Datum: 19.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/4/1/20 Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg Vorplanung
2PVS/4/2/20 Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzug Oberstadt: Architektenwettbewerb Auslobung
3PVS/4/3/20 Ausbau Radweg Obernau - Sulzbach - Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/4/4/20 Neubau eines Gehweges entlang der Moltkestraße zwischen Ludwigsallee und Steinstraße - Anträge von Herrn Stadtrat Dr.Lothar Blatt vom 02.11.2018 und 23.02.2020 - Bericht der Verwaltung
5PVS/4/5/20 Aufstellung des Bebauungsplans "KAI 6 - WESTLICH LIMESSTRAßE" im Markt Stockstadt am Main - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplans
6PVS/4/6/20 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers - Verlegung der Slipanlage
7PVS/4/7/20 Erschließung des Baugebietes „Rotäcker“, Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und weiteres zeitliches Vorgehen
8PVS/4/8/20 Frohsinnstraße – Ausbau der Fahrradabstellanlagen
9PVS/4/9/20 Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Antrag auf Genehmigung des Umbaus des „Hafenbahnhofs in Aschaffenburg mit Rückbau zweier Gleise im Norden und der Wiedererrichtung zweier Gleise im Süden“ - Antrag der KI vom 10.05.2019 (304 284)
10PVS/4/10/20 Roßmarkt - Einbau von versenkbaren Pollern im Abschnitt zwischen Herstallstraße und Badergasse Stadtratsantrag Grüne-Stadtratsfraktion vom 10.11.2019, Stadtratsantrag CSU-Fraktion vom 03.08.2017

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1. / PVS/4/1/20. Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 1PVS/4/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für den Neubau der Kindertagesstätte Anwandeweg wurde 2019 ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Der Haupt- und Finanzsenat hat am 02.12.2019 den 1. Preisträger, das Architekturbüro Scheffler aus Frankfurt beauftragt. Die notwendigen Fachplanungen sind am 17.02.2020 vom Stadtrat beschlossen worden.

  1. Konzept

Die Kindertagesstätte ist als 6-gruppige (3 Kita-Gruppen und 3 Krippengruppen) Einrichtung, mit jeweils einer inklusiven Gruppe, geplant.
Für die inklusiven Gruppen sind zusätzliche Räume zur Therapie (Logotherapie, Ergotherapie, Therapiebad, Snoezelen) vorgesehen.
Außerdem ist ein Familienstützpunkt mit Büro und Besprechungsraum Bestandteil der Planung.

Der Entwurf des beauftragten Architekten sieht ein zweigeschossiges, kompaktes Winkelgebäude vor, das die Bebauung des neuen Quartierszentrums vervollständigt.
Der Haupteingang liegt zentral am geplanten Quartiersplatz, der Personaleingang ist zu den Stellplätzen orientiert, die Küche verfügt über einen separaten Eingang.
Der Familienstützpunkt wird ebenfalls zentral vom Platz aus erschlossen.

  1. Architektur

Die KITA wird als Holzbau auf einer betonierten Bodenplatte errichtet. Bauen mit Holz ist heute gleichbedeutend mit natürlichem und nachhaltigen Bauen. Im nahezu geschlossenen Stoff- und Energiekreislaufes des Holzbaus leistet man einen größtmöglichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels.
Das Flachdach wird extensiv begrünt, die Fassade erhält eine Holzschalung. Bei den Innenwänden bleibt das Brettschichtholz teilweise sichtbar und kann individuell durch den Nutzer gestaltet werden. Die Decken werden wegen den notwendigen Installationen abgehängt und sind akustisch wirksam. Alle Böden erhalten eine Fußbodenheizung und einen Belag je nach Anforderung und Farbkonzept.

  1. Energiekonzept

Die KITA wird als Passivhaus konzipiert. Die benötige Primärenergie wird zum großen Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Flachdach erzeugt. Die Raumluft wird in Lüftungsgeräte auf dem Flachdach vorkonditioniert und über die Zwischendecken in die Räume verteilt. Die Wärmeerzeugung für die Fußbodenheizung erfolgt über eine Gastherme. Die Warmwassererzeugung erfolgt zur Vorbeugung gegen Legionellen dezentral über Kleindurchlauferhitzer.

  1. Außenanlagen

Die Freianlagen werden naturnah angelegt, mit Hügelbildung, robustem Rasen und Spielinseln. Die Ränder sollen als „Dschungel“ ausgebildet werden.
Alle Gruppenräume haben einen überdachten Außenbereich, der auch bei schlechten Wetter genutzt werden kann. Der Spielbereich der Krippenkinder wird geschützt direkt am Gebäude angeordnet und mit einem Lattenzaun abgetrennt. Die Spielbereiche für die größeren Kinder haben mehr Freiräume, z.B. Bobby-Car-Bahn, Dschungel.
Die PKW-Stellplätze sollen bedingt durch die Grundstücksgröße keine eigene Zufahrt haben, sondern durch die Fahrgassen des neuen Parkplatzes angefahren werden. Dadurch liegen die Fahrradständer in dem verkehrsberuhigten Bereich und sind sicher für Kinder und Erwachsene.




  1. Barrierefreiheit

Sämtliche Räume und Außenanlagen sind barrierefrei erschlossen. Alle Bewegungsflächen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.



  1. Kostenschätzung nach DIN 276

KG 100                Baugrundstück                                                ----
KG 200                Vorbereitende Maßnahmen                                   118.000,00€
KG 300                Baukonstruktion                                        3.670.118,00 €
KG 400                Technische Anlagen                                           858.385,00 €
                       Inkl. Photovoltaikanlage
KG 500                Außenanlagen                                           525.584,00 €
KG 600                Ausstattung                                                   184.500,00 €
KG 700                Baunebenkosten                                        1.293.022,00 €

                       Gesamtkosten                                             6.649.609,00 €


Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs wurde im Dezember 2018 ein Kostenrahmen
(ohne Planunterlagen) bei einer Gebäudegröße von 1.500 m2 Bruttogeschoßfläche auf 5.234.750,00 € ermittelt. Aus dieser Berechnung ergaben sich die Preisgelder für den Wettbewerb.

Die Differenz zur jetzigen Kostenschätzung stellt sich wie folgt dar:

  1. Baupreisindex (IV/2018 bis I/2020 = + 5,5 %)        =                + 288.000,00 €
  2. Tatsächliche Gebäudegröße: 1687 m2 (+ 187 m2)        =                + 493.000,00 €
  3. Photovoltaikanlage                                        =                    +   87.500,00 €
  4. Mehrkosten Außenanlagen
Technische Anlagen und Freiraumgestaltung)        =                + 195.000,00 €
  1. Nebenkosten                                                =                + 250.000,00 €

Gesamt:                                                =          ca.    + 1.313.500,00 €



  1. Förderung

Die Vorplanung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Unter der Voraussetzung, daß als förderfähige Hauptnutzfläche 700,00 m2 anerkannt werden, beträgt die Förderung voraussichtlich 1,64 Mio €. (700,00 m2 HNF * 4.682,00 € * 50%)
Die Anerkennung der zuwendungsfähigen Flächen wird erst im Rahmen des Förderantrages von der Regierung geklärt.



  1. Zeitplan


Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt geplant. Der Baubeginn ist für Mai 2021 geplant,
die Fertigstellung soll zum August 2022 erfolgen.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung für den Neubau der Kindertagesstätte Anwandeweg zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 in Höhe von 6.649.609,00 € besteht Einverständnis.

3. Auf Grundlage des Vorentwurfes soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erstellt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / PVS/4/2/20. Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzug Oberstadt: Architektenwettbewerb Auslobung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 2PVS/4/2/20

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Auslobung des Architektenwettbewerbs für den Neubau eines Aufzugsbauwerks mit Verbindungsbrücke zum Marstallplatz zustimmend zur Kenntnis.

Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.05.2020 wegen „Eilantrag zu TOP 2“ zur Kenntnis (Anlage 1) .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/4/3/20. Ausbau Radweg Obernau - Sulzbach - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 3PVS/4/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Das Tiefbauamt plant den unbefestigten Geh- und Radweg zwischen Obernau und Sulzbach zu asphaltieren. Im Planungs- und Verkehrssenat am 18.09.2018 wurde beschlossen, den Bahnbetriebsweg westlich der St2309 in einen öffentlichen Feldweg umzuwidmen, was im Frühjahr 2019 erfolgte. Damit ist die Straßenbaulast auf die Stadt Aschaffenburg übergegangen. Der Weg verläuft zwischen Main und der Maintalbahn parallel zur St2309. Er ist für Radfahrer Alltagsroute und Hauptverbindung 1. Ordnung. Im angrenzenden Landkreis Miltenberg hat er den Status der Radhauptverbindung. Derzeit ist der Weg als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/ Radweg mit Anlieger frei beschildert.  
 
Der Oberbau besteht größtenteils aus einer wassergebundenen Decke, die in einem schlechten, nicht allwettertauglichen Zustand ist und einen hohen Rollwiderstand hat. Im Bereich der Rampen zur Unterführung kam es in der Vergangenheit zu mehreren Unfällen von Radfahrern, die auch auf den schlechten Belag zurückzuführen sind. Im Rahmen einer Baugrunduntersuchung durch das Büro ILG wurde festgestellt, dass der vorhandene Oberbau hinsichtlich der Frostempfindlichkeit, Mächtigkeit sowie der Kornzusammensetzung nicht den Anforderungen der Richtlinien entspricht.  
Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde vom Stadtplanungsamt eine Alternative östlich der St2309 untersucht und bewertet. Diese ist aufgrund großer Umwege sehr unattraktiv für Radfahrer und würde wahrscheinlich nicht angenommen werden. Daher wird diese Variante nicht weiterverfolgt. 
 
Am 11.07.2019 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem Markt Sulzbach statt. Dort wurde zum Ausbaustandard Einvernehmen erzielt. 
Im Haushalt 2020 sind für den Radverkehr insgesamt 1.000.000 € eingestellt.  
 
 
Projektbeschreibung 
 
Der Ausbau des Geh- und Radweges zwischen Obernau und Sulzbach beginnt am Ende der Sulzbacher Straße ca. 100 m südöstlich des Wendehammers und endet etwa 35 m vor der Brücke über den Altenbach bei Sulzbach. Die Ausbaulänge beträgt rund 1.160 m. 
 
Die wassergebundene Decke soll als Tragschicht verwendet und daher nicht ausgebaut werden. Der Asphalt wird im Hocheinbau auf den vorhandenen Oberbau eingebaut und besteht aus einer 8 cm starken Asphalttragschicht und einer 3 cm starken Deckschicht aus Asphaltbeton. Entsprechend der Forderung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz soll eine helle Asphaltdeckschicht verwendet werden, um die Erhitzung durch Sonneneinstrahlung zu verringern. Die Bankette werden auf beiden Seiten an die neuen Fahrbahnhöhen angepasst. 
 
Zwischen Baubeginn und Station 0+075 sowie im Bereich der Unterführung bei Station 0+550 ist der Weg bereits befestigt. Der vorhandene Asphalt mit einer Stärke von 7–8 cm ist in einem mangelhaften Zustand und soll ausgebaut werden. Das Bankett ist zum Teil höher als der Fahrbahnrand, weshalb eine ausreichende Entwässerung der Fahrbahn nicht gewährleistet ist. Für den neuen Oberbau ist eine 8 cm dicke Asphalttragschicht und eine 3 cm dicke Asphaltdecke vorgesehen. Die neue Fahrbahnhöhe liegt in diesem Bereich somit 3-4 cm über dem Bestand.  
Die Wegbreite soll sich im Wesentlichen am Bestand orientieren, soll aber mindestens 3 m betragen. Da sie teilweise unter 3 m liegt, soll der Weg dort verbreitert und grundhaft neu aufgebaut werden.  
 
Eine Beleuchtung ist nach Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie dem Markt Sulzbach nicht vorgesehen. Zur besseren Erkennbarkeit der Fahrbahnränder bei Dunkelheit ist eine Randmarkierung auf Radwegen außerorts grundsätzlich sinnvoll. Ob dies bei hellem Asphalt erforderlich ist, wird im Rahmen der Ausführungsplanung noch geprüft. 
 
 
Kostenberechnung und weitere Schritte 
 
Nach der Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 370.000 € brutto einschließlich Baunebenkosten. Bei einem Vollausbau der gesamten Strecke wären die Kosten ca. 150.000 € höher. Durch das Büro ILG wurden Plattendruckversuche durchgeführt um die Tragfähigkeit des vorhandenen Oberbaus festzustellen. Die ersten Ergebnisse haben sehr hohe Tragfähigkeitswerte ergeben. Daher ist das Hocheinbauverfahren auch für eine dauerhafte Lösung sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar. Für die Asphaltdeckschicht wurde in der Kostenberechnung der Einheitspreis für Farbasphalt herangezogen, um kostenmäßig auf der sicheren Seite zu sein. Es wird noch geprüft, ob ein Asphalt mit hellem Gestein sinnvoll ist. 
Bei einer Luftbildauswertung wurde durch das Büro Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH keine potentielle Kampfmittelbelastung festgestellt.  
 
Das Büro xxx GbR ist mit den Leistungen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie die Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt, bei dem der Eingriff analysiert und der Kompensationsbedarf bewertet wird. Ergebnisse werden im Sommer erwartet.  
 
Der Radweg ist teilweise weniger als 60 m vom Main entfernt. Daher ist eine wassersschutz-rechtliche Genehmigung erforderlich, welche im Anschluss an den LBP beantragt wird. Der Genehmigungslauf bei der Unteren Wasserbehörde und dem WWA wird mit ca. 2 Monaten veranschlagt. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Bauleistungen ausgeschrieben und veröffentlicht werden. Die Vergabe der Bauleistungen ist für die letzte Sitzung des Stadtrates im Dezember 2020 vorgesehen.
Es war geplant mit den Bauarbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen. Durch die aufwändigen Genehmigungs- und Prüfverfahren starten die Bautätigkeiten nun allerdings erst im zeitigen Frühjahr 2021.
Der Radwegebau wird voraussichtlich innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein.
 

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Entwurfsplanung des Geh- und Radweges zwischen Obernau und Sulzbach wird zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Entwurf des Tiefbauamtes zur Planung des Geh- und Radweges wird zugestimmt (Anlage 2 ).

3.        Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, um die Maßnahme im I. Quartal 2021 baulich umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / PVS/4/4/20. Neubau eines Gehweges entlang der Moltkestraße zwischen Ludwigsallee und Steinstraße - Anträge von Herrn Stadtrat Dr.Lothar Blatt vom 02.11.2018 und 23.02.2020 - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 4PVS/4/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1 Sachstand und Anlass

Anlass ist der am 02.11.2018 gestellte Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, im Rahmen des Bauvorhabens Steinstraße 2 auf der städtischen Grünfläche entlang der Moltkestraße einen Fußweg herzustellen. Derzeit ist auf dieser Straßenseite kein Fußweg angelegt, nur ein ca. 50 cm breites Schrammbord. Die Errichtung eines Fußweges, so wird im Antrag argumentiert, mache den Weg zur Grünewaldschule und der neuen Kinderkrippe sicherer.


2 Projektbeschreibung

Die Moltkestraße verbindet die Ludwigsallee mit der Bismarckallee. Der betreffende Abschnitt befindet sich zwischen Ludwigsallee und Steinstraße. Auf der Westseite gibt es einen Gehweg, der durch Senkrechtparker von der Fahrbahn abgetrennt ist. Zwischen den Pkw-Stellplätzen befinden sich Bauminseln.
Auf der Ostseite zwischen Ludwigsallee und Einmündung der Steinstraße existiert nur ein Schrammbord. Dahinter befindet sich ein städtisches Grundstück, das jedoch durch eine Einzäunung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

Auf diesem städtischen Grundstück stehen hohe Laub- und Nadelbäume, sowie mehrere Sträucher. Eine Rasenfläche ist angelegt. Derzeit wird das Gelände von den Eigentümern des angrenzenden Anwesens Ludwigsallee 13 mittels Vertrag mit der Stadt gepflegt. Die Grünfläche war ursprünglich Teil des Grundstücks Ludwigsallee 13. Es wurde im Jahr 1961 von der Stadt Aschaffenburg gekauft, um die Fläche für eine damals geplante „Ringstraße“ zu erhalten. Die Ringstraße wurde jedoch an anderer Stelle gebaut und die Fläche war für die Stadt somit obsolet. Ein Flächenstreifen wurde gegen Ende des Jahres 2018 an die Eigentümer des Grundstücks Steinstraße 2 verkauft. Mittlerweile wurde dort ein Doppelhaus errichtet.
Laut dem städtischen Gartenamt stehen auf dem städtischen Grundstück ca. 32 Bäume und Sträucher, darunter zwei große Spitzahorne, eine Salweide, eine Eibe, zwei Fichten, ein Haselnussstrauch, Forsythien, Feldahorn, eine Korkenzieherweide und mehrere bienenrelevante Blühsträucher. Im Jahr 2019 wurden zudem von dem Eigentümer als Ausgleich, für aufgrund der Verkehrssicherung gefällte Bäume, Ersatzpflanzungen durchgeführt, die nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde erhalten werden müssen.

Für den Bau eines Gehweges müssten in einer Tiefe von 4,00 m in das Grundstück eingegriffen werden. Für den Bau eines Gehweges mit Parkbuchten würde ein Streifen von 6,30 m der städtischen Grünfläche entfallen. Es scheint zudem sehr wahrscheinlich, dass Bäume, deren Wurzeln im Bereich des Arbeitsraumes liegen, im Zuge der Baumaßnahme nicht erhalten werden können und gefällt werden müssen.

Die Beleuchtung auf der gegenüberliegenden Straßenseite müsste im Fall eines Gehwegneubaus ertüchtigt werden.

Zu dem Vorhaben Neubau eines Gehweges wurden von der unteren Naturschutzbehörde, dem Gartenamt, dem Straßenverkehrsamt und der Polizei Stellungnahmen eingeholt.

Das Gartenamt und die untere Naturschutzbehörde lehnen das Vorhaben ab, da durch das Fällen etlicher Bäume und Sträucher Lebensräume von Vögeln und Insekten zerstört und eine weitere Versiegelung zudem eine negative Auswirkung auf das Kleinklima beinhalten würde.

Bei Polizei und Straßenverkehrsamt besteht Einigkeit, dass ein Gehweg an dieser Stelle entbehrlich sei. Die Moltkestraße sei eine reine Wohnstraße, die in einer T30 Zone liege. Bei der Steinstraße/ Moltkestraße handle es sich um keinen stark frequentierten Schulweg. Hier laufen nur Schulkinder, welche in den genannten Straßen wohnen.
Um zur Grünewaldschule zu gelangen, müssen die Grundschüler (1.-4. Klasse) die Ludwigsallee überqueren. Eine sichere Querung der Ludwigallee ist nur an der Fußgängerschutzanlage (FSA), auf Höhe des Bohlenweges möglich. Somit müssen die Schulkinder aus der Steinstraße unbedingt die Moltkestraße überqueren, um an die Fußgängerampel zu gelangen.
Die Moltkestraße sei für Grundschüler sicherer auf Höhe der Einmündung Steinstraße zu queren. Würden sie die Moltkestraße an der Einmündung zur Ludwigsallee queren, bestünde zusätzlich die Gefahr von Rechts- bzw. Linkseinbieger aus der Ludwigsallee.
Somit könne auf die Errichtung eines Gehweges verzichtet werden.

Die Verwaltung schließt sich der Empfehlungen des Straßenverkehrsamtes und der Polizei sowie den Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und des Gartenamtes an und empfiehlt, den Gehweg nicht auszubauen.


3 Angaben zu den Kosten für einen Ausbau des Gehweges

Baukosten brutto geschätzt (nur Gehweg)        ca. 80.000 Euro
Baukosten brutto geschätzt (Gehweg mit Längsparkbuchten)        ca. 110.000 Euro


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4 Finanzierung

Mittel für das Jahr 2020 sind bisher nicht angemeldet.


5 Weiteres Vorgehen

Zu beachten ist, dass aufgrund der zahlreichen zu fällenden Bäume und Sträucher die Baumaßnahme aufgrund der naturschutzrechtlichen Bestimmungen frühestens ab dem 1.Oktober beginnen könnte.

.Beschluss:

  1. 1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass der Antragssteller mit Schreiben vom 13.05.2020 seine Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgenommen hat.

  1. 2. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Neubau eines Gehweges entlang der Moltkestraße zwischen Ludwigsallee und Steinstraße
- Anträge von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 02.11.2018 und 23.02.2020- Bericht der Verwaltung " abgesetzt (Anlage 3) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PVS/4/5/20. Aufstellung des Bebauungsplans "KAI 6 - WESTLICH LIMESSTRAßE" im Markt Stockstadt am Main - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 5PVS/4/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

 (Sachdarstellung)

Mit Schreiben vom 27.02.2020 hat der Markt Stockstadt am Main die Stadt Aschaffenburg darauf hingewiesen, dass sie sich bis 22.05.2020 in ihrer Funktion als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Marktes Stockstadt äußern kann. Hierbei handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Stadtverwaltung hat hierfür folgenden Entwurf vorbereitet:

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Markts Stockstadt am Main

Der Markt Stockstadt stellt einen Bebauungsplan für den südöstlichen Bereich an der Limesstraße auf Stockstädter Gemarkung im Bayernhafen Aschaffenburg auf. Anlass der Planung ist die Sicherung des Hafenbetriebes mit der Festlegung von rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung auf bislang untergenutzten und z.T. unbebauten Flächen. Der Bayernhafen verfolgt mit dem Bebauungsplan das Ziel, diese Fläche gewerblich-industriell zu nutzen. Hiermit soll auch die bestehende Umschlagstelle des Kai 6 für den Güterumschlag aufgewertet werden.
Das ca. 11,26 ha große Plangebiet grenzt unmittelbar an das Stadtgebiet von Aschaffenburg an, in dem ebenfalls gewerblich-industrielle Hafenflächen liegen und Teil des Bayernhafens Aschaffenburg sind. Aktuell wird die Fläche als Lagerfläche durch die ortsansässige Papier- und Zellstofffabrik und im östlichen Bereich von einem Logistikbetrieb mit genutzt. Weite Teile des Geländes liegen jedoch brach. Das Planungsgebiet liegt an einer Kaianlage.
Die Erschließung erfolgt aktuell über die Limesstraße über die Gemarkung Leider der Stadt Aschaffenburg. Die Straßen im Hafengebiet Aschaffenburg stehen im Eigentum des Freistaates Bayern (Bayernhafen GmbH & Co. KG) und sind Eigentümerwege mit der Widmungsverfügung „eingeschränkter Gemeingebrauch“.
Der Markt Stockstadt plant als zukünftige Nutzung ein Sondergebiet nach §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet (SOH) festzusetzen. Die dort zulässigen „hafentypischen“ gewerblichen – industriellen Nutzungen entsprechen der Nutzungstypologie der Hafennutzung in der Stadt Aschaffenburg mit dem Ziel, den Bayernhafen als trimodalen Umschlagsplatz weiterzuentwickeln. Die Stadt Aschaffenburg begrüßt den Ausschluss von Wohnnutzung, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie sportliche Zwecke, des Einzelhandels, Schank- und Speisewirtschaften, Tankstellen und Vergnügungsstätten.
Die Entwicklungsflächen sind das sogenannte Ergänzungsgebiet I ehemalige Schaltanlage und das Ergänzungsgebiet II Bebauungsplan Stockstadt Kai 6. Nach den Ausführungen der Planbegründung können auf der Fläche des gegenständlichen Bebauungsplans bis zu 200 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
Als Maß der der baulichen Nutzung legt der Bebauungsplan-Vorentwurf eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 10,0 und für die Höhe der baulichen Anlagen eine maximale Gebäudehöhe von 40 m fest. Diese Festsetzungen führen die bestehenden baurechtlichen Regelungen aus dem angrenzenden Bebauungsplan für die Papierfabrik nicht nur fort, sondern geben weitere Spielräume.
Die Höhenfestsetzungen sind jedoch bedingt durch die das Gelände in West-Ost-Richtung querenden Freileitungen (Schutzabstände, Höhenbeschränkungen) nur auf den ufernahen Bauflächen erreichbar.
Die o.g. Festsetzungen sind aus der Sicht der Stadt Aschaffenburg städtebaulich angemessen. Bei der Höhenfestsetzung sollen im weiteren Verfahren die Belange des Orts- und Landschaftsbildes allerdings nochmals überprüft werden. Mit dem Bebauungsplan wird eine städtebauliche Maßstäblichkeit eingeführt, die atypisch in Erscheinung tritt.

Die Versorgung mit Elektrizität ist über das hafeneigene Stromnetz im Gebiet und den Netzbetreiber Aschaffenburger Versorgungs- GmbH AVG gesichert. Die Bayernhafen GmbH & Co.KG stellt für das Plangebiet der Gemeinde Stockstadt die Entsorgung von Abwässern sicher. Es erfolgt ein Anschluss an die Sammelkanalisation der Bayernhafen GmbH & Co.KG und eine Übergabe des Schmutzwassers an die Kläranlage der Stadt Aschaffenburg, wofür die Bayernhafen GmbH & Co.KG eine Sondervereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg in den 1980er- Jahren geschlossen hat.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans werden von der Gemeinde Stockstadt umfangreiche schalltechnische Untersuchungen zum Gewerbelärm durchgeführt und durch einen Sachverständigen soll ein ausführliches Fachgutachten angefertigt werden. Die Stadt Aschaffenburg bittet, den Waldfriedhof als Immissionsort mit zu berücksichtigen und zu beurteilen. Eine abschließende immissionsschutzfachliche Beurteilung der Planung seitens der Stadt Aschaffenburg kann erst nach Vorlage des Schallschutzgutachtens im Rahmen des nächsten Verfahrensschritts – Bebauungsplanentwurf - erfolgen.
Die Verkehrserschließung des Plangebiets (äußere Erschließung) erfolgt über die B26 Darmstädter Straße, über den Knotenpunkt Stockstädter Weg ("Hafenzufahrt-West").
Der Ausbau des Knotens Hafen-West ist Bestandteil der planfestgestellten Planung "Bundesstraße B 26 Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" mit Planfeststellungsbeschluss vom 11.11.2019.
Dieser Ausbauplanung liegt die Hafenprognose 2025 zu Grunde, die die angestrebten räumlichen Entwicklungen im Hafengebiet darstellt.
Deren Verkehrsauswirkungen auf die einzelnen Hafenzufahrten sind im "Verkehrstechnischen Gutachten, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" durch das Büro Obermeyer im April 2011 ausgewiesen worden.
Darin werden für die Zufahrt Hafen-West eine Neuansiedelung von Gewerbe- oder Industriebetrieben auf einer Nettobaulandfläche von ca. 18ha und durch Ausweitungen vorhandener Produktionsflächen berücksichtigt. Letztgenanntes schließt die Fläche und damit auch die induzierten Verkehrsmengen des o. g. Bebauungsplans ein. Auf der Grundlage der Verkehrsprognose 2025 erfolgte der verkehrstechnische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Zufahrt Hafen-West im Rahmen der Planfeststellung durch die Ingenieurgemeinschaft Brilon, Bodzio, Weiser mit dem Gutachten „Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg“ von Mai 2015 bzw. in seiner Ergänzung von Februar 2016.
Die weitere innere Erschließung im Hafengebiet bis zu den Grundstücken des Planungsgebiets bewertet die Stadt Aschaffenburg als ausreichend dimensioniert. Von großem Nutzen ist der vor einigen Jahren erfolgte Umbau des Knotens Germanenstraße/Limesstraße zu einem leistungsfähigen Kreisverkehrsplatz.
Durch die eingeschränkte Widmung der Eigentümerwege für den Gemeingebrauch ist die Limesstraße für den Radverkehr nicht allgemein nutzbar. Über die Wegweisung wird der Radverkehr um den Bayernhafen herumgeführt. Die in früheren Zeiten häufig genutzte Relation von der Stockstädter Eisenbahnbrücke entlang der südlichen Mainseite ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Stadt Aschaffenburg, der Markt Stockstadt und der Bayernhafen stehen in einem engen Austausch, um sicherere und komfortable Radverkehrsverbindungen zur Umfahrung des westlichen Hafenbereichs zu schaffen. Das Ziel, einen durchgängigen uferbegleitenden Fuß- und Radweg auf der südlichen Mainseite von Stockstadt und Aschaffenburg zu schaffen, sollte allerdings nicht gänzlich aus den Augen verloren werden. Denn dieser Bereich ist die einzige Unterbrechung des Fuß- und Radweges auf der südlichen Mainseite zwischen Miltenberg und Frankfurt Höchst.
Der Markt Stockstadt plant die notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang des Mains im westlichen Bereich des Hafenbeckens und zwischen der Darmstädter Straße und dem Westring umzusetzen. Die genaue Lage der Ausgleichsflächen ist nach den vorgelegten Planungsunterlagen schwer zu bewerten. Der Maßstab der Kartengrundlage ist zu ungenau. Die Stadt Aschaffenburg geht davon aus, dass diese Flächen im Bereich des Hafenbahnhofs liegen. Die Stadt Aschaffenburg, das staatliche Bauamt Aschaffenburg als Baulastträger der Bundesstraße und der Bayernhafen haben eine gemeinsame Planungsvereinbarung geschlossen, um die historische Pappelallee wiederherzustellen. Nach dem ersten Bauabschnitt auf der Südseite 2019 sollen ab Herbst zwischen Westring und Kleiner Auweg/Augasse auf der Hafenbahnhofseite die Baumpflanzungen erfolgen. Die Stadt Aschaffenburg bittet darum, keine sonstigen Maßnahmen vorzusehen, die im Widerspruch zur Rekonstruktion der Pappelallee stehen oder deren Umsetzung erschweren.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Aufstellung des Bebauungsplans "KAI 6 - WESTLICH LIMESSTRAßE" im Markt Stockstadt am Main - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplans"
aufgrund der Anträge von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 13.05.2020 (Anlage 4) abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/4/6/20. Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers - Verlegung der Slipanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 6PVS/4/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am Theoderichstor befindet sich eine Slipanlage (Bootseinlassstelle), die sowohl von der Polizei, der Feuerwehr und Rettungsdiensten als auch von privaten Bootseigentümern - vorwiegend aus dem örtlichen Yachthafen - genutzt wird. Dies bedingt unerwünschten Zufahrtsverkehr über den Schlossberg. Zudem stehen am Ufer Stellplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Im Masterplan für das Schlossufer ist eine Neugestaltung dieser Fläche vorgesehen. Zwischen der Mainuferpromenade und dem Main ist eine Treppenanlage mit flachen Stufen vorgesehen. Es verbleibt eine schmale Slipanlage für kleinere Boote, die weiterhin von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden kann. Zudem soll hier ein Steg als Anleger für Wasserwanderer entstehen.

Im Antrag für das Projekt „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist eine Verlagerung dieser Slipanlage in den Bereich Mörswiese vorgesehen. Es hat sich nun aber gezeigt, dass dieser Standort u. a. auf Grund des flachen Ufers und des hohen Wellenschlags ungeeignet ist, zudem ist mit hohem Unterhaltungsauf­wand (Freibaggern) zu rechnen. Aus Sicht der Feuerwehr sprechen der lange Anfahrts­weg, die schwierige Zufahrtssituation und die zu kleine Fläche gegen diesen Standort.

Als Alternative bietet sich der Mainwiesenweg in Nähe der Hafenbahnbrücke an. Dieser ist aus Sicht der Bundeswasserstraßenverwaltung geeignet, da die Fahrrinne weit genug vom Ufer ent­fernt ist. Wird hier eine neue Slipanlage errichtet, wird auch eine Bootsanlegestelle (stromaufwärts der Einlassstelle) benötigt. Eine Beleuchtungsan­lage, die im Bedarfsfall eingeschaltet werden kann, ist erforderlich. Stellplätze können in ausreichender Zahl geschaffen werden. Mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Wasserschutzpolizei und der Feuerwehr wurde dieser Standort bereits abgestimmt und einvernehmlich festgelegt. Die naturschutzrechtlichen Aspekte werden noch detailliert untersucht.

Für kleinere Boote (z. B. Schlauchboote) wird evtl. eine kleine Rampe in Innenstadtnähe mit Parkmöglichkeiten benötigt. Hierfür kann ggf. die bestehende Rampe in Nähe der Minigolfan­lage ertüchtigt werden. Hierüber ist noch eigens zu entscheiden

Die Maßnahme am Mainwiesenweg soll - mit Ausnahme der Bauarbeiten auf bundeseigenen Flächen - aus dem Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ bezuschusst werden. Hierfür ist das Projekt möglichst kurzfristig umzusetzen und bis Ende 2023 abzuschließen.

Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann der Planungsprozess eingeleitet werden.

.Beschluss:

I.

  1. Der Verlegung der Slipanlage (Bootseinlassstelle) vom Theoderichstor zum Mainwiesenweg im Zuge der Neugestaltung des Schlossufers wird zugestimmt (Anlage 5) .

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. / PVS/4/7/20. Erschließung des Baugebietes „Rotäcker“, Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und weiteres zeitliches Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 7PVS/4/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bisherige Verfahren zum Baugebiet Rotäcker
Das ca. 10 ha große Baugebiet „Rotäcker“ am südwestlichen Ortsrand von Schweinheim bietet knapp 100 Bauplätze und ist nach dem fertig gestellten Baugebiet „Am Gäßpfad“ ein weiteres wichtiges Siedlungsbauvorhaben im Stadtteil.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens mit Rechtskraft des Bebauungsplans im Jahr 2004 und der Baulandumlegung im Jahr 2016 erfolgte in den Jahren 2018 und 2019 die Erschließungsplanung durch eine Ingenieurgemeinschaft der Büros „Häfner-Öfner Ing.-GmbH“ und „Die Landschaftsarchitekten Ing.-GbR“ mit der Zielsetzung der Realisierung der Erschließung im Zeitraum 2019 bis 2022.

Änderung des Bundnaturschutzgesetzes -  Nachholen der speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Rotäcker“ waren seinerzeit die Belange von Natur und Landschaft nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abzuarbeiten. Dabei wurden alle damals erforderlichen Fachgutachten erstellt.
Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Seitdem ist es erforderlich, für alle Verfahren, so auch für Bebauungspläne, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchzuführen und entsprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu erarbeiten, die über die naturschutzrechtlichen Maßnahmen hinausgehen. Bereits rechtkräftige Planungen hatten diese Aufgabenstellung vor der Realisierung der Baumaßnahmen nachzuholen. Dieser Fall trifft auf das Baugebiet Rotäcker zu.


Zeitlicher Ablauf der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Im Zuge der Erschließungsplanung und vor dem eigentlichen Beginn der Tiefbauarbeiten stand damit fest, dass die nach dem Naturschutzrecht notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. In der Zeitplanung waren diese Schritte frühzeitig eingeplant.
Um diese geschützten Pflanzen und Tieren zu kartieren wurde mit Biologen des beauftragten Fachbüro Fabion artenspezifische Untersuchungskonzepte und ein Untersuchungszeitplan entwickelt, der den Bauzeitenplan für die Erschließung berücksichtigt:
Untersuchungszeitplan:
Kartierung der Vogelarten
März bis April 2019
Kartierung der Zauneidechsen
April bis Mai 2019
Kartierung von Haselmaus, Heuschrecken
Mai bis Juni 2019
Kartierung des Großen Wiesenknopfes / Bläulinge
Juli 2019
Einfangen und Umsiedlung der Zauneidechsen
August bis Ende September 2019
Umsetzen der Mulm – und Habitatbäume
ab Oktober 2019
Umsetzen des Großen Wiesenknopfes
Juli 2020
Vorlage der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
September 2019
Antragstellung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG
Juni 2019
Ende der artenschutzrechtlichen Vorbereitung
Oktober 2019

Die Untersuchungen und Kartierungen wurden zeitgerecht ausgeführt. Es wurde eine Teilpopulation von Zauneidechsen ins Zielhabitat „Sternberg“ umgesiedelt.
Die erste Einfangphase der Zauneidechse zeigte, dass von einer höheren Populationsdichte als prognostiziert ausgehen ist. Deshalb war es erforderlich zusätzliche Flächen zu identifizieren und Zielflächen zu entwickeln.


Entwicklung eines Zielflächen- und Maßnahmenkonzeptes für Zauneidechsen
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde im November 2018 die erforderliche artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Stadtplanungsamt durchgeführt mit dem Ergebnis, eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu beauftragen. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unverzüglich beauftragt und Anfang März 2019 mit den Kartierungen begonnen.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Kartierungen von März bis August 2019 wurden Brutvögel, Zauneidechsen, Fledermäuse, Haselmäuse und zusätzlich Käfer sowie Heuschrecken untersucht.
Es wurden streng geschützte Vogelarten des Streuobstbestandes, Fledermäuse, die europaweit geschützte Zauneidechse, die Futterpflanze des Wiesenknopfameisenbläulings sowie die Sumpfschrecke kartiert. Geschützte Heuschreckenarten sowie die Haselmaus wurden nicht festgestellt (kartiert). In den höhlenreichen Obstbäumen wurden geschützte Totholzkäferlarvenarten festgestellt.    

Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
Erste Untersuchungsergebnisse im Juni 2019 wiesen auf eine hohe Population von Zauneidechsen hin. Aufgrund dieses Ergebnisses wurden ein Antrag am 18.06.2019 auf artenschutzrechtlich Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Beantragt wurde das Einfangen, Umsiedeln und das unbeabsichtigte Töten von Zauneidechsen während der gesamten Erschließungsbaumaßnahme bis Dezember 2023 sowie das 1. Zielflächen- und Maßnahmenkonzept „Sternberg“ mit 3 Teilflächen vorgelegt.  Ein Zielflächen- und Maßnahmenkonzept beinhaltet eine geeignete Ansiedlungsfläche und fachliche Vorgaben zur Aufwertung des Lebensraums, wie Sand-, Stein und Totholzhaufen.
Diesem Ausgleichskonzept stimmte die RUF zunächst unter Auflagen zu. Ein Teil der Zauneidechsenpopulation (240 Tiere) konnten damit schon auf drei Teilausgleichsflächen am Sternberg umgesiedelt werden.
Entwicklung des 2. und 3.  Zielflächenkonzeptes
Für die im Baugebiet noch verbleibende Zauneidechsenpopulation, die bis zum 30.09.2019 noch nicht abgesammelt werden konnten, mussten weitere Ausgleichsflächen geschaffen werden. In einem zweiten „Suchlauf“ wurden gutachterlich geeignete Ausgleichsflächen identifiziert, die aufgrund der benachbarten Ackernutzung allerdings nicht akzeptiert wurden. Im darauffolgenden „3. Suchlauf“ wurden Zielflächen auf mageren Flachlandmähwiesen im FFH-Gebiet „Streuobstwiese“ vorgeschlagen. Auch diese wurden durch das Fachbüro Fabion untersucht und gutachterlich als geeignet festgestellt. Im November 2019 erfolgte eine erneute Vorlage dieser Flächen bei der RUF.  
Ablehnung des Zielflächenkonzeptes
Diese lehnte die RUF am 13.12. 2019 mit der Begründung für alle Beteiligten überraschend ab, dass ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die BRD anhängig ist. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren soll erreicht werden, dass sich die Quantität und Qualität des Lebensraumtyps 6510 „Magere Flachlandmähwiese innerhalb von FFH-Gebieten nicht weiter verschlechtert.
Gestützt wird diese Erkenntnis in einer Fachexpertise zum Umsiedlungsmonitoring von Zauneidechsen. In diesem Bericht wird auf den Konflikt zwischen der Besiedlung von Zauneidechsen und der daraus resultierenden negativen Beeinträchtigungen auf den Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachlandmähwiesen“ hingewiesen.
Eine stark veränderte und verschärfte Auslegung der Gesetzeslage (Grund dafür ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland seit Herbst 2019) führten dazu, dass die mit der Regierung von Unterfranken (RUF) vorabgestimmten Zielflächenkonzepte der Stadt Aschaffenburg nicht mehr mitgetragen wurden somit nicht mehr umsetzbar sind.
Ohne ein an die rechtlichen neuen Bedingungen angepasstes Zielflächen- und Maßnahmenkonzept zum Umgang mit den Zauneidechsen, wurde durch die Regierung von Unterfranken als höhere Naturschutzbehörde keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Gesamtmaßnahme erteilt. Diese artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich Voraussetzung, um mit der Realisierung der Baumaßnahmen beginnen zu können.


Entwicklung des 4. Zielflächenkonzeptes  
Die Stadtverwaltung musste daraufhin ihr bislang erarbeitetes Konzept in wesentlichen Teilen neu erstellen. Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der RUF, die stets geprägt waren von dem gemeinsamen Bemühen schnelle und fachlich geeignete Lösungen zu finden, konnte Anfang 2020 ein neues Zielflächenkonzept mit 7 Teilflächen entwickelt, fachlich begutachtet und für geeignet befunden werden. Mit diesen 7 Zielflächen wird nun ein Flächenpool von 6,6 ha bereitgestellt, der den Lebensraumbedarf für die umzusiedelnden prognostizierten ca. 300 adulten Zauneidechsen im Baugebiet Rotäcker abdeckt. Im Maßnahmenkonzept sind die geplanten Aufwertungen mit Biotopstrukturen auf den einzelnen Zielflächen dargestellt. Neben der Zauneidechse sind weitere streng geschützte Arten von der Erschließungsmaßnahme betroffen für die eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich ist. Für diese Tierarten liegen artspezifische Zielflächen- und Maßnahmenkonzepte vor.  
Die erforderlichen Aufwertungsmaßnahmen konnten bereits im Zeitraum im Februar bis April 2020 umgesetzt werden. Dieses mit allen Beteiligten intensiv abgestimmte Konzept mündete am 24.03.2020 in der Erteilung der äußerst wichtigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung.
Durch die zunächst fehlende Ausnahmegenehmigung musste auch die für Januar/Februar 2020 geplante Verpflanzung der Mulm- und Habitatbäume in den Herbst 2020 verschoben werden.

Mit der Vorlage der Ausnahmegenehmigung und der Schaffung der Zauneidechsen-habitate, sind nun endlich die Voraussetzungen geschaffen, um die Zauneidechsenpopulation im Baugebiet Rotäcker abzufangen und auf artgerecht hergestellte Zielflächen umzusiedeln.
Fertigstellung der Zielflächen und Umsiedlung der Zauneidechsen
In Vorbereitung auf die Umsiedlung der Zauneidechsen aus dem Baugebiet “Rotäcker“ wurden im Ökokontogebiet Neurod, am Steinweg und am Sternberg insgesamt 4 neue Teilflächen mit Lebensraumstrukturen zur Ansiedlung der Zauneidechsen geschaffen. Diese sind seit Ende April 2020 fertiggestellt. Die neuen Lebensräume sind mit Sand-, Stein- und Totholzhaufen sowie mit Kombinationen von Stein-, Sandhaufen und Erdwällen ausgestattet und decken umfänglich die Lebensansprüche der Zauneidechsen ab. Kleinere Flächenanteile im Neurod wurde zum Schutz der Neuanpflanzung vor Wildverbiss mit einem Zaun umgeben, der voraussichtlich 3-5 Jahre stehen bleiben wird.  
Die Teilfläche am Bischberg wird im Mai 2020 hergestellt. Die Zielhabitate am Nordfriedhof sind als Umsiedlungsflächen vorbereitet und können bei Bedarf mit Kleinstmaßnahmen zeitnah aufgewertet werden. Die Fläche am Kühruhgraben steht der Stadt aufgrund der fehlenden Zustimmung des Miteigentümers nicht zur Verfügung.
Einfangen und Umsiedeln der Zauneidechsen und Kontrolle des „eidechsenfreien“ Baugebietes
Im Zeitraum von Ende April bis Ende September sind Mitarbeiter des beauftragen Büros Fabion aus Würzburg im Baugebiet Rotäcker bereits unterwegs um Zauneidechsen einzufangen um sie in neue Lebensräume umzusiedeln. Das Einfangen wird voraussichtlich bis Ende September 2020 andauern. Im September 2020 wird das Büro Fabion das Baugebiet in mehreren Kontrollgängen begehen um die potenziell verbliebenen Restexemplare zu erfassen. Der Gutachter hat die Feststellung zu treffen, dass das Gebiet „eidechsenfrei“ ist. Erst danach kann gebaut werden.
Kontinuierliche Weiterführung der Erschließungsplanung
Unabhängig von der Artenschutzproblematik wurde die technische Erschließungsplanung unvermindert weitergeführt. Die Ausführungsplanung und die Vergabeunterlagen sind soweit fertiggestellt, dass nach artenschutzrechtlicher Freigabe unverzüglich die Maßnahme ausgeschrieben werden kann.
Kostentragung der artenschutz- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen
Für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen der Herstellung und Entwicklung der Zauneidechsenlebensräume, der Aufstellung des Fangzauns und das Umsiedeln der Zauneidechsenpopulation entstehen für die Grundstückseigentümer keine Kosten.
Für die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche im Baugebiet und im Ökokontogebiet „Neurod“ werden Kosten für Grundstückseigentümer im Rahmen der Kostenrückerstattungssatzung anfallen.
Öffentlichkeitsinformation
Die Öffentlichkeit wurde bereits zur Errichtung der Zielhabitate für die Zauneidechse und die damit verbundene Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation über das Main-Echo, das Schweinheimer Mitteilungsblatt und über die Homepage der Stadt informiert.
Im Neurod werden zudem im Mai ergänzende Informationstafeln aufgestellt, die über den Sachverhalt der artenschutzrechtlichen Maßnahmen informieren und erläutern was es mit den Steinschüttungen, Totholzhaufen etc. auf sich hat.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der sehr komplexen Sachlage muss die Stadtverwaltung mit Bedauern mitteilen, dass sich der voraussichtliche Abschluss der Erschließungsarbeiten um rund ein Jahr verzögert. Die einzelnen Umsetzungsschritte sind:
Mit dem Bericht zur erfolgreichen Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation (vorausgesetzt das Gebiet ist „zauneidechsenfrei“) kann das bereits vorbereitete Vergabeverfahren für die Bauleistungen starten.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist für die erste Sitzungsrunde in 2021 (Januar) vorgesehen.
Die Tiefbauarbeiten können damit im März 2021 beginnen und werden im August/ September 2022 soweit abgeschlossen sein, dass im September 2022 private Baumaßnahmen begonnen werden können.
Hieraus ergibt sich, dass private Bauanträge bereits ab März 2022 eingereicht werden könnten.
Von Frühjahr 2022 bis Frühjahr 2023 sind die Arbeiten an den Freianlagen geplant, zunächst noch parallel zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen.

Angaben zu den Kosten:
Die Kosten der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind im Haushalt 2020 eingestellt.


Zusammenfassend kann festgestellt werden:
  • Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu den o.g. Erschließungsarbeiten wurde mit Datum 24.3.2020 von der Regierung von Unterfranken (RUF) erteilt.

  • Erst mit der erfolgreichen Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation kann das Vergabeverfahren für die Erschließungsarbeiten eröffnet werden.

  • Der voraussichtliche Abschluss der Erschließungsarbeiten verzögert sich hierdurch um rund ein Jahr.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Erschließung des Baugebietes „Rotäcker“, über die artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung und zum zeitlichen Vorgehen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PVS/4/8/20. Frohsinnstraße – Ausbau der Fahrradabstellanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 8PVS/4/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Die Frohsinnstraße ist eine Hauptverbindung im Bahnhofsquartier. Sie ist mit zahlreichen Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und Praxen gleichzeitig Einkaufs-, Dienstleistungs- und Gesundheitsstandort. Eine ständige Erreichbarkeit ist deshalb unabhängig von der Verkehrsart von größter Wichtigkeit. Gleichzeitig ist die Frohsinnstraße für den Fuß- und Radverkehr eine Hauptverbindung höchster Rangordnung. Sie stellt die zentrale und kürzeste Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Bahnhofsquartier auf der einen und der Innenstadt rund um Herstallstraße und City-Galerie auf der anderen Seite dar.
Die Frohsinnstraße wurde bewusst als verkehrsberuhigter Bereich mit formaler Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsarten ausgewiesen (Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr). In der Praxis dominiert aber eindeutig der Kfz-Verkehr das öffentliche Geschehen.
Auch die Parkpraxis hat sich problematisch entwickelt. Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Diese sind eindeutig durch ein anderes Straßenpflaster erkennbar. Diese Parkstände werden aber ständig ausgeweitet und davor sowie dahinter wird zusätzlich geparkt. Trotz regelmäßiger Verkehrsüberwachung parken leider im gesamten Bereich der Frohsinnstraße ganztägig Kraftfahrzeuge auch außerhalb der markierten Bereiche. Dies wiederspricht dem Grundgedanken eines „verkehrsberuhigten Bereichs“. Es schwächt den Fuß- und Radverkehr durch Verdrängung, Gefährdung und Behinderung und schränkt zudem den fließenden Kraftfahrzeugverkehr ein.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fahrradbügel im Straßenverlauf der Frohsinnstraße umzusetzen (Anlage 1).
Im gesamten Verlauf der Frohsinnstraße sind Kfz-Stellplätze verteilt. Fest installierte Fahrradstellplätze gibt es aber ausschließlich an dem kleinen Platz an der Heinse- und Bodelschwinghstraße. Provisorisch wurden vor dem Woolworth (Hausnummer 20) und auch vor der Bäckereifiliale Hench (Hausnummer 13) jeweils sechs Fahrradstellplätze aufgestellt, um die Nachfrage vor Ort zu testen. Diese beiden Stellplatzmöglichkeiten werden umfangreich in Anspruch genommen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dezentral im gesamten Straßenverlauf der Frohsinnstraße attraktive Anlehnbügel für Fahrräder einzubauen (Modell Schloßgasse). Diese sind zumeist vor oder nach den Kfz-Stellplätzen positioniert und dienen so auch zur Abgrenzung der legalen Kfz-Parkplätze. Im Ergebnis können von der Weißenburger Straße bis zur Erthalstraße insgesamt 24 Anlehnbügel mit 48 sichereren Fahrradstellplätzen geschaffen werden. Es entfällt kein legaler Kfz-Stellplatz.

3+4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zwei Behindertenstellplätze aus dem kleinen Parkplatz an der Frohsinnstraße / Elisenstraße herauszulösen und diese vor der Hausnummer 30 umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanung (Anlage 4) zur Umsetzung überdachter Stellplätze für Fahrräder und Motorroller auf dem gesamten Parkplatz umzusetzen und die bestehenden, wenig geeigneten Fahrradständer auszutauschen.
Bei den Zweirad-Stellplätzen am Dreieck zwischen Frohsinnstraße und Elisenstraße übersteigt die große Nachfrage das bestehende Angebot. Dies hat sich erst kürzlich wieder während der Baustelle zum Einbau der neuen Doppelstockparker gezeigt. Selbst Anfang Februar bei schlechter Witterung wurden zahlreiche Fahrräder in kürzester Zeit in den Ersatzstellplätzen auf dem kleinen Parkplatz abgestellt. Diese waren keinesfalls nur den Pendlern vom Hauptbahnhof zuzuordnen, da es im Tagesverlauf häufige Belegungswechsel gab (Foto Anlage 3).
Auch die jährliche „Schrottrad-Aktion“ belegt den Handlungsbedarf. Jedes Jahr werden die Fahrrad-Stellplätze an der Frohsinnstraße von zahlreichen Alträdern befreit. Ein Zustand mit frei verfügbaren Fahrrad-Stellplätzen ist dann aber immer nur von sehr kurzer Dauer.
Dabei tragen auch die dort abgestellten motorisierten Zweiräder zu einem unaufgeräumten und überfüllten Gesamteindruck bei. Auch deren Anzahl übersteigt das Angebot deutlich. Im Hauptbahnhof wird für motorisierte Zweiräder vorgesehene überdachte Fläche von den Bahnpendlern bereits vollständig ausgelastet. Es wird auch in diesem Segment mit einer weiteren Zunahme gerechnet.
Aus diesen Gründen soll nun der kleine Parkplatz an der Frohsinnstraße dauerhaft als Fahrradabstellanlage ausgebaut werden, um das knappe Angebot zu erweitern. Auf der Fläche sind bisher 4 Kfz-Stellplätze mit Parkscheinbewirtschaftung und 2 Behindertenstellplätze angeordnet. Obwohl mit Behindertenausweis legal in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt werden darf, sollten beide Behinderten-Stellplätze im direkten Umfeld neu ausgewiesen werden. Hierfür bietet sich der Bereich vor der Frohsinnstraße 30 an. Es entfallen also lediglich 4 Kfz-Stellplätze.
Auf der Fläche des Parkplatzes können mit Doppelstockparkanlagen 2 x 20 Fahrrad-Stellplätze und 2 x 8 Abstellplätze für motorisierte Zweiräder umgesetzt werden. Für die Andienung der Doppelstockparker ist dabei eine größere Fläche erforderlich, die dann aus dem Mittelbereich stattfinden wird.
Es ist eine Überdachung der Fahrradabstellanlagen und der auch motorisierten Zweirad-Stellplätze vorgesehen. Die Doppelstockparkanlagen haben eine lichte Höhe von rd. 2,70 m, für die motorisierten Zweiräder ist eine lichte Höhe von rd. 2,20 m ausreichend. Im Gegensatz zum Beispielfoto vom Dalberg-Gymnasium (Anlage 5) sollen die Überdachungen aus Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen. Dies ist besser für die Beleuchtung und auch optisch wesentlich attraktiver und zurückhaltender. Ein massiv wirkender Baukörper wird vermieden und die Sichtbeziehungen im öffentliche Raum zu den Geschäften, zum Hauptbahnhof sowie zur Post bleiben bestehen.
Die am Fahrradparkplatz bereits bestehenden Bügel sind bauartbedingt nur für ein Fahrrad vorgesehen und sehr reparaturanfällig. Sie sollen auf dem gepflasterten Viertelkreis durch die bewährten Anlehnbügel ersetzt werden, wie sie auch im Straßenzug der Frohsinnstraße eingebaut werden sollen. Diese sind auch schon vor der Frohsinnstraße 27 gegenüber vom Hauptbahnhof und am Übergang zum ROB vorhanden.
Dauerhafte Maßnahmen und feste Einbauten durch Überdachungen oder aufwendige Parkierungsanlagen sind auf dem gepflasterten Viertelkreis kurzfristig nicht vorgesehen. Wenn eine weiter steigende Nachfrage die neuen Kapazitäten wieder übersteigen sollte, dann ist eine aufwendigere Maßnahme und Gestaltung eines Fahrradparkhauses auf der Fläche denkbar.

Kosten:
Die 24 Anlehnbügel für 48 Stellplätze im Verlauf der Frohsinnstraße kosten jeweils ca. 250 EUR und damit 6.000 EUR im gesamten Verlauf zuzüglich der Einbaukosten durch den Bauhof oder eine externe Firma.
Der Ausbau der bestehenden Einzelparker und der Einbau der weiteren 24 Anlehnbügel für 48 Stellplätze im Viertelkreis am Fahrradparkplatz Frohsinnstraße kostet damit ebenfalls 6.000 EUR zuzüglich der Einbaukosten durch den Bauhof oder eine externe Firma.
Eine Doppelstockparkanlage mit 20 Stellplätzen auf ca. 5,5 m Breite kostet mit einem Dach aus glasklarem Verbundsicherheitsglas (VSG) ca. 10.000 EUR inklusive der Montage. Hinzu kommen Kosten für die beiden Fundamente in Höhe von ca. 2.000 EUR. Beide Doppelstockanlagen kosten demzufolge zusammen ca. 24.000 EUR für 40 Fahrradstellplätze.
Eine Überdachung der Stellplätze für motorisierte Zweiräder kostet mit einem Dach aus glasklarem Verbundsicherheitsglas (VSG) ca. 5.000 EUR inklusive der Montage. Hinzu kommen ebenfalls Kosten für die beiden Fundamente in Höhe von ca. 2.000 EUR. Beide Überdachungen für 16 Stellplätze motorisierter Zweiräder kosten demzufolge zusammen 14.000 EUR.
Die Gesamtkosten für 152 Zweirad-Stellplätze in der Frohsinnstraße belaufen sich damit auf ca. 50.000 EUR (328 EUR je Stück).

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fahrradbügel im Straßenverlauf der Frohsinnstraße umzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die drei Behindertenstellplätze aus dem kleinen Parkplatz an der Frohsinnstraße / Elisenstraße herauszulösen und umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanung zur Umsetzung überdachter Stellplätze für Fahrräder und Motorroller auf dem gesamten Parkplatz umzusetzen und die bestehenden, wenig geeigneten Fahrradständer auszutauschen .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [ x ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. / PVS/4/9/20. Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Antrag auf Genehmigung des Umbaus des „Hafenbahnhofs in Aschaffenburg mit Rückbau zweier Gleise im Norden und der Wiedererrichtung zweier Gleise im Süden“ - Antrag der KI vom 10.05.2019 (304 284)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Vorberatend 9PVS/4/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bayernhafen ist für die Region Bayerischer Untermain die Logistik-Drehscheibe im Güter-verkehr. Die Verkehrswege Wasser, Schiene und Straße werden dort effizient vernetzt. Auf rund 160 ha Fläche sind dort rund 60 Unternehmen tätig.
Mit über 2.500 Beschäftigten in den jeweiligen Betrieben ist dies eine der größten Arbeitskonzentrationen in Stadt und Region. Der Hafen wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierbei spielt der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eine besonders große Rolle.

Nach längerer Ankündigung durch die Hafenverwaltung steht nun der Umbau und die Modernisierung des Hafenbahnhofs an. Ziel ist es mit einem modernisierten Hafenbahnhof eine leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Im ersten Schritt ist das Baurecht für die Gesamtmaßnahme auf den Weg zu bringen. Die Realisierung ist für 2021/22 geplant.

Mit Schreiben vom 12.03.2020 bat die Regierung von Mittelfranken als Planfeststellungsbehörde die Stadt Aschaffenburg um Stellungnahme zum Antrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG auf Genehmigung des Umbaus des Hafenbahnhofs in Aschaffenburg.
Er bezieht sich auf die Fläche aus den Grundstücken der Flurnummern xxxx, xxxx, xxxx, xxxxx, xxxx und xxxx der Gemarkung Leider.

Umfang
Die Umbaumaßnahmen haben den nachfolgend geschilderten Umfang:

- Sanierung der bestehenden Gleisanlagen
- Ablösung des vorhandenen mechanischen Stellwerks durch ein EOW-Rangierstellwerk (Elektrisch Ortsbedingte Weichen)
- Wiedererrichtung der Gleisanlagen im südlichen Bereich des Hafenbahnhofs
- Rückbau nicht benötigter Gleise im nördlichen Hafenbahnhofsbereich.
Die Gleisharfe ähnelt damit dem Spurplan des Hafenbahnhofs von 1924.

Bauphasen:
Die Umbaumaßnahmen erfolgen in fünf Bauphasen, um den regulären Bahnbetrieb nur so gering wie möglich einzuschränken:

- Phase I: Wiedererrichtung zweier Gleise (Süd)
- Phase II: Anbindung der alten Gleise 1-3
- Phase III: Ausbildung einer weiteren Einfahrt
- Phase IV: Auflösung der Kreuzungsweichen und Rückbau der nördlichen zwei Gleise
- Phase V: Finalisierung

Ziel:
Zweck der Arbeiten ist zum einen die technische Anpassung an die bereits erfolgte Umstellung von „Zugmeldebetrieb“ auf „Rangierbetrieb“ (Phase 0). Zweck zum anderen ist die Sanierung und Modernisierung des Hafenbahnhofs Aschaffenburg. Immissionsschutzrechtlich von Vorteil ist hierbei der Austausch und die Wiederaufbereitung der Oberbaustoffe sowie der Einbau neuer Betonschwellen und neuer Schienen.

Im Ergebnis wird die Anzahl der neun Hafenbahngleise nicht verändert, deren Nutzlängen sich zwischen 269 m und 834 m bewegen werden. Damit bleibt die grundsätzliche Kapazität des Hafenbahnhofs erhalten.

Jedoch wird die Leistungsfähigkeit dahingehend reduziert, dass mit dem neuen „Rangierbetrieb“ das Zuführungsgleis nur noch mit max. 40km/h statt mit 50km/h während des alten „Zugmeldebetriebs“ befahren wird.

Dadurch, dass die neun Aufstellgleise über drei Zufahrtsgleise entkoppelt werden, verflüssigt sich der Verkehr im Hafenbahnhof, was zu weniger schallintensiven Fahrbewegungen führen wird. Die Gesamtmaßnahme dient damit der Verbesserung der Betriebssicherheit, des Betriebsflusses und der Ermöglichung von alternativen Zufahrtswegen.


  1. Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg sieht im Ausbau des Hafenbahnhofs eine wichtige Infrastrukturmaßnahme mit der der Hafen insgesamt gestärkt werden wird und seinem Anspruch als Logistikdrehscheibe gerecht werden wird.

Die Fläche des Hafenbahnhofs ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Bahnbetriebsanlage dargestellt.  Die Ausbauplanung bewegt sich innerhalb dieser Darstellung.

Das neue Betriebskonzept und die damit verbundenen Gleisänderungen stellen einen Vorteil da, denn mit dem Abrücken der Gleisanlagen auf Leiderer Seite ergibt sich ein deutlich größerer Abstand gegenüber dem Siedlungsrand. Die Stadt Aschaffenburg legt Wert darauf, dass dieser Übergangsstreifen intensiv eingegrünt wird.
Das Abrücken wird somit städtebaulich begrüßt, weil tendenziell eine Reduzierung der Lärmeinwirkungen auf die nördlich gelegene Wohnbebauung zu erwarten ist. In den Erläuterungsunterlagen werden allerdings keine näheren Aussagen zur Nachnutzung bzw. Gestaltung dieses freiwerdenden Geländestreifens gemacht. Die Stadt Aschaffenburg bittet die Planfeststellungsbehörde um die Auflage, einen qualifizierten Freiflächenplan für sämtliche Flächen nachzufordern, die von Gleisanlagen freigestellt werden.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Aschaffenburg die historische Pappelallee gänzlich nachpflanzt. Hierzu wurde mit dem Staatlichen Bauamt und dem Bayernhafen eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Nach dem ersten Bauabschnitt 2019 auf der Südseite der B26 steht für 2020 die Wiederherstellung der Pappelallee längs des Hafenbahnhofs auf der Nordseite der B26 an. Der Ausbau des Hafenbahnhofs darf dieser Maßnahme nicht entgegenstehen. Mit der Pappelallee und einer ausreichenden hintergrünten Kulisse bleibt eine optische Kulisse auf die Eisenbahnbetriebsanlage erhalten. Aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes ist eine wahrnehmbare Eingrünung wichtig.

Im Zuge des Umbaus des Hafenbahnhofs soll das Beleuchtungskonzept für die Gleisanlagen geändert werden. Im Erläuterungsbericht heißt es, dass statt der konventionellen Lichtmasten eine neue Technik in Form von Lichtschläuchen analog des Neuss-Düsseldorfer Hafens angestrebt wird. Die Stadt Aschaffenburg begrüßt diese Planung, da mit einem solchen fortschrittlichen Beleuchtungskonzept die Lichtverschmutzung und die Fernwirkung des Hafenbahnhofs in der Nachtzeit deutlich gemindert wird.

Begrüßt wird auch, dass die Planung einer möglichen späteren Elektrifizierung mit der Nachrüstung von Oberleitungsmasten nicht entgegensteht.


Zusammenfassung der Stellungnahmen der einzelnen beteiligten städtischen Ämter


  1. Tiefbauamt

Bis auf das Grundstück mit der Flurnummer xxxx, Gem. Leider, befinden sich alle Flächen des Vorhabens im Eigentum der Bayernhafen GmbH & Co. KG; Belange des Tiefbauamts sind nicht betroffen.
  1. Stadtplanungsamt

Auf dem einzigen städtischen Grundstück xxxxx, Gem. Leider, steht der Brückenpfeiler der „Thyssenbrücke“, dessen Standfestigkeit durch die Umbauarbeiten nicht beeinträchtigt werden darf. Das Brückenbauwerk wird durch das staatliche Bauamt neu geplant. Auf diese Erfordernisse ist hier im Besonderen einzugehen.

Die genannten Grundstücke sind nicht im Altlastenkataster der Stadt Aschaffenburg aufgeführt. Da es sich aber um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt, sind etwaige Kontaminationen vorab eigenverantwortlich durch den Vorhabenträger zu prüfen.

  1. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

Über die Grundstücke verlaufen Niederspannungs-, Fernmelde- und Straßenbeleuchtungskabel der Bayernhafen GmbH & Co. KG. Diese Kabel sind entweder außer Betrieb zu nehmen oder umzulegen, andernfalls aber nicht zu beeinträchtigen.
Über das Gelände verlaufen Gasleitungen der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), deren Funktion nicht eingeschränkt werden darf.
Die Gasleitung MD VG ST DN 200 im Bereich der „Thyssenbrücke“ ist im Spartenplan aufzunehmen.
Die Gasleitung im südlichen Bereich der Flurnummer xxxx, Gem. Leider, ist vor einer Überbauung mit Gleisanlagen in deren ungeschützten Bereich mit einem Stahlschutzrohr ST DN 300 zu ummanteln. Die Lieferung und Montage des Schutzrohrs erfolgt durch die AVG. Bodenarbeiten sind bauseits durch eine Fachfirma vorzunehmen. Alle anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Ähnliches gilt für eine Wasserleitung der AVG.
Die Wasserleitung DN 250 GGG im Bereich der „Thyssenbrücke“ ist im Spartenplan zu ergänzen und darf durch die Maßnahmen der Bayernhafen GmbH & Co. KG nicht beeinträchtigt werden.
Die Wasserleitung ist durch ein Gebäude auf dem Grundstück mit der Flurnummer xxxx, Gem. Leider, und durch Gleisanlagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer xxxx, Gem. Leider, ohne Schutzrohr überbaut. Die Umbaumaßnahmen sollten zum Anlass genommen werden, die Wasserleitung in eine neue Trasse mit Schutzrohr zu verlegen. Auch hier erfolgt die Lieferung und Montage des Schutzrohrs durch die AVG. Bodenarbeiten sind bauseits durch eine Fachfirma vorzunehmen. Alle Kosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

  1. Garten- und Friedhofsamt

Die vorgesehene Baustellenzu- bzw. ausfahrt liegt im Bereich der B26, wo im Herbst 2020 entlang der Darmstädter Straße auf städtischem Grund die Pappelpflanzungen fortgesetzt werden sollen. Die Baustellenzu- bzw. ausfahrt kann für die Dauer des Hafenbahnhofumbaus von Baumpflanzungen freigehalten und diese später nachgeholt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zu- bzw. Ausfahrt nicht breiter als 6 Meter angelegt wird und sie während der Bauzeit vom Vorhabenträger zu sichern ist.


  1. Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen

Neben den bis hier zusammengefassten Stellungnahmen der städtischen Ämter wurden im Zusammenhang mit dem Genehmigungsantrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG auch die staatlichen Fachstellen beteiligt, die am Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg angesiedelt sind.

Sie haben in ihre Stellungnahmen jeweils einen Katalog an Nebenbestimmungen aufgeführt, die durch die Planfeststellungsbehörde in den Bescheid aufgenommen werden sollen. Zu den Nebenbestimmungen im Einzelnen wird auf die Stellungnahmen im Original verwiesen.

  1. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde:

Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde fordert beim Rückbau der Gleise eine vollständige, sachgerechte Entfernung und Entsorgung der alten, imprägnierten Holzschwellen, auf denen die Gleise liegen.

Der Gleisschotter ist gemäß gesetzlicher Vorgaben zu lagern, zu untersuchen, aufzubereiten und wiederzuverwenden oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei allen Arbeiten und beim späteren Betrieb darf es weder durch die Baustoffe noch durch die Maßnahmen selbst zu nachteiligen Auswirkungen auf das Gewässer, das Grundwasser oder den Boden kommen.

Niederschlagswasser kann breitflächig auf dem Gelände versickern. Die Einleitung oder Auswaschung boden- und wasserschädlicher Stoffe während des Versickerungsprozesses ist vorbeugend zu verhindern.

  1. Untere Immissionsschutzbehörde:

Die Untere Immissionsschutzbehörde stellt für die Bauphasen 2 und 4 von insgesamt fünf Bauphasen punktuelle Überschreitungen der Immissionsrichtwerte von 1-3 dB(A) für die am meisten betroffenen Immissionsorte im reinen Wohngebiet fest.
Zur Einschränkung der Emissionen sind lärmschutzfördernde Maßnahmen zu prüfen. Dies könnte der Einsatz lärmarmer Maschinen, die Reduktion der Betriebszeiten lärmintensiver Maschinen oder die Positionierung großer Maschinen/Züge als Abschirmwirkung sein.

Die Andienung der Baustelle erfolgt nur in den letzten zwei Monaten über die Hafenbahnhofstraße und damit entlang eines reinen Wohngebiets. Da die Andienung in einer Einbahnstraßenregelung geplant ist, ist in dieser Zeit mit maximal 20 LKWs pro Tag zu rechnen.
Die Anwohner sind rechtzeitig vor Baubeginn über die Maßnahmen zu unterrichten. Außerdem ist ihnen ein Ansprechpartner zu Fragen des Baulärms zu nennen.

Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen wird sich die Lärmsituation im Vergleich zum jetzigen Zustand nicht verschlechtern, da keine Kapazitätserweiterung vorgenommen wird. Im Gegenteil: durch den Rückbau der zwei Gleise im Norden rückt der Bahnverkehr von der Wohnbebauung ab. Nachts sollen nur die beiden südlichen Gleise von maximal drei Zügen genutzt werden.

  1. Untere Naturschutzbehörde:

Auf der betroffenen Fläche befindet sich ein nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschütztes Biotop. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt dem Vorhabenträger aus naturschutzfachlicher Sicht eine Genehmigung für sein Vorhaben, sofern er im Bereich der beiden südlichen Gleise für eine Ausgleichsbiotopfläche sorgt.

Bezüglich vorgefundener Arten wie u.a. die Ameisenjungfer, die Feldgrille oder Wildbienen als besonders geschützte Tiere der Rote-Liste-Arten wird empfohlen, nicht überbaute Habitatbereiche dieser Arten durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. Zwingender Ersatzlebensraum muss nicht geschaffen werden.

Da auf der betroffenen Fläche bereits zwei Exemplare der Zauneidechse kartiert wurden, wird davon ausgegangen, dass dort noch weitere Zauneidechsen vorkommen. Für diese gelten die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG, so dass die Tiere durch die Maßnahmen weder verletzt noch getötet, noch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden dürfen.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Genehmigung des Hafenbahnhofumbaus zu, sofern die in den Stellungnahmen der Fachstellen und städtischen Behörden geäußerten Auflagen, Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Kooperationsnotwendigkeiten mit städtischen Ämtern und der AVG beachtet werden (Anlage 6) .

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtstellungnahme an die Regierung von Mittelfranken als Planfeststellungsbehörde weiterzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. / PVS/4/10/20. Roßmarkt - Einbau von versenkbaren Pollern im Abschnitt zwischen Herstallstraße und Badergasse Stadtratsantrag Grüne-Stadtratsfraktion vom 10.11.2019, Stadtratsantrag CSU-Fraktion vom 03.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 10PVS/4/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bereich der Fußgängerzone Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse wird außerhalb der Anlieferzeiten regelmäßig von Fahrzeugen verbotswidrig befahren. Insbesondere in den Abend- und Nachtzeiten wird der Roßmarkt als Abkürzungsstrecke zum Sandtor genutzt. Der Stadtverwaltung werden regelmäßig Beschwerden von Anwohnern zugetragen.  In diesem Abschnitt des Roßmarktes wird darüber hinaus auch rege geparkt. Für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr bestehen dadurch erhebliche Behinderungen. Die Begründung des Antrages der Fraktion der Grünen ist plausibel und entspricht auch den Beobachtungen der Stadtverwaltung.
Die „Interessengemeinschaft Roßmarkt“ fordert, außerhalb der Andienungszeiten den Verkehr auf dem neu gepflasterten Straßenabschnitt zwischen Ohmbachsgasse und Sandgasse möglichst gering zu halten. Da die Verkehrsverstöße mit Kontrollen alleine – vor allem nachts – nicht in den Griff zu bekommen sind, schlägt die Verwaltung vor, versenkbare Poller einzubauen um damit eine Zufahrts- und Durchfahrtsbeschränkung zu gewährleisten.
Versenkbare Poller zur Zufahrts- und Durchfahrtsbeschränkung gibt es mittlerweile in vielen Fußgängerzonen im In- und Ausland. In Aschaffenburg gab es bereits zwischen 2000 und 2010 Poller Anlagen in der Rathausgasse und am Storchennest. Nach zahlreichen Schadensfällen und mehreren Gerichtsprozessen, die allesamt verloren wurden und die Stadt damit auf den Kosten sitzen blieb, wurden die Anlagen alle wieder außer Betrieb genommen. Vor einigen Jahren wurden Überlegungen angestellt, im Bereich Sandtor einen solchen Poller zu installieren, um eine Einfahrtskontrolle für die östliche Innenstadt (Verkehrsberuhigter Bereich) zu erwirken. Diese wurden allerdings wegen der hohen Zahl an Berechtigten mit Ausnahmegenehmigung verworfen.

Die Situation im Abschnitt Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse ist jedoch eine grundsätzlich andere. Der Zahl der Berichtigten für eine Ausnahmegenehmigung liegt bei nur rund 30. Hinzu kommen noch Einzelgenehmigungen, wie z.B. für den Colos-Saal.

Maßnahmenbeschreibung und Technische Ausstattung

Damit die Maßnahme wirkungsvoll und praktikabel ist, müssen an beiden Enden der Fußgängerzone versenkbare Poller installiert werden. Seitens des Tiefbauamtes wurde geprüft, ob aufgrund der zahlreichen Leitungen in der Straße überhaupt ein passender Standort gefunden werden kann. Die Überprüfung hat ergeben, dass an beiden Enden ein passendes Fenster für den Einbau eines versenkbaren Pollers vorhanden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Poller Anlage in der Andienungszeit von 6 Uhr bis 11.30 Uhr auf Durchfahrt zu stellen (Poller sind dann versenkt und überfahrbar). In den Zeiten danach und davor wird der Poller hochgefahren, so dass eine Zufahrt nur noch mit einem Sender möglich ist dessen Anzahl der Fahrten nicht bekannt ist. Diese müssen alle mit einem Sender ausgestattet werden, um den Poller außerhalb der Andienungszeiten zu bedienen. Ausgestattet werden auch Rettungsdienste, Feuerwehr und sonstige Notdienste. Taxis erhalten keine Zufahrt. Anwohner können mit dem Sender zum Be- und entladen in den Roßmarkt ein- und ausfahren.
Aufgrund des Straßenquerschnitts ist es notwendig, beidseitig des versenkbaren Pollers fest installierte Poller einzubauen. Diese sind optional mit einem Feuerwehrschlüssel auszustatten. Die Poller Anlage muss zusätzlich sowohl durch ein Terminal, bei dem in Notfällen der Fahrer des durchfahrenden Fahrzeuges Kontakt zur Leitstelle aufnehmen kann, als auch durch eine Hinweisbeschilderung ergänzt werden. Das Terminal steht ca. 5 m vor der Poller Anlage, so dass es vom Fahrerplatz aus bedient werden kann.
Um aus dem Rossmarkt ohne Sender ausfahren zu können, müssen Schleifendetektoren in die Pflasterfläche eingebaut und die Anlage mittels Steuergerät und Zähler an das Stromnetz angeschlossen werden.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Konzeptstudie eine Kostenvorschau erstellt und geht von Gesamtkosten in Höhe von rund 100.000 € aus.  

.Beschluss:

I.

1. Der Konzeptstudie über den Einbau von versenkbaren Pollern im Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Einmündung Badergasse wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen (Anlage 7) .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 08:57 Uhr