. Das Sparkassenrecht hebt sich allerdings vom allgemeinen Kommunalrecht durch seine nicht unerhebliche Eigenständigkeit ab. Die Sparkassen sind selbständige juristische Personen mit eigenen Organen. Die Gemeindeordnung bestimmt in Art.89 Abs.3 Satz 2 ausdrücklich, dass es hinsichtlich des öffentlichen Sparkassenwesens bei den besonderen Vorschriften verbleibe. Diese Vorschrift grenzt einmal das öffentliche Sparkassenwesen vom Verbot der Errichtung von Bankunternehmen in Art.89 Abs.3 Satz 1 GO ab; zum anderen bewirkt sie auch, dass sich die Betätigung der Gemeinden im Sparkassenwesen ausschließlich nach den besonderen sparkassenrechtlichen Bestimmungen zu richten hat und dass die kommunalrechtlichen Vorschriften im 4. Abschnitt der Gemeindeordnung auch nicht ergänzend heranzuziehen sind (VGH n.F. 34, 31; Widtmann, Bayer. Gemeindeordnung, 4.Aufl., Art.89, Exkurs über das Sparkassenrecht, Anm.1). Gleichwohl handelt es sich unter dem Blickwinkel von Art.11 Abs.2 BV auch bei sparkassenrechtlichen Regelungen um Gesetze, die Inhalt und Umfang des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts bestimmen. Trotz einer gewissen Verselbständigung des Sparkassenrechts geht es um eine Betätigung der Gemeinden, wenn sie als Gewährträger Sparkassen errichten und betreiben (VGH n.F. 26, 177/ 180).“

Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof geht deshalb davon aus, dass die Errichtung und der Betrieb von Sparkassen trotz der Verselbständigung des Sparkassenrechts grundsätzlich zum gemeindlichen Aufgabenkreis und damit zur Daseinsvorsorge gehören. Im Grundsatz ist daher die Situation vergleichbar zu der bei der Diskussion im Stadtrat um den Standort von Poststationen oder Lebensmittelläden. Die Beratung über die Auswirkungen der Schließung einer Bankfiliale auf die örtliche Versorgungsstruktur gehört daher zur Befassungskompetenz des Stadtrates.





  1. Inhaltliche Behandlung des Stadtratsantrages


  1. Bericht des Oberbürgermeisters über die Information des Verwaltungsrates

Nach Art. 5 Abs. 2 BaySparKG werden die laufenden Geschäfte der Sparkasse vom Vorstand geführt. Zu den laufenden Angelegenheiten gehört nicht die Öffnung oder Schließung von Zweigstellen in größerem Umfang (vgl. z. B. ausdrücklich § 8 Abs. 3 Nr. 5 SächsSparKG; § 12 Abs. 2 Nr. 12 BaWüSparKG). Der Verwaltungsrat war über die Filialschließung informiert und hat zugestimmt.

Nach § 14 Abs. 2 S. 1 BaySparKO fasst der Verwaltungsrat seine Beschlüsse in nichtöffentlichen Sitzungen. Nähere Einzelheiten werden daher nicht veröffentlicht.


  1. Einladung des Vorstandsvorsitzenden

Der Vorstand der Sparkasse hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er den Organen der Sparkasse (Verbandsversammlung und Verwaltungsrat) gegenüber rechenschaftspflichtig ist und diesen gegenüber auch Rechenschaft entsprechend den sparkassenrechtlichen Regelungen abgibt. Angesichts der Vielzahl der Kommunen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau ist es nicht darstellbar, einzelnen Kommunen gegenüber auf entsprechende Aufforderung hin einzelne Geschäftsvorfälle in den politischen Gremien zu erklären und anderen gegenüber nicht. Insofern bleibt die Sparkasse bei der konsequenten Haltung, nur in den eignen Gremien Rechenschaft für einzelne Geschäftsvorfälle abzugeben.

Selbstverständlich bleibt die Sparkasse dabei, im Wege der Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung über die geplanten Schritte zu informieren. Die Bürgermeister der von Zweigstellenschließungen betroffenen Gemeinden werden regelmäßig persönlich – in Coronazeiten telefonisch – und über ein Anschreiben informiert. Bezüglich der Stadt Aschaffenburg wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen.


Bezüglich der im Antrag angesprochenen Problematik mangelnder Mobilität älterer Kunden weist die Sparkasse nochmals darauf hin, dass die verbleibenden Filialen gut an den ÖPNV angebunden sind und dass die Möglichkeit zur Vereinbarung von Hausbesuchen besteht. Zusätzlich bietet die Sparkasse einen Bargeldservice an. Das bedeutet, dass Kunden, die weniger mobil sind, das telefonische Kundenservice-Center nutzen können und ihr Bargeld auf Wunsch von einem Sparkassenmitarbeiter nach Hause gebracht bekommen.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung zur Schließung von Filialen der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau in den Stadtteilen Damm und Gailbach wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 22.04.2020 und der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.05.2020 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen und vom Stadtrat diskutiert.

3. Aus der Mitte des Plenums wird gefordert, über den Sachverhalt abstimmen zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Stadtrat stimmt der Erhaltung der Sparkassenfilialen im Stadtteil Damm (Scheffelstraße) und im Stadtteil Gailbach zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 31

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Hinsichtlich des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion (Anlage 4) wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing das Antragsanliegen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau besprechen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

Herr Stadtrat Jürgen Zahn beantragt, dass die geplante Schließung der Filialen in Damm (Scheffelstraße) und in Gailbach zeitlich aufgeschoben wird. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing stellt daraufhin diesen Antrag zur Abstimmung:
„Dem Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

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15. / PL/5/15/20. Behandlung des Antrages von der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.04.2020 wegen "Kita-Beiträge" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung Behandlung des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 24.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 15PL/5/15/20

.Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den vorliegenden Anträgen zur Übernahme von Beiträgen zu Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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16. / PL/5/16/20. Volkshochschulausschuss und Berufsschulausschuss; Wechsel von Mitgliedern der CSU-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 16PL/5/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschlüssen des Plenums vom 18.05.2020 wurden die Mitglieder der CSU-Stadtratsfraktion in die umseitig genannten Gremien bestellt.

Mit E-Mail vom 08.05.2020 wurde die umseitig dargestellte Änderung seitens der CSU-Stadtratsfraktion beantragt.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I.

1. Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler (CSU) wird als 2. Stellvertreterin für das bereits berufene Mitglied Brigitte Gans (CSU) in den Volkshochschulausschuss bestellt.

2. Herr Stadtrat Werner Elsässer (CSU) wird als 2. Stellvertreter für das Mitglied Dr. Maria Bausback (CSU) in den Berufsschulausschuss bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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17. / PL/5/17/20. Überlassung des Volksfestplatzes für ein temporäres Autokino; - Antrag der Stadtratsfraktion Grüne vom 28.04.2020 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 17PL/5/17/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit März 2020 sind aufgrund der Corona-Pandemie in Aschaffenburg genauso wie im restlichen Bayern Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Demzufolge sind neben anderen Veranstaltungsstätten wie Kleinkunstbühnen, Theater oder Konzertsäle seitdem auch die Kinos geschlossen. Davon erfasst sind nach bayerischem Recht auch die Autokinos. In anderen Bundesländern war dies zum Teil anders.

In § 20 der 4. BayIfSMV, der am 11.5.2020 in Kraft trat, ist zwar festgehalten, dass Theater und Kinos weiterhin geschlossen sind. Erstmals wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass für Aufführungen unter freiem Himmel Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, soweit dies immissionsschutzrechtlich vertretbar ist. Solche Ausnahmegenehmigungen sind insbesondere für Autokinos denkbar.

Mit Mail vom 28.4.2020 hat die Stadtratsfraktion Grüne beantragt, dass die Stadt gemeinsam mit den beiden Aschaffenburger Kinobetreibern auf dem Volksfestplatz ein Autokino einrichtet. Die Stadt soll den Platz, WC-Anlagen und einen Ordnungsdienst zur ordnungsgemäßen Durchführung nach Infektionsschutzgesetz kostenfrei zur Verfügung stellen und bei der Regierung von Unterfranken den Antrag auf Erteilung einer Radiofrequenz zur Übertragung des Kinotons stellen.
Bereits vor diesem Antrag gab es verschiedene mehr oder weniger konkretisierte Anfragen dahingehend, ob die Stadt bereit wäre, geeignete Flächen für den zeitlich befristeten Betrieb eines Autokinos bereit zu stellen. Aufgrund der geltenden Rechtslage, wonach der Betrieb von Autokinos in Bayern verboten war, wurden die Anfragen zunächst zurückgestellt.

Im Hinblick auf den erwähnten Stadtratsantrag haben die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Überlegungen angestellt, unter welchen Rahmenbedingungen die Stadt selbst ein Autokino betreiben könnte. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Stadt das Recht, Filme aufzuführen, nur bekommen kann, wenn sie einen bei den Filmverleihern etablierten Kinobetreiber einschaltet. Insofern hat die Stadt das weitere Konzept gemeinschaftlich mit Herrn Bausch, der Betreiber des Casino-Kinos in Aschaffenburg ist, weiterentwickelt. Die Betreiber des Aschaffenburger Kinopolis-Kinos waren damit einverstanden, dass die Kongress- und Touristikbetriebe die weitere Konzeptentwicklung ausschließlich mit Herrn Bausch abstimmen. Herr Bausch hatte im Übrigen bereits im April 2020 sein Interesse am Betrieb eines Autokinos in Aschaffenburg gegenüber der Stadt bekundet.

Das Ergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Konzept wiedergegeben.

Herr Bausch hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er bereit wäre, das Autokino selbst zu betreiben. Er geht allerdings davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nicht möglich ist. Außerdem ist der Betrieb mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden (Besucherfrequenz, Dauer der Coronasperren, ev. zusätzliche Sicherheitsauflagen etc.). insofern würde er anbieten, die Kosten für Leinwand, Ton- und Projektionstechnik (ca. 26.000 € netto/Monat) sowie die Kosten für den Filmverleih zu übernehmen. Die Stadt sollte die Kosten für Toiletten (Bereitstellung, Reinigung), Einzäunung, Strom, Wasser, Notbeleuchtung und Sicherheitsdienst (3 Personen während der Veranstaltung, 1 Person Nachtwache) übernehmen. Die entsprechenden Kosten wurden von den Kongress- und Touristikbetrieben mit rund 26.000 € Monat netto ermittelt, wobei auch hier von täglicher Veranstaltung ausgegangen wurde. Finden nur Wochenendveranstaltungen statt, reduzieren sich insbesondere die Kosten für Sicherheitsdienst und Toilettenreinigung erheblich. Im Hinblick auf die Reduzierung des eigenen Betreiberrisikos befürwortet die Verwaltung die Betriebsübernahme durch Herrn Bausch mit entsprechender Kostenbeteiligung durch die Stadt.

Der Volksfestplatz ist ein öffentlicher Platz, dessen Nutzung entweder förmlich für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt wird (bei uns nicht der Fall) oder aber durch faktische Nutzung mit Zustimmung des Stadtrates. Ein Autokino war bislang bei den Nutzungsmöglichkeiten nicht dabei. Um zu vermeiden, dass zukünftig Autokinos zugelassen werden müssen, sollte klargestellt werden, dass dies eine einmalige Aktion ist.

Die erforderliche Infektionsschutzrechtliche Genehmigung wird von der Stadtverwaltung als laufende Angelegenheit erteilt.

.Beschluss:

I.
1. Der Nutzung des Volksfestplatzes als Autokino wird einmalig zeitlich befristet bis zum 30.9.2020 zugestimmt. Die Nutzung kann bis zur Beendigung der coronabedingten Schließung von Kinos in Bayern verlängert werden.

2. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten des Betriebes eines Autokinos auf dem Volksfestplatz durch Übernahme der Kosten für Toiletten (Bereitstellung, Reinigung), Einzäunung, Strom, Wasser, Notbeleuchtung und Sicherheitsdienst.

3. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig auf einer neu zu schaffenden Haushaltsstelle im Unterabschnitt 7910 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Rücklagenentnahme.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 1

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18. / PL/5/18/20. Bestellung des Oberbürgermeisters Jürgen Herzing zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 18PL/5/18/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Möglichkeit der Bestellung des Oberbürgermeisters einer kreisfreien Stadt zum Eheschließungsstandesbeamten ist gem. § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung d es Personenstandsgesetzes (AVPStG) möglich.

Auf Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern soll die Bestellung mit Beginn der Wahlperiode beschlossen werden.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing wird zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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19. / PL/5/19/20. PL/5/19/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.05.2020 ö Beschließend 19PL/5/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die weiteren Bürgermeister/innen sind Beamte/Beamtinnen der Stadt Aschaffenburg (Art. 34 Abs. 1 GO). Als weitere Bürgermeister/innen in einer kreisfreien Stadt zwischen 50 001 bis 100 000 Einwohner sind sie nach Art. 45 KWBG i. V. m. Anlage 1 in die Besoldungsgruppe B 4 oder B 5 der Bayerischen Besoldungsordnung B einzustufen.

Der monatliche Grundgehaltssatz beträgt aktuell

  • in der Besoldungsgruppe B 4        8.813,19 €
  • in der Besoldungsgruppe B 5        9.369,63 €.

Entsprechend Art. 46 Abs. 1 KWBG erhalten sie eine Dienstaufwandsentschädigung. Sie muss sich innerhalb der in Anlage 2 bestimmten Beträge halten (Stand 01.01.2020: 502,01 € bis 1.093,70 €). Die Dienstaufwandsentschädigung wird zu Beginn der Amtszeit durch Beschluss festgesetzt (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 KWBG).

Der Beschlussvorschlag orientiert sich an der bisherigen Regelung.

.Beschluss:

I.
1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.05.2020 auf öffentliche Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird zur Kenntnis genommen.

2. Das Amt der berufsmäßigen weiteren Bürgermeister wird der Besoldungsgruppe B 5 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) zugeordnet.

Die Bürgermeister/innen erhalten demnach folgende Dienstbezüge aus dem Amt:

a)        Grundgehalt nach Besoldungsgruppe B 5 (Anlage 3 BayBesG)
b)        ggf. Familienzuschlag (Anlage 5 BayBesG)

II.        Für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung erhalten sie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 1.093,70 € (Art. 46 KWBG i. V. m. Anlage 2 B Nr. 2 b).

III.        Angaben zu den Kosten:
       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [x]        nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:                
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [x]        nein [  ]
Es entstehen Folgekosten        ja [x]        nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 09:06 Uhr