Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/1/1/20 Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen – Ergebnis der Fahrgasterhebung und zukünftige Organisation
2WS/1/2/20 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH von Januar 2020 bis einschließlich April 2020
3WS/1/3/20 Bericht zur Deponie Karlstein-Dettingen
4WS/1/4/20 Handyticket – Check in Check out
5WS/1/5/20 Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen
6WS/1/6/20 Buslinien 2 und 11 – Ergebnis der Fahrgastbefragung Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.10.2017 sowie vom 31.05.2019
7WS/1/7/20 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Süd vom 06.01.2020, Prüfung der Einrichtung einer Ringbuslinie Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg
8WS/1/8/20 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2021
9WS/1/9/20 Abfallbilanz 2019
10WS/1/10/20 Antrag von Stadtrat Berninger, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2020 wegen "Würde und Hygiene für Aschaffenburgs Pfandsammler" und Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 03.06.2020
11WS/1/11/20 Steuerfreie Ausgabe vergünstigter Jobtickets für Beschäftigte der Stadtwerke Aschaffenburg
12WS/1/12/20 Rahmenvorgabe an die dualen Systeme zur Einführung einer gelben Tonne in der Stadt Aschaffenburg
13WS/1/13/20 Neue SPNr.WS/1/13/20

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1. / WS/1/1/20. Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen – Ergebnis der Fahrgasterhebung und zukünftige Organisation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 1WS/1/1/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen – Ergebnis der Fahrgasterhebung und zukünftige Organisation" aufgrund des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.06.2020 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/1/2/20. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH von Januar 2020 bis einschließlich April 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 2WS/1/2/20

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2020 bis 30.04.2020 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / WS/1/3/20. Bericht zur Deponie Karlstein-Dettingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 3WS/1/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In einer Kiesgrube zwischen Kleinostheim und Karlstein-Dettingen betrieben zunächst die beiden Nachbargemeinden eine Mülldeponie, die ab 1968 von der Stadt Aschaffenburg mitbenutzt und dann erworben und bis 1972 - bis nach Inkrafttreten des bayerischen Abfallgesetzes - betrieben wurde.
Aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 23.10.1968 und der Baugenehmigung vom 10.02.1970 für die Deponie besteht die Rekultivierungsverpflichtung, das benutzte Gelände 50 cm mit Bodenaushub und darüber mit Humus abzudecken. Dies ist in den 70er Jahren nicht in ausreichendem Umfang erfolgt.

Die Regierung von Unterfranken hat daher 2009 festgestellt, dass die Deponie in der Vergangenheit noch nicht endgültig stillgelegt und aus der abfallrechtlichen Nachsorge entlassen wurde. Somit unterliegt die Deponie nach wie vor dem Abfallrecht und die Regierung von Unterfranken ist weiterhin die abfallrechtlich zuständige Behörde.
Die Deponieverordnung findet außer für die Verwertung von Deponieersatzbaustoffen allerdings keine Anwendung.

In den vergangenen 30 Jahren wurden Konzepte mit Teilumlagerung zur Schaffung von Gewerbeflächen oder die Abdichtung durch eine Bauschuttdeponie auf der Deponie geprüft und wieder verworfen. Daneben wurden die erforderlichen Überwachungsanalysen durchgeführt und die Kosten entsprechend der Einwohnerzahlen von 1972 zwischen Karlstein-Dettingen, Kleinostheim und Aschaffenburg aufgeteilt.

Aus den in der Regel jährlichen Grundwasseranalysen ist bekannt, dass durch die sauerstoffarmen, reduzierenden Bedingungen im Bereich der Deponie Arsen im Grundwasser gelöst und im Abstrom Richtung Main wieder im Boden festgelegt wird, sobald ausreichend Sauerstoff zur Verfügung steht.
Auf Forderung der Bezirksregierung wurde die R & H Umwelt GmbH mit einer Sanierungsuntersuchung beauftragt, in der 7 Varianten mit dem Ziel verglichen wurden, die Deponie Karlstein-Dettingen langfristigen aus der abfallrechtlichen Nachsorge  entlassen zu können.

In der von den Stadtwerken favorisierten Variante 7 soll die Deponieoberfläche durch einen Bodenauftrag abgedeckt und der Eintrag von Niederschlagswasser durch
den Bau einer PV-Anlage weiter minimiert werden.
Durch den Bau zusätzlicher Grundwassermessstellen und anschließende Pumpversuche soll der Nachweis für die Arsenausfällung im deponienahen Abstrom zur Absicherung eines sog. monitored natural attenuation (MNA) erbracht werden. Das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirtschaftsamt sind als Fachbehörden mit dieser Variante einverstanden, wenn der Nachweis der Arsenausfällung im natürlichen Prozessgeschehen erbracht werden kann. Bei erfolgreichem MNA könnte auf eine Oberflächenabdichtung verzichtet werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Sanierungsuntersuchung der ehemaligen Deponie Karlstein-Dettingen wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung nach Möglichkeit mit der dargestellten Variante 7 weiterzuverfolgen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / WS/1/4/20. Handyticket – Check in Check out

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 4WS/1/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Vertrieb von Fahrscheinen für den ÖPNV durch die Stadtwerke ist derzeit nur beim Fahrpersonal möglich. Weitere Tarifprodukte (Zeitkarten/Abo) und Informationen sind in zwei Kundenzentren erhältlich. Es gibt keine Fahrscheinautomaten und seit Anfang 2020 auch keine mobile Ticketing-Lösung (moovel) mehr. Daher ist auch der eigens beantragte und zum 01.01.2020 genehmigte, rabattierte Handyticket-Tarif nicht zu vertreiben. Es liegt daher im Interesse der Stadtwerke einen neuen Vertriebskanal anzubieten. Hier konnten die Stadtwerke mit FAIRTIQ einen innovativen Partner für die gemeinsame Entwicklung einer Ticketing-App gewinnen.

Über FAIRTIQ

Die FAIRTIQ AG betreibt in der Schweiz, Liechtenstein, Vorarlberg, Linz und Göttingen eine gleichnamige Ticketing-App nach dem «Check-In / Check-out»-Prinzip. Diese wurde im April 2016 in drei Verbünden in der Schweiz lanciert. Inzwischen wird das gesamte öffentliche Verkehrsnetz der Schweiz und Liechtenstein, sowie diverse Regionen in Deutschland und Österreich mit über 250 beteiligten Verkehrsunternehmen und mehr als 1400 Linien abgedeckt. Mit gut 400'000 registrierten Nutzern und über 12’000'000 erfolgreichen Reisen hat sich FAIRTIQ als Marktführer im Bereich der mobilen Check-In/Check-out Lösungen etabliert.  

Die angestrebte Lösung für die „Aschaffenburger“ FAIRTIQ-App ist zunächst auf den nachfolgend dargestellten Gültigkeitsbereich beschränkt.



Die Zonen 9111​, 9112, 9113, 9114 und 9115 ​entsprechen dem Stadtgebiet Aschaffenburg (Preisstufe 11) und decken somit einen wichtigen Teil der Mobilitätsbedürfnisse der ÖPNV-Fahrgäste in Aschaffenburg ab.  
In einer späteren Projektphase kann eine Ausweitung auf den Verbundraum der VAB sowie eine Umsetzung von Übergangstarifen zum RMV angestrebt werden.

Die folgenden Tarifprodukte für den oben dargestellten Gültigkeitsbereich werden über die FAIRTIQ App angeboten:

       Einzelfahrschein Erwachsene / Kind für Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg)
       Tageskarte Erwachsene / Kind für Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg)
       Kurzstrecke


FAIRTIQ ist die einfachste Art, ein Ticket für den öffentlichen Verkehr zu lösen. Die mobile Check-In/Assisted-Check-Out-App (CIACO) vereint eine auf Kundenfreundlichkeit und einfache Nutzbarkeit getrimmte Benutzeroberfläche mit intelligenten Algorithmen, die die Nutzung extrem erleichtern:
Nach erfolgter Registrierung können die Fahrgäste dank einfachster Handhabung mit FAIRTIQ ohne jegliches Vorwissen über lokale Tarife und Zonen das richtige Ticket lösen.
 
Beispiele:

 Mit einem Klick auf Start hat der Kunde ein gültiges Ticket.



 Mit einem Klick auf Stopp wird die Fahrt gespeichert.

 Automatische Erinnerung, wenn der Check-Out vergessen wird.



Die Verrechnung aller Fahrten erfolgt am Ende des Tages (Woche, Monat in einem weiteren Schritt möglich) – dank Bestpreis-Automatik immer zum bestmöglichen Preis.
Die Einführung der App ist für den Juni/Juli 2020 vorgesehen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Einführung eines Handytickets wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / WS/1/5/20. Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 5WS/1/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum geplanten Testbetrieb eines On-Demand-Verkehrs wird zur Kenntnis genommen.

Die am 05.12.2019 im Werksenat beschlossene testweise Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs in Aschaffenburg ab dem Frühjahr 2020, wird aufgrund der durch die Pandemie ausgelösten unklaren Lage auf den 01.01.2021 verschoben.

Der für Fahrgäste ohne Zeitkarten festgelegte Fahrpreis von 2,90 € (1 € Komfortzuschlag, 1,90 € Regeltarif)  wird an die neue Preisregelung bezüglich der Samstags-, Sonntags- und Feiertagsverkehre angepasst und beträgt 2 €. Inhaber von Zeitkarten zahlen nur den Komfortzuschlag von 1 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / WS/1/6/20. Buslinien 2 und 11 – Ergebnis der Fahrgastbefragung Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.10.2017 sowie vom 31.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 6WS/1/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Linien 2 und 11 bedienen den Stadtteil Strietwald, wobei die Linie 2 überwiegend den nördlichen Bereich mit Wohnbebauung erschließt, während die Linie 11 mehr den südlichen Gewerbebereich anfährt. Zwischen dem ROB und der Haltestelle Burchardtstraße ist die Linienführung beider Linien identisch.

Für die Linien 2 und 11 bestehen Überlegungen, den Linienweg zumindest einer Linie im Bahnhofsbereich zu verkürzen. Die Linie würde wieder über das Müllerviadukt anstatt über die Lange Straße/Dämmer Tor führen (s. Abbildung 1), um die Umlaufzeit zu verkürzen und damit ggf. bessere Umsteigebeziehungen am ROB zu schaffen.

Abbildung 1: Linien 2 und 11 im Bahnhofsbereich (rot=aktueller Verlauf; blau=neuer, verkürzter Verlauf)

Bei der Entscheidungsfindung müssen die Ziele der Fahrgäste abgewogen werden. Die Linienführung über die Lange Straße ermöglicht einen besseren Zugang zu den Gleisen, den Einkaufsmärkten um das Dämmer Tor und über die Haltestelle Grauer Stein zur City-Galerie. Die verkürzte Linienführung dagegen bietet Vorteile beim Umsteigen zwischen den Buslinien am ROB.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 05.11.2019 wurde der Verkehrsbetrieb beauftragt, eine Fahrgastbefragung auf den Linien 2 und 11 durchzuführen. Das Ziel der Erhebung ist, eine Entscheidungsgrundlage zu liefern. Der Auftrag zur Durchführung der Befragung wurde an das Planungsbüro PB Consult aus Nürnberg vergeben. Das Ergebnis der Befragung soll im Folgenden dargestellt werden. Die Daten und Grafiken sind dem offiziellen Ergebnisbericht entnommen.

Erhoben wurde im Zeitraum vom 10.12.2019 bis einschließlich 17.12.2019 in der Hauptverkehrszeit (morgens 6-9 Uhr und nachmittags 15-19 Uhr). Befragt wurden 1194 Fahrgäste, davon 442 auf der Linie 2 und 752 auf der Linie 11 (s. Abbildung 2)

Abbildung 2: Anzahl der befragten Fahrgäste nach Linien

Die Fahrgäste wurden gefragt, welche künftige Linienführung der jeweiligen Linie sie bevorzugen, entweder die aktuelle Linienführung über Dämmer Tor oder die verkürzte Variante über das Müllerviadukt. Gleichzeitig sollten die Fahrgäste die Gründe für ihre Wahl benennen. Mehrfachnennungen waren möglich.


Ergebnisse der Linie 2

Abbildung 3: Linie 2: Bevorzugte Linienführung

Abbildung 4: Linie 2: Begründung für aktuelle Linienführung (über Dämmer Tor)
Abbildung 5: Linie 2: Begründung für verkürzten Linienweg (über Müllerviadukt)

Auf der Linie 2 spricht sich mit 78% der Befragten eine deutliche Mehrheit für den aktuellen Linienweg über die Lange Straße/Dämmer Tor aus (s. Abbildung 3). Als Grund für die Wahl wurde am häufigsten die Erreichbarkeit der City-Galerie genannt (37% aller Antworten), gefolgt von der Erreichbarkeit der Lange Straße (34%) und dem besseren Zugang zu den Gleisen (29%) (s. Abbildung 4). Die Befürworter der verkürzten Linienvariante begründeten ihre Wahl am häufigsten mit der kürzeren Fahrzeit (34%). 33% entfallen hier auf die Anschlüsse ab ROB und 32% auf die Erreichbarkeit Pompejanumstraße (s. Abbildung 5).


Ergebnisse der Linie 11

Abbildung 6: Linie 11: Bevorzugte Linienführung
Abbildung 7: Linie 11: Begründung für aktuelle Linienführung (über Dämmer Tor)

Abbildung 8: Linie 11: Begründung für verkürzten Linienweg (über Müllerviadukt)

Auf der Linie 11 bevorzugen 81% der Befragten den aktuellen Linienweg über die Lange Straße/Dämmer Tor (s. Abbildung 6). Die am häufigsten genannten Gründe waren die Erreichbarkeit von Lange Straße und City-Galerie (jeweils 34% aller genannten Antworten). Auf den besseren Zugang zu den Gleisen entfallen 31% der Antworten (s. Abbildung 7). Die verkürzte Linienvariante wird wegen der kürzeren Fahrzeit (38%) und den Anschlüssen am ROB bevorzugt (34%). Die Erreichbarkeit der Pompejanumstraße hat mit 28% den geringsten Anteil (s. Abbildung 8).

Im Sommer 2014 führten die Stadtwerke eine Fahrgastbefragung auf der Linie 2 durch. Befragt wurden dabei rund 1000 Fahrgäste. Auch hier stimmten über drei Viertel der Befragten für die aktuelle Linienführung über Dämmer Tor. Das Ergebnis ist annährend identisch mit dem aus 2019 (s. Abbildung 9).
Abbildung 9: Linie 2: Gegenüberstellung Erhebungen 2014 und 2019

Die Befragungsergebnisse sind für beide Linien sehr ähnlich. Die Präferenz für die aktuelle Linienführung fällt bei beiden Linien mit über drei Viertel der Befragten (78 bzw. 81%) sehr deutlich aus. Auch die Begründungen unterscheiden sich nur im Bereich von Prozentpunkten, die Tendenz ist dieselbe. Der Vergleich der beiden Erhebungen zeigt, dass sich die Präferenz der Fahrgäste über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht verändert hat. Die Linienführung über Dämmer Tor ist demnach etabliert und deckt die Bedürfnisse der Mehrheit der Fahrgäste ab.

Eine Änderung des Linienwegs der Linien 2 und 11 im Bereich des Hauptbahnhofs kann daher aus Sicht des Verkehrsbetriebs nicht empfohlen werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zur Fahrgastbefragung auf den Buslinien 2 und 11 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Angesichts der eindeutigen Ergebnisse der Befragung werden die Linienwege der Linien 2 und 11 im Bereich des Hauptbahnhofs in der jetzigen Form nicht verändert.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / WS/1/7/20. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Süd vom 06.01.2020, Prüfung der Einrichtung einer Ringbuslinie Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 7WS/1/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Konzept Ringbuslinie
Idee und Ziel

Die Ringbuslinie soll ein ergänzendes Angebot zu den übrigen ÖPNV-Linien darstellen. Mit diesem Zusatzangebot sollen weitere ÖPNV-Nutzer gewonnen und die Innenstadt vom MIV entlastet werden. Das Konzept basiert auf dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Süd.

Im Gegensatz zu den übrigen Linien, welche radial auf den ROB ausgerichtet sind, soll die Ringlinie die Innenstadt umfahren. Ziel ist es, Stadtteile direkt miteinander zu verbinden, aber auch den neuen P+R-Platz an wichtige Ziele (z.B. große Arbeitgeber, Schulen) anzuschließen. Dabei sollen bereits bestehende Haltestellen bedient werden. Dort, wo es sinnvoll ist, müssen neue Haltestellen geschaffen werden.

Sofern umsetzbar, sollen an den Schnittpunkten der Ringlinie mit den Radiallinien Anschlüsse eingerichtet werden und die Ringlinie an die Abfahrtszeiten der übrigen Linien angepasst werden.

Für einen wirtschaftlichen Betrieb wird eine Umlaufzeit der Ringlinie von unter 30 Minuten benötigt. Diese Vorgabe ist bei der Wahl der Linienführung unbedingt zu beachten. Ziel ist der Einsatz von möglichst wenigen Fahrzeugen und Personalen sowie geringe (aber ausreichende) Wendezeiten. Die Linie darf nicht zu viele Haltestellen besitzen, da sich sonst die Fahrzeit insgesamt verlängert. Zu lange Fahrzeiten können die Ringlinie im Vergleich zum MIV unattraktiv machen.

Linienführung

Grundsätzlich bieten sich für einen Ringbus um die Aschaffenburger Innenstadt verschiedene Linienwege an. Jede Variante hat spezifische Vorzüge und Nachteile. Die Varianten sollen kurz gegenübergestellt werden.

Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Linienführung
Stadtbad – Müllerstr. – Schneidmühlweg – Finanzamt – Viadukt (Landratsamt) – Lindenallee – Flachstr. – Südbahnbrücke – Südbahnhof - Stadtbad
Linienführung
Stadtbad – Bahnhof Nord – Finanzamt – Viadukt (Landratsamt) – Lindenallee – Flachstr. – Südbahnbrücke – Südbahnhof - Stadtbad
Linienführung
Stadtbad – Müllerstr. – Schneidmühlweg – Finanzamt – Viadukt (Landratsamt) – Lindenallee – Flachstr. – Spessartstr. - Stadtbad
Linienführung
Stadtbad – Bahnhof Nord – Platanenallee – Lindenallee – Flachstr. – Südbahnhof - Stadtbad
Umlaufzeit
31 Minuten
Umlaufzeit
28 Minuten
Umlaufzeit
29 Minuten
Umlaufzeit
26 Minuten
Streckenlänge
11,1 km
Streckenlänge
10,5 km
Streckenlänge
10,9 km
Streckenlänge
9,5 km

Abbildung 1: Variante 1

Abbildung 2: Variante 2

Abbildung 3: Variante 3

Abbildung 4: Variante 4

Der Linienweg der Varianten 1, 2 und 3 führt alternativ über die Haltestellen Landratsamt und Fasaneriestraße, unter der Voraussetzung, dass der Knoten für Linienbusse in beide Richtungen befahrbar ist. Der Knoten müsste entsprechend ertüchtigt und freigegeben werden.

Alle vier Varianten bedienen bereits bestehende Haltestellen. Lediglich in der Kochstraße (Musikschule/Grünewaldschule) und in der Spessartstraße (Höhe Mattstraße) sollten zur besseren Erschließung neue Haltestellen geschaffen werden. Eine Schulbushaltestelle an der Grünewaldschule besteht bereits. Für Variante 3 wäre zudem noch eine zusätzliche Haltestelle in der Spessartstraße (Bereich zwischen Blüten- und Neuhofstraße) sinnvoll.

Die Varianten 1 und 3 bedienen zwar einen großen Teil des Wohngebiets in Damm, schneiden aber den Bereich am Bahnhof Nord (Hauptbahnhof sowie Gewerbegebiet Bahnhof Nord) fast vollständig ab. Gerade für Pendler dürfte der Bereich am Bahnhof Nord ein wichtiges Ziel sein, welches auch vom Volksfestplatz direkt erreichbar sein sollte (ohne Fußweg vom ROB, Entlastung der Linie 3).

Die Varianten 1, 2 und 4 bedienen den Südbahnhof, nur die Variante 3 befährt die Spessartstraße vollständig bis zum Bahnweg. Die Variante über den Südbahnhof bedient die Arbeitgeber im Gewerbegebiet Schweinheimer Straße und in der Südbahnhofstraße sowie die Stadtwerkezentrale, die Variante 3 dafür das Gewerbegebiet Bahnweg. Beide Varianten erschließen jeweils das Wohngebiet entlang des Linienweges.

Bis auf Variante 4 bedienen alle Varianten das Finanzamt und das Viadukt (bzw. Landratsamt, wenn möglich). Die Variante 4 fährt über die Platanenallee und schafft somit eine direkte Verbindung zur City-Galerie. Die City-Galerie ist nicht nur als ein wichtiges Ziel im Freizeitverkehr, sondern auch als großer Arbeitgeber zu sehen. Allerdings fährt die Variante 4 nicht vollständig außerhalb der Innenstadt. Ggf. besteht in der Platanenallee Staugefahr, wodurch die geringere Umlaufdauer und die damit verbundene Fahrplansicherheit wieder aufgehoben werden könnte.

Als Start- und Endhaltestelle ist zunächst die Haltestelle Stadtbad stadteinwärts vorgesehen.

Betrieblich umsetzbar sind die Varianten 2 und 4. Die Varianten 1 und 3 können nicht zu einem Fahrzeugumlauf verknüpft werden. Bei Variante 3 bleibt die Umlaufzeit zwar unter 30 Minuten, allerdings ist eine Minute Übergang von Fahrt zu Fahrt nicht ausreichend, um eventuelle Verzögerungen auszugleichen. Welche Variante (2 oder 4) den Vorzug erhält, hängt davon ab, wo das größte Potenzial erschlossen werden kann und welche Zielsetzung verfolgt wird, d.h. ob eher Ziele für P+R oder Wohnschwerpunkte und Ziele der Anwohner angebunden werden sollen.

Aufgrund der Beschaffenheit als Ringlinie gibt es prinzipiell zwei Wege. Ein Linienweg führt von der Starthaltestelle aus im Uhrzeigersinn, der andere gegen den Uhrzeigersinn. Damit alle Fahrtbeziehungen abgedeckt werden können, müssen beide Richtungen angeboten werden. Es ist davon auszugehen, dass die Fahrtwünsche nicht mit einer Richtung abgedeckt sind. Die Fahrgäste wollen in der Regel hin und wieder zurück fahren und das jeweils auf dem kürzesten Weg. Will beispielsweise ein Fahrgast vom Dämmer Tor zum P+R-Parkplatz, und der Bus fährt nur im Uhrzeigersinn (d.h. über die Lindenallee und den Südbahnhof), dann verlängert sich die Fahrzeit für diesen Fahrgast erheblich. Damit wird die Nutzung der Linie im Vergleich zum MIV unattraktiv.

In den Grundzügen weist die Ringlinie Ähnlichkeiten zum Prüfauftrag für eine Linie 17 auf (vgl. NVP). Die Linie 17 entspricht einem Halbkreis von ROB über Damm zur Hochschule. Abschnittsweise sind Ringlinie und Linie 17 identisch. Die Linie 17 könnte in die Ringlinie integriert werden bzw. in ihr aufgehen. Eine Ringbuslinie und gleichzeitig eine Linie 17 sind nicht sinnvoll, da es sich um parallele Verkehre handelt. Bei einer Integration der Linie 17 in die Ringbuslinie können zusätzliche Kosten vermieden werden. Allerdings erfüllt die Ringbuslinie nicht alle Vorgaben des NVP, welche an die Linie 17 gestellt werden (insbesondere Anbindung der einwohnerstarken Bereiche und Verbrauchermärkte im Bereich der Schillerstraße). Zu prüfen ist, ob der Planungsansatz für die Linie 17 so weiter verfolgt werden soll.

Betriebszeit und Takt

Die Ringbuslinie soll von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr verkehren. Damit sind die großen Verkehrsströme im Berufs- und Schulverkehr sowie tagsüber im Freizeitverkehr abgedeckt.

Zunächst einmal erscheint ein 30-Minuten-Takt für die Ringbuslinie als ausreichend. Allerdings müsste die Linie bei einem 30-Minuten-Takt entweder auf eine Fahrtrichtung beschränkt werden, wodurch die oben geschilderte Problematik mit der Reisezeitverlängerung auftritt, wenn die „falsche“ Richtung gewählt wird. Oder die Linie verkehrt abwechselnd in die eine, und dann in die andere Richtung. Dies birgt ebenso Probleme, und zwar für diejenigen, die über den Ausgangspunkt hinaus fahren wollen, z.B. von der Haltestelle Stadtwerke über das Stadtbad zur Cunibertstr.

Dem Fahrgast könnte ein optimales Angebot bereitgestellt werden, wenn jede Richtung im 30-Minuten-Takt angeboten wird. Am Stadtbad ergeben beide Varianten einen 15-Minuten-Takt. An den übrigen Haltestellen kann bedingt durch die unterschiedlichen Teilstrecken kein 15-Minuten-Takt angeboten werden. Die Abfahrtszeiten weichen dort mehr oder weniger stark von einem 15-Minuten-Takt ab. Für einen 15-Minuten-Takt muss jedoch eine entsprechende Nachfrage vorhanden sein.

Anschlussbeziehungen

Wichtig für den Erfolg der Ringbuslinie sind Anschlüsse zwischen der Ringlinie und den Radiallinien. Die Fahrzeiten der Ringlinie werden an den Anschlüssen ausgerichtet. Damit können im besten Fall neue Fahrtbeziehungen angeboten sowie Reisezeiten verkürzt werden. Für attraktive Umsteigebeziehungen sind Umsteigezeiten von ca. 5 Minuten geeignet. Die Umsteigezeit darf nicht zu knapp (Anschlusssicherheit!), aber auch nicht zu lang bemessen sein (Reisezeit!). Lange Umsteigezeiten machen die Verbindung unattraktiv und ggf. ist ein Umstieg am ROB zeitlich vorteilhafter. Teilweise muss bei einem Umstieg die Straßenseite gewechselt werden (Haltestellen in unterschiedliche Richtungen).

Als Umsteigepunkte kommen die Haltestellen in Betracht, an denen die Ringlinie und weitere Linien zusammenkommen. Dazu gehören Stadtbad (3 bzw. 6 an der Willigisbrücke), Cunibertstr. (14), Dämmer Tor (2/11), Lange Str. (8/9), Lindenallee (12/16), Campus Flachstr. (15), Südbahnbrücke (4), Südbahnhof (1/10/Zug).

Optimale Anschlüsse hängen zum einen von den Abfahrts- und Ankunftszeiten der Anschlusslinien an den Umsteigehaltestellen, und zum anderen von den Teilstreckenfahrzeiten der Ringlinie ab. Die Herstellung eines attraktiven Anschlusses von der Ringbuslinie auf die übrigen Linien wird aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems nicht für alle Linie gelingen. In der Entwurfsplanung zeigt sich bereits, dass nicht alle Anschlüsse optimal realisiert werden können. Das Umsteigen ist zwar nicht unmöglich, jedoch sind teilweise die Übergangszeiten sehr lang, teilweise aber auch recht knapp.

Die Ringbuslinie ist primär für die Anwohner der Ringbushaltestellen oder P+R-Nutzer bzw. für jene, die maximal einmal umsteigen müssen, interessant. Anhand von ausgewählten Beispielen zeigt sich, dass Umsteigeverbindungen mit der Ringbuslinie gegenüber Umsteigeverbindungen über den ROB (oder andere Haltestellen in der Innenstadt) nicht unbedingt im Vorteil sind.

Bei einer Fahrt von Obernau zum Klinikum ist ein Umstieg in die Ringlinie und anschließender Umstieg in die Linie 12 nicht die beste Fahrtmöglichkeit, da der direkte Umstieg von der Linie 1 in die Linie 12 vorteilhafter ist (Fallbeispiel mit kürzerer Reisezeit über Freihofsplatz und nur einmaligem Umstieg). Ebenso wird vermutlich kein Fahrgast von Strietwald von der Linie 11 am Dämmer Tor in die Ringlinie umsteigen, bis Lindenallee fahren und dort in die Linie 12 umsteigen (Fallbeispiel mit gleicher Reisezeit, aber über ROB nur 1 Umstieg und höhere Anschlusssicherheit). Auch ermöglicht die Ringlinie für eine Fahrt von Schweinheim zum Bahnhof Nord keine bessere Verbindung (Fallbeispiel mit gleicher Reisezeit). Bei direkten Verbindungen auf dem Ring ist die Ringlinie dagegen vorteilhafter gegenüber Verbindungen mit Umstieg und Umfahrten (Fallbeispiel Lindenallee-Stadtwerke).

Fallbeispiele Reisezeit (Beispielfahrplan für Ringlinie)

1) Von Obernau zum Klinikum

Variante ohne Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
1
Obernau, Maintalstr.
06:59 Uhr
A’burg, Freihofsplatz
07:10 Uhr
11

Umsteigezeit
07:10 Uhr

07:20 Uhr
10
12
A’burg, Freihofsplatz
07:20 Uhr
A’burg, Klinikum
07:30 Uhr
10
Reisezeit
31
davon Fahrzeit
21
davon Umsteigezeit
10

Variante mit Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
1
Obernau, Maintalstr.
06:59 Uhr
A’burg, Südbahnhof
07:08 Uhr
9

Umsteigezeit
07:08 Uhr

07:17 Uhr
9
Ring
A’burg, Südbahnhof
07:17 Uhr
A’burg, Lindenallee
07:26 Uhr
9

Umsteigezeit
07:26 Uhr

07:35 Uhr
9
16
A’burg, Lindenallee
07:35 Uhr
A’burg, Klinikum
07:42 Uhr
7
Reisezeit
43
davon Fahrzeit
25
davon Umsteigezeit
18

Für Relation Obernau-Klinikum deutliche Reisezeitverlängerung und zusätzlicher Umstieg. Längere Fahrzeit als über Freihofsplatz.

2) Von Strietwald Ind. zum Klinikum

Variante ohne Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
11
Strietwald, Handwerkskammer
06:17 Uhr
A’burg, Hbf/ROB
06:39 Uhr
22

Umsteigezeit
06:39 Uhr

06:45 Uhr
6
12
A’burg, Hbf/ROB
06:45 Uhr
A’burg, Klinikum
07:00 Uhr
15
Reisezeit
43
davon Fahrzeit
37
davon Umsteigezeit
6

Variante mit Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
11
Strietwald, Handwerkskammer
06:17 Uhr
A’burg, Dämmer Tor
06:31 Uhr
14

Umsteigezeit
06:31 Uhr

06:33 Uhr
2
Ring
A’burg, Dämmer Tor
06:33 Uhr
A’burg, Lindenallee
06:41 Uhr
8

Umsteigezeit
06:41 Uhr

06:53 Uhr
12
12
A’burg, Lindenallee
06:53 Uhr
A’burg, Klinikum
07:00 Uhr
7
Reisezeit
43
davon Fahrzeit
29
davon Umsteigezeit
14

Reisezeit gleich, Fahrzeit kürzer, aber zusätzlicher Umstieg, geringe Anschlusssicherheit am Dämmer Tor und längere Umsteigezeit. Es wird der gleiche Bus der Linie 12 genutzt!

3) Von Schweinheim zum Bahnhof Nord (Lange Straße)

Variante ohne Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
4
Schweinheim, Aumühlstr.
06:04 Uhr
A’burg, ROB
06:25 Uhr
21

Umsteigezeit
06:25 Uhr

06:29 Uhr
4
11
A’burg, ROB
06:29 Uhr
Damm, Lange Str.
06:33 Uhr
4
Reisezeit
29
davon Fahrzeit
25
davon Umsteigezeit
4

Variante mit Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
4
Schweinheim, Aumühlstr.
06:04 Uhr
A’burg, Südbahnbrücke
06:14 Uhr
10

Umsteigezeit
06:14 Uhr

06:19 Uhr
5
Ring
A’burg, Südbahnbrücke
06:19 Uhr
Damm, Lange Str.
06:33 Uhr
14
Reisezeit
29
davon Fahrzeit
24
davon Umsteigezeit
5

Gleiche Reisezeit, etwa gleiche Fahr- und Umsteigezeit, jeweils 1 Umstieg

4) Von der Lindenallee zu den Stadtwerken

Variante ohne Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
12
A’burg, Lindenallee
07:06 Uhr
A’burg, Freihofsplatz
07:10 Uhr
4

Umsteigezeit
07:10 Uhr

07:25 Uhr
15
1
A’burg, Freihofsplatz
07:25 Uhr
A’burg, Stadtwerke
07:28 Uhr
3
Reisezeit
22
davon Fahrzeit
7
davon Umsteigezeit
15

Variante mit Ringlinie

Linie
Von
Ab
Nach
An
Dauer (Minuten)
Ring
A’burg, Lindenallee
07:11 Uhr
A’burg, Stadtwerke
07:21 Uhr
10
Reisezeit
10
davon Fahrzeit
10
davon Umsteigezeit
0

Deutlich kürzere Reisezeit mit der Ringlinie, Direktverbindung ohne Umstieg.

Betrieblicher Aufwand


15-Minuten-Takt
30-Minuten-Takt
Zusätzliche Busse
2
1
Zusätzliche Dienste
4
2
Nutz-km/Jahr
145.000
74.000
Bezahlte Arbeitszeit (Stunden/Jahr)
7.500
3.700
Kosten/Jahr
600.000 €
300.000 €

Die Einrichtung einer Ringbuslinie geht mit einem erheblichen betrieblichen Aufwand einher. Es müssen zusätzliche Fahrzeuge vorgehalten und zusätzliche Fahrpersonale eingestellt werden. Der Aufwand für einen 15-Minuten-Takt ist doppelt so hoch wie für einen 30-Minuten-Takt. Bei einem 30-Minuten-Takt muss mit Vollkosten von etwa 300.000 € gerechnet werden.

Empfehlung

Die Nachfrage für die Ringlinie lässt sich schwer abschätzen. Da weitgehend keine zufriedenstellenden Anschlüsse möglich sind, zielt die Linie hauptsächlich auf diejenigen ab, die vom P+R-Parkplatz wichtige Ziele direkt erreichen wollen oder die zwischen den Stadtteilen auf dem Linienweg fahren wollen. Daher werden im Vergleich nur wenige Fahrgäste von einer Ringlinie profitieren und einen nennenswerten Vorteil hiervon haben.

Aufgrund des erhöhten Personal- und Fahrzeugaufwands ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich, es wird eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr benötigt.

Aus Sicht der Stadtwerke hat die Einführung einer Ringbuslinie nicht die höchste Priorität.  Zunächst sollte das bestehende Linienangebot gemäß NVP, in Bezug auf Vertaktung, Übergangszeiten am ROB usw. in der HVZ und NVZ angepasst werden. Dies würde zu einer deutlichen Verbesserung des ÖPNV in Aschaffenburg für eine breite Masse von Bürgern führen, neue Fahrgäste könnten so gewonnen werden. Die Planungen hierfür laufen bereits, eine Umsetzung könnte nach Beschlussfassung ggf. zum Fahrplanwechsel erfolgen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Süd vom 06.01.2020 bezüglich der Einrichtung einer Ringbuslinie in Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zunächst soll das bestehende Linienangebot gemäß NVP, in Bezug auf Vertaktung, Übergangszeiten am ROB usw. in der HVZ und NVZ angepasst werden. Dies wird zu einer deutlichen Verbesserung des ÖPNV in Aschaffenburg für eine breite Masse von Bürgern führen, neue Fahrgäste könnten so gewonnen werden. Weitere Detailprüfungen zur Einführung einer Ringbuslinie werden daher, angesichts der noch offenen und zu klärenden Fragen auf einen Zeitpunkt nach Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen des Nahverkehrsplans verschoben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / WS/1/8/20. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Vorberatend 8WS/1/8/20
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2020 ö Beschließend 13PL/8/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2021. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.

Durch die differenzierte Anpassung der Fahrscheintarife für den „Stadtbusbereich“ Preisstufe 11 und den Preisstufen 1 – 7, können die unterschiedlichen Interessen der Aufgabenträger bzw. der Verkehrsunternehmen berücksichtigt werden.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung begründet sich für die Stadtwerke im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

  • Personalkostensteigerung 2019 um 345.000 € (Aufbau von Fahrpersonal, Strukturzulage).

  • Digitalisierung; Handyticket, AFZS automatische Fahrgastzählung ca. 100.000 €.

  • Busersatzbeschaffung 2020; 8 Busse ca. 2.589.000 €.

  • Abgasnachbehandlungssysteme für 10 Busse ca. 190.000 €

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 eine angemessene Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.01.2021 in der Größenordnung von ca. 2,3% über das gesamte Tarifangebot sowie für die „Stadtpreisstufe“ 11 in Höhe von max. 2,0 %, zu verhandeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. / WS/1/9/20. Abfallbilanz 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 9WS/1/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 93 t zu.

Im letzten Jahr wurden 13.026 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 626 t auf den Deponien Rothmühle und Wirmsthal abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,4 % (vgl. Anlage 1).

Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:

Die Menge der zu verwertenden Abfälle nahm im vergangenen Jahr um 7 t auf 24.996 t zu  (vgl. Anlage 2).

Zu nennenswerten Änderungen kam es bei den einzelnen Abfallarten nicht.

Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei 74 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.

Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich auf stabil hohem Niveau (vgl. Anlage 3). 171.038 Anlieferer nutzten dieses komfortable Entsorgungsangebot im vergangenen Jahr und lieferten jeweils durchschnittlich 64,4 kg Abfälle an (155,7 kg/Ew*a).

Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll nahm um 86 t zu. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge steigerte sich um 132 t  (vgl. Anlage 1).

Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.

Die Gesamtabfallmenge (Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung) im Hausmüllbereich nahm nach einer deutlichen Abnahme im vergangenen Jahr nun geringfügig um 93 t zu. Ein eindeutiger Trend zur  Abfallvermeidung ist nach wie vor nicht abzulesen.

Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 69,7 % (2018 ca. 69,9 %, 1991 ca. 40 %).  Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet, wodurch sich nach LfU eine Verwertungsquote von 108 % errechnet.

Kommunale Abfälle

In erheblichem Umfang konnten insgesamt 13.043 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4).

Der kommunale Klärschlamm wird nach der Trocknung in der Klärschlammtrocknungsanlage ebenfalls einer energetischen Verwertung im GKS zugeführt.

Recyclinghofladen

Der Umsatz der Recyclinghofläden ging um 6.343 € (4 %) auf 170.258 € zurück. Nach wie vor  bestätigt das hohe Niveau und die Kundenzufriedenheit diesen seit 14 Jahren beschrittenen Weg, bei dem

  • tatsächliche Abfallvermeidung erfolgt
  • Bürger mit knappem Budget sich Dinge anschaffen können, die sonst nicht leistbar wären
  • und der Abfallgebührenhaushalt durch vermiedene Entsorgungskosten und zusätzliche Einnahmen doppelt entlastet wird  
Entsorgungssystem und Gebühren

Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.

Durch erhebliche Anstrengungen konnten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg nach zwölf Jahren auf gleichbleibendem Niveau vor zwölf Jahren um 2,4 % und vor acht Jahren um 5,2 % gesenkt und gleichzeitig die erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Stockstadt aufgebaut werden.

Diesen Erfolg verdanken wir vor allem der Bereitschaft fast aller Bürger, sich an diesem etablierten System praktizierten Umweltschutzes aktiv zu beteiligen.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Abfallbilanz 2019 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / WS/1/10/20. Antrag von Stadtrat Berninger, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2020 wegen "Würde und Hygiene für Aschaffenburgs Pfandsammler" und Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 03.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 10WS/1/10/20

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben vom 03.06.2020 an Stadtrat Claus Berninger, Bündnis 90/Die Grünen, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / WS/1/11/20. Steuerfreie Ausgabe vergünstigter Jobtickets für Beschäftigte der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 11WS/1/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten hat der Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg, wie viele andere Arbeitgeber in der Region, Jobtickets im VAB-Gebiet für die eigenen Beschäftigten und Auszubildenden zu vergünstigten Preisen angeboten. Hierdurch konnten die Beschäftigten zu günstigen Konditionen die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte bewältigen. Der Preisvorteil für die Beschäftigten aus der Nutzung eines vergünstigten Jobtickets war von der Lohnsteuer befreit. Die um 10 % rabattierten Preise für Jobtickets belaufen sich derzeit zwischen 32,50 € mtl. (Jahreskarte) für eine Tarifwabe und bis zu 72,90 € mtl. Netzkarte (AboPlus) für das gesamte VAB-Gebiet.

Seit 01. Januar 2019 haben Arbeitgeber wieder die Möglichkeit gem. § 3 Nr. 15 EStG Jobtickets lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten, für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte zu überlassen, sofern die Aufwendungen für die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Taxinutzung und Flüge sind nicht begünstigt) entstehen. Die private Nutzung dieser Tickets ist derzeit steuerfrei möglich. Diese steuerfreien Leistungen werden jedoch auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet. Hierzu müssen diese Vorteile auf den Lohnsteuerbescheinigungen gesondert ausgewiesen werden und der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Jobtickets handelt (z.B. durch Kopie der Verträge oder Tickets). Auch die steuerliche 44 €-Freigrenze gilt nun in diesem Fall nicht mehr für die Überlassung von Jobtickets. Die Nutzung der Jobtickets ist auch für private Zwecke vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.

Der Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg, ist größter ÖPNV-Anbieter der Region Aschaffenburg und prädestiniert in ökologisch vorbildlicher Weise den ÖPNV durch vergünstigte Jobtickets für die Beschäftigten zu fördern. Gleichzeit kann mit der Ausgabe vergünstigter Jobtickets an die Beschäftigten im Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg die prekäre Parkplatzsituation im betrieblichen Umfeld entspannt werden und die Attraktivität als wichtiger Arbeitgeber für zahlreiche Fachkräfte gesteigert werden.

Im Zuge einer vergünstigten Überlassung von Jobtickets an Beschäftigte und der prekären Parksituation ist es auch sinnvoll, die eignen Parkplätze an unseren Standorten künftig zu bewirtschaften. Diese Maßnahme stellt für den Unternehmensverbund künftig einen finanziellen Teilausgleich für die Überlassung der Jobtickets dar, fördert die Nutzung des ÖPNV und entspannt die Parksituationen. Sobald die neu geplanten eignen Parkanlagen im betrieblichen Umfeld in Betrieb sind, ist es beabsichtigt Jobtickets nur noch an die Beschäftigten kostenfrei auszureichen, welche kein Parkticket für Mitarbeiterparkplätze erwerben.
 
Im Rahmen der Umsetzung der Jobticketvergabe im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg ist folgende Regelung vorgesehen:

  • Die Vergabe von vergünstigten Jobtickets erfolgt freiwillig und jederzeit einseitig widerruflich durch den Arbeitgeber.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt mtl. 20,00 € (entspricht in der Preisstufe 1/11 einem Fördersatz von über 60 %).
  • Begünstigt sind alle aktiv Beschäftigten, deren aktuelles Beschäftigungsverhältnis mehr als 6 Monate beträgt. Nachzahlungen für zurückliegende Zeiten sind nicht vorgesehen (z.B. Vertragsverlängerungen).
  • Zeiten, in denen die zu erbringende Arbeitsleistung suspendiert ist, werden nicht gefördert (Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, Freistellungen, Mutterschutz- und Elternzeiten, usw.).
  • Die vergünstigten Jobtickets werden ausschließlich personalisiert ausgereicht.
  • Entsprechend der steuerlichen Vorschriften sind die Vergünstigungen für Jobtickets auf den Lohnsteuerbescheinigungen auszuweisen und der Arbeitgeber hat durch Kopien der Verträge oder der Tickets nachzuweisen, dass Jobtickets ausgereicht wurden.

Es wird nicht erwartet, dass zusätzlich Gefäße für den Personentransport benötigt werden und die Mehraufwendungen für den Unternehmensverbund auf die Anteile aus dem Einnahmenaufteilungverfahren im Bereich der VAB beschränkt bleiben. Da die vergünstigte Ausgabe von Jobticktes mit einer Kürzung der Pendlerpauschale einhergeht wird erwartet, dass nur solche Beschäftigte ein Jobticket beantragen werden, für die die Nutzung des ÖPNV zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finanziell und zeitlich sinnvoll erscheint.

.Beschluss:

I. Der vergünstigten Vergabe von Jobtickets für die Beschäftigten im Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg (hier Stadtwerke Eigenbetrieb) zu oben genannten Bedingungen, wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / WS/1/12/20. Rahmenvorgabe an die dualen Systeme zur Einführung einer gelben Tonne in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 12WS/1/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 13.10.2016 befürwortete der Werksenat die Einführung der gelben Tonne statt des gelben Sacks in Aschaffenburg und beauftragte die Werkleitung, mit den dualen Systemen über die Einführung, den zeitlichen Ablauf und die Kostenverteilung zu verhandeln.

In den folgenden 2 Jahren wurden vom bisherigen Systemführer Duales System Deutschland GmbH (DSD) Verhandlungen mit Verweis auf den bis 31.12.2019 laufenden Vertrag und die unklare Zuständigkeit in der Folgezeit abgelehnt.

Daraufhin wurde die bestehende Abstimmungsvereinbarung am 11.06.2018 gekündigt; aufgrund Übergangsbestimmungen des Verpackungsgesetztes wird diese Kündigung jedoch erst zum 31.12.2020 wirksam.

Am 19.12.18 teilte DSD mit, dass sie auch für die Zeit ab 2019 gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme und somit Verhandlungspartner für die Stadt Aschaffenburg ist.

Am 29.11.2018 fand ein erstes Gespräch mit Vertretern von DSD statt, bei dem u. a. die Möglichkeit eines Stadtteilversuchs zur Einführung von gelben Tonnen besprochen und anschließend in einer Systembeschreibung konkretisiert wurde. In einem weiteren Gespräch am 27.02.2019 wurde die Durchführung eines solchen Versuchs jedoch von Seiten DSD abgelehnt.

Nachdem von Seiten der dualen Systeme keinerlei Verhandlungsbereitschaft zur Einführung der gelben Tonne vorhanden war, wurde die Verwaltung vom Werksenat im April 2019 beauftragt, eine Rahmenvorgabe zur Einführung der gelben Tonne als schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den dualen Systemen zu erlassen. Der Entwurf der Rahmenvorgabe wurde DSD am 26.03.2020 zur Anhörung zugesandt und hat folgendem Inhalt:

  • Die Sammlung ist in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem durchzuführen.

  • Die Sammlung im Holsystem ist in der Regel mit gelben Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Volumen von 240 Litern (240-l-MGB), 120 Litern (120-l-MGB) und 1100 Litern (1100-l-MGB) durchzuführen.

  • Sofern Bürger plausibel nachweisen, dass kein Standplatz gemäß § 17 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aschaffenburg zur Verfügung steht, können ausnahmsweise gelbe Säcke vom Bürger genutzt werden, um am Holsystem teilzunehmen.

  • Die einzusetzenden Kunststoffsäcke müssen gelblich transparent, ein Fassungsvermögen von 90 l mit eingearbeitetem Zugband und eine Mindeststärke von 22 μm (LDPE) bzw. 15 μm (HDPE) aufweisen. Die MGB müssen aus gelbem Kunststoff (Korpus und Deckel) bestehen.

  • Die 120-l-MGB, 240-l-MGB und 1100-l-MGB sind im 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus im Fullservice werktags zwischen 6:00 und 19:00 Uhr zu entleeren. Auslieferung, Tausch, Reparatur der Müllgroßbehälter sowie deren Bereitstellung am Straßenrand zur Sammlung erfolgen unentgeltlich durch den örE.

  • Die gelben Säcke sind von den Bürgern am Straßenrand bereitzustellen. Sie sind im 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus werktags zwischen 6:00 und 19:00 Uhr einzusammeln.

  • Die Sammlung im Bringsystem erfolgt während der Öffnungszeiten auf den beiden Recyclinghöfen in der Fürther Straße 13 und in der Mörswiesenstraße 55 mit Abrollpresscontainern von 20 m³ Inhalt. Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf.

DSD lehnt die vorgesehene Rahmenvorgabe ab und bewertet sie als rechtswidrig.

Nach Beratung mit Herrn RA Gruneberg/Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte wird die Rahmenvorgabe als schriftlicher Verwaltungsakt erlassen.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Rahmenvorgabe an die dualen Systeme zur Einführung der gelben Tonne in der Stadt Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Forderungen der Rahmenvorgabe nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / WS/1/13/20. Neue SPNr.WS/1/13/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 13WS/1/13/20

.Beschluss:

Der mündliche Bericht zum Antrag der KI vom 25.06.2020 wg. „Besucherregelungen im Stadtbad in Zeiten der Corona-Krise“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 09:21 Uhr