Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/11/1/20. PL/11/1/20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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1 | PL/11/1/20 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt, dass der Tagesordnungspunkt „Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte „an der Mozartschule“ in Obernau vollständig oder in Teilen in öffentlicher Sitzung beraten wird.
Die Verwaltung erklärt daraufhin, dass eine Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu Recht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt daraufhin über den mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
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2. / PL/11/2/20. Klinikum Aschaffenburg-Alzenau;
Bericht der Geschäftsführung über die Wäscherei
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2020
- Antrag der KI vom 07.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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2 | PL/11/2/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung wird ein Vertreter(in) der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau zu den Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion und der KI berichten.
.Beschluss: 1
Der mündliche Bericht der Geschäftsführung der Klinikums Aschaffenburg-Alzenau über die Schließung der Wäscherei und die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2020 sowie von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 07.09.2020 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 07.09.2020 in Anlage 1 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 34
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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3. / PL/11/3/20. Schülerbeförderung zu Beginn des neuen Schuljahrs;
Behandlung der Anträge von Herrn Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog (SPD) vom 03.09.2020, der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.09.2020 und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.09.2020 und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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3 | PL/11/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 03.09.2020 wurden folgende Anträge als sog. „Eilanträge“ eingereicht:
Daraufhin haben die Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen wie folgt Stellung genommen:
Eilanträge zum Einsatz von Verstärkerbussen zum Schulbeginn 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadtwerke haben diesbezüglich bereits Maßnahmen ergriffen und werden zum Schulbeginn die Schulbuslinien innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches bedarfsgerecht verstärken.
Freundliche Grüße
Dieter Gerlach
Werkleiter
_____________________________________________________
Stadtwerke Aschaffenburg
Werksenatsvorsitzender Oberbürgermeister Jürgen Herzing
Werkleiter Dieter Gerlach
Sitz der Stadtwerke: Aschaffenburg
Registergericht Aschaffenburg (HRA Nr. 4031)
____________________________________________________________
Werkstraße 2
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 391-391
Telefax: 06021 391-399-391
.Beschluss:
Die Anträge von Herrn Oberbürgermeister a. D. Klaus Herzog (SPD) vom 03.09.2020, der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.09.2020 und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 03.09.2020 wegen „Einsatz von Verstärkerbussen zu Beginn des neuen Schuljahrs“ und die Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/11/4/20. Mehrgenerationenhaus MIZ;
1. Absichtserklärung zur zweckgebundenen kommunalen Kofinanzierung zur Bundesförderung
2. Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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4 | PL/11/4/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Erstellt von Amt für soziale Leistungen
Das Mehrgenerationenhaus MIZ ( Miteinander im Zentrum ) e.V. wird im Rahmen des Bundesaktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser ( MGH ) seit 2008 als eines von bundesweit 450 Häusern gefördert.
Das Haus nahm teil am Förderprogramm des Bundes I bis III.
Die Stadt Aschaffenburg erfüllte in allen Förderperioden die kommunale Voraussetzung der programmatisch festgeschriebenen Kofinanzierung von mindestens 10.000,00 Euro
In seiner Sitzung vom 15.07.2013 sowie 10.10.2016 fasste der Stadtrat jeweils einen Beschluss zur Förderung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von derzeit 1.200,00 Euro monatlich, demnach 14.400,00 Euro jährlich.
Das Förderprogramm III läuft zum 31.12.2020 aus und wird durch das neue Förderprogramm „Miteinander-Füreinander“ zum 01.01.2021 fortgeführt.
Neu ist, dass die Förderperiode 8 Jahre läuft, (demnach bis zum 31.12.2028 ) um den Mehrgenerationenhäusern eine höhere Planungssicherheit zu geben.
Der Fokus des neuen Förderprogrammes liegt auf der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Bürgerschaftlichen Engagements.
Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist zum einen die jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10.000,00 Euro sowie das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus und der Erklärung, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist.
Das MIZ bietet für Aschaffenburger Bürgerinnen und Bürger viele familienzentrierte ( z.B. Krabbelgruppen, Vater-Kind-Treff, Treff für Alleinerziehende etc. ) als auch generationenübergreifende Angebote ( z. B.Offene Spieleabende für alle, Gruppe 45 plus für Frauen, Seniorenstammtisch etc.).
Besonders zu erwähnen ist auch das Projekt „Zeitinsel“, das sich an pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz richtet. Die derzeit 23 ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen betreuen stundenweise Menschen mit Demenz im häuslichen Umfeld und entlasten auf diese Weise die Angehörigen.
Beim Projekt „Silberdraht“ unterstützen ebenfalls Ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg bei Einkäufen und Arztbesuchen. Insbesondere für alleinstehende ältere Menschen stellt dieses Angebot eine Erleichterung des Alltags dar und wird dankend angenommen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kofinanzierung für die neue Förderperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 wie bisher fortzusetzen sowie die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Erstellt von Amt für soziale Leistungen
Erstellt von Amt für soziale Leistungen
Sachbearbeiterin Rosa Thul
.Beschluss:
I.
1. Der Fortsetzung der kommunalen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses „ MIZ“ im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhäuser für die Förderperiode 2021 bis 2028 wird zugestimmt.
2. Die Stadt Aschaffenburg bekennt sich zum Mehrgenerationenhaus und erklärt, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Bestandteil der kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels, ist.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[X] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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5. / PL/11/5/20. Personalausstattung in der Digitalstrategie und Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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5 | PL/11/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Aktuelle Personalentwicklung
1.1 städtische Dienststellen
In den Jahren 2018 bis 2020 wurden zur operativen Erledigung von Digitalisierungsaufgaben fünf Vollzeitstellen geschaffen:
Amt für zentrale Dienste, E-Government-Beauftragte, besetzt seit 01.08.2020
Aufgaben u.a.:
- Monitoring kommunale Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
- Einführung von digitalen Verwaltungsleistungen
- Pflege der Inhalte im Bayernportal
- Weiterentwicklung Dokumenten-Management-System (DMS) und E-Akten
Stadt- und Stiftsarchiv, Archivar/in für Informationsmanagement, besetzt seit 01.03.2019
Aufgaben u.a.:
- Schriftgutordnung (Rekords Management)
- Schulungen und Beratung zur Schriftgutverwaltung, Archivierung und DMS
Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft, IT-Infrastruktur, Digitalisierung an Schulen, besetzt seit 01.06.2020
Aufgaben u.a.:
- Digitale Infrastruktur an Schulen (z.B. Lan und Wlan)
- Einholen von Angeboten und Auftragsvergabe, Überwachung der Umsetzung
Schulverwaltungs- und Sportamt, zwei Sachbearbeiter für Digitalisierung an Schulen, besetzt seit 01.02.2019 bzw. 01.09.2020
Aufgaben u.a.:
- Sichtung Medienkonzepte der Schulen und Mitarbeit bei deren Weiterentwicklung
- Ableitung Bedarf an Internetanschlüssen, Hard- und Software sowie Beschaffung, IT-Unterstützung.
Die Schuldigitalisierung ist als laufender Begleitprozess des Sachaufwandsträgers der Schulen (Stadt Aschaffenburg) erforderlich. Die Förderung der Digitalausstattung geht einher mit den Abstimmungsprozessen in den Schulen. Die Versorgung der Schulen mit digitaler Infrastruktur zur Umsetzung ihrer pädagogischen Konzepte ist als eigenständiger Prozess des Schulverwaltungsamtes anzusehen und so umgesetzt.
1.2. Amt für zentrale Dienste – IT-Bereich
Die laufenden IT-Administrationsaufgaben der Verwaltung im Rathaus wie
- Systembetreuung innerhalb des lokalen Netzwerkes
- Datenbankadministration
- Netzwerkadministration
- IT-Applikation- und Anwenderbetreuung
- Monitoring der zugewiesenen Aufgabenbereiche inkl. qualifizierter Fehlerkorrektur und Prozessdokumentation
werden insbesondere im Sachgebiet Innenservice des Amtes für zentrale Dienste wahrgenommen.
Für die dem Amt für zentrale Dienste zugeordneten Bereiche der IT-Administration ergibt sich auf der Grundlage eines Personalgutachtens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes im Rahmen der überörtlichen Prüfung (2009 – 2015) ein Bedarf von 11 Vollzeitkräften. Sofern demnächst alle Stellen laut Stellenplan wiederbesetzt sind, steht dem ein Personaleinsatz von 10 Vollzeitkräften gegenüber.
Es bestehen im Rahmen des vorhandenen Personals keine Möglichkeiten, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auf Grund der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen nach einem Informationssicherheit-Managementsystems, der Erfüllung der laufenden Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten sowie des weiteren Anstiegs der zu betreuenden Endgeräte und komplexeren Infrastruktur der errechnete Personalbedarf von 11 Vollzeitkräften zu realisieren ist.
2. Digitale Verwaltungsweiterentwicklung
Für die Verwaltung stehen große digitale Veränderungsprojekte an, welche die Arbeitsweise im Rathaus maßgeblich beeinflussen werden. In der aktuellen Planung ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die generelle Umstellung von E-Akten, die Einführung eines „social“ Intranets, der Roll-out des elektronischen Rechnungsworkflows sowie der Ausbau weiterer Services, wie Online-Terminvereinbarungen (Ordnungs- und Standesamt), 24-h Dokumentenabholstation oder der Umbau der aktuell rund 120 PDF-Formulare in medienbruchfreie Webformulare. Die Koordinationsstelle Digitalstrategie wird in Dialogprozessen und Workshops gemeinsam mit den einzelnen Ämtern ihre jeweiligen Zielbilder erarbeiten. Dadurch werden weitere Digitalisierungsprojekte initiiert und evaluiert, die in der Perspektive zu deutlich mehr Effizienz beitragen werden. Die Personalvertretung wird in die Prozesse der digitalen Verwaltungsweiterentwicklung mit einbezogen.
3. Erforderliche Personalanpassung
3.1 Strategische Stellen
Die zwei Stellen gemäß Beschlussvorschlag sollen sich insbesondere den neuen Aufgaben Smart-City-Strategie mit Bürgerbeteiligung widmen. Im Unterschied zur 2019 vorgesehenen Befristung im Rahmen von Pilotprojekten ist es dringend erforderlich, für die nachhaltige Steuerung der Prozesse die Stellen dauerhaft einzurichten, zumal davon auszugehen ist, dass im Rahmen einer befristeten Stellenausschreibung geeignete Bewerber/innen kaum für die Stellenbesetzungen gewonnen werden können.
3.1.1 Smart City
Die inhaltliche und strategische Grundlage für diesen Bereich liefert die bereits beschlossene Smart City Charta vom 27.05.2019 (siehe Anlage zur Beschlussvorlage). Sie bezieht sich auf die vier Säulen einer digitalen Transformation:
- Ziele, Strategien und Strukturen
- Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung
- Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen
- Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen
Ziele von Smart City Projekten ist, die Lebensqualität weiter zu stärken, Teilhabe und Demokratie zu unterstützen, aber auch die regionale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig – und das ist das oberste Gebot – muss der Schutz der Interessen und der Privatsphäre der Bürger/innen berücksichtigt werden.
Smart City nutzt Informations- und Kommunikationstechnologien, um auf der Basis von Entwicklungskonzepten, die innerhalb aller Verwaltungsstrukturen abgestimmt sind, kommunale Infrastrukturen, wie beispielsweise im Bereich Energie, Gebäude, Verkehr, Wasser und Abwasser zu verknüpfen. Sie sind bereits in vielfältiger Art in zahlreichen Kommunen umgesetzt geworden. Die digitale Transformation ist im vollen Gange und durchdringt alle Arbeits- und Lebensbereiche der Stadtgesellschaft. Die Entwicklung in dem Bereich wird in den nächsten Jahren vor allem durch die intensive Forschung in Sachen künstlicher Intelligenz, Big Data und intelligente Vernetzung exorbitant weiter voranschreiten. Sie hat die Ausgangslage der Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft bereits heute fundamental verändert und wirft neue Zukunftsfragen auf. Bei diesen Fragen geht es unter anderem um die künftige Infrastruktur und die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaftsregion, den Umweltschutz, die Bürgerrechte, den Datenschutz und unsere Lebensqualität, Teilhabe und Partizipation.
Beispiele von Fragen, die im Rahmen einer Digitalstrategie beantwortet werden müssen:
- Wie verbessern wir durch digitale Smart City Projekte, die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt?
- Wie verwirklichen wir digitale, integrative Konzepte zur umfassenden und selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und welche barrierefreien Angebote können wir anbieten?
- Wie kann mit digitalen Lösungen die Lebensqualität von Bürger/innen (Zielgruppen, wie z.B. Schüler/innen, Senioren/innen, Familien, etc.) gesteigert werden?
- Wie beziehen wir ältere Menschen in die digitale Entwicklung mit ein? (u.a. die Erkenntnisse des 8. Altenbericht der Bundesregierung)
- Wie sichern wir den Bürger/innen private, öffentliche und digitale Räume, in denen sie sich frei bewegen können? Wie sichern wir demokratische Strukturen und Prozesse?
- Wie schützen wir ihre Daten und ihre digitalen Rechte?
- Welche umweltfreundliche Mobilitäts –, Energie –, Wärme –, Wasser –, Abwasser – und Abfallkonzepte tragen zu einer CO2 -neutralen, ökologisch und gesunden Kommune bei und welche Chancen bietet die Digitalisierung hierbei?
- Wie stärken wir im Rahmen der Digitalstrategie unsere lokale Wirtschaft und neue Wertschöpfungsprozesse und welche passenden Infrastrukturangebote können wir zur Verfügung stellen?
- Wie müssen sich Gewerbegebiete weiterentwickeln und wie beeinflussen digitale Geschäftsmodelle den öffentlichen Raum?
- Welche digitalen Lösungen benötigen wir künftig zur Sicherung kommunaler Aufgaben?
- Wie können wir Sensorik, Datengewinnung und -verarbeitung und des Lernens zur stetigen Verbesserung kommunaler Prozesse und Dienstleistungen nutzen?
- Wie sehen digitale Angebote zur Weiterbildung aus und wie gestalten sich die Lern- und Arbeitsorte der Zukunft?
Die neuen Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf digitales Arbeiten und den Internethandel kommen zu den Fragestellungen noch hinzu.
Auf diese und viele weiteren Fragen müssen wir bei der Entwicklung unserer Digitalstrategie Antworten finden und Ziele formulieren.
Um den Anschluss an diese Entwicklungen sicher zu stellen, ist es dringend notwendig, sich in diesem komplexen Bereich Kompetenzen anzueignen, Erfahrungen zu sammeln und sich mit anderen Verwaltungen auszutauschen. Außerdem muss die Stadtverwaltung selbst eine treibende Kraft im Digitalkontext werden und sich in vorhandene Netzwerke von Digitalisierungsexperten in Aschaffenburg und der Region aktiv beteiligen. Dies erfordert auch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, dienststellenübergreifend aber auch mit anderen Institutionen, wie der Hochschule Aschaffenburg, dem Digitalen Gründerzentrum und der ZENTEC.
3.1.2 Kommunikation und Beteiligung
In unserem Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Aschaffenburg vom 27.05.2019, ist der Anspruch formuliert, den Prozess der Digitalisierung aktiv zu gestalten. Die Stadt Aschaffenburg will die Bürger/innen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen im digitalen Strukturwandel stellen. Ziel ist es unter anderem, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten und deren Sicherheit zu gewährleisten. Die Bürger/innen müssen wissen, wie und von wem die Daten verwendet werden. Zu den digitalen Rechten der Bürger/innen gehören Privatsphäre, Sicherheit, Informationsselbstbestimmung und Neutralität. Auf der Grundlage der Smart City Charta soll ein breit angelegten Dialogprozess mit den Bürger/innen gestartet werden. Die Digitalisierungsvorhaben der Stadt Aschaffenburg sollen darüber hinaus zu den Bedürfnissen unserer Vereine, Verbände, Verwaltung und den großen, mittleren und kleinen Unternehmen passen. Sie müssen in den ganzheitlichen Beteiligungsdialog einbezogen werden.
Bei den Digitalisierungsprozessen der Verwaltung werden die Mitarbeiter/innen aktiv einbezogen. Ihre Erfahrungen in den Ablaufprozessen ist bei der digitalen Organisationsentwicklung der Verwaltung besonders wichtig. Zudem müssen Zukunftsfragen der Mitarbeiter/innen beantwortet werden. Zukunftsängste, die bei Veränderungsprozessen entstehen können, müssen ernst genommen und aufgeklärt werden. Alle Mitarbeiter/innen sollen bei diesem Veränderungsprozess durch Befragungen, Workshops und Dialogprozesse auf den weiteren Weg der digitalen Transformation der Verwaltung mitgenommen werden.
Um die notwendigen Prozesse anzustoßen und zu begleiten sind zunächst zwei Vollzeitstellen erforderlich. Diese Stellen werden im ersten Schritt dem zuständigen Referenten der Koordinierungsstelle Digitalstrategie direkt zugeordnet.
3.2 Administrative Stelle
Zur Sicherstellung der Geschäftszimmer- und sonstigen Verwaltungsaufgaben sowie zur Unterstützung der Stellen in der Sachbearbeitung wird der Einsatz einer Verwaltungskraft im Laufe des nächsten Jahres notwendig.
.Beschluss:
I. 1. Der Bericht der Verwaltung über
a) die Tätigkeiten auf den in den Jahren 2018 bis 2020 eingerichteten Stellen für Digitalisierungsaufgaben im operativen Bereich,
b) laufende und geplante digitale Prozesse im Verwaltungsbereich,
c) die Erfordernis zur Umsetzung der Smart City Charta mit Bürgerbeteiligung
wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Zur Sicherstellung der Entwicklung einer nachhaltigen Digitalstrategie mit Bürgerbeteiligung wird der Schaffung von zwei unbefristeten Vollzeitstellen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2020 zugestimmt. Sie werden der Koordinationsstelle Digitalstrategie zugeordnet, die zu einem Amt für Digitalisierung entwickelt werden soll. Bei der Strategieentwicklung wird das vorhandene technische und konzeptionelle Know-how der verschiedenen Fachämter inhaltlich zusammengeführt und die dezentrale Digitalisierungspraxis der technischen Ämter in ein Gesamtkonzept eingebunden.
3. Für die Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Koordinationsstelle Digitalstrategie
ist die Schaffung einer administrativen Vollzeitstelle im Rahmen des Haushalts 2021 vorgesehen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
6. / PL/11/6/20. Digitalisierung an Schulen gestalten;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2020
- Antrag der FDP vom 14.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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6 | PL/11/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Prozess der Digitalisierung an Schulen waren insbesondere in den beiden zurückliegenden Jahren durch Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Bayern große Fortschritte zu verzeichnen. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen zeitweisen Schulschließungen wurde die Notwendigkeit einer breiten Ausstattung aller Schüler*innen, insbesondere in den weiterführenden Schulen, die ja zu einem ersten Bildungsabschluss hinführen, mit aktuellen IT-Geräten deutlich. Hier trat der Bund mit einem kurzfristigen zusätzlichen Förderprogramm ein, das die Beschaffung von Leihgeräten für Schüler*innen aus sozial schwachen Verhältnissen ermöglichte. Die Ausleihe ist jedoch für die Zeit vorgesehen, in der Präsenz-Unterricht durch die Corona-Pandemie eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann.
Viele Schulen möchten jedoch, um einen großen nachhaltigen Schritt in der digitalen Bildung ihrer Schüler*innen zu gehen, mindestens einen Teil ihrer Klassen als sog. „Tablet-Klassen“ führen.
In sog. Tabletklassen findet der digitale Unterricht in einer neuen Form statt. Sinnvollerweise haben die Schüler/Schülerinnen ein eigenes, personalisiertes Tablet. Denn dies wird sowohl für den digitalen Unterricht als auch für das digitale Lernen zuhause genutzt.
Tabletklassen gibt es bereits in verschiedenen Städten mit unterschiedlichen Finanzierungskonzepten. Anschaffung und Finanzierung des Tablet erfolgt durch die Eltern. Die Schule selber stellt die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten dar.
Allen Konzepten gemeinsam ist, dass am Ende der 3-jährigen Finanzierungsphase das Tablet Eigentum des Schülers/der Schülerin ist.
Die Anschaffung eines Tablets stellt mit einem Kaufpreis von ca. 500 € für viele Familien in der Stadt Aschaffenburg, zumal wenn dies für mehrere Kinder erforderlich ist, eine finanzielle Herausforderung dar. Hier stellt ein Zuschuss der Stadt von 180 Euro bei sofortigem Kauf (bei dem in der Regel der Kaufpreis gegenüber einem Ratenzahlungspreis etwas geringer ausfällt) bzw. von 216 Euro bei einem monatlichen Zuschuss von 6 Euro über 3 Jahre eine erhebliche Erleichterung dar. Somit dürfte Schulfamilien die Entscheidung für sog. Tablet-Klassen, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen an der Schule gegeben sind, leichter fallen.
Für die Stadt Aschaffenburg entstehen durch den Beschluss bei der 3-jährigen Finanzierungsvariante im ersten Jahr max. 72.000 €, im zweiten Jahr 144.000 € und im dritten Jahr maximal Kosten in Höhe von 216.000 €.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen einen Zuschuss zur Anschaffung eines Tablet-Computers ab dem Kalenderjahr 2021 unter folgenden Bedingungen:
1. Der Schüler/die Schülerin hatte zum zurückliegenden 01.10. seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aschaffenburg.
2. Der Schüler/die Schülerin besucht eine allgemeinbildende weiterführende Schule ab der 5. Jahrgangsstufe.
3. Das Schulforum der besuchten Schule hat für die Klasse, die der Schüler/die Schülerin besucht, die Einführung einer sog. „Tablet-Klasse“ beschlossen.
4. Die Schule hat der Stadt Aschaffenburg ein pädagogisches, digitales Unterrichtskonzept zur Einführung und Begleitung der „Tablet-Klasse(n)“ vorgelegt.
5. Anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten durch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem zweiten bzw. zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) sowie Unterstützung durch Stiftungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Möglichkeiten zu prüfen.
6. Die Leistungen sind auf 1.000 Schüler*innen pro Kalenderjahr begrenzt.
7. Der Zuschuss in Höhe von 72 €/Jahr wird bei der 3-jährigen Finanzierungvariante einmal jährlich ausgezahlt, solange der Schüler/die Schülerin die Tablet-Klasse besucht und seinen/ihren
Hauptwohnsitz in Aschaffenburg hat.
8. Eine Anschaffung in den beiden letzten Schuljahren wird nur anteilig bezuschusst.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/11/7/20. Bereich nördlich der Aschaff im Stadtteil Damm zwischen Dorfstraße und Dyroffstraße (Betriebsgelände der Fa. Impress)
- Einleitung Vorbereitender Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes
- Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2020
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.07.2020
- Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.07.2020
- Antrag der FDP vom 14.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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7 | PL/11/7/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Betriebsgelände der Fa. Impress (früher Letron) befindet sich nördlich der Aschaff im Stadtteil Damm zwischen der Dorfstraße und der Dyroffstraße. Das Grundstück wird vorrangig von der Dorfstraße aus erschlossen. Die Fa. Impress ist ein Hersteller von Dekorpapieren v. a. für Möbeloberflächen. Die Produktion in Aschaffenburg wurde bereits vor einigen Jahren eingestellt. Hier befinden sich bislang aber noch Lagerflächen sowie Verwaltung und Entwicklung.
Die Fa. Impress hat nun mitgeteilt, ihren Standort an der Dorfstraße aufzugeben. Laboranlagen und weitere Anlagen sowie verschiedene Aufgaben werden in die Standorte Spanien und Polen verlagert. Lediglich das „Dekormanagement“ bleibt in Aschaffenburg erhalten, wofür derzeit ein neuer Standort gesucht wird.
In einem Gespräch mit der Geschäftsführung am 24.07.2020 erklärte die Fa. Impress, dass sie das Grundstück zur Verwertung bringen möchte. Geplant ist, dass die Firma Impress die Liegenschaft an einen Projektentwickler verkauft (oder bei Interesse auch an die Stadt Aschaffenburg), damit eine ordentliche Verwertung im Sinne der Stadtentwicklungskonzepte gewährleistet ist. Die Fa. Impress möchte ihre weiteren Überlegungen mit der Stadt Aschaffenburg anstellen.
Nördlich dieses Betriebsgrundstücks befinden sich weitere unter- und ungenutzte Baugrundstücke.
Direkt an dieses Industriegebiet schließen Mischgebietsnutzungen und ein allgemeines Wohngebiet an.
Aktuelle planungsrechtliche Situation
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaffstraße, Glattbacher Straße, Aschaff und Dorfstraße vom 07.11.1966. Das Quartier zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff ist - mit Ausnahme eines ca. 40 m tiefen Streifens östlich der Dorfstraße und der Fläche an der Stichstraße der Dahlemstraße - als Industriegebiet (GI) i. S. d. § 9 BauNVO 1962 festgesetzt. Die Bereiche zur Aschaffstraße
(einschließlich der Grundstücke an der Stichstraße Dahlemstraße) sowie die an die Dorfstraße angrenzenden Grundstücke sind als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO 1962 ausgewiesen. Östlich der Dyroffstraße ist südlich der Dahlemstraße ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO 1962 festgesetzt.
In der Sitzung am 13.07.1987 hatte der Stadtrat die Änderung dieses Bebauungsplanes beschlossen mit dem Ziel, in dem festgesetzten Industriegebiet die Einzelhandelsnutzung auszuschließen. Dieses Verfahren wurde aber nicht zur Rechtskraft gebracht.
Südlich schließt sich das Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“. an Dieses wurde durch Satzung vom 29.10.2018 förmlich im vereinfachten Verfahren festgelegt. Der Einfahrtsbereich der Fa. Impress ist bereits in den Geltungsbereich dieser Satzung aufgenommen.
Ausweisung eines Sanierungsgebietes
Die Verwaltung empfiehlt nun, für die bisher als Industriegebiet festgesetzten Grundstücke sowie das unbebaute Mischgebietsgrundstück an der Dahlemstraße die Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes einzuleiten. Diese dienen dazu, die städtebaulichen Missstände zu benennen und Lösungsmöglichkeiten zur Aufwertung und ggf. Umnutzung aufzuzeigen. Die gesamte Grundstücksfläche beläuft sich auf 37.544 m², das Gelände der Fa. Impress ist 27.580 m² groß.
Mit Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen besteht eine Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter und Pächter über die Tatsachen, die für zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines
Gebiets bzw. zur Durchführung der Sanierung erforderlich sind (§ 138 BauGB). Die Betroffenen und die öffentlichen Aufgabenträger sind im Rahmen der Untersuchungen zu beteiligen (§§ 137 und 139 BauGB).
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ist auch zu klären, ob die Sanierung im Vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, oder ob die Einleitung eines Umfassenden Verfahrens erforderlich ist. Ein Vereinfachtes Verfahren kommt nur dann in Betracht, wenn mit der Sanierung keine Erhöhung des Bodenwertes verbunden ist. Ist aber eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zu erwarten, ist die Sanierung im umfassenden Verfahren durchzuführen. Hiervon ist auszugehen, da die Städtebaulichen Ziele von einem gemischt genutzten Stadtquartier ausgehen.
Eine Veräußerung von Grundstücken ist dann nur zum sanierungsunbeeinflussten Wert zulässig. In diesem Fall hat derjenige, der zum Ende der Sanierung (also zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanierungssatzung) Eigentümer eines Grundstücks ist, die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung (Differenz der Bodenwerte zu Beginn und zum Ende der Sanierung) an die Stadt zu entrichten, die grundsätzlich 60 % dieser Einnahmen an die Regierung von Unterfranken abführen muss.
Diese Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auf das bisherige Industriegebiet und das unbebaute Grundstück an der Dahlemstraße (Mischgebiet) beschränken. Das weitere Vorgehen wird im Integrierten Handlungskonzept konkretisiert. Hierbei ist auch das Umfeld des Betriebs in die Betrachtungen einzubeziehen. Die Größe dieses Gebietes beträgt ca. 61.500 m².
Nach Abschluss dieser Untersuchungen kann das Sanierungsgebiet durch Satzung förmlich festgelegt werden.
Städtebauliche Ziele
Es ist stadtplanerisches Ziel, die industriell nutzbare Fläche inmitten des Stadtteils Damm einer neuen, mit der Umgebung verträglichen Nutzung zuzuführen. Dieses Industriegebiet ist im Wesentlichen von Wohnnutzung umgeben. Bei Beibehaltung der heutigen Festsetzungen und der Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der zulässigen Emissionen mit massiven Konflikten mit der Umgebung zu rechnen. Die Umstrukturierung soll dazu genutzt werden, auch die Ortsmitte des Stadtteils Damm weiter aufzuwerten. Dies entspricht den Zielsetzungen für die Aufwertung des Ortszentrums im Rahmen des Sanierungsverfahrens für das direkt südlich angrenzende Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“.
Folgende Zielsetzungen sollen berücksichtigt werden:
- Das Industriegebiet selbst soll zu einem gemischt genutzten Stadtquartier weiterentwickelt und zu einer erweiterten „Neuen Mitte Damm“ aufgewertet werden. Die Flächen eignen sich hervorragend für Geschosswohnungsbau in Gewässernähe, aber auch zur Unterbringung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs wie Kindergarten oder Seniorenwohnen und -pflege sowie anderen Dienstleistungen aus dem sozialen oder medizinischen Bereich.
- Ein noch zu definierender Anteil an preisgünstigem Wohnraum beziehungsweise sozialer Wohnungsbau ist vorzusehen. Ggf. kann an der Dyroffstraße eine mit der umgebenden Wohnbebauung verträgliche gewerbliche oder Mischgebietsnutzung entstehen.
- Die Haupterschließung soll von der Dyroffstraße aus erfolgen. Mit der Reduzierung des Schwerlastverkehrs in der Dorfstraße kann das historische Zentrum von Damm weiter aufgewertet werden.
- Mit Neugestaltung des Aschaffgrünzugs im Rahmen des abgeschlossenen Sanierungsverfahrens „Stadterneuerung Damm-Mitte“ wurde ein durchgängiger Fuß- und Radweg auf der Südseite der Aschaff errichtet. Der Aschaffgrünzug soll nun (mit neuen Wegen für Fußgänger und Radfahrer) auf der Nordseite des Bachlaufs erweitert werden und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
- Der nördliche Bogen der Aschaffbrücke im Verlauf der Dorfstraße entfaltet für den Wasserabfluss aufgrund der heutigen eingeengten Situation des Bettes der Aschaff keine Wirksamkeit. Aus diesem Grund gab es bereits Überlegungen zum Neubau der Brücke. Es ist zu untersuchen, ob durch eine Aufweitung des Aschaffbettes (z. B. durch Entfernen der Spundwand auf dem Gelände der Fa. Impress) das Aufstauen des Wassers östlich der Aschaffbrücke vermieden und somit die Hochwassergefahr reduziert werden kann.
Von Bedeutung ist diese Umstrukturierung auch für die Umsetzung der Ziele für das Sanierungsverfahren „Ortskern Damm“. Aufgrund der Erschließung des Grundstücks der Fa. Impress über die Dorfstraße war im Zuge der Neugestaltung des Bereichs um den Platz vor der Kirche St. Michael (Mittelstraße / Burchardtstraße) bisher der damit verbundene Schwerlastverkehr über Mittelstraße und Dorfstraße zu berücksichtigen. Diese Notwendigkeit entfällt künftig. Dies erleichtert die Umsetzung der Planung aus dem Wettbewerbsverfahren „Neue Mitte Damm“ mit dem Ziel eines geschwindigkeitsreduzierenden Ausbaus der Platzfläche und der Mittelstraße.
Vorkaufsrecht
Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung hat die Stadt ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken im Sanierungsgebiet (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Dieses unterscheidet sich vom Vorkaufsrecht in einem Bebauungsplangebiet dadurch, dass dieses an allen Grundstücken (sofern das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt) ausgeübt werden kann und nicht nur für Grundstücke gilt, die im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke oder als Ausgleichsflächen festgesetzt sind (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Durch Erlass einer Satzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann aber bereits jetzt ein Besonderes Vorkaufsrecht begründet werden. Dies ist möglich, da die Stadt die Ausweisung eines Sanierungsgebietes plant und damit städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Die Planungsziele sind in ihren Grundzügen definiert. Die künftigen Nutzungen werden wesentlich von der heutigen Nutzungsstruktur abweichen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann somit zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung notwendig sein. Mit Inkrafttreten dieser Satzung kann das Vorkaufsrecht (sofern dies zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist) ausgeübt werden.
Erstellt von Stadtplanungsamt
Sachbearbeiter Rudolf Keller
.Beschluss: 1
Dem Antrag der Stadträte Karsten und Thomas Klein auf Herausnahme des nördlichen Teils (Betriebsgelände der Firma Metz) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 34
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
1. Die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für die bislang als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstücke nördlich der Aschaff zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße und Dyroffstraße und das unbebaute Mischgebietsgrundstück an der Dahlemstraße wird beschlossen. Für den gesamten Bereich zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff ist ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) mit städtebaulichem Masterplan zu erstellen. Maßgeblich ist der Plan über die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und des Bereichs des Integrierten Handlungskonzepts vom 11.08.2020 (Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzepts mit städtebaulichem Masterplan einzuholen.
3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350) die Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet der geplanten städtebaulichen Maßnahme „Nördlich der Aschaff“ zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff (Anlage 4).
4. Die Planungsziele gem. Antrag der FDP vom 14.09.2020 (Anlage 5) werden berücksichtigt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ] aber
angemeldet für Nachtragshaushalt 2020
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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8. / PL/11/8/20. Stadt- und Stiftsarchiv;
Erlass der neuen Archivsatzung und der neuen Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
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ö
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Beschließend
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8 | PL/11/8/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Stadt- und Stiftsarchiv sind im Verlauf der letzten Monate zwei neue Satzungen erarbeitet worden. Mit der neuen Archivsatzung soll die seit dem 7. Juni 2002 geltende „Benutzungs-
satzung" ersetzt werden. Die neue Gebührensatzung soll die seit Januar 2011 geltende Gebühren- liste ersetzen. Beide neuen Satzungsentwürfe sind in Zusammenarbeit mit der Rechtsstelle der Stadt Aschaffenburg bearbeitet sowie durch die Regierung von Unterfranken (Sachgebiet Kommunal Angelegenheiten) überprüft worden.
Hintergrund der Erneuerung der Archivsatzung ist insbesondere die Neuaufnahme bzw. Konkretisierung von Aufgaben des Archivs (Archivierung auch elektronischer Unterlagen, Möglichkeit zur Führung eines Zwischenarchivs, digitale Langzeitarchivierung, Verweis auf neue Schriftgutordnung der Stadt, Reproduktionen/Fotografieren durch Nutzer*innen).
Die neue Gebührensatzung ist im Vergleich zur bisherigen Gebührenliste verschlankt und vereinfacht worden. Insbesondere war auch eine deutlichere Anpassung a neue technische Möglichkeiten notwendig geworden (Digitalisierung, Scanaufträge). Bestimmte Leistung wurden nicht mehr aufgenommen (u. a. Anfertigung von Geburtstagszeitungen als Leistung des Archivs; Anfertigung von Transkriptionen im Auftrag von Nutzer*innen; Abrechnung umfangreicher Recherchen durch das Archivpersonal). Neu hinzugekommen ist namentlich die jetzt kostenfreie Möglichkeit der Anfertigung von digitalen Fotografien von Archivalien und aus Büchern durch die Nutzer*innen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung bezüglich der beiden Satzungsentwürfe (Archivsatzung und Gebührensatzung) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt den beiden neuen Satzungen in Anlage 6 zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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9. / PL/11/9/20. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.05.2019 wegen "Ortsbildanalyse";
- Überprüfungsantrag vom 15.07.2020 nach Art. 32 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
|
ö
|
Beschließend
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9 | PL/11/9/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Zusammenhang mit einem Antrag zur Erstellung einer Gestaltungssatzung vom 28.3.2019 beantragte Herr Stadtrat Büttner am 13.5.2019 die Erstellung einer Ortsbildanalyse. Die Verwaltung nahm hierzu am 23.1.2020 Stellung. Der Stellungnahme wurde in der Sitzung des PVS am 14.7.2020 als Beschlussvorlagenersatz zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erstellung einer Ortsbildanalyse für die Innenstadt ist derzeit aus personellen Gründen nicht möglich, dies betrifft auch die Anleitung eines mit der Aufgabe beauftragen Planungsbüros.
Im Hinblick auf den angestrebten Zweck der Ortsbildanalyse, eine Grundlage zur Herleitung von Grundsätzen für die Gestaltungssatzung darzustellen, bestehen zudem bereits im Vorfeld Zweifel, ob dies bei dem sehr heterogenen Gestaltungsbild in der Aschaffenburger Innenstadt gelingt.
Die Ableitung von rechtssicher festsetzbaren Gestaltungsgrundsätzen, von denen auch eine gewisse Steuerungswirkung ausgeht, steht auf Grund der vielen uneinheitlichen Gestaltungsmerkmale verschiedener Bauepochen und -stile, die in der Innenstadt vorherrschen, in Frage.
Hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Betrachtung, ist aus Sicht der Verwaltung, die Erstellung einer Ortsbildanalyse, als Grundlage für eine Gestaltungssatzung, daher nicht zielführend.
Anlagen:
Antrag der KI vom 13.5.2019
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.1.2020
.Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Erstellung einer Ortsbildanalyse für die Innenstadt aus personellen Gründen derzeit nicht möglich ist
, dies betrifft auch die Anleitung eines mit der Aufgabe beauftragen Planungsbüros.
Die Verwaltung sagt dennoch zu, dass der Stadtrat zu einem Gespräch über die Auslotung von Möglichkeiten zur Herleitung von Gestaltungsgrundsätzen eingeladen wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / PL/11/10/20. Resolution für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.09.2020
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/11/10/20 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Resolution für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / PL/11/11/20. Katastrophen- und Bevölkerungsschutz;
Bundesweiter Warntag in Aschaffenburg - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.09.2020
|
ö
|
Beschließend
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11 | PL/11/11/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verwaltung berichtet über den am 10.09.2020 bundesweit stattgefundenen Warntag.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den am 10.09.2020 stattgefundenen bundesweiten Warntag sowie die Absicht ein Sirenenwarnsystem in der Stadt Aschaffenburg wieder aufzubauen wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
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[x] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2020 09:06 Uhr