Datum: 24.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kippenburg
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/9/1/20. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
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Beschließend
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1 | PL/9/1/20 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 9 d. ö. S. "Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) 2020" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/9/2/20. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/9/2/20 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 12 d. ö. S. "Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2020" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / PL/9/3/20. Bericht zum Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/9/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Werkleitung.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht zum Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke, der AVG sowie der
Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/9/4/20. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
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Beschließend
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4 | PL/9/4/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2019 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 144.881.438,65 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 12.935.089,21 €.
b) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1)
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
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5. / PL/9/5/20. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
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Beschließend
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5 | PL/9/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2019 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 609.708,31 € beträgt der im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.
500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2019 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
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6. / PL/9/6/20. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
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Beschließend
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6 | PL/9/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2019 der ABE wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 10.349.665,34 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.969.465,34 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3)
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
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7. / PL/9/7/20. Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/9/7/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2019 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss: 1
Dem mündlichen Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) zur Abführung von mind. 5 Mio. € anstelle der vorgeschlagenen 1.100.000,00 € an den Haushalt der Stadt Aschaffenburg wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 42
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I. Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen.
a) Bei einer Bilanzsumme von 125.646.759,42 € beträgt der im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete Gewinn
8.235.891,24 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Abführung an den Haushalt der Stadt 1.100.000,00 €
zuzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag
Einstellung des verbleibenden Gewinns in die „Allgemeine Rücklagen“ der Stadtwerke Aschaffenburg.
c) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2019 wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
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8. / PL/9/8/20. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/9/8/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2019 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1 Autz Wolfgang
2 Dr. Blatt Lothar
3 Büttner Johannes
4 Elsässer Werner
5 Euler Jessica
6 Gans Brigitte
7 Gerlach Thomas
8 Giegerich Thomas
9 Dr. Henke Erich
10 Herzing Jürgen
11 Herzog Klaus
12 Klein Karsten
13 Kunkel Rainer
14 Lenz-Böhlau Anne
15 Lüder Gerd
16 Otter Gerald
17 Roth Walter
18 Stegmann Karl-Heinz
19 Wagener Stefan
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen:
Autz Wolfgang, Dr. Blatt Lothar, Büttner Johannes, Elsässer Werner, Euler Jessica, Gans Brigitte, Gerlach Thomas, Giegerich Thomas, Dr. Henke Erich, Herzing Jürgen, Herzog Klaus, Klein Karsten, Kunkel Rainer, Lenz-Böhlau Anne, Lüder Gerd, Otter Gerald, Roth Walter, Stegmann Karl-Heinz, Wagener Stefan
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)
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9. / PL/9/9/20. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/9/9/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2019 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1 Autz Wolfgang
2 Berninger Claus
3 Dr. Blatt Lothar
4 Büttner Johannes
5 Christ Manfred
6 Elsässer Werner
7 Euler Jessica
8 Gans Brigitte
9 Gerlach Thomas
10 Giegerich Thomas
11 Haas Erika
12 Helfrich-Ringel Bettina
13 Dr. Henke Erich
14 Herzing Jürgen
15 Herzog Klaus
16 Klein Karsten
17 Kunkel Rainer
18 Lenz-Böhlau Anne
19 Lüder Gerd
20 Otter Gerald
21 Roth Walter
22 Stegmann Karl-Heinz
23 Wagener Stefan
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen:
Autz Wolfgang, Berninger Claus, Dr. Blatt Lothar, Büttner Johannes, Christ Manfred, Elsässer Werner, Euler Jessica, Gans Brigitte, Gerlach Thomas, Giegerich Thomas, Haas Erika, Helfrich-Ringel Bettina, Dr. Henke Erich, Herzing Jürgen, Herzog Klaus, Klein Karsten, Kunkel Rainer, Lenz-Böhlau Anne, Lüder Gerd, Otter Gerald, Roth Walter, Stegmann Karl-Heinz, Wagener Stefan
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)
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10. / PL/9/10/20. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
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Beschließend
|
10 | PL/9/10/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2019 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1 Autz Wolfgang
2 Dr. Blatt Lothar
3 Büttner Johannes
4 Christ Manfred
5 Elsässer Werner
6 Euler Jessica
7 Gans Brigitte
8 Gerlach Thomas
9 Giegerich Thomas
10 Dr. Henke Erich
11 Herzing Jürgen
12 Herzog Klaus
13 Klein Karsten
14 Kunkel Rainer
15 Lenz-Böhlau Anne
16 Lüder Gerd
17 Otter Gerald
18 Roth Walter
19 Stegmann Karl-Heinz
20 Wagener Stefan
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen:
Autz Wolfgang, Dr. Blatt Lothar, Büttner Johannes, Christ Manfred, Elsässer Werner, Euler Jessica, Gans Brigitte, Gerlach Thomas, Giegerich Thomas, Dr. Henke Erich, Herzing Jürgen, Herzog Klaus, Klein Karsten, Kunkel Rainer, Lenz-Böhlau Anne, Lüder Gerd, Otter Gerald, Roth Walter, Stegmann Karl-Heinz, Wagener Stefan
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)
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11. / PL/9/11/20. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/9/11/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2020 zu bestellen. Die Berberich, Volk & Wengerter AG soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2020 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ x ] nein [ ]
Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [ x ] nein [ ]
Es entstehen Folgekosten ja [ ] nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten einmalig
[ ] wiederkehrend
[ ]
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. / PL/9/12/20. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
12 | PL/9/12/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2020 zu bestellen. Die Berberich, Volk & Wengerter AG soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
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13. / PL/9/13/20. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
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ö
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Beschließend
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13 | PL/9/13/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2021. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.
Durch die differenzierte Anpassung der Fahrscheintarife für den „Stadtbusbereich“ Preisstufe 11 und den Preisstufen 1 – 7, können die unterschiedlichen Interessen der Aufgabenträger bzw. der Verkehrsunternehmen berücksichtigt werden.
Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung begründet sich für die Stadtwerke im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:
- Personalkostensteigerung 2019 um 345.000 € (Aufbau von Fahrpersonal, Strukturzulage).
- Digitalisierung; Handyticket, AFZS automatische Fahrgastzählung ca. 100.000 €.
- Busersatzbeschaffung 2020; 8 Busse ca. 2.589.000 €.
- Abgasnachbehandlungssysteme für 10 Busse ca. 190.000 €
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 eine angemessene Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.01.2021 in der Größenordnung von ca. 2,3% über das gesamte Tarifangebot sowie für die „Stadtpreisstufe“ 11 in Höhe von max. 2,0 %
zu verhandeln.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 4
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14. / PL/9/14/20. Beitritt der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2020
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ö
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Beschließend
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14 | PL/9/14/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist seit 2011 an der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG (EAB) mit Sitz in Hallbergmoos beteiligt. Gegenstand der EAB ist die wirtschaftliche Prüfung, Planung und Entwicklung von Projekten der Energieerzeugung sowie die Vermittlung von Beteiligungen und die entsprechende Planung von Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung oder der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen ist, um dadurch die örtliche Energieversorgung zu stärken.
Bislang ist die AVG über die EAB an insgesamt 5 Windparks beteiligt. Neben dem weiteren Ausbau des Windkraftportfolios beschäftigt sich die EAB aktuell verstärkt mit dem Aufbau eines Erzeugungsportfolios auf Basis von Photovoltaik (PV)-Anlagen, da große PV-Anlagen aufgrund der stark gesunkenen Modulpreise teilweise bereits ohne Inanspruchnahme der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wirtschaftlich betrieben werden können. Neben der Inanspruchnahme der EEG-Förderung kommt dabei insbesondere der Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements (PPA) in Frage, bei denen es sich um bilaterale Stromeinkaufsvereinbarungen mit größeren Abnehmern handelt, die sich langfristig stabile Energiepreise sichern wollen.
Anders als bei den Windparks, bei denen für jeden Windpark eine eigene Gesellschaft gegründet worden ist soll im Geschäftsfeld PV mit der Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG (Solarenergie Bayern) eine Dachgesellschaft gegründet werden. Die Solarenergie Bayern wird mehrere PV-Anlagen erwerben bzw. selbst projektieren und errichten. Aufgrund der insgesamt kleinteiligeren Projektstruktur im Vergleich zum Erwerb bzw. der Errichtung von Windparks reduziert die Gründung einer Dachgesellschaft die Gründungs- und Verwaltungskosten der Gesellschaft und ermöglicht die kurzfristige Akquisition bzw. Errichtung von PV-Anlagen.
Die Solarenergie Bayern strebt die Akquisition bzw. Errichtung von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 40.000 kW an, hierfür wird nach derzeitigem Stand ein Investitionskapital in Höhe von 6.800 T€ benötigt. Die AVG hat Interesse an einer Leistungsscheibe in Höhe von 833 kW bekundet, auf diese entfällt ein Investitionskapital in Höhe von 141.610 €. Nach Beitritt zur Gesellschaft sind zunächst nur 10 % des Investitionskapital einzuzahlen, weitere Kapitaleinzahlungen bis zur maximal vereinbarten Höhe sind entsprechend dem Baufortschritt der einzelnen PV-Anlagen zu leisten, wodurch sich die Einzahlungen voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren erstrecken werden.
Die Geschäftsführung der AVG hält die Beteiligung an der Solarenergie Bayern in der vorgeschlagenen Höhe für sinnvoll und empfiehlt dem Stadtrat, dieser zuzustimmen. Zum einen ergibt sich hier für die AVG die Möglichkeit, vom Know-how der EAB bei der Errichtung und dem Betrieb größerer PV-Anlagen zu profitieren und Ableitungen hieraus für die geplante Errichtung eigner PV-Anlagen im Netzgebiet der AVG vorzunehmen. Durch eine mögliche gemeinsame Beschaffung von Komponenten für die Errichtung von PV-Anlagen ergibt sich für die AVG zudem die Möglichkeit, alternative Bezugsmöglichkeiten zu erschließen. Zum anderen werden die Projekte durch die Solarenergie Bayern nur realisiert, wenn eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt werden kann, wodurch sich für die AVG auch die Chance auf die Partizipation an den Überschüssen der Gesellschaft ergibt.
Der Gesellschaftsvertrag der Solarenergie Bayern ist als Anlage beigefügt. Gegenüber den im Gesellschaftsvertrag genannten Gesellschaftern haben sich kurzfristig noch geringfügige Veränderung der Gesellschafterstruktur und der Beteiligungshöhe ergeben, die finale Gesellschafterstruktur und Beteiligungshöhe der einzelnen Gesellschafter ergibt sich aus dem ebenfalls als Anlage beigefügten E-Mail.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Geschäftsführung der AVG zum vorgesehenen Beitritt zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG mit einer Leistungsscheibe von 833 kW bzw. einem Gesellschaftsanteil von 2,08 % und einem Investitionskapital in Höhe von 141.610 € wird zur Kenntnis genommen.
Dem Beitritt der AVG zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG in der genannten Beteiligungshöhe wird zugestimmt. Die Geschäftsführung der AVG wird beauftragt, die notwendigen Schritte zum Erwerb der Beteiligung vorzunehmen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 08:51 Uhr