Datum: 22.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/7/1/20 PL/7/1/20
2PL/7/2/20 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2019
3PL/7/3/20 Weitere haushaltsrechtliche Vorgehensweise aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise
4PL/7/4/20 Erlass der Satzung Sozialbeirat vom 22.06.2020 und Aufhebung der Satzung Sozialbeirat vom 24.11.2008; Berufung der Mitglieder des Sozialbeirates 2020 - 2026
5PL/7/5/20 Änderung der Vorsitzregelung in der Seniorenbeiratssitzung; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Blatt (UBV) vom 08.05.2020
6PL/7/6/20 Erlass der Satzung Seniorenbeirat vom 22.06.2020 und Aufhebung der Satzung Seniorenbeirat vom 15.07.2002; Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates 2020 - 2026
7PL/7/7/20 Errichtung eines Selbstversorgerhauses auf dem Freizeitgelände Rosenberg durch den Michl e.V.
8PL/7/8/20 Bildung des Jugendhilfeausschusses - Sitzverteilung
9PL/7/9/20 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Bestellung von Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören
10PL/7/10/20 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl von beschließenden Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)
11PL/7/11/20 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
12PL/7/12/20 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen
13PL/7/13/20 Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain; Bestellung von Mitgliedern der Stadt Aschaffenburg
14PL/7/14/20 Beirat des Jobcenters Stadt Aschaffenburg; Bestellung von Herrn Stadtrat Manuel Michniok (SPD) anstelle von Herrn Wolfgang Autz
15PL/7/15/20 Bestellung von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg
16PL/7/16/20 Berufsschulbeirat; Ergänzung des Beschlusses des Plenums vom 04.05.2020
17PL/7/17/20 Neufassung der Satzung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG)
18PL/7/18/20 Neufassung der Satzung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
19PL/7/19/20 Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
20PL/7/20/20 Änderung der Befristung des städtebaulichen Vertrags Spessartstraße/Schweinheimer Straße (Grundstück Fl.-Nr. 6 343/7 der Gemarkung Aschaffenburg)
21PL/7/21/20 Smart City Strategieentwicklung; Bekanntgabe des Förderverfahrens und Kenntnisnahme des Antrags der CSU vom 29.05.2020
22PL/7/22/20 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 23.10.2019 wegen "Bericht im Plenum über Stand der Städtepartnerschaft mit Miskolc (Ungarn) nach dem Machtwechsel in der Stadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2020
23PL/7/23/20 Behandlung des mündlichen Antrags von Herrn Stadtrat Peter Schweickard (CSU-Stadtratsfraktion) wegen Spende Notre Dame und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.01.2020
24PL/7/24/20 Resolution für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit
25PL/7/25/20 Aufnahme von Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern im Sinne der Erklärung Aschaffenburgs zum Sicheren Hafen. Resolution an die Bundes- und Landesregierung - Antrag von KI vom 13.05.2020
26PL/7/26/20 PL/7/26/20

zum Seitenanfang

1. / PL/7/1/20. PL/7/1/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 1PL/7/1/20

.Beschluss:

1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass TOP-Nr. 4 des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung vor Sitzungsbeginn durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing abgesetzt worden ist.

2. Dem Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020 zur Änderung der Beratungsreihenfolge der heutigen Punkte wird zugestimmt (Anlage 1).

3. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die folgenden nachträglich eingereichten Änderungsanträge (Anlage 1) bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten behandelt werden.

  • Antrag der SPD vom 09.06.2020 wg. Konjunkturpaket
  • Antrag Dr. Blatt vom 11.06.2020 wg. Sozialbeirat
  • Antrag Dr. Blatt vom 11.06.2020 wg. Seniorenbeirat
  • Antrag Dr. Blatt vom 14.06.2020 wg. Selbstversorgerhaus Michl e.V.
  • Antrag der FDP vom 18.06.2020 – Nachtragshaushalt vor der Sommerpause
  • Antrag der KI vom 19.06.2020 wegen Nachtragshaushalt – zu TOP 1ö
  • Antrag der GRÜNEN vom 19.06.2020 zu TOP 1ö – Finanzielle Auswirkungen Corona-Krise
  • Antrag der GRÜNEN vom19.06.2020 zu TOP 15 ö – Berufsschulbeirat
  • Antrag der KI vom 20.06.2020 wegen „Neufassung Satzung SVG“ 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / PL/7/2/20. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 2PL/7/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2019 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 10.03.2020 von der AKDB erstellt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2019” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 02.03.2020 beschlossen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2019 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2019” werden zur Kenntnis 
    genommen (Anlage 2).

  2. Die - ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        12.740.873,80 €
    (Seite 1193 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        588.398,33 €
    (Seite 1197 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        7.409.800,00 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        5.325.354,38 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        2.055.875,10 €
    (Seiten 35 bis 38 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        24.819.736,06 €
    (Seiten 39 bis 41 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
    Jahresrechnung 2019 mit dem Betrag von        320.773.808,55 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        265.287.665,91 €

    Vermögenshaushalt        55.486.142,64 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        35.446.379,83 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                63.337,81 €
    zugeführt.

    Darüber hinaus wird der Sonderrücklage

    Baugebiet Anwandeweg ein Betrag von        767.767,92 €

    zugeführt.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2019 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


  7. Die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben 
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.376.258,22 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        155.132,83 €

    Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.531.391,05 €.


    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        126.424,57 €.

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         28.708,26 €        
    entnommen.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        42.666,35 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren 
    in Höhe von         17.499,76
    übertragen.


    Die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / PL/7/3/20. Weitere haushaltsrechtliche Vorgehensweise aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 3PL/7/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Haushaltslage

Zwischenzeitlich wurde mehrfach im Stadtrat über die mutmaßlichen und tatsächlichen Auswirkungen der Coronakrise auf den Haushalt berichtet:

  • Sitzung des Feriensenates am 20.04.2020
  • Haupt und Finanzsenat am 18.05.2020
  • Plenum am 28.5.2020

Auf der Basis der Steuerschätzungen des Bundes und des Bay. Städtetages wurden die möglichen Steuerausfälle auf rund 16 Mio. € beziffert.

Steuerschätzung Gewerbesteuer netto
- 20 %
- 11.400.000 €
Steuerschätzung Einkommensteuer Gemeindeanteil
- 8 %
- 3.500.000 €
Steuerschätzung Umsatzsteuer Gemeindeanteil
- 1 %
- 1.100.000 €
Steuerausfall gesamt

- 16.000.000 €

Ebenso wenig konkret bezifferbar – aber wohl von weniger gravierenden Auswirkungen - sind Veränderungen im Verwaltungshaushalt, die bedingt sind durch die Schließung des Theaters, der Museen, der Stadtbibliothek, der Musikschule und der Volkshochschule. In der Quartalsberichterstattung im Haupt- und Finanzsenat am 18.5.2020 wurden die sonstigen Mehrbelastungen im Verwaltungshaushalt auf 2,2 Mio € beziffert. Insgesamt hätte man damit ein Verwaltungshaushaltsdefizit von mehr als 18 Mio € zu erwarten.

Das alles beinhaltet erhebliche Unwägbarkeiten. Selbst die Steuerschätzung des Bundes ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Nicht zuletzt deshalb beabsichtigt der Bund – entgegen der sonstigen Gepflogenheiten – eine erneute Steuerschätzung.

Neu ist zudem, dass der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 beschlossen hat, ein Konjunkturpaket in der Größenordnung von 130 Milliarden Euro aufzulegen. Darin enthalten ist auch ein Entlastungspaket für die Kommunen. Die Eckwerte hierzu wurden zwischenzeitlich vom Deutschen Städtetag (Rundschreiben vom 4.6.2020) übermittelt. Die wesentlichen Passagen hieraus lauten:

„Kompensation der Gewerbesteuerausfälle 

Vorgesehen ist, dass für die Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 hälftig vom Bund und hälftig von den jeweiligen Ländern ein „pauschalierter Ausgleich“ übernommen wird. Das Volumen beträgt voraussichtlich 6 Mrd. Euro für den Bund und 6 Mrd. Euro für die Länder. 

Es wird davon ausgegangen, dass als Referenzgröße das für das Jahr 2020 nach Steuerschätzung vom November 2019 prognostizierte Aufkommen als Vergleich herangezogen wird. Es ist denkbar, dass dieser Ausgleich ein nach standardisierten Ansätzen ermitteltes gemeindeindividuelles Aufkommensniveau heranzieht. Dann findet eine vollständige Risikoübertragung von den Städten und Gemeinden hin zu Bund und Ländern statt. Voraussichtlich sind Verfassungsänderungen notwendig. 

Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird um 25 Prozentpunkte auf 75 % erhöht. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung ist im Gegensatz zu anderen Maßnahmen des Konjunkturpakets zeitlich unbegrenzt. Das Volumen der weiteren Entlastung beträgt bundesweit 4 Mrd. Euro pro Jahr. 

Die Grenze zur Bundesauftragsverwaltung soll mittels einer Verfassungsänderung entsprechend verschoben werden, sodass trotz der erhöhten Beteiligung keine Änderungen in der Organisationsstruktur notwendig sind. Durch die Anhebung der Bundesbeteiligung wird eine zentrale Ursache für die Kassenkredite der meisten Kommunen angegangen. Zugleich profitieren durch die Anhebung der Bundesbeteiligung alle Kommunen, wobei mit zunehmenden Sozialausgaben die Entlastungswirkung umso stärker ausfällt.  

Mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung wird eine langjährige zentrale Forderung der Städte nunmehr umgesetzt. 

Wirkungen der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und Erhöhung KdU 

Diese beiden Maßnahmen – Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – führen nach einer kursorischen Rechnung dazu, dass im Jahr 2020 ein Großteil der kommunalen Einnahmenausfälle und Mehrausgaben kompensiert werden dürften. Dabei wird für die kommenden Jahre 2021 und 2022 auch entscheidend sein, dass die Länder keine Kürzungen bei den Finanzausgleichsmassen vornehmen bzw. bei Verbundquotensystemen automatische Kürzungen aktiv verhindern. Geplante Investitionen der Kommunen dürften somit aufrechterhalten werden können.

Als Fazit ist festzuhalten, dass die coronabedingten Auswirkungen auf den Haushalt zurzeit nicht abschließend beurteilt werden können.


  1. Nachtragshaushalt 2020

Nach Art. 68 Abs. 2 BayGO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn

1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

3. Auszahlungen des Finanzhaushalts beziehungsweise Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

4. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Ein Fehlbetrag im Sinne der Nr. 1 ist in der Kameralistik ist die negative Differenz von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in der Jahresrechnung, also nach Ausführung des Haushaltsplans. Spätestens im Hinblick auf die Beschlüsse des Koalitionsausschusses ist nicht mehr zwingend davon auszugehen, dass ein Fehlbetrag zum Jahresende zu erwarten ist.

Unabhängig hiervon wurde in der Vergangenheit der reguläre Nachtragshaushalt nach den Sommerferien aufgestellt. Gegenstand des Nachtragshaushaltes waren in der Regel folgende wesentlichen Veränderungen:


Verwaltungshaushalt:

  • Anpassung der Steueransätze nach Istaufkommen (Stand September) plus Prognose auf Basis der Steuerschätzung September 2020 
  • Gastschulbeiträge
  • Anpassung der Verlustabdeckung/Gewinnabführung der Beteiligungen (Klinikum Stadtwerke, KuT)
  • Einpflegen von Stadtratsbeschlüssen


Vermögenshaushalt:

  • Anpassung der Ansätze aufgrund von Ausschreibungsergebnissen
  • Anpassung der Ansätze aufgrund von zeitlichen Verschiebungen (Reduzierung von Ausgaberesten)
  • Einpflegen von neuen Förderbescheiden
  • Anpassung der Zuordnung von Verpflichtungsermächtigungen
  • Einpflegen von Stadtratsbeschlüssen

Die genannten Veränderungen lassen sich zurzeit nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzen, sodass aktuell ein Nachtragshaushalt nur Makulatur wäre. Der Nachtragshaushalt Oktober 2020 wird in jedem Fall erforderlich sein, weil sich erst zu diesem Zeitpunkt wesentliche Veränderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit absehen lassen.


  1. Investitionsmoratorium

Um dem Stadtrat die nötigen Entscheidungsspielräume zu ermöglichen, hat die Verwaltung neue Ausgaben des Vermögenshaushaltes, die über die Entscheidungszuständigkeit des Oberbürgermeisters (50.000 € vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 3 und 7 Geschäftsordnung des Stadtrates) vorläufig bis zum 22.6.2020 gestoppt.

Trotz der Entscheidung des Koalitionsausschusses, die noch der Umsetzung in Gesetze des Bundestages und korrespondierender Regelungen der Länder bedarf, erscheint es ratsam, wenigstens die Großinvestitionen in gewissem Umfang vorläufig bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Oktober zu stoppen, um restliche Finanzlücken abzufangen. Als Grenze wird vorgeschlagen, die Investitionen mit einer Investitionssumme von mehr als 200.000 €, bei denen die Auftragsvergabe noch aussteht (vgl. 1. Quartalsbericht Vermögenshaushalt als Anlage), einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss soll in der Sitzung vom 13.7.2020 darüber entscheiden, welche dieser Investitionen sofort freigegeben werden sollen und welche erst auf der Basis des Nachtragshaushaltes freigegeben oder gestoppt werden sollen.

  1. Grundstücksveräußerungen

Unabhängig von coronabedingten Finanzlücken gibt es im Vermögenshaushalt noch eine große Finanzlücke, die daraus resultiert, dass der Stadtrat im März dieses Jahres nicht über die Veräußerung von Grundstücken entschieden hat, deren Verkaufserlöse als Einnahmen im Haushalt vorgesehen sind.

Es handelt sich hierbei um die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet Anwandeweg im einem Verkaufserlös von ca. 6,7 Mio. € (HSt. 6375.3401) sowie eines Grundstücks in Obernau, das im Wege des Vorkaufsrechtes erworben wurde, mit einem Wert von ca. 650.000 € (HSt. 6200.3401), insgesamt also um 7,3 Mio. €.
Für den Nachtragshaushalt 2020 muss klar sein, ob diese Verkaufserlöse noch erwartet werden können, oder ob die Lücke über eine Neuverschuldung geschlossen werden muss, wobei angesichts des hohen Investitionsvolumens im Vermögenshaushalt 2020 von 66 Mio. €, die Regierung bereit ist, diese Neuverschuldung zu genehmigen.

  1. Vorkaufsrechtsmoratorium

Das Plenum hat am 14.5.2018 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 

„Das Vorkaufsrecht wird in folgenden Fällen grundsätzlich ausgeübt, sofern das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt:

 - zum Erwerb öffentlicher Flächen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB)

- in einem Umlegungsgebiet (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB), sofern nicht durch das ursprüngliche Rechtsgeschäft die Durchführung der Umlegung vereinfacht wird

- in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für

  • öffentliche Flächen,
  • Brachflächen,
  • Flächen, die einer Neuordnung bedürfen und
  • unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau möglich und eine Geschossfläche von mindestens 700 m² erreichbar ist

- bei unbebauten Flächen im Außenbereich mit der FNP-Darstellung „Wohnbaufläche“ (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB), sofern ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst wurde

- bei unbebauten Grundstücken in Gebieten, die nach §§ 30, 33 oder 34 Abs. 2 BauGB vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB), sofern eine Geschossfläche von mindestens 700 m² erreichbar ist

- in Gebieten, für welche eine rechtskräftige Satzung auf Grundlage des § 25 Abs. 1 BauGB über ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ besteht.“

Im Haushalt 2020 sind auf der HSt. 6200.9321 für derartige Erwerbe 600.000 € vorgesehen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Summe meist ausreicht um ein Baugrundstück mit einer möglichen Geschossfläche von 700 m² zu erwerben. Der Finanzbedarf für ein Jahr hängt naturgemäß von der Anzahl der Vorkaufsrechtsfälle ab. Im Jahr 2019 lag der Finanzbedarf bei 2,3 Mio €. In diesem Zusammenhang sind die Bürger gleich zu behandeln. Wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechtes vorliegen, sind die Vorkaufsrechte immer oder gar nicht auszuüben.

Im Hinblick auf die unabsehbaren Auswirkungen der Coronakrise, die nicht durch den bereits erwähnten Koalitionsbeschluss abgefangen werden können (Einkommensteuerausfälle, Umsatzsteuerausfälle, Mehrkosten beim Katastrophenschutz, Defizitabdeckungen bei städtischen Einrichtungen und Beteiligungen, Sozialhilfekosten etc.) sollte wie in anderen Städten (z. B. München) auch überprüft werden, ob zumindest der Vorkaufsrechtsbeschluss für unbebaute Grundstücke mit einer Geschossfläche von mindestens 700 m² für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ausgesetzt werden kann. 

.Beschluss: 1

1.
a) Der Bericht über die aktuelle Haushaltslage und die Auswirkungen des Konjunkturpaketes wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

b) Die vorliegenden Änderungsanträge in Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Von der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes vor den Sommerferien wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

3. Für Investitionsausgaben des Vermögenshaushaltes, die ein Auftragsvolumen von 200.000 € übersteigen, wird ein vorläufiges Moratorium beschlossen. Das Plenum soll in seiner Sitzung vom 13.7.2020 darüber entscheiden, ob das Moratorium für bestimmte Investitionen aufgehoben oder bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Oktober 2020 verlängert wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 2

.Beschluss: 4

4.
a) Die Verwaltung wird beauftragt, im Plenum vom 13.7.2020 eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die im Haushaltsplan zur Veräußerung anstehenden Grundstücke veräußert werden dürfen oder nicht.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, im Plenum am 13.07.2020 auch zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, die unter b) genannten Grundstück in Erbpacht zu vergeben und dabei Varianten des Erbbauzinses zu erläutern.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 2

.Beschluss: 5

5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Plenum vom 13.7.2020 eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob der Vorkaufsrechtsbeschluss für unbebaute Grundstücke mit einer Geschossfläche von mindestens 700 m² für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ausgesetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. / PL/7/4/20. Erlass der Satzung Sozialbeirat vom 22.06.2020 und Aufhebung der Satzung Sozialbeirat vom 24.11.2008; Berufung der Mitglieder des Sozialbeirates 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 4PL/7/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Die Satzung des Sozialbeirates der Stadt Aschaffenburg besteht seit 2008. Seitdem gab es zahlreiche Änderungen, sowohl auf gesetzlicher Seite, in der Tätigkeit und auch der Zusammensetzung des Sozialbeirates. Um die Vielzahl der Veränderungen in der Satzung des Sozialbeirates übersichtlich zu halten, ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen. Mit deren Neufassung wird die Satzung des Sozialbeirates vom 24.11.2008, zuletzt geändert am 12.02.2019, aufgehoben. 

II. 
Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat in den Sozialbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben wie folgt die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen:

Organisation

Vertreter/in
Stellvertreter/in
Caritas








Diakonisches Werk 








Paritätischer Wohlfahrtsverband








Bund Deutscher Kriegs- u. Wehrdienstopfer








Bayer. Blinden- und Sehbehinderten Bund e. V.








Sozialberatung Grenzenlos e. V. 








Bischöfliches Stadtdekanat Aschaffenburg








Evang. - Luth. Dekanat Aschaffenburg 








Erwerbsloseninitiative Aschaffenburg und Untermain e. V.








Lebenshilfe Aschaffenburg e. V.








Sozialverein „Die Brücke e. V.“








Bayer. Rotes Kreuz








Sozialverband VdK Bayern, Kreisverband Aschaffenburg-Alzenau








KAB  Kath. - Arbeitnehmer - Bewegung 








Arbeiterwohlfahrt








Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)





CSU








CSU








SPD








SPD








Grüne








FDP/ UBV








KI/ ÖDP








Satzungsgemäß



Satzungsgemäß als Sozialreferentin




Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lagen der Verwaltung noch nicht alle Benennungen der Mitglieder vor.
Die aktuelle Auflistung wird von daher als Tischvorlage im Termin am 22.06.2020 nachgereicht.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796; BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz am 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) die Satzung der Stadt Aschaffenburg für den Sozialbeirat vom 22.06.2020 wie folgt in Anlage 4.

Mit der Neufassung der Satzung wird die Satzung für den Sozialbeirat vom 24.11.2008 aufgehoben.

II. 
Die nachfolgend aufgeführten Personen werden für die Dauer vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 nach § 4 Abs. 2 Sozialbeiratssatzung in den Sozialbeirat berufen. 

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / PL/7/5/20. Änderung der Vorsitzregelung in der Seniorenbeiratssitzung; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Blatt (UBV) vom 08.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 5PL/7/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Satzung für den Seniorenbeirat ist der Oberbürgermeister dessen Vorsitzender. Die beiden weiteren Mitglieder (1. und 2. Stellvertreter des Vorsitzenden) werden aus den Reihen des Seniorenbeirates gewählt.

Nach Art. 33 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. § 9 der Geschäftsordnung für den Stadtrat (GeschO) ist der Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrates und seiner Ausschüsse (nicht Rechnungsprüfungsausschuss). 

Der Seniorenbeirat ist kein beschließender Ausschuss, entspricht diesen aber in Teilen seiner Zusammensetzung. Er entsendet 7 Vertreter/innen auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen/Ausschussgemeinschaften nach dem für die Besetzung von Stadtratsausschüssen geltendem Verfahren auf Grundlage der Geschäftsordnung für den Stadtrat. Zudem handelt es sich bei den Themen und der Zuständigkeit des Seniorenbeirates um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, dessen Regelung oder Weiterbehandlung dem Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit unterliegen. Die Empfehlungen und Beschlüsse des Seniorenbeirates entfalten außerdem entsprechende Außenwirkung, für deren Vertretung der Oberbürgermeister zuständig ist (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GO).

Wenn der Vorsitzende aus den Reihen des Seniorenbeirates gewählt werden würde, widerspräche dies den dem Oberbürgermeister zugewiesenen Aufgaben als Leiter der Stadtverwaltung (Art. 37 GO, § 10 GeschO), zu dessen Wahrnehmung ein Mitglied aus den Reihen des Seniorenbeirates gar nicht befugt wäre. Es wäre einem Vorsitzenden aus den Reihen des Seniorenbeirates damit weder möglich die Verwaltung zu beauftragen entsprechende Einladungen zu versenden, den Geschäftsgang bzw. die Tagesordnung festzulegen, noch die Umsetzung der Empfehlungen und Beschlüsse des Seniorenbeirates, auch für eine Weiterbehandlung im Stadtrat, anzuweisen, da dies in alleiniger Zuständigkeit des Oberbürgermeisters steht.

Nicht zuletzt ist allein der Oberbürgermeister dem Stadtrat entsprechend rechenschaftspflichtig (§ 9 Abs. 2 GeschO).


Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag abzulehnen.

.Beschluss:

I. Der Antrag auf Änderung der Vorsitzregelung des Seniorenbeirates wird abgelehnt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

6. / PL/7/6/20. Erlass der Satzung Seniorenbeirat vom 22.06.2020 und Aufhebung der Satzung Seniorenbeirat vom 15.07.2002; Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 6PL/7/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Aschaffenburg besteht seit 2002. Seitdem gab es zahlreiche Änderungen, sowohl auf gesetzlicher Seite, in der Tätigkeit und auch der Zusammensetzung des Seniorenbeirates. Um die Vielzahl der Veränderungen in der Satzung des Seniorenbeirates übersichtlich zu halten, ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen. Mit deren Neufassung wird die Satzung des Seniorenbeirates vom 15.07.2002, zuletzt geändert am 26.07.2019, aufgehoben. 


II. Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben folgende Vertreter/-in und Stellvertreter/-in vorgeschlagen:

Einrichtung

Vertreter / in

Stellvertreter / in

Katholische Seniorenkreise


Evangelische Seniorenkreise


Gewerkschaftssenioren


Seniorensportgruppen


CSU 


CSU


SPD 


SPD


Grüne


FDP/ UBV


KI/ ÖDP


Sozialstationen


Ambulante Pflegedienste


Heimbeiräte / Heimfürsprecher


Alten- und Pflegeheime


Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.


Arzt


Sozialverband VdK Bayern e. V.


Bund Deutscher Kriegs- und Wehrdienstopfer


Einrichtungen der Erwachsenenbildung


Arbeiter –Samariter –Bund
RV Bayer. Untermain e. V.


Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Aschaffenburg


Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Aschaffenburg


Caritasverband Aschaffenburg Stadt und Landkreis e. V.


Diakonisches Werk Untermain
Aschaffenburg e. V.


Malteser - Hilfsdienst


Paritätischer Wohlfahrtsverband Dienststelle Aschaffenburg


Einrichtungen des Betreuten Wohnens


WIGe e. V


Beratungsstelle Demenz Untermain


Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg e. V.


Mehrgenerationenhaus MIZ


Nicht organisationsgebundene SeniorInnen





Satzungsgemäß
Herr Oberbürgermeister 
Jürgen Herzing 

Satzungsgemäß
Frau Bürgermeisterin
Jessica Euler


.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796; BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz am 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) die Satzung der Stadt Aschaffenburg für den Seniorenbeirat vom 22.06.2020 wie folgt in Anlage 5.

Mit der Neufassung der Satzung wird die Satzung für den Seniorenbeirat vom 15.07.2002 aufgehoben.

II. Die nachfolgend aufgeführten Personen werden für die Dauer vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung in den Seniorenbeirat berufen:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / PL/7/7/20. Errichtung eines Selbstversorgerhauses auf dem Freizeitgelände Rosenberg durch den Michl e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 7PL/7/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Förderverein Michl e.V. plant auf seinem Vereinsgelände „FreiRaum Rosenberg“, das bereits als Jugendzeltplatz und für erlebnis- und umweltpädagogische Projekte genutzt wird, die Errichtung eines Selbstversorgerhauses mit Küche und Gruppenraum im Anschluss an die bereits bestehende Toilettenanlage. Das Bauwerk wurde unter BV-Nr. 20120395 bauordnungsrechtlich genehmigt. Durch diese Erweiterung um ein Selbstversorgerhaus sollen die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit, unabhängig von Wetter und Temperaturen, erheblich erweitert und verbessert werden, da das Gelände dann ganzjährig für Betreuungsangebote zur Verfügung steht. Mit Schreiben vom 05.12.2019 hat der Verein die Stadt Aschaffenburg um Förderung der Maßnahme mit 6 Jahresraten zu je 50.000 € gebeten.

Für die erbetene Zuwendung gibt es keine spezielle städtische Regelung. Für diesen Fall gelten daher die vom Stadtrat am 24.06 2019 festgelegten Mindeststandards für die Bewilligung von städtischen Fördermitteln:
  • Förderungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss enthalten: 
  • Einen Finanzierungs- und Kostenplan der zu bezuschussenden Maßnahmen 
  • Eine Darlegung der Zielsetzung der zu bezuschussenden Maßnahme sowie des zeitlichen Ablaufs 
  • Einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers (z. B. letzter – ggf. testierter – Jahresabschluss) 
  • Die zuwendungsgemäße Mittelverwendung ist nachzuweisen. 
  • Die Stadt Aschaffenburg und ihre Rechnungsprüfungsorgane sind berechtigt, die Verwendung der Mittel durch Einsichtnahme in die Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu prüfen. 
  • Wird eine zweckwidrige Mittelverwendung festgestellt, ist der entsprechende Förderbetrag zurückzuerstatten. Der Betrag ist ab dem Auszahlungstag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 
Die Mindeststandards gelten ab einem Zuschussbetrag von 10.000,-- €.

Der Verein hat den in Anlage beigelegten Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt. Danach entstehen durch die Maßnahme 646.000 € an Kosten – verteilt auf die Jahre 2021 – 2024. 

Eine Förderung im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes wurde durch die Regierung von Unterfranken abgelehnt, da der Neubau außerhalb des Sanierungsgebietes liegt. 

Die Zielsetzung der Maßnahme und den zeitlichen Ablauf hat der Verein in den beigelegten Ausführungen (Anlage) dargestellt. Insoweit wird hierauf verwiesen. 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch den Verein nachzuweisen. Bei zweckwidriger Verendung können die Mittel zurückgefordert werden.  

.Beschluss:

I. 
Die Stadt Aschaffenburg unterstützt den Verein Michl e.V. mit einer Zuwendung i.H. von 300.000 €, die in 6 Jahresraten zu je 50.000 €, beginnend mit dem Jahr 2020, ausbezahlt wird. Die Zuwendung ist zweckbezogen für die Errichtung eines Selbstversorgerhauses für die auf dem Gelände des „FreiRaum Rosenberg“ praktizierte Jugendarbeit durch den Betreiber Michl e.V.

Die Auszahlung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt, dass die mit Beschluss des Stadtrats vom 24.06.2019 festgelegten Mindeststandards für die Bewilligung von städtischen Fördermitteln eingehalten werden, insbesondere 

       das Bauwerk gemäß den unter BV-Nr.: 20120395 bauordnungsrechtlich genehmigten Plänen errichtet wird
       die Gesamtfinanzierung gemäß dem in Anlage beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan sichergestellt ist
       die Mittel nachweislich zweckgebunden verwendet werden, ansonsten eine Rückzahlungspflicht der verzinsten Fördermittel geltend gemacht wird.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber Michl e.V. das Selbstversorgerhaus für kommunale Jugendarbeit der Stadt Aschaffenburg für 10 Jahre nach Fertigstellung zu einem verminderten Kostensatz zur Verfügung stellt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten. Die Auszahlungsrate i. Höhe von 50.000 € für 2020 wurde im Haushaltsplan berücksichtigt. In den Finanzplänen 2021 – 2023 sind ebenfalls jeweils 50.000 € eingestellt. 


III. Öffentliche Bekanntgabe

Der Beschluss kann öffentlich bekannt gegeben werden, soweit es sich nicht um vereinsinterne Unterlagen handelt, wie z.B. das Vereinsvermögen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / PL/7/8/20. Bildung des Jugendhilfeausschusses - Sitzverteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 8PL/7/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 22 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist spätestens binnen drei Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Gemeinderats der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden.

Für die Wahl und Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg vom 28.05.1996 zu Grunde zu legen.

Gemäß dieser Satzung setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind:

1.        der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Stadtrats (Art. 17 Abs. 3 Satz 3 AGSG).
2.        acht Mitglieder des Stadtrates oder vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs.1 Nr. 1 SGB VIII)
3.        sechs auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählten Frauen und Männer (§ 71 Abs.1 Nr. 2 SGB VIII).

Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern des Stadtrats als stimmberechtigte Mitglieder nach §3 Abs.2 Nr. 2 der Satzung werden von den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen abgegeben (§4 der Satzung).

Die Fraktionen von CSU, SPD, GRÜNE und die AG ÖDP/KI haben der Verwaltung insgesamt vier Vorschläge zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses gemacht.

Vorschläge für die Wahl von Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind und dem Stadtrat nicht angehören, können von jedem Mitglied des Stadtrats abgegeben werden.

Somit wird der Jugendhilfeausschuss mit insgesamt vier stimmberechtigten Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören, besetzt. Dies deckt sich mit den eingereichten Vorschlägen.

Die dem Stadtrat angehörenden stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden durch (gesonderten) Beschluss des Stadtrates bestellt.

Die übrigen stimmberechtigten Mitglieder werden nach Art. 51 Abs.3 GO gewählt. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung (Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG).

.Beschluss:

I. 1. Der Jugendhilfeausschuss wird gemäß Art. 22 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) neu gebildet.

2. Die insgesamt mit acht stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze im Jugendhilfeausschuss (§ 3Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg) werden aufgrund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen mit 4 Stadtratsmitgliedern als beschließenden Ausschussmitgliedern ohne Vorsitzenden bestellt.

Die übrigen 4 stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 Abs.2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) werden in offener Abstimmung gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Vorschläge der 

CSU-Fraktion
SPD-Fraktion 
GRÜNE-Fraktion
AG ÖDP/KI 

gewählt.

3. Gemäß § 3 Abs.2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg werden auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs.2 AGSG) sechs Frauen und Männer (§ 71 Abs.1 Nr. 2 SGB VIII) als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in offener Abstimmung gewählt.

4. Es werden insgesamt 10 beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 AGSG) und ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrates bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / PL/7/9/20. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Bestellung von Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 9PL/7/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören, als stimmberechtigte Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg werden von den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen abgegeben.

Es wurden von den Fraktionen von CSU, SPD und GRÜNE und der AG ÖDP/KI insgesamt 4 Vorschläge abgegeben, die zur Beschlussfassung gestellt werden.

.Beschluss:

I. Als beschließende Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen bestellt:

Mitglied:                        1. Stellvertreter                2. Stellvertreter

Anna Hajek                            Dr. Robert Löwer                  Dr. Maria Bausback
Tobias Wüst                            Esther Pranghofer-Weide     Wolfgang Giegerich
Niklas Wagener                    Moritz Mütze                           Thomas Giegerich
Leonie Kapperer                    Jürgen Zahn                           Bernhard Schmitt

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / PL/7/10/20. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl von beschließenden Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 10PL/7/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, als stimmberechtigte Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg können von jedem Mitglied des Stadtrates abgegeben werden.

Da nur vier Vorschläge zur Bestellung von Stadtratsmitgliedern als stimmberechtigte Mitglieder  im Jugendhilfeausschuss vorliegen, sind weitere 4 stimmberechtigte Mitglieder zu wählen.

Die stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, werden nach Art. 52 Abs. 3 GO gewählt. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung.
Noch fehlende Namen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

.Beschluss:

I. Als beschließende Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt: 


Mitglieder                                        Vertreter

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / PL/7/11/20. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 11PL/7/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Entsprechend der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg sind sechs stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zu wählen 
(§ 71 Abs.1 Nr. 2 SGB VIII und Art.18 Abs.2 Satz 2 AGSG)

Der Verwaltung wurden von den Wohlfahrtsverbänden folgende Vorschläge vorgelegt:

.Beschluss:

I. Als beschließende Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 Satz 2 AGSG) folgende Frauen und Männer in offener Abstimmung gewählt: 

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                

Arbeiter-Samariter-Bund                
       

Bayerisches Rotes Kreuz                

Caritasverband                        

Der Stadtjugendring benannte für den Bereich der Jugendverbände folgende Mitglieder:

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                
       

Deutscher Alpenverein                
Bayerische Sportjugend                
Evangelische Jugend/ BDKJ                   

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. / PL/7/12/20. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 12PL/7/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind in Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aufgeführt.
Die Mitglieder, die der Verwaltung benannt wurden, sind im Beschlussvorschlag aufgelistet.

.Beschluss:

I. Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und als deren Stellvertreter werden bestellt:

Mitglied                                                        Stellvertreter/in                

Leiter oder Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes


Mitglied, das als Jugend-, Familien oder Vormundschaftsrichter oder -richterin tätig ist


Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung

Bediensteter oder Bedienstete der Agentur für Arbeit


Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des §28 SGB VIII tätig ist

Gleichstellungsbeauftragte

Polizeibeamter oder Polizeibeamtin

Vorsitzender oder Vorsitzende des Stadtjugendrings


Vertreter oder Vertreterin der katholischen Kirche


Vertreter oder Vertreterin der evangelischen Kirche

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / PL/7/13/20. Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain; Bestellung von Mitgliedern der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 13PL/7/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben im Dezember 2012 die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH gegründet.

Dazu haben die drei Gebietskörperschaften einer gemeinsamen Vereinbarung zur Errichtung der Energieagentur Bayerischer Untermain für die Dauer von fünf Jahren zugestimmt, wobei die Vereinbarung sich um jeweils zwei weitere Jahre verlängert, soweit nicht eine der beteiligenden Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung kündigt. 

Gemäß der gemeinsamen Erklärung der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg hierzu soll zur Steuerung der Energieagentur bei der ZENTEC GmbH eine Steuerungsgruppe und zur Begleitung und Beratung ein Energiebeirat gebildet werden. 

Bedingt durch die neue Wahlzeit des Stadtrates sind auch die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in die entsprechenden Gremien neu zu entsenden.

a) Zusammensetzung der Steuerungsgruppe:

Der Steuerungsgruppe gehören nach § 2 der genannten Erklärung die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.

Bisher hat der Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen die Stadt Aschaffenburg in der Steuerungsgruppe vertreten.

b) Zusammensetzung des Energiebeirates:

Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an.

Bisher entsandte der Stadtrat den jeweiligen Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg sowie weitere sechs Personen aus dem Stadtrat in den Energiebeirat. In der letzten Wahlzeit gehörten somit alles sechs im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen an. 

In der jetzigen Wahlzeit des Stadtrates gehören diesem acht Fraktionen/Gruppen an. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die o. g. sechs Sitze nach analoger Anwendung von Hare-Niemeyer für die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu verteilen. Demnach ergibt sich die folgende Sitzverteilung:

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
AG ÖDP/KI
1 Ausschusssitz

Die umseitig aufgeführten Stadtratsmitglieder wurden jeweils von ihrer Fraktion/Wählergruppe für diese Aufgabe vorgeschlagen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. 

1. Als Vertreter(in) der Stadt Aschaffenburg werden folgende Personen in den Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain entsandt:

a) der jeweilige Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg und

b) sechs Vertreter(innen) aus dem Stadtrat:

CSU-Stadtratsfraktion
Thomas Gerlach
CSU-Stadtratsfraktion
Rainer Kunkel
SPD-Stadtratsfraktion
3. Bürgermeister Eric Leiderer
SPD-Stadtratsfraktion
Tobias Wüst
GRÜNE-Stadtratsfraktion
Dr. Nicole Holzheu
AG KI/ÖDP
Leonie Kapperer

2. Die Benennungen nach Ziffern 1 gelten bis zur Ende der Wahlzeit 2020 – 2026 des Stadtrates und solange die Energieagentur Bayerischer Untermain gebildet ist.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. / PL/7/14/20. Beirat des Jobcenters Stadt Aschaffenburg; Bestellung von Herrn Stadtrat Manuel Michniok (SPD) anstelle von Herrn Wolfgang Autz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 14PL/7/14/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Beim Jobcenter Stadt Aschaffenburg ist gem. § 18 d Sozialgesetzbuch II (SGB II) i. V. m. § 4 der gründungsbegleitenden Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und Agentur für Arbeit Aschaffenburg ein Beirat zu bilden. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungs-instrumente und –maßnahmen. 

In der genannten gründungsbegleitenden Vereinbarung ist unter anderem festgelegt, dass auch drei Vertreter des Stadtrates für die Dauer von fünf Jahren in den Beirat zu berufen sind.

Mit Beschlüssen des Stadtrates vom 16.05.2011 und vom 05.05.2014 und zuletzt vom 19.06.2017 wurden daraufhin die Stadtratsmitglieder Thomas Gerlach (CSU), Wolfgang Autz (SPD) und Claus Berninger (GRÜNE) als Mitglieder in den Beirat des Jobcenters (unter analoger Anwendung des Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer gem. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates) entsandt. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat am 19.06.2017, dass die Bestellung dieser Personen bis zum 31.12.2020 gilt.

Da Herr Wolfgang Autz aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, wurde Herr Stadtrat Manuel Michniok als Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion in den Beirat vorgeschlagen.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. 
1. Herr Stadtrat Manuel Michniok (SPD) wird anstelle von Herrn Wolfgang Autz in den Beirat des Jobcenters Stadt Aschaffenburg berufen.

2. Im Übrigen gilt der Beschluss des Plenums vom 19.06.2017 (SPNr. PL/7/10/17) weiter.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

15. / PL/7/15/20. Bestellung von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 15PL/7/15/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2020 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2020 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.

Nach §§ 4, 5 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg oder sein Vertreter im Amt gehören kraft Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 5 Abs. 3 der Satzung).

Die Sitzverteilung wird, wie bisher, entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer) verteilt. Demnach stehen den drei umseitig genannten Fraktionen je ein Sitz zu.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Jürgen Herzing entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Josef Taudte
SPD
Karl-Heinz Stegmann
Uwe Flaton
GRÜNE
Moritz Mütze
Rosemarie Ruf

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. / PL/7/16/20. Berufsschulbeirat; Ergänzung des Beschlusses des Plenums vom 04.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 16PL/7/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an. 

Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.

Bisher haben sich die beiden größten Fraktionen des Stadtrates den einen Sitz durch einen personelles Rotationsverfahren geteilt. So wurde in der Sitzung des Plenums vom 04.05.2020 der als Anlage beigefügte Beschluss gefasst.

Es hat sich nun herausgestellt, dass der Beschluss noch um die zeitliche Komponente für das Rotationsverfahren ergänzt werden muss. 

Um Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I. 

1. Dem Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020 wegen „Änderungsantrag zum Berufsschulbeirat“ wird zugestimmt.

2. Der Beschluss des Stadtrates (Plenum) vom 04.05.2020 (SPNr. PL/4/23/20) wird wie folgt geändert:

Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
Zeitraum
CSU
Josef Taudte
ab sofort     bis 30.04.2022
SPD
Tobias Wüst
01.05.2022 bis 30.04.2025
GRÜNE
Thomas Mütze
01.05.2025 bis 30.04.2026

Die Stellvertretung wird wie folgt geregelt:

Zeitraum
Stellvertreter
ab sofort     bis 30.04.2022
Tobias Wüst
01.05.2022 bis 30.04.2025
Thomas Mütze
01.05.2025 bis 30.04.2026
Josef Taudte

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. / PL/7/17/20. Neufassung der Satzung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 17PL/7/17/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH soll neu gefasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind folgende: 

Die Zuständigkeitskataloge der Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung sind einer Überarbeitung unterzogen worden. Hauptanliegen war die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu wahren. 

Soweit gesetzlich zulässig, sind einzelne Zuständigkeiten von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen worden (z.B. Wahl des Abschlussprüfers, Feststellung Wirtschaftsplan). Hierdurch soll die Beschlussfassung erleichtert werden.

Es soll zukünftig – analog zur Satzung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH – nur noch einen Stellvertreter für die Aufsichtsräte geben. Ziel ist die Sitzungsarbeit zu vereinfachen.

Das Weisungsrechts gemäß Art. 93 Abs. 2 S. 3 BayGO wurde zur Umsetzung des Plenumsbeschlusses vom 02.12.2019 (TOP 14) ergänzt.

Die grundsätzliche Möglichkeit der Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen wird eingeführt unter der Voraussetzung, dass alle Aufsichtsräte dem zustimmen.

Im Übrigen erfolgten redaktionelle Anpassungen zur Angleichung an den Satzungstext der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um - soweit möglich - einen Gleichlauf der Texte und somit eine Vereinfachung in der Handhabung zu erreichen. Dieser Satzungstext hat bereits alle Beschlussgremien durchlaufen und liegt nunmehr zur Beurkundung vor

Alle Änderungen sind im Einzelnen dem beigefügten Entwurf zu entnehmen. 

.Beschluss: 1

Der Änderungsantrag der Kommunalen Initiative in Anlage 1 vom 20.06.2020 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

I. Die Neufassung der GmbH-Satzung gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf (Anlage 6) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH der Neufassung der Satzung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH gemäß der diesem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

18. / PL/7/18/20. Neufassung der Satzung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 18PL/7/18/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH soll neu gefasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind folgende: 

Die Zuständigkeitskataloge der Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung sind einer Überarbeitung unterzogen worden. Hauptanliegen war die Wertgrenzen zeitgemäß anzupassen und so die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu wahren. 

Soweit gesetzlich zulässig, sind einzelne Zuständigkeiten von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen worden (z.B. Wahl des Abschlussprüfers, Feststellung Wirtschaftsplan). Hierdurch soll die Beschlussfassung erleichtert werden.

Es soll zukünftig – analog zur Satzung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH – nur noch einen Stellvertreter für die Aufsichtsräte geben. Ziel ist die Sitzungsarbeit zu vereinfachen.

Das Weisungsrechts gemäß Art. 93 Abs. 2 S. 3 BayGO wurde zur Umsetzung des Plenumsbeschlusses vom 02.12.2019 (TOP 14) ergänzt.

Die grundsätzliche Möglichkeit der Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen wird eingeführt unter der Voraussetzung, dass alle Aufsichtsräte dem zustimmen.

Im Übrigen erfolgten redaktionelle Anpassungen zur Angleichung an den Satzungstext der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um - soweit möglich - einen Gleichlauf der Texte und somit eine Vereinfachung in der Handhabung zu erreichen. Dieser Satzungstext hat bereits alle Beschlussgremien durchlaufen und liegt nunmehr zur Beurkundung vor

Alle Änderungen sind im Einzelnen dem beigefügten Entwurf zu entnehmen. 

.Beschluss:

I. Der Neufassung der GmbH-Satzung gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt (Anlage 7).

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH der Neufassung der Satzung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH gemäß der diesem Beschlussvorschlag beigefügten Anlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

19. / PL/7/19/20. Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Beschließend 4WS/5/4/19
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 19PL/7/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) wurden Investitionen in der Vergangenheit überwiegend mit Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Aschaffenburg finanziert. Dabei wurden langfristige Investitionen in Gebäude bzw. bauliche Einrichtungen, die über sehr lange Nutzungsdauern abgeschrieben werden, mit kurz- bzw. mittelfristigen Gesellschafterdarlehen finanziert.

Nachdem die ABE aus strukturellen Gründen dauerdefizitär ist, erfolgt über den jährlichen Verlustausgleich lediglich ein Ausgleich der im Geschäftsjahr erfolgten Abschreibungen. Übersteigen die jährlichen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten bzw. über den Verlustausgleich kompensierten jährlichen Abschreibungen, reduziert sich der Finanzmittelbestand entsprechend.

Im Zeitraum 2005 – 2018 wurden bei der ABE Investitionen in Höhe von 11.133 T€ getätigt, zudem wurden Darlehen in Höhe von 11.062 T€ getilgt. Insgesamt ergibt sich somit für den genannten Zeitraum ein Mittelbedarf in Höhe von 22.195 T€.

Diesem Mittelbedarf stehen im gleichen Zeitraum erwirtschaftete bzw. über den Verlustausgleich kompensierte Abschreibungen in Höhe von 8.029 T€, Darlehensaufnahmen in Höhe von 4.224 T€ und kurzfristige Ausleihungen in Höhe von 5.000 T€ gegenüber. In Summe betragen die verfügbaren Mittel somit im genannten Zeitraum 17.253 T€. 

Die Differenz zwischen Mittelbedarf und verfügbaren Mitteln in Höhe von 4.942 T€ wird aktuell über Vorauszahlungen auf den erwarteten Verlustausgleich sowie über kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Aschaffenburg ausgeglichen. Um die Finanzierung der ABE jedoch mittel- bis langfristig auszurichten ist die Aufnahme längerfristiger Gesellschafterdarlehen sinnvoll, die sich einerseits an der Abschreibungsdauer der zu finanzierenden Investitionen, andererseits an der Marktsituation auf dem Kapitalmarkt und den realisierbaren Finanzierungskonditionen orientieren. 

Um den kurzfristig fälligen Verbindlichkeitsbestand der ABE gegenüber dem Gesellschafter auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren wird die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.000.000,00 € an die ABE empfohlen. Die Laufzeit des Gesellschafterdarlehens soll 10 Jahre betragen, da eine 10-jährige Laufzeit aktuell den besten Kompromiss aus erzielbaren Finanzierungskonditionen und mittelfristiger Planungssicherheit bietet. Zudem fügt sich ein Gesellschafterdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit gut in das Finanzierungskonzept der Stadtwerke Aschaffenburg ein. Der gewählte Zinssatz in Höhe von 0,50 % trägt dem aktuellen Marktumfeld sowie dem Verwaltungsaufwand der Stadtwerke Aschaffenburg für die laufende Verwaltung des Darlehens Rechnung.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2,0 Mio. € an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH ab dem 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz in Höhe von 0,50 % zu. 

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

20. / PL/7/20/20. Änderung der Befristung des städtebaulichen Vertrags Spessartstraße/Schweinheimer Straße (Grundstück Fl.-Nr. 6 343/7 der Gemarkung Aschaffenburg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 20PL/7/20/20

.Beschluss:

Aufgrund des Absetzungsantrags der SPD-Stadtratsfraktion wird mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) der TOP 19 d. ö. S. 
"Änderung der Befristung des städtebaulichen Vertrags Spessartstraße/Schweinheimer Straße
(Grundstück Fl.-Nr. 6 343/7 der Gemarkung Aschaffenburg)" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

21. / PL/7/21/20. Smart City Strategieentwicklung; Bekanntgabe des Förderverfahrens und Kenntnisnahme des Antrags der CSU vom 29.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 21PL/7/21/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 20 d. ö. S. "Smart City Strategieentwicklung; Bekanntgabe des Förderverfahrens und Kenntnisnahme des Antrags der CSU vom 29.05.2020" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

22. / PL/7/22/20. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 23.10.2019 wegen "Bericht im Plenum über Stand der Städtepartnerschaft mit Miskolc (Ungarn) nach dem Machtwechsel in der Stadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 22PL/7/22/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 21 d. ö. S. 
Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 23.10.2019 wegen "Bericht im Plenum über Stand der Städtepartnerschaft mit Miskolc (Ungarn) nach dem Machtwechsel in der Stadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2020 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

23. / PL/7/23/20. Behandlung des mündlichen Antrags von Herrn Stadtrat Peter Schweickard (CSU-Stadtratsfraktion) wegen Spende Notre Dame und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 23PL/7/23/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 22 d. ö. S. "Behandlung des mündlichen Antrags von Herrn Stadtrat Peter Schweickard (CSU-Stadtratsfraktion) wegen Spende Notre Dame und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.01.2020" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

24. / PL/7/24/20. Resolution für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 24PL/7/24/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 23 d. ö. S. "Resolution für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

25. / PL/7/25/20. Aufnahme von Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern im Sinne der Erklärung Aschaffenburgs zum Sicheren Hafen. Resolution an die Bundes- und Landesregierung - Antrag von KI vom 13.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 25PL/7/25/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 24 d. ö. S. "Aufnahme von Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern im Sinne der Erklärung Aschaffenburgs zum Sicheren Hafen. Resolution an die Bundes- und Landesregierung
- Antrag von KI vom 13.05.2020)" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

26. / PL/7/26/20. PL/7/26/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 26PL/7/26/20

.Beschluss:

Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Claus Berninger auf Beendigung der Sitzung aufgrund der Uhrzeit von 22:00 Uhr wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 30.07.2021 12:56 Uhr