Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / SHS/1/1/20. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
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ö
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Beschließend
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1 | SHS/1/1/20 |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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05.10.2020
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ö
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Beschließend
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12 | PL/12/12/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2018 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, am 11.06.2019, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 14.10.2019 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2019. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 23.07.2019 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.
.Beschluss:
I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2018 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
- Bei einer Bilanzsumme von € 808.856,59 (Vorjahr: € 840.907,57) beträgt der Jahresverlust € 1.289.321,25 (Vorjahr: € 1.158.494,76).
- Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2017 in Höhe von insgesamt € 1.158.494,76, der auf das Wirtschaftsjahr 2018 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2018 in Höhe von € 1.
289.321,25 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2019) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / SHS/1/2/20. Vorstellung des Jahresabschlusses 2019;
- Bericht des Wirtschaftsprüfers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
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ö
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Beschließend
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2 | SHS/1/2/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Schüllermann und Partner AG, Dreieich, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2019 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Verlust von € 1.348.766,12 ab.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte im Juni 2020 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2019 am 16. Juni 2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2019 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.
Anlage
20 Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich
.Beschluss:
Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung 2019 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, zur Kenntnis (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / SHS/1/3/20. Halbjahresbericht 2020 - Darstellung der aktuellen Situation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
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ö
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Beschließend
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3 | SHS/1/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2020 folgendes Bild:
GuV hier einfügen.
Die Umsätze des ersten Halbjahres 2020 sind durch die Corona-Pandemie um 338TEUR (-53,3%in Folge der Absage sämtlicher Veranstaltungen in der Stadthalle ab 18.03.2020, Ausfall aller touristischen Aktivitäten wie Schiffsanlegungen und Stadtführungen und im Bereich des Veranstaltungsmanagements durch Wegfall des Frühlingsmarktes und des Aschaffenburger Volksfestes) eingebrochen.
Allerdings sind durch die aktuelle Situation auch der Materialaufwand und die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen entsprechend zurückgegangen.
Das Halbjahresergebnis spiegelt dies wider mit einem Verlustzuwachs von 283TEUR gegenüber dem Vorjahr 2018.
Das zweite Halbjahr 2020 mit einem vollen Buchungskalender in der Stadthalle könnte bei Vollauslastung zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung beitragen und wird zeigen, in wie weit sich die Krise negativ auf das Jahresergebnis der Kongress- und Touristikbetriebe auswirkt.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2020 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / SHS/1/4/20. Tourismusbericht 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
|
ö
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Beschließend
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4 | SHS/1/4/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Touristikbetrieb hat im Jahr 2019 zusammen mit den übergeordneten Tourismusverbänden Frankfurt-Rhein-Main, Franken und Spessart-Mainland verschiedene Marketingaktivitäten wie Messen, Anzeigenwerbung, Online-Aktionen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, auf die in der Präsentation detailliert eingegangen wird. Trotz Internet und Apps bleibt die Produktion und Distribution touristisch nachgefragter Themenfolder und touristischer Stadtpläne in den gängigsten Verkehrssprachen für Marketing und Gästeservice ein wichtiger Bestandteil. 2019 wurden zwei neue Produkte entwickelt, die in Anfang 2020 in Betrieb genommen wurden: VR-Experience Aschaffenburg sowie das Fotobuch „Aschaffenburg – Bayerns Schatztruhe am Main“.
Die touristischen Messzahlen Gästeankünfte und Gästeübernachtungen haben sich in 2019 weiter positiv entwickelt. Erstmalig wurden über 200.000 Übernachtungen in Aschaffenburg erreicht! Die genaue amtliche Statistik ist im Touristikbericht dargestellt.
2020 begann zunächst erfolgsversprechend mit einer weiterhin positiven Gäste- und Übernachtungsstatistik. Zudem wurden zusammen mit dem Führungsnetz der Stadt Aschaffenburg neue GästeführerInnen in den ersten drei Monaten des Jahres ausgebildet. Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte jedoch zu einem fast völligen touristischen und kulturellen Stillstand.Die bisher bekannte Statistik wird im Bericht präsentiert. Sie zeigt aber auch die große Bedeutung und Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Medien wie Videoclips und digitaler Ausstattung wie eine marktübliche Führungssoftware. Zusammen mit den Museen der Stadt Aschaffenburg wurden zahlreiche Marketingmaßnahmen wir Insertionen und Videoclips umgesetzt. In der zweiten Jahreshälfte wird die Anschaffung eines zeitgemäßen Gästeführungssystems in die Wege geleitet.
Der Stadthallensenat nimmt den Tourismusbericht und die Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
.Beschluss:
Der Stadthallensenat nimmt den Jahresbericht 2019 und den Halbjahresbericht des Touristikbetriebes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / SHS/1/5/20. Änderung der Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
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ö
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Beschließend
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5 | SHS/1/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Betriebssatzung wird unter § 4 (3) dem Werkleiter die Zuständigkeit für Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassungen von Beschäftigten übertragen. Bisher galt dies für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 9 des TVÖD.
Im TVÖD hatte sich die Struktur der Eingruppierungen durch die Einführung der neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c geändert. Um dies in der Betriebssatzung entsprechend abzubilden, ist eine redaktionelle Änderung notwendig. Zum Erhalt der bisherigen Zuständigkeit soll die Werkleitung künftig für die entsprechenden Entscheidungen bis einschließlich Entgeltgruppe 9a verantwortlich sein.
In der Betriebssatzung alt hieß es bislang:
§ 4 (3) „Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter der Beamten in den Kongress- und Touristikbetrieben der Stadt Aschaffenburg und führt die Dienstaufsicht über sie und in den Kongress- und Touristikbetrieben der Stadt Aschaffenburg tätigen Beschäftigten (Art. 88 Abs. 3, Satz 3 der Gemeindeordnung). Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 9 TVÖD. Der Stadthallensenat ist jeweils darüber zu informieren.“
Neu soll es dann heißen:
„…Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9a TVÖD…“
Ab der Entgeltgruppe 9b wird in der Regel ein Studium vorausgesetzt. Die Bereichsleiter in den Kongress- und Touristikbetrieben werden i.d.R. in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
.Beschluss:
I. Der Stadthallensenat beschließt die redaktionelle Änderung der Betriebssatzung unter § 4 (3) wie folgt:
„…Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9a TVÖD…“
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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6. / SHS/1/6/20. Durchführung des Weihnachtsmarktes/Wochenmarktes während der Corona-Krise;
- Antrag des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, vom 03.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
|
ö
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Beschließend
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6 | SHS/1/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Da aktuell noch keine Stellungnahmen des Bundes und der Länder zur Durchführung der Weih-nachtsmärkte vorliegen, sind zwei Gestaltungsmöglichkeiten denkbar.
a. Zentrale Variante: Der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt findet analog der Vorjahre auf dem Schloßplatz statt. Diese Variante erscheint nach heutigem Kenntnisstand eher unwahr-scheinlich.
b. Dezentrale Variante: Die Weihnachtsmarktstände werden auf verschiedene Plätze und Flä-chen der Innenstadt verteilt, um die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen, wie die Ab-standregelung und die Vermeidung von Besuchergedränge, sicherstellen zu können.
Die Umsetzbarkeit einer dezentralen Ausrichtung des Weihnachtsmarktes wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Der Antrag des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, vom 03.07.2020 wird dabei mit berücksichtigt.
Die Präsentation erster Ergebnisse erfolgt in der Juli-Sitzung des Stadthallensenates im Rahmen eines mündlichen Vortrages.
Bei beiden Varianten findet der Wochenmarkt auf dem Ausweichplatz zwischen Marstallgebäude und Schloss statt, sowie auf der sog. Dreiecksfläche unterhalb der Kunsthalle Jesuitenkirche.
.Beschluss: 1
I. Der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt soll 2020 stattfinden, entweder zentral auf dem Schlossplatz oder dezentral auf mehreren Standorten in der Innenstadt, insofern künftige Allgemeinverfügungen des Bundes und der Länder zum Corona-Virus dem nicht entgegenstehen.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Schaustellerverbandes, Bayer. Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, vom 03.07.2020.
Bei der Planung des Weihnachtsmarktes sind die Belange des Wochenmarktes zu berücksichtigen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat Claus Berninger beantragt, dass die Luitpoldstraße und das offene Schöntal als weitere Standorte für einen dezentralen Weihnachtsmarkt überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / SHS/1/7/20. Antrag der Initiative Wochenmarkt vom 27.10.2019 – Verkürzung des Weihnachtsmarktes 2020 und 2023 – Vermeidung von Härtefällen „Ausweichmärkte zur Weihnachtszeit“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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20.07.2020
|
ö
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Beschließend
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7 | SHS/1/7/20 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadthallensenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Antrag der Initiative Wochenmarkt vom 27.10.2019 – Verkürzung des Weihnachtsmarktes 2020 und 2023 – Vermeidung von Härtefällen „Ausweichmärkte zur Weihnachtszeit“" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2020 09:10 Uhr